Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03452025
Alle 9 Friedhöfe in Wiesmoor
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 04944 305-162
- Stadt Wiesmoor, Fachgruppe 2.2 Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung
- 1.571,80 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 857,04 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
26639 Wiesmoor
Einzelgrabstätte für Personen über 5 Jahre
Urnengrabstätte
Die 9 Friedhöfe in Wiesmoor nehmen zusammen 8,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Hinrichsfehn ist der größte mit 2,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.820 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 670 m entfernt, der entlegenste 6,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 5 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wiesmoor rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Wiesmoor, Fachgruppe 2.2 Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung
Hauptstraße 19326639 Wiesmoor
04944 305-162
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.15 bis 12.30 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 17 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung
Die 9 Friedhöfe in Wiesmoor, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Hinrichsfehn | 2,1 ha | 4,2 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Wiesmoor | 1,8 ha | 670 m | 23 Anlagen, nächste 130 m | Schulzentrum, 180 mBus 111 | keine Angabe |
| Friedhof Marcardsmoor | 1,3 ha | 5,9 km | keine erfasst | keine erfasst | christlich, lutherisch |
| Friedhof Wiesmoor Hauptwieke | 8.790 m² | 2,6 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Hauptwieke/Luisenwieke, 140 mBus 462, Bus 467 | keine Angabe |
| Friedhof Mullberg | 7.820 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Voßbarg | 5.240 m² | 3,7 km | 1 Anlagen, nächste 90 m | B436/Zwischenberger Weg, 490 mBus 466 | keine Angabe |
| Friedhof Pollerstraße | 5.150 m² | 2,4 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Grundschule Am Ottermeer, 90 m | keine Angabe |
| Friedhof Wiesederfehn | 4.810 m² | 2,8 km | keine erfasst | Trafo, 160 mBus 111 | keine Angabe |
| Friedhof Zwischenbergen | 2.660 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 240 m | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wiesmoor kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Emden | 35,2 km | 865,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre706,80 € gespart | 407,00 €Urnenstelle als Reihengrab450,04 € gespart |
| Friedeburg | 8,6 km | 1.120,00 €Einzelgrab für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr451,80 € gespart | 630,00 €Rasengrab für Urnenbestattungen227,04 € gespart |
| Wiesmoor (hier) | - | 1.571,80 €Einzelgrabstätte für Personen über 5 Jahre | 857,04 €Urnengrabstätte |
| Aurich | 17,7 km | 1.870,00 €Reihengrab | 915,00 €Urnengrab im Gräbergemeinschaftsfeld |
| Wilhelmshaven | 28 km | 1.973,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Laufzeit 25 Jahre | 601,00 €Anonyme Urnenreihengrabstelle256,04 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 35,2 km | 706,80 €in Emden, 35,2 km entfernt | 450,04 €in Emden, 35,2 km entfernt |
Was ein Grab in Wiesmoor kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wiesmoor mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 als Anlage, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 31 vom 10.07.2026 auf den Seiten 520 bis 523, vom Rat am 22.06.2026 beschlossen, am 23.06.2026 ausgefertigt, in Kraft seit 01.08.2026, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.12.2007.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Wiesmoor. Die Nutzungszeit von dreißig Jahren steht sowohl in der Tarifzeile selbst als auch in Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und deckt sich mit der Ruhezeit für Erdbestattungen nach Paragraf 10 Absatz 2. Verlängerbar: Paragraf 14 a Absatz 2 lässt das Nutzungsrecht auf Antrag um fünf, zehn, zwanzig oder dreißig Jahre wiedererwerben, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1 Buchstabe b 31,91 Euro je Jahr und je Grabstelle, und das ist auf den Cent ein Dreißigstel des Erwerbspreises. Wird ein weiteres Mal beigesetzt, ist das Nutzungsrecht nach Paragraf 14 a Absatz 1 zwingend mindestens um die volle Ruhezeit zu verlängern. Die Grabmaße unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof: Paragraf 12 Absatz 3 nennt für Wiesmoor-Mitte 2,00 mal 1,00 Meter, für den ab 2026 zu erschließenden neuen Teil 2,20 mal 1,00 Meter, für Wiesederfehn 2,50 mal 1,15 Meter und für die übrigen Friedhöfe wieder andere Werte. Nicht pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 1 verlangt, jede Grabstätte in einer dem Friedhof angemessenen Weise gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, und lässt die Instandhaltungspflicht erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts enden. Wer vorzeitig einebnen lässt, zahlt nach Ziffer 5 Buchstabe b weiterhin 47,67 Euro je Jahr für die Rasenpflege bis zum Ende der Ruhefrist. | 957,24 € | 614,56 € | 1.571,80 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe b |
| Einzelgrabstätte für Kinder bis zu 5 JahrenDie Nutzungsgebühr beträgt genau die Hälfte der des Erwachsenengrabes, die Beisetzung kostet 473,21 statt 614,56 Euro. Die kürzere Ruhezeit von zwanzig Jahren steht in Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, der die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr eigens absenkt; Paragraf 14 Absatz 2 nennt für Kindergrabstätten dieselben zwanzig Jahre als Nutzungszeit. Verlängerbar zu 23,85 Euro je Jahr nach Ziffer 1.1 Buchstabe a, was einem Zwanzigstel des Erwerbspreises entspricht. Die Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 3 einheitlich 1,40 mal 0,70 Meter, der Sarg darf nach Paragraf 8 Absatz 2 höchstens 1,30 Meter lang sein. Paragraf 14 Absatz 3 erlaubt, in einer Grabstätte zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren zu bestatten. Nicht pflegefrei, es gilt Paragraf 19 Absatz 1 wie bei jedem anderen Erdgrab. | 476,91 € | 473,21 € | 950,12 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe a |
| DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Die Nutzungszeit von vierzig Jahren ist zehn Jahre länger als die Ruhezeit für eine Erdbestattung und trägt dem Umstand Rechnung, dass die zweite Stelle meist später belegt wird; sie steht in der Tarifzeile und in Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1 Buchstabe d 44,23 Euro je Jahr, also ein Vierzigstel des Erwerbspreises. Auffällig ist der Preisverlauf: Die Doppelgrabstätte kostet weniger als zwei Einzelgrabstätten von je 957,24 Euro, obwohl sie zehn Jahre länger läuft. Die Beisetzungsgebühr von 614,56 Euro fällt je Beisetzung an, nicht je Grabstätte. Nach Paragraf 14 Absatz 4 dürfen in einer belegten Erdgrabstätte zusätzlich bis zu zwei Urnen bestattet werden; Paragraf 14 Absatz 5 verlangt dann, dass die Ruhezeit der Urne nicht über das Nutzungsrecht hinausreicht, sonst ist zu verlängern, und bei einer mehrstelligen Grabstätte für alle Stellen um dieselbe Zeit. Nicht pflegefrei. | 1.769,04 € | 614,56 € | 2.383,60 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe d |
| Familiengrabstätte mit mehr als zwei Grabstellen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle, nicht für die ganze Grabstätte; eine dreistellige Familiengrabstätte kostet also 5.743,47 Euro an Nutzungsgebühr. Die Nutzungszeit von sechzig Jahren ist die längste, die Wiesmoor vergibt, und steht in der Tarifzeile wie in Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1 Buchstabe c 31,91 Euro je Grabstelle und Jahr, also ein Sechzigstel des Erwerbspreises und damit denselben Jahressatz wie beim Einzelgrab. Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung spricht von alten Familiengrabstätten, die im Bereich einzelner Friedhöfe angelegt sind und dem Nutzungsberechtigten einzeln oder zu mehreren überlassen wurden; beisetzungsberechtigt sind dort neben der nutzungsberechtigten Person die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, die Verwandten auf- und absteigender Linie sowie die Geschwister mit ihren Ehegatten. Nicht pflegefrei. Unbelegte Gräber alter Familiengrabstätten sind nach Ziffer 5 Buchstabe a des Tarifs von der Friedhofsunterhaltungsgebühr ausgenommen. | 1.914,49 € | 614,56 € | 2.529,05 € | 60 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe c |
| UrnengrabstätteDas günstigste Urnengrab in Wiesmoor und zugleich das günstigste Grab überhaupt. Die Nutzungszeit von zwanzig Jahren steht in der Tarifzeile und in Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und deckt sich mit der Ruhezeit für Urnengrabstätten nach Paragraf 10 Absatz 2. Verlängerbar zu 23,80 Euro je Jahr nach Ziffer 1.1 Buchstabe e, einem Zwanzigstel des Erwerbspreises. Die Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 3 einheitlich 1,00 mal 1,00 Meter, und in ihr dürfen nach Paragraf 14 Absatz 6 bis zu drei Urnen beigesetzt werden, was diese Grabart für Paare und kleine Familien zur günstigsten Lösung macht. Die oberirdische Beisetzung von Urnen ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht gestattet; ein Kolumbarium gibt es in Wiesmoor nicht. Nicht pflegefrei: Für diese Grabart sagt die Satzung nichts über eine Pflege durch die Stadt, und Paragraf 19 Absatz 1 verlangt die gärtnerische Anlage und Unterhaltung. Wer vorzeitig einebnen lässt, zahlt nach Ziffer 5 Buchstabe c 23,50 Euro je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist. | 476,01 € | 381,03 € | 857,04 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe e |
| Grabstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage für ErdgrabstättenDie Nutzungsgebühr setzt sich aus drei Tarifzeilen zusammen, die alle drei nicht abwählbar sind: 976,06 Euro für die Verleihung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 Buchstabe f, 354,90 Euro als anteilige Gebühr für den zentralen Gedenkstein nach Ziffer 1 Buchstabe j und 1.429,97 Euro für die Pflege während der ganzen dreißigjährigen Nutzungszeit nach Ziffer 5 Buchstabe e, zusammen 2.760,93 Euro. Der Gedenkstein ist Pflicht, weil Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung bestimmt, dass die Gemeinschaftsgrabanlagen einen zentralen Gedenkstein erhalten und die Gravur verpflichtend ist. Pflegefrei, und zwar mit Wortlaut: Paragraf 19 Absatz 6 Nummer 2 verbietet es, die Grabstätten zu pflegen, und sagt im selben Satz, für die laufende Pflege und Unterhaltung sei die Stadt zuständig. Derselbe Absatz verbietet Grabmale, Anpflanzungen und jede Veränderung im und auf dem Boden und lässt Kränze und Grabschmuck spätestens sechs Wochen nach der Beisetzung durch die Stadt entfernen. Die Anlage ist eine Rasenlage mit namentlicher Kennzeichnung auf einem zentralen Gedenkstein und einem zentralen Ablageplatz für Sträuße und Gebinde; das steht in Paragraf 12 Absatz 2. Die Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 3 2,50 mal 1,00 Meter. Anonyme Bestattungen sind in dieser Anlage nach Paragraf 12 Absatz 2 nicht zulässig. Verlängerbar, aber dann in zwei Posten: 32,54 Euro je Jahr für das Nutzungsrecht nach Ziffer 1.1 Buchstabe f und 47,67 Euro je Jahr für die Pflege nach Ziffer 5 Buchstabe h. Nach Paragraf 14 a Absatz 6 darf die Urne eines Ehepartners oder Lebenspartners in einer belegten Erdgrabstätte dieser Anlage beigesetzt werden, wenn die Ruhezeiten zusammenfallen oder verlängert wird. Zur Gravur der Namens-, Geburts- und Sterbedaten kommen nach Ziffer 5 Buchstabe k 20,70 Euro je Buchstabe oder Satzzeichen hinzu; dieser Betrag ist nicht eingerechnet, weil er von der Länge des Namens abhängt. | 2.760,93 € | 614,56 € | 3.375,49 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstaben f und j sowie Ziffer 5 Buchstabe e |
| Grabstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage für UrnengrabstättenAuch hier drei nicht abwählbare Zeilen: 381,95 Euro für das Nutzungsrecht nach Ziffer 1 Buchstabe g, 236,60 Euro als anteilige Gebühr für den zentralen Gedenkstein nach Ziffer 1 Buchstabe i und 335,23 Euro für die Pflege während der ganzen zwanzigjährigen Nutzungszeit nach Ziffer 5 Buchstabe f, zusammen 953,78 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 6 Nummer 2 der Friedhofssatzung, der die laufende Pflege und Unterhaltung ausdrücklich der Stadt zuweist und den Angehörigen verbietet. Die Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 3 nur 0,50 mal 0,50 Meter und ist nach Paragraf 14 Absatz 6 ausschließlich zur Aufnahme einer einzigen Urne zugelassen; wer zwei Urnen unterbringen will, braucht zwei Grabstellen. Paragraf 12 Absatz 2 erlaubt der Friedhofsverwaltung, dem noch lebenden Ehe- oder Lebenspartner eine unmittelbar angrenzende Grabstätte zuzuteilen, wenn beide Nutzungsrechte gleichzeitig erworben werden. Verlängerbar zu 19,10 Euro je Jahr für das Nutzungsrecht nach Ziffer 1.1 Buchstabe g und 16,76 Euro je Jahr für die Pflege nach Ziffer 5 Buchstabe i. Die verpflichtende Gravur nach Ziffer 5 Buchstabe k mit 20,70 Euro je Buchstabe oder Satzzeichen ist nicht eingerechnet. | 953,78 € | 381,03 € | 1.334,81 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstaben g und i sowie Ziffer 5 Buchstabe f |
| Grabstelle im anonymen Urnenfeld der GemeinschaftsgrabanlageDas einzige anonyme Grab in Wiesmoor, und es liegt nach Paragraf 11 Absatz 4 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausschließlich auf dem Friedhof Hinrichsfehn. Die Nutzungsgebühr besteht aus 381,95 Euro nach Ziffer 1 Buchstabe h und 335,23 Euro Pflege nach Ziffer 5 Buchstabe f, die das anonyme Urnenfeld ausdrücklich mitnennt, zusammen 717,18 Euro. Eine Gedenksteingebühr fällt nicht an, weil es hier keine Kennzeichnung gibt. Pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 8 erklärt Paragraf 19 Absatz 6 Nummern 1 bis 4 für anwendbar, und dessen Nummer 2 weist die laufende Pflege der Stadt zu; zusätzlich sind hier Kränze, Grabschmuck, Gebinde und Erinnerungsstücke ganz untersagt. Nicht verlängerbar, und das ist mehr als eine Tariflücke: Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 sagt, an Grabstätten im anonymen Urnenfeld in Hinrichsfehn könne überhaupt kein Nutzungsrecht erworben werden; folgerichtig führt Ziffer 1.1 des Tarifs für diese Grabart als einzige keine Verlängerungsgebühr. Eine Umbettung ist nach Paragraf 11 Absatz 4 ausgeschlossen. Die Grabstätte misst 0,50 mal 0,50 Meter. Bemerkenswert für den Preisvergleich: Dieses pflegefreie Grab ist mit 1.098,21 Euro einschließlich Beisetzung teurer als das gewöhnliche Urnengrab mit 857,04 Euro, obwohl die Angehörigen dort selbst pflegen müssen. | 717,18 € | 381,03 € | 1.098,21 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe h und Ziffer 5 Buchstabe f |
| Urnengrabstätte in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage am Wurzelwerk eines BaumesDie Nutzungsgebühr bleibt leer, weil der Tarif sie nicht nennt. Ziffer 1 kennt für diese Grabart nur den Buchstaben k, die anteilige Gebühr von 116,03 Euro für den zentralen Gedenkstein ohne Gravur; eine Zeile für die Verleihung des Nutzungsrechts selbst fehlt. Sie auf Ziffer 1 Buchstabe g zu stützen wäre geraten und nicht gelesen, denn Ziffer 5 Buchstabe f unterscheidet in ihrem eigenen Wortlaut zwischen der Gemeinschaftsgrabanlage für Urnengrabstätten, der Urnengemeinschaftsgrabanlage am Wurzelwerk eines Baumes und dem anonymen Urnenfeld. Bekannt sind: die Pflege von 335,23 Euro für die zwanzigjährige Nutzungszeit nach Ziffer 5 Buchstabe f, die Beisetzung von 381,03 Euro nach Ziffer 2 Buchstabe d, die eigens die Urne in einer Urnenerdröhre nennt, und die Gedenkplakette in Form eines Eichenblattes mit 618,80 Euro für die kleine und 654,50 Euro für die große Ausführung nach Ziffer 5 Buchstaben l und m, jeweils einschließlich Gravur. Die Anlage liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 nur in Wiesmoor-Mitte. Pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 7 erklärt Paragraf 19 Absatz 6 Nummern 1 bis 4 für anwendbar, und Nummer 3 desselben Absatzes weist jeden Pflegeeingriff am Bestattungsbaum der Stadt oder von ihr beauftragten Dritten zu. Die Urne muss nach Paragraf 8 Absatz 6 zu hundert Prozent aus nachweislich biologisch abbaubarem Material bestehen, höchstens 0,30 Meter hoch und 0,20 Meter im Durchmesser sein; ein Nachweis ist vor der Bestattung vorzulegen. Bis zu zwei Urnen sind je Grabstätte zugelassen. Nicht verlängerbar: Paragraf 14 a Absatz 6 letzter Satz sagt für diese Anlage ausdrücklich, das Nutzungsrecht sei nach Ablauf nicht verlängerbar; die Pflegeverlängerung der Ziffer 5 Buchstabe i nennt die Anlage gleichwohl mit. Zuteilungen angrenzender Grabstätten für Angehörige sind nach Paragraf 12 Absatz 2 ausgeschlossen, eine Umbettung nach Paragraf 11 Absatz 4 ebenfalls. | - | 381,03 € | 381,03 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe k, Ziffer 2 Buchstabe d und Ziffer 5 Buchstaben f, i, l und m |
Häufige Fragen zu Wiesmoor
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wiesmoor?
- In Wiesmoor sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 8,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wiesmoor?
- Friedhof Hinrichsfehn ist mit 2,1 ha der größte Friedhof in Wiesmoor. Er liegt 4,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wiesmoor?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wiesmoor gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Einzelgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe b, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Kindergrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe a, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Doppelgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe d, dazu 60 Jahre für Nutzungszeit einer Familiengrabstätte mit mehr als zwei Grabstellen nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe c, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnengrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung und Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe e, dazu 30 Jahre für Unbefristet oder auf Friedhofsdauer eingeräumte alte Nutzungsrechte, gerechnet ab der letzten Belegung nach Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Wiesmoor?
- Ein Grab in Wiesmoor kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrabstätte mit 857,04 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wiesmoor mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 als Anlage, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 31 vom 10.07.2026 auf den Seiten 520 bis 523, vom Rat am 22.06.2026 beschlossen, am 23.06.2026 ausgefertigt, in Kraft seit 01.08.2026, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.12.2007.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wiesmoor zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wiesmoor ist Stadt Wiesmoor, Fachgruppe 2.2 Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung zuständig, Hauptstraße 193, 26639 Wiesmoor, Telefon 04944 305-162. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wiesmoor, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wiesmoor mit dem Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 als Anlage, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 31 vom 10.07.2026 auf den Seiten 520 bis 523 vom Rat am 22.06.2026 beschlossen, am 23.06.2026 ausgefertigt, in Kraft seit 01.08.2026, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 17.12.2007
- Gebührentarif zu Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wiesmoor, Datei des Ortsrechts, mit allen 45 Beträgen in den Ziffern 1 bis 5 Fassung vom 22.06.2026, zeichengleich mit der Abbildung des Tarifs im Amtsblatt Nr. 31 vom 10.07.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Wiesmoor, mit den acht Friedhöfen in Paragraf 1, den Ruhezeiten in Paragraf 10, den Grabarten in Paragraf 12, den Nutzungszeiten in Paragraf 14 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 19 und 20 vom Rat am 22.06.2026 beschlossen, am 23.06.2026 ausgefertigt, in Kraft seit 01.08.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 17.12.2007 in der Fassung vom 30.05.2011
- Amtsblatt für den Landkreis Aurich, Verkündungsblatt der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, 153 durchsuchte Ausgaben der Jahrgänge 2024, 2025 und 2026 bis zur Nr. 39 vom 04.09.2026 Gegenprobe auf eine jüngere Fassung, einziger Treffer zum Friedhofswesen der Stadt Wiesmoor ist die Nr. 31 vom 10.07.2026
- Ortsrecht der Stadt Wiesmoor, Buchstabe F mit den drei Dateien Friedhofsgebührensatzung, Friedhofsgebührensatzung Gebührentarif und Friedhofssatzung Stand des Abrufs am 06.09.2026, die dort als Friedhofsgebührensatzung geführte Datei ist noch die aufgehobene Fassung vom 17.12.2007
- Anlage Vergleich Gebührentarif Friedhof alt neu zur Vorlage BV/037/2026 im Ratsinformationssystem der Stadt Wiesmoor, mit dem alten und dem neuen Betrag je Tarifzeile Stand 22.06.2026, nur als Gegenprobe auf Übertragungsfehler verwendet, nicht als Rechtsquelle
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.