Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wilhelmshaven · Niedersachsen · AGS 03405000

Friedhofsgebühren Wilhelmshaven: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 9 Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven, Technische Betriebe Wilhelmshaven, nicht für einzelne.

577,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, Laufzeit 20 Jahre

6.608,00 €
Teuerstes Grab

Baumwahlgrabstätte an einem über zwanzig Jahre alten Baum mit sechs Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 Jahre

14
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Wilhelmshaven kostet

Kurz beantwortet

In Wilhelmshaven kostet das günstigste Grab 577,00 € (Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, Laufzeit 20 Jahre), das teuerste 6.608,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Rasenreihengrabstätte, Laufzeit 25 Jahre, Grabgröße 1,20 mal 2,00 MeterDie Friedhofsverwaltung bietet Rasenreihengräber nur auf dem Friedhof Friedenstraße an. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart nicht auf und sagt deshalb auch nichts über die Pflege. Wir führen sie darum nicht als pflegefrei, obwohl sie 755 Euro mehr kostet als das gewöhnliche Reihengrab.2.130,00 €598,00 €2.728,00 €25 J.Ziffer 2.00 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, Laufzeit 20 JahreDie Grabgröße beträgt 0,70 mal 1,00 Meter. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für diesen Personenkreis.321,00 €256,00 €577,00 €20 J.Ziffer 2.01 des Gebührentarifs und Ziffer 2.11
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Laufzeit 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Wilhelmshaven. Erdreihengräber gibt es nach Angabe der Friedhofsverwaltung nur auf dem Friedhof Aldenburg. Die Grabgröße beträgt 1,20 mal 2,00 Meter.1.375,00 €598,00 €1.973,00 €25 J.Ziffer 2.02 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12
Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, einstellig, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabstätte einen Sarg und bis zu zwei biologisch abbaubare Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.04 je Jahr 31,60 Euro.632,00 €256,00 €888,00 €20 J.Ziffer 2.03 des Gebührentarifs und Ziffer 2.11
Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle, die Grabgröße beträgt 1,20 mal 2,60 Meter. In einer einstelligen Wahlgrabstätte können nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung ein Sarg und bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.06 je Stelle und Jahr 82,96 Euro.2.074,00 €598,00 €2.672,00 €25 J.Ziffer 2.05 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12
Große Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle, die Grabgröße beträgt 1,50 mal 3,00 Meter. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.08 je Stelle und Jahr 126,04 Euro.3.151,00 €598,00 €3.749,00 €25 J.Ziffer 2.07 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDer Tarif nennt 687 Euro je Quadratmeter; die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt vier Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.02 je Quadratmeter und Jahr 34,35 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.687,00 €202,00 €889,00 €20 J.Ziffer 3.01 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Anonyme UrnenreihengrabstelleDas günstigste Grab in Wilhelmshaven. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung erfolgt die Herrichtung und Pflege der Grabstätten ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, die Beisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Grabstätte trägt keinen Hinweis auf die Identität der Verstorbenen. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen.447,00 €154,00 €601,00 €20 J.Ziffer 3.04 des Gebührentarifs und Ziffer 4.01
Urnengrabstelle in einer UrnengemeinschaftsanlageNach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung erfolgt die Herrichtung und Pflege der Anlage ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; sie errichtet auch das gemeinsame Grabmal mit den Namen und den Geburts- und Sterbejahren. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen.1.569,00 €202,00 €1.771,00 €20 J.Ziffer 3.05 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 15 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Die Grabstätte misst einen halben Quadratmeter und nimmt zwei biologisch abbaubare Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.07 je Jahr 34,40 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.516,00 €202,00 €718,00 €15 J.Ziffer 3.06 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Urnengrabstelle in einer Urnenreihengrabstätte als Baumgrabstätte, für 15 JahreDie Friedhofsverwaltung nennt diese Grabart Gemeinschaftsbaum. Nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung übernimmt sie die Herrichtung und Pflege der Flächen; nach Absatz 8 darf auf der Grabstätte nur Blumenschmuck abgelegt werden, Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen sind ausgeschlossen. Die Pflicht, verwelkte Blumen zu entfernen, trifft nach Absatz 8 nur die Baumwahlgräber.2.047,00 €202,00 €2.249,00 €15 J.Ziffer 3.09 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Baumwahlgrabstätte an einem Jungbaum mit vier Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit ihren vier Urnenplätzen, die als Einzel-, Paar- oder Familiengrabstellen belegt werden können. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.12 je Jahr 159,05 Euro. Das Faltblatt der Technischen Betriebe sagt für Familien- und Gemeinschaftsbaumgräber, dass während der gesamten Ruhe- und Nutzzeit keine Grabpflegekosten entstehen.3.181,00 €202,00 €3.383,00 €20 J.Ziffer 3.10 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Baumwahlgrabstätte an einem über zwanzig Jahre alten Baum mit sechs Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit ihren sechs Urnenplätzen. Das teuerste Grab in Wilhelmshaven. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.12 je Jahr 320,30 Euro.6.406,00 €202,00 €6.608,00 €20 J.Ziffer 3.11 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04
Partnerschaftsurnengrabstätte für zwei Urnen, für 20 JahreDas Grab liegt nach Darstellung der Friedhofsverwaltung in einer Urnengemeinschaftsanlage, deren Herrichtung und Pflege Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ausschließlich der Friedhofsverwaltung zuweist. Paragraf 15 Absatz 6 verbietet dort Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen. Die Ruhefrist der Asche beträgt nach Paragraf 15 Absatz 5 fünfzehn Jahre, die Grabstätte wird für zwanzig Jahre zugewiesen. Wird die zweite Urne erst nach fünf Jahren beigesetzt, kostet die Anpassung der Laufzeit nach Ziffer 3.14 einmalig 131,90 Euro.2.638,00 €202,00 €2.840,00 €20 J.Ziffer 3.13 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot-, Fehl- und Ungeborener256,00 €Ziffer 2.11 des Gebührentarifs
Beisetzung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr598,00 €Ziffer 2.12 des Gebührentarifs
Anonyme Urnenbeisetzung154,00 €Ziffer 4.01 des Gebührentarifs
Urnenbeisetzung202,00 €Ziffer 4.04 des Gebührentarifs
Tieferlegung eines vorhandenen Sarges im Erdbestattungsgrab331,00 €Ziffer 2.13 des Gebührentarifs
Benutzung der Feierhalle oder der Kapelle266,00 €Ziffer 1.01 des Gebührentarifs
Benutzung der Orgel21,00 €Ziffer 1.02 des Gebührentarifs
Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung, Aufstellung oder Änderung eines stehenden Grabmals88,00 €Ziffer 1.10 des Gebührentarifs
Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung, Aufstellung oder Änderung eines liegenden Grabmals43,00 €Ziffer 1.11 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr31,60 €Ziffer 2.04 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Stelle und Jahr82,96 €Ziffer 2.06 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer großen Wahlgrabstätte, je Stelle und Jahr126,04 €Ziffer 2.08 des Gebührentarifs
Vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte nach Ziffer 2.05, je vollem Jahr und Stelle der verbleibenden Ruhezeit140,00 €Ziffer 2.09 des Gebührentarifs
Ausgrabung oder Exhumierung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.829,00 €Ziffer 2.21 des Gebührentarifs
Ausgrabung oder Exhumierung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot-, Fehl- und Ungeborener634,00 €Ziffer 2.22 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 3.01, je Quadratmeter und Jahr34,35 €Ziffer 3.02 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 3.06, je Jahr34,40 €Ziffer 3.07 des Gebührentarifs
Vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte, je vollem Jahr der verbleibenden Ruhezeit80,00 €Ziffern 3.03 und 3.08 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstätte an einem Jungbaum, je Jahr159,05 €Ziffer 3.12 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstätte an einem Altbaum, je Jahr320,30 €Ziffer 3.12 des Gebührentarifs
Anpassung der Laufzeit einer Partnerschaftsurnengrabstätte an die Ruhezeit131,90 €Ziffer 3.14 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer Urne296,00 €Ziffer 4.02 des Gebührentarifs
Abräumen einer Wahl- oder Reihengrabstätte durch die Friedhofsverwaltung571,00 €Ziffer 6.01 des Gebührentarifs
Abräumen einer Urnenwahl- oder Urnenreihengrabstätte durch die Friedhofsverwaltung400,00 €Ziffer 6.02 des Gebührentarifs
Leistungen, die nach Art und Umfang im Tarif nicht bestimmt werden können, je angefangene halbe Stunde16,00 bis 37,00 EuroSchlussbestimmung des Gebührentarifs
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.228,00 €

Rasenreihengrabstätte, Laufzeit 25 Jahre, Grabgröße 1,20 mal 2,00 Meter in Wilhelmshaven, über 25 Jahre, das sind 369,12 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 2.00 des Gebührentarifs und Ziffer 2.122.130,00 €
BestattungZiffer 2.11 des Gebührentarifs598,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.728,00 €

Die Friedhofsverwaltung bietet Rasenreihengräber nur auf dem Friedhof Friedenstraße an. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart nicht auf und sagt deshalb auch nichts über die Pflege. Wir führen sie darum nicht als pflegefrei, obwohl sie 755 Euro mehr kostet als das gewöhnliche Reihengrab.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die drei städtischen Friedhöfe Friedenstraße, Aldenburg und Ehrenfriedhof. Für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten die Ordnungen ihrer eigenen Träger, die wir hier nicht erfassen.
  • Die Rasenreihengrabstätte nach Ziffer 2.00 kommt in der Friedhofssatzung nicht vor. Paragraf 12 Absatz 2 zählt die Grabarten auf und nennt sie nicht, und das Wort Rasen steht in der gesamten Satzung nur im Betretungsverbot des Paragrafen 5. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei, obwohl sie mit 2.130 Euro um 755 Euro über dem gewöhnlichen Reihengrab liegt und dieser Aufschlag auf eine übernommene Rasenpflege hindeutet. Eine Vorschrift, die der Stadt die Pflege dieser Grabstätte zuweist, gibt es nicht.
  • Beim Partnerschaftsgrab verweist Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausdrücklich nur auf Paragraf 15 Absatz 4 Satz 3 bis 6 und damit gerade nicht auf den siebten Satz, der die Pflege der Friedhofsverwaltung zuweist. Wir führen die Partnerschaftsurnengrabstätte dennoch als pflegefrei, weil jener siebte Satz die Pflege der gesamten Anlage regelt und das Partnerschaftsgrab nach der Darstellung der Friedhofsverwaltung in einer Urnengemeinschaftsanlage liegt und weil Absatz 6 dort jede Bepflanzung und jede Einfassung verbietet. Wer den Verweis eng liest, kommt an dieser Stelle zu einem anderen Ergebnis.
  • Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung weist der Friedhofsverwaltung die Herrichtung und Pflege der Fläche um die Baumgrabstätten herum zu, dem Wortlaut nach also nicht die der Grabstätte selbst. Wir führen die Baumgräber trotzdem als pflegefrei, weil Absatz 8 auf ihnen jede gärtnerische Gestaltung ausschließt und nur das Ablegen von Blumenschmuck erlaubt und weil das Faltblatt der Technischen Betriebe für Familien- und Gemeinschaftsbaumgräber schreibt, dass während der gesamten Ruhe- und Nutzzeit keine Grabpflegekosten entstehen.
  • Die Satzung widerspricht sich bei den Ruhezeiten für Aschen. Paragraf 10 Absatz 2 setzt sie auf 20 Jahre, der Gebührentarif vergibt aber unter Ziffer 3.06 eine Urnenwahlgrabstätte und unter Ziffer 3.09 ein Baumreihengrab für 15 Jahre, und Paragraf 15 Absatz 5 nennt für Partnerschaftsgräber eine Ruhefrist von 15 Jahren. Wir übernehmen für jede Grabart die Laufzeit, die der Gebührentarif nennt.
  • Für die anonyme Urnenreihengrabstelle nach Ziffer 3.04 und die Urnengrabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage nach Ziffer 3.05 nennt der Gebührentarif keine Laufzeit. Wir setzen 20 Jahre an, weil Paragraf 15 Absatz 3 und Absatz 4 der Friedhofssatzung die Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit der Asche zuweisen und Paragraf 10 Absatz 2 diese auf 20 Jahre festsetzt. Die Friedhofsverwaltung schreibt zum Urnengemeinschaftsgrab ebenfalls, die Gebühr beziehe sich auf 20 Jahre, nennt auf derselben Seite aber eine Ruhefrist von 15 Jahren.
  • Die Beträge der Ziffern 3.10, 3.11 und 3.13 gelten für die gesamte Grabstätte mit vier, sechs beziehungsweise zwei Urnenplätzen. Die Ziffern 3.01 und 3.06 nennen den Betrag je Quadratmeter, wobei die Grabstätte einen ganzen beziehungsweise einen halben Quadratmeter groß ist und vier beziehungsweise zwei Urnen aufnimmt. Einen Preis für einen einzelnen Urnenplatz nennt der Tarif nicht.
  • Die Erdwahlgrabstätten nach den Ziffern 2.05 und 2.07 sind je Grabstelle bepreist. Eine mehrstellige Familiengrabstätte kostet entsprechend ein Vielfaches.
  • Ziffer 2.03 steht im Abschnitt für die Erdbestattung und nennt eine Grabgröße von 0,70 mal 1,00 Meter, trägt aber den Zusatz, dass nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen zulässig sind. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabstätte einen Sarg und bis zu zwei Urnen auf. Wir führen sie deshalb als Erdgrab.
  • Die Benutzung der Feierhalle oder Kapelle kostet nach Ziffer 1.01 gesondert 266 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebensowenig die Orgel nach Ziffer 1.02.
  • Die Abräumgebühren nach den Ziffern 6.01 und 6.02 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofssatzung räumen die Nutzungsberechtigten die Grabstätte selbst ab; die Stadt erhebt die Gebühr nur, wenn sie die Arbeit übernimmt, und die Gebührenschuld entsteht nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung erst mit der Erbringung der Leistung.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Wilhelmshaven nicht, und der Tarif ist auch nicht mit einem Vomhundertsatz aus der Haushaltssatzung zu vervielfachen. Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung verweist allein auf den anliegenden Gebührentarif.
  • Ein pflegefreies Erdgrab gibt es in Wilhelmshaven nicht. Alle Grabarten, bei denen die Stadt die Pflege trägt, nehmen ausschließlich Urnen auf.
  • Die Friedhofssatzung steht seit dem 01.01.2014 unverändert im Stadtrecht und ist damit deutlich älter als drei Jahre. Sie kennt weder die Rasenreihengrabstätte noch das muslimische Grabfeld noch das Sternenkinder-Grabfeld, die die Friedhofsverwaltung auf ihren Seiten anbietet.
  • Der Gebührentarif führt unter Ziffer 5 die sonstigen Gebühren als derzeit nicht belegt. Eine Gebühr für die Namenstafel an der Erinnerungsstätte Seefrieden steht deshalb nicht im Tarif, obwohl die Friedhofsverwaltung für deren Höhe auf die Gebührensatzung verweist.
  • Die Technischen Betriebe nennen als Beginn der Sprechzeit 7:30 Uhr, die Seite der Stadtverwaltung dagegen 8:30 Uhr. Wir folgen den Technischen Betrieben, weil sie die Friedhöfe betreiben.
  • Eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege, eine Friedhofsgärtnergenossenschaft oder ein sonstiger Pflegevertrag kommen weder in der Satzung noch auf den Seiten der Friedhofsverwaltung vor. Alle hier genannten Beträge stehen vollständig im Gebührentarif.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.