Verden (Aller) · Niedersachsen · AGS 03361012
Friedhofsgebühren in Verden (Aller), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung, beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Verden (Aller) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Verden (Aller), Friedhofsverwaltung.
- 1.005,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.100,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 6
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, alle Altersgruppen
Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit, mit Beisetzung
Wiesengrabstelle mit liegendem Grabmal, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die Stadt, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Verden (Aller) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
2 Grabarten für die Erdbestattung in Verden (Aller)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, 20 Jahre RuhezeitDer Betrag gilt für eine Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1 a 52,50 Euro je Jahr, also genau ein Zwanzigstel; der Erwerbspreis deckt damit die volle Ruhezeit. Ab der dritten Wahlgrabstelle einer Mehrfachgrabstätte kostet die Verlängerung nach Ziffer 1 b nur 26,25 Euro je Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten oder einem von ihm beauftragten Dienstleister. | 1.050,00 € | 750,00 € | 1.800,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 1 und Paragraf 8 Ziffer 1 |
| Wiesengrabstelle mit liegendem Grabmal, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dasselbe: Die Pflege der gesamten Wiesengrabfläche obliegt der Stadt als Friedhofsträgerin. Nach Paragraf 17 Absatz 4 ist die Grabstelle binnen drei Monaten mit einer bündig verlegten Grabplatte von 40 mal 40 Zentimetern zu versehen, deren Kosten die Satzung nicht beziffert. Statt eines Sarges dürfen nach Absatz 2 auch zwei Urnen beigesetzt werden. | 2.350,00 € | 750,00 € | 3.100,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 2 und Paragraf 8 Ziffer 1 |
4 Grabarten für die Urne in Verden (Aller)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrabstelle, 20 Jahre RuhezeitDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3 a 37,75 Euro je Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten oder einem von ihm beauftragten Dienstleister. | 755,00 € | 250,00 € | 1.005,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 3 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Urnengrabstelle mit liegendem Grabmal, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt es ebenso: Die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Fläche obliegen der Stadt als Friedhofsträgerin. Nach Absatz 1 werden die Grabstellen als Einzelgrabstellen oder als Partnergräber vergeben; nach Absatz 2 ist binnen drei Monaten eine Liegeplatte von höchstens 40 mal 60 Zentimetern zu verlegen, deren Kosten die Satzung nicht beziffert. | 1.240,00 € | 250,00 € | 1.490,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 4 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Baumgrabstelle für eine Urne, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt. Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt für die Urnengrabstätten unter Bäumen mit liegenden Grabmalen: Die gärtnerische Pflege der Fläche obliegt der Stadt als Friedhofsträgerin. Für die Urnengrabstätten unter Bäumen in den naturbelassenen Waldstücken verbietet Paragraf 21 Absatz 4 jede Bearbeitung der Grabstelle und sagt, dass eine Grabpflege im herkömmlichen Sinne nicht durchzuführen ist. | 1.440,00 € | 250,00 € | 1.690,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Anonyme Urnengrabstelle, 20 Jahre Ruhezeit, Grabpflege durch die StadtDer Tarif nennt bei dieser Ziffer ausdrücklich, dass die Grabpflege durch die Stadt Verden erfolgt, und Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung bestimmt: Für die Gestaltung und die Pflege der Grabstätten ist die Stadt als Friedhofsträgerin zuständig. Die Beisetzung findet nach Absatz 2 unter Ausschluss der Angehörigen und der Öffentlichkeit statt. Nach Absatz 1 kann ein Nutzungsrecht über die Ruhezeit hinaus nicht erworben werden, der Tarif nennt für diese Ziffer folgerichtig keinen Verlängerungssatz. | 1.240,00 € | 250,00 € | 1.490,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 6 und Paragraf 8 Ziffer 3 |
19 weitere Gebühren in der Satzung von Verden (Aller)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung in einem Sarggrab, Ausheben und Schließen des Grabes einschließlich Nebenarbeiten | 750,00 € | Paragraf 8 Ziffer 1 |
| Sargbeisetzung in einem Kindersarggrab für ein Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 416,50 € | Paragraf 8 Ziffer 2 |
| Urnenbeisetzung in einem Urnengrab | 250,00 € | Paragraf 8 Ziffer 3 |
| Erwerb eines zusätzlichen Nutzungsrechts für eine weitere Urne auf einer bestehenden Grabstelle, 20 Jahre Ruhezeit | 645,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 |
| Verlängerung des zusätzlichen Nutzungsrechts für eine weitere Urne, je Jahr Ruhezeit | 32,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 a |
| Verlängerung einer Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, je Jahr Ruhezeit | 52,50 € | Paragraf 5 Ziffer 1 a |
| Verlängerung einer Wahlgrabstelle ab der dritten Grabstelle einer Mehrfachgrabstätte, je Jahr Ruhezeit | 26,25 € | Paragraf 5 Ziffer 1 b |
| Verlängerung einer Wiesengrabstelle mit liegendem Grabmal, je Jahr Ruhezeit | 117,50 € | Paragraf 5 Ziffer 2 a |
| Verlängerung einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr Ruhezeit | 37,75 € | Paragraf 5 Ziffer 3 a |
| Verlängerung einer Urnengrabstelle mit liegendem Grabmal, je Jahr Ruhezeit | 62,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4 a |
| Verlängerung einer Baumgrabstelle, je Jahr Ruhezeit | 72,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5 a |
| Umsatzsteuer, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt | Die Satzung erhebt sie in Höhe der gesetzlichen Grundlage und nennt keinen Satz. | Paragraf 5 Ziffer 8 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr, nur für Nutzungsrechte, die vor dem 01.01.2025 erteilt wurden und noch in der Ruhefrist stehen | 17,50 € | Paragraf 6 Ziffer 1 |
| Benutzung einer Friedhofskapelle, je Nutzung | 250,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1 |
| Umbettung | Die Satzung rechnet nach den tatsächlich entstandenen Kosten ab und nennt keinen Betrag. | Paragraf 8 Ziffer 4 |
| Bewuchs entfernen, Sträucher und Büsche bis 10 Zentimeter Stammdurchmesser | 65,00 € | Paragraf 8 Ziffer 5 |
| Genehmigung eines Grabmals | 24,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1 |
| Genehmigung einer Umbettung nach Paragraf 15 Absatz 2 des niedersächsischen Bestattungsgesetzes | 144,00 € | Paragraf 9 Ziffer 2 |
| Sonstige Leistungen, die die Satzung nicht aufführt | Die Stadt erhebt sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. | Paragraf 1 Absatz 3 |
Was ein Grab in Verden (Aller) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.000,00 €
Wahlgrabstelle für ein Sarggrab, 20 Jahre Ruhezeit in Verden (Aller), über 20 Jahre, das sind 350,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1 und Paragraf 8 Ziffer 1 | 1.050,00 € |
| BestattungParagraf 8 Ziffer 1 | 750,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.800,00 € |
Der Betrag gilt für eine Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1 a 52,50 Euro je Jahr, also genau ein Zwanzigstel; der Erwerbspreis deckt damit die volle Ruhezeit. Ab der dritten Wahlgrabstelle einer Mehrfachgrabstätte kostet die Verlängerung nach Ziffer 1 b nur 26,25 Euro je Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten oder einem von ihm beauftragten Dienstleister.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung, beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Verden (Aller) offenlässt
- Die Stadt hält zwei Stände nebeneinander im Netz, und der ältere steht im amtlichen Ortsrecht. Unter Ortsrecht, Sachgebiet Friedhofswesen, liegen am 05.09.2026 nur die Lesefassung der Friedhofssatzung mit dem Stand ab 01.01.2019 und die Lesefassung der Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 mit dem Dateistand 01.01.2022; beide sind seit dem 01.01.2025 außer Kraft, was Paragraf 11 der neuen Gebührensatzung und Paragraf 38 der neuen Friedhofssatzung ausdrücklich sagen. Die geltenden Fassungen vom 10.12.2024 stehen nur auf der Fachseite Friedhöfe in Verden. Wir haben ausschließlich diese beiden Dateien ausgewertet. Die Datei des Ortsrechts ist zudem ein Scan ohne Textebene.
- Die geltende Gebührensatzung trägt über dem Titel das Wort Berichtigung. Sie enthält den vollständigen Wortlaut von Paragraf 1 bis Paragraf 11 mit Ausfertigungsvermerk vom 10.12.2024 und Siegelzeichen, ist also kein Auszug. Welcher Fehler berichtigt wurde, sagt die Datei nicht, und die ursprüngliche Bekanntmachung war uns nicht zugänglich.
- Ob es seit dem 01.01.2025 eine Änderungssatzung gibt, konnten wir nicht abschließend prüfen. Die Stadt verkündet ihre öffentlichen Bekanntmachungen nach der Hauptsatzung ausschließlich im elektronischen Amtsblatt unter verden.ratsinfomanagement.net/amtsblatt. Dieses Portal steht hinter einer Web Application Firewall des Anbieters rescaled, die auf automatische Anfragen mit HTTP 403 antwortet, auch auf die eines vollständigen Browserkopfes; ein Durchsehen der Jahrgänge 2025 und 2026 war damit nicht möglich. Nachgesehen haben wir stattdessen auf der Fachseite Friedhöfe in Verden, im Ortsrecht und in der Navigation der Stadtseite. Die Fachseite verlinkt am 05.09.2026 unverändert die Fassung vom 10.12.2024.
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 17,50 Euro je Grabstelle und Jahr rechnen wir nicht in den Grabpreis. Paragraf 6 erhebt sie nur für Nutzungsrechte, die vor dem 01.01.2025 erteilt wurden und noch in der Ruhefrist stehen. Paragraf 5 Satz 6 stellt für alle ab dem 01.01.2025 erteilten Rechte ausdrücklich klar, dass keine eigenständigen Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben werden. Für ein heute erworbenes Grab fällt sie also nicht an.
- Eine Gebühr für das Abräumen oder Einebnen einer Grabstätte enthält der Tarif nicht. Paragraf 5 Satz 7 sagt, dass bei Nutzungsrechten, die ab dem 01.01.2025 erteilt werden, die spätere Grababräumung im Erwerbspreis enthalten ist.
- Für ein Kindergrab nennt der Tarif keine eigene Nutzungsgebühr. Paragraf 8 Ziffer 2 erhebt nur eine Beisetzungsgebühr von 416,50 Euro für ein Kindersarggrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Wir führen diesen Satz deshalb unter den Bestattungsgebühren und keine eigene Grabart, weil Paragraf 5 für Kindergräber keinen Erwerbspreis vorsieht.
- Die Beisetzungsgebühren von 750 Euro für die Sargbeisetzung und 250 Euro für die Urnenbeisetzung gelten nach Paragraf 8 für das Ausheben und Schließen des Grabes einschließlich Nebenarbeiten. Die Benutzung einer Friedhofskapelle kostet nach Paragraf 7 zusätzlich 250 Euro je Nutzung und steckt in unseren Grabpreisen nicht drin.
- Der Erwerb eines Nutzungsrechts schließt nach Paragraf 5 Satz 2 das Recht zur erstmaligen Beisetzung ein. Jede weitere Beisetzung auf derselben Grabstelle setzt nach Satz 3 den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechts voraus, für eine zusätzliche Urne nach Ziffer 7 zu 645 Euro. Diese Position führen wir unter den weiteren Gebühren, weil sie keine eigene Grabstätte ist.
- Die Wahlgrabstelle nach Ziffer 1 kostet 1.050 Euro je Grabstelle. Bei Mehrfachgrabstätten vervielfacht sich der Betrag entsprechend; der Tarif zeigt das daran, dass Ziffer 1 b für die Verlängerung ab der dritten Wahlgrabstelle einer Mehrfachgrabstätte einen eigenen, halbierten Jahressatz von 26,25 Euro nennt.
- Die Baumgrabstelle nach Ziffer 5 lässt sich nicht eindeutig einer der beiden Baumgrabarten der Friedhofssatzung zuordnen. Paragraf 15 führt sowohl Grabstätten für Urnenbestattungen unter Bäumen mit liegenden Grabmalen (Paragraf 20) als auch Grabstätten für Urnen unter Bäumen in naturbelassenen Waldstücken (Paragraf 21) auf, der Tarif kennt nur eine Ziffer. Für die Pflege macht das keinen Unterschied: Paragraf 20 Absatz 4 weist sie der Stadt zu, Paragraf 21 Absatz 4 verbietet jede Grabpflege im herkömmlichen Sinne, und der Tarif selbst nennt die Ziffer inklusive Grabpflege durch die Stadt Verden.
- Bei der Wiesengrabstelle und der Urnengrabstelle mit liegendem Grabmal ist binnen drei Monaten eine Grabplatte zu verlegen (Paragraf 17 Absatz 4 und Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung), bei der Baumgrabstelle binnen drei Monaten ein liegendes Grabmal (Paragraf 20 Absatz 2). Die Kosten dieser Platten trägt der Nutzungsberechtigte, die Satzung beziffert sie nicht. Unsere Grabpreise enthalten sie deshalb nicht.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die städtischen Friedhöfe in den Ortschaften Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle. Für den Domfriedhof, den Waldfriedhof mit dem Wald der Stille und den St. Johannisfriedhof ist der Ev.-luth. Kirchengemeindeverband Kirchliche Friedhöfe Verden zuständig; dort gilt eine eigene kirchliche Gebührenordnung, die wir nicht erfassen. Damit liegen die drei größten Friedhöfe der Stadt außerhalb dieses Tarifs.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Öffnungszeiten des Rathauses, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt.
Friedhöfe in Verden (Aller) und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in Verden (Aller)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ronnenberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moormerland6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wipperfürth9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Westf.)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Petershagen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karben10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dillenburg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Rappenau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weinheim9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Dauelsen, Eissel, Eitze, Scharnhorst und Walle der Stadt Verden (Aller), Berichtigung beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2009 in der Fassung vom 16.12.2021 auf
- Friedhofssatzung der Stadt Verden (Aller) beschlossen und ausgefertigt am 10.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, hebt die Friedhofssatzung vom 01.09.2011 auf
- Stadt Verden (Aller), Fachseite Friedhöfe in Verden mit den beiden geltenden Satzungen und der Friedhofsverwaltung Stand 05.09.2026, Abschnitt Dokumente
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.