Gießen · Hessen · AGS 06531005
Friedhofsgebühren Gießen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, nicht für einzelne.
- 914,00 €
- Günstigstes Grab
- 4.347,00 €
- Teuerstes Grab
- 8
- Grabarten in der Satzung
- nicht erfasst
- Ruhefrist Erdbestattung
Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum
Waldgrabstätte an einem Familien- oder Freundschaftsbaum
Was ein Grab in Gießen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 2 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte, ErdbestattungFür Verstorbene über 8 Lebensjahre. Bis 8 Jahre beträgt die Gebühr 1.044,00 Euro. | 1.374,00 € | 819,00 € | 2.193,00 € | - | § 9 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte, ErdbestattungJe Grabstelle für 30 Jahre. In besonderer Lage 1.917,00 Euro. Für jedes Jahr über 30 kommt ein Dreißigstel hinzu. | 1.660,00 € | 819,00 € | 2.479,00 € | 30 J. | § 10 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung |
Urne: 6 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteIm anonymen Urnengrabfeld 833,00 Euro. | 887,00 € | 227,00 € | 1.114,00 € | - | § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte | 1.195,00 € | 227,00 € | 1.422,00 € | 30 J. | § 10 Abs. 2 Gebührenordnung |
| UrnengemeinschaftsanlageIn einer bestehenden Grabanlage 1.179,00 Euro. | 1.282,00 € | 227,00 € | 1.509,00 € | - | § 9 Abs. 2 Nr. 4 Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrab an einem bestehenden Baum | 1.630,00 € | 227,00 € | 1.857,00 € | 30 J. | § 10 Abs. 3 Gebührenordnung |
| Waldgrabstätte an einem GemeinschaftsbaumWertstufe 1, Stammdurchmesser bis 0,50 Meter. Wertstufe 2 kostet 1.068,00 Euro. Gemessen wird einen Meter über dem Boden. | 687,00 € | 227,00 € | 914,00 € | - | § 10 Abs. 6 Nr. 2 Gebührenordnung |
| Waldgrabstätte an einem Familien- oder FreundschaftsbaumWertstufe 1 für bis zu sechs Grabstellen. Wertstufe 2 kostet 6.410,00 Euro. Jede weitere Grabstelle erhöht die Gebühr um ein Sechstel. | 4.120,00 € | 227,00 € | 4.347,00 € | - | § 10 Abs. 6 Nr. 1 Gebührenordnung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung, Person über 8 Lebensjahre | 819,00 € | § 7 Abs. 1 Nr. 2 |
| Erdbestattung, Person bis 8 Lebensjahre | 804,00 € | § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
| Urnenbeisetzung | 227,00 € | § 7 Abs. 1 Nr. 3 |
| Sargträger durch städtisches Personal, Zuschlag | 119,00 € | § 7 Abs. 2 |
| Aufbewahrung einschließlich Kühlung, die ersten bis zu vier Tage | 46,00 € | § 4 Abs. 1 Nr. 1a |
| Aufbewahrung, jeder weitere angefangene Tag | 40,00 € | § 4 Abs. 1 Nr. 1b |
| Friedhofskapelle je Tag und Anlass | 199,00 € | § 4 Abs. 1 Nr. 4 |
| Kapelle Alter Friedhof, Licher Straße | 81,00 € | § 4 Abs. 1 Nr. 5 |
| Benutzung der Waschräume je angefangenem Tag | 155,00 € | § 4 Abs. 1 Nr. 3 |
| Urnenaufbewahrung ab dem zweiten Monat, je Monat | 70,00 € | § 5 Nr. 3 |
| Ausgraben einer Urne | 278,00 € | § 8 Nr. 5 |
| Wiederbestatten einer Urne | 227,00 € | § 8 Nr. 6 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
2.193,00 €
Reihengrabstätte, Erdbestattung in Gießen.
| Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung | 1.374,00 € |
| Bestattung§ 7 Abs. 1 Nr. 2 | 819,00 € |
| Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzung | nicht erfasst |
| Davon an die Gemeinde | 2.193,00 € |
Für Verstorbene über 8 Lebensjahre. Bis 8 Jahre beträgt die Gebühr 1.044,00 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.
Gebührengrundlage: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03. Erfasst am 26.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Ruhefristen sind nicht erfasst. Die Friedhofsordnung von 1980 liegt auf giessen.de nur als eingescanntes PDF ohne auswertbaren Text vor.
- Die Nutzungsdauer der Reihengrabstätten steht in derselben Friedhofsordnung und ist deshalb ebenfalls offen.
- Die Gebührenordnung trägt das Datum 22.12.2009. Ob seither eine Änderungssatzung beschlossen wurde, ist noch nicht geprüft.
Weiter im Verzeichnis
- Die 10 Friedhöfe in GießenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
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Quellen und Stand
- Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Friedhofsordnung der Universitätsstadt Gießen vom 20.03.1980, Ortsrecht 67-01
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.