Emden, Niedersachsen, AGS 03402000
Friedhofsgebühren in Emden, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Emden und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Emden, Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden als Eigenbetrieb.
- 322,50 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.005,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Personen über 5 Jahre
Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 40 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Emden kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Emden
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Emden. Die Bestattungsgebühr gilt für den Aushub mit dem Gräberbagger, in Handarbeit kostet dasselbe Grab nach Ziffer 2.1.2 dagegen 282 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 660,00 € | 205,00 € | 865,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab für Kinder bis zu 5 JahrenIn Handarbeit kostet der Aushub nach Ziffer 2.1.4 stattdessen 141 Euro. | 220,00 € | 102,50 € | 322,50 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.3 |
| Anonymes Grab für eine ErdbestattungNach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung stehen Rechte und Pflichten an anonymen Grabstätten und ihre Gestaltung und Pflege nur der Stadt Emden zu. Das günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt. | 1.330,00 € | 205,00 € | 1.535,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.6 und Ziffer 2.1.1 |
| Teilanonymes Grab für eine ErdbestattungParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung erklärt Absatz 5 und damit die Pflege durch die Stadt für entsprechend anwendbar. Das Erinnerungsschild an der Gedenkstele kostet nach Ziffer 2.1.7 zusätzlich den tatsächlichen Aufwand. | 1.330,00 € | 205,00 € | 1.535,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.1.1 |
| Wahlgrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Betrag gilt für die ganze Wahlgrabstätte von 2,50 mal 1,20 Meter, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 33 Euro je Jahr. | 990,00 € | 205,00 € | 1.195,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte, Nutzungszeit 40 JahreDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Nutzungszeit lässt sich nach Paragraf 15 Absatz 2 auf 40 Jahre wählen. | 1.320,00 € | 205,00 € | 1.525,00 € | 40 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.2 in bevorzugter Lage 170 Euro je Jahr. | 5.100,00 € | 205,00 € | 5.305,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.3 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 35 Jahre | 5.950,00 € | 205,00 € | 6.155,00 € | 35 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 40 JahreDas teuerste Grab im Emder Tarif. | 6.800,00 € | 205,00 € | 7.005,00 € | 40 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte für islamische Bestattungen, Nutzungszeit 30 Jahre | 1.650,00 € | 205,00 € | 1.855,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrabstätte für islamische Bestattungen, Nutzungszeit 40 JahreDer Tarif nennt für islamische Bestattungen unter derselben Ziffer zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen. | 2.200,00 € | 205,00 € | 2.405,00 € | 40 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1 |
7 Grabarten für die Urne in Emden
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenstelle als ReihengrabDas günstigste Grab in Emden überhaupt. Der Tarif führt die Urnenstellen unter den Reihengräbern; ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 330,00 € | 77,00 € | 407,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.1.5 |
| Anonyme UrnenstelleNach Paragraf 14 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung stehen Rechte und Pflichten an anonymen Grabstätten und ihre Gestaltung und Pflege nur der Stadt Emden zu. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet und die Bestattungsstelle nicht bekannt gegeben. Eine Trauerfeier am Grab ist nach Paragraf 32 Absatz 4 nicht zulässig. | 660,00 € | 77,00 € | 737,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1.5 |
| Teilanonyme UrnenstelleParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung erklärt Absatz 5 für entsprechend anwendbar, Gestaltung und Pflege liegen also auch hier bei der Stadt. Name, Geburts- und Sterbedatum kommen auf eine Gedenkstele. Das Erinnerungsschild kostet nach Ziffer 2.1.7 den tatsächlichen Aufwand und steckt nicht im Grabpreis. | 660,00 € | 77,00 € | 737,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.5 |
| Urnenwahlgrabstätte, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung dürfen je Quadratmeter bis zu vier Urnen von Verstorbenen einer Familie beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 33 Euro je Jahr. | 660,00 € | 77,00 € | 737,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.5 |
| Urnenwahlgrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Tarif nennt unter derselben Ziffer zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen. Die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 20 Jahre. | 990,00 € | 77,00 € | 1.067,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.5 |
| Baumgrabstätte im Linden-Begräbnishain Tholenswehr, EinzelgrabstelleNach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Linden-Begräbnishain führen ausschließlich der Friedhofsträger oder ein von ihm beauftragter Dritter die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen auf der Bestattungsfläche durch; Absatz 1 verbietet den Angehörigen die Grabpflege. Das Nutzungsrecht ist nach Paragraf 10 Absatz 2 nicht verlängerbar. Das Namensschild am Bestattungsbaum wird gesondert nach Aufwand berechnet. | 990,00 € | 77,00 € | 1.067,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.3.1 und Ziffer 2.1.8 |
| Baumgrabstätte im Linden-Begräbnishain Tholenswehr, Partnergrabstelle für zwei UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstelle, in der zwei Urnen übereinander Platz finden. Für jede Urne fällt die Beisetzungsgebühr an. Das Nutzungsrecht endet nach Paragraf 10 Absatz 3 erst 20 Jahre nach der zweiten Urne; die Zeit dazwischen kostet nach Ziffer 1.4.3 33 Euro je Jahr. Die Pflege liegt nach Paragraf 14 Absatz 2 allein beim Friedhofsträger. | 1.500,00 € | 77,00 € | 1.577,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.3.2 und Ziffer 2.1.8 |
52 weitere Gebühren in der Satzung von Emden
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab für Personen über 5 Jahre, Aushub mit dem Gräberbagger | 205,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab für Personen über 5 Jahre, Aushub in Handarbeit | 282,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub mit dem Gräberbagger | 102,50 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 |
| Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub in Handarbeit | 141,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 |
| Reihengrab für Urnenstellen | 77,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.5 |
| Urne zur Grabstelle tragen und beisetzen | 25,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.6 |
| Baumgrabstätte auf der Bestattungsfläche Linden-Begräbnishain Tholenswehr | 77,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.8 |
| Wahlgrab für Personen über 5 Jahre, Aushub mit dem Gräberbagger | 205,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 |
| Wahlgrab für Personen über 5 Jahre, Aushub in Handarbeit | 282,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 |
| Wahlgrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub mit dem Gräberbagger | 102,50 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.3 |
| Wahlgrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub in Handarbeit | 141,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.4 |
| Wahlgrab für Urnenstellen | 77,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.5 |
| Beisetzung von Totgeburten | 52,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.4 |
| Umschreibung einer Grabstelle im Linden-Begräbnishain Tholenswehr | 18,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.3 |
| Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einem unbelegten Wahlgrab | 20,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und Urnenstellen, je Jahr | 33,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und Urnenstellen in bevorzugter Lage, je Jahr | 170,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Partnergrabstelle als Baumgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist der zweiten Urne, je Jahr | 33,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.3 |
| Fertigung eines Erinnerungsschildes und Anbringung an die Stele | nach tatsächlichem Aufwand | Gebührentarif Ziffer 2.1.7 |
| Dekoration der Gruft mit Grün | 20,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3 |
| Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Leiche über 5 Jahre, ohne Sargstellung | 820,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.5.1 |
| Ausgrabung und Wiederbeisetzung eines Kindes bis zu 5 Jahren, ohne Sargstellung | 410,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.5.2 |
| Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne | 205,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.5.3 |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung | 60 vom Hundert der Sätze der Ziffern 2.5.1 bis 2.5.3 | Gebührentarif Ziffer 2.5.4 |
| Benutzung der Andachtshalle der Friedhofskapelle Tholenswehr, je Leiche einschließlich Beleuchtung | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.1 |
| Besondere Beleuchtung der Andachtshalle Tholenswehr | 6,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.2 |
| Heizung der Andachtshalle Tholenswehr | 16,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.3 |
| Kleine Dekoration der Andachtshalle Tholenswehr, Zelle | 8,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.4.1 |
| Mittlere Dekoration der Andachtshalle Tholenswehr, Halle | 16,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.4.2 |
| Große Dekoration der Andachtshalle Tholenswehr | nach Arbeits- und Materialaufwand | Gebührentarif Ziffer 3.1.1.4.3 |
| Benutzung der Leichenzelle Tholenswehr, bis zu drei Tagen je Leiche | 26,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.5.1 |
| Benutzung der Leichenzelle Tholenswehr, jeder weitere Tag | 8,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.5.2 |
| Aufnahme und Auslieferung der Leiche außerhalb der Arbeitszeit | 10,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.5.3 |
| Nochmaliges Öffnen des Sarges nach Ermessen der Friedhofsleitung | 10,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.5.4 |
| Benutzung des Sezierraumes, erster Tag | 52,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.7 |
| Benutzung des Sezierraumes, jeder weitere Tag | 11,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.8 |
| Benutzung der Leichenzelle Harsweg, bis zu drei Tagen je Leiche | 20,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.1 |
| Benutzung der Leichenzelle Harsweg, jeder weitere Tag | 8,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.2 |
| Benutzung der Friedhofskapelle Wybelsum | 52,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.1 |
| Heizung der Friedhofskapelle Wybelsum | 10,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.2 |
| Grabpflege, Sauberhaltung je Grab und Jahr, Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer | 52,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.1.1 |
| Grabpflege für Urnengräber und Gräber von Kindern bis zu 5 Jahren, Nettopreis | die Hälfte des Satzes der Ziffer 4.1.1 | Gebührentarif Ziffer 4.1.2 |
| Mäharbeiten, je angefangenem Quadratmeter und Jahr, Nettopreis | 11,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.2 |
| Grabpflege und Bepflanzung mit Efeu oder anderer Dauerbepflanzung | nach jeweils geleisteten Arbeiten und Material | Gebührentarif Ziffer 4.3 |
| Grabpflege und Bepflanzung Gruppe I, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis | 92,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.1 |
| Grabpflege und Bepflanzung Gruppe II, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis | 115,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.2 |
| Grabpflege und Bepflanzung Gruppe III, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis | 138,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.3 |
| Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung | 10,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6 |
| Grabmalaufstellungsgebühr und Genehmigung für bauliche Anlagen | 46,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.7 |
| Ausstecken des Grabes mit Grün, je Grab, zuzüglich Materialaufwand | 15,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.8 |
| Berechtigungskarte für Gewerbetreibende, je Jahr | 75,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.9 |
| Aufschlag für Bestattungen außerhalb der Arbeitszeit auf alle Leistungen außer den Grabgebühren | 50 Prozent, sofern keine schriftliche amtsärztliche Anordnung vorliegt | Gebührentarif Abschnitt 5 |
Was ein Grab in Emden über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.665,00 €
Reihengrab für Personen über 5 Jahre in Emden, über 30 Jahre, das sind 288,83 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 | 660,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1.1 | 205,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 865,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Emden. Die Bestattungsgebühr gilt für den Aushub mit dem Gräberbagger, in Handarbeit kostet dasselbe Grab nach Ziffer 2.1.2 dagegen 282 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
16 Fragen, die die Satzung von Emden offenlässt
- Die geltende Fassung des Gebührentarifs stammt vom 12.06.2021 und ist damit älter als drei Jahre. Wir haben alle 126 Ausgaben des elektronischen Amtsblatts der Stadt Emden aus den Jahren 2024 bis 2026 nach dem Wort Friedhof durchsucht. Die einzigen Treffer betreffen Änderungen der Friedhofsgebührenordnungen der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden, nicht die städtische Satzung.
- Der Bau- und Entsorgungsbetrieb verlinkt auf seiner eigenen Seite zum Friedhofswesen noch die Gebührensatzung in der Fassung vom 14.12.2007. Maßgeblich ist die Fassung im Ortsrecht der Stadt, die den Stand Juni 2021 trägt.
- Für Erdgräber nennt der Tarif zwei Bestattungssätze nebeneinander, 205 Euro für den Aushub mit dem Gräberbagger und 282 Euro in Handarbeit, bei Kindern 102,50 gegen 141 Euro. Wir rechnen mit dem Gräberbagger, weil das der schmalste Satz ist. Wann Handarbeit nötig wird, sagt der Tarif nicht.
- Ziffer 2.1.6 berechnet 25 Euro dafür, die Urne zur Grabstelle zu tragen und beizusetzen. Wir haben diesen Betrag in keinen Grabpreis eingerechnet, weil der Tarif ihn nicht als zwingend bezeichnet und die Beisetzung nach Paragraf 6 Absatz 9 der Satzung für den Linden-Begräbnishain auch ein Bestatter vornehmen darf. Bei anonymen und teilanonymen Bestattungen führt die Stadt die Beisetzung nach Paragraf 32 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst durch, dort dürften die 25 Euro also regelmäßig hinzukommen.
- Die Grabpflege in Abschnitt 4 des Tarifs, von 52 Euro Sauberhaltung je Grab und Jahr bis zu 138 Euro für Pflege und Bepflanzung, ist keine Pflichtgebühr. Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofssatzung stellt sie ausdrücklich zur Wahl und begrenzt die Leistung der Stadt auf die Dauer, für die das Entgelt reicht. Ziffer 4.5 weist die Beträge zudem als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer aus. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein und leiten aus ihnen kein pflegefreies Grab ab.
- Pflegefrei führen wir nur die anonymen und teilanonymen Gräber sowie die beiden Baumgrabstätten. Bei den anonymen Gräbern steht die Pflege nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung allein der Stadt zu, Absatz 6 zieht die teilanonymen Gräber nach und Paragraf 16 Absatz 7 die Urnengräber. Im Linden-Begräbnishain führt nach Paragraf 14 Absatz 2 der dortigen Satzung ausschließlich der Friedhofsträger die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch. Der Gebührentarif selbst sagt an keiner Stelle, dass die Pflege in der Grabgebühr enthalten sei; er erhebt für diese Gräber aber auch keine gesonderte Pflegegebühr.
- Ziffer 1.2.1 verlangt 990 Euro für jede Wahlgrabstätte, nicht je Grabstelle. Die Wahlgrabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung 2,50 mal 1,20 Meter. Ein Vergleich mit Gemeinden, die je Grabstelle abrechnen, ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
- Die Ziffern 1.2.6 und 1.2.7 nennen unter einer Ziffer jeweils zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen. Wir haben daraus je zwei Grabarten gemacht, damit Nutzungsdauer und Preis zusammenpassen.
- Bei Wahlgräbern mit 40 Jahren Nutzungszeit bleibt die Ruhezeit nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung bei 30 Jahren, bei Urnenwahlgräbern mit 30 Jahren Nutzungszeit bei 20 Jahren. Nutzungsdauer und Ruhefrist fallen dort auseinander.
- Das Namensschild am Bestattungsbaum im Linden-Begräbnishain kostet nach dem Merkblatt der Stadt zusätzlich, einen Betrag nennt der Tarif dafür nicht. Ziffer 2.1.7 berechnet das Erinnerungsschild an der Gedenkstele nach tatsächlichem Aufwand und spricht nur von der Stele, nicht vom Baum.
- Der Gebührentarif druckt bei der dritten Pflanzengruppe unter Ziffer 4.4 keine eigene Ziffer ab. Dass es die Ziffer 4.4.3 gibt, ergibt sich aus Ziffer 4.4.4, die auf die Sätze der Ziffern 4.4.1 bis 4.4.3 verweist.
- Die Ziffern 1.3.3 und 1.3.4 stehen im Tarif unter der Überschrift zu den Baumgrabstätten, ihr Wortlaut spricht aber allgemein von der Umschreibung einer Grabstelle und vom Verzicht auf Nutzungsrechte an unbelegten Wahlgräbern. Wir führen sie deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht bei einer Grabart.
- Die Gebühren für Andachtshalle, Leichenzelle und Friedhofskapelle nach Abschnitt 3 stecken nicht in unseren Grabpreisen. Sie fallen nur an, wenn diese Einrichtungen benutzt werden.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Emden nicht, und der Tarif verweist auch auf keinen Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung. Paragraf 3 der Gebührensatzung erklärt allein den Gebührentarif für maßgeblich und lässt nur für dort nicht vorgesehene Leistungen eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für die sieben von der Stadt verwalteten Friedhöfe Tholenswehr, Bolardusfriedhof, Große Kirche, Neue Kirche, Harsweg, Wybelsum neu und Wybelsum alt. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Bau- und Entsorgungsbetrieb veröffentlicht für das Friedhofswesen keine Öffnungszeiten, sondern nur die Rufnummern der beiden Sachbearbeitungen. Wir nennen deshalb die Zentrale des Betriebs.
Friedhöfe in Emden und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in EmdenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2 vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021
- Friedhofssatzung der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-1 vom 29.06.2000 in der Fassung vom 03.06.2010, gültig ab 26.06.2010
- Friedhofssatzung für die Bestattungsfläche Linden-Begräbnishain Tholenswehr der Stadt Emden auf dem Stadtfriedhof Tholenswehr, Ortsrecht Nummer 67-3 beschlossen am 18.03.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.