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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Frist

Fristen- und Ruhezeitrechner

Rechnet aus dem Sterbedatum die Bestattungsfrist nach Landesrecht, die Urnenfrist, den Ablauf der Ruhezeit und den Termin für die Verlängerungsentscheidung.

Rechnen

Kurz beantwortet

Geben Sie Sterbedatum, Bestattungsart und Gemeinde ein. Der Rechner zeigt frühesten und spätesten Bestattungstermin nach Landesrecht, bei Urnen die Neun-Wochen-Frist, dazu Ablauf der Ruhezeit und den Termin, an dem über eine Verlängerung zu entscheiden ist.
  1. 01.09.2026Bis dahin darf er zu Hause bleibenDienstag · 36 Stunden nach dem Tod, § 27 Abs. 1 BestattG
  2. 03.09.2026Sterbefall beim Standesamt anzeigenDonnerstag · 3. Werktag nach dem Tod, § 28 Personenstandsgesetz. Werktage, nicht Kalendertage.
  3. 04.09.2026Spätester Termin für die BeerdigungFreitag · 96 Stunden ohne Aufbahrung nach dem Tod, § 37 Abs. 1 BestattG

Für Stuttgart ist die Ruhefrist noch nicht erfasst, deshalb fehlen der Ablauf des Grabes und der Entscheidungstermin. Das Land schreibt mindestens 15 Jahre, auch für Aschen vor. Wir tragen keine Zahl ein, die wir nicht belegen können.

Grundlage: Bestattungsgesetz (BestattG) in Baden-Württemberg, Stand 1. Januar 2024. Die Rechnung ersetzt keine Auskunft der Friedhofsverwaltung.

Womit gerechnet wird

Offen, damit Sie das Ergebnis nachrechnen können.

  • Bestattungsfristen aus dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen, § 16 Abs. 1
  • Urnenfrist neun Wochen nach der Einäscherung, gerechnet ab dem spätestmöglichen Einäscherungstag
  • Ruhefristen aus der erfassten Friedhofssatzung der gewählten Gemeinde
  • Der Entscheidungstermin liegt ein halbes Jahr vor Ablauf. Das ist kein gesetzlicher Termin, sondern eine Empfehlung

Fragen zu diesem Werkzeug

Warum zeigt der Rechner für manche Gemeinden keinen Ruhezeitablauf?
Weil die Ruhefrist dort noch nicht erfasst ist. Das Land schreibt nur die Untergrenze von 15 Jahren vor, die tatsächliche Frist steht in der Satzung der Gemeinde.
Gilt die Zehn-Tage-Frist immer?
Sie darf überschritten werden, wenn technische Vorkehrungen gesundheitliche Bedenken ausschließen, und sie gilt nicht für Leichen, die geöffnet werden. Das steht in § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 FBG.

Die anderen Rechner

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.