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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hamburg · BestattG, Stand 1. Februar 2024

Was darf ich wann? Der Ablauf in Hamburg

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 6 Abs. 1 BestattG

10 Tage
So viel Zeit für die Beerdigung

§ 10 BestattG

25 Jahre
So lange bleibt das Grab

§ 28 Abs. 1 BestattG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 36 Stunden. Die Beerdigung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgt sein.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Ehegatte oder Lebenspartner, dann Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel.

    Hamburg hat die kürzeste Liste aller Länder: Sie endet bei den Enkeln, Großeltern kommen nicht vor. Dieselbe Rangfolge gilt auch dafür, wer über die Bestattungsart entscheidet, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist.

    § 11 BestattG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Sie dürfen die Leichenhalle bestimmen. Wenn Sie das nicht tun, entscheidet die Behörde.

    § 6 Abs. 1 BestattG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?

    Nein, auch die Urne nicht. Nur die Seebestattung ist offen.

    Auch ein privates Kolumbarium oder ein Mausoleum ist nur auf einem Friedhof erlaubt. Die Beisetzung von einem Schiff auf See ist zulässig, wenn das dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Für einen Ort in der Natur ist ein Bestattungswald der übliche Weg.

    § 16 Abs. 1 und 2 BestattG

  4. In den ersten zwei Wochen

    Bis die Beisetzung stehen muss

    Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

    Zehn Tage, um die Bestattung zu veranlassen.

    Innerhalb von zehn Tagen nach der Feststellung des Todes müssen Sie die Bestattung in die Wege geleitet haben. Passiert das nicht, meldet die Stelle, die die verstorbene Person verwahrt, das der Behörde, und die ordnet dann an. Beauftragt sein muss der Bestatter, nicht beerdigt.

    § 10 BestattG

  5. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    25 Jahre, für Sarg und Urne gleichermaßen.

    Hamburg hat die längste fest im Gesetz stehende Ruhezeit. Sie beginnt mit der Beisetzung, nicht mit dem Todestag. Rechnen Sie die Pflege über 25 Jahre durch, bevor Sie eine Grabart mit Pflegepflicht wählen: bei 300 Euro im Jahr sind das 7.500 Euro.

    § 28 Abs. 1 BestattG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 6 Abs. 1 BestattG

Jede Leiche ist unverzüglich, spätestens jedoch 36 Stunden nach der Feststellung des Todes in die von den Angehörigen bestimmte, sonst in eine öffentliche Leichenhalle zu überführen.

Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

Wortlaut · § 10 BestattG

Wird für eine Leiche nicht innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes die Bestattung veranlasst, so hat die Verwahrerin oder der Verwahrer der Leiche dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 28 Abs. 1 BestattG

Die Ruhezeit für Leichen und Urnen beträgt 25 Jahre. Sie beginnt mit der Beisetzung.
Was das bedeutet: Eine Umbettung während der Ruhezeit ist grundsätzlich nicht zulässig und braucht sonst eine Genehmigung.

Darf ich meinen Angehörigen im Garten bestatten?

Wortlaut · § 16 Abs. 1 und 2 BestattG

Beisetzungen, auch von Urnen in Kolumbarien oder Mausoleen, sind nur auf Friedhöfen zulässig. Die zuständige Behörde kann hiervon in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 11 BestattG

Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind in folgender Rangfolge 1. die Ehegatten oder die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner, 2. die ehelichen und nichtehelichen Kinder, 3. die Eltern, 4. die Geschwister, 5. die Enkel.
Was das bedeutet: Die Vorschrift definiert den Begriff Angehörige für das ganze Gesetz. Sie regelt damit zugleich, wer die Bestattung veranlassen muss und wer über die Bestattungsart bestimmt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.