Brandenburg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 12060005
Alle 12 Friedhöfe in Ahrensfelde
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 030 936900178
- Gemeinde Ahrensfelde, Friedhofsverwaltung
- 1.720,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 948,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
16356 Ahrensfelde
Erd-Reihengrabstätte für Erwachsene, eine Stelle
Urnen-Reihengrabstätte, eine Stelle
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 12 Friedhöfe in Ahrensfelde nehmen zusammen 32 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Ostkirchhof Ahrensfelde ist der größte mit 26,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.350 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,3 km entfernt, der entlegenste 5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 12 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Ahrensfelde rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Ahrensfelde, Friedhofsverwaltung
Lindenberger Straße 116356 Ahrensfelde
030 936900178
- Sprechzeiten
- Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhrweitere Sprechzeiten nach Vereinbarung
Die 12 Friedhöfe in Ahrensfelde, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Ostkirchhof Ahrensfelde | 26,7 ha | 2,2 km | keine erfasst | Ahrensfelde, Heinestraße, 390 mBus 901 | christlich, evangelisch |
| Gräberfeld Tabor-Gemeinde | 1,2 ha | 1,5 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 450 mZug RB25 | keine Angabe |
| Gräberfeld Martha-Gemeinde | 8.040 m² | 1,6 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 410 mZug RB25 | keine Angabe |
| Gräberfeld Oster-Gemeinde | 6.680 m² | 1,3 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 240 mZug RB25 | keine Angabe |
| Friedhof Lindenberg | 6.000 m² | 4,5 km | 7 Anlagen, nächste 190 m | Karl-Marx-Straße, 490 mBus 893, Bus 901 | keine Angabe |
| Gräberfeld Zwingli-Gemeinde | 5.350 m² | 1,8 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 590 mZug RB25 | keine Angabe |
| Gräberfeld Kapernaum-Gemeinde | 4.750 m² | 1,4 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 270 mZug RB25 | keine Angabe |
| Dorffriedhof | 4.400 m² | 2,8 km | 32 Anlagen, nächste 50 m | Kirche, 30 mBus 390, Bus 901 | christlich, evangelisch |
| Gräberfeld Ölberg-Gemeinde | 3.370 m² | 1,4 km | keine erfasst | Ahrensfelde Nord, 450 mZug RB25 | keine Angabe |
| Friedhof Elisenau | 2.460 m² | 4,7 km | keine erfasst | Elisenau, Seestraße, 140 m | christlich, evangelisch |
| Ehrenfriedhof für Gefallene der Roten ArmeeDenkmal | 310 m² | 5 km | 9 Anlagen, nächste 170 m | Lindenberg (BAR), Dorf, 160 mBus 259 | keine Angabe |
| Sowjetischer EhrenfriedhofDenkmal | 290 m² | 2,6 km | 9 Anlagen, nächste 120 m | Ahrensfelde, Ulmenallee, 80 mBus 901 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Ahrensfelde kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Berlin | 16,1 km | 780,00 €Erdreihengrabstätte940,00 € gespart | 639,00 €Urnenreihengrabstätte309,00 € gespart |
| Königs Wusterhausen | 31,4 km | 920,00 €Einstellige Erdwahlgrabstätte800,00 € gespart | 500,00 €Urnenreihengrab448,00 € gespart |
| Ahrensfelde (hier) | - | 1.720,00 €Erd-Reihengrabstätte für Erwachsene, eine Stelle | 948,00 €Urnen-Reihengrabstätte, eine Stelle |
| Oranienburg | 28,8 km | 2.193,00 €Rasenreihengrabstätte für Erdbeisetzung auf den Friedhöfen Sachsenhausen, Friedrichsthal und Wensickendorf, Nutzungszeit 20 Jahre inklusive Pflege | 843,00 €Urnenbeistellung in denkmalgeschützten, dauergrabgepflegten Grabstellen für 20 Jahre105,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 31,4 km | 940,00 €in Berlin, 16,1 km entfernt | 448,00 €in Königs Wusterhausen, 31,4 km entfernt |
Was ein Grab in Ahrensfelde kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, 3. Änderungssatzung, Stammsatzung vom 24.11.2005 (Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Nr. 12/2005 vom 20.12.2005), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (Amtsblatt Nr. 12/2007 vom 18.12.2007), durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, beschlossen am 16.11.2020, in Kraft seit dem 01.01.2021, die den gesamten Gebührentarif des Paragrafen 5 neu gefasst hat, und durch die 3. Änderungssatzung vom 23.06.2022, beschlossen am 20.06.2022, in Kraft seit dem 14.07.2022, die den Paragrafen 5 um die Ziffer 4.3 ergänzt hat. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus der 2. Änderungssatzung, die Ziffer 4.3 aus der dritten.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erd-Reihengrabstätte für Kinder bis 6 Jahre, eine StelleDas kleinste Grab des Tarifs, nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 0,80 Meter breit und 1,40 Meter lang. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Eine eigene Bestattungsgebühr für Kinder kennt der Tarif nicht, angesetzt ist deshalb der allgemeine Satz für die Erdbestattung. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nicht verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt eine Verlängerung nur für Wahlgrabstätten zu, und Paragraf 17 Absatz 1 weist die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit zu. Die Beräumungsgebühr beträgt bei diesem Grab nach Ziffer 3.1 114,00 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 454,00 € | 1.215,00 € | 1.669,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.1 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 1 und 17 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Reihengrabstätte für Kinder bis 12 Jahre, eine StelleNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 1,00 Meter breit und 2,20 Meter lang, also schon fast so gross wie ein Erwachsenengrab, und mit 494 Euro auch fast so teuer wie dessen 505. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nicht verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt eine Verlängerung nur für Wahlgrabstätten zu, und Paragraf 17 Absatz 1 weist die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit zu. Die Beräumungsgebühr beträgt nach Ziffer 3.2 191,00 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 494,00 € | 1.215,00 € | 1.709,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.2 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 2 und 17 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Reihengrabstätte für Erwachsene, eine StelleDas gewöhnliche Erdgrab der Gemeinde, nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 1,00 Meter breit und 2,50 Meter lang. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Es kostet genau so viel wie das einstellige Erd-Wahlgrab; der Unterschied liegt allein darin, dass die Lage nicht gewählt und das Nutzungsrecht nicht verlängert werden kann. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nach Paragraf 17 Absatz 2 wird in Ausnahmefällen auf einer Reihengrabstelle auch eine einzelne Urnenbeisetzung des nächsten Angehörigen gestattet. Nicht verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt eine Verlängerung nur für Wahlgrabstätten zu, und Paragraf 17 Absatz 1 weist die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit zu. Die Beräumungsgebühr beträgt nach Ziffer 3.3 248,00 Euro. Nicht eingerechnet ist die Beräumungsgebühr nach Paragraf 5 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020. Sie fällt zwingend an, denn Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Grabmale nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung entfernen und Absatz 2 legt die Kosten dem Nutzungsberechtigten auf. Sie steht hier trotzdem nicht im Grabpreis, weil die beiden Satzungen sich darüber widersprechen, wann die Gebühr entsteht. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 505,00 € | 1.215,00 € | 1.720,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.3 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 3 und 17 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Wahlgrabstätte für Erwachsene, eine StelleKostet dasselbe wie das Reihengrab, lässt aber nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 die Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmen und auf Antrag zusätzlich maximal zwei Urnenbestattungen zu. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel von 505 Euro, also 25,25 Euro. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Das Ausmauern der Grabstätte ist nach Paragraf 18 Absatz 6 nicht zulässig, und bei einer Rückgabe des Nutzungsrechts wird nach Absatz 5 nichts erstattet. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 505,00 € | 1.215,00 € | 1.720,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.4 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 3 und 18 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Wahlgrabstätte als Familiengrab, zwei StellenNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 2,50 mal 2,50 Meter gross, also 6,25 Quadratmeter und damit zweieinhalbmal so viel Fläche wie die Einzelstelle, aber nur 27 Prozent teurer. Das ist der Bruch mit der alten Preislogik: Bis 2020 kostete dieses Grab 750 Euro, genau zweieinhalbmal die damaligen 300 Euro der Einzelstelle, weil der Tarif streng nach Fläche rechnete. Seit 2021 rechnet er degressiv. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 32,20 Euro je Jahr. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 644,00 € | 1.215,00 € | 1.859,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.5 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 4 und 18 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Wahlgrabstätte als Familiengrab, drei Stellen3,50 mal 2,50 Meter nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 36,85 Euro je Jahr. Bis 2020 kostete dasselbe Grab 1.050 Euro, also 313 Euro mehr als heute. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 737,00 € | 1.215,00 € | 1.952,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.6 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 5 und 18 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Erd-Wahlgrabstätte als Familiengrab, vier StellenDas grösste Grab der Gemeinde, nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 5,00 mal 2,50 Meter, also 12,5 Quadratmeter. Es ist die Zeile, an der sich der Wechsel der Preislogik am deutlichsten zeigt: Bis 2020 kostete es 1.500 Euro, seit 2021 kostet es 876, also 42 Prozent weniger. Im selben Zug ist die Einzelstelle von 300 auf 505 Euro gestiegen. Der Quadratmeter kostet hier 70 Euro und bei der Einzelstelle 202. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 43,80 Euro je Jahr. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Angesetzt ist die Ausführung mit vier Trägern nach Ziffer 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, also der schmalste Satz. Mit sechs Trägern kostet dieselbe Leistung nach 2.1.1.2 1.387,00 Euro. Der Einzelpreis je Träger beträgt nach 2.1.2 85,00 Euro, und die Differenz geht auf: 1.215 plus zweimal 85 sind 1.385, der Tarif nennt 1.387. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 876,00 € | 1.215,00 € | 2.091,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.7 und 2.1.1.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 6 und 18 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Urnen-Reihengrabstätte, eine StelleNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 eine Aschegrabstätte, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für 20 Jahre zur Beisetzung einer Asche abgegeben wird; sie misst nach Paragraf 16 Absatz 7 einen halben Meter im Quadrat. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Beisetzungsgebühr von 527 Euro nach Ziffer 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ist grösser als die Grabgebühr selbst und umfasst das Erstellen der Gruft, das Ausschmücken mit Grün, das Schliessen und das Tragen der Urne. Nicht verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt eine Verlängerung nur für Wahlgrabstätten zu, und Paragraf 17 Absatz 1 weist die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit zu. Die Beräumungsgebühr beträgt nach Ziffer 3.8 152,00 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 421,00 € | 527,00 € | 948,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.8 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 7 und 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Urnen-Wahlgrabstätte, eine StelleKostet dasselbe wie das Urnenreihengrab, lässt aber nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 die Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten festlegen und sich verlängern. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 21,05 Euro je Jahr. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 421,00 € | 527,00 € | 948,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.9 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 7 und 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Urnen-Wahlgrabstätte als Familiengrab, zwei Stellen0,70 mal 0,70 Meter nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020. Die zweite Urnenstelle kostet nur neun Euro mehr als die erste, und das ist kein Druckfehler, sondern das Ergebnis derselben Umstellung wie bei den Erdgräbern: Bis 2020 kostete dieses Grab 300 Euro, also genau das Doppelte der damaligen 150 Euro für die Einzelstelle. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 21,50 Euro je Jahr. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 430,00 € | 527,00 € | 957,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.10 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 8 und 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Urnen-Wahlgrabstätte als Familiengrab, vier StellenEin Meter im Quadrat nach Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020, Platz für vier Urnen. Die auffälligste Zahl des ganzen Tarifs: Bis 2020 kostete dieses Grab 450 Euro, seit 2021 kostet es 449, also einen Euro weniger. Im selben Zeitraum ist die einstellige Urnengrabstätte von 150 auf 421 Euro gestiegen. Vier Urnenplätze kosten damit sieben Prozent mehr als einer, wo sie vorher das Dreifache kosteten. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Die Verlängerung kostet 22,45 Euro je Jahr. Verlängerbar. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 lässt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 Buchstabe b auf Antrag um höchstens 20 Jahre verlängern; ein Anspruch darauf besteht nach Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 nicht. Die Fassung bis 2020 liess die Verlängerung nur ein einziges Mal zu, dieser Satz ist gestrichen. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich, Absatz 4 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach der Bestattung, und Absatz 6 dehnt die Pflegepflicht sogar auf Grabstätten aus, in denen noch keine Bestattung stattgefunden hat. | 449,00 € | 527,00 € | 976,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.11 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 9 und 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Anonymes Urnengrab in der Urnengemeinschaftsanlage, eine StellePflegefrei, und der Beleg ist ein Wortlaut. Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 sagt: Die Urnengemeinschaftsanlagen werden vom Friedhofsträger instandgehalten und gepflegt. Welche Gräber das sind, sagt Paragraf 19 Absatz 4 derselben Satzung, und er nennt genau zwei, die anonymen und die teilanonymen Reihengrabstätten. Nach Paragraf 19 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 wird das anonyme Reihengrab der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit bestattet, und die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Nach Paragraf 16 Absatz 10 misst sie 0,30 mal 0,30 Meter, und nach Paragraf 13 Absatz 2 sind Umbettungen aus einer Urnengemeinschaftsanlage nicht zulässig. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Der Preis ist derselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab, 421 Euro; pflegefrei ist hier also nicht teurer. Bis 2020 kostete dieses Grab 190 Euro, und der Tarif nannte damals in einem Klammerzusatz ausdrücklich die Grabpflege durch die Gemeinde. Der Zusatz ist mit der Neufassung verschwunden, der Pflegeanspruch nicht: Er steht seither in Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung. Eine Beräumungsgebühr führt der Tarif für dieses Grab nicht mehr; bis 2020 stand dort ausdrücklich eine Null. | 421,00 € | 527,00 € | 948,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.12 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 10, 19 Absatz 4 Buchstabe a und 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
| Teilanonymes Urnengrab in der Urnengemeinschaftsanlage, eine StellePflegefrei, und der Beleg ist ein Wortlaut. Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 sagt: Die Urnengemeinschaftsanlagen werden vom Friedhofsträger instandgehalten und gepflegt. Welche Gräber das sind, sagt Paragraf 19 Absatz 4 derselben Satzung, und er nennt genau zwei, die anonymen und die teilanonymen Reihengrabstätten. Diese Grabart ist mit der Neufassung von 2020 neu geschaffen worden; die Fassung bis 2020 kannte sie nicht. Nach Paragraf 19 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 wird auch sie der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit bestattet, anders als beim anonymen Grab dürfen jedoch an den von der Friedhofsverwaltung vorgeschriebenen Stellen der Vor- und der Familienname sowie das Geburts- und das Sterbejahr angebracht werden. Die Satzung schreibt die Ausführung genau vor: Bronze, Schriftart Goethe, Buchstabengrösse 30 zu 13 Millimeter, mittig und zentriert, angefertigt und angebracht durch eine Fachfirma. Was diese Fachfirma verlangt, steht in keiner Satzung und ist in den 557 Euro nicht enthalten. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 11 0,40 mal 0,40 Meter. Der Betrag deckt die ganze Nutzungszeit von 20 Jahren. Das sagt die Überschrift der Ziffer 1 des Paragrafen 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 ausdrücklich, und die Rechenprobe bestätigt es: Nach Ziffer 5 Absatz 3 kostet die Verlängerung für jedes angefangene Jahr ein Zwanzigstel des Erwerbspreises, ein Zwanzigstel mal zwanzig Jahre ergibt genau den Erwerbspreis. Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr, wie sie in Bautzen, Greiz, Magdeburg und Halle den Grabpreis vervielfacht, gibt es in Ahrensfelde nicht. Mit 557 Euro ist sie das teuerste einstellige Urnengrab des Tarifs, 136 Euro über dem anonymen und dem gewöhnlichen Urnengrab. | 557,00 € | 527,00 € | 1.084,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 1.13 und 2.2.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020 sowie Paragrafen 12, 16 Absatz 11, 19 Absatz 4 Buchstabe b und 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 |
Häufige Fragen zu Ahrensfelde
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Ahrensfelde?
- In Ahrensfelde sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 32 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Ahrensfelde?
- Ostkirchhof Ahrensfelde ist mit 26,7 ha der größte Friedhof in Ahrensfelde. Er liegt 2,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Ahrensfelde?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Ahrensfelde gelten 20 Jahre für Leichen und Aschen auf dem Friedhof im Ortsteil Lindenberg nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020, dazu 25 Jahre für Leichen und Aschen auf dem Friedhof im Ortsteil Mehrow, wegen der abweichenden Bodenbeschaffenheit fünf Jahre länger als die Nutzungszeit nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit bei Erwerb, für alle Grabarten und beide Friedhöfe einheitlich nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020, dazu 20 Jahre für Höchstdauer einer Verlängerung, nur bei Wahlgrabstätten möglich nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020 und Paragraf 5 Ziffer 5 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020.
- Was kostet ein Grab in Ahrensfelde?
- Ein Grab in Ahrensfelde kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnen-Reihengrabstätte, eine Stelle mit 948,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, 3. Änderungssatzung, Stammsatzung vom 24.11.2005 (Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Nr. 12/2005 vom 20.12.2005), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (Amtsblatt Nr. 12/2007 vom 18.12.2007), durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, beschlossen am 16.11.2020, in Kraft seit dem 01.01.2021, die den gesamten Gebührentarif des Paragrafen 5 neu gefasst hat, und durch die 3. Änderungssatzung vom 23.06.2022, beschlossen am 20.06.2022, in Kraft seit dem 14.07.2022, die den Paragrafen 5 um die Ziffer 4.3 ergänzt hat. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus der 2. Änderungssatzung, die Ziffer 4.3 aus der dritten.
- Wer ist für die Friedhöfe in Ahrensfelde zuständig?
- Für die Friedhöfe in Ahrensfelde ist Gemeinde Ahrensfelde, Friedhofsverwaltung zuständig, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde, Telefon 030 936900178. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Ahrensfelde, die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, 3. Änderungssatzung Stammsatzung vom 24.11.2005 (Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Nr. 12/2005 vom 20.12.2005), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (Amtsblatt Nr. 12/2007 vom 18.12.2007), durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2020, beschlossen am 16.11.2020, in Kraft seit dem 01.01.2021, die den gesamten Gebührentarif des Paragrafen 5 neu gefasst hat, und durch die 3. Änderungssatzung vom 23.06.2022, beschlossen am 20.06.2022, in Kraft seit dem 14.07.2022, die den Paragrafen 5 um die Ziffer 4.3 ergänzt hat. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus der 2. Änderungssatzung, die Ziffer 4.3 aus der dritten
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde, 2. Änderungssatzung mit dem vollständigen Gebührentarif des Paragrafen 5 vom 19.11.2020, beschlossen von der Gemeindevertretung am 16.11.2020, ausgefertigt von Bürgermeister Gehrke, in Kraft seit dem 01.01.2021
- Friedhofssatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 19.11.2020, beschlossen von der Gemeindevertretung am 16.11.2020, in Kraft seit dem 01.01.2021. Quelle der beiden kommunalen Friedhöfe (Paragraf 1), der Ruhe- und Nutzungszeiten (Paragraf 12), des Grabartenkatalogs (Paragraf 15), der Grabmasse (Paragraf 16), der Beschreibung der Urnengemeinschaftsanlagen (Paragraf 19 Absatz 4), der Pflegeregeln (Paragraf 26) und der Beräumungspflicht (Paragraf 29)
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde, Lesefassung nach der 1. Änderungssatzung, nicht mehr geltend Stand 19.11.2007, gültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2020. Hier nur herangezogen, um den Wechsel der Preislogik zum 01.01.2021 zu belegen: Der alte Tarif rechnete streng nach Grabfläche, der neue degressiv
- Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ahrensfelde Stand der Durchsicht 06.09.2026. Seit dem Inkrafttreten der Hauptsatzung am 14.11.2024 verkündet die Gemeinde alle Satzungen auf dieser Seite. Für 2025 und 2026 führt sie rund fünfzig Bekanntmachungen und darunter keine einzige zum kommunalen Friedhofsrecht; der einzige Friedhofstreffer ist die Friedhofsgebührenordnung der Evangelischen Kirchengemeinde Bernau vom 26.03.2026
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.