Ulm, Baden-Württemberg, AGS 08421000
Friedhofsgebühren in Ulm, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7, vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Ulm und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Ulm, Friedhofsverwaltung.
- 650,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.370,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 26
- Grabarten in der Satzung
- 18 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener, Regelfall
Reihengrab zur Urnenbestattung für Kinder bis 2 Jahre, mit Beisetzung
Urnenwahlgrab 2,0 mal 2,0 Meter, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Ulm kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Ulm
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Erdbestattung für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Ulm. Das Grab nimmt nach Paragraf 13 Absatz 3 nur einen Verstorbenen auf und wird nach Paragraf 13 Absatz 1 erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 1.270,00 € | 1.650,00 € | 2.920,00 € | 18 J. | Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Erdbestattung für Kinder bis 10 JahreParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe b richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zehn Jahre. | 610,00 € | 1.090,00 € | 1.700,00 € | 10 J. | Ziffer 4.1.2 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Erdbestattung für Kinder bis 2 JahreParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 sechs Jahre. | 320,00 € | 520,00 € | 840,00 € | 6 J. | Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in dichter LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.7 je Jahr 74 Euro, also genau ein Dreißigstel. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.220,00 € | 1.650,00 € | 3.870,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3.7 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in lockerer LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.4 je Jahr 85 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.550,00 € | 1.650,00 € | 4.200,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3.4 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in hervorragender LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.1 je Jahr 87 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.610,00 € | 1.650,00 € | 4.260,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3.1 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in dichter Lage für Kinder unter 10 JahreDie Nutzungszeit für Kinder beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.8 je Jahr 74 Euro, also genau ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. | 1.480,00 € | 1.090,00 € | 2.570,00 € | 20 J. | Ziffer 4.3.8 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in lockerer Lage für Kinder unter 10 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.5 je Jahr 85 Euro. | 1.700,00 € | 1.090,00 € | 2.790,00 € | 20 J. | Ziffer 4.3.5 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in hervorragender Lage für Kinder unter 10 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.2 je Jahr 87 Euro. | 1.740,00 € | 1.090,00 € | 2.830,00 € | 20 J. | Ziffer 4.3.2 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
17 Grabarten für die Urne in Ulm
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Urnenbestattung für ErwachseneDas günstigste Grab in Ulm überhaupt. Eine Verlängerung sieht der Tarif für Reihengräber nicht vor. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 880,00 € | 360,00 € | 1.240,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.1 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Urnenbestattung für Kinder bis 10 JahreFür die Beisetzung setzen wir den allgemeinen Satz der Ziffer 3.2.1 an. Eine ermäßigte Urnenbeisetzung für Kinder kennt das Gebührenverzeichnis nicht. | 490,00 € | 360,00 € | 850,00 € | 10 J. | Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Urnenbestattung für Kinder bis 2 JahreFür die Beisetzung setzen wir den allgemeinen Satz der Ziffer 3.2.1 an. Die Beisetzung einer Totgeburt kostet nach Ziffer 3.2.3 nur 190 Euro, das Verzeichnis knüpft diesen Satz aber an keine Grabart. | 290,00 € | 360,00 € | 650,00 € | 6 J. | Ziffer 4.2.3 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab am Baum, namenlosDas günstigste pflegefreie Grab in Ulm. Die Urne wird ohne Namensnennung unter einem Baum beigesetzt. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.100,00 € | 360,00 € | 1.460,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.6 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab am Baum mit NamenstafelWie das namenlose Baumgrab, jedoch mit Namenstafel. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.310,00 € | 360,00 € | 1.670,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.7 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab im Gemeinschaftsfeld, namenlosDie Beisetzung erfolgt anonym, eine einzelne zu pflegende Grabstelle gibt es nicht. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.520,00 € | 360,00 € | 1.880,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.4 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab im Gemeinschaftsfeld mit NamenstafelDie Namensschilder werden an einer Steinstele am Grabfeld angebracht. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.730,00 € | 360,00 € | 2.090,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.5 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab in der Anlage Garten der ErinnerungDer Garten der Erinnerung liegt auf dem Neuen Friedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 2.160,00 € | 360,00 € | 2.520,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.8 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab in der Anlage Unter der LindeDie Anlage Unter der Linde liegt auf dem Neuen Friedhof um ein historisches Grabmal herum. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 2.580,00 € | 360,00 € | 2.940,00 € | 18 J. | Ziffer 4.2.9 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 0,6 mal 0,6 MeterDas kleinste Urnenwahlgrab. Die Zahl der Urnen richtet sich nach Paragraf 15 Absatz 3 nach der Größe der Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.1 je Jahr 75 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.250,00 € | 360,00 € | 2.610,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.1 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 0,8 mal 0,8 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.2 je Jahr 126 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.780,00 € | 360,00 € | 4.140,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.2 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,0 mal 1,0 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.3 je Jahr 131 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.930,00 € | 360,00 € | 4.290,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.3 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,2 mal 1,2 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.4 je Jahr 185 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 5.550,00 € | 360,00 € | 5.910,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.4 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,5 mal 1,5 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.5 je Jahr 196 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 5.880,00 € | 360,00 € | 6.240,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.5 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 2,0 mal 2,0 MeterDas teuerste Urnenwahlgrab. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.6 je Jahr 267 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 8.010,00 € | 360,00 € | 8.370,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.6 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab in der Anlage Garten der ErinnerungParagraf 15 Absatz 1 Nummer 4 kennt Wahlgrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.7 je Jahr 144 Euro. | 4.320,00 € | 360,00 € | 4.680,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.7 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab in der Anlage Unter der LindeParagraf 15 Absatz 1 Nummer 4 kennt Wahlgrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.8 je Jahr 170 Euro. | 5.100,00 € | 360,00 € | 5.460,00 € | 30 J. | Ziffer 4.4.8 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
62 weitere Gebühren in der Satzung von Ulm
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung Erwachsene | 1.650,00 € | Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung Erwachsene, ermäßigt ohne Einfüllen des Grabes | 1.230,00 € | Ziffer 3.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung Kind unter 10 Jahren | 1.090,00 € | Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung Kind unter 10 Jahren, ermäßigt ohne Einfüllen des Grabes | 950,00 € | Ziffer 3.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung Kind unter 2 Jahren | 520,00 € | Ziffer 3.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung Kind unter 2 Jahren, ermäßigt ohne Einfüllen des Grabes | 450,00 € | Ziffer 3.1.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufschlag auf die Erdbestattung bei doppeltiefer Belegung | 260,00 € | Ziffer 3.1.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Beisetzung einer Urne, Einäscherung in Ulm | 360,00 € | Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Beisetzung einer Urne, Einäscherung auswärts | 400,00 € | Ziffer 3.2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Beisetzung einer Totgeburt | 190,00 € | Ziffer 3.2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Beisetzung von Gebeinen | 560,00 € | Ziffer 3.2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung eines Grabmals auf einem Reihengrab, einschließlich der jährlichen Standfestigkeitsprüfung | 195,00 € | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung eines Grabmals auf einem Wahlgrab, einschließlich der jährlichen Standfestigkeitsprüfung | 265,00 € | Ziffer 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umschreibung des Nutzungsrechts | 35,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Zulassung von Gewerbetreibenden, befristet auf fünf Jahre | 165,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Feuerbestattungserlaubnis | 35,00 € | Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Große Feierhalle Neuer Friedhof, 30 Minuten | 460,00 € | Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Große Feierhalle Neuer Friedhof, 60 Minuten | 670,00 € | Ziffer 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Kleine Feierhalle Neuer Friedhof, 30 Minuten | 190,00 € | Ziffer 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Kleine Feierhalle Neuer Friedhof, 60 Minuten | 280,00 € | Ziffer 2.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verabschiedungsraum Neuer Friedhof | 110,00 € | Ziffer 2.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Feierhalle Söflingen oder Wiblingen, 30 Minuten | 310,00 € | Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Feierhalle Söflingen oder Wiblingen, 60 Minuten | 470,00 € | Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses, zweite Zeile |
| Nutzung der Hallen und Feierplätze in den Vororten | 230,00 € | Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Kühlraums am Neuen Friedhof, je angefangenem Tag | 30,00 € | Ziffer 2.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Sektionsraums am Neuen Friedhof | 120,00 € | Ziffer 2.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrungsraum Neuer Friedhof, groß | 70,00 € | Ziffer 2.4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrungsraum Neuer Friedhof, mittel | 60,00 € | Ziffer 2.4.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrungsraum Neuer Friedhof, klein | 40,00 € | Ziffer 2.4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrungsraum Söflingen oder Wiblingen | 50,00 € | Ziffer 2.4.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrungsraum in den Vororten | 40,00 € | Ziffer 2.4.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der mobilen Beschallungsanlage | 30,00 € | Ziffer 2.4.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung einer Erdbestattung | 1.800,00 € | Ziffer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung von Gebeinen | 1.370,00 € | Ziffer 3.3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung einer Urne | 220,00 € | Ziffer 3.3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Umbettung einer Erdbestattung | 2.840,00 € | Ziffer 3.3.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Umbettung von Gebeinen | 2.110,00 € | Ziffer 3.3.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Umbettung einer Urne | 400,00 € | Ziffer 3.3.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die doppeltiefe Belegung eines Erdwahlgrabs in hervorragender Lage | 930,00 € | Ziffer 4.3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die doppeltiefe Belegung eines Erdwahlgrabs in lockerer Lage | 890,00 € | Ziffer 4.3.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die doppeltiefe Belegung eines Erdwahlgrabs in dichter Lage | 840,00 € | Ziffer 4.3.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die Beisetzung einer Urne in einem Erdwahlgrab | 1.270,00 € | Ziffer 4.3.10 des Gebührenverzeichnisses |
| Anlageplatz zur Erd- und Urnenbestattung, Nutzungszeit 30 Jahre | 1.830,00 € | Ziffer 4.5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Erdwahlgrabs in hervorragender Lage, je Jahr | 87,00 € | Ziffer 5.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Erdwahlgrabs in lockerer Lage, je Jahr | 85,00 € | Ziffer 5.3.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Erdwahlgrabs in dichter Lage, je Jahr | 74,00 € | Ziffer 5.3.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 0,6 mal 0,6 Meter, je Jahr | 75,00 € | Ziffer 5.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 0,8 mal 0,8 Meter, je Jahr | 126,00 € | Ziffer 5.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 1,0 mal 1,0 Meter, je Jahr | 131,00 € | Ziffer 5.4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 1,2 mal 1,2 Meter, je Jahr | 185,00 € | Ziffer 5.4.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 1,5 mal 1,5 Meter, je Jahr | 196,00 € | Ziffer 5.4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs 2,0 mal 2,0 Meter, je Jahr | 267,00 € | Ziffer 5.4.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs in der Anlage Garten der Erinnerung, je Jahr | 144,00 € | Ziffer 5.4.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs in der Anlage Unter der Linde, je Jahr | 170,00 € | Ziffer 5.4.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung eines Anlageplatzes, je Jahr und Quadratmeter | 61,00 € | Ziffer 5.5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung eines Urnengrabs oder Kindergrabs | 320,00 € | Ziffer 6.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung eines einstelligen Erdgrabs | 640,00 € | Ziffer 6.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung eines mehrstelligen Erdgrabs | 1.090,00 € | Ziffer 6.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Umwandlung in ein Rasengrab: Abräumung und Grasansaat bei einem Urnengrab oder Kindergrab | 510,00 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umwandlung in ein Rasengrab: Abräumung und Grasansaat bei einem einstelligen Erdgrab | 1.020,00 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umwandlung in ein Rasengrab: Abräumung und Grasansaat bei einem mehrstelligen Erdgrab | 1.730,00 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenmähen auf einem Rasengrab, je Jahr und Grabstelle | 50,00 € | Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Ulm über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.600,00 €
Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene in Ulm, über 18 Jahre, das sind 422,22 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses | 1.270,00 € |
| BestattungZiffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses | 1.650,00 € |
| Grabpflege über 18 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 4.680,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.920,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Ulm. Das Grab nimmt nach Paragraf 13 Absatz 3 nur einen Verstorbenen auf und wird nach Paragraf 13 Absatz 1 erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7, vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
17 Fragen, die die Satzung von Ulm offenlässt
- Die Stadt hält unter www.ulm.de/-/media/ulm/fr/downloads/friedhofsgebuehrensatzung.pdf weiterhin die alte Friedhofsgebührensatzung vom 17.12.1975 in der Fassung vom 15.02.2017 abrufbar. Diese Satzung ist nach Paragraf 41 Absatz 2 der neuen Friedhofssatzung zum 01.07.2025 außer Kraft getreten. Wir haben ausschließlich die Fassung von 2025 ausgewertet.
- Ziffer 7 des Gebührenverzeichnisses stellt klar, dass einzelne Gebühren zusätzlich Umsatzsteuer tragen, falls sie ab dem 01.01.2025 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Welche Positionen das sind, sagt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die im Verzeichnis gedruckten Sätze ohne einen solchen Aufschlag.
- Paragraf 18 der Friedhofssatzung nennt eine gärtnergepflegte Grabanlage für Urnenbestattungen auf dem Neuen Friedhof, die nur gegen einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergische Friedhofsgärtner eG vergeben wird. Weder der Satzungstext noch das Gebührenverzeichnis benennt diese Anlage oder führt eine eigene Gebührenziffer dafür. Wir ordnen ihr deshalb keine Grabart zu. Sollte eine der von uns als pflegefrei geführten Anlagen gemeint sein, wäre sie nicht pflegefrei.
- Die Anlagen Garten der Erinnerung und Unter der Linde führen wir als pflegefrei, weil Paragraf 17 Absatz 1 die Urnengemeinschaftsanlagen der Stadt zum Anlegen und Unterhalten zuweist und Paragraf 17 Absatz 2 eigene Grabzeichen und Pflanzungen verbietet. Die Stadt bestätigt das auf ihrer Seite über die Gemeinschaftsgräber mit dem Satz, die ständige Pflege und regelmäßige Bepflanzung werde auf Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet.
- Die Erdbestattung kostet nach Ziffer 3.1.1 regulär 1.650 Euro. Wird das Grab nicht von der Stadt eingefüllt, ermäßigt sich der Satz nach Ziffer 3.1.2 auf 1.230 Euro. Wir rechnen mit dem Regelsatz, weil die Ermäßigung eine nur teilweise beanspruchte Leistung voraussetzt.
- Die Urnenbeisetzung kostet 360 Euro, wenn die Einäscherung in Ulm erfolgt, und 400 Euro, wenn sie auswärts erfolgt. Wir rechnen mit den 360 Euro, weil das der schmalste Satz ist.
- Für Urnenreihengräber von Kindern nennt das Verzeichnis keine ermäßigte Beisetzungsgebühr. Wir setzen den allgemeinen Satz der Ziffer 3.2.1 an. Die Beisetzung einer Totgeburt kostet nach Ziffer 3.2.3 nur 190 Euro, das Verzeichnis knüpft diesen Satz aber an keine Grabart.
- Die Zuschläge der Ziffern 4.3.3, 4.3.6 und 4.3.9 für die doppeltiefe Belegung sowie der Zuschlag der Ziffer 4.3.10 für eine Urne im Erdwahlgrab sind keine eigenen Grabarten, sondern Aufschläge auf eine zweite Beisetzung im selben Grab. Sie stehen deshalb unter den weiteren Gebühren.
- Der Anlageplatz der Ziffer 4.5.1 kostet 1.830 Euro je Quadratmeter für 30 Jahre. Weil das Verzeichnis keine Fläche für ein einzelnes Grab nennt, lässt sich daraus kein Grabpreis bilden. Die Position steht deshalb unter den weiteren Gebühren.
- Das Rasengrab nach Paragraf 16 ist in Ulm keine eigene Grabart, sondern die Umwandlung eines bestehenden Reihen- oder Wahlgrabs auf Antrag, frühestens zehn Jahre nach der ersten Belegung und nur auf dem Neuen Friedhof sowie in Söflingen und Wiblingen. Sie kostet einmalig 510 bis 1.730 Euro und danach 50 Euro je Jahr und Grabstelle für das Rasenmähen, nach Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 3 im Voraus für die verbleibende Nutzungszeit. Weil die Pflege gesondert bezahlt wird und die Umwandlung freiwillig ist, führen wir kein pflegefreies Erdgrab.
- Die Abräumgebühren der Ziffer 6.1 fallen erst an, wenn die Stadt die Grabstätte abräumt. Nach Paragraf 29 Absatz 5 kann die Stadt verlangen, dass der Verfügungsberechtigte das selbst erledigt. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein.
- Die Genehmigung eines Grabmals kostet 195 Euro beim Reihengrab und 265 Euro beim Wahlgrab, jeweils einschließlich der jährlichen Standfestigkeitsprüfung. Diese Gebühr fällt nur an, wenn ein Grabmal errichtet wird, und steckt nicht in unseren Grabpreisen.
- Die Nutzung einer Feierhalle kostet je nach Halle und Dauer zwischen 190 und 670 Euro und ist in unseren Beträgen nicht enthalten. Ebenso wenig der Aufbahrungsraum von 40 bis 70 Euro.
- Die Reihengräber und die Urnengemeinschaftsgräber führen wir als nicht verlängerbar. Ziffer 5 des Verzeichnisses beginnt mit der Unternummer 5.3 und nennt Verlängerungssätze nur für Wahlgräber und Anlageplätze; nach Paragraf 13 Absatz 1 wird ein Reihengrab erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben.
- Die Nummerierung des Gebührenverzeichnisses trägt zwei Eigenheiten: Ziffer 2.2.1 steht zweimal, einmal für 30 und einmal für 60 Minuten Feierhalle in Söflingen und Wiblingen, und in Ziffer 5 fehlen die Unternummern 5.1 und 5.2. Wir übernehmen die Bezifferung so, wie sie gedruckt ist.
- Die Stadt beschreibt auf ihrer Seite über die Gemeinschaftsgräber ein Kindergemeinschaftsgrab. Eine eigene Gebührenziffer dafür enthält das Verzeichnis nicht, wir führen es deshalb nicht als Grabart.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die zwölf von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Für Friedhöfe anderer Träger im Stadtgebiet, etwa den jüdischen Friedhof, gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Ulm und die Gebühren von 323 weiteren Gemeinden
- Die 16 Friedhöfe in UlmLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Blomberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hille12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rotenburg an der Fulda10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Blieskastel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7 vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis vom 21.05.2025, veröffentlicht am 22.05.2025, gültig ab 01.07.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.