Aurich · Niedersachsen · AGS 03452001
Friedhofsgebühren in Aurich, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Aurich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Aurich.
- 915,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.345,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 10
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, unabhängig vom Alter
Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld, mit Beisetzung
Rasenwahlgrab, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Aurich kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Aurich
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Aurich. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, der Tarif kennt für sie keine Verlängerung. | 1.325,00 € | 545,00 € | 1.870,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Reihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg |
| RasenreihengrabNach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Der Aufpreis gegenüber dem Reihengrab beträgt 2.435 Euro und entspricht der Pflegegebühr des Tarifs von 97,50 Euro je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer über 25 Jahre. | 3.760,00 € | 545,00 € | 4.305,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenreihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg |
| WahlgrabDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Sie kann nach Paragraf 16 Absatz 2 um jeweils zehn Jahre verlängert werden und kostet dann 55 Euro je Jahr. | 1.360,00 € | 545,00 € | 1.905,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Wahlgräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg |
| RasenwahlgrabNach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 152 Euro je Jahr. | 3.800,00 € | 545,00 € | 4.345,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenwahlgräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg |
| Sarggrab im GräbergemeinschaftsfeldParagraf 14 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung führt diese Grabart als teilanonyme Reihengrabstätte im Rasengrab Gemeinschaftsfeld. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Aurich. | 2.340,00 € | 545,00 € | 2.885,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Sarggrab Gräbergemeinschaftsfeld, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Gräbergemeinschaftsfeld Sarg |
5 Grabarten für die Urne in Aurich
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenwahlgrabNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung können in einer Wahlgrabstätte vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 39 Euro je Jahr. | 980,00 € | 135,00 € | 1.115,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnenwahlgrab, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
| UrnenreihengrabDas Urnenreihengrabfeld hat nach Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung eine Grabgröße von 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt nach Absatz 4 zwei Urnen auf. Der Tarif kennt für Reihengräber keine Verlängerung. | 940,00 € | 135,00 € | 1.075,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnenreihengrab, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
| Rasenurnengrab (1x2)Die Bezeichnung nennt das Grabmaß von 1 mal 2 Metern. Nutzungsgebühr und Verlängerungssatz stimmen mit dem Rasenwahlgrab überein. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 152 Euro je Jahr. | 3.800,00 € | 135,00 € | 3.935,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenurnengrab (1x2), und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
| Rasenurnengrab (1x1)Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung nennt die Urnen-Rasenwahlgrabstätte mit einer Grabgröße von 1,00 mal 1,00 Meter, sie nimmt nach Absatz 4 zwei Urnen auf. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 85 Euro je Jahr. | 2.115,00 € | 135,00 € | 2.250,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenurnengrab (1x1), und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
| Urnengrab im GräbergemeinschaftsfeldParagraf 18 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 der Friedhofssatzung führt diese Grabart als teilanonyme Urnenreihengrabstätte im Rasengrab Gemeinschaftsfeld. Je Urne wird eine Fläche von 0,25 mal 0,25 Meter der Reihe nach belegt, gekennzeichnet wird die Grabstätte nicht, ausgenommen der Friedhof Brockzetel. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Das günstigste Grab in Aurich überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. | 780,00 € | 135,00 € | 915,00 € | 25 J. | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnengrab Gräbergemeinschaftsfeld, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Aurich
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung im Wahlgrab oder Reihengrab, Sarg | 545,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg |
| Beisetzung im Kindergrab | 325,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Kindergrab |
| Beisetzung im Urnengrab | 135,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab |
| Beisetzung im Gräbergemeinschaftsfeld, Sarg | 545,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Gräbergemeinschaftsfeld Sarg |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahr | 55,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Wahlgräber |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenwahlgrab, je Jahr | 152,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenwahlgrab |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr | 39,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Urnenwahlgrab |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenurnengrab (1x2), je Jahr | 152,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenurnengrab (1x2) |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenurnengrab (1x1), je Jahr | 85,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenurnengrab (1x1) |
| Genehmigung von Grabmalen einschließlich Standsicherheitsprüfung, je Antrag | 81,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 1 |
| Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheitsprüfung, also Abdeckplatten und Einfassungen, je Antrag | 25,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 2 |
| Teilung von Gräbern, je Antrag | 54,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 3 |
| Umwandlung eines bestehenden Grabfeldes in ein Rasengrab (1x2) | 125,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 1 |
| Umwandlung eines bestehenden Grabfeldes in ein Rasengrab (1x1) | 71,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 2 |
| Pflegegebühr je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer (1x2) | 97,50 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 3 |
| Pflegegebühr je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer (1x1) | 45,50 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 4 |
| Kapellennutzung | 184,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 1 |
| Benutzung der Leichenhalle, Tag 1 bis 4 | 188,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 2 |
| Benutzung der Leichenhalle ab Tag 5 | 47,00 € | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 3 |
| Aus- und Umbettungen | je nach Aufwand | Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, letzte Zeile des Tarifs |
| Besondere Leistungen, darunter die gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Entfernung von Grabmalen und Pflanzungen | nach dem tatsächlichen Aufwand | Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Aurich über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.370,00 €
Reihengrab in Aurich, über 25 Jahre, das sind 334,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Reihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg | 1.325,00 € |
| BestattungGebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg | 545,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.870,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Aurich. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, der Tarif kennt für sie keine Verlängerung.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Aurich offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die Friedhöfe in den Ortsteilen Brockzetel, Sandhorst, Tannenhausen und Walle sowie für die Bestattungseinrichtungen in Brockzetel, Middels, Sandhorst und Walle. Die Friedhöfe der Auricher Kernstadt gehören nicht dazu; sie werden von Kirchengemeinden getragen, unter anderem von der Ev.-luth. Lamberti-Kirchengemeinde Aurich, deren Friedhofsgebührenordnung das Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 28.11.2025 bekannt gemacht hat. Für diese Friedhöfe gelten eigene kirchliche Ordnungen, die wir nicht erfassen.
- Der Tarif führt vier Preisspalten nebeneinander, überschrieben mit ab 01.08.2023, ab 01.08.2024, ab 01.08.2025 und ab 01.08.2026. Wir übernehmen durchgehend die vierte Spalte, weil ihr Datum am Tag der Erfassung bereits vergangen war. Die Zuordnung wurde über die x-Koordinaten der Wörter im PDF nachgeprüft.
- Ob es eine jüngere Änderungssatzung gibt, wurde im Amtsblatt für den Landkreis Aurich nachgesehen. Alle 96 Ausgaben der Jahrgänge 2025 und 2026 bis zur Nummer 39 vom 04.09.2026 wurden im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht. Sämtliche Treffer betrafen kirchliche Friedhofs- und Gebührenordnungen, keiner die Stadt Aurich. Ortsrecht und Stichwortverzeichnis der Stadt führen ebenfalls nur diese eine Fassung von 2023.
- Wir führen Rasengräber und Gräbergemeinschaftsfelder als pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung nimmt die teilanonymen Grabstätten und die Rasengrabstätten von der Pflicht aus, ein Grabbeet herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 9 verbietet dort Grab- und Blumenschmuck, und Absatz 8 weist die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich zu. Den Begriff pflegefreie Grabstätte definiert die Satzung nicht ausdrücklich; dass damit genau diese beiden Gruppen gemeint sind, ergibt sich aus dem Zusammenhang der drei Absätze und aus der Höhe des Aufpreises, der der Pflegegebühr des Tarifs über 25 Jahre entspricht.
- Der Tarif nennt eine Beisetzungsgebühr für ein Kindergrab von 325 Euro, aber keine eigene Grabnutzungsgebühr für Kindergräber. Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung sieht Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vor. Wir führen deshalb keine eigene Grabart für Kinder, sondern nur die Beisetzungsgebühr, weil eine Nutzungsgebühr dafür nirgends steht.
- Für das Sarggrab und das Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld sowie für die Rasenreihengräber kennt der Tarif keine Verlängerung des Nutzungsrechts. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung sieht Reihengrabstätten ohnehin nur für die Dauer der Ruhezeit vor.
- Der Tarif nennt für Aus- und Umbettungen keinen Betrag, sondern je nach Aufwand. Ebenso setzt die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung besondere Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand fest, darunter die gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Entfernung von Grabmalen und Pflanzungen nach Ablauf der Nutzungszeit. Eine Abräumgebühr, die schon zu Beginn des Nutzungsrechts anfällt, gibt es nicht.
- Die Kapellennutzung kostet 184 Euro und die Benutzung der Leichenhalle 188 Euro für die ersten vier Tage. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nur bei Inanspruchnahme anfällt.
- Eine eigene Anschrift oder eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung liegen Verwaltung und Aufsicht bei der Stadt Aurich selbst, deshalb nennen wir Anschrift, Rufnummer und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
- Die Umsatzsteuer weist der Tarif nicht gesondert aus. Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 der Gebührensatzung bestimmt nur allgemein, dass sie zusätzlich erhoben wird, soweit eine Leistung ihr unterliegt. Ob und bei welchen Grabarten das der Fall ist, geht aus der Satzung nicht hervor; unsere Beträge sind die Tarifbeträge.
Friedhöfe in Aurich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in AurichLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Aurich, Ortsrecht 32.7.0 vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, in Kraft seit 01.08.2023
- Ortsrecht der Stadt Aurich, Abschnitt 3 Ordnungswesen, Übersicht der geltenden Satzungen Stand 04.09.2026, führt Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung jeweils mit Inkrafttreten 01.08.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.