Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Aurich · Niedersachsen · AGS 03452001

Friedhofsgebühren in Aurich, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Aurich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Aurich.

915,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld, mit Beisetzung

4.345,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenwahlgrab, mit Beisetzung

10
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung, unabhängig vom Alter

Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Aurich kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Aurich führt 10 Grabarten. Die günstigste ist Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld mit 915,00 €, die teuerste Rasenwahlgrab mit 4.345,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

5 Grabarten für die Erdbestattung in Aurich

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Aurich. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, der Tarif kennt für sie keine Verlängerung.1.325,00 €545,00 €1.870,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Reihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg
RasenreihengrabNach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Der Aufpreis gegenüber dem Reihengrab beträgt 2.435 Euro und entspricht der Pflegegebühr des Tarifs von 97,50 Euro je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer über 25 Jahre.3.760,00 €545,00 €4.305,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenreihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg
WahlgrabDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Sie kann nach Paragraf 16 Absatz 2 um jeweils zehn Jahre verlängert werden und kostet dann 55 Euro je Jahr.1.360,00 €545,00 €1.905,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Wahlgräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg
RasenwahlgrabNach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 152 Euro je Jahr.3.800,00 €545,00 €4.345,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenwahlgräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg
Sarggrab im GräbergemeinschaftsfeldParagraf 14 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung führt diese Grabart als teilanonyme Reihengrabstätte im Rasengrab Gemeinschaftsfeld. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Aurich.2.340,00 €545,00 €2.885,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Sarggrab Gräbergemeinschaftsfeld, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Gräbergemeinschaftsfeld Sarg

5 Grabarten für die Urne in Aurich

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenwahlgrabNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung können in einer Wahlgrabstätte vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 39 Euro je Jahr.980,00 €135,00 €1.115,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnenwahlgrab, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab
UrnenreihengrabDas Urnenreihengrabfeld hat nach Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung eine Grabgröße von 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt nach Absatz 4 zwei Urnen auf. Der Tarif kennt für Reihengräber keine Verlängerung.940,00 €135,00 €1.075,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnenreihengrab, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab
Rasenurnengrab (1x2)Die Bezeichnung nennt das Grabmaß von 1 mal 2 Metern. Nutzungsgebühr und Verlängerungssatz stimmen mit dem Rasenwahlgrab überein. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 152 Euro je Jahr.3.800,00 €135,00 €3.935,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenurnengrab (1x2), und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab
Rasenurnengrab (1x1)Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung nennt die Urnen-Rasenwahlgrabstätte mit einer Grabgröße von 1,00 mal 1,00 Meter, sie nimmt nach Absatz 4 zwei Urnen auf. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Die Verlängerung kostet 85 Euro je Jahr.2.115,00 €135,00 €2.250,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Rasenurnengrab (1x1), und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab
Urnengrab im GräbergemeinschaftsfeldParagraf 18 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 der Friedhofssatzung führt diese Grabart als teilanonyme Urnenreihengrabstätte im Rasengrab Gemeinschaftsfeld. Je Urne wird eine Fläche von 0,25 mal 0,25 Meter der Reihe nach belegt, gekennzeichnet wird die Grabstätte nicht, ausgenommen der Friedhof Brockzetel. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung sind die Rasengrabstätten und die teilanonymen Grabstätten von der Pflicht ausgenommen, ein Grabbeet herzurichten und instandzuhalten, und nach Paragraf 20 Absatz 8 obliegt die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich. Das günstigste Grab in Aurich überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie.780,00 €135,00 €915,00 €25 J.Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Urnengrab Gräbergemeinschaftsfeld, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab

21 weitere Gebühren in der Satzung von Aurich

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung im Wahlgrab oder Reihengrab, Sarg545,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg
Beisetzung im Kindergrab325,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Kindergrab
Beisetzung im Urnengrab135,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Urnengrab
Beisetzung im Gräbergemeinschaftsfeld, Sarg545,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Gräbergemeinschaftsfeld Sarg
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahr55,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Wahlgräber
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenwahlgrab, je Jahr152,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenwahlgrab
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr39,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Urnenwahlgrab
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenurnengrab (1x2), je Jahr152,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenurnengrab (1x2)
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenurnengrab (1x1), je Jahr85,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verlängerung des Nutzungsrechts (1 Jahr), Zeile Rasenurnengrab (1x1)
Genehmigung von Grabmalen einschließlich Standsicherheitsprüfung, je Antrag81,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 1
Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheitsprüfung, also Abdeckplatten und Einfassungen, je Antrag25,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 2
Teilung von Gräbern, je Antrag54,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Verwaltungsgebühren, Zeile 3
Umwandlung eines bestehenden Grabfeldes in ein Rasengrab (1x2)125,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 1
Umwandlung eines bestehenden Grabfeldes in ein Rasengrab (1x1)71,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 2
Pflegegebühr je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer (1x2)97,50 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 3
Pflegegebühr je Jahr der verbliebenen Nutzungsdauer (1x1)45,50 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Umwandlungsgebühren, Zeile 4
Kapellennutzung184,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 1
Benutzung der Leichenhalle, Tag 1 bis 4188,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 2
Benutzung der Leichenhalle ab Tag 547,00 €Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Benutzungsgebühren für die Kapellen/Leichenhallen, Zeile 3
Aus- und Umbettungenje nach AufwandGebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, letzte Zeile des Tarifs
Besondere Leistungen, darunter die gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Entfernung von Grabmalen und Pflanzungennach dem tatsächlichen AufwandParagraf 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026.

Was ein Grab in Aurich über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.370,00 €

Reihengrab in Aurich, über 25 Jahre, das sind 334,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Grabnutzungsgebühren (25 Jahre), Zeile Reihengräber, und Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg1.325,00 €
BestattungGebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, Spalte ab 01.08.2026, Abschnitt Beisetzungsgebühren, Zeile Wahlgrab/ Reihengrab Sarg545,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.870,00 €

Das günstigste Erdgrab in Aurich. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, der Tarif kennt für sie keine Verlängerung.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen der Stadt Aurich, Friedhofsgebührensatzung, mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1, vom Rat am 29.06.2023 beschlossen, ausgefertigt am 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023, Tarifspalte ab 01.08.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Aurich offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die Friedhöfe in den Ortsteilen Brockzetel, Sandhorst, Tannenhausen und Walle sowie für die Bestattungseinrichtungen in Brockzetel, Middels, Sandhorst und Walle. Die Friedhöfe der Auricher Kernstadt gehören nicht dazu; sie werden von Kirchengemeinden getragen, unter anderem von der Ev.-luth. Lamberti-Kirchengemeinde Aurich, deren Friedhofsgebührenordnung das Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 28.11.2025 bekannt gemacht hat. Für diese Friedhöfe gelten eigene kirchliche Ordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Der Tarif führt vier Preisspalten nebeneinander, überschrieben mit ab 01.08.2023, ab 01.08.2024, ab 01.08.2025 und ab 01.08.2026. Wir übernehmen durchgehend die vierte Spalte, weil ihr Datum am Tag der Erfassung bereits vergangen war. Die Zuordnung wurde über die x-Koordinaten der Wörter im PDF nachgeprüft.
  • Ob es eine jüngere Änderungssatzung gibt, wurde im Amtsblatt für den Landkreis Aurich nachgesehen. Alle 96 Ausgaben der Jahrgänge 2025 und 2026 bis zur Nummer 39 vom 04.09.2026 wurden im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht. Sämtliche Treffer betrafen kirchliche Friedhofs- und Gebührenordnungen, keiner die Stadt Aurich. Ortsrecht und Stichwortverzeichnis der Stadt führen ebenfalls nur diese eine Fassung von 2023.
  • Wir führen Rasengräber und Gräbergemeinschaftsfelder als pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung nimmt die teilanonymen Grabstätten und die Rasengrabstätten von der Pflicht aus, ein Grabbeet herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 9 verbietet dort Grab- und Blumenschmuck, und Absatz 8 weist die Pflege der pflegefreien Grabstätten ausschließlich der Stadt Aurich zu. Den Begriff pflegefreie Grabstätte definiert die Satzung nicht ausdrücklich; dass damit genau diese beiden Gruppen gemeint sind, ergibt sich aus dem Zusammenhang der drei Absätze und aus der Höhe des Aufpreises, der der Pflegegebühr des Tarifs über 25 Jahre entspricht.
  • Der Tarif nennt eine Beisetzungsgebühr für ein Kindergrab von 325 Euro, aber keine eigene Grabnutzungsgebühr für Kindergräber. Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung sieht Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vor. Wir führen deshalb keine eigene Grabart für Kinder, sondern nur die Beisetzungsgebühr, weil eine Nutzungsgebühr dafür nirgends steht.
  • Für das Sarggrab und das Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld sowie für die Rasenreihengräber kennt der Tarif keine Verlängerung des Nutzungsrechts. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung sieht Reihengrabstätten ohnehin nur für die Dauer der Ruhezeit vor.
  • Der Tarif nennt für Aus- und Umbettungen keinen Betrag, sondern je nach Aufwand. Ebenso setzt die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung besondere Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand fest, darunter die gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Entfernung von Grabmalen und Pflanzungen nach Ablauf der Nutzungszeit. Eine Abräumgebühr, die schon zu Beginn des Nutzungsrechts anfällt, gibt es nicht.
  • Die Kapellennutzung kostet 184 Euro und die Benutzung der Leichenhalle 188 Euro für die ersten vier Tage. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nur bei Inanspruchnahme anfällt.
  • Eine eigene Anschrift oder eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung liegen Verwaltung und Aufsicht bei der Stadt Aurich selbst, deshalb nennen wir Anschrift, Rufnummer und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
  • Die Umsatzsteuer weist der Tarif nicht gesondert aus. Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 der Gebührensatzung bestimmt nur allgemein, dass sie zusätzlich erhoben wird, soweit eine Leistung ihr unterliegt. Ob und bei welchen Grabarten das der Fall ist, geht aus der Satzung nicht hervor; unsere Beträge sind die Tarifbeträge.

Friedhöfe in Aurich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.