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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 03352059

Alle 10 Friedhöfe in Beverstedt

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

04747 181-0
Gemeinde Beverstedt, Rathaus

27616 Beverstedt

800,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Sarggrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle

850,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnengrabstelle für eine Urne mit Pflege durch die Nutzungsberechtigten

10
Friedhöfe mit Namen

6 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Beverstedt nehmen zusammen 7,6 ha ein

Kurz beantwortet

Beverstedt hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 7,6 ha. Der größte ist Friedhof Bokel mit 1,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Beverstedt mit 610 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Beverstedt abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bokel ist der größte mit 1,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.810 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 610 m entfernt, der entlegenste 8,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 2 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 7 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Beverstedt rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Beverstedt, Rathaus

Schulstraße 2
27616 Beverstedt
04747 181-0
Sprechzeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch geschlossen, Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Beverstedt im Netz

Die 10 Friedhöfe in Beverstedt, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Bokel1,4 ha5,5 km4 Anlagen, nächste 50 mBokel, Seebeckstraße, 150 mBus 559, Bus 572christlich
Friedhof Kransmoor1,1 ha8,7 kmkeine erfasstKransmoor, Friedhof, 90 mBus 559keine Angabe
Friedhof Lunestedt-Westerbeverstedt9.530 m²4,5 km3 Anlagen, nächste 90 mLunestedt, Friedhof, 70 mchristlich
Friedhof8.850 m²5 kmkeine erfasstKirchwistedt, Kirche, 240 mBus 558, Bus 559christlich
Friedhof Lunestedt-Freschluneberg8.810 m²4,8 kmkeine erfasstLunestedt, Ahornweg, 870 mBus 571christlich
Friedhof7.230 m²4,7 kmkeine erfasstHeerstedt, Am Kreuzkamp, 390 mBus 578christlich
Friedhof5.800 m²6,1 kmkeine erfasstAhe, Ortsmitte, 500 mBus 558keine Angabe
Friedhof Heise5.620 m²8,8 kmkeine erfasstKransmoor, Abzw. Heise, 320 mBus 559keine Angabe
Friedhof Elfershude5.060 m²3,2 kmkeine erfasstStubben, Elfershude, 350 mchristlich
Jüdischer Friedhof Beverstedt330 m²610 mkeine erfasstBeverstedt, Fuchsweg, 130 mjüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Beverstedt kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Beverstedt (hier)-800,00 €Sarggrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle850,00 €Urnengrabstelle für eine Urne mit Pflege durch die Nutzungsberechtigten
Geestland24,5 km1.456,00 €Reihengrab für Erdbestattungen ab Vollendung des 5. Lebensjahres1.107,00 €Urnenbeisetzung im anonymen Gräberfeld
Bremerhaven20,1 km1.658,00 €Reihengrabstätte für die Beisetzung von Leichen1.148,00 €Grab in Gemeinschaftsanlagen, anonymes Gräberfeld
Bremen39,8 km2.404,00 €Erdreihengrabstelle, zwei Quadratmeter im Memoriam-Garten, gärtnerbetreutes Grabfeld1.177,00 €Urnengrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Anonym
Am meisten zu sparenbis 39,8 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Beverstedt kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Beverstedt, vom Rat der Gemeinde Beverstedt in seiner Sitzung am 17.03.2026 beschlossen, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 auf den Seiten 153 und 154 unter der laufenden Nummer 82, nach ihrem Paragrafen 8 in Kraft seit dem 10.04.2026. Sie hebt die Satzung vom 25.09.2017 auf. Quelle aller Beträge. Der Link führt auf das vollständige Amtsblatt.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Sarggrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDas günstigste Grab in Beverstedt und die einzige Wahlgrabstätte für eine reine Erdbestattung. Sie misst nach Paragraf 14.1 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 etwa 1,50 Meter in der Breite und 2,50 Meter in der Länge. Aufnehmen darf sie nach Absatz 2 entweder einen Sarg allein, oder einen Sarg und zusätzlich eine Urne und die Leiche eines Kindes unter fünf Jahren, oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister bis zu fünf Jahren. Diese Grabart ist die einzige, bei der die Rechenprobe nicht aufgeht, und die Abweichung ist gewollt: Der Erwerb kostet 800,00 Euro, die Verlängerung aber nur 25,00 Euro je Grabstelle und Jahr bis zum vierten Grab und 20,00 Euro ab dem fünften. Ein Fünfundzwanzigstel wären 32,00 Euro. Dieselbe Staffel führte schon die Fassung von 2017 mit 750,00 Euro Erwerb und 20,00 beziehungsweise 15,00 Euro Verlängerung. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Nicht pflegefrei. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt: "Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage, Pflege und Abbau der Grabstätte." Paragraf 24 Absatz 5 fügt hinzu, die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung erlösche erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts, und Paragraf 25 lässt die Gemeinde eine vernachlässigte Grabstätte nach dreimonatiger Frist abräumen, einebnen und einsäen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Nach Paragraf 23 Absatz 2 sind Grabmale, bauliche Anlagen und Bepflanzungen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, räumt die Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten ab.800,00 €0,00 €800,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 11, 14 und 14.1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Sarggrabstelle mit zusätzlich zwei UrnenDieselbe Grabstelle wie das gewöhnliche Sarggrab, aber mit dem Recht, neben dem Sarg zwei Urnen beizusetzen. Der Aufschlag beträgt 1.500,00 Euro, also 750,00 Euro je zusätzlich zulässiger Urne; ein eigenes Urnengrab für eine Urne mit Pflege durch die Nutzungsberechtigten kostet dagegen nur 850,00 Euro. Die Verlängerung kostet 92,00 Euro je Grabstelle und Jahr, und das ist auf den Cent ein Fünfundzwanzigstel von 2.300,00 Euro. Die Friedhofssatzung nennt keine Nutzungszeit in Jahren; Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 setzt nur die Ruhezeit für Leichen und Aschen auf fünfundzwanzig Jahre, und Paragraf 13 Absatz 8 verlangt, das Nutzungsrecht der gesamten Grabstätte sei mit jeder Beisetzung so zu verlängern, dass die volle Ruhezeit gewährleistet ist. Dass der Erwerb fünfundzwanzig Jahre deckt, sagt Paragraf 4 Absatz 2 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026, der für Kindergräber ausdrücklich vom Erwerb für 25 Jahre spricht, und die Rechenprobe bestätigt es: Acht der neun Verlängerungssätze des Tarifs sind auf den Cent ein Fünfundzwanzigstel der zugehörigen Erwerbsgebühr. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Nicht pflegefrei. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt: "Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage, Pflege und Abbau der Grabstätte." Paragraf 24 Absatz 5 fügt hinzu, die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung erlösche erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts, und Paragraf 25 lässt die Gemeinde eine vernachlässigte Grabstätte nach dreimonatiger Frist abräumen, einebnen und einsäen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Nach Paragraf 23 Absatz 2 sind Grabmale, bauliche Anlagen und Bepflanzungen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, räumt die Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten ab.2.300,00 €0,00 €2.300,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 14 und 14.1 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Grabstelle für Erdbestattungen in einem GemeinschaftsgräberfeldDas einzige pflegefreie Erdgrab in Beverstedt und mit 1.750,00 Euro um 950,00 Euro teurer als das selbst zu pflegende Sarggrab. Auf fünfundzwanzig Jahre sind das achtunddreißig Euro im Jahr für die Pflege einer Fläche von 1,50 mal 2,50 Metern; bei der Urnengrabstelle von einem Quadratmeter im Rasen sind es sechs Euro. Das Verhältnis entspricht ungefähr dem der Flächen. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 ist auf der Rasenfläche des Gräberfeldes für Erdbestattungen ausschließlich die Bestattung von Leichen zulässig; Urnen kommen in den separat angelegten Bereich. Nach Absatz 8 kann das Nutzungsrecht für höchstens zwei zusammenliegende Sarggrabstellen erworben werden. Die Verlängerung kostet 70,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 1.750,00 Euro. Gemeinschaftsgräberfelder sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Rasenflächen, wobei Urnen nur im separat angelegten Bereich beigesetzt werden. Auf der Rasenfläche ist nach Absatz 3 das Einlegen einer Inschriftgedenkplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Metern erlaubt; sie muss rasenbündig eingesetzt sein, mindestens acht Zentimeter stark, aus einem Stück gearbeitet, ohne erhabene Aufschrift und aus Hartgestein. Blumenschmuck, Kränze und Pflanzschalen sollen nach Absatz 6 nur an den zentralen Gedenkplätzen abgelegt werden; vom Volkstrauertag bis zum 31.03. ist ein Grabgesteck oder ein Grablicht auch auf der Grabplatte gestattet und danach wieder zu entfernen. Nach Absatz 7 gibt es Gemeinschaftsgräber nur auf den dafür vorgesehenen Friedhöfen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.750,00 €0,00 €1.750,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit zwei Urnen im Gemeinschaftsgräberfeld im RasenDie Grabstelle misst nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 einen Meter mal einen Meter, und nach Absatz 9 dürfen darin höchstens zwei Urnen beigesetzt werden. Gegenüber der selbst zu pflegenden Urnengrabstelle für zwei Urnen von 1.200,00 Euro beträgt der Aufschlag für die Pflege 300,00 Euro, also zwölf Euro im Jahr, und er ist genau doppelt so hoch wie der Aufschlag von 150,00 Euro bei der Stelle für eine Urne. Die Verlängerung kostet 60,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 1.500,00 Euro. Auf dem Gemeinschaftsgräberfeld für Urnen im Rondell des Südfriedhofes in Beverstedt muss nach Absatz 11 eine Gedenkplatte von 0,50 mal 0,50 Metern verlegt werden. Gemeinschaftsgräberfelder sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Rasenflächen, wobei Urnen nur im separat angelegten Bereich beigesetzt werden. Auf der Rasenfläche ist nach Absatz 3 das Einlegen einer Inschriftgedenkplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Metern erlaubt; sie muss rasenbündig eingesetzt sein, mindestens acht Zentimeter stark, aus einem Stück gearbeitet, ohne erhabene Aufschrift und aus Hartgestein. Blumenschmuck, Kränze und Pflanzschalen sollen nach Absatz 6 nur an den zentralen Gedenkplätzen abgelegt werden; vom Volkstrauertag bis zum 31.03. ist ein Grabgesteck oder ein Grablicht auch auf der Grabplatte gestattet und danach wieder zu entfernen. Nach Absatz 7 gibt es Gemeinschaftsgräber nur auf den dafür vorgesehenen Friedhöfen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.500,00 €0,00 €1.500,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 4 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit einer Urne im Gemeinschaftsgräberfeld im RasenDer Aufschlag gegenüber der selbst zu pflegenden Urnengrabstelle für eine Urne von 850,00 Euro beträgt 150,00 Euro, auf fünfundzwanzig Jahre also sechs Euro im Jahr. Das ist der niedrigste bezifferte Pflegepreis, den der Tarif kennt, und er liegt unter dem des Baumkreises mit zehn Euro und weit unter dem des Pflanzbeetes mit achtzehn Euro im Jahr. Die Reihenfolge ist die, die man erwartet: Rasen mähen ist billiger als eine Fläche unter einem Baum, und die ist billiger als ein bepflanztes Beet. Für diese Grabart nennt der Tarif keinen Verlängerungssatz, und das passt zur Satzung: Nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts bei Grabstätten auf Gemeinschaftsgräberfeldern ohne Beisetzung nicht möglich, und eine zweite Beisetzung ist in einem Grab für eine Urne ausgeschlossen. Wer verlängern können will, nimmt die Variante für zwei Urnen. Gemeinschaftsgräberfelder sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Rasenflächen, wobei Urnen nur im separat angelegten Bereich beigesetzt werden. Auf der Rasenfläche ist nach Absatz 3 das Einlegen einer Inschriftgedenkplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Metern erlaubt; sie muss rasenbündig eingesetzt sein, mindestens acht Zentimeter stark, aus einem Stück gearbeitet, ohne erhabene Aufschrift und aus Hartgestein. Blumenschmuck, Kränze und Pflanzschalen sollen nach Absatz 6 nur an den zentralen Gedenkplätzen abgelegt werden; vom Volkstrauertag bis zum 31.03. ist ein Grabgesteck oder ein Grablicht auch auf der Grabplatte gestattet und danach wieder zu entfernen. Nach Absatz 7 gibt es Gemeinschaftsgräber nur auf den dafür vorgesehenen Friedhöfen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.000,00 €0,00 €1.000,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15, 15 Absatz 10 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit zwei Urnen im Gemeinschaftsgräberfeld im BaumkreisNeu seit der Satzung von 2026; die Fassung von 2017 kannte diese Grabart nicht. Nach Paragraf 15.1 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sind die Urnengräber in einem Kreis unter einem Baum in einer Rasen- oder Hackschnitzelfläche angelegt, die Grabstelle misst einen Meter mal einen Meter. Nach Absatz 3 muss eine Grabplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Metern verlegt werden; steht bei einem Gräberfeld eine Stele, so dürfen die Daten der Verstorbenen nach Absatz 4 nur dort angebracht werden, und eine Grabplatte ist dann nicht zulässig. Über die Art der Stele entscheidet die Gemeinde. Der Aufschlag gegenüber der selbst gepflegten Stelle für zwei Urnen beträgt 400,00 Euro, also sechzehn Euro im Jahr. Die Verlängerung kostet 64,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 1.600,00 Euro. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.600,00 €0,00 €1.600,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15.1 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit einer Urne im Gemeinschaftsgräberfeld im BaumkreisDer Aufschlag gegenüber der selbst zu pflegenden Urnengrabstelle für eine Urne beträgt 250,00 Euro, auf fünfundzwanzig Jahre also zehn Euro im Jahr. Damit liegt der Baumkreis zwischen dem Rasen mit sechs Euro und dem Pflanzbeet mit achtzehn Euro. Nach Paragraf 15.1 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 gelten für den Baumkreis die Vorschriften des Paragrafen 15 Absätze 4 bis 9, und darin ist der Absatz 5 mit der Pflegezusage der Gemeinde enthalten. Für diese Grabart nennt der Tarif keinen Verlängerungssatz, und das passt zur Satzung: Nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts bei Grabstätten auf Gemeinschaftsgräberfeldern ohne Beisetzung nicht möglich, und eine zweite Beisetzung ist in einem Grab für eine Urne ausgeschlossen. Wer verlängern können will, nimmt die Variante für zwei Urnen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.100,00 €0,00 €1.100,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 7 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15.1, 15 Absatz 10 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit zwei Urnen im Gemeinschaftsgräberfeld im PflanzbeetDie teuerste Urnengrabart des Tarifs und ebenfalls neu seit 2026. Nach Paragraf 15.2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 liegen die Urnengräber in einem bepflanzten Beet; die Grabstelle misst einen Meter mal einen Meter, und nach Absatz 3 muss eine Grabplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Metern und mindestens acht Zentimetern Stärke verlegt werden, sofern nicht nach Absatz 4 eine Stele aufgestellt ist. Absatz 5 erlaubt ausdrücklich, ein kleines Gesteck oder einen kleinen Blumenstrauß im Pflanzbeet abzustellen; das ist mehr, als die anderen Gemeinschaftsgräberfelder zulassen. Der Aufschlag gegenüber der selbst gepflegten Stelle für zwei Urnen beträgt 600,00 Euro, also vierundzwanzig Euro im Jahr. Die Verlängerung kostet 72,00 Euro je Grabstelle und Jahr. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.800,00 €0,00 €1.800,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 8 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15.2 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle mit einer Urne im Gemeinschaftsgräberfeld im PflanzbeetDer Aufschlag gegenüber der selbst zu pflegenden Urnengrabstelle für eine Urne beträgt 450,00 Euro, auf fünfundzwanzig Jahre also achtzehn Euro im Jahr, und das ist der höchste Pflegepreis, den der Tarif kennt. Ein bepflanztes Beet kostet die Gemeinde dreimal so viel wie eine Rasenfläche. Nach Paragraf 15.2 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 gelten für das Pflanzbeet die Vorschriften des Paragrafen 15 Absätze 4 bis 5, 7 und 9; der Absatz 5 mit der Pflegezusage ist darin enthalten, der Absatz 6 mit der Beschränkung des Grabschmucks auf die zentralen Gedenkplätze dagegen nicht, und Absatz 5 des Paragrafen 15.2 erlaubt statt dessen ein kleines Gesteck im Beet. Für diese Grabart nennt der Tarif keinen Verlängerungssatz, und das passt zur Satzung: Nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts bei Grabstätten auf Gemeinschaftsgräberfeldern ohne Beisetzung nicht möglich, und eine zweite Beisetzung ist in einem Grab für eine Urne ausgeschlossen. Wer verlängern können will, nimmt die Variante für zwei Urnen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026: "Die Pflege der Flächen wird von der Gemeinde veranlasst." Paragraf 22 Absatz 3 wiederholt es und wird deutlicher: "Die Verantwortung für die Unterhaltung von Gräbern im Rasen (Gemeinschaftsgräberfeldern) obliegt der Gemeinde. Dieses umfasst das Wiederverfüllen der Gräber und das Anheben der Grabplatte nach Absackungen." Eine Einschränkung bleibt: Nach Paragraf 15 Absatz 4 sind die Gedenkplatten von den Nutzungsberechtigten zu reinigen. Die Gemeinde mäht, die Angehörigen putzen die Platte.1.300,00 €0,00 €1.300,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 9 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 15.2, 15 Absatz 10 und 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle für zwei Urnen mit Pflege durch die NutzungsberechtigtenEine Urnenwahlgrabstätte, die nach Paragraf 14.2 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 etwa einen Meter mal einen Meter misst und nach Absatz 3 höchstens zwei Urnen aufnimmt; zugeteilt wird sie durch die Gemeinde. Der Tarif trägt die Pflegezuständigkeit im Namen: mit Pflege durch Nutzungsberechtigte. Die zweite Urne kostet hier 350,00 Euro mehr als die erste, in jedem der drei Gemeinschaftsgräberfelder dagegen 500,00 Euro. Die Verlängerung kostet 48,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 1.200,00 Euro. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Nicht pflegefrei. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt: "Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage, Pflege und Abbau der Grabstätte." Paragraf 24 Absatz 5 fügt hinzu, die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung erlösche erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts, und Paragraf 25 lässt die Gemeinde eine vernachlässigte Grabstätte nach dreimonatiger Frist abräumen, einebnen und einsäen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Nach Paragraf 23 Absatz 2 sind Grabmale, bauliche Anlagen und Bepflanzungen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, räumt die Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten ab.1.200,00 €0,00 €1.200,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 10 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 14 und 14.2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnengrabstelle für eine Urne mit Pflege durch die NutzungsberechtigtenDas günstigste Urnengrab der Gemeinde und nach dem Sarggrab von 800,00 Euro das zweitgünstigste Grab überhaupt. Es ist zugleich der Maßstab, an dem sich der Preis der Pflege ablesen lässt: Dieselbe Grabstelle kostet im Rasen 1.000,00 Euro, im Baumkreis 1.100,00 und im Pflanzbeet 1.300,00 Euro. Bemerkenswert ist, dass sogar das anonyme Urnengrab mit 900,00 Euro darüber liegt; wer auf jede Kennzeichnung verzichtet, zahlt in Beverstedt fünfzig Euro mehr als für ein benanntes Grab, das er selbst pflegt. Die Verlängerung kostet 34,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 850,00 Euro. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Nicht pflegefrei. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt: "Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage, Pflege und Abbau der Grabstätte." Paragraf 24 Absatz 5 fügt hinzu, die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung erlösche erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts, und Paragraf 25 lässt die Gemeinde eine vernachlässigte Grabstätte nach dreimonatiger Frist abräumen, einebnen und einsäen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Nach Paragraf 23 Absatz 2 sind Grabmale, bauliche Anlagen und Bepflanzungen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, räumt die Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten ab.850,00 €0,00 €850,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 11 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 14 und 14.2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Urnenerdgrabstelle für bis zu vier Urnen mit Pflege durch die NutzungsberechtigtenDie teuerste Grabart des Tarifs. Es handelt sich um eine Grabstelle in der Größe des Erdgrabes, also 1,50 mal 2,50 Meter, die nach Paragraf 14.1 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 ausschließlich mit bis zu vier Urnen belegt wird. Je Urne kostet sie damit 650,00 Euro und liegt unter dem Preis von zwei getrennten Urnengrabstellen für je zwei Urnen, die zusammen 2.400,00 Euro kosten würden, aber vier Urnen ebenfalls aufnehmen; günstiger ist sie also nicht. Die Verlängerung kostet 104,00 Euro je Grabstelle und Jahr, ein Fünfundzwanzigstel von 2.600,00 Euro. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen. Nicht pflegefrei. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt: "Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage, Pflege und Abbau der Grabstätte." Paragraf 24 Absatz 5 fügt hinzu, die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung erlösche erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts, und Paragraf 25 lässt die Gemeinde eine vernachlässigte Grabstätte nach dreimonatiger Frist abräumen, einebnen und einsäen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Nach Paragraf 23 Absatz 2 sind Grabmale, bauliche Anlagen und Bepflanzungen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen; geschieht das nicht binnen drei Monaten, räumt die Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten ab.2.600,00 €0,00 €2.600,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 12 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragrafen 14 und 14.1 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Anonyme UrnengrabstelleDas günstigste pflegefreie Grab in Beverstedt, und zugleich der Fall, den Pattensen vorgemacht hat: Es kostet mit 900,00 Euro fünfzig Euro mehr als die gewöhnliche Urnengrabstelle für eine Urne, die die Angehörigen selbst pflegen. Wer auf Namen und Kennzeichnung verzichtet, spart hier nichts. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sind anonyme Grabstätten für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten in Rasenflächen; die Satzung beschreibt die Bestattung selbst als eine, bei der die Urne unter Ausschluss der Öffentlichkeit beigesetzt wird, ohne dass ein Hinweis auf den Namen erfolgt. Blumenschmuck, Kränze und Pflanzschalen sind nur an den zentralen Gedenkplätzen gestattet. Nach Absatz 2 darf nur eine Urne beigesetzt werden, nach Absatz 3 misst die Grabstelle einen Meter mal einen Meter, und eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Absatz 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Anonyme Grabstätten gibt es nur auf den dafür vorgesehenen Friedhöfen. In Beverstedt fällt keine Bestattungsgebühr an, und das ist keine Lücke im Dokument. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026 sagt im Wortlaut: "Die Nutzungsberechtigten lassen die Gräber ausheben und verfüllen." Die Gemeinde gibt in Absatz 2 nur die Maße vor und verlangt in Absatz 4, dass Liegeplatten und stehende Grabmale spätestens einen Tag vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb abgenommen werden. Der Tarif führt deshalb nur den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts. Was der Bestatter für das Ausheben und Verfüllen berechnet, steht in keiner Satzung und ist gesondert zu zahlen.900,00 €0,00 €900,00 €25Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 13 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Beverstedt

Häufige Fragen zu Beverstedt

Wie viele Friedhöfe gibt es in Beverstedt?
In Beverstedt sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 7,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Beverstedt?
Friedhof Bokel ist mit 1,4 ha der größte Friedhof in Beverstedt. Er liegt 5,5 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Beverstedt?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Beverstedt gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen, einheitlich nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026, dazu 25 Jahre für Erwerb eines Nutzungsrechts, gedeckte Dauer nach Paragraf 4 Absatz 2 der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026, der vom Erwerb des Kindergrabes für 25 Jahre spricht, sowie die Verlängerungssätze des Paragrafen 4 Absatz 1, die bei acht von neun Positionen genau ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr betragen, dazu 5 Jahre für Verlängerung der Nutzungszeit ohne Beisetzung, mindestens nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Gemeinde Beverstedt vom 17.03.2026, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 12 vom 02.04.2026.
Was kostet ein Grab in Beverstedt?
Ein Grab in Beverstedt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Sarggrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle mit 800,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Beverstedt, vom Rat der Gemeinde Beverstedt in seiner Sitzung am 17.03.2026 beschlossen, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nummer 13 vom 09.04.2026 auf den Seiten 153 und 154 unter der laufenden Nummer 82, nach ihrem Paragrafen 8 in Kraft seit dem 10.04.2026. Sie hebt die Satzung vom 25.09.2017 auf. Quelle aller Beträge. Der Link führt auf das vollständige Amtsblatt.
Wer ist für die Friedhöfe in Beverstedt zuständig?
Für die Friedhöfe in Beverstedt ist Gemeinde Beverstedt, Rathaus zuständig, Schulstraße 2, 27616 Beverstedt, Telefon 04747 181-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Beverstedt, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.