Niedersachsen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 03457014
Alle 10 Friedhöfe in Moormerland
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 04954 801227
- Gemeinde Moormerland, Friedhofsabteilung im Bauamt
- nicht erfasst
- Erdgrab und Beisetzung ab
- nicht erfasst
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
26802 Moormerland
Gebührensatzung von Moormerland noch nicht gelesen
Gebührensatzung von Moormerland noch nicht gelesen
8 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Moormerland nehmen zusammen 4,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Neermoor ist der größte mit 9.240 m², in der Mitte liegen sie bei 3.210 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2 km entfernt, der entlegenste 7,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 5 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Moormerland rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Moormerland, Friedhofsabteilung im Bauamt
Theodor-Heuss-Straße 1226802 Moormerland
04954 801227
- Sprechzeiten
- Bürgerbüro montags, dienstags und donnerstags 8.30 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 12.30 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Moormerland, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Neermoor | 9.240 m² | 2 km | 4 Anlagen, nächste 130 m | Kirchstraße 30/59, 300 mBus 621, Bus N61 | keine Angabe |
| Friedhof Warsingsfehn-Ost | 8.380 m² | 5,2 km | 18 Anlagen, nächste 70 m | Rinderhagenstraße, 70 mBus 621 | christlich |
| Friedhof Warsingsfehn | 7.220 m² | 4,5 km | 15 Anlagen, nächste 50 m | Dr.-Warsing-Straße/Kirche, 70 mBus 481 | keine Angabe |
| Friedhof Neermoorpolder | 7.020 m² | 4,1 km | 20 Anlagen, nächste 50 m | Königsstr./Am Kirchweg, 260 mBus 481, Bus N61 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Hatshausen-Ayenwolde | 3.210 m² | 4,8 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Ayenwolder Straße/Kirche, 120 m | keine Angabe |
| Alter Friedhof Hatshausen | 2.460 m² | 5,8 km | keine erfasst | Hatshauser Straße 62, 840 m | keine Angabe |
| Alter FriedhofDenkmal | 2.420 m² | 5,6 km | 19 Anlagen, nächste 50 m | Emder Straße/Tergaster Straße, 250 mBus 621, Bus N61 | christlich |
| Friedhof Warsingsfehn-West | 2.360 m² | 3,7 km | 1 Anlagen, nächste 160 m | L 14 Zur Mühle, 180 m | keine Angabe |
| Nicolai-Kirche | 1.910 m² | 4,5 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Deichlandstraße/Ortskern, 40 mBus 621, Bus N61 | christlich |
| Friedhof Hookswieke | 1.590 m² | 7,4 km | keine erfasst | Hookswieke/Westerwieke, 820 mBus 661 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Moormerland kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Emden | 15,3 km | 865,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre | 407,00 €Urnenstelle als Reihengrab |
| Friedeburg | 31,4 km | 1.120,00 €Einzelgrab für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 630,00 €Rasengrab für Urnenbestattungen |
| Wiesmoor | 22,9 km | 1.571,80 €Einzelgrabstätte für Personen über 5 Jahre | 857,04 €Urnengrabstätte |
| Aurich | 17,1 km | 1.870,00 €Reihengrab | 915,00 €Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld |
| Am meisten zu sparen | bis 31,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Moormerland kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Moormerland (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, ausgefertigt am 16.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, ersetzt die Satzung vom 10.03.2016; der Gebührentarif trägt selbst das Datum 01.01.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahl- oder Reihengrab mit einer Ruhezeit von 30 JahrenGilt auf den Friedhöfen Neermoor alter Teil, Neermoor neuer Teil, Boekzeteler Kloster, Warsingsfehn-West und Jheringsfehn, für die Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine Ruhezeit von dreißig Jahren festsetzt. Der Betrag setzt sich aus 435 Euro für die Grabstelle nach A 1.1 und 593 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr nach B 2.1 zusammen. Wer lieber jährlich zahlt, entrichtet nach B 1.1 statt der Einmalzahlung 19 Euro im Jahr. Das Regelmaß beträgt nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung 2,10 mal 1,00 Meter. Die Pflege obliegt nach Paragraf 15 Absatz 3 und Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung den Nutzungsberechtigten. Die Friedhöfe Warsingsfehn-West und Jheringsfehn sind durch Ratsbeschluss vom 13.12.2007 für weitere Bestattungen geschlossen; dort werden nach Paragraf 1 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur noch Ehepartner und Partner bereits Bestatteter aufgenommen. | 1.028,00 € | - | 1.028,00 € | 30 | Gebührentarif A 1.1 und B 2.1 |
| Wahl- oder Reihengrab mit einer Ruhezeit von 20 JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Moormerland. Es gilt auf den Friedhöfen Neermoor-Polder und Warsingsfehn-Ost, für die Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine Ruhezeit von zwanzig Jahren festsetzt. Der Betrag besteht aus 290 Euro für die Grabstelle nach A 1.2 und 379 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr nach B 2.2; bei jährlicher Zahlungsweise sind es nach B 1.1 stattdessen 19 Euro im Jahr. Die Pflege obliegt den Nutzungsberechtigten. | 669,00 € | - | 669,00 € | 20 | Gebührentarif A 1.2 und B 2.2 |
| Urnenbeisetzung in einem Wahl- oder ReihengrabDer Gebührentarif sagt unter Abschnitt A Ziffer 1 ausdrücklich, Urnenbeisetzungen seien auch in einem Wahl- oder Reihengrab möglich und die Gebühr entspreche der einer Sargbeisetzung. Welche der beiden Zeilen A 1.1 und A 1.2 dann gilt, entscheidet die Ruhezeit, denn der Tarif unterscheidet die beiden Grabstellen allein danach. Für beigesetzte Aschenreste beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen zwanzig Jahre, und Paragraf 15 Absatz 3 bindet die Dauer des Nutzungsrechts an die Ruhezeiten des Paragrafen 13. Deshalb rechnen wir mit A 1.2 und B 2.2. In einem Wahlgrab dürfen nach Paragraf 9 Absatz 3 bis zu zwei Urnen oder ein Sarg und zwei Urnen beigesetzt werden, oberirdisch nicht. Die Pflege obliegt den Nutzungsberechtigten. | 669,00 € | - | 669,00 € | 20 | Gebührentarif A 1.2 und B 2.2 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte für eine Sargbeisetzung im GräbergemeinschaftsfeldParagraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, der Gemeinde allein obliege die gärtnerische Anlage und Pflege des Rasengräberfeldes, und die Gräber dürften nicht bepflanzt oder mit Grabschmuck versehen werden. Absatz 2 nimmt dem Nutzungsrecht zusätzlich das Recht auf ein eigenes Grabmal; die Namen kommen auf eine von der Gemeinde errichtete Stehle. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 1 nicht verlängert werden, eine Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte erfolgt nicht, und Umbettungen sind nach Absatz 5 nicht möglich. Der Ehepartner eines Verstorbenen kann auf Antrag das Nutzungsrecht an der unmittelbar benachbarten Grabstelle erwerben. Der Betrag besteht aus 361 Euro nach A 2.1 und 379 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr nach B 2.3. | 740,00 € | - | 740,00 € | 20 | Gebührentarif A 2.1 und B 2.3 |
| Reihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung im GräbergemeinschaftsfeldDas günstigste Grab in Moormerland überhaupt und zugleich das einzige pflegefreie Urnengrab. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist derselbe wie beim Sarggrab desselben Feldes: Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die gärtnerische Anlage und Pflege des Rasengräberfeldes allein der Gemeinde zu und verbietet Bepflanzung und Grabschmuck. Der Betrag besteht aus 180 Euro nach A 2.2 und 190 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr nach B 2.4; bei jährlicher Zahlungsweise sind es nach B 1.3 zehn Euro im Jahr. Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt nach Paragraf 13 Absatz 2 auf allen Friedhöfen zwanzig Jahre. | 370,00 € | - | 370,00 € | 20 | Gebührentarif A 2.2 und B 2.4 |
| TeilrasengrabstelleNicht pflegefrei, trotz des Namens. Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung führt die Teilrasengrabstelle weiter als eigene Grabart, aber Paragraf 17, der sie regeln würde, besteht in der Neufassung vom 19.06.2025 nur noch aus dem Wort "Entfällt". Damit fehlt jede Aussage darüber, wer den Rasenteil pflegt, und Paragraf 23 Absatz 2 belässt die Herrichtung und die laufende Pflege bei den Nutzungsberechtigten. Der Tarif beschreibt die Grabstelle unter A 3.1 als Wahl- oder Reihengrab von 2,10 Quadratmetern mit einer Ruhezeit von zwanzig Jahren; deshalb führen wir sie als Erdgrab und wenden die einzige Verlängerungszeile des Tarifs, A 1.3 mit 14,50 Euro je Jahr und Grab, auch auf sie an. Der Betrag besteht aus 361 Euro nach A 3.1 und 379 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr nach B 2.5. | 740,00 € | - | 740,00 € | 20 | Gebührentarif A 3.1 und B 2.5 |
Häufige Fragen zu Moormerland
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Moormerland?
- In Moormerland sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Moormerland?
- Friedhof Neermoor ist mit 9.240 m² der größte Friedhof in Moormerland. Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Moormerland?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Moormerland gelten 30 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Neermoor alter Teil, Neermoor neuer Teil, Boekzeteler Kloster, Warsingsfehn-West und Jheringsfehn nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Neermoor-Polder und Warsingsfehn-Ost nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Beisetzung von Aschenresten auf allen Friedhöfen der Gemeinde nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Dauer des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, entspricht der Ruhezeit nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Moormerland?
- Ein Grab in Moormerland kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist in der Satzung nicht beziffert mit keiner Angabe für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Moormerland (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, ausgefertigt am 16.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, ersetzt die Satzung vom 10.03.2016; der Gebührentarif trägt selbst das Datum 01.01.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Moormerland zuständig?
- Für die Friedhöfe in Moormerland ist Gemeinde Moormerland, Friedhofsabteilung im Bauamt zuständig, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, Telefon 04954 801227. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Moormerland, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Moormerland (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif beschlossen vom Rat am 15.12.2022, ausgefertigt am 16.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, ersetzt die Satzung vom 10.03.2016; der Gebührentarif trägt selbst das Datum 01.01.2023
- Friedhofssatzung der Gemeinde Moormerland, Neufassung beschlossen vom Rat am 19.06.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Friedhofssatzung vom 15.12.2022
- Ortsrecht der Gemeinde Moormerland, Rubrik Öffentliche Einrichtungen Stand der Abfrage am 05.09.2026, führt zum Friedhofswesen genau zwei Dokumente, die Friedhofssatzung aus dem Ordner 2025 und die Gebührensatzung aus dem Ordner 2023
- Elektronisches Amtsblatt für die Gemeinde Moormerland, Jahrgang 2026 sechs Ausgaben vom 15.07., 20.07., 24.07., 29.07., 19.08. und 03.09.2026, alle gelesen, keine mit einer Änderung zum Friedhofswesen
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.