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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bremen · Bremen · AGS 04011000

Friedhofsgebühren Bremen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 38 Friedhöfe der Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, nicht für einzelne.

1.095,00 €
Günstigstes Grab

Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter drei Jahren

5.199,00 €
Teuerstes Grab

Urnengrabstelle für zwei Urnen in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, Baumgrab Familie und Urnengarten exklusiv

27
Grabarten in der Satzung
7 Jahre
Verstorbene bis zum vollendeten ersten Lebensjahr

Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Was ein Grab in Bremen kostet

Kurz beantwortet

In Bremen kostet das günstigste Grab 1.095,00 € (Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter drei Jahren), das teuerste 5.199,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 11 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit begrenzter LaufzeitDie günstigste Erdbestattung in Bremen. Die Gebührenziffer nennt eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren; wir setzen die Ruhefrist von 25 Jahren an.1.333,00 €1.072,00 €2.405,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.00 und 01.00.00
Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit 25 Jahren GrünpflegeDie Gebührenziffer nennt die Grünpflege über 25 Jahre ausdrücklich als Teil der Leistung.2.708,00 €1.072,00 €3.780,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.00.1 und 01.00.00
Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter mit 30 Jahren GrünpflegeDie Gebührenziffer nennt die Grünpflege über 30 Jahre ausdrücklich als Teil der Leistung.3.250,00 €1.072,00 €4.322,00 €30 J.Gebührenziffer 00.09.00.2 und 01.00.00
Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GrabfeldDie Gebührenziffer verlangt ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages. Dessen Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis.1.332,00 €1.072,00 €2.404,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.01 und 01.00.00
Erdwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter einschichtig für einen Sarg1.502,00 €1.072,00 €2.574,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.02 und 01.00.00
Erdwahlgrabstelle im Grabfeld Mensch und Tier, zwei Quadratmeter einschichtig für einen Sarg und bis zu vier UrnenFür Tieraschen beträgt die Nutzungszeit fünf Jahre.2.253,00 €1.072,00 €3.325,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.03 und 01.00.00
Erdwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter zweischichtig für zwei SärgeWir rechnen mit der oberen Beisetzung zu 1.072 Euro. Die untere Beisetzung im zweischichtigen Grab kostet nach Ziffer 01.00.01 1.176 Euro.1.975,00 €1.072,00 €3.047,00 €25 J.Gebührenziffer 00.09.04 und 01.00.00
Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter einschichtig für zwei Särge2.794,00 €1.072,00 €3.866,00 €25 J.Gebührenziffer 00.10 und 01.00.00
Erdwahlgrabstelle Familie, vier Quadratmeter zweischichtig für vier SärgeWir rechnen mit der oberen Beisetzung zu 1.072 Euro. Die untere Beisetzung im zweischichtigen Grab kostet nach Ziffer 01.00.01 1.176 Euro.3.725,00 €1.072,00 €4.797,00 €25 J.Gebührenziffer 00.10.01 und 01.00.00
Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter drei JahrenDie Ruhefrist beträgt nach der Gebührenziffer zehn Jahre. Angesetzt ist die Beisetzung in einem Sarg bis 1,20 Meter Länge.567,00 €528,00 €1.095,00 €10 J.Gebührenziffer 00.14 und 01.00.02
Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter zehn JahrenDie Ruhefrist beträgt nach der Gebührenziffer fünfzehn Jahre. Angesetzt ist die Beisetzung in einem Sarg bis 1,20 Meter Länge.850,00 €528,00 €1.378,00 €15 J.Gebührenziffer 00.15 und 01.00.02

Urne: 16 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstelle, ein Quadratmeter für eine UrneDie günstigste Grabart mit eigener Grabstelle in Bremen. Ziffer 09.00 nennt Reihengräber nicht unter den verlängerbaren Grabarten.998,00 €202,00 €1.200,00 €20 J.Gebührenziffer 00.00 und 01.01.00
Urnenwahlgrabstelle Familie, ein Quadratmeter für vier UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstelle mit bis zu vier Urnen, nicht je Urne.1.149,00 €202,00 €1.351,00 €20 J.Gebührenziffer 00.01 und 01.01.00
Urnenwahlgrabstelle Familie, ein Quadratmeter in bevorzugter Lage für vier UrnenWelche Gräber in bevorzugter Lage liegen, ergibt sich aus einem Belegungsplan bei der Friedhofsverwaltung.1.724,00 €202,00 €1.926,00 €20 J.Gebührenziffer 00.01.01 und 01.01.00
Urnenwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter für acht Urnen2.050,00 €202,00 €2.252,00 €20 J.Gebührenziffer 00.02 und 01.01.00
Urnenwahlgrabstelle Familie, zwei Quadratmeter in bevorzugter Lage für acht Urnen3.075,00 €202,00 €3.277,00 €20 J.Gebührenziffer 00.02.01 und 01.01.00
Urnenwahlgrabstelle, ein Quadratmeter im Grabfeld Mensch und Tier für bis zu vier UrnenFür Tieraschen beträgt die Nutzungszeit fünf Jahre. Die Grabbeigabe einer Haustierurne kostet zusätzlich 249 Euro nach Ziffer 01.01.02.1.735,00 €202,00 €1.937,00 €20 J.Gebührenziffer 00.04 und 01.01.00
Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage AnonymAnonym vergebene Grabstelle ohne Namensnennung, deshalb gibt es keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die günstigste Beisetzung in Bremen überhaupt.975,00 €202,00 €1.177,00 €20 J.Gebührenziffer 00.05.00 und 01.01.00
Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Standard, Urnengarten, Baumgrab einzeln oder Ascheausbringung auf der StreuwieseDie Gebührenziffer nennt Namensnennung und zwanzigjährige Pflege ausdrücklich als eingeschlossen.1.914,00 €202,00 €2.116,00 €20 J.Gebührenziffer 00.05.01 und 01.01.00
Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, KolumbariumOb die Pflege enthalten ist, sagt die Gebührenziffer im Unterschied zur Standardanlage nicht.3.183,00 €202,00 €3.385,00 €20 J.Gebührenziffer 00.05.02 und 01.01.00
Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, UrnengartenOb die Pflege enthalten ist, sagt die Gebührenziffer im Unterschied zur Standardanlage nicht.3.342,00 €202,00 €3.544,00 €20 J.Gebührenziffer 00.05.03 und 01.01.00
Urneneinzelgrabstelle im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GrabfeldDie Gebührenziffer verlangt ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages. Dessen Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis.1.217,00 €202,00 €1.419,00 €20 J.Gebührenziffer 00.05.04 und 01.01.00
Urnengrabstelle für zwei Urnen in der Gemeinschaftsanlage Standard, Baumgrab PartnerAnders als bei Ziffer 00.05.01 nennt diese Gebührenziffer die zwanzigjährige Pflege nicht. Partneranlagen sind nach Paragraf 5 Absatz 6 der Friedhofsordnung als einzige Gemeinschaftsanlage verlängerbar.2.745,00 €202,00 €2.947,00 €20 J.Gebührenziffer 00.06.00 und 01.01.00
Urnenpartnergrabstelle im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes GräberfeldDie Gebührenziffer verlangt ausdrücklich den Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages. Dessen Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis.1.998,00 €202,00 €2.200,00 €20 J.Gebührenziffer 00.06.01 und 01.01.00
Urnengrabstelle für zwei Urnen in der Gemeinschaftsanlage Exklusiv, Baumgrab Familie und Urnengarten exklusivOb die Pflege enthalten ist, sagt die Gebührenziffer im Unterschied zur Standardanlage nicht.4.997,00 €202,00 €5.199,00 €20 J.Gebührenziffer 00.06.02 und 01.01.00
Urnengrabstelle für zwei Urnen in einer Urnenmauer1.199,00 €202,00 €1.401,00 €20 J.Gebührenziffer 00.07 und 01.01.00
Urnengrabstelle für vier Urnen in einer Urnenmauer1.795,00 €202,00 €1.997,00 €20 J.Gebührenziffer 00.08 und 01.01.00

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung eines Sarges in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab, einschließlich Beförderung von der Feierhalle zum Grab sowie Öffnen und Schließen1.072,00 €Gebührenziffer 01.00.00
Beisetzung eines Sarges bei unterer Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab1.176,00 €Gebührenziffer 01.00.01
Beisetzung eines Sarges mit einer Länge bis zu 1,20 Meter in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung528,00 €Gebührenziffer 01.00.02
Zuschlag für Särge in Übergröße nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofsordnung152,00 €Gebührenziffer 01.00.03
Beisetzung einer Urne ohne Trauergemeinde, einschließlich Beförderung zum Grab sowie Öffnen und Schließen202,00 €Gebührenziffer 01.01.00
Beisetzung einer Urne mit Trauergemeinde, einschließlich Beförderung zum Grab sowie Öffnen und Schließen249,00 €Gebührenziffer 01.01.01
Grabbeigabe einer Haustierurne im Grabfeld Mensch und Tier mit Begleitung, einschließlich Öffnen und Schließen249,00 €Gebührenziffer 01.01.02
Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 75 Minuten209,00 €Gebührenziffer 04.00
Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 90 Minuten219,00 €Gebührenziffer 04.01
Benutzung der Feierhalle durch gemeinnützige Organisationen aus der Freien Hansestadt Bremen99,00 €Gebührenziffer 04.02
Kleine Trauerfeier im Urnenübergaberaum, höchstens 15 Minuten119,00 €Gebührenziffer 04.03
Abheben einer Stele, eines Grabzeichens entsprechender Größe oder einer entsprechend großen Liegeplatte vor der Beisetzung39,00 €Gebührenziffer 07.00
Abheben eines Breitsteins vor der Beisetzung79,00 €Gebührenziffer 07.01
Abheben einer Einfassung, je angefangener Meter21,00 €Gebührenziffer 07.02
Übertragung des Nutzungsrechts nach dem Tod des Nutzungsberechtigten; innerhalb von drei Monaten ist die Umschreibung gebührenfrei43,00 €Gebührenziffer 08
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstelle, je Jahr ein Zwanzigstel der Gebührenziffern 00.01 bis 00.04 und 00.06 bis 00.08ein Zwanzigstel der jeweiligen Grabgebühr je JahrGebührenziffer 09.00
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattungsgrabstelle, je Jahr ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreißigstel der Gebührenziffern 00.09.02 bis 00.10.01 und 00.11 bis 00.13ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreißigstel der jeweiligen Grabgebühr je JahrGebührenziffer 09.01
Verlängerung an einer nur noch für Urnen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von zwei Quadratmetern, je Jahr ein Zwanzigstel1.100,00 €Gebührenziffer 09.03.00
Verlängerung an einer nur noch für Urnen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von vier Quadratmetern, je Jahr ein Zwanzigstel2.200,00 €Gebührenziffer 09.03.01
Verlängerung an einer nur noch für Urnen geeigneten Erdbestattungsgrabstätte von sechs Quadratmetern, je Jahr ein Zwanzigstel3.300,00 €Gebührenziffer 09.03.02
Ausgrabung einer Urne einschließlich Aschenkapsel269,00 €Gebührenziffer 10.00
Freilegung eines Sarges bis zur Oberkante in einschichtiger oder oberer Lage989,00 €Gebührenziffer 10.03.00
Freilegung eines Sarges bis zur Oberkante in unterer Lage eines zweischichtig nutzbaren Grabes1.099,00 €Gebührenziffer 10.03.01
Genehmigung eines Grabmals einschließlich der jährlichen Sicherheitsprüfungen93,00 €Gebührenziffer 11.00
Genehmigung einer Einfassung37,00 €Gebührenziffer 11.01
Genehmigung der bodenbündigen Verlegung eines Grabmals37,00 €Gebührenziffer 11.02
Verlegung eines Breitsteins oder einer Liegeplatte größer als ein Quadratmeter147,00 €Gebührenziffer 11.02.00
Verlegung einer Stele oder einer kleinen Liegeplatte79,00 €Gebührenziffer 11.02.01
Eingrünen einer Grabstelle auf Antrag83,00 €Gebührenziffer 12.00
Pflege einer eingegrünten Grabstelle, je Quadratmeter und Jahr57,00 €Gebührenziffer 12.01
Abräumung einer Grabstätte ohne Grabstein79,00 €Gebührenziffer 13.00
Abräumung einer Grabstätte einschließlich Entsorgung eines Grabmals ohne Fundament125,00 €Gebührenziffer 13.01
Abräumung einer Grabstätte einschließlich Entsorgung eines Grabmals mit Fundament165,00 €Gebührenziffer 13.02
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Aus- und Umbettungsanträgen, Teilungsanträgen und Anträgen zur vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte70,50 bis 141,00 EuroGebührenziffer 15
Erhöhter Verwaltungsaufwand ab der vierten Änderung des Beisetzungstermins auf Veranlassung des Auftraggebers35,25 €Gebührenziffer 15.01
Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.400,00 €

Urnenreihengrabstelle, ein Quadratmeter für eine Urne in Bremen, über 20 Jahre, das sind 320,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenziffer 00.00 und 01.01.00998,00 €
Beisetzung der UrneGebührenziffer 01.00.00202,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde1.200,00 €

Die günstigste Grabart mit eigener Grabstelle in Bremen. Ziffer 09.00 nennt Reihengräber nicht unter den verlängerbaren Grabarten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Ortsgesetz zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 154 vom 18. Dezember 2025, Seite 1416, vom 16.12.2025, verkündet am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Bremen ist ein Stadtstaat. Die Gebühren stehen deshalb in einem Ortsgesetz der Stadtbürgerschaft, nicht in einer Gemeindesatzung. Wir führen es unter derselben Struktur wie eine Satzung.
  • Als Beisetzungsgebühr setzen wir jeweils den schmalsten Satz an: 1.072 Euro für den Sarg in einschichtiger oder oberer Lage nach Ziffer 01.00.00 und 202 Euro für die Urne ohne Trauergemeinde nach Ziffer 01.01.00. Mit Trauergemeinde kostet die Urnenbeisetzung 249 Euro, die untere Beisetzung im zweischichtigen Grab 1.176 Euro.
  • Die Benutzung der Feierhalle wird getrennt berechnet, 209 Euro für 75 Minuten und 219 Euro für 90 Minuten. Sie steckt nicht in unseren Grabpreisen.
  • Ziffer 00.09.00 nennt für die Erdreihengrabstelle eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren, ohne zu sagen, wovon das abhängt. Wir setzen 25 Jahre an, die gesetzliche Ruhefrist für Leichen. Nach Ziffer 09.02 gilt die längere Frist dort, wo die Senatorin für Umwelt wegen unzureichender Verwesung eine längere Ruhefrist festgesetzt hat.
  • Ziffer 00.09.00.1 und 00.09.00.2 lesen wir als vollständige Grabgebühr einschließlich Grünpflege, nicht als Zuschlag auf Ziffer 00.09.00. Das Gebührenverzeichnis sagt dazu nichts ausdrücklich.
  • Im Memoriam-Garten verlangen die Ziffern 00.05.04, 00.06.01 und 00.09.01 ausdrücklich einen gesonderten Pflegevertrag. Dessen Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis, deshalb sind diese Gräber bei uns nicht pflegefrei, obwohl der Name gärtnerbetreutes Grabfeld das nahelegt.
  • Nur Ziffer 00.05.01, die Gemeinschaftsanlage Standard, nennt die zwanzigjährige Pflege ausdrücklich. Für die Exklusivanlagen nach Ziffer 00.05.02, 00.05.03 und 00.06.02 sowie für das Baumgrab Partner nach Ziffer 00.06.00 schweigt das Verzeichnis. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei.
  • Für die Kindergräber der Ziffern 00.14 und 00.15 setzen wir die Beisetzungsgebühr von 528 Euro nach Ziffer 01.00.02 an. Diese Ziffer knüpft an eine Sarglänge bis 1,20 Meter an, nicht an das Alter der verstorbenen Person. Bei einem längeren Sarg fällt der volle Satz von 1.072 Euro an.
  • Ziffer 00.14 setzt für Kinder unter drei Jahren eine Ruhefrist von zehn Jahren an. Paragraf 6 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes nennt für Verstorbene bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sieben Jahre und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr fünfzehn Jahre. Die Abweichung deckt Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2, wonach die Friedhofsträger eigene Regelungen treffen können.
  • Ziffer 09.00 und 09.01 zählen die verlängerbaren Grabarten auf. Reihengräber, die Gemeinschaftsanlagen für eine Urne und die Kindergräber der Ziffern 00.14 und 00.15 stehen nicht darin, deshalb führen wir sie als nicht verlängerbar.
  • Die Überschrift der Gebührenziffer 13 lautet im veröffentlichten Gesetzblatt nur f. Aus den Unterziffern 13.00 bis 13.02 ergibt sich, dass es um die Abräumung einer Grabstätte geht. Es handelt sich offensichtlich um einen Satzfehler in der amtlichen Verkündung.
  • Ziffer 00.03 und 00.11 lassen Grabstätten über zwei beziehungsweise vier Quadratmeter als Vielfaches berechnen, Ziffer 00.12 erhöht Gräber in bevorzugter Lage um 50 Prozent und Ziffer 00.13 Grüfte um 50 Prozent. Zu diesen Positionen nennt das Verzeichnis keinen eigenen Betrag, sie stehen deshalb nicht in unserer Grabartenliste.
  • Ziffer 14 stellt für Leistungen ohne eigene Gebühr die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung. Beträge dafür nennt das Verzeichnis nicht.
  • Das Gebührenverzeichnis weist keine Umsatzsteuer aus. Werden einzelne Positionen umsatzsteuerpflichtig, erfolgt die Berechnung nach der Schlussanmerkung zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Der Umweltbetrieb Bremen veröffentlicht für die Zentrale Friedhofsverwaltung keine Sprech- oder Öffnungszeiten, deshalb bleibt das Feld leer.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.