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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Gießen · Hessen · AGS 06531005

Friedhofsgebühren Gießen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, nicht für einzelne.

914,00 €
Günstigstes Grab

Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum

4.347,00 €
Teuerstes Grab

Waldgrabstätte an einem Familien- oder Freundschaftsbaum

8
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Gießen kostet

Kurz beantwortet

In Gießen kostet das günstigste Grab 914,00 € (Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum), das teuerste 4.347,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 2 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte, ErdbestattungFür Verstorbene über 8 Lebensjahre. Bis 8 Jahre beträgt die Gebühr 1.044,00 Euro.1.374,00 €819,00 €2.193,00 €-§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung
Wahlgrabstätte, ErdbestattungJe Grabstelle für 30 Jahre. In besonderer Lage 1.917,00 Euro. Für jedes Jahr über 30 kommt ein Dreißigstel hinzu.1.660,00 €819,00 €2.479,00 €30 J.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteIm anonymen Urnengrabfeld 833,00 Euro.887,00 €227,00 €1.114,00 €-§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Gebührenordnung
Urnenwahlgrabstätte1.195,00 €227,00 €1.422,00 €30 J.§ 10 Abs. 2 Gebührenordnung
UrnengemeinschaftsanlageIn einer bestehenden Grabanlage 1.179,00 Euro.1.282,00 €227,00 €1.509,00 €-§ 9 Abs. 2 Nr. 4 Gebührenordnung
Urnenwahlgrab an einem bestehenden Baum1.630,00 €227,00 €1.857,00 €30 J.§ 10 Abs. 3 Gebührenordnung
Waldgrabstätte an einem GemeinschaftsbaumWertstufe 1, Stammdurchmesser bis 0,50 Meter. Wertstufe 2 kostet 1.068,00 Euro. Gemessen wird einen Meter über dem Boden.687,00 €227,00 €914,00 €-§ 10 Abs. 6 Nr. 2 Gebührenordnung
Waldgrabstätte an einem Familien- oder FreundschaftsbaumWertstufe 1 für bis zu sechs Grabstellen. Wertstufe 2 kostet 6.410,00 Euro. Jede weitere Grabstelle erhöht die Gebühr um ein Sechstel.4.120,00 €227,00 €4.347,00 €-§ 10 Abs. 6 Nr. 1 Gebührenordnung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Person über 8 Lebensjahre819,00 €§ 7 Abs. 1 Nr. 2
Erdbestattung, Person bis 8 Lebensjahre804,00 €§ 7 Abs. 1 Nr. 1
Urnenbeisetzung227,00 €§ 7 Abs. 1 Nr. 3
Sargträger durch städtisches Personal, Zuschlag119,00 €§ 7 Abs. 2
Aufbewahrung einschließlich Kühlung, die ersten bis zu vier Tage46,00 €§ 4 Abs. 1 Nr. 1a
Aufbewahrung, jeder weitere angefangene Tag40,00 €§ 4 Abs. 1 Nr. 1b
Friedhofskapelle je Tag und Anlass199,00 €§ 4 Abs. 1 Nr. 4
Kapelle Alter Friedhof, Licher Straße81,00 €§ 4 Abs. 1 Nr. 5
Benutzung der Waschräume je angefangenem Tag155,00 €§ 4 Abs. 1 Nr. 3
Urnenaufbewahrung ab dem zweiten Monat, je Monat70,00 €§ 5 Nr. 3
Ausgraben einer Urne278,00 €§ 8 Nr. 5
Wiederbestatten einer Urne227,00 €§ 8 Nr. 6
Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

2.193,00 €

Reihengrabstätte, Erdbestattung in Gießen.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung1.374,00 €
Bestattung§ 7 Abs. 1 Nr. 2819,00 €
Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzungnicht erfasst
Davon an die Gemeinde2.193,00 €

Für Verstorbene über 8 Lebensjahre. Bis 8 Jahre beträgt die Gebühr 1.044,00 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.

Gebührengrundlage: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen, vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03. Erfasst am 26.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Ruhefristen sind nicht erfasst. Die Friedhofsordnung von 1980 liegt auf giessen.de nur als eingescanntes PDF ohne auswertbaren Text vor.
  • Die Nutzungsdauer der Reihengrabstätten steht in derselben Friedhofsordnung und ist deshalb ebenfalls offen.
  • Die Gebührenordnung trägt das Datum 22.12.2009. Ob seither eine Änderungssatzung beschlossen wurde, ist noch nicht geprüft.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.