Cuxhaven, Niedersachsen, AGS 03352011
Friedhofsgebühren in Cuxhaven, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Cuxhaven und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Cuxhaven.
- 940,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.200,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig, mit Beisetzung
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stellig, mit Beisetzung
Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Cuxhaven kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Cuxhaven
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erd-Wahlgrabstätte, 1-stelligDas günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze. | 1.825,00 € | 580,00 € | 2.405,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 2-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus zwei nebeneinanderliegenden Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.2 je Jahr 138,50 Euro. | 2.770,00 € | 580,00 € | 3.350,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.3 je Jahr 186 Euro. | 3.720,00 € | 580,00 € | 4.300,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 4-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus vier Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.4 je Jahr 234 Euro. | 4.680,00 € | 580,00 € | 5.260,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 1-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 36 Euro je Jahr, also 720 Euro. Die Beisetzungsgebühr enthält nach Paragraf 4 Absatz 3 zusätzlich die Einsaat des Rasens. | 2.545,00 € | 580,00 € | 3.125,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 2-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 73 Euro je Jahr, also 1.460 Euro. | 4.230,00 € | 580,00 € | 4.810,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 3-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 110,75 Euro je Jahr, also 2.215 Euro. | 5.935,00 € | 580,00 € | 6.515,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 147 Euro je Jahr, also 2.940 Euro. | 7.620,00 € | 580,00 € | 8.200,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
10 Grabarten für die Urne in Cuxhaven
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stelligDas günstigste Urnengrab in Cuxhaven, das die Angehörigen selbst gestalten dürfen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.1 je Jahr 67,25 Euro. | 1.345,00 € | 175,00 € | 1.520,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stelligDie Urnenstele nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.2 je Jahr 72 Euro. | 1.440,00 € | 175,00 € | 1.615,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stelligDie Urnenröhre nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.3 je Jahr 96,50 Euro. | 1.930,00 € | 175,00 € | 2.105,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.3 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.4 je Jahr 97,50 Euro. | 1.950,00 € | 175,00 € | 2.125,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.5 je Jahr 38,25 Euro. | 765,00 € | 175,00 € | 940,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.5 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie 2-stellige Partner-Urnen-Wahlgrabstätte als RasengrabNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Grabstätten als Rasenfläche an und unterhält sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 16 zu den pflegefreien Grabstätten. Nach Paragraf 16 Absatz 3 ist die Verlängerung nur einmal im Zusammenhang mit der zweiten Bestattung auf volle zwanzig Jahre möglich. | 1.775,00 € | 175,00 € | 1.950,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stelligNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt die Baumgräber unterhalb des Kronenbereiches an und pflegt sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 15 zu den pflegefreien Grabstätten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.1 je Jahr 114,25 Euro. | 2.285,00 € | 175,00 € | 2.460,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am FamilienbaumDie größere Form des Baumgrabes. Auch sie legt die Stadt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung an und pflegt sie. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.2 je Jahr 258 Euro. | 5.160,00 € | 175,00 € | 5.335,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Cuxhaven. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung liegen diese Grabstätten auf Flächen, die insgesamt und ausschließlich die Stadt unterhält; die Lage der Urne ist nach Absatz 3 nur der Stadt bekannt. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus. | 1.200,00 € | 160,00 € | 1.360,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Halbanonyme Urnen-ReihengrabstätteGemeint ist der Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung: Die Stadt legt die Fläche gärtnerisch gestaltet an und unterhält sie, die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal stellt die Stadt, persönliche Grabausstattung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus. | 1.550,00 € | 175,00 € | 1.725,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
58 weitere Gebühren in der Satzung von Cuxhaven
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter bis 6 Jahre | 317,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre | 580,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnenbeisetzung | 160,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenbeisetzung mit Angehörigen | 175,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung der großen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten | 180,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1 |
| Benutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten | 120,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.2 |
| Benutzung der Kühlkammer, je Tag | 30,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.3 |
| Benutzung der Friedhofskapellen in Berensch, Franzenburg, Gudendorf und Oxstedt, höchstens 45 Minuten | 140,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.4 |
| Benutzung des Verabschiedungsraumes, höchstens 2 Stunden | 40,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr | 91,25 € | Paragraf 7 Ziffer 1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr | 138,50 € | Paragraf 7 Ziffer 1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr | 186,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr | 234,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 5-stellig, je Jahr | 282,25 € | Paragraf 7 Ziffer 1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 6-stellig, je Jahr | 329,50 € | Paragraf 7 Ziffer 1.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr | 425,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr | 67,25 € | Paragraf 7 Ziffer 2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr | 74,95 € | Paragraf 7 Ziffer 2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stellig, je Jahr | 72,00 € | Paragraf 7 Ziffer 2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stellig, je Jahr | 96,50 € | Paragraf 7 Ziffer 2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stellig, je Jahr | 97,50 € | Paragraf 7 Ziffer 2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig, je Jahr | 38,25 € | Paragraf 7 Ziffer 2.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 1-stellig, je Jahr | 127,25 € | Paragraf 7 Ziffer 3.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 2-stellig, je Jahr | 211,50 € | Paragraf 7 Ziffer 3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 3-stellig, je Jahr | 296,75 € | Paragraf 7 Ziffer 3.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 4-stellig, je Jahr | 381,00 € | Paragraf 7 Ziffer 3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 2-stelligen Partner-Urnen-Wahlgrabstätte, je Jahr | 88,75 € | Paragraf 7 Ziffer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stellig, je Jahr | 114,25 € | Paragraf 7 Ziffer 5.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am Familienbaum, je Jahr | 258,00 € | Paragraf 7 Ziffer 5.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 73,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 102,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 131,25 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.3 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 161,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.4 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 52,50 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 2.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Reihengrabstätte, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 73,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 109,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 175,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 74,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 2.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Reihengrabstätte in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 109,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 3 |
| Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren | 952,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.1 |
| Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren | 635,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.2 |
| Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahre | 1.740,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.3 |
| Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahren | 1.160,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.4 |
| Umbettung einer Urne | 480,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.5 |
| Ausbettung einer Urne | 320,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.6 |
| Genehmigung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.1 |
| Ausstellen oder Umschreiben einer Graberwerbsurkunde oder einer Graberwerbsersatzurkunde | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.2 |
| Schriftliche Zustimmung für die Zulassung Gewerbetreibender | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.3 |
| Verwaltungsgebühr für die vorzeitige Aufgabe einer Grabstätte | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.4 |
| Auffüllen einer Grabstätte, ohne Neubepflanzung | 305,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.1 |
| Bereitstellung von Oberboden, Container mit 600 Litern | 109,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.2 |
| Bereitstellung von Oberboden, Sackware mit 50 Litern | 22,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.3 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, manuell | 157,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.4 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, mit maschinellem Einsatz | 210,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.5 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, manuell | 120,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.6 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, mit maschinellem Einsatz | 173,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.7 |
| Abräumen eines Grabmals | 157,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.8 |
| Sonstige Dienstleistungen nach Aufwand, je angefangene 30 Minuten | 32,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.9 |
Was ein Grab in Cuxhaven über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.605,00 €
Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig in Cuxhaven, über 20 Jahre, das sind 380,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung | 1.825,00 € |
| BestattungParagraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung | 580,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.405,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Cuxhaven offenlässt
- Die Nutzungsgebühren nach Paragraf 6 schließen die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit ein. Die Jahressätze des Paragrafen 8 Absatz 1 gelten ausdrücklich nur für Grabnutzungsrechte, bei denen diese Gebühr nicht im Voraus festgesetzt und eingefordert wurde, also für ältere Rechte. Wir addieren sie deshalb nicht auf die Grabpreise.
- Die Gebührensatzung nennt keinen Preis für eine Erd-Reihengrabstätte. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart in Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a weiterhin auf, und Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 der Gebührensatzung setzt für bestehende Erd-Reihengräber eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 73 Euro je Jahr fest. Neu vergeben wird sie offenbar nicht mehr. Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven ist deshalb die einstellige Erd-Wahlgrabstätte.
- Ebenso fehlt ein Preis für die pflegefreien Erd-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung, für die pflegefreien Urnen-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 9 und für die Urnen-Reihengrabstätten als Baumgräber nach Paragraf 10. Die Gebührensatzung kennt unter Paragraf 6 Absatz 2 nur zwei Reihengrabstätten, die anonyme und die halbanonyme.
- Die halbanonyme Urnen-Reihengrabstätte nach Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 der Gebührensatzung trägt in der Friedhofssatzung keinen gleichlautenden Namen. Wir ordnen sie dem Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung zu, also den Urnen-Reihengemeinschaftsgrabstätten, weil dort die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal steht und persönliche Grabausstattung nicht gestattet ist. Die örtliche Presse beschreibt den Urnengarten in Brockeswalde ebenso als halbanonyme Bestattung im Rasenfeld mit einer Stele in der Mitte. Diese Zuordnung ist eine Auslegung, kein Wortlaut.
- Die Urnenstele und die Urnenröhre führt die Gebührensatzung mit vier Preiszeilen, die Friedhofssatzung von 2011 kennt beide Grabarten nicht. Paragraf 5 Absatz 4 der Friedhofssatzung erlaubt der Stadt, neue Arten von Grabstätten zu erproben. Wir führen sie deshalb als Urnen-Wahlgrabstätten und nicht als pflegefrei: Es gibt keine Vorschrift, die der Stadt für sie die Pflege auferlegt. Dass an einer Stele oder über einer Röhre kaum etwas zu pflegen ist, ist ein Eindruck und kein Beleg.
- Die Beisetzungsgebühr unterscheidet nach Paragraf 4 Absatz 2 zwischen der anonymen Urnenbeisetzung mit 160 Euro und der Urnenbeisetzung mit Angehörigen mit 175 Euro. Wir rechnen bei der anonymen Urnen-Reihengrabstätte den niedrigeren Satz, weil die Lage der Urne nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur der Stadt bekannt ist, und bei allen übrigen Urnengräbern den höheren.
- Die Gebührensätze der Ziffern 1.1 bis 1.4 für konfessionsfreie Grabfelder gelten nach Paragraf 6 Absatz 1 gleichermaßen für jüdische und muslimische Grabfelder. Eigene Preiszeilen dafür gibt es nicht.
- Die mehrstelligen Grabstätten kosten die genannten Beträge für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ein Preis je Grabstelle steht nicht im Tarif.
- Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 180 oder 120 Euro, die Benutzung einer der Friedhofskapellen 140 Euro. Diese Beträge sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung erlaubt der Verwaltung, für besondere Leistungen, die der Tarif nicht vorsieht, eine Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand festzusetzen. Deren Höhe steht damit nicht in der Satzung.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Das Rathaus nennt nur die Zeiten des Bürgerbüros.
Friedhöfe in Cuxhaven und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in CuxhavenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Neufassung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Cuxhaven vom 08.12.2011
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.