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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bayern, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 09775135

Alle 12 Friedhöfe in Neu-Ulm

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0731 7050-4250
Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung

89231 Neu-Ulm

1.120,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit

540,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

12
Friedhöfe mit Namen

Die 12 Friedhöfe in Neu-Ulm nehmen zusammen 14,5 ha ein

Kurz beantwortet

Neu-Ulm hat 12 benannte Friedhöfe mit zusammen 14,5 ha. Der größte ist Hauptfriedhof Neu-Ulm mit 7,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Hauptfriedhof Neu-Ulm mit 1.000 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Neu-Ulm abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Neu-Ulm ist der größte mit 7,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.010 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1.000 m entfernt, der entlegenste 8,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Neu-Ulm rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung

Zypressenweg 1
89231 Neu-Ulm
0731 7050-4250
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Neu-Ulm im Netz

Die 12 Friedhöfe in Neu-Ulm, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof Neu-Ulm7,2 ha1.000 m30 Anlagen, nächste 140 mFriedhof, 230 mBus 71, Bus 77keine Angabe
Neuer Friedhof Pfuhl2,6 ha3,3 km2 Anlagen, nächste 70 mSonnenstraße, 470 mBus 85, Bus 88, Bus 88X, Bus 597keine Angabe
Friedhof Burlafingen1,1 ha5,7 km69 Anlagen, nächste 80 mDorfplatz, 260 mBus 84, Bus 84X, Bus 85, Bus 88keine Angabe
Friedhof Gerlenhofen8.400 m²6,4 km3 Anlagen, nächste 70 mKapelle, 240 mBus 72, Bus 73keine Angabe
Alter Friedhof Pfuhl7.700 m²3,5 km20 Anlagen, nächste 80 mKirchstraße, 140 mBus 85, Bus 88, Bus 88X, Bus 597keine Angabe
Friedhof Reutti5.010 m²7,1 km5 Anlagen, nächste 50 mSchule, 470 mkeine Angabe
Friedhof Finningen4.800 m²6 km7 Anlagen, nächste 50 mSt. Mammas, 280 mBus 737keine Angabe
Kriegsgräberstätte Reutti4.600 m²7 km5 Anlagen, nächste 40 mSchule, 750 mkeine Angabe
Neuer Friedhof Holzschwang2.650 m²8,7 km3 Anlagen, nächste 50 mWeidachstraße, 400 mBus 77keine Angabe
Friedhof Steinheim1.440 m²8 km2 Anlagen, nächste 140 mFeuerwehr, 160 mkeine Angabe
Friedhof Holzschwang1.050 m²8,8 km3 Anlagen, nächste 70 mWeidachstraße, 340 mBus 77christlich, evangelisch
Privatfriedhof der Familie "von Linden"40 m²7,1 kmkeine erfasstMühleweg, 420 mBus 77, Bus 737keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neu-Ulm kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Neu-Ulm (hier)-1.120,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit540,00 €Urnenreihengrab
Weißenhorn16,7 km1.548,00 €Einzelgrab als Normalgrab942,00 €Anonymes Urnengrab
Ulm0,8 km2.920,00 €Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene1.240,00 €Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene
Münsingen37,4 km6.182,00 €Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren2.878,00 €Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab
Am meisten zu sparenbis 37,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Neu-Ulm kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm, Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Stadtrecht 7/9, vom 28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Neu-Ulm. Fünfzehn Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl an der Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim.610,00 €510,00 €1.120,00 €15Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 20 Jahre RuhezeitZwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti.810,00 €510,00 €1.320,00 €20Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab für Bestattungen im Leichentuch, 20 Jahre RuhezeitFür Bestattungen im Leichentuch verlängert Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Ruhezeit. Zwanzig Jahre gelten auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim. Auf dem Friedhof Neu-Ulm gibt es dafür nach Paragraf 17 Absatz 5 und Absatz 7 der Friedhofssatzung eigene Grabfelder für Muslime und für Jesiden.810,00 €510,00 €1.320,00 €20Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab für Bestattungen im Leichentuch, 25 Jahre RuhezeitFünfundzwanzig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Pfuhl Kapellenberg, Finningen und Reutti.1.010,00 €510,00 €1.520,00 €25Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kinderreihengrab für Kinder bis zum vollendeten dritten LebensjahrSieben Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.100,00 €180,00 €280,00 €7Paragraf 5 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe c der Gebührensatzung
Kindereinzelgrab für Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrZehn Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Jahr 24 Euro.240,00 €180,00 €420,00 €10Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe c der Gebührensatzung
Familiengrab doppelt tief, eine Grabstelle für bis zu zwei Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Beisetzungen übereinander zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a je Jahr 90 Euro.1.320,00 €660,00 €1.980,00 €15Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung
Familiengrab doppelt tief, eine Grabstelle für bis zu zwei Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. Die Verlängerung kostet je Jahr 90 Euro.1.770,00 €660,00 €2.430,00 €20Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung
Familiengrab doppelt tief, zwei Grabstellen für bis zu vier Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitDie Beisetzungsgebühr fällt nach Paragraf 14 Absatz 10 je Grabstelle an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b je Jahr 190 Euro.2.860,00 €660,00 €3.520,00 €15Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung
Familiengrab doppelt tief, zwei Grabstellen für bis zu vier Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti. Jede weitere Grabstelle kostet nach Buchstabe c weitere 1.770 Euro.3.540,00 €660,00 €4.200,00 €20Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe b der Gebührensatzung
Familiengrab einfach tief, eine Grabstelle für eine Bestattung, 15 Jahre RuhezeitDas günstigste Erdgrab mit eigenem Nutzungsrecht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe c je Jahr 60 Euro.900,00 €510,00 €1.410,00 €15Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Familiengrab einfach tief, eine Grabstelle für eine Bestattung, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti.1.200,00 €510,00 €1.710,00 €20Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe a und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Familiengrab einfach tief, zwei Grabstellen für bis zu zwei Bestattungen, 15 Jahre RuhezeitDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe c je Jahr 130 Euro.1.940,00 €510,00 €2.450,00 €15Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
Familiengrab einfach tief, zwei Grabstellen für bis zu zwei Bestattungen, 20 Jahre RuhezeitGilt auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti.2.400,00 €510,00 €2.910,00 €20Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe b und Paragraf 14 Absatz 10 Buchstabe a der Gebührensatzung
UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Neu-Ulm. Das Grab misst nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung sechzig mal sechzig Zentimeter und nimmt eine Urne auf. Eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor.370,00 €170,00 €540,00 €15Paragraf 8 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Anonymes Urnengrab in der SchachtanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Neu-Ulm. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung steht die Schachtanlage zur anonymen Beisetzung von Urnen auf dem Friedhof Neu-Ulm. Eine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, entsteht dabei nicht.450,00 €170,00 €620,00 €15Paragraf 8 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnenfamiliengrab für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Sie misst nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung achtzig mal achtzig Zentimeter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 60 Euro.900,00 €170,00 €1.070,00 €15Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnenfamiliengrab ab drei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, die nach Paragraf 14a Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung hundert mal hundert Zentimeter misst und bis zu vier Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 90 Euro.1.350,00 €170,00 €1.520,00 €15Paragraf 8 Absatz 4 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kinderurnengrab für Kinder bis zum vollendeten dritten LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 24 Euro.70,00 €170,00 €240,00 €7Paragraf 8 Absatz 5 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kinderurnengrab für Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 7 je Jahr 24 Euro.240,00 €170,00 €410,00 €10Paragraf 8 Absatz 6 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnennische in der Urnenwand, KolumbariumDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu drei Urnen Platz finden. Die Verwaltungsgebühr für die Gestaltung der Grabtafel ist in der Nutzungsgebühr enthalten. Bei jeder weiteren Beisetzung ist das Ruherecht bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit zu verlängern; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht.1.410,00 €170,00 €1.580,00 €15Paragraf 9 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Baumgrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch die Stadt. Baumgrabstätten sind Urnenreihengräber in Sonderlage, das Anlegen von Pflanzbeeten ist nicht zulässig.950,00 €170,00 €1.120,00 €15Paragraf 10 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Baumgrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Urnenplätzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung ausschließlich bei der Stadt.1.900,00 €170,00 €2.070,00 €15Paragraf 10 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Rasengrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung erhebt der Friedhofsträger neben der Grabgebühr eine Pflegegebühr für die Pflege des Rasens auf die Dauer der Ruhezeit sowie für die wiederkehrende Verfüllung und Nachsaat. Eine Kenntlichmachung der Grabstätte ist nicht vorgesehen, das Ablegen persönlicher Trauergaben nach der Beisetzung ist nicht erlaubt.1.380,00 €170,00 €1.550,00 €15Paragraf 11 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnengemeinschaftsgrab für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist bei Gemeinschaftsgräbern eine individuelle Grabpflege nicht vorgesehen, die Pflege der Rahmen- und der Grabflächen nimmt die Stadt Neu-Ulm vor. Die Grabmale sind einheitlich gestaltet. Bei den Urnenreihengemeinschaftsgräbern ist eine Verlängerung ausgeschlossen.1.680,00 €170,00 €1.850,00 €15Paragraf 12 und Paragraf 14 Absatz 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Neu-Ulm

Häufige Fragen zu Neu-Ulm

Wie viele Friedhöfe gibt es in Neu-Ulm?
In Neu-Ulm sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 14,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Neu-Ulm?
Hauptfriedhof Neu-Ulm ist mit 7,2 ha der größte Friedhof in Neu-Ulm. Er liegt 1.000 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Neu-Ulm?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neu-Ulm gelten 15 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl an der Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Pfuhl am Kapellenberg, Finningen und Reutti nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 7 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen Verstorbener, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Bestattung im Leichentuch auf den Friedhöfen Neu-Ulm, Pfuhl Kirchstraße, Burlafingen, Gerlenhofen, Holzschwang und Steinheim nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Bestattung im Leichentuch auf den Friedhöfen Pfuhl Kapellenberg, Finningen und Reutti nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 12 Jahre für Bestattung im Leichentuch bei Verstorbenen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Bestattung im Leichentuch bei Verstorbenen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Konservierte oder einbalsamierte Verstorbene nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Neu-Ulm?
Ein Grab in Neu-Ulm kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 540,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm, Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Stadtrecht 7/9, vom 28.07.1988, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 18.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt am 10.01.2025, in Kraft seit 11.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Neu-Ulm zuständig?
Für die Friedhöfe in Neu-Ulm ist Stadt Neu-Ulm, Abteilung Grünflächen und Friedhof, Friedhofverwaltung zuständig, Zypressenweg 1, 89231 Neu-Ulm, Telefon 0731 7050-4250. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Neu-Ulm, die Fristen setzt Bayern

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.