Sachsen · SächsBestG, Stand 1. Februar 2024
Was darf ich wann? Der Ablauf in Sachsen
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.
- sofort
- Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen
- Überführung beginnt binnen 24 Stunden
- So lange darf er zu Hause bleiben
- 20 Jahre
- So lange bleibt das Grab
keine Wartezeit
§ 16 Abs. 1 SächsBestG
§ 7 Abs. 2 SächsBestG
Das Wichtigste vorweg
Kurz beantwortet
Der Ablauf, Frist für Frist
In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.
In der ersten Stunde
Was jetzt sofort zählt
- Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?
Sofort. Es gibt keine Wartezeit.
Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.
keine Vorschrift, weil nichts verboten ist
- Muss ich sofort einen Arzt rufen?
Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.
Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.
Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend
- Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Der nächste voll geschäftsfähige Angehörige, nach kurzer Liste.
Sachsen hat nach Hamburg die kürzeste Reihenfolge und nennt weder Großeltern noch Enkelkinder. Nach den Geschwistern folgt direkt der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
§ 10 Abs. 1 SächsBestG
Am ersten Tag
Die Frist, die zuerst läuft
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Die Überführung muss binnen 24 Stunden beginnen.
Sachsen formuliert das anders als andere Länder: Nicht die Überführung muss abgeschlossen sein, sondern sie muss begonnen haben. Während der Trauerfeier darf offen aufgebahrt werden, das ist ausdrücklich ausgenommen. Wenn Angehörige noch anreisen, sprechen Sie früh mit dem Bestatter.
§ 16 Abs. 1 SächsBestG
In den ersten Tagen
Papiere und Termin
- Bis wann muss ich zum Standesamt?
Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
§ 28 Personenstandsgesetz, bundesweit
Über Jahrzehnte
Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
20 Jahre, bei Kindern unter zwei Jahren 10.
Für eine Urne gilt dieselbe Frist wie für eine Erdbestattung, anders als in mehreren anderen Ländern. Der Friedhofsträger kann in seiner Benutzungsordnung längere Ruhezeiten festlegen, kürzere nicht.
§ 7 Abs. 2 SächsBestG
Was genau im Gesetz steht
Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.
Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
Wortlaut · § 16 Abs. 1 SächsBestG
Außer im Falle des Satzes 2 muss die Überführung spätestens 24 Stunden nach Feststellung des Todes beginnen.
Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Wortlaut · § 7 Abs. 2 SächsBestG
Die Mindestruhezeit beträgt bei Fehlgeborenen und bei Leichen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, 10 Jahre, im Übrigen 20 Jahre. Für Aschen Verstorbener gelten die Ruhezeiten entsprechend.
Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Wortlaut · § 10 Abs. 1 SächsBestG
Für die Erfüllung der auf Grund dieses Gesetzes bestehenden Verpflichtungen ist der nächste voll geschäftsfähige Angehörige verantwortlich. Als nächste Angehörige gelten in der Reihenfolge der Aufzählung 1. der Ehegatte oder der Lebenspartner, 2. die Kinder, 3. die Eltern, 4. die Geschwister, 5. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
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Quellen und Stand
- Sächsisches Bestattungsgesetz, Stand 01.02.2024 Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198)
- Personenstandsgesetz, § 28 (Anzeigefrist beim Standesamt) Bundesrecht, gilt in allen Ländern
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.