Cuxhaven · Niedersachsen · AGS 03352011
Friedhofsgebühren Cuxhaven: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Cuxhaven, nicht für einzelne.
- 940,00 €
- Günstigstes Grab
- 8.200,00 €
- Teuerstes Grab
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Erdbestattung
Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stellig
Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Cuxhaven kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 8 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erd-Wahlgrabstätte, 1-stelligDas günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze. | 1.825,00 € | 580,00 € | 2.405,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 2-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus zwei nebeneinanderliegenden Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.2 je Jahr 138,50 Euro. | 2.770,00 € | 580,00 € | 3.350,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.3 je Jahr 186 Euro. | 3.720,00 € | 580,00 € | 4.300,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erd-Wahlgrabstätte, 4-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus vier Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.4 je Jahr 234 Euro. | 4.680,00 € | 580,00 € | 5.260,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 1-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 36 Euro je Jahr, also 720 Euro. Die Beisetzungsgebühr enthält nach Paragraf 4 Absatz 3 zusätzlich die Einsaat des Rasens. | 2.545,00 € | 580,00 € | 3.125,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 2-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 73 Euro je Jahr, also 1.460 Euro. | 4.230,00 € | 580,00 € | 4.810,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 3-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 110,75 Euro je Jahr, also 2.215 Euro. | 5.935,00 € | 580,00 € | 6.515,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 147 Euro je Jahr, also 2.940 Euro. | 7.620,00 € | 580,00 € | 8.200,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
Urne: 10 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stelligDas günstigste Urnengrab in Cuxhaven, das die Angehörigen selbst gestalten dürfen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.1 je Jahr 67,25 Euro. | 1.345,00 € | 175,00 € | 1.520,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stelligDie Urnenstele nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.2 je Jahr 72 Euro. | 1.440,00 € | 175,00 € | 1.615,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stelligDie Urnenröhre nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.3 je Jahr 96,50 Euro. | 1.930,00 € | 175,00 € | 2.105,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.3 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.4 je Jahr 97,50 Euro. | 1.950,00 € | 175,00 € | 2.125,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.5 je Jahr 38,25 Euro. | 765,00 € | 175,00 € | 940,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.5 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie 2-stellige Partner-Urnen-Wahlgrabstätte als RasengrabNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Grabstätten als Rasenfläche an und unterhält sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 16 zu den pflegefreien Grabstätten. Nach Paragraf 16 Absatz 3 ist die Verlängerung nur einmal im Zusammenhang mit der zweiten Bestattung auf volle zwanzig Jahre möglich. | 1.775,00 € | 175,00 € | 1.950,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stelligNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt die Baumgräber unterhalb des Kronenbereiches an und pflegt sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 15 zu den pflegefreien Grabstätten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.1 je Jahr 114,25 Euro. | 2.285,00 € | 175,00 € | 2.460,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am FamilienbaumDie größere Form des Baumgrabes. Auch sie legt die Stadt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung an und pflegt sie. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.2 je Jahr 258 Euro. | 5.160,00 € | 175,00 € | 5.335,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Cuxhaven. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung liegen diese Grabstätten auf Flächen, die insgesamt und ausschließlich die Stadt unterhält; die Lage der Urne ist nach Absatz 3 nur der Stadt bekannt. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus. | 1.200,00 € | 160,00 € | 1.360,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Halbanonyme Urnen-ReihengrabstätteGemeint ist der Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung: Die Stadt legt die Fläche gärtnerisch gestaltet an und unterhält sie, die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal stellt die Stadt, persönliche Grabausstattung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus. | 1.550,00 € | 175,00 € | 1.725,00 € | 20 J. | Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter bis 6 Jahre | 317,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre | 580,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnenbeisetzung | 160,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenbeisetzung mit Angehörigen | 175,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung der großen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten | 180,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1 |
| Benutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten | 120,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.2 |
| Benutzung der Kühlkammer, je Tag | 30,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.3 |
| Benutzung der Friedhofskapellen in Berensch, Franzenburg, Gudendorf und Oxstedt, höchstens 45 Minuten | 140,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.4 |
| Benutzung des Verabschiedungsraumes, höchstens 2 Stunden | 40,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr | 91,25 € | Paragraf 7 Ziffer 1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr | 138,50 € | Paragraf 7 Ziffer 1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr | 186,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr | 234,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 5-stellig, je Jahr | 282,25 € | Paragraf 7 Ziffer 1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 6-stellig, je Jahr | 329,50 € | Paragraf 7 Ziffer 1.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr | 425,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr | 67,25 € | Paragraf 7 Ziffer 2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr | 74,95 € | Paragraf 7 Ziffer 2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stellig, je Jahr | 72,00 € | Paragraf 7 Ziffer 2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stellig, je Jahr | 96,50 € | Paragraf 7 Ziffer 2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stellig, je Jahr | 97,50 € | Paragraf 7 Ziffer 2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig, je Jahr | 38,25 € | Paragraf 7 Ziffer 2.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 1-stellig, je Jahr | 127,25 € | Paragraf 7 Ziffer 3.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 2-stellig, je Jahr | 211,50 € | Paragraf 7 Ziffer 3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 3-stellig, je Jahr | 296,75 € | Paragraf 7 Ziffer 3.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 4-stellig, je Jahr | 381,00 € | Paragraf 7 Ziffer 3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 2-stelligen Partner-Urnen-Wahlgrabstätte, je Jahr | 88,75 € | Paragraf 7 Ziffer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stellig, je Jahr | 114,25 € | Paragraf 7 Ziffer 5.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am Familienbaum, je Jahr | 258,00 € | Paragraf 7 Ziffer 5.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 73,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 102,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 131,25 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.3 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 161,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.4 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 52,50 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 2.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Reihengrabstätte, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten | 73,00 € | Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 109,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 175,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 74,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 2.1 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Reihengrabstätte in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr | 109,00 € | Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 3 |
| Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren | 952,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.1 |
| Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren | 635,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.2 |
| Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahre | 1.740,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.3 |
| Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahren | 1.160,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.4 |
| Umbettung einer Urne | 480,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.5 |
| Ausbettung einer Urne | 320,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1.6 |
| Genehmigung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.1 |
| Ausstellen oder Umschreiben einer Graberwerbsurkunde oder einer Graberwerbsersatzurkunde | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.2 |
| Schriftliche Zustimmung für die Zulassung Gewerbetreibender | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.3 |
| Verwaltungsgebühr für die vorzeitige Aufgabe einer Grabstätte | 36,75 € | Paragraf 10 Ziffer 1.4 |
| Auffüllen einer Grabstätte, ohne Neubepflanzung | 305,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.1 |
| Bereitstellung von Oberboden, Container mit 600 Litern | 109,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.2 |
| Bereitstellung von Oberboden, Sackware mit 50 Litern | 22,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.3 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, manuell | 157,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.4 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, mit maschinellem Einsatz | 210,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.5 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, manuell | 120,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.6 |
| Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, mit maschinellem Einsatz | 173,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.7 |
| Abräumen eines Grabmals | 157,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.8 |
| Sonstige Dienstleistungen nach Aufwand, je angefangene 30 Minuten | 32,00 € | Paragraf 11 Ziffer 1.9 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.605,00 €
Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig in Cuxhaven, über 20 Jahre, das sind 380,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung | 1.825,00 € |
| BestattungParagraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung | 580,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.405,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Nutzungsgebühren nach Paragraf 6 schließen die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit ein. Die Jahressätze des Paragrafen 8 Absatz 1 gelten ausdrücklich nur für Grabnutzungsrechte, bei denen diese Gebühr nicht im Voraus festgesetzt und eingefordert wurde, also für ältere Rechte. Wir addieren sie deshalb nicht auf die Grabpreise.
- Die Gebührensatzung nennt keinen Preis für eine Erd-Reihengrabstätte. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart in Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a weiterhin auf, und Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 der Gebührensatzung setzt für bestehende Erd-Reihengräber eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 73 Euro je Jahr fest. Neu vergeben wird sie offenbar nicht mehr. Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven ist deshalb die einstellige Erd-Wahlgrabstätte.
- Ebenso fehlt ein Preis für die pflegefreien Erd-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung, für die pflegefreien Urnen-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 9 und für die Urnen-Reihengrabstätten als Baumgräber nach Paragraf 10. Die Gebührensatzung kennt unter Paragraf 6 Absatz 2 nur zwei Reihengrabstätten, die anonyme und die halbanonyme.
- Die halbanonyme Urnen-Reihengrabstätte nach Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 der Gebührensatzung trägt in der Friedhofssatzung keinen gleichlautenden Namen. Wir ordnen sie dem Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung zu, also den Urnen-Reihengemeinschaftsgrabstätten, weil dort die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal steht und persönliche Grabausstattung nicht gestattet ist. Die örtliche Presse beschreibt den Urnengarten in Brockeswalde ebenso als halbanonyme Bestattung im Rasenfeld mit einer Stele in der Mitte. Diese Zuordnung ist eine Auslegung, kein Wortlaut.
- Die Urnenstele und die Urnenröhre führt die Gebührensatzung mit vier Preiszeilen, die Friedhofssatzung von 2011 kennt beide Grabarten nicht. Paragraf 5 Absatz 4 der Friedhofssatzung erlaubt der Stadt, neue Arten von Grabstätten zu erproben. Wir führen sie deshalb als Urnen-Wahlgrabstätten und nicht als pflegefrei: Es gibt keine Vorschrift, die der Stadt für sie die Pflege auferlegt. Dass an einer Stele oder über einer Röhre kaum etwas zu pflegen ist, ist ein Eindruck und kein Beleg.
- Die Beisetzungsgebühr unterscheidet nach Paragraf 4 Absatz 2 zwischen der anonymen Urnenbeisetzung mit 160 Euro und der Urnenbeisetzung mit Angehörigen mit 175 Euro. Wir rechnen bei der anonymen Urnen-Reihengrabstätte den niedrigeren Satz, weil die Lage der Urne nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur der Stadt bekannt ist, und bei allen übrigen Urnengräbern den höheren.
- Die Gebührensätze der Ziffern 1.1 bis 1.4 für konfessionsfreie Grabfelder gelten nach Paragraf 6 Absatz 1 gleichermaßen für jüdische und muslimische Grabfelder. Eigene Preiszeilen dafür gibt es nicht.
- Die mehrstelligen Grabstätten kosten die genannten Beträge für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ein Preis je Grabstelle steht nicht im Tarif.
- Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 180 oder 120 Euro, die Benutzung einer der Friedhofskapellen 140 Euro. Diese Beträge sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung erlaubt der Verwaltung, für besondere Leistungen, die der Tarif nicht vorsieht, eine Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand festzusetzen. Deren Höhe steht damit nicht in der Satzung.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Das Rathaus nennt nur die Zeiten des Bürgerbüros.
Weiter im Verzeichnis
- Die 12 Friedhöfe in CuxhavenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Neufassung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Cuxhaven vom 08.12.2011
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.