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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen · BestattG, Stand 1. Februar 2024

Was darf ich wann? Der Ablauf in Niedersachsen

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 7 Abs. 1 BestattG

8 Tage nach dem Tod
So viel Zeit für die Beerdigung

§ 9 BestattG

20 Jahre nach jeder Bestattung
So lange bleibt das Grab

§ 14 BestattG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 36 Stunden. Die Beerdigung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod nach dem Tod erfolgt sein.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Die Enkelkinder stehen hier vor den Eltern.

    Niedersachsen ist das einzige Land, das die Enkelkinder auf Platz drei setzt. Stirbt Ihre Mutter und haben Sie selbst Kinder, sind nach Ihnen Ihre Kinder verpflichtet, und erst danach die Eltern der verstorbenen Person. Sorgt niemand, zahlt am Ende trotzdem die Familie: Die vorrangig Verpflichteten haften der Gemeinde als Gesamtschuldner.

    § 8 Abs. 3 und 4 BestattG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Das Gesetz sagt hier soll und nicht muss. Damit ist eine Verlängerung leichter zu bekommen als in anderen Ländern.

    § 7 Abs. 1 BestattG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

  4. In den ersten zwei Wochen

    Bis die Beisetzung stehen muss

    Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

    Acht Tage. Das ist die kürzeste Frist aller Länder.

    Bis dahin muss bestattet oder eingeäschert sein. Wenn Angehörige weit weg wohnen oder aus dem Ausland anreisen, wird das knapp; sagen Sie es dem Bestatter am ersten Tag. Soll die verstorbene Person an einen anderen Ort gebracht werden, genügt es, wenn sie in dieser Frist auf den Weg gebracht wird.

    § 9 BestattG

  5. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    20 Jahre nach jeder Bestattung.

    Das Wort nach jeder ist wichtig: Wird ein Grab ein zweites Mal belegt, beginnt die Frist von vorn. Bei einem Familiengrab verlängert die zweite Beisetzung damit auch Ihre Pflege- und Gebührenpflicht um bis zu zwanzig Jahre. Rechnen Sie das ein, bevor Sie ein Wahlgrab kaufen.

    § 14 BestattG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 7 Abs. 1 BestattG

Jede Leiche soll innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, in eine Leichenhalle überführt werden.

Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

Wortlaut · § 9 BestattG

Innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Soll die Leiche an einen anderen Ort befördert oder eingeäschert werden, so genügt es, wenn die Leiche in der Frist des Satzes 1 auf den Weg gebracht wird.
Was das bedeutet: Die Gemeinden können Tage bestimmen, an denen nicht bestattet wird.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 14 BestattG

Die Mindestruhezeit nach jeder Bestattung beträgt 20 Jahre.
Was das bedeutet: Die untere Gesundheitsbehörde kann für einzelne Friedhöfe eine längere Frist festlegen, wenn sonst eine gesundheitliche Gefahr zu erwarten wäre, oder eine kürzere, wenn kein öffentlicher Belang entgegensteht.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 8 Abs. 3 und 4 BestattG

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen: 1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, 2. die Kinder, 3. die Enkelkinder, 4. die Eltern, 5. die Großeltern und 6. die Geschwister. Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. Die nach Absatz 3 vorrangig Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. Diese werden durch Leistungsbescheid festgesetzt.
Was das bedeutet: Der Vorrang der Enkelkinder vor den Eltern ist im Ländervergleich einmalig. Die Gesamtschuldnerhaftung bedeutet, dass die Gemeinde sich einen Verpflichteten aussuchen und ihm die volle Rechnung schicken darf.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.