Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Thüringen · ThürBestG, Stand 1. Januar 2025

Was darf ich wann? Der Ablauf in Thüringen

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

48 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 16 Abs. 1 ThürBestG

Erdbestattung 20 Jahre
So lange bleibt das Grab

§ 24 Abs. 1 ThürBestG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 48 Stunden.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Der zu Lebzeiten Beauftragte geht vor, sonst entscheiden Rang und Alter.

    Thüringen lässt zwei Dinge zu, die anderswo fehlen: Sie können zu Lebzeiten jemanden beauftragen, der dann allen Angehörigen vorgeht, und unter Gleichrangigen geht die ältere Person der jüngeren vor.

    § 18 Abs. 1 ThürBestG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    48 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 48 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Thüringen gibt Ihnen damit die längste Zeit aller Länder, zwei volle Tage statt anderthalb. Die Überführung darf erst nach der ärztlichen Leichenschau stattfinden.

    § 16 Abs. 1 ThürBestG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

  4. In den ersten Monaten

    Wenn eingeäschert wurde

    Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

    Sechs Monate nach der Einäscherung.

    Die untere Gesundheitsbehörde kann die Frist im Einzelfall sogar verlängern, wenn nichts dagegenspricht. Damit haben Sie hier den größten Spielraum, um einen gemeinsamen Termin zu finden.

    § 20 ThürBestG

  5. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    20 Jahre bei einer Erdbestattung, 15 bei einer Urne.

    Der Friedhofsträger kann längere Fristen bestimmen und muss das sogar, wenn der Boden es verlangt. Kürzer darf er nicht. Die fünf Jahre Unterschied zwischen Sarg und Urne machen sich über die Laufzeit deutlich bemerkbar.

    § 24 Abs. 1 ThürBestG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 16 Abs. 1 ThürBestG

Jede Leiche ist innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen.

Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

Wortlaut · § 20 ThürBestG

Die Asche ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen. Die untere Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall die Fristen nach Satz 1 verlängern, sofern gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen, oder sie aus Gründen der Hygiene verkürzen.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 24 Abs. 1 ThürBestG

Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt mindestens 20 Jahre, bei Urnenbeisetzungen mindestens 15 Jahre. Der Friedhofsträger kann längere Ruhezeiten bestimmen und die Ruhezeit aus religiösen Gründen auf Dauer festlegen.
Was das bedeutet: Die Möglichkeit, die Ruhezeit aus religiösen Gründen auf Dauer festzulegen, ist die Grundlage für Grabfelder, die nie neu belegt werden.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 18 Abs. 1 ThürBestG

Für die Bestattung haben neben dem vom Verstorbenen zu Lebzeiten Beauftragten die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. der Ehegatte, 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. die Kinder, 4. die Eltern, 5. die Geschwister, 6. die Enkelkinder, 7. die Großeltern, 8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor; Beauftragte gehen Angehörigen vor.
Was das bedeutet: Thüringen setzt die Enkelkinder vor die Großeltern, anders als Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Der Vorrang des Beauftragten ist im Wortlaut zweimal abgesichert, am Anfang und am Ende des Absatzes.

Weiter

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.