Mecklenburg-Vorpommern · Gemeinde · AGS 13072059
Friedhöfe in Kuchelmiß: alle 2 auf einen Blick
Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.
- nicht erfasst
- Friedhofsverwaltung
- offen
- Was ein Grab kostet
- offen
- Urnengrab
- 2
- Friedhöfe mit Namen
Auskunft gibt das Rathaus
Satzung noch nicht erfasst
Satzung noch nicht erfasst
Was Sie in Kuchelmiß erwartet
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Serrahn ist der größte mit 6.370 m², in der Mitte liegen sie bei 6.370 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,5 km entfernt, der entlegenste 2,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: einer hat eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, einer hat eine erfasste Parkanlage.
Für keinen der Friedhöfe in Kuchelmiß ist eine Konfession eingetragen. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe im Bestand fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.
Alle 2 Friedhöfe in Kuchelmiß
Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Serrahn | 6.370 m² | 1,5 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Serrahn, 160 m | keine Angabe |
| Prinzengrab | - | 2,8 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Häufige Fragen zu Kuchelmiß
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Kuchelmiß?
- In Kuchelmiß sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6.370 m² ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Kuchelmiß?
- Friedhof Serrahn ist mit 6.370 m² der größte. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Kuchelmiß zuständig?
- Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Kuchelmiß ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.
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Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG M-V) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.