Rheinland-Pfalz · Gemeinde · AGS 07336092
Friedhöfe in Schönenberg-Kübelberg: alle 2 auf einen Blick
Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.
- nicht erfasst
- Friedhofsverwaltung
- offen
- Was ein Grab kostet
- offen
- Urnengrab
- 2
- Friedhöfe mit Namen
Auskunft gibt das Rathaus
Satzung noch nicht erfasst
Satzung noch nicht erfasst
3 weitere Flächen ohne Namen
Was Sie in Schönenberg-Kübelberg erwartet
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 1,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,7 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 2,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: alle 2 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, einer hat eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 2 Friedhöfe ist eine Konfession eingetragen: christlich. Das ist wichtiger, als es klingt: Dort gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde, nicht die Satzung der Stadt, und Ihre Ansprechpartner und Gebühren sind andere.
Alle 2 Friedhöfe in Schönenberg-Kübelberg
Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.
Häufige Fragen zu Schönenberg-Kübelberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Schönenberg-Kübelberg?
- In Schönenberg-Kübelberg sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 2,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Schönenberg-Kübelberg?
- Friedhof ist mit 1,7 ha der größte. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Schönenberg-Kübelberg zuständig?
- Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Schönenberg-Kübelberg ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.
Weiter
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Oktober 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.