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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Geestland · Niedersachsen · AGS 03352062

Friedhofsgebühren in Geestland, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die Friedhöfe der Stadt Geestland (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Anlage zur Beschlussvorlage 0956/2026, vom 16.03.2026, vom Rat der Stadt Geestland am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen, in Kraft seit 01.05.2026, hebt die Fassung vom 19.12.2022 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Geestland und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Geestland, Abteilung Öffentliche Sicherheit.

886,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Sternenkinder in einer Urne, Friedhöfe Langen und Bad Bederkesa, mit Beisetzung

4.193,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnenbeisetzung im Urnengemeinschaftsgrab, bis zu zwei Urnen, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, alle Altersgruppen, alle neunzehn Friedhöfe

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Geestland kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Geestland führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Sternenkinder in einer Urne, Friedhöfe Langen und Bad Bederkesa mit 886,00 €, die teuerste Urnenbeisetzung im Urnengemeinschaftsgrab, bis zu zwei Urnen mit 4.193,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die Friedhöfe der Stadt Geestland (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Anlage zur Beschlussvorlage 0956/2026, vom 16.03.2026, vom Rat der Stadt Geestland am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen, in Kraft seit 01.05.2026, hebt die Fassung vom 19.12.2022 auf.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Geestland

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrab für Erdbestattungen, einstelligDer Tarif staffelt nach Grabstellen: zweistellig 1.649 Euro, dreistellig 2.131 Euro, vierstellig 2.608 Euro. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung vierzig Jahre, die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 nur dreißig Jahre. Mit dem Beginn des Nutzungsrechtes ergibt sich nach Paragraf 17 Absatz 2 die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. Eine Wahlgrabstätte kann nach Paragraf 15 Absatz 1 aus bis zu vier Grabstellen bestehen.1.168,00 €640,00 €1.808,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 1 und II Ziffer 1
Erdbestattung im Rasengräberfeld mit Kiesstreifen, einstelligDer Tarif rechnet den Betrag vor: 2.330 Euro für das Rasengrab und 326 Euro für den Kiesstreifen. Zweistellig kostet die Grabart 4.625 Euro. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Nutzungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung ausdrücklich nicht verantwortlich, wenn die Grabstätte im friedhofsabhängigen Rasengräberfeld liegt. Im Kiesstreifen sind nach Paragraf 19 II Absatz 3 nur Pflanzschalen oder Blumenvasen zugelassen, eine Bepflanzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.2.656,00 €640,00 €3.296,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 2 und II Ziffer 1
Erdbestattung mit Grabplatte im Rasengräberfeld, einstelligZweistellig kostet die Grabart 4.917 Euro. Die Grabplatte ist nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung bündig mit der Rasenfläche zu verlegen; zulässig ist nach Paragraf 19 II Absatz 3 nur die Ablage eines Teils auf der Grabplatte mit höchstens dreißig Zentimetern Durchmesser, auf der Rasenfläche abgelegte Gegenstände entfernt die Stadt ersatzlos. Die Pflege liegt nach Paragraf 27 Absatz 3 nicht beim Nutzungsberechtigten.2.802,00 €640,00 €3.442,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 3 und II Ziffer 1
Reihengrab für Erdbestattungen ab Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste Erdgrab in Geestland. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Reihengrabstätte der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt; nach Paragraf 17 Absatz 1 gibt es für Reihengrabstätten keinen Wiedererwerb. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 dreißig Jahre. In einer Reihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche bestattet werden.816,00 €640,00 €1.456,00 €30 J.Gebührentarif I B Ziffer 1 und II Ziffer 1
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung sieht eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vor, die Grabstelle misst nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe a 0,60 mal 1,20 Meter. Die Ruhefrist von dreißig Jahren gilt nach Paragraf 11 Absatz 1 auch hier, eine kürzere Frist für Kinder kennt die Satzung nicht.702,00 €501,00 €1.203,00 €30 J.Gebührentarif I B Ziffer 2 und II Ziffer 2
Reihengrab für Sternenkinder in einem Sarg, Friedhof LangenNeu mit der Fassung vom 16.03.2026; der Tarif von 2022 kannte diese Position nicht. Der Tarif weist sie ausdrücklich dem Friedhof Langen zu. Die Bestattungsgebühr von 278 Euro nach Ziffer II.4 gilt für einen Sarg bis 65 Zentimeter Länge.696,00 €278,00 €974,00 €30 J.Gebührentarif I B Ziffer 3 und II Ziffer 4
Erdbestattung im anonymen GräberfeldParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung führt Grabstätten im anonymen und halbanonymen Gräberfeld als eigene Grabart. Nach Paragraf 19 II Absatz 4 ist an der Gedenkstätte des anonymen Gräberfeldes die Ablage von Grabgestecken, Kränzen, Blumenschalen und Grablichtern nicht gestattet, auf den Rasenflächen der anonymen Gräberfelder die Ablage jeglichen Grabschmuckes ebenso wenig. Es gibt dort keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre.1.429,00 €640,00 €2.069,00 €30 J.Gebührentarif I C Ziffer 1 und II Ziffer 1

6 Grabarten für die Urne in Geestland

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte grundsätzlich bis zu vier Urnen bestattet werden, das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 1 vierzig Jahre. Die Pflicht zur Anlage und Pflege trägt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte. Eine Einfassung kostet nach Abschnitt V Ziffer 3 des Tarifs 263 Euro je Grabstelle zusätzlich.1.726,00 €225,00 €1.951,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 4 und II Ziffer 3
Urnenbeisetzung im Rasengräberfeld mit Kiesstreifen, bis zu zwei UrnenDer Tarif rechnet vor: 1.829 Euro für das Rasengrab und 261 Euro für den Kiesstreifen. Die Herrichtung und Instandhaltung liegt nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung nicht beim Nutzungsberechtigten, weil die Grabstätte im friedhofsabhängigen Rasengräberfeld liegt.2.090,00 €225,00 €2.315,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 5 und II Ziffer 3
Urnenbeisetzung im Rasengräberfeld mit Grabplatte, bis zu zwei UrnenLiegende Grabmale im Rasen für Urnen messen nach Paragraf 21 Absatz 4 Ziffer 4 der Friedhofssatzung 0,60 mal 0,60 Meter und tragen nur vertiefte Schrift. Die Pflege liegt nach Paragraf 27 Absatz 3 nicht beim Nutzungsberechtigten.2.061,00 €225,00 €2.286,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 6 und II Ziffer 3
Urnenbeisetzung im Urnengemeinschaftsgrab, bis zu zwei UrnenDie teuerste Grabart in Geestland und die einzige unter Abschnitt A, für die der Tarif keine Verlängerungsgebühr vorsieht. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung führt Urnengemeinschaftsgräber als friedhofsabhängiges Angebot, Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe g gibt die Grabstelle mit einem mal einem Meter an. Nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 3 nimmt nur das Rasengräberfeld von der Pflegepflicht aus, und Paragraf 21 Absatz 3 lässt im Urnengemeinschaftsfeld stehende Grabmale bis 0,80 Meter Höhe zu.3.968,00 €225,00 €4.193,00 €40 J.Gebührentarif I A Ziffer 7 und II Ziffer 3
Reihengrab für Sternenkinder in einer Urne, Friedhöfe Langen und Bad BederkesaEbenfalls neu mit der Fassung vom 16.03.2026. Der Tarif weist sie den Friedhöfen Langen und Bad Bederkesa zu. Zusammen mit der Beisetzung von 211 Euro nach Ziffer II.4a ist das die günstigste Urnenbeisetzung der Stadt, sie steht aber nur für Fehl- und Totgeburten offen.675,00 €211,00 €886,00 €30 J.Gebührentarif I B Ziffer 4 und II Ziffer 4a
Urnenbeisetzung im anonymen GräberfeldDas günstigste Urnengrab in Geestland, das jedem offensteht. Die Grabstelle misst nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe e nur 0,50 mal 0,50 Meter. Grabschmuck ist nach Paragraf 19 II Absatz 4 auf den Rasenflächen der anonymen Gräberfelder nicht gestattet; Kränze und Gestecke der Trauerfeier dürfen auf dem Vorplatz des Rondells abgelegt werden.882,00 €225,00 €1.107,00 €30 J.Gebührentarif I C Ziffer 2 und II Ziffer 3

18 weitere Gebühren in der Satzung von Geestland

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres640,00 €Gebührentarif II Ziffer 1
Bestattung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres501,00 €Gebührentarif II Ziffer 2
Beisetzung von Ascheresten225,00 €Gebührentarif II Ziffer 3
Beisetzung von Ascheresten am Samstag260,00 €Gebührentarif II Ziffer 3a
Bestattung von Sternenkindern im Sarg bis 65 Zentimeter278,00 €Gebührentarif II Ziffer 4
Bestattung von Sternenkindern in einer Urne211,00 €Gebührentarif II Ziffer 4a
Zusätzliche Belegung in einer Wahlgrabstätte oder Rasengrabstätte über das bereits erworbene Recht hinaus180,00 €Gebührentarif I A Ziffer 8
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab, Rasengrab oder Urnenwahlgrab, je JahrDer Gebührentarif führt die Zeile für jede der Ziffern 1 bis 6 des Abschnitts A, lässt hinter dem Eurozeichen aber jeweils die Zahl offen. Bis 2026 galten 24,35 Euro je Jahr für das einstellige Wahlgrab und 35,65 Euro für das Urnenwahlgrab.Gebührentarif I A Ziffern 1 bis 6
Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr, soweit nicht beim Erwerb des Nutzungsrechtes enthalten12,70 €Gebührentarif I D Ziffer 1
Vorzeitige Aufgabe der Pflege vor Ablauf der Ruhefrist, Erdbestattung, je Jahr und Grabstelle42,50 €Gebührentarif I E Ziffer 1
Vorzeitige Aufgabe der Pflege vor Ablauf der Ruhefrist, Urnengrab, je Jahr25,50 €Gebührentarif I E Ziffer 2
Benutzung der Kapelle186,00 €Gebührentarif III Ziffer 1
Benutzung des Aufbahrungsraumes mit Kühlung, je Tag68,00 €Gebührentarif III Ziffer 2
Prüfung und Erteilung einer Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten auf allen städtischen Friedhöfen35,00 €Gebührentarif IV Ziffer 1
Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und sonstigen Grabanlagen50,00 €Gebührentarif IV Ziffer 2
Abräumen einer Grabstelle bei Rückgabe des Nutzungsrechts, je Stunde nach Aufwand60,00 €Gebührentarif V Ziffer 2
Einfassungen an einem Urnenwahlgrab, je Grabstelle263,00 €Gebührentarif V Ziffer 3
Besondere zusätzliche Leistungen wie Grabeinfassungen und UmbettungenErstattung des tatsächlich entstandenen AufwandesParagraf 1 Absatz 4 der Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die Friedhöfe der Stadt Geestland (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Anlage zur Beschlussvorlage 0956/2026, vom 16.03.2026, vom Rat der Stadt Geestland am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen, in Kraft seit 01.05.2026, hebt die Fassung vom 19.12.2022 auf.

Was ein Grab in Geestland über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.608,00 €

Wahlgrab für Erdbestattungen, einstellig in Geestland, über 30 Jahre, das sind 320,27 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif I A Ziffer 1 und II Ziffer 11.168,00 €
BestattungGebührentarif II Ziffer 1640,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.808,00 €

Der Tarif staffelt nach Grabstellen: zweistellig 1.649 Euro, dreistellig 2.131 Euro, vierstellig 2.608 Euro. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung vierzig Jahre, die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 nur dreißig Jahre. Mit dem Beginn des Nutzungsrechtes ergibt sich nach Paragraf 17 Absatz 2 die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. Eine Wahlgrabstätte kann nach Paragraf 15 Absatz 1 aus bis zu vier Grabstellen bestehen.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die Friedhöfe der Stadt Geestland (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Anlage zur Beschlussvorlage 0956/2026, vom 16.03.2026, vom Rat der Stadt Geestland am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen, in Kraft seit 01.05.2026, hebt die Fassung vom 19.12.2022 auf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Geestland offenlässt

  • Das Ortsrecht der Stadt führt am 04.09.2026 unter Bürgerservice, Satzung und Verordnung weiterhin die Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2022 als einzige Fassung. Die geltende Fassung vom 16.03.2026 steht dort nicht; sie war nur über das Ratsinformationssystem zu finden, als Anlage der Beschlussvorlage 0956/2026, die der Rat am 16.03.2026 unter Punkt 6.4 ungeändert beschlossen hat. Der Unterschied ist erheblich: Das Reihengrab stieg von 681 auf 816 Euro, das einstellige Rasengrab mit Kiesstreifen von 2.439 auf 2.656 Euro, die anonyme Urnenbeisetzung von 749 auf 882 Euro. Wer die Ortsrechtsfassung nimmt, rechnet zu niedrig.
  • Der Gebührentarif der Fassung von 2026 trägt in der Überschrift noch die Angabe "Gemäß Paragraf 1 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2022". Das ist ein stehengebliebener Verweis auf die aufgehobene Fassung; die Satzung selbst datiert auf den 16.03.2026 und tritt nach Paragraf 5 am 01.05.2026 in Kraft.
  • Die Verlängerungsgebühren fehlen im Dokument. Abschnitt A des Gebührentarifs führt zu den Ziffern 1 bis 6 jeweils die Zeile "für jedes Jahr der Verlängerung des Nutzungsrechtes", dahinter steht aber nur das Eurozeichen ohne Betrag. In der Fassung von 2022 standen dort 24,35 Euro für das einstellige Wahlgrab, 34,10 Euro zweistellig, 43,88 Euro dreistellig, 53,63 Euro vierstellig, 49,88 Euro für das Rasengrab mit Kiesstreifen, 60,48 Euro für das Rasengrab mit Grabplatte, 35,65 Euro für das Urnenwahlgrab, 38,73 und 43,95 Euro für die Urnenrasengräber. Diese Zahlen sind mit der Fassung von 2022 außer Kraft getreten und werden deshalb hier nicht als geltende Beträge geführt.
  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 12,70 Euro je Grabstelle und Jahr nach Abschnitt I D ist in keinem unserer Grabpreise enthalten. Der Tarif erhebt sie ausdrücklich nur, soweit sie nicht beim Erwerb des Nutzungsrechtes enthalten ist, und Paragraf 4 der Satzung zeigt, worauf sich das bezieht: auf die alten Nutzungsrechte aus den Friedhofssatzungen der früheren Samtgemeinde Bederkesa in Drangstedt, Köhlen, Kührstedt, Lintig und Ringstedt, für die die Friedhofspflegegebühr noch bis zu festen Stichtagen zwischen 2019 und 2043 jährlich läuft. Bei einem heute erworbenen Nutzungsrecht steckt sie im Erwerbspreis.
  • Die Gebühr von 42,50 Euro je Jahr für die vorzeitige Aufgabe der Pflege eines Erdgrabes nach Abschnitt I E ist der Preis dafür, dass die Stadt die Pflege eines gewöhnlichen Grabes übernimmt. Sie fällt nur bei vorzeitiger Aufgabe an und ist deshalb kein Beleg dafür, dass ein gewöhnliches Grab pflegefrei wäre.
  • Paragraf 13 Absatz 2 Buchstaben d und e der Friedhofssatzung nennt Grabstätten im anonymen und halbanonymen Gräberfeld in einem Atemzug. Der Gebührentarif kennt unter Abschnitt C nur die Beisetzung im anonymen Gräberfeld und nennt für die halbanonyme Form keinen eigenen Betrag. Wir führen deshalb nur die anonyme Form.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für die Friedhöfe in einundzwanzig Ortschaften und Ortsteilen sowie die Friedhofskapelle in Elmlohe; die Beschlussvorlage 0956/2026 spricht von neunzehn Friedhöfen als einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung. Der Gebührentarif macht keinen Unterschied zwischen ihnen, mit zwei Ausnahmen: Das Sternenkindergrab im Sarg gibt es nur auf dem Friedhof Langen, das Sternenkindergrab in der Urne nur in Langen und Bad Bederkesa. Welche Friedhöfe ein Rasengräberfeld oder ein Urnengemeinschaftsgrab haben, sagt weder die Satzung noch der Tarif; beide Angebote sind dort nur als friedhofsabhängig bezeichnet.
  • Für die Grabstätten im Rasengräberfeld sagt Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dass der Nutzungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung nicht verantwortlich ist. Wer sie stattdessen bezahlt, steht dort nicht wörtlich. Ein Dritter kommt nicht in Betracht: Es gibt in Geestland weder eine Genossenschaft noch eine Treuhandstelle noch einen Dauergrabpflegevertrag, und der Preisunterschied deckt die Pflege ab. Das einstellige Rasengrab kostet 2.330 Euro gegenüber 1.168 Euro für das einstellige Wahlgrab, also 1.162 Euro mehr auf vierzig Jahre oder 29 Euro je Jahr, während die Stadt die Übernahme der Pflege eines Erdgrabes nach Abschnitt I E mit 42,50 Euro je Jahr ansetzt.
  • Der Tarif hat unter Abschnitt V, sonstige Gebühren, keine Ziffer 1. Die Fassung von 2022 führte dort den Transport zum Grab und das Absenken in das Grab in der Ortschaft Bad Bederkesa mit 40 Euro je Träger. Die Ziffer ist in der Fassung von 2026 ersatzlos entfallen, die Nummerierung beginnt jetzt bei 2. Ebenso entfallen sind die Samstagszuschläge auf die Erdbestattung, die 2022 noch 726 statt 595 Euro und 562 statt 463 Euro kosteten; geblieben ist nur der Samstagszuschlag auf die Beisetzung von Ascheresten.
  • Die Benutzung der Kapelle mit 186 Euro und des Aufbahrungsraumes mit 68 Euro je Tag sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebenso wenig die Genehmigung eines Grabmals mit 50 Euro nach Abschnitt IV Ziffer 2. Eine Abräumgebühr zu Beginn des Nutzungsrechts kennt der Tarif nicht; das Abräumen bei Rückgabe wird nach Aufwand mit 60 Euro je Stunde abgerechnet.

Friedhöfe in Geestland und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.