Sachsen · Stadt · AGS 14521370
Friedhöfe in Lößnitz: alle 2 auf einen Blick
Lage, Fläche, Anfahrt und Nachbarschaft für jeden einzelnen. Die Zahlen sind aus der erfassten Geometrie gerechnet, nicht aus einer Beschreibung übernommen.
- nicht erfasst
- Friedhofsverwaltung
- offen
- Was ein Grab kostet
- offen
- Urnengrab
- 2
- Friedhöfe mit Namen
Auskunft gibt das Rathaus
Satzung noch nicht erfasst
Satzung noch nicht erfasst
Was Sie in Lößnitz erwartet
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Lößnitzer Stadtfriedhof ist der größte mit 2,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 360 m entfernt, der entlegenste 3,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, lohnt der Blick in die Spalte Haltestelle: alle 2 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, einer hat eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 2 Friedhöfe ist eine Konfession eingetragen: christlich. Das ist wichtiger, als es klingt: Dort gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde, nicht die Satzung der Stadt, und Ihre Ansprechpartner und Gebühren sind andere.
Alle 2 Friedhöfe in Lößnitz
Klicken Sie auf einen Namen für Anfahrt, Lageplan und Details. Die Entfernung ist Luftlinie zum Ortskern.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Lößnitzer Stadtfriedhof | 2,5 ha | 360 m | 9 Anlagen, nächste 150 m | Lößnitz, Hospitalkirche, 80 m | christlich, lutherisch |
| Friedhof Affalter | 7.580 m² | 3,4 km | keine erfasst | Affalter, Gh Linde, 120 m | christlich |
Häufige Fragen zu Lößnitz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Lößnitz?
- In Lößnitz sind 2 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 3,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Lößnitz?
- Lößnitzer Stadtfriedhof ist mit 2,5 ha der größte. Er liegt 360 m vom Ortskern entfernt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Lößnitz zuständig?
- Das Friedhofswesen obliegt nach § 2 Abs. 1 FBG der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheit. Für Lößnitz ist die Kontaktstelle in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst.
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Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.