Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09775135
Alle 12 Friedhöfe in Neu-Ulm
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0731 7050-4250
- Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung
- 1.120,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 540,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
89231 Neu-Ulm
Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit
Urnenreihengrab
Die 12 Friedhöfe in Neu-Ulm nehmen zusammen 14,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Neu-Ulm ist der größte mit 7,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.010 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1.000 m entfernt, der entlegenste 8,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Neu-Ulm rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung
Zypressenweg 189231 Neu-Ulm
0731 7050-4250
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 UhrFreitag 8 bis 13 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Neu-Ulm, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof Neu-Ulm | 7,2 ha | 1.000 m | 30 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof, 230 mBus 71, Bus 77 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Pfuhl | 2,6 ha | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Sonnenstraße, 470 mBus 85, Bus 88, Bus 88X, Bus 597 | keine Angabe |
| Friedhof Burlafingen | 1,1 ha | 5,7 km | 69 Anlagen, nächste 80 m | Dorfplatz, 260 mBus 84, Bus 84X, Bus 85, Bus 88 | keine Angabe |
| Friedhof Gerlenhofen | 8.400 m² | 6,4 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Kapelle, 240 mBus 72, Bus 73 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Pfuhl | 7.700 m² | 3,5 km | 20 Anlagen, nächste 80 m | Kirchstraße, 140 mBus 85, Bus 88, Bus 88X, Bus 597 | keine Angabe |
| Friedhof Reutti | 5.010 m² | 7,1 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Schule, 470 m | keine Angabe |
| Friedhof Finningen | 4.800 m² | 6 km | 7 Anlagen, nächste 50 m | St. Mammas, 280 mBus 737 | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte Reutti | 4.600 m² | 7 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Schule, 750 m | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Holzschwang | 2.650 m² | 8,7 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Weidachstraße, 400 mBus 77 | keine Angabe |
| Friedhof Steinheim | 1.440 m² | 8 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Feuerwehr, 160 m | keine Angabe |
| Friedhof Holzschwang | 1.050 m² | 8,8 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Weidachstraße, 340 mBus 77 | christlich, evangelisch |
| Privatfriedhof der Familie "von Linden" | 40 m² | 7,1 km | keine erfasst | Mühleweg, 420 mBus 77, Bus 737 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neu-Ulm kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neu-Ulm (hier) | - | 1.120,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit | 540,00 €Urnenreihengrab |
| Weißenhorn | 16,7 km | 1.548,00 €Einzelgrab als Normalgrab | 942,00 €Anonymes Urnengrab |
| Ulm | 0,8 km | 2.920,00 €Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene | 1.240,00 €Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene |
| Münsingen | 37,4 km | 6.182,00 €Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren | 2.878,00 €Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab |
| Am meisten zu sparen | bis 37,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Neu-Ulm kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm, Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Stadtrecht 7/9, vom 28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Neu-Ulm. Fünfzehn Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl an der Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim. | 610,00 € | 510,00 € | 1.120,00 € | 15 | Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 20 Jahre RuhezeitZwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. | 810,00 € | 510,00 € | 1.320,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrab für Bestattungen im Leichentuch, 20 Jahre RuhezeitFür Bestattungen im Leichentuch verlängert Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Ruhezeit. Zwanzig Jahre gelten auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim. Auf dem Friedhof Neu-Ulm gibt es dafür nach Paragraf 17 Absatz 5 und Absatz 7 der Friedhofssatzung eigene Grabfelder für Muslime und für Jesiden. | 810,00 € | 510,00 € | 1.320,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrab für Bestattungen im Leichentuch, 25 Jahre RuhezeitFünfundzwanzig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Pfuhl Kapellenberg, Finningen und Reutti. | 1.010,00 € | 510,00 € | 1.520,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Kinderreihengrab für Kinder bis zum vollendeten dritten LebensjahrSieben Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. | 100,00 € | 180,00 € | 280,00 € | 7 | Paragraf 5 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Kindereinzelgrab für Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrZehn Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Jahr 24 Euro. | 240,00 € | 180,00 € | 420,00 € | 10 | Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Familiengrab doppelt tief, eine Grabstelle für bis zu zwei Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Beisetzungen übereinander zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a je Jahr 90 Euro. | 1.320,00 € | 660,00 € | 1.980,00 € | 15 | Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Familiengrab doppelt tief, eine Grabstelle für bis zu zwei Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. Die Verlängerung kostet je Jahr 90 Euro. | 1.770,00 € | 660,00 € | 2.430,00 € | 20 | Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Familiengrab doppelt tief, zwei Grabstellen für bis zu vier Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitDie Beisetzungsgebühr fällt nach Paragraf 14 Absatz 10 je Grabstelle an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b je Jahr 190 Euro. | 2.860,00 € | 660,00 € | 3.520,00 € | 15 | Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Familiengrab doppelt tief, zwei Grabstellen für bis zu vier Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. Jede weitere Grabstelle kostet nach Buchstabe c weitere 1.770 Euro. | 3.540,00 € | 660,00 € | 4.200,00 € | 20 | Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Familiengrab einfach tief, eine Grabstelle für eine Bestattung, 15 Jahre RuhezeitDas günstigste Erdgrab mit eigenem Nutzungsrecht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe c je Jahr 60 Euro. | 900,00 € | 510,00 € | 1.410,00 € | 15 | Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Familiengrab einfach tief, eine Grabstelle für eine Bestattung, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. | 1.200,00 € | 510,00 € | 1.710,00 € | 20 | Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Familiengrab einfach tief, zwei Grabstellen für bis zu zwei Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe c je Jahr 130 Euro. | 1.940,00 € | 510,00 € | 2.450,00 € | 15 | Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Familiengrab einfach tief, zwei Grabstellen für bis zu zwei Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. | 2.400,00 € | 510,00 € | 2.910,00 € | 20 | Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Neu-Ulm. Das Grab misst nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung sechzig mal sechzig Zentimeter und nimmt eine Urne auf. Eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor. | 370,00 € | 170,00 € | 540,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Anonymes Urnengrab in der SchachtanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Neu-Ulm. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung steht die Schachtanlage zur anonymen Beisetzung von Urnen auf dem Friedhof Neu-Ulm. Eine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, entsteht dabei nicht. | 450,00 € | 170,00 € | 620,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnenfamiliengrab für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Sie misst nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung achtzig mal achtzig Zentimeter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 60 Euro. | 900,00 € | 170,00 € | 1.070,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnenfamiliengrab ab drei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, die nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung hundert mal hundert Zentimeter misst und bis zu vier Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 90 Euro. | 1.350,00 € | 170,00 € | 1.520,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 4 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Kinderurnengrab für Kinder bis zum vollendeten dritten LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 24 Euro. | 70,00 € | 170,00 € | 240,00 € | 7 | Paragraf 8 Absatz 5 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Kinderurnengrab für Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 24 Euro. | 240,00 € | 170,00 € | 410,00 € | 10 | Paragraf 8 Absatz 6 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnennische in der Urnenwand, KolumbariumDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu drei Urnen Platz finden. Die Verwaltungsgebühr für die Gestaltung der Grabtafel ist in der Nutzungsgebühr enthalten. Bei jeder weiteren Beisetzung ist das Ruherecht bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit zu verlängern; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 1.410,00 € | 170,00 € | 1.580,00 € | 15 | Paragraf 9 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Baumgrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch die Stadt. Baumgrabstätten sind Urnenreihengräber in Sonderlage, das Anlegen von Pflanzbeeten ist nicht zulässig. | 950,00 € | 170,00 € | 1.120,00 € | 15 | Paragraf 10 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Baumgrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Urnenplätzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung ausschließlich bei der Stadt. | 1.900,00 € | 170,00 € | 2.070,00 € | 15 | Paragraf 10 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Rasengrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung erhebt der Friedhofsträger neben der Grabgebühr eine Pflegegebühr für die Pflege des Rasens auf die Dauer der Ruhezeit sowie für die wiederkehrende Verfüllung und Nachsaat. Eine Kenntlichmachung der Grabstätte ist nicht vorgesehen, das Ablegen persönlicher Trauergaben nach der Beisetzung ist nicht erlaubt. | 1.380,00 € | 170,00 € | 1.550,00 € | 15 | Paragraf 11 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist bei Gemeinschaftsgräbern eine individuelle Grabpflege nicht vorgesehen, die Pflege der Rahmen- und der Grabflächen nimmt die Stadt Neu-Ulm vor. Die Grabmale sind einheitlich gestaltet. Bei den Urnenreihengemeinschaftsgräbern ist eine Verlängerung ausgeschlossen. | 1.680,00 € | 170,00 € | 1.850,00 € | 15 | Paragraf 12 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Neu-Ulm
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Neu-Ulm?
- In Neu-Ulm sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 14,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Neu-Ulm?
- Hauptfriedhof Neu-Ulm ist mit 7,2 ha der größte Friedhof in Neu-Ulm. Er liegt 1.000 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Neu-Ulm?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neu-Ulm gelten 15 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl an der Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 7 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen Verstorbener, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Bestattung im Leichentuch auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Bestattung im Leichentuch auf den Friedhöfen Pfuhl Kapellenberg, Finningen und Reutti nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 12 Jahre für Bestattung im Leichentuch bei Verstorbenen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Bestattung im Leichentuch bei Verstorbenen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Konservierte oder einbalsamierte Verstorbene nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Neu-Ulm?
- Ein Grab in Neu-Ulm kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 540,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm, Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Stadtrecht 7/9, vom 28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Neu-Ulm zuständig?
- Für die Friedhöfe in Neu-Ulm ist Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung zuständig, Zypressenweg 1, 89231 Neu-Ulm, Telefon 0731 7050-4250. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Neu-Ulm, die Fristen setzt Bayern
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm, Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Stadtrecht 7/9 vom 28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025
- Satzung über das Bestattungswesen in der Stadt Neu-Ulm, Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/8, Quelle der Ruhezeiten und der Pflegeregeln vom 21.04.2010, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 01.08.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 16.08.2024
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Juni 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.