Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Emden · Niedersachsen · AGS 03402000

Friedhofsgebühren Emden: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Emden, Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden als Eigenbetrieb, nicht für einzelne.

322,50 €
Günstigstes Grab

Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren

7.005,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 40 Jahre

18
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung von Personen über 5 Jahre

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Emden kostet

Kurz beantwortet

In Emden kostet das günstigste Grab 322,50 € (Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren), das teuerste 7.005,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 11 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Emden. Die Bestattungsgebühr gilt für den Aushub mit dem Gräberbagger, in Handarbeit kostet dasselbe Grab nach Ziffer 2.1.2 dagegen 282 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.660,00 €205,00 €865,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1
Reihengrab für Kinder bis zu 5 JahrenIn Handarbeit kostet der Aushub nach Ziffer 2.1.4 stattdessen 141 Euro.220,00 €102,50 €322,50 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.3
Anonymes Grab für eine ErdbestattungNach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung stehen Rechte und Pflichten an anonymen Grabstätten und ihre Gestaltung und Pflege nur der Stadt Emden zu. Das günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt.1.330,00 €205,00 €1.535,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.6 und Ziffer 2.1.1
Teilanonymes Grab für eine ErdbestattungParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung erklärt Absatz 5 und damit die Pflege durch die Stadt für entsprechend anwendbar. Das Erinnerungsschild an der Gedenkstele kostet nach Ziffer 2.1.7 zusätzlich den tatsächlichen Aufwand.1.330,00 €205,00 €1.535,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.1.1
Wahlgrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Betrag gilt für die ganze Wahlgrabstätte von 2,50 mal 1,20 Meter, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 33 Euro je Jahr.990,00 €205,00 €1.195,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte, Nutzungszeit 40 JahreDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Nutzungszeit lässt sich nach Paragraf 15 Absatz 2 auf 40 Jahre wählen.1.320,00 €205,00 €1.525,00 €40 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.2 in bevorzugter Lage 170 Euro je Jahr.5.100,00 €205,00 €5.305,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.3 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 35 Jahre5.950,00 €205,00 €6.155,00 €35 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, Nutzungszeit 40 JahreDas teuerste Grab im Emder Tarif.6.800,00 €205,00 €7.005,00 €40 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte für islamische Bestattungen, Nutzungszeit 30 Jahre1.650,00 €205,00 €1.855,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1
Wahlgrabstätte für islamische Bestattungen, Nutzungszeit 40 JahreDer Tarif nennt für islamische Bestattungen unter derselben Ziffer zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen.2.200,00 €205,00 €2.405,00 €40 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1

Urne: 7 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenstelle als ReihengrabDas günstigste Grab in Emden überhaupt. Der Tarif führt die Urnenstellen unter den Reihengräbern; ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung nicht möglich.330,00 €77,00 €407,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.1.5
Anonyme UrnenstelleNach Paragraf 14 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung stehen Rechte und Pflichten an anonymen Grabstätten und ihre Gestaltung und Pflege nur der Stadt Emden zu. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet und die Bestattungsstelle nicht bekannt gegeben. Eine Trauerfeier am Grab ist nach Paragraf 32 Absatz 4 nicht zulässig.660,00 €77,00 €737,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1.5
Teilanonyme UrnenstelleParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung erklärt Absatz 5 für entsprechend anwendbar, Gestaltung und Pflege liegen also auch hier bei der Stadt. Name, Geburts- und Sterbedatum kommen auf eine Gedenkstele. Das Erinnerungsschild kostet nach Ziffer 2.1.7 den tatsächlichen Aufwand und steckt nicht im Grabpreis.660,00 €77,00 €737,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.5
Urnenwahlgrabstätte, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung dürfen je Quadratmeter bis zu vier Urnen von Verstorbenen einer Familie beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 33 Euro je Jahr.660,00 €77,00 €737,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.5
Urnenwahlgrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Tarif nennt unter derselben Ziffer zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen. Die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 20 Jahre.990,00 €77,00 €1.067,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.5
Baumgrabstätte im Linden-Begräbnishain Tholenswehr, EinzelgrabstelleNach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Linden-Begräbnishain führen ausschließlich der Friedhofsträger oder ein von ihm beauftragter Dritter die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen auf der Bestattungsfläche durch; Absatz 1 verbietet den Angehörigen die Grabpflege. Das Nutzungsrecht ist nach Paragraf 10 Absatz 2 nicht verlängerbar. Das Namensschild am Bestattungsbaum wird gesondert nach Aufwand berechnet.990,00 €77,00 €1.067,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.3.1 und Ziffer 2.1.8
Baumgrabstätte im Linden-Begräbnishain Tholenswehr, Partnergrabstelle für zwei UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstelle, in der zwei Urnen übereinander Platz finden. Für jede Urne fällt die Beisetzungsgebühr an. Das Nutzungsrecht endet nach Paragraf 10 Absatz 3 erst 20 Jahre nach der zweiten Urne; die Zeit dazwischen kostet nach Ziffer 1.4.3 33 Euro je Jahr. Die Pflege liegt nach Paragraf 14 Absatz 2 allein beim Friedhofsträger.1.500,00 €77,00 €1.577,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.3.2 und Ziffer 2.1.8

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Reihengrab für Personen über 5 Jahre, Aushub mit dem Gräberbagger205,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.1
Reihengrab für Personen über 5 Jahre, Aushub in Handarbeit282,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.2
Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub mit dem Gräberbagger102,50 €Gebührentarif Ziffer 2.1.3
Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub in Handarbeit141,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.4
Reihengrab für Urnenstellen77,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.5
Urne zur Grabstelle tragen und beisetzen25,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.6
Baumgrabstätte auf der Bestattungsfläche Linden-Begräbnishain Tholenswehr77,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.8
Wahlgrab für Personen über 5 Jahre, Aushub mit dem Gräberbagger205,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.1
Wahlgrab für Personen über 5 Jahre, Aushub in Handarbeit282,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.2
Wahlgrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub mit dem Gräberbagger102,50 €Gebührentarif Ziffer 2.2.3
Wahlgrab für Kinder bis zu 5 Jahren, Aushub in Handarbeit141,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.4
Wahlgrab für Urnenstellen77,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.5
Beisetzung von Totgeburten52,00 €Gebührentarif Ziffer 2.4
Umschreibung einer Grabstelle im Linden-Begräbnishain Tholenswehr18,00 €Gebührentarif Ziffer 1.3.3
Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einem unbelegten Wahlgrab20,00 €Gebührentarif Ziffer 1.3.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und Urnenstellen, je Jahr33,00 €Gebührentarif Ziffer 1.4.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und Urnenstellen in bevorzugter Lage, je Jahr170,00 €Gebührentarif Ziffer 1.4.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Partnergrabstelle als Baumgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist der zweiten Urne, je Jahr33,00 €Gebührentarif Ziffer 1.4.3
Fertigung eines Erinnerungsschildes und Anbringung an die Stelenach tatsächlichem AufwandGebührentarif Ziffer 2.1.7
Dekoration der Gruft mit Grün20,00 €Gebührentarif Ziffer 2.3
Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Leiche über 5 Jahre, ohne Sargstellung820,00 €Gebührentarif Ziffer 2.5.1
Ausgrabung und Wiederbeisetzung eines Kindes bis zu 5 Jahren, ohne Sargstellung410,00 €Gebührentarif Ziffer 2.5.2
Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne205,00 €Gebührentarif Ziffer 2.5.3
Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung60 vom Hundert der Sätze der Ziffern 2.5.1 bis 2.5.3Gebührentarif Ziffer 2.5.4
Benutzung der Andachtshalle der Friedhofskapelle Tholenswehr, je Leiche einschließlich Beleuchtung90,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.1.1
Besondere Beleuchtung der Andachtshalle Tholenswehr6,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.1.2
Heizung der Andachtshalle Tholenswehr16,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.1.3
Kleine Dekoration der Andachtshalle Tholenswehr, Zelle8,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.1.4.1
Mittlere Dekoration der Andachtshalle Tholenswehr, Halle16,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.1.4.2
Große Dekoration der Andachtshalle Tholenswehrnach Arbeits- und MaterialaufwandGebührentarif Ziffer 3.1.1.4.3
Benutzung der Leichenzelle Tholenswehr, bis zu drei Tagen je Leiche26,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.5.1
Benutzung der Leichenzelle Tholenswehr, jeder weitere Tag8,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.5.2
Aufnahme und Auslieferung der Leiche außerhalb der Arbeitszeit10,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.5.3
Nochmaliges Öffnen des Sarges nach Ermessen der Friedhofsleitung10,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.5.4
Benutzung des Sezierraumes, erster Tag52,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.7
Benutzung des Sezierraumes, jeder weitere Tag11,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1.8
Benutzung der Leichenzelle Harsweg, bis zu drei Tagen je Leiche20,00 €Gebührentarif Ziffer 3.2.1
Benutzung der Leichenzelle Harsweg, jeder weitere Tag8,00 €Gebührentarif Ziffer 3.2.2
Benutzung der Friedhofskapelle Wybelsum52,00 €Gebührentarif Ziffer 3.4.1
Heizung der Friedhofskapelle Wybelsum10,00 €Gebührentarif Ziffer 3.4.2
Grabpflege, Sauberhaltung je Grab und Jahr, Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer52,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1.1
Grabpflege für Urnengräber und Gräber von Kindern bis zu 5 Jahren, Nettopreisdie Hälfte des Satzes der Ziffer 4.1.1Gebührentarif Ziffer 4.1.2
Mäharbeiten, je angefangenem Quadratmeter und Jahr, Nettopreis11,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2
Grabpflege und Bepflanzung mit Efeu oder anderer Dauerbepflanzungnach jeweils geleisteten Arbeiten und MaterialGebührentarif Ziffer 4.3
Grabpflege und Bepflanzung Gruppe I, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis92,00 €Gebührentarif Ziffer 4.4.1
Grabpflege und Bepflanzung Gruppe II, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis115,00 €Gebührentarif Ziffer 4.4.2
Grabpflege und Bepflanzung Gruppe III, je Jahr und Grabstelle, Nettopreis138,00 €Gebührentarif Ziffer 4.4.3
Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung10,00 €Gebührentarif Ziffer 4.6
Grabmalaufstellungsgebühr und Genehmigung für bauliche Anlagen46,00 €Gebührentarif Ziffer 4.7
Ausstecken des Grabes mit Grün, je Grab, zuzüglich Materialaufwand15,00 €Gebührentarif Ziffer 4.8
Berechtigungskarte für Gewerbetreibende, je Jahr75,00 €Gebührentarif Ziffer 4.9
Aufschlag für Bestattungen außerhalb der Arbeitszeit auf alle Leistungen außer den Grabgebühren50 Prozent, sofern keine schriftliche amtsärztliche Anordnung vorliegtGebührentarif Abschnitt 5
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.665,00 €

Reihengrab für Personen über 5 Jahre in Emden, über 30 Jahre, das sind 288,83 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1660,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 2.1.1205,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde865,00 €

Das günstigste Erdgrab in Emden. Die Bestattungsgebühr gilt für den Aushub mit dem Gräberbagger, in Handarbeit kostet dasselbe Grab nach Ziffer 2.1.2 dagegen 282 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden, Ortsrecht Nummer 67-2, vom 21.09.2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung im Amtsblatt LK Aurich und Stadt Emden Nr. 48 vom 11.06.2021, gültig ab 12.06.2021. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die geltende Fassung des Gebührentarifs stammt vom 12.06.2021 und ist damit älter als drei Jahre. Wir haben alle 126 Ausgaben des elektronischen Amtsblatts der Stadt Emden aus den Jahren 2024 bis 2026 nach dem Wort Friedhof durchsucht. Die einzigen Treffer betreffen Änderungen der Friedhofsgebührenordnungen der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden, nicht die städtische Satzung.
  • Der Bau- und Entsorgungsbetrieb verlinkt auf seiner eigenen Seite zum Friedhofswesen noch die Gebührensatzung in der Fassung vom 14.12.2007. Maßgeblich ist die Fassung im Ortsrecht der Stadt, die den Stand Juni 2021 trägt.
  • Für Erdgräber nennt der Tarif zwei Bestattungssätze nebeneinander, 205 Euro für den Aushub mit dem Gräberbagger und 282 Euro in Handarbeit, bei Kindern 102,50 gegen 141 Euro. Wir rechnen mit dem Gräberbagger, weil das der schmalste Satz ist. Wann Handarbeit nötig wird, sagt der Tarif nicht.
  • Ziffer 2.1.6 berechnet 25 Euro dafür, die Urne zur Grabstelle zu tragen und beizusetzen. Wir haben diesen Betrag in keinen Grabpreis eingerechnet, weil der Tarif ihn nicht als zwingend bezeichnet und die Beisetzung nach Paragraf 6 Absatz 9 der Satzung für den Linden-Begräbnishain auch ein Bestatter vornehmen darf. Bei anonymen und teilanonymen Bestattungen führt die Stadt die Beisetzung nach Paragraf 32 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst durch, dort dürften die 25 Euro also regelmäßig hinzukommen.
  • Die Grabpflege in Abschnitt 4 des Tarifs, von 52 Euro Sauberhaltung je Grab und Jahr bis zu 138 Euro für Pflege und Bepflanzung, ist keine Pflichtgebühr. Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofssatzung stellt sie ausdrücklich zur Wahl und begrenzt die Leistung der Stadt auf die Dauer, für die das Entgelt reicht. Ziffer 4.5 weist die Beträge zudem als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer aus. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein und leiten aus ihnen kein pflegefreies Grab ab.
  • Pflegefrei führen wir nur die anonymen und teilanonymen Gräber sowie die beiden Baumgrabstätten. Bei den anonymen Gräbern steht die Pflege nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung allein der Stadt zu, Absatz 6 zieht die teilanonymen Gräber nach und Paragraf 16 Absatz 7 die Urnengräber. Im Linden-Begräbnishain führt nach Paragraf 14 Absatz 2 der dortigen Satzung ausschließlich der Friedhofsträger die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch. Der Gebührentarif selbst sagt an keiner Stelle, dass die Pflege in der Grabgebühr enthalten sei; er erhebt für diese Gräber aber auch keine gesonderte Pflegegebühr.
  • Ziffer 1.2.1 verlangt 990 Euro für jede Wahlgrabstätte, nicht je Grabstelle. Die Wahlgrabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung 2,50 mal 1,20 Meter. Ein Vergleich mit Gemeinden, die je Grabstelle abrechnen, ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
  • Die Ziffern 1.2.6 und 1.2.7 nennen unter einer Ziffer jeweils zwei Nutzungszeiten mit zwei Beträgen. Wir haben daraus je zwei Grabarten gemacht, damit Nutzungsdauer und Preis zusammenpassen.
  • Bei Wahlgräbern mit 40 Jahren Nutzungszeit bleibt die Ruhezeit nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung bei 30 Jahren, bei Urnenwahlgräbern mit 30 Jahren Nutzungszeit bei 20 Jahren. Nutzungsdauer und Ruhefrist fallen dort auseinander.
  • Das Namensschild am Bestattungsbaum im Linden-Begräbnishain kostet nach dem Merkblatt der Stadt zusätzlich, einen Betrag nennt der Tarif dafür nicht. Ziffer 2.1.7 berechnet das Erinnerungsschild an der Gedenkstele nach tatsächlichem Aufwand und spricht nur von der Stele, nicht vom Baum.
  • Der Gebührentarif druckt bei der dritten Pflanzengruppe unter Ziffer 4.4 keine eigene Ziffer ab. Dass es die Ziffer 4.4.3 gibt, ergibt sich aus Ziffer 4.4.4, die auf die Sätze der Ziffern 4.4.1 bis 4.4.3 verweist.
  • Die Ziffern 1.3.3 und 1.3.4 stehen im Tarif unter der Überschrift zu den Baumgrabstätten, ihr Wortlaut spricht aber allgemein von der Umschreibung einer Grabstelle und vom Verzicht auf Nutzungsrechte an unbelegten Wahlgräbern. Wir führen sie deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht bei einer Grabart.
  • Die Gebühren für Andachtshalle, Leichenzelle und Friedhofskapelle nach Abschnitt 3 stecken nicht in unseren Grabpreisen. Sie fallen nur an, wenn diese Einrichtungen benutzt werden.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Emden nicht, und der Tarif verweist auch auf keinen Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung. Paragraf 3 der Gebührensatzung erklärt allein den Gebührentarif für maßgeblich und lässt nur für dort nicht vorgesehene Leistungen eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für die sieben von der Stadt verwalteten Friedhöfe Tholenswehr, Bolardusfriedhof, Große Kirche, Neue Kirche, Harsweg, Wybelsum neu und Wybelsum alt. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Der Bau- und Entsorgungsbetrieb veröffentlicht für das Friedhofswesen keine Öffnungszeiten, sondern nur die Rufnummern der beiden Sachbearbeitungen. Wir nennen deshalb die Zentrale des Betriebs.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.