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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Cuxhaven · Niedersachsen · AGS 03352011

Friedhofsgebühren Cuxhaven: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Cuxhaven, nicht für einzelne.

940,00 €
Günstigstes Grab

Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig

8.200,00 €
Teuerstes Grab

Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stellig

18
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Erdbestattung

Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Cuxhaven kostet

Kurz beantwortet

In Cuxhaven kostet das günstigste Grab 940,00 € (Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig), das teuerste 8.200,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 8 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erd-Wahlgrabstätte, 1-stelligDas günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze.1.825,00 €580,00 €2.405,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Erd-Wahlgrabstätte, 2-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus zwei nebeneinanderliegenden Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.2 je Jahr 138,50 Euro.2.770,00 €580,00 €3.350,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Erd-Wahlgrabstätte, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.3 je Jahr 186 Euro.3.720,00 €580,00 €4.300,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Erd-Wahlgrabstätte, 4-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte aus vier Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.4 je Jahr 234 Euro.4.680,00 €580,00 €5.260,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 1-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 36 Euro je Jahr, also 720 Euro. Die Beisetzungsgebühr enthält nach Paragraf 4 Absatz 3 zusätzlich die Einsaat des Rasens.2.545,00 €580,00 €3.125,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 2-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 73 Euro je Jahr, also 1.460 Euro.4.230,00 €580,00 €4.810,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 3-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 110,75 Euro je Jahr, also 2.215 Euro.5.935,00 €580,00 €6.515,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Erd-Wahlgrabstätte als Rasengrab, 4-stelligNach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Friedhofssatzung ist das Rasengrab eine pflegefreie Grabstätte. Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung beziffert den zusätzlichen Pflegeaufwand, den die Stadt dafür übernimmt, und genau dieser Betrag mal zwanzig Jahre ist der Aufschlag gegenüber dem gleich großen gewöhnlichen Erd-Wahlgrab. Hier sind es 147 Euro je Jahr, also 2.940 Euro.7.620,00 €580,00 €8.200,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 3.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung

Urne: 10 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stelligDas günstigste Urnengrab in Cuxhaven, das die Angehörigen selbst gestalten dürfen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.1 je Jahr 67,25 Euro.1.345,00 €175,00 €1.520,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stelligDie Urnenstele nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.2 je Jahr 72 Euro.1.440,00 €175,00 €1.615,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stelligDie Urnenröhre nennt die Friedhofssatzung nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.3 je Jahr 96,50 Euro.1.930,00 €175,00 €2.105,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.3 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.4 je Jahr 97,50 Euro.1.950,00 €175,00 €2.125,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stelligDie Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 2.5 je Jahr 38,25 Euro.765,00 €175,00 €940,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 2.5 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie 2-stellige Partner-Urnen-Wahlgrabstätte als RasengrabNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Grabstätten als Rasenfläche an und unterhält sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 16 zu den pflegefreien Grabstätten. Nach Paragraf 16 Absatz 3 ist die Verlängerung nur einmal im Zusammenhang mit der zweiten Bestattung auf volle zwanzig Jahre möglich.1.775,00 €175,00 €1.950,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 4 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stelligNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt die Baumgräber unterhalb des Kronenbereiches an und pflegt sie. Paragraf 5 Absatz 6 zählt Paragraf 15 zu den pflegefreien Grabstätten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.1 je Jahr 114,25 Euro.2.285,00 €175,00 €2.460,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegefreie Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am FamilienbaumDie größere Form des Baumgrabes. Auch sie legt die Stadt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung an und pflegt sie. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 5.2 je Jahr 258 Euro.5.160,00 €175,00 €5.335,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 5.2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Anonyme Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Cuxhaven. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung liegen diese Grabstätten auf Flächen, die insgesamt und ausschließlich die Stadt unterhält; die Lage der Urne ist nach Absatz 3 nur der Stadt bekannt. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus.1.200,00 €160,00 €1.360,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 1 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung
Halbanonyme Urnen-ReihengrabstätteGemeint ist der Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung: Die Stadt legt die Fläche gärtnerisch gestaltet an und unterhält sie, die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal stellt die Stadt, persönliche Grabausstattung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung schließt Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung aus.1.550,00 €175,00 €1.725,00 €20 J.Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 und Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter bis 6 Jahre317,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung
Sargbeisetzung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre580,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung
Anonyme Urnenbeisetzung160,00 €Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung
Urnenbeisetzung mit Angehörigen175,00 €Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Friedhofsgebührensatzung
Benutzung der großen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten180,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.1
Benutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof Brockeswalde, höchstens 45 Minuten120,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.2
Benutzung der Kühlkammer, je Tag30,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.3
Benutzung der Friedhofskapellen in Berensch, Franzenburg, Gudendorf und Oxstedt, höchstens 45 Minuten140,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.4
Benutzung des Verabschiedungsraumes, höchstens 2 Stunden40,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr91,25 €Paragraf 7 Ziffer 1.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr138,50 €Paragraf 7 Ziffer 1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr186,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr234,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 5-stellig, je Jahr282,25 €Paragraf 7 Ziffer 1.5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 6-stellig, je Jahr329,50 €Paragraf 7 Ziffer 1.6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erd-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr425,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.7
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr67,25 €Paragraf 7 Ziffer 2.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte, 8-stellig, je Jahr74,95 €Paragraf 7 Ziffer 2.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenstele, 2-stellig, je Jahr72,00 €Paragraf 7 Ziffer 2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 2-stellig, je Jahr96,50 €Paragraf 7 Ziffer 2.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte in einer Urnenröhre, 4-stellig, je Jahr97,50 €Paragraf 7 Ziffer 2.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Kindergrabstätte, 1-stellig, je Jahr38,25 €Paragraf 7 Ziffer 2.5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 1-stellig, je Jahr127,25 €Paragraf 7 Ziffer 3.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 2-stellig, je Jahr211,50 €Paragraf 7 Ziffer 3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 3-stellig, je Jahr296,75 €Paragraf 7 Ziffer 3.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd-Wahlgrab als Rasengrab, 4-stellig, je Jahr381,00 €Paragraf 7 Ziffer 3.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 2-stelligen Partner-Urnen-Wahlgrabstätte, je Jahr88,75 €Paragraf 7 Ziffer 4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab, 2-stellig, je Jahr114,25 €Paragraf 7 Ziffer 5.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Wahlgrabstätte als Baumgrab am Familienbaum, je Jahr258,00 €Paragraf 7 Ziffer 5.2
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten73,00 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.1
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten102,00 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.2
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 3-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten131,25 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.3
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten161,00 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1.4
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten52,50 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 2.1
Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Erd-Reihengrabstätte, je Jahr, nur bei nicht im Voraus festgesetzten Grabnutzungsrechten73,00 €Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3
Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr109,00 €Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.1
Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Wahlgrabstätte, 2-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr175,00 €Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 1.2
Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Urnen-Wahlgrabstätte, 4-stellig, in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr74,00 €Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 2.1
Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Umwandlung einer individuell gepflegten Erd-Reihengrabstätte in eine pflegefreie Grabstätte, je Jahr109,00 €Paragraf 8 Absatz 2 Ziffer 3
Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren952,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.1
Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren635,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.2
Umbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahre1.740,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.3
Ausbettung eines Sarges für Verstorbene im Alter über 6 Jahren1.160,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.4
Umbettung einer Urne480,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.5
Ausbettung einer Urne320,00 €Paragraf 9 Ziffer 1.6
Genehmigung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen36,75 €Paragraf 10 Ziffer 1.1
Ausstellen oder Umschreiben einer Graberwerbsurkunde oder einer Graberwerbsersatzurkunde36,75 €Paragraf 10 Ziffer 1.2
Schriftliche Zustimmung für die Zulassung Gewerbetreibender36,75 €Paragraf 10 Ziffer 1.3
Verwaltungsgebühr für die vorzeitige Aufgabe einer Grabstätte36,75 €Paragraf 10 Ziffer 1.4
Auffüllen einer Grabstätte, ohne Neubepflanzung305,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.1
Bereitstellung von Oberboden, Container mit 600 Litern109,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.2
Bereitstellung von Oberboden, Sackware mit 50 Litern22,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.3
Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, manuell157,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.4
Abräumen der Bepflanzung einer Erd-Grabstätte je Grabstelle, mit maschinellem Einsatz210,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.5
Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, manuell120,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.6
Abräumen der Bepflanzung einer Urnen-Grabstätte, mit maschinellem Einsatz173,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.7
Abräumen eines Grabmals157,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.8
Sonstige Dienstleistungen nach Aufwand, je angefangene 30 Minuten32,00 €Paragraf 11 Ziffer 1.9
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.605,00 €

Erd-Wahlgrabstätte, 1-stellig in Cuxhaven, über 20 Jahre, das sind 380,25 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofsgebührensatzung1.825,00 €
BestattungParagraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofsgebührensatzung580,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.405,00 €

Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven. Die Gebühr schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die ganzen zwanzig Jahre ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Ziffer 1.1 je Jahr 91,25 Euro und ist nach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für fünf bis zwanzig Jahre möglich. Für jüdische und muslimische Grabfelder gelten dieselben Sätze.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven, vom 01.06.2023, in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Nutzungsgebühren nach Paragraf 6 schließen die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit ein. Die Jahressätze des Paragrafen 8 Absatz 1 gelten ausdrücklich nur für Grabnutzungsrechte, bei denen diese Gebühr nicht im Voraus festgesetzt und eingefordert wurde, also für ältere Rechte. Wir addieren sie deshalb nicht auf die Grabpreise.
  • Die Gebührensatzung nennt keinen Preis für eine Erd-Reihengrabstätte. Die Friedhofssatzung führt diese Grabart in Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a weiterhin auf, und Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 der Gebührensatzung setzt für bestehende Erd-Reihengräber eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 73 Euro je Jahr fest. Neu vergeben wird sie offenbar nicht mehr. Das günstigste Erdgrab in Cuxhaven ist deshalb die einstellige Erd-Wahlgrabstätte.
  • Ebenso fehlt ein Preis für die pflegefreien Erd-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung, für die pflegefreien Urnen-Reihengrabstätten als Rasengräber nach Paragraf 9 und für die Urnen-Reihengrabstätten als Baumgräber nach Paragraf 10. Die Gebührensatzung kennt unter Paragraf 6 Absatz 2 nur zwei Reihengrabstätten, die anonyme und die halbanonyme.
  • Die halbanonyme Urnen-Reihengrabstätte nach Paragraf 6 Absatz 2 Ziffer 2 der Gebührensatzung trägt in der Friedhofssatzung keinen gleichlautenden Namen. Wir ordnen sie dem Urnengarten nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung zu, also den Urnen-Reihengemeinschaftsgrabstätten, weil dort die Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal steht und persönliche Grabausstattung nicht gestattet ist. Die örtliche Presse beschreibt den Urnengarten in Brockeswalde ebenso als halbanonyme Bestattung im Rasenfeld mit einer Stele in der Mitte. Diese Zuordnung ist eine Auslegung, kein Wortlaut.
  • Die Urnenstele und die Urnenröhre führt die Gebührensatzung mit vier Preiszeilen, die Friedhofssatzung von 2011 kennt beide Grabarten nicht. Paragraf 5 Absatz 4 der Friedhofssatzung erlaubt der Stadt, neue Arten von Grabstätten zu erproben. Wir führen sie deshalb als Urnen-Wahlgrabstätten und nicht als pflegefrei: Es gibt keine Vorschrift, die der Stadt für sie die Pflege auferlegt. Dass an einer Stele oder über einer Röhre kaum etwas zu pflegen ist, ist ein Eindruck und kein Beleg.
  • Die Beisetzungsgebühr unterscheidet nach Paragraf 4 Absatz 2 zwischen der anonymen Urnenbeisetzung mit 160 Euro und der Urnenbeisetzung mit Angehörigen mit 175 Euro. Wir rechnen bei der anonymen Urnen-Reihengrabstätte den niedrigeren Satz, weil die Lage der Urne nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur der Stadt bekannt ist, und bei allen übrigen Urnengräbern den höheren.
  • Die Gebührensätze der Ziffern 1.1 bis 1.4 für konfessionsfreie Grabfelder gelten nach Paragraf 6 Absatz 1 gleichermaßen für jüdische und muslimische Grabfelder. Eigene Preiszeilen dafür gibt es nicht.
  • Die mehrstelligen Grabstätten kosten die genannten Beträge für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ein Preis je Grabstelle steht nicht im Tarif.
  • Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 180 oder 120 Euro, die Benutzung einer der Friedhofskapellen 140 Euro. Diese Beträge sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung erlaubt der Verwaltung, für besondere Leistungen, die der Tarif nicht vorsieht, eine Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand festzusetzen. Deren Höhe steht damit nicht in der Satzung.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Das Rathaus nennt nur die Zeiten des Bürgerbüros.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.