Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03361012
Alle 10 Friedhöfe in Verden (Aller)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 04231 12267
- Stadt Verden (Aller), Friedhofsverwaltung im Rathaus Ritterstraße
- 1.800,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.005,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
27283 Verden (Aller)
Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, 20 Jahre Ruhezeit
Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit
Die 10 Friedhöfe in Verden (Aller) nehmen zusammen 18,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 8,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.760 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 10 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, konfessionsfreie und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Verden (Aller) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Verden (Aller), Friedhofsverwaltung im Rathaus Ritterstraße
Ritterstraße 1027283 Verden (Aller)
04231 12267
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12:30 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Verden (Aller), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 8,7 ha | 1,9 km | 7 Anlagen, nächste 110 m | Waldfriedhof, 170 mBus 712, Bus 713 | christlich, lutherisch |
| Domfriedhof | 3,5 ha | 2,8 km | 27 Anlagen, nächste 60 m | Aller-Weser-Klinik, 90 mBus 701, Bus 712, Bus 715 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Dauelsen | 2,2 ha | 1,5 km | 10 Anlagen, nächste 110 m | Verden-Dauelsen, Schulstraße/Friedhof, 90 mBus 711, Bus 717 | konfessionsfrei |
| Wald der Stille | 1,3 ha | 2 km | 7 Anlagen, nächste 80 m | Waterloostraße, 110 mBus 712, Bus 713 | christlich |
| Friedhof Walle | 6.760 m² | 4,3 km | 2 Anlagen, nächste 220 m | Waller Heerstraße, 480 mBus 725 | konfessionsfrei |
| St. Johannisfriedhof | 5.790 m² | 1,8 km | 33 Anlagen, nächste 40 m | Nordertor, 140 mBus 108, Bus 711, Bus 717, Bus 720 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Scharnhorst | 4.830 m² | 2,3 km | keine erfasst | Dovemühlen, 290 mBus 718 | konfessionsfrei |
| Friedhof Eitze | 4.610 m² | 4,4 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | Kirchweg, 190 mBus 701, Bus 715 | konfessionsfrei |
| Friedhof Eissel | 2.170 m² | 3,9 km | keine erfasst | Alte Schule, 570 mBus 718 | konfessionsfrei |
| Jüdischer Friedhof | 1.650 m² | 1,1 km | keine erfasst | Lindenquartier, 260 mBus 718 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Verden (Aller) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Nienburg/Weser | 33,6 km | 1.400,00 €Sargreihengrabstelle400,00 € gespart | 675,00 €Anonyme Urnenrasenreihengrabstelle mit Rasenpflege330,00 € gespart |
| Verden (Aller) (hier) | - | 1.800,00 €Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, 20 Jahre Ruhezeit | 1.005,00 €Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit |
| Bremen | 32,5 km | 2.404,00 €Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes Grabfeld | 1.177,00 €Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Anonym |
| Walsrode | 25,1 km | 2.419,72 €Reihengrabstelle für Sargbestattung | 940,90 €Rasengrabstelle für Urnenbestattung64,10 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 33,6 km | 400,00 €in Nienburg/Weser, 33,6 km entfernt | 330,00 €in Nienburg/Weser, 33,6 km entfernt |
Was ein Grab in Verden (Aller) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung, beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, 20 Jahre RuhezeitDer Betrag gilt für eine Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1 a 52,50 Euro je Jahr, also genau ein Zwanzigstel; der Erwerbspreis deckt damit die volle Ruhezeit. Ab der dritten Wahlgrabstelle einer Mehrfachgrabstätte kostet die Verlängerung nach Ziffer 1 b nur 26,25 Euro je Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten oder einem von ihm beauftragten Dienstleister. | 1.050,00 € | 750,00 € | 1.800,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1 und Paragraf 8 Ziffer 1 |
| Wiesengrabstelle mit liegendem Grabmal, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dasselbe: Die Pflege der gesamten Wiesengrabfläche obliegt der Stadt als Friedhofsträgerin. Nach Paragraf 17 Absatz 4 ist die Grabstelle binnen drei Monaten mit einer bündig verlegten Grabplatte von 40 mal 40 Zentimetern zu versehen, deren Kosten die Satzung nicht beziffert. Statt eines Sarges dürfen nach Absatz 2 auch zwei Urnen beigesetzt werden. | 2.350,00 € | 750,00 € | 3.100,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 2 und Paragraf 8 Ziffer 1 |
| Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre RuhezeitDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3 a 37,75 Euro je Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten oder einem von ihm beauftragten Dienstleister. | 755,00 € | 250,00 € | 1.005,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 3 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Urnengrabstelle mit liegendem Grabmal, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt es ebenso: Die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Fläche obliegen der Stadt als Friedhofsträgerin. Nach Absatz 1 werden die Grabstellen als Einzelgrabstellen oder als Partnergräber vergeben; nach Absatz 2 ist binnen drei Monaten eine Liegeplatte von höchstens 40 mal 60 Zentimetern zu verlegen, deren Kosten die Satzung nicht beziffert. | 1.240,00 € | 250,00 € | 1.490,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 4 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Baumgrabstelle für eine Urne, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt für die Urnengrabstätten unter Bäumen mit liegenden Grabmalen: Die gärtnerische Pflege der Fläche obliegt der Stadt als Friedhofsträgerin. Für die Urnengrabstätten unter Bäumen in den naturbelassenen Waldstücken verbietet Paragraf 21 Absatz 4 jede Bearbeitung der Grabstelle und sagt, dass eine Grabpflege im herkömmlichen Sinne nicht durchzuführen ist. | 1.440,00 € | 250,00 € | 1.690,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 5 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Anonyme Urnengrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt, und Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung bestimmt: Für die Gestaltung und die Pflege der Grabstätten ist die Stadt als Friedhofsträgerin zuständig. Die Beisetzung findet nach Absatz 2 unter Ausschluss der Angehörigen und der Öffentlichkeit statt. Nach Absatz 1 kann ein Nutzungsrecht über die Ruhezeit hinaus nicht erworben werden, der Tarif nennt für diese Ziffer folgerichtig keinen Verlängerungssatz. | 1.240,00 € | 250,00 € | 1.490,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 6 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
Häufige Fragen zu Verden (Aller)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Verden (Aller)?
- In Verden (Aller) sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 18,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Verden (Aller)?
- Waldfriedhof ist mit 8,7 ha der größte Friedhof in Verden (Aller). Er liegt 1,9 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Verden (Aller)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Verden (Aller) gelten 20 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Verden (Aller)?
- Ein Grab in Verden (Aller) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit mit 1.005,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung, beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Verden (Aller) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Verden (Aller) ist Stadt Verden (Aller), Friedhofsverwaltung im Rathaus Ritterstraße zuständig, Ritterstraße 10, 27283 Verden (Aller), Telefon 04231 12267. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Verden (Aller), die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf
- Friedhofssatzung der Stadt Verden (Aller) beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofssatzung vom 01.09.2011 auf
- Stadt Verden (Aller), Fachseite Friedhöfe in Verden mit den beiden geltenden Satzungen und der Friedhofsverwaltung Stand 05.09.2026, Abschnitt Dokumente
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.