Frist
Fristen- und Ruhezeitrechner
Rechnet aus dem Sterbedatum die Bestattungsfrist nach Landesrecht, die Urnenfrist, den Ablauf der Ruhezeit und den Termin für die Verlängerungsentscheidung.
Rechnen
Kurz beantwortet
- 01.09.2026Bis dahin darf er zu Hause bleibenDienstag · 36 Stunden nach dem Tod, § 27 Abs. 1 BestattG
- 03.09.2026Sterbefall beim Standesamt anzeigenDonnerstag · 3. Werktag nach dem Tod, § 28 Personenstandsgesetz. Werktage, nicht Kalendertage.
- 04.09.2026Spätester Termin für die BeerdigungFreitag · 96 Stunden ohne Aufbahrung nach dem Tod, § 37 Abs. 1 BestattG
Für Stuttgart ist die Ruhefrist noch nicht erfasst, deshalb fehlen der Ablauf des Grabes und der Entscheidungstermin. Das Land schreibt mindestens 15 Jahre, auch für Aschen vor. Wir tragen keine Zahl ein, die wir nicht belegen können.
Grundlage: Bestattungsgesetz (BestattG) in Baden-Württemberg, Stand 1. Januar 2024. Die Rechnung ersetzt keine Auskunft der Friedhofsverwaltung.
Womit gerechnet wird
Offen, damit Sie das Ergebnis nachrechnen können.
- Bestattungsfristen aus dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen, § 16 Abs. 1
- Urnenfrist neun Wochen nach der Einäscherung, gerechnet ab dem spätestmöglichen Einäscherungstag
- Ruhefristen aus der erfassten Friedhofssatzung der gewählten Gemeinde
- Der Entscheidungstermin liegt ein halbes Jahr vor Ablauf. Das ist kein gesetzlicher Termin, sondern eine Empfehlung
Fragen zu diesem Werkzeug
- Warum zeigt der Rechner für manche Gemeinden keinen Ruhezeitablauf?
- Weil die Ruhefrist dort noch nicht erfasst ist. Das Land schreibt nur die Untergrenze von 15 Jahren vor, die tatsächliche Frist steht in der Satzung der Gemeinde.
- Gilt die Zehn-Tage-Frist immer?
- Sie darf überschritten werden, wenn technische Vorkehrungen gesundheitliche Bedenken ausschließen, und sie gilt nicht für Leichen, die geöffnet werden. Das steht in § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 FBG.
Die anderen Rechner
- Friedhof in der Nähe findenStandort freigeben oder Ort eingeben, alle Friedhöfe im Umkreis nach Entfernung.
- GrabkostenrechnerGrabart und Gemeinde wählen, Summe über die gesamte Ruhezeit einschließlich Pflege.
- Grabart-WegweiserFünf Fragen, drei passende Grabarten, jede mit ihrem Gegenargument.
Die Rechengrundlagen liegen an einer Stelle im Code, damit eine neue Gebührensatzung eine Änderung ist und nicht zwanzig. Wer die Zahlen prüfen will, findet sie zusätzlich auf den Gebührenblättern und im Bestattungsrecht Baden-Württemberg.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
- Hannover: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Düsseldorf: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Duisburg: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Essen: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Köln: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Bochum: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Dortmund: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Darmstadt: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Wiesbaden: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Hofheim am Taunus: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Eltville am Rhein: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Taunusstein: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gießen: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Wetzlar: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Mainz: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Stuttgart: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3 gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- München: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Dresden: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Leipzig: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.