Wilhelmshaven, Niedersachsen, AGS 03405000
Friedhofsgebühren in Wilhelmshaven, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Wilhelmshaven und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Wilhelmshaven, Technische Betriebe Wilhelmshaven.
- 577,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.608,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, Laufzeit 20 Jahre, mit Beisetzung
Baumwahlgrabstätte an einem über zwanzig Jahre alten Baum mit sechs Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Wilhelmshaven kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Wilhelmshaven
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Rasenreihengrabstätte, Laufzeit 25 Jahre, Grabgröße 1,20 mal 2,00 MeterDie Friedhofsverwaltung bietet Rasenreihengräber nur auf dem Friedhof Friedenstraße an. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart nicht auf und sagt deshalb auch nichts über die Pflege. Wir führen sie darum nicht als pflegefrei, obwohl sie 755 Euro mehr kostet als das gewöhnliche Reihengrab. | 2.130,00 € | 598,00 € | 2.728,00 € | 25 J. | Ziffer 2.00 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, Laufzeit 20 JahreDie Grabgröße beträgt 0,70 mal 1,00 Meter. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für diesen Personenkreis. | 321,00 € | 256,00 € | 577,00 € | 20 J. | Ziffer 2.01 des Gebührentarifs und Ziffer 2.11 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Laufzeit 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Wilhelmshaven. Erdreihengräber gibt es nach Angabe der Friedhofsverwaltung nur auf dem Friedhof Aldenburg. Die Grabgröße beträgt 1,20 mal 2,00 Meter. | 1.375,00 € | 598,00 € | 1.973,00 € | 25 J. | Ziffer 2.02 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12 |
| Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot-, Fehl- und Ungeborene, einstellig, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabstätte einen Sarg und bis zu zwei biologisch abbaubare Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.04 je Jahr 31,60 Euro. | 632,00 € | 256,00 € | 888,00 € | 20 J. | Ziffer 2.03 des Gebührentarifs und Ziffer 2.11 |
| Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle, die Grabgröße beträgt 1,20 mal 2,60 Meter. In einer einstelligen Wahlgrabstätte können nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung ein Sarg und bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.06 je Stelle und Jahr 82,96 Euro. | 2.074,00 € | 598,00 € | 2.672,00 € | 25 J. | Ziffer 2.05 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12 |
| Große Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle, die Grabgröße beträgt 1,50 mal 3,00 Meter. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 2.08 je Stelle und Jahr 126,04 Euro. | 3.151,00 € | 598,00 € | 3.749,00 € | 25 J. | Ziffer 2.07 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12 |
8 Grabarten für die Urne in Wilhelmshaven
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDer Tarif nennt 687 Euro je Quadratmeter; die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt vier Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.02 je Quadratmeter und Jahr 34,35 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 687,00 € | 202,00 € | 889,00 € | 20 J. | Ziffer 3.01 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Anonyme UrnenreihengrabstelleDas günstigste Grab in Wilhelmshaven. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung erfolgt die Herrichtung und Pflege der Grabstätten ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, die Beisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Grabstätte trägt keinen Hinweis auf die Identität der Verstorbenen. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. | 447,00 € | 154,00 € | 601,00 € | 20 J. | Ziffer 3.04 des Gebührentarifs und Ziffer 4.01 |
| Urnengrabstelle in einer UrnengemeinschaftsanlageNach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung erfolgt die Herrichtung und Pflege der Anlage ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; sie errichtet auch das gemeinsame Grabmal mit den Namen und den Geburts- und Sterbejahren. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. | 1.569,00 € | 202,00 € | 1.771,00 € | 20 J. | Ziffer 3.05 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 15 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Die Grabstätte misst einen halben Quadratmeter und nimmt zwei biologisch abbaubare Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.07 je Jahr 34,40 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 516,00 € | 202,00 € | 718,00 € | 15 J. | Ziffer 3.06 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Urnengrabstelle in einer Urnenreihengrabstätte als Baumgrabstätte, für 15 JahreDie Friedhofsverwaltung nennt diese Grabart Gemeinschaftsbaum. Nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung übernimmt sie die Herrichtung und Pflege der Flächen; nach Absatz 8 darf auf der Grabstätte nur Blumenschmuck abgelegt werden, Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen sind ausgeschlossen. Die Pflicht, verwelkte Blumen zu entfernen, trifft nach Absatz 8 nur die Baumwahlgräber. | 2.047,00 € | 202,00 € | 2.249,00 € | 15 J. | Ziffer 3.09 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Baumwahlgrabstätte an einem Jungbaum mit vier Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit ihren vier Urnenplätzen, die als Einzel-, Paar- oder Familiengrabstellen belegt werden können. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.12 je Jahr 159,05 Euro. Das Faltblatt der Technischen Betriebe sagt für Familien- und Gemeinschaftsbaumgräber, dass während der gesamten Ruhe- und Nutzzeit keine Grabpflegekosten entstehen. | 3.181,00 € | 202,00 € | 3.383,00 € | 20 J. | Ziffer 3.10 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Baumwahlgrabstätte an einem über zwanzig Jahre alten Baum mit sechs Urnenplätzen, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit ihren sechs Urnenplätzen. Das teuerste Grab in Wilhelmshaven. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3.12 je Jahr 320,30 Euro. | 6.406,00 € | 202,00 € | 6.608,00 € | 20 J. | Ziffer 3.11 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
| Partnerschaftsurnengrabstätte für zwei Urnen, für 20 JahreDas Grab liegt nach Darstellung der Friedhofsverwaltung in einer Urnengemeinschaftsanlage, deren Herrichtung und Pflege Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ausschließlich der Friedhofsverwaltung zuweist. Paragraf 15 Absatz 6 verbietet dort Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen. Die Ruhefrist der Asche beträgt nach Paragraf 15 Absatz 5 fünfzehn Jahre, die Grabstätte wird für zwanzig Jahre zugewiesen. Wird die zweite Urne erst nach fünf Jahren beigesetzt, kostet die Anpassung der Laufzeit nach Ziffer 3.14 einmalig 131,90 Euro. | 2.638,00 € | 202,00 € | 2.840,00 € | 20 J. | Ziffer 3.13 des Gebührentarifs und Ziffer 4.04 |
25 weitere Gebühren in der Satzung von Wilhelmshaven
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot-, Fehl- und Ungeborener | 256,00 € | Ziffer 2.11 des Gebührentarifs |
| Beisetzung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 598,00 € | Ziffer 2.12 des Gebührentarifs |
| Anonyme Urnenbeisetzung | 154,00 € | Ziffer 4.01 des Gebührentarifs |
| Urnenbeisetzung | 202,00 € | Ziffer 4.04 des Gebührentarifs |
| Tieferlegung eines vorhandenen Sarges im Erdbestattungsgrab | 331,00 € | Ziffer 2.13 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Feierhalle oder der Kapelle | 266,00 € | Ziffer 1.01 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Orgel | 21,00 € | Ziffer 1.02 des Gebührentarifs |
| Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung, Aufstellung oder Änderung eines stehenden Grabmals | 88,00 € | Ziffer 1.10 des Gebührentarifs |
| Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung, Aufstellung oder Änderung eines liegenden Grabmals | 43,00 € | Ziffer 1.11 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr | 31,60 € | Ziffer 2.04 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Stelle und Jahr | 82,96 € | Ziffer 2.06 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer großen Wahlgrabstätte, je Stelle und Jahr | 126,04 € | Ziffer 2.08 des Gebührentarifs |
| Vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte nach Ziffer 2.05, je vollem Jahr und Stelle der verbleibenden Ruhezeit | 140,00 € | Ziffer 2.09 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung oder Exhumierung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.829,00 € | Ziffer 2.21 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung oder Exhumierung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot-, Fehl- und Ungeborener | 634,00 € | Ziffer 2.22 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 3.01, je Quadratmeter und Jahr | 34,35 € | Ziffer 3.02 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 3.06, je Jahr | 34,40 € | Ziffer 3.07 des Gebührentarifs |
| Vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte, je vollem Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 80,00 € | Ziffern 3.03 und 3.08 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstätte an einem Jungbaum, je Jahr | 159,05 € | Ziffer 3.12 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstätte an einem Altbaum, je Jahr | 320,30 € | Ziffer 3.12 des Gebührentarifs |
| Anpassung der Laufzeit einer Partnerschaftsurnengrabstätte an die Ruhezeit | 131,90 € | Ziffer 3.14 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne | 296,00 € | Ziffer 4.02 des Gebührentarifs |
| Abräumen einer Wahl- oder Reihengrabstätte durch die Friedhofsverwaltung | 571,00 € | Ziffer 6.01 des Gebührentarifs |
| Abräumen einer Urnenwahl- oder Urnenreihengrabstätte durch die Friedhofsverwaltung | 400,00 € | Ziffer 6.02 des Gebührentarifs |
| Leistungen, die nach Art und Umfang im Tarif nicht bestimmt werden können, je angefangene halbe Stunde | 16,00 bis 37,00 Euro | Schlussbestimmung des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Wilhelmshaven über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.228,00 €
Rasenreihengrabstätte, Laufzeit 25 Jahre, Grabgröße 1,20 mal 2,00 Meter in Wilhelmshaven, über 25 Jahre, das sind 369,12 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 2.00 des Gebührentarifs und Ziffer 2.12 | 2.130,00 € |
| BestattungZiffer 2.11 des Gebührentarifs | 598,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.728,00 € |
Die Friedhofsverwaltung bietet Rasenreihengräber nur auf dem Friedhof Friedenstraße an. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart nicht auf und sagt deshalb auch nichts über die Pflege. Wir führen sie darum nicht als pflegefrei, obwohl sie 755 Euro mehr kostet als das gewöhnliche Reihengrab.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif, beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
17 Fragen, die die Satzung von Wilhelmshaven offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die drei städtischen Friedhöfe Friedenstraße, Aldenburg und Ehrenfriedhof. Für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten die Ordnungen ihrer eigenen Träger, die wir hier nicht erfassen.
- Die Rasenreihengrabstätte nach Ziffer 2.00 kommt in der Friedhofssatzung nicht vor. Paragraf 12 Absatz 2 zählt die Grabarten auf und nennt sie nicht, und das Wort Rasen steht in der gesamten Satzung nur im Betretungsverbot des Paragrafen 5. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei, obwohl sie mit 2.130 Euro um 755 Euro über dem gewöhnlichen Reihengrab liegt und dieser Aufschlag auf eine übernommene Rasenpflege hindeutet. Eine Vorschrift, die der Stadt die Pflege dieser Grabstätte zuweist, gibt es nicht.
- Beim Partnerschaftsgrab verweist Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausdrücklich nur auf Paragraf 15 Absatz 4 Satz 3 bis 6 und damit gerade nicht auf den siebten Satz, der die Pflege der Friedhofsverwaltung zuweist. Wir führen die Partnerschaftsurnengrabstätte dennoch als pflegefrei, weil jener siebte Satz die Pflege der gesamten Anlage regelt und das Partnerschaftsgrab nach der Darstellung der Friedhofsverwaltung in einer Urnengemeinschaftsanlage liegt und weil Absatz 6 dort jede Bepflanzung und jede Einfassung verbietet. Wer den Verweis eng liest, kommt an dieser Stelle zu einem anderen Ergebnis.
- Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung weist der Friedhofsverwaltung die Herrichtung und Pflege der Fläche um die Baumgrabstätten herum zu, dem Wortlaut nach also nicht die der Grabstätte selbst. Wir führen die Baumgräber trotzdem als pflegefrei, weil Absatz 8 auf ihnen jede gärtnerische Gestaltung ausschließt und nur das Ablegen von Blumenschmuck erlaubt und weil das Faltblatt der Technischen Betriebe für Familien- und Gemeinschaftsbaumgräber schreibt, dass während der gesamten Ruhe- und Nutzzeit keine Grabpflegekosten entstehen.
- Die Satzung widerspricht sich bei den Ruhezeiten für Aschen. Paragraf 10 Absatz 2 setzt sie auf 20 Jahre, der Gebührentarif vergibt aber unter Ziffer 3.06 eine Urnenwahlgrabstätte und unter Ziffer 3.09 ein Baumreihengrab für 15 Jahre, und Paragraf 15 Absatz 5 nennt für Partnerschaftsgräber eine Ruhefrist von 15 Jahren. Wir übernehmen für jede Grabart die Laufzeit, die der Gebührentarif nennt.
- Für die anonyme Urnenreihengrabstelle nach Ziffer 3.04 und die Urnengrabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage nach Ziffer 3.05 nennt der Gebührentarif keine Laufzeit. Wir setzen 20 Jahre an, weil Paragraf 15 Absatz 3 und Absatz 4 der Friedhofssatzung die Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit der Asche zuweisen und Paragraf 10 Absatz 2 diese auf 20 Jahre festsetzt. Die Friedhofsverwaltung schreibt zum Urnengemeinschaftsgrab ebenfalls, die Gebühr beziehe sich auf 20 Jahre, nennt auf derselben Seite aber eine Ruhefrist von 15 Jahren.
- Die Beträge der Ziffern 3.10, 3.11 und 3.13 gelten für die gesamte Grabstätte mit vier, sechs beziehungsweise zwei Urnenplätzen. Die Ziffern 3.01 und 3.06 nennen den Betrag je Quadratmeter, wobei die Grabstätte einen ganzen beziehungsweise einen halben Quadratmeter groß ist und vier beziehungsweise zwei Urnen aufnimmt. Einen Preis für einen einzelnen Urnenplatz nennt der Tarif nicht.
- Die Erdwahlgrabstätten nach den Ziffern 2.05 und 2.07 sind je Grabstelle bepreist. Eine mehrstellige Familiengrabstätte kostet entsprechend ein Vielfaches.
- Ziffer 2.03 steht im Abschnitt für die Erdbestattung und nennt eine Grabgröße von 0,70 mal 1,00 Meter, trägt aber den Zusatz, dass nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen zulässig sind. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabstätte einen Sarg und bis zu zwei Urnen auf. Wir führen sie deshalb als Erdgrab.
- Die Benutzung der Feierhalle oder Kapelle kostet nach Ziffer 1.01 gesondert 266 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebensowenig die Orgel nach Ziffer 1.02.
- Die Abräumgebühren nach den Ziffern 6.01 und 6.02 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofssatzung räumen die Nutzungsberechtigten die Grabstätte selbst ab; die Stadt erhebt die Gebühr nur, wenn sie die Arbeit übernimmt, und die Gebührenschuld entsteht nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung erst mit der Erbringung der Leistung.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Wilhelmshaven nicht, und der Tarif ist auch nicht mit einem Vomhundertsatz aus der Haushaltssatzung zu vervielfachen. Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung verweist allein auf den anliegenden Gebührentarif.
- Ein pflegefreies Erdgrab gibt es in Wilhelmshaven nicht. Alle Grabarten, bei denen die Stadt die Pflege trägt, nehmen ausschließlich Urnen auf.
- Die Friedhofssatzung steht seit dem 01.01.2014 unverändert im Stadtrecht und ist damit deutlich älter als drei Jahre. Sie kennt weder die Rasenreihengrabstätte noch das muslimische Grabfeld noch das Sternenkinder-Grabfeld, die die Friedhofsverwaltung auf ihren Seiten anbietet.
- Der Gebührentarif führt unter Ziffer 5 die sonstigen Gebühren als derzeit nicht belegt. Eine Gebühr für die Namenstafel an der Erinnerungsstätte Seefrieden steht deshalb nicht im Tarif, obwohl die Friedhofsverwaltung für deren Höhe auf die Gebührensatzung verweist.
- Die Technischen Betriebe nennen als Beginn der Sprechzeit 7:30 Uhr, die Seite der Stadtverwaltung dagegen 8:30 Uhr. Wir folgen den Technischen Betrieben, weil sie die Friedhöfe betreiben.
- Eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege, eine Friedhofsgärtnergenossenschaft oder ein sonstiger Pflegevertrag kommen weder in der Satzung noch auf den Seiten der Friedhofsverwaltung vor. Alle hier genannten Beträge stehen vollständig im Gebührentarif.
Friedhöfe in Wilhelmshaven und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in WilhelmshavenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven 2025/2026, der vollständige Gebührentarif beschlossen am 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven, Friedhofsgebührensatzung, Stadtrecht Sr 85-12, Lesefassung vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 18.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven, 7. Änderungssatzung vom Rat beschlossen am 18.12.2024, nach Artikel 2 in Kraft seit 01.01.2025
- Satzung der Stadt Wilhelmshaven für die städtischen Friedhöfe, Friedhofssatzung, Stadtrecht Sr 85-11, Lesefassung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.11.2013, nach Paragraf 36 in Kraft seit 01.01.2014
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.