Bremen, Bremen, AGS 04011000
Friedhofsgebühren in Bremen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026; sie hat die Gebührenordnung vom 13.11.1973 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben. Für 2026 führt das Gesetzblatt bis zur Nummer 89 keine weitere Änderung zum Friedhofswesen.. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bremen und nicht für einzelne. Träger ist Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen.
- 1.095,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.263,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 28
- Grabarten in der Satzung
- 7 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten ersten Lebensjahr
Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter drei Jahren, mit Beisetzung
Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter einschichtig für zwei Särge in bevorzugter Lage, mit Beisetzung
Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Was ein Grab in Bremen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
12 Grabarten für die Erdbestattung in Bremen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit begrenzter LaufzeitDie günstigste Erdbestattung in Bremen, 1.333 Euro für das Grab und 1.072 Euro für die Beisetzung, zusammen 2.405 Euro. Auffällig ist die Verteilung: Die Beisetzung kostet fast so viel wie das Grab, weil in ihr nach der Vorbemerkung zu Ziffer 01.00 die Beförderung des Sarges von der Feierhalle zum Grab auf einem Wagen mit schwarz gekleideter Begleitung und das Öffnen und Schliessen des Grabes stecken. Die Gebührenziffer nennt eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren, ohne zu sagen, wovon das abhängt; die Gesetzesbegründung vom 23.10.2025 sagt es: von den Bodenverhältnissen des jeweiligen Friedhofs. Wir setzen 25 Jahre an, die Mindestruhefrist für Leichen nach Paragraf 6 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes. Nach der amtlichen Seite Sarggräber passen in dieses Grab neben dem Sarg bis zu vier Urnen, allerdings je nach Friedhof nur innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach der Sargbeisetzung. Nicht verlängerbar, Ziffer 09.01 nennt die Reihengrabstellen nicht. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.333,00 € | 1.072,00 € | 2.405,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.00 und 01.00.00 |
| Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit 25 Jahren GrünpflegeDieselbe Erdreihengrabstelle, aber mit 25 Jahren Grünpflege, die die Gebührenziffer ausdrücklich in ihrer eigenen Bezeichnung nennt. Das ist die einzige Erdgrabart Bremens, bei der die Stadt die Pflege übernimmt, und mit 2.708 plus 1.072 Euro zugleich das günstigste pflegefreie Erdgrab. Die Differenz zur ungepflegten Stelle nach Ziffer 00.09.00 beträgt 1.375 Euro auf 25 Jahre, also 55 Euro im Jahr. Diese Rechnung ist der beste Beleg dafür, dass es sich um dieselbe Grabart mit eingerechneter Pflege handelt und nicht um ein anderes Grab: Ziffer 12.01 verlangt für die Pflege einer eingegrünten Grabstelle 57 Euro je Quadratmeter und Jahr, für zwei Quadratmeter also 114 Euro, doppelt so viel. Die Grünpflege deckt demnach keine gärtnerische Bepflanzung ab. Wir lesen die Ziffer als vollständige Grabgebühr einschliesslich Pflege und nicht als Zuschlag auf Ziffer 00.09.00; das Gebührenverzeichnis sagt dazu nichts ausdrücklich, aber die Ziffern stehen als gleichrangige Alternativen nebeneinander. | 2.708,00 € | 1.072,00 € | 3.780,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.00.1 und 01.00.00 |
| Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit 30 Jahren GrünpflegeDiese Gebührenziffer ist zum 01.01.2026 neu. Die Gesetzesbegründung nennt den Grund: Die Friedhofsordnung lässt Nutzungsrechte von 25 oder 30 Jahren zu, und welche Frist gilt, hängt von den Bodenverhältnissen ab; für die längere Frist fehlte bisher ein eigener Satz. Die 30 Jahre Grünpflege kosten 542 Euro mehr als die 25 Jahre, also 108,40 Euro je zusätzlichem Jahr. Das ist fast doppelt so viel wie die 55 Euro je Jahr, die die Pflege in den ersten 25 Jahren kostet, und erklärt sich daraus, dass auch das Nutzungsrecht selbst fünf Jahre länger läuft. Pflegefrei, weil die Gebührenziffer die Grünpflege über 30 Jahre ausdrücklich als Teil der Leistung führt. Nicht verlängerbar; Ziffer 09.01 zählt nur die Wahlgräber ab Ziffer 00.09.02 auf. | 3.250,00 € | 1.072,00 € | 4.322,00 € | 30 J. | Gebührenziffer 00.09.00.2 und 01.00.00 |
| Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GrabfeldDie gefährlichste Zeile des ganzen Verzeichnisses. Mit 1.332 Euro unterbietet dieses Grab die gewöhnliche Erdreihengrabstelle um genau einen Euro und sieht damit aus wie die günstigste Erdbestattung Bremens. Sie ist die teuerste. Die Gebührenziffer verlangt seit dem 01.01.2026 ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages, und die amtliche Seite Memoriam-Garten beziffert ihn für das Erdeinzelgrab mit 7.999,00 Euro, abzuschliessen mit den Vertragsgärtnereien und der Dauergrabpflege Nord. Wer Nutzung, Pflegevertrag und Beisetzung zusammenrechnet, zahlt 10.403 Euro statt der 2.405 Euro des gewöhnlichen Reihengrabes. In den Preisvergleich geht nur die Gebühr ein, weil der Pflegevertrag privatrechtlich ist und in keiner Satzung steht; pflegefrei ist das Grab deshalb ausdrücklich nicht. Der Satz von 1.332 Euro ist seit 2021 unverändert. | 1.332,00 € | 1.072,00 € | 2.404,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.01 und 01.00.00 |
| Erdwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter einschichtig für einen SargDas klassische Familiengrab Bremens, bei der Friedhofsverwaltung unter dem Kürzel 2:1 geführt. Es kostet 169 Euro mehr als das Reihengrab und ist dafür verlängerbar, was das Reihengrab nicht ist: Nach Ziffer 09.01 kostet jedes weitere Jahr ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreissigstel des Erwerbspreises, also 60,08 beziehungsweise 50,07 Euro. Genau diese Rechnung beweist, dass die 1.502 Euro keine Jahresgebühr sind, sondern die volle Laufzeit decken. Nach Paragraf 4 Absatz 2 und 3 der Friedhofsordnung dürfen neben dem Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden, jede weitere Beisetzung zu 202 Euro; die Seite Sarggräber bestätigt das. Auf dem Friedhof Riensberg werden Sarggräber nur im Bestattungsfall und in beschränktem Umfang vergeben. In bevorzugter Lage erhöht sich die Gebühr nach Ziffer 00.12 um 50 Prozent, als Gruft nach Ziffer 00.13 ebenfalls. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.502,00 € | 1.072,00 € | 2.574,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.02 und 01.00.00 |
| Erdwahlgrabstelle im Grabfeld Mensch und Tier, zwei Quadratmeter einschichtig für einen Sarg und bis zu vier UrnenEbenfalls zum 01.01.2026 neu und das erdbestattete Gegenstück zu Ziffer 00.04. Wer sich mit dem eingeäscherten Haustier bestatten lassen will, zahlt 751 Euro mehr als für das gewöhnliche Erdwahlgrab derselben Grösse, und das ist genau die Hälfte des Erwerbspreises von 1.502 Euro. Der Aufschlag entspricht damit der Erhöhung, die Ziffer 00.12 für die bevorzugte Lage vorsieht; die Gebührenziffer selbst nennt das Grabfeld folgerichtig eine besondere Lage. Für Tieraschen läuft die Nutzungszeit nur fünf Jahre, für den Menschen 25. Nach der amtlichen Seite Mensch-Haustier-Bestattungen gibt es Erdbestattungen im Mensch-und-Tier-Feld nur auf den Friedhöfen Aumund, Huckelriede und Osterholz, während in Walle und Riensberg ausschliesslich Urnen möglich sind. Das Tier muss getrennt vom Menschen eingeäschert worden sein. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.253,00 € | 1.072,00 € | 3.325,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.03 und 01.00.00 |
| Erdwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter zweischichtig für zwei SärgeZwei Särge übereinander auf zwei Quadratmetern, 473 Euro mehr als die einschichtige Stelle. Bei dieser Grabart lohnt der Blick auf die zweite Zeile der Beisetzungsgebühren: Wir rechnen mit dem schmalsten Satz von 1.072 Euro nach Ziffer 01.00.00 für die obere Beisetzung, aber die untere Beisetzung im zweischichtigen Grab kostet nach Ziffer 01.00.01 1.176 Euro, also 104 Euro mehr. Wer die Stelle voll belegt, zahlt 1.975 plus 1.176 plus 1.072, zusammen 4.223 Euro für zwei Personen. Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung schränkt die zweischichtige Belegung seit dem 04.10.2025 ein: Sie wird nur noch als Besitzstand und nur dort zugelassen, wo es die Bodenverhältnisse erlauben. Die Grabart läuft damit aus. Bis zum 31.12.2025 trug sie die Ziffer 00.09.03, die jetzt das Mensch-und-Tier-Grab führt. Verlängerbar zu 79 Euro je Jahr. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.975,00 € | 1.072,00 € | 3.047,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.09.04 und 01.00.00 |
| Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter einschichtig für zwei SärgeDas grosse Familiengrab, Kürzel 4:2, für zwei Särge nebeneinander und nach der amtlichen Seite Sarggräber zusätzlich bis zu vier Urnen. Es kostet 2.794 Euro und damit knapp das Doppelte der zwei Quadratmeter grossen Stelle, was zeigt, dass Bremen die Grabgebühr im Kern nach der Fläche bemisst. Ziffer 00.11 ist zum 01.01.2026 neu eingefügt worden und stellt klar, dass Grabstätten über vier Quadratmeter als Vielfaches dieser Ziffer berechnet werden; die Gesetzesbegründung nennt das eine formale Ergänzung. Voll belegt mit zwei Särgen und vier Urnen kostet die Stelle 5.746 Euro für sechs Beigesetzte. Verlängerung nach Ziffer 09.01 zu 111,76 Euro je Jahr bei 25 Jahren. Wer die Stelle später nur noch für Urnen nutzen kann, verlängert nach Ziffer 09.03.01 zu einem Zwanzigstel von 2.200 Euro, also 110 Euro je Jahr. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.794,00 € | 1.072,00 € | 3.866,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.10 und 01.00.00 |
| Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter zweischichtig für vier SärgeDie grösste Grabstätte, für die das Verzeichnis einen eigenen Betrag nennt: vier Särge auf vier Quadratmetern in zwei Schichten. Voll belegt kostet sie 3.725 Euro Nutzung plus zweimal 1.072 Euro für die oberen und zweimal 1.176 Euro für die unteren Beisetzungen, zusammen 8.221 Euro, also 2.055 Euro je Person. Auch hier gilt die Einschränkung aus Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung, wonach die zweischichtige Belegung nur noch als Besitzstand und nur bei geeigneten Bodenverhältnissen zulässig ist. Nach Paragraf 7 der Friedhofsordnung kann eine Grabstätte ab sechs Quadratmetern auf Antrag auf mindestens vier Quadratmeter verkleinert werden, solange keine Ruhefrist mehr läuft; gezahlte Gebühren werden dabei ausdrücklich nicht erstattet. Verlängerung nach Ziffer 09.01 zu 149 Euro je Jahr. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 3.725,00 € | 1.072,00 € | 4.797,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.10.01 und 01.00.00 |
| Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter drei JahrenDas Kindergrabfeld liegt nach der amtlichen Seite Kindergrabfeld auf dem Friedhof Huckelriede: ein mit Stauden bepflanztes Sternenbeet, in dessen Zentrum eine Trauerbuche steht, umgeben von einer Buchenhecke, mit Familienbank und Spielelementen für Geschwisterkinder. Die Gebühr von 567 Euro deckt zehn Jahre; die Beisetzung kostet 528 Euro nach Ziffer 01.00.02, die an eine Sarglänge bis 1,20 Meter anknüpft und nicht an das Alter, sodass bei einem längeren Sarg der volle Satz von 1.072 Euro anfällt. Für einen Sarg bis 30 Zentimeter bietet dieselbe Seite unter dem Namen Grab am Stern denselben Satz von 567 Euro an, dort dürfen nur Liegeplatten von 30 mal 30 Zentimetern aufgebracht werden. Die Ruhefrist von zehn Jahren weicht vom Gesetz ab, das in Paragraf 6 Absatz 2 sieben Jahre bis zum vollendeten ersten und fünfzehn Jahre bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nennt; gedeckt ist die Abweichung durch Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2. Bis zum 31.12.2025 war es Ziffer 00.15. | 567,00 € | 528,00 € | 1.095,00 € | 10 J. | Gebührenziffer 00.14 und 01.00.02 |
| Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter zehn JahrenDieselbe Anlage auf dem Friedhof Huckelriede, aber mit fünfzehn Jahren Ruhefrist, was der gesetzlichen Mindestruhefrist des Paragrafen 6 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes für Verstorbene bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr entspricht. Die Gebühr von 850 Euro liegt 283 Euro über der des kleineren Kindergrabes, also 56,60 Euro je zusätzlichem Jahr. Angesetzt ist wieder die Beisetzung zu 528 Euro nach Ziffer 01.00.02 für einen Sarg bis 1,20 Meter Länge. Die amtliche Seite Kindergrabfeld nennt für Urnenbeisetzungen auf demselben Feld keine eigene Gebühr, sondern die 998 Euro der gewöhnlichen Urnenreihengrabstelle nach Ziffer 00.00 mit zwanzig Jahren, und sie lässt dort Kinder bis zwölf Jahre zu, während Sarggräber nur bis zehn Jahre vergeben werden. Bis zum 31.12.2025 war es Ziffer 00.16. Verlängerbar ist das Grab nicht, denn Ziffer 09.01 nennt nur die Ziffern 00.09.02 bis 00.10.01 und 00.11 bis 00.13. | 850,00 € | 528,00 € | 1.378,00 € | 15 J. | Gebührenziffer 00.15 und 01.00.02 |
| Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter einschichtig für zwei Särge in bevorzugter LageZiffer 00.12 erhöht die Gebühren für Gräber in bevorzugter Lage der Ziffern 00.09.02 bis 00.10.01 um 50 Prozent, nennt aber keinen Betrag. Für diese eine Lage veröffentlicht die Friedhofsverwaltung ihn selbst: Die amtliche Seite Sarggräber führt das Sarggrab mit vier Quadratmetern einschichtig in bevorzugter Lage unter dem Kürzel 4:2A mit 4.191 Euro, und die Rechenprobe stimmt auf den Cent, denn 2.794 mal 1,5 sind 4.191. Damit ist es das teuerste Grab Bremens, für das sich ein Betrag belegen lässt. Die Seite beschreibt die Lage als eingebettet zwischen alten Bäumen, schattenspendenden Alleen und gepflegten Rasenflächen, einzeln in einem abgegrenzten Bereich und von allen Seiten begehbar, und merkt an, dass auf dem Friedhof Riensberg solche Gräber nur im Bestattungsfall vergeben werden. Welche Gräber in bevorzugter Lage liegen, ergibt sich aus einem Belegungsplan bei der Friedhofsverwaltung. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 4.191,00 € | 1.072,00 € | 5.263,00 € | 25 J. | Gebührenziffer 00.12 in Verbindung mit 00.10 und 01.00.00 |
16 Grabarten für die Urne in Bremen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstelle, ein Quadratmeter für eine UrneDas günstigste Grab mit eigener Grabstelle in Bremen, 998 Euro für die Vergabe und 202 Euro für die Beisetzung, zusammen 1.200 Euro. Die Vorbemerkung zu Ziffer 00 sagt, dass die Gebühren für Urnen für eine Nutzungszeit von 20 Jahren erhoben werden; das deckt sich mit der Mindestruhefrist von 20 Jahren für Aschen nach Paragraf 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Ein Reihengrab kann nach Paragraf 5 Absatz 3 der Friedhofsordnung erst im Todesfall erworben werden, eine Vorsorgevergabe gibt es hier nicht, und Ziffer 09.00 zählt die Reihengrabstelle nicht unter den verlängerbaren Ziffern auf. Die Seite Urnenfamiliengräber der Friedhofsverwaltung führt dieselbe Grabart als Urneneinzelgrab und bestätigt, dass eine Verlängerung nicht möglich ist. Nach Ablauf sind zwei Monate Zeit zum Abräumen, sonst räumt die Verwaltung auf Kosten der Angehörigen ab, nach Ziffer 13 zwischen 79 und 165 Euro. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 998,00 € | 202,00 € | 1.200,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.00 und 01.01.00 |
| Urnenwahlgrabstelle Familie, ein Quadratmeter für vier UrnenDer Betrag von 1.149 Euro gilt für die ganze Grabstelle mit bis zu vier Urnen, nicht je Urne; jede weitere Beisetzung kostet dann nur noch die 202 Euro der Ziffer 01.01.00. Wer die Stelle voll belegt, zahlt für vier Menschen 1.957 Euro, also weniger als die Hälfte von vier einzelnen Reihengräbern. Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung erlaubt vier Urnen je Quadratmeter; wurde das Nutzungsrecht vor dem 1. Januar 2021 vergeben, sind es nach Absatz 4 sogar sechs. Das Wahlgrab wird anders als das Reihengrab auf Antrag verliehen, die Lage wird im Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt, und die Verwaltung muss spätestens drei Monate vor Ablauf zustellbar auf das Ende hinweisen. Verlängert wird nach Ziffer 09.00 mit einem Zwanzigstel je Jahr, also 57,45 Euro. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.149,00 € | 202,00 € | 1.351,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.01 und 01.01.00 |
| Urnenwahlgrabstelle Familie, ein Quadratmeter in bevorzugter Lage für vier UrnenDieselbe Grabstelle wie nach Ziffer 00.01, nur in bevorzugter Lage, und dafür 575 Euro mehr. Welche Gräber das sind, sagt die Gebührenordnung nicht; nach Ziffer 00.12 ergeben sie sich aus einem Belegungsplan, den man bei der Friedhofsverwaltung einsehen kann. Die Seite Urnenfamiliengräber beschreibt die Lage als einzeln in einem klar abgegrenzten Bereich, von allen Seiten erreichbar, inmitten historischer Grabmale und denkmalgeschützter Gebäude, und führt sie unter der Grabbezeichnung 1MUA. Der Aufschlag ist bei den Urnengräbern anders als bei den Erdgräbern nicht als Prozentsatz geregelt, sondern als eigener Betrag, und er beträgt hier 50 Prozent auf den Cent: 1.149 mal 1,5 sind 1.723,50, gerundet 1.724. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.724,00 € | 202,00 € | 1.926,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.01.01 und 01.01.00 |
| Urnenwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter für acht UrnenDie doppelte Fläche fasst nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung acht Urnen, kostet aber mit 2.050 Euro weniger als das Doppelte der einfachen Stelle. Wer acht Urnen beisetzt, zahlt zusammen mit den Beisetzungsgebühren 3.666 Euro, also 458 Euro je Person. Das ist der niedrigste Preis je beigesetzter Person, den die Bremer Gebührenordnung überhaupt kennt, und zwar deutlich unter dem anonymen Grab. Ziffer 00.03 lässt Grabstätten über zwei Quadratmeter als Vielfaches berechnen, nennt dafür aber keinen eigenen Betrag. Verlängerbar nach Ziffer 09.00 mit 102,50 Euro je Jahr. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.050,00 € | 202,00 € | 2.252,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.02 und 01.01.00 |
| Urnenwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter in bevorzugter Lage für acht UrnenDas teuerste gewöhnliche Urnenwahlgrab der Stadt, 3.075 Euro, und zugleich der klarste Beleg dafür, wie der Zuschlag für die bevorzugte Lage gerechnet wird: 2.050 mal 1,5 sind exakt 3.075. Die Friedhofsverwaltung führt es auf der Seite Urnenfamiliengräber unter der Grabbezeichnung 2MUA und beschreibt die Lage als exklusiven Ort inmitten historischer Grabmale und Skulpturen. Für acht Urnen bleiben es 587 Euro je beigesetzter Person einschliesslich Beisetzung, was zeigt, dass in Bremen nicht die Grabart über den Preis entscheidet, sondern wie viele Menschen sich eine Stelle teilen. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 3.075,00 € | 202,00 € | 3.277,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.02.01 und 01.01.00 |
| Urnenwahlgrabstelle, ein Quadratmeter im Grabfeld Mensch und Tier für bis zu vier UrnenDiese Gebührenziffer ist zum 01.01.2026 neu eingeführt worden. Sie beruht nach der Gesetzesbegründung auf Paragraf 4 Absatz 5 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen, der Tierbestattungen erlaubt, aber nur als Urnenbestattung. Das Haustier muss also getrennt vom Menschen in einem Tierkrematorium eingeäschert worden sein; die Beisetzung erfolgt als Grabbeigabe, entweder zugleich mit dem Menschen oder später. Die Nutzungszeit für Tieraschen beträgt nur fünf Jahre, damit sich die Aschekapsel zersetzt, während für den Menschen die gewöhnlichen 20 Jahre gelten. Das Grabfeld gibt es nach der Seite Mensch-Haustier-Bestattungen auf den Friedhöfen Aumund, Huckelriede, Osterholz, Riensberg und Walle. Die Beigabe einer Haustierurne mit Begleitung kostet nach Ziffer 01.01.02 zusätzlich 249 Euro, also mehr als die Beisetzung des Menschen selbst. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.735,00 € | 202,00 € | 1.937,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.04 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage AnonymDie günstigste Beisetzung in Bremen überhaupt, 975 plus 202 Euro, zusammen 1.177 Euro. Das Grab trägt keine Inschrift und ist nicht namentlich gekennzeichnet; die Urne wird nach der amtlichen Seite Anonymes Urnengrab als Teil eines Ganzen unter einer weitläufigen Rasenfläche bestattet. Angehörige dürfen an der Beisetzung teilnehmen, für Blumen steht eine zentrale Ablagefläche bereit. Pflegefrei ist die Grabart aus zwei Gründen: Es gibt gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen, und dieselbe Seite sagt wörtlich, die Pflege des Grabes sei in der Gebühr enthalten. Dazu passt Paragraf 10 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes, wonach eine Gemeinschaftsanlage nur zur Bestattung und zur Ablage von Grabschmuck an zentraler Stelle berechtigt. Angeboten wird sie nur auf den Friedhöfen Aumund und Huckelriede. Die Gebühr ist zum 01.01.2026 von 850 auf 975 Euro gestiegen, also um 14,7 Prozent und damit dreimal so stark wie der Durchschnitt von 4,9 Prozent. | 975,00 € | 202,00 € | 1.177,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.05.00 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Standard, Urnengarten, Baumgrab einzeln oder Ascheausbringung auf der StreuwieseDas günstigste pflegefreie Grab mit Namen, 1.914 plus 202 Euro. Die Gebührenziffer nennt Namensnennung und zwanzigjährige Pflege ausdrücklich als eingeschlossen, und die amtliche Seite Urnengärten bestätigt es doppelt: Um die Pflege der Anlage kümmere sich die Friedhofsverwaltung, und die Pflege des Grabes wie die Kosten der Gravur seien in der Gebühr enthalten. Eine Ziffer, drei Produkte: der Urnengarten auf den Friedhöfen Aumund, Hastedt, Hemelingen, Huchting, Huckelriede, Osterholz, Riensberg und Woltmershausen, das einzelne Baumgrab auf dem Waldfriedhof Blumenthal sowie in Aumund, Osterholz und Walle, und das Ausbringen der Asche auf den Streuwiesen in Osterholz und Blumenthal. Beim Baumgrab werden nur biologisch abbaubare Urnen verwendet. Zu erwerben ist die Grabart nur im Bestattungsfall, und nach Paragraf 5 Absatz 6 der Friedhofsordnung ist sie nicht verlängerbar. Wer 1.177 Euro anonym mit 2.116 Euro hier vergleicht, zahlt für den Namen 939 Euro. | 1.914,00 € | 202,00 € | 2.116,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.05.01 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, KolumbariumEine Nische im Bremer Kolumbarium, dem neoklassizistischen Kuppelbau von 1907 am Ufer des grossen Sees auf dem Riensberger Friedhof, der seit 2002 als Urnenhalle dient. Zur Wahl stehen nach der amtlichen Seite Kolumbarium Nischen mit Grabplatten aus Glas oder aus Sandstein; die Platte steckt in der Gebühr, ihre Beschriftung nicht. Der Zugang zum Urnenraum ist nur mit persönlicher Zugangsberechtigung möglich. Als pflegefrei führen wir das Grab trotzdem nicht: Anders als bei Ziffer 00.05.01 schweigen sowohl die Gebührenziffer als auch die Seite der Friedhofsverwaltung zur Pflege, und Schweigen ist kein Beleg. Der Betrag von 3.183 Euro ist zum 01.01.2026 als eine von fünf Grabgebühren unverändert geblieben, während der Durchschnitt um 4,9 Prozent stieg. Verlängerbar ist die Nische nicht, denn Ziffer 09.00 nennt die Ziffer 00.05.02 seit 2026 nicht mehr, und Paragraf 5 Absatz 6 der Friedhofsordnung schliesst die Verlängerung in Gemeinschaftsanlagen ausser für Partneranlagen aus. | 3.183,00 € | 202,00 € | 3.385,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.05.02 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, UrnengartenDas Einzelgrab in der historischen Grabanlage am Seeufer des Riensberger Friedhofs, wo die Urnen von alten Mauern eingerahmt ruhen und eine Schriftplatte an die Verstorbenen erinnert. Mit 3.342 Euro ist es das teuerste Grab für eine einzelne Urne. Bemerkenswert ist, dass die amtliche Seite Urnengärten diese Grabform am 06.09.2026 ausdrücklich als in Planung bezeichnet: Die Gebühr steht seit dem 01.01.2026 im Gesetzblatt, das Grab gibt es aber offenbar noch nicht zu kaufen. Zur Pflege sagen weder die Gebührenziffer noch die Seite etwas, deshalb ist das Grab hier nicht pflegefrei, obwohl es in derselben gärtnerisch gestalteten Anlage liegt wie der pflegefreie Urnengarten nach Ziffer 00.05.01. Auch dieser Satz ist zum 01.01.2026 unverändert geblieben. | 3.342,00 € | 202,00 € | 3.544,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.05.03 und 01.01.00 |
| Urneneinzelgrabstelle im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GrabfeldDer Memoriam-Garten ist eine 2.400 Quadratmeter grosse, gärtnerisch hochwertig gestaltete Anlage auf dem Feld EE des Friedhofs Walle, die seit 2023 von der Bremer Friedhofsservice GmbH betrieben wird. Die Gebührenziffer verlangt seit dem 01.01.2026 ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages, und genau daran hängt die Falle: Die 1.217 Euro sind nur das Nutzungsrecht. Den Dauergrabpflegevertrag schliessen die Angehörigen nach der amtlichen Seite Memoriam-Garten mit den Vertragsgärtnereien und der Dauergrabpflege Nord, nicht mit der Stadt. Er kostet dort 1.759,99 Euro für das Urneneinzelgrab am Gemeinschaftsgrabmal und 3.639,00 Euro für das Premiumurnengrab mit persönlicher Grabplatte; beide Formen laufen unter derselben Gebührenziffer. Weil dieser Preis keine Gebühr ist und in keiner Satzung steht, führen wir das Grab nicht als pflegefrei, obwohl der Name gärtnerbetreutes Grabfeld das nahelegt. Erwerbbar nur im Bestattungsfall, nicht verlängerbar. | 1.217,00 € | 202,00 € | 1.419,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.05.04 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle für zwei Urnen in der Gemeinschaftsanlage Standard, Baumgrab PartnerDas Partnerbaumgrab liegt nach der amtlichen Seite Baumgräber entweder zwischen gepflegten Rasenflächen mit Baumbestand auf den Friedhöfen Aumund, Hemelingen, Mahndorf, Walle und Osterholz oder in natürlichem Waldbestand auf dem Waldfriedhof Blumenthal; im Wald steht statt einer Schriftplatte ein Findling. Es ist die einzige Gemeinschaftsanlage, die verlängert werden darf, denn Paragraf 5 Absatz 6 der Friedhofsordnung nimmt die Urnengemeinschaftsanlagen für Partner ausdrücklich von der Verlängerungssperre aus, und Ziffer 09.00 zählt die Ziffer 00.06 mit. Nicht pflegefrei ist das Grab aus einem Grund, der Aufmerksamkeit verdient: Die Seite sagt zwar, um die Gräber naturnah zu belassen sei eine individuelle Pflege nicht möglich, aber sie sagt nicht, dass die Stadt die Pflege trägt oder dass sie in der Gebühr steckt. In Ziffer 00.05.01 hat der Gesetzgeber die zwanzigjährige Pflege 2025 ausdrücklich hineingeschrieben, in Ziffer 00.06.00 nicht. Für Blumen und Kränze gibt es eine zentrale Ablagefläche. | 2.745,00 € | 202,00 € | 2.947,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.06.00 und 01.01.00 |
| Urnenpartnergrabstelle im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GräberfeldDas Urnenpartnergrab mit persönlichem Grabstein im Memoriam-Garten auf dem Friedhof Walle. Die 1.998 Euro decken nur das Nutzungsrecht; der Dauergrabpflegevertrag mit den Vertragsgärtnereien und der Dauergrabpflege Nord kostet nach der amtlichen Seite Memoriam-Garten weitere 3.999,00 Euro, also mehr als das Doppelte der Gebühr. Wer beides zusammenrechnet, zahlt mit der Beisetzung 6.199 Euro und liegt damit über dem teuersten Baumgrab der Stadt. Deshalb ist das Grab nicht pflegefrei: Die Pflege wird bezahlt, aber nicht an die Stadt, und ihr Preis steht in keiner Satzung. Achtung bei älteren Unterlagen: Bis zum 31.12.2025 trug diese Leistung die Ziffer 00.06.02, und unter der Ziffer 00.06.01 stand das exklusive Baumgrab für Familien. Die beiden Ziffern haben zum 01.01.2026 die Plätze getauscht, bei einem Preisunterschied von 2.999 Euro. | 1.998,00 € | 202,00 € | 2.200,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.06.01 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle für zwei Urnen in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, Baumgrab Familie und Urnengarten exklusivMit 4.997 Euro das teuerste Urnengrab Bremens, und eine Gebührenziffer für zwei ganz verschiedene Orte: das Familienbaumgrab im Wurzelbereich eines Baumes auf dem Waldfriedhof Blumenthal und das Partnergrab im exklusiven Urnengarten am See des Riensberger Friedhofs. Die Überschrift der Ziffer 00.06 spricht von zwei Urnen, die amtliche Seite Baumgräber nennt für das Familienbaumgrab dagegen maximal acht Urnen, und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e der Friedhofsordnung erlaubt dem Familienbaum ebenfalls bis zu acht. Bei acht Urnen fielen 6.613 Euro an, also 827 Euro je Person. Namen und Lebensdaten können in Naturstein gemeisselt werden. Nicht pflegefrei: Die Seite sagt zum Familienbaum, die Grabpflege übernehme die Natur, und zum exklusiven Urnengarten gar nichts. Die Natur ist nicht die Stadt, und eine Gebührenziffer, die zwei Produkte mit unterschiedlicher Pflegelage zusammenfasst, taugt erst recht nicht als Pflegebeleg. | 4.997,00 € | 202,00 € | 5.199,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.06.02 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle für zwei Urnen in einer UrnenmauerDie Urnenmauern stehen nach der amtlichen Seite Urnenmauer am Buntentor und auf dem parkartigen Osterholzer Friedhof. Die Urnen werden in Mauernischen bestattet, die mit Natursteinplatten verschlossen werden; die Friedhofsverwaltung führt die Grabart unter dem Kürzel NI2U. Mit 1.199 Euro für zwei Urnen ist sie die günstigste oberirdische Bestattung der Stadt und liegt nur 50 Euro über dem Urnenwahlgrab für vier Urnen im Boden. Verlängerbar nach Ziffer 09.00 mit einem Zwanzigstel je Jahr, also 59,95 Euro. Zur Pflege sagt die Gebührenordnung nichts, und weil eine Mauernische kein pflegbares Beet hat, sagt sie damit auch nicht, dass die Stadt etwas übernimmt; geführt wird die Grabart deshalb als nicht pflegefrei. Die Gebühr ist zum 01.01.2026 von 1.107 auf 1.199 Euro gestiegen, also um 8,3 Prozent. | 1.199,00 € | 202,00 € | 1.401,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.07 und 01.01.00 |
| Urnengrabstelle für vier Urnen in einer UrnenmauerDieselbe Urnenmauer als Familiengrabstätte für vier Urnen, bei der Friedhofsverwaltung unter dem Kürzel NI4U geführt. Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung kennt in Urnenmauern genau diese zwei Grössen, die Nische bis zu zwei und die bis zu vier Urnen. Mit 1.795 Euro kostet die grössere Nische 596 Euro mehr als die kleinere, deckt aber die doppelte Zahl an Beisetzungen ab; voll belegt sind es mit den Beisetzungsgebühren 651 Euro je Person. Wie bei allen Wahlgräbern muss die Verwaltung nach Paragraf 5 Absatz 4 der Friedhofsordnung mindestens drei Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts zustellbar auf das Ende hinweisen und dabei auf die Verlängerungsmöglichkeit aufmerksam machen. Verlängerung nach Ziffer 09.00 zu 89,75 Euro je Jahr. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.795,00 € | 202,00 € | 1.997,00 € | 20 J. | Gebührenziffer 00.08 und 01.01.00 |
42 weitere Gebühren in der Satzung von Bremen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung eines Sarges in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab, einschließlich Beförderung von der Feierhalle zum Grab auf einem Wagen mit schwarz gekleideter Begleitung sowie Öffnen und Schließen des Grabes | 1.072,00 € | Gebührenziffer 01.00.00 |
| Beisetzung eines Sarges bei unterer Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab | 1.176,00 € | Gebührenziffer 01.00.01 |
| Beisetzung eines Sarges mit einer Länge bis zu 1,20 Meter in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab | 528,00 € | Gebührenziffer 01.00.02 |
| Zuschlag für Särge in Übergröße zu den Gebührenziffern 01.00.00 und 01.00.01; zustimmungspflichtig sind nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofsordnung Särge über 2,03 Meter Länge, 0,75 Meter Breite oder 0,70 Meter Höhe | 152,00 € | Gebührenziffer 01.00.03 |
| Beisetzung einer Urne ohne Trauergemeinde, einschließlich Beförderung zum Grab mit schwarz gekleideter Begleitung sowie Öffnen und Schließen | 202,00 € | Gebührenziffer 01.01.00 |
| Beisetzung einer Urne mit Trauergemeinde, einschließlich Beförderung zum Grab mit schwarz gekleideter Begleitung sowie Öffnen und Schließen | 249,00 € | Gebührenziffer 01.01.01 |
| Grabbeigabe einer Haustierurne im Grabfeld Mensch und Tier mit Begleitung, einschließlich Öffnen und Schließen | 249,00 € | Gebührenziffer 01.01.02 |
| Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 75 Minuten, abhängig von den Zeitfenstern des jeweiligen Friedhofs | 209,00 € | Gebührenziffer 04.00 |
| Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 90 Minuten | 219,00 € | Gebührenziffer 04.01 |
| Benutzung der Feierhalle durch in der Freien Hansestadt Bremen ansässige gemeinnützige Organisationen, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen | 99,00 € | Gebührenziffer 04.02 |
| Kleine Trauerfeier im Urnenübergaberaum, höchstens 15 Minuten | 119,00 € | Gebührenziffer 04.03 |
| Trauerfeier für Tiere, je nach Verfügbarkeit und Örtlichkeit nach den Gebührenziffern 04.00, 04.01 oder 04.03 | wie 04.00, 04.01 oder 04.03 | Gebührenziffer 04.04 |
| Abheben einer Stele, eines Grabzeichens entsprechender Größe oder einer entsprechend großen Liegeplatte vor der Beisetzung | 39,00 € | Gebührenziffer 07.00 |
| Abheben eines Breitsteins vor der Beisetzung | 79,00 € | Gebührenziffer 07.01 |
| Abheben einer Einfassung vor der Beisetzung, je angefangener Meter | 21,00 € | Gebührenziffer 07.02 |
| Übertragung des Nutzungsrechts nach dem Tod des Nutzungsberechtigten; eine Umschreibung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod ist gebührenfrei | 43,00 € | Gebührenziffer 08 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstelle, je Jahr ein Zwanzigstel der Gebührenziffern 00.01 bis 00.04 und 00.06 bis 00.08, taggenau berechnet | ein Zwanzigstel der jeweiligen Grabgebühr je Jahr, also 57,45 bis 249,85 Euro | Gebührenziffer 09 und 09.00 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattungsgrabstelle, je Jahr ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreißigstel der Gebührenziffern 00.09.02 bis 00.10.01 und 00.11 bis 00.13, taggenau berechnet | ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreißigstel der jeweiligen Grabgebühr je Jahr, also 50,07 bis 149,00 Euro | Gebührenziffer 09 und 09.01 |
| Hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft für einen Friedhof wegen unzureichender Verwesung eine längere Ruhefrist als 25 Jahre festgesetzt, tritt diese Frist bei der Verlängerung an die Stelle des Fünfundzwanzigstels | Teiler entspricht der festgesetzten Ruhefrist | Gebührenziffer 09.02 |
| Grundbetrag für die Verlängerung an einer nur noch für Urnenbeisetzungen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von zwei Quadratmetern; erhoben wird je Jahr ein Zwanzigstel, also 55,00 Euro | 1.100,00 € | Gebührenziffer 09.03.00 |
| Grundbetrag für die Verlängerung an einer nur noch für Urnenbeisetzungen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von vier Quadratmetern; erhoben wird je Jahr ein Zwanzigstel, also 110,00 Euro | 2.200,00 € | Gebührenziffer 09.03.01 |
| Grundbetrag für die Verlängerung an einer nur noch für Urnenbeisetzungen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von sechs Quadratmetern; erhoben wird je Jahr ein Zwanzigstel, also 165,00 Euro | 3.300,00 € | Gebührenziffer 09.03.02 |
| Grundbetrag für die Verlängerung an einer nur noch für Urnenbeisetzungen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von vier Quadratmetern in bevorzugter Lage; erhoben wird je Jahr ein Zwanzigstel, also 165,00 Euro | 3.300,00 € | Gebührenziffer 09.03.04 |
| Grundbetrag für die Verlängerung an einer nur noch für Urnenbeisetzungen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von sechs Quadratmetern in bevorzugter Lage; erhoben wird je Jahr ein Zwanzigstel, also 247,50 Euro | 4.950,00 € | Gebührenziffer 09.03.05 |
| Ausgrabung einer Urne einschließlich Aschenkapsel bei einer Umbettung | 269,00 € | Gebührenziffer 10.00 |
| Wiederbeisetzung einer Urne nach einer Umbettung; berechnet wird die gewöhnliche Urnenbeisetzungsgebühr | 202,00 oder 249,00 Euro | Gebührenziffer 10.01 |
| Freilegung eines Sarges bis zur Oberkante in einschichtiger oder oberer Lage | 989,00 € | Gebührenziffer 10.03.00 |
| Freilegung eines Sarges bis zur Oberkante in unterer Lage eines zweischichtig nutzbaren Grabes | 1.099,00 € | Gebührenziffer 10.03.01 |
| Wiederbeisetzung einer Leiche in einem Sarg nach einer Umbettung; berechnet wird die gewöhnliche Sargbeisetzungsgebühr | 528,00 bis 1.176,00 Euro | Gebührenziffer 10.04 |
| Genehmigung der Aufbringung eines Grabmals einschließlich der jährlichen Sicherheitsprüfungen | 93,00 € | Gebührenziffer 11.00 |
| Genehmigung einer Einfassung | 37,00 € | Gebührenziffer 11.01 |
| Genehmigung der bodenbündigen Verlegung eines Grabmals | 37,00 € | Gebührenziffer 11.02 |
| Verlegung eines Breitsteins oder einer Liegeplatte größer als ein Quadratmeter | 147,00 € | Gebührenziffer 11.02.00 |
| Verlegung einer Stele oder einer kleinen Liegeplatte | 79,00 € | Gebührenziffer 11.02.01 |
| Eingrünen einer Grabstelle auf Antrag, bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts oder zur Wiederherstellung einer ungepflegten Grabstätte | 83,00 € | Gebührenziffer 12.00 |
| Pflege einer eingegrünten Grabstelle, je Quadratmeter und Jahr | 57,00 € | Gebührenziffer 12.01 |
| Abräumung einer Grabstätte ohne Grabstein | 79,00 € | Gebührenziffer 13.00 |
| Abräumung einer Grabstätte einschließlich Entsorgung eines Grabmals ohne Fundament | 125,00 € | Gebührenziffer 13.01 |
| Abräumung einer Grabstätte einschließlich Entsorgung eines Grabmals mit Fundament | 165,00 € | Gebührenziffer 13.02 |
| Leistungen, die durch die übrigen Gebühren nicht erfasst sind; berechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten | tatsächlich anfallende Kosten | Gebührenziffer 14 |
| Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Aus- und Umbettungsanträgen, Teilungsanträgen und Anträgen auf vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte | 70,50 bis 141,00 Euro | Gebührenziffer 15 |
| Erhöhter Verwaltungsaufwand ab der vierten Änderung des Beisetzungstermins auf Veranlassung des Auftraggebers | 35,25 € | Gebührenziffer 15.01 |
Was ein Grab in Bremen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.400,00 €
Urnenreihengrabstelle, ein Quadratmeter für eine Urne in Bremen, über 20 Jahre, das sind 320,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenziffer 00.00 und 01.01.00 | 998,00 € |
| Beisetzung der UrneGebührenziffer 01.00.00 | 202,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.200,00 € |
Das günstigste Grab mit eigener Grabstelle in Bremen, 998 Euro für die Vergabe und 202 Euro für die Beisetzung, zusammen 1.200 Euro. Die Vorbemerkung zu Ziffer 00 sagt, dass die Gebühren für Urnen für eine Nutzungszeit von 20 Jahren erhoben werden; das deckt sich mit der Mindestruhefrist von 20 Jahren für Aschen nach Paragraf 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Ein Reihengrab kann nach Paragraf 5 Absatz 3 der Friedhofsordnung erst im Todesfall erworben werden, eine Vorsorgevergabe gibt es hier nicht, und Ziffer 09.00 zählt die Reihengrabstelle nicht unter den verlängerbaren Ziffern auf. Die Seite Urnenfamiliengräber der Friedhofsverwaltung führt dieselbe Grabart als Urneneinzelgrab und bestätigt, dass eine Verlängerung nicht möglich ist. Nach Ablauf sind zwei Monate Zeit zum Abräumen, sonst räumt die Verwaltung auf Kosten der Angehörigen ab, nach Ziffer 13 zwischen 79 und 165 Euro. Fuer die Grabstaette ist nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, sie hat sie in wuerdigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026; sie hat die Gebührenordnung vom 13.11.1973 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben. Für 2026 führt das Gesetzblatt bis zur Nummer 89 keine weitere Änderung zum Friedhofswesen.. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
23 Fragen, die die Satzung von Bremen offenlässt
- Bremen ist ein Stadtstaat. Die Gebühren stehen deshalb in einem Ortsgesetz der Stadtbürgerschaft, nicht in einer Gemeindesatzung. Wir führen es unter derselben Struktur wie eine Satzung. Zuständig für die Erhebung ist der Umweltbetrieb Bremen als Eigenbetrieb der Stadtgemeinde und als untere Friedhofsbehörde nach Paragraf 1 der Friedhofsordnung.
- Der Tarif gilt für alle dreizehn stadteigenen Friedhöfe: Aumund, Blumenthal als Waldfriedhof, Buntentor, Gröpelingen, Hastedt, Hemelingen, Huchting, Huckelriede, Mahndorf, Osterholz, Riensberg, Walle und Woltmershausen. Paragraf 1 der Friedhofsordnung nennt keine Ortsteile und grenzt den Geltungsbereich nicht ein, sondern überträgt dem Umweltbetrieb die Verwaltung der stadteigenen Friedhöfe insgesamt. Es gibt also anders als in Schlüchtern oder Hofgeismar nur einen einzigen Tarif für das ganze Stadtgebiet. Nicht stadteigene Friedhöfe in Bremen, etwa kirchliche oder jüdische, richten sich nach Paragraf 9 des Bestattungsgesetzes nach dem Recht ihres eigenen Trägers und sind hier nicht erfasst.
- Die Stadtgemeinde Bremerhaven ist ein eigener Friedhofsträger im Land Bremen und hat ein eigenes Ortsrecht. Ihre Gebührenordnung gilt hier nicht; sie ist unter dem Gemeindeschlüssel 04012000 gesondert erfasst.
- Als Beisetzungsgebühr setzen wir jeweils den schmalsten Satz an: 1.072 Euro für den Sarg in einschichtiger oder oberer Lage nach Ziffer 01.00.00 und 202 Euro für die Urne ohne Trauergemeinde nach Ziffer 01.01.00. Mit Trauergemeinde kostet die Urnenbeisetzung 249 Euro, die untere Beisetzung im zweischichtigen Grab 1.176 Euro, und für Särge in Übergröße kommen nach Ziffer 01.00.03 weitere 152 Euro hinzu.
- Die Benutzung der Feierhalle wird gesondert berechnet, 209 Euro je angefangene 75 Minuten und 219 Euro je angefangene 90 Minuten. Sie steckt in keinem unserer Grabpreise. Die Friedhofsverwaltung unterhält nach ihrer Seite Feierhallen zehn Kapellen. Dieselbe Seite nannte am 06.09.2026 noch die 199 Euro der bis 31.12.2025 geltenden Fassung; massgeblich ist das Gesetzblatt.
- Ziffer 00.09.00 nennt für die Erdreihengrabstelle eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren, ohne im Verzeichnis zu sagen, wovon das abhängt. Die Gesetzesbegründung vom 23.10.2025 sagt es: Die unterschiedliche Dauer ergibt sich aus den jeweiligen Bodenverhältnissen. Wir setzen 25 Jahre an, die gesetzliche Mindestruhefrist für Leichen. Nach Ziffer 09.02 gilt die längere Frist dort, wo die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wegen unzureichender Verwesung nach Paragraf 6 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes eine längere Ruhefrist festgesetzt hat. Welche Friedhöfe das sind, veröffentlicht die Stadt nicht.
- Ziffer 00.09.00.1 und 00.09.00.2 lesen wir als vollständige Grabgebühr einschliesslich Grünpflege, nicht als Zuschlag auf Ziffer 00.09.00. Das Gebührenverzeichnis sagt dazu nichts ausdrücklich. Für diese Lesart spricht, dass die drei Ziffern als gleichrangige Alternativen nebeneinander stehen und dass die Differenz von 1.375 Euro auf 25 Jahre glatte 55 Euro im Jahr ergibt. Ein Pflegesatz ist das allemal, wenn auch ein bescheidener: Nach Ziffer 12.01 kostet die Pflege einer eingegrünten Grabstelle 57 Euro je Quadratmeter und Jahr, für zwei Quadratmeter also 114 Euro. Die Grünpflege der Ziffer 00.09.00.1 ist mit 55 Euro im Jahr weniger als die Hälfte davon und deckt offenbar keine gärtnerische Bepflanzung ab.
- Im Memoriam-Garten auf dem Friedhof Walle verlangen die Ziffern 00.05.04, 00.06.01 und 00.09.01 ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages. Er wird nicht mit der Stadt geschlossen, sondern mit den Vertragsgärtnereien und der Dauergrabpflege Nord, und sein Preis steht in keiner Satzung. Die amtliche Seite Memoriam-Garten nannte am 06.09.2026 vier Grabformen: Urneneinzelgrab am Gemeinschaftsgrabmal 1.217 Euro zuzüglich 1.759,99 Euro Pflegevertrag, Premiumurnengrab mit persönlicher Grabplatte 1.217 Euro zuzüglich 3.639,00 Euro, Urnenpartnergrab mit persönlichem Grabstein 1.998 Euro zuzüglich 3.999,00 Euro und Erdeinzelgrab 1.332 Euro zuzüglich 7.999,00 Euro. Diese Beträge sind privatrechtliche Entgelte Dritter, können sich jederzeit ändern und gehen nicht in unsere Preise ein. Das Gebührenverzeichnis kennt für die beiden Urnengrabformen zu 1.217 Euro nur eine einzige Ziffer.
- Nur Ziffer 00.05.01, die Gemeinschaftsanlage Standard, nennt die zwanzigjährige Pflege ausdrücklich, und die amtliche Seite Anonymes Urnengrab sagt für Ziffer 00.05.00, die Pflege des Grabes sei in der Gebühr enthalten. Für die Exklusivanlagen nach Ziffer 00.05.02 und 00.05.03 schweigen Verzeichnis und Verwaltungsseite. Für das Baumgrab Partner nach Ziffer 00.06.00 und das Baumgrab Familie nach Ziffer 00.06.02 sagt die Seite Baumgräber, eine individuelle Grabpflege sei nicht möglich beziehungsweise die Grabpflege übernehme die Natur. Das benennt, wer nicht pflegt, und nicht, dass die Stadt die Pflege trägt; der Gesetzgeber hat die Pflege 2025 in Ziffer 00.05.01 ausdrücklich hineingeschrieben und in Ziffer 00.06.00 nicht. Wir führen diese vier Grabarten deshalb nicht als pflegefrei. Wer anders entscheidet, muss Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofsordnung entkräften, der die Erhaltung der Grabstätte ausnahmslos der nutzungsberechtigten Person auferlegt.
- Paragraf 10 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes sagt, dass eine Grabstelle in einer Gemeinschaftsanlage nur zur Bestattung und zur Ablage von Grabschmuck an einer zentralen Stelle berechtigt, während Absatz 2 für gewöhnliche Gräber ausdrücklich auch zur Anlage und Pflege berechtigt. Das ist ein Argument dafür, alle Gemeinschaftsanlagen als pflegefrei zu führen, aber es regelt ein Recht und keine Kostentragung. Wir haben ihm deshalb nicht die Kraft eines Pflegebelegs zugemessen und vermerken es hier, damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt.
- Für die Kindergräber der Ziffern 00.14 und 00.15 setzen wir die Beisetzungsgebühr von 528 Euro nach Ziffer 01.00.02 an. Diese Ziffer knüpft an eine Sarglänge bis 1,20 Meter an, nicht an das Alter der verstorbenen Person. Bei einem längeren Sarg fällt der volle Satz von 1.072 Euro an. Eine Gebührenbefreiung für Fehl- und Totgeburten kennt das Bremer Verzeichnis nicht.
- Ziffer 00.14 setzt für Kinder unter drei Jahren eine Ruhefrist von zehn Jahren an. Paragraf 6 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes nennt für Verstorbene bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sieben Jahre und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr fünfzehn Jahre. Die Abweichung deckt Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2, wonach die Friedhofsträger abweichende Regelungen treffen können.
- Ziffer 09.00 und 09.01 zählen die verlängerbaren Grabarten abschliessend auf. Reihengräber, die Gemeinschaftsanlagen für eine Urne nach Ziffer 00.05 und die Kindergräber der Ziffern 00.14 und 00.15 stehen nicht darin, deshalb führen wir sie als nicht verlängerbar. Bis zum 31.12.2025 nannte Ziffer 09.00 noch die Ziffern 00.05.02 bis 00.08; die Exklusivanlagen für eine Urne haben ihre Verlängerbarkeit zum 01.01.2026 verloren, passend zu Paragraf 5 Absatz 6 der neuen Friedhofsordnung, der nur die Partneranlagen ausnimmt.
- Die Gebührenziffern 00.06.01 und 00.06.02 haben zum 01.01.2026 die Bedeutung getauscht. Bis zum 31.12.2025 stand unter 00.06.01 die Gemeinschaftsanlage Exklusiv für 4.773 Euro und unter 00.06.02 das Urnenpartnergrab im Garten Walle für 1.998 Euro; seither ist es umgekehrt. Wer eine ältere Rechnung oder eine ältere Auswertung neben die geltende Fassung legt, vergleicht sonst Grabarten mit 2.999 Euro Preisunterschied. Ebenso ist aus der alten Ziffer 00.09.03 die neue 00.09.04 geworden, aus 00.13 die 00.12, aus 00.14 die 00.13, aus 00.15 die 00.14 und aus 00.16 die 00.15.
- Die Überschrift der Gebührenziffer 13 lautet im veröffentlichten Gesetzblatt nur f. Die Synopse der Senatsvorlage zeigt, was dort stehen sollte: Abräumung einer Grabstätte, Entsorgung eines Grabmals. Es handelt sich um einen Satzfehler in der amtlichen Verkündung; die Unterziffern 13.00 bis 13.02 sind vollständig und tragen ihre Beträge.
- Ziffer 00.03 lässt Urnengrabstätten über zwei Quadratmeter als Vielfaches berechnen, Ziffer 00.11 Erdgrabstätten über vier Quadratmeter als Vielfaches der Ziffern 00.10 und 00.10.01, Ziffer 00.12 erhöht Erdgräber in bevorzugter Lage um 50 Prozent und Ziffer 00.13 Grüfte um 50 Prozent. Einen eigenen Betrag nennt das Verzeichnis dazu nicht. Aufgenommen haben wir davon nur die eine Kombination, für die die Friedhofsverwaltung selbst einen Betrag veröffentlicht: das Sarggrab mit vier Quadratmetern einschichtig in bevorzugter Lage, Grabbezeichnung 4:2A, 4.191 Euro, was genau 2.794 mal 1,5 entspricht. Die übrigen Kombinationen bleiben draussen, weil wir sonst Zahlen bilden würden, die nirgends stehen.
- Ziffer 14 stellt für Leistungen ohne eigene Gebühr die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung, und Paragraf 1 des Ortsgesetzes erlaubt für nicht festgesetzte Gebühren privatrechtliche Entgelte. Beträge dafür nennt das Verzeichnis nicht.
- Das Gebührenverzeichnis weist keine Umsatzsteuer aus. Werden einzelne Positionen umsatzsteuerpflichtig, erfolgt die Berechnung nach der Schlussanmerkung zuzüglich Umsatzsteuer. Ein Satz ist nicht genannt.
- Die Gebühren sind zum 01.01.2026 um durchschnittlich 4,9 Prozent gestiegen. Der Betriebsausschuss hat das am 02.07.2025 beschlossen, um eine für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2027 errechnete Unterdeckung von 743.000 Euro auszugleichen; als Gründe nennt die Vorlage Energiekosten, Gebäudesanierung, Tarifsteigerungen und einen erwarteten Rückgang der Fallzahlen um rund ein Prozent zugunsten von Friedwäldern und der seit 2015 zulässigen Ascheausbringung ausserhalb von Friedhöfen. Die vorherige Anpassung galt seit dem 01.01.2021 und betrug 9,9 Prozent; für 2024 und 2025 war keine nötig. Nicht alle Sätze sind gleichmässig gestiegen: Ziffer 00.05.02, 00.05.03, 00.05.04, 00.06.01 und 00.09.01 sind unverändert geblieben, das anonyme Grab ist dagegen um 14,7 Prozent und die Ausgrabung einer Urne um 21,7 Prozent teurer geworden. Unter den Grabgebühren sind nur die fünf genannten Ziffern gleich geblieben. Der nächste Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2027; eine erneute Prüfung ist danach zu erwarten.
- Die Seite Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstellen des Umweltbetriebs berief sich am 06.09.2026 noch auf die Paragrafen 7 und 12 der Friedhofsordnung vom 18.12.1990, die am 04.10.2025 ausser Kraft getreten ist. Die entsprechenden Regelungen stehen jetzt in Paragraf 5 Absatz 4 und 5 sowie Paragraf 9 Absatz 4 der Friedhofsordnung vom 16.09.2025.
- Die amtliche Seite Urnengärten bezeichnete am 06.09.2026 das Einzelgrab in exklusiver Lage, also Gebührenziffer 00.05.03 mit 3.342 Euro, ausdrücklich als in Planung. Die Gebühr gilt seit dem 01.01.2026, das Grab war zu diesem Zeitpunkt offenbar noch nicht zu erwerben.
- Die Gebührenziffer 00.06 überschreibt ihre Unterziffern mit Urnengrabstelle für zwei Urnen. Die amtliche Seite Baumgräber nennt für das Familienbaumgrab nach Ziffer 00.06.02 dagegen maximal acht Urnen, und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e der Friedhofsordnung erlaubt dem Familienbaum ebenfalls bis zu acht. Welche Angabe gilt, lässt sich aus den Dokumenten nicht entscheiden; wir haben die Bezeichnung der Gebührenziffer übernommen und rechnen mit einer Beisetzungsgebühr je Urne.
- Der Umweltbetrieb Bremen veröffentlicht für die Zentrale Friedhofsverwaltung am Willy-Brandt-Platz 7 keine Sprech- oder Öffnungszeiten, sondern nur die Rufnummern der Verwaltung und der Bestattungsberatung. Das Feld bleibt deshalb leer.
Friedhöfe in Bremen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 38 Friedhöfe in BremenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416 vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026; sie hat die Gebührenordnung vom 13.11.1973 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben. Für 2026 führt das Gesetzblatt bis zur Nummer 89 keine weitere Änderung zum Friedhofswesen.
- Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 108 vom 3. Oktober 2025, Seite 806 vom 16.09.2025, verkündet am 03.10.2025, in Kraft seit 04.10.2025; sie hat die Friedhofsordnung vom 18.12.1990 abgelöst
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen, Gliederungsnummer 2133-a-1 Fassung mit Inkrafttreten 04.10.2025, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2025 (Brem.GBl. Seite 797)
- Senatsvorlage vom 13.11.2025 für die Sitzung am 02.12.2025, Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, mit Gesetzesbegründung und vollständiger Synopse alt gegen neu in der Senatssitzung am 02.12.2025 beschlossene Fassung; Betriebsausschuss 02.07.2025, Deputation 27.11.2025, Stadtbürgerschaft 09.12.2025
- Umweltbetrieb Bremen, Grabarten und Bestattungsformen sowie die Unterseiten zu Baumgräbern, Urnengärten, Urnenmauer, Urnenfamiliengräbern, Kolumbarium, anonymem Urnengrab, Memoriam-Garten, Kindergrabfeld, Sarggräbern und Mensch-Haustier-Bestattungen Stand des Abrufs; Quelle nur für Angaben, die das Gebührenverzeichnis nicht enthält, also Pflege, Standorte, Belegungszahlen und die Preise der Dauergrabpflegeverträge
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.