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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03103000

Alle 19 Friedhöfe in Wolfsburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05361 28-1112
Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Grün, Friedhofsverwaltung

38448 Wolfsburg

1.489,07 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Gekennzeichnete Reihengrabstätte für Verstorbene ab Beginn des 6. Lebensjahres

731,95 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Waldgrabstätte ohne Kennzeichnung im Bestattungswald Wolfsburg

19
Friedhöfe mit Namen

17 weitere Flächen ohne Namen

Die 19 Friedhöfe in Wolfsburg nehmen zusammen 65,1 ha ein

Kurz beantwortet

Wolfsburg hat 19 benannte Friedhöfe mit zusammen 65,1 ha. Der größte ist Waldfriedhof mit 27,3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof in Rothenfelde mit 730 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Wolfsburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 27,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.830 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 730 m entfernt, der entlegenste 10,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 19 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 18 von 19 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 8 der 19 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind interreligiöse und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Wolfsburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Grün, Friedhofsverwaltung

Werderstraße 12
38448 Wolfsburg
05361 28-1112
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr
Freitag 7:30 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Friedhofsverwaltung von Wolfsburg im Netz

Die 19 Friedhöfe in Wolfsburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof27,3 ha4,2 km2 Anlagen, nächste 290 mWaldfriedhof, 330 mBus 202interreligiös
Nordfriedhof22,7 ha4,8 km2 Anlagen, nächste 300 mNordfriedhof Eingang, 320 mBus 202interreligiös
Neuer Friedhof Vorsfelde2,9 ha4,2 km8 Anlagen, nächste 150 mIm Eichholz, 320 mBus 201, Bus 203keine Angabe
Bestattungswald Wolfsburg1,7 ha4,7 km1 Anlagen, nächste 260 mNordfriedhof, 260 mBus 202keine Angabe
Neuer Friedhof Ehmen1,5 ha6,3 km3 Anlagen, nächste 150 mEhmen, Friedhof, 50 mBus 231keine Angabe
Alter Friedhof Vorsfelde1,4 ha5,1 km6 Anlagen, nächste 100 mFriedhof, 90 mchristlich
St. Annen Friedhof in Heßlingen8.940 m²1 km33 Anlagen, nächste 110 mVfL-Stadion, 120 mBus 203, Bus 204interreligiös
Friedhof Neindorf8.900 m²10,5 km2 Anlagen, nächste 50 mMühlenberg, 580 mBus 216christlich, evangelisch
Städtischer Friedhof Wendschott8.440 m²6,5 km8 Anlagen, nächste 40 mMitjätgensanger, 250 mkeine Angabe
Friedhof7.830 m²7,1 km3 Anlagen, nächste 340 mHattorf, Buchenberg, 110 mkeine Angabe
Friedhof Heiligendorf7.550 m²8 km8 Anlagen, nächste 170 mGrüner Jäger, 180 mBus 211, Bus 215keine Angabe
Friedhof Nordsteimke6.900 m²3,4 kmkeine erfasstNordsteimke, 400 mBus 215, Bus 216, Bus 360, Bus 383keine Angabe
Friedhof in Reislingen6.470 m²3,9 km3 Anlagen, nächste 130 mMarkuskirche, 250 mBus 204interreligiös
Alter Friedhof Ehmen5.290 m²6,9 km1 Anlagen, nächste 260 mDammstraße, 30 mBus 212, Bus 231, Bus 267interreligiös
VIII:13.910 m²4 km3 Anlagen, nächste 240 mWaldfriedhof, 210 mBus 202keine Angabe
Friedhof in Rothenfelde3.890 m²730 m17 Anlagen, nächste 40 mAmtsgericht, 100 minterreligiös
Friedhof Almke3.250 m²9,9 km1 Anlagen, nächste 60 mAlmke, Zum Siekberg, 770 mBus 216, Bus 360keine Angabe
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft2.190 m²3,8 km5 Anlagen, nächste 140 mWerderstraße, 110 mBus 202keine Angabe
Friedhof in Neuhaus1.800 m²5,2 km2 Anlagen, nächste 150 mNeuhaus, Seeteich, 60 mBus 204keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wolfsburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Wolfenbüttel33,4 km1.071,00 €Reihengrabstelle für Erwachsene418,07 € gespart522,00 €Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil209,95 € gespart
Wolfsburg (hier)-1.489,07 €Gekennzeichnete Reihengrabstätte für Verstorbene ab Beginn des 6. Lebensjahres731,95 €Waldgrabstätte ohne Kennzeichnung im Bestattungswald Wolfsburg
Gifhorn18 km1.727,53 €Erdreihengrab1.059,58 €Urnenwahlgrabstätte unter Waldbäumen
Braunschweig24,9 km2.405,40 €Erdreihengrab ohne Vorerwerbsmöglichkeit1.327,50 €Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre
Am meisten zu sparenbis 33,4 km418,07 €in Wolfenbüttel, 33,4 km entfernt209,95 €in Wolfenbüttel, 33,4 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Wolfsburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg in der Fassung der 1. Nachtragssatzung, Ursprungsfassung vom 19.12.2024, geändert durch die 1. Nachtragssatzung, die der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner 27. Sitzung am 10.12.2025 zur Drucksache V 2025/1325 beschlossen hat; bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg Nr. 01 vom 09.01.2026 auf den Seiten 34 bis 43, in Kraft seit dem 10.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Gekennzeichnete Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas einzige Grab der Kernstadt, das nur für eine Altersgruppe vergeben wird, und mit 792,31 Euro für Nutzung und Bestattung das günstigste Sarggrab überhaupt. Der Betrag setzt sich aus 460,27 Euro Nutzungsrecht über fünfzehn Jahre, 106,16 Euro für die Herrichtung des Pflanzbeets mit Plattenumrandung und 67,43 Euro Einebnungsgebühr zusammen; alle drei fallen nach Paragraf 3 Absatz 1 schon beim Erwerb an. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung lässt hier auch zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bestatten. Als einzige Reihengrabstätte der Stadt ist sie nach Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe a verlängerbar, und zwar höchstens auf die Nutzungszeit einer Reihengrabstätte für Erwachsene auf demselben Friedhof; die Verlängerung kostet 30,68 Euro je Jahr. Anlage und Pflege des Grabbeets bleiben nach demselben Buchstaben bei den Angehörigen, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei.633,86 €158,45 €792,31 €15Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 17 Absätze 4 und 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Gekennzeichnete Reihengrabstätte für Verstorbene ab Beginn des 6. LebensjahresDie günstigste Erdbestattung in Wolfsburg, 1.489,07 Euro für Nutzung und Bestattung zusammen. Im Betrag stecken 767,11 Euro Nutzungsrecht über fünfundzwanzig Jahre, 251,78 Euro für die Herrichtung des Pflanzbeets mit Plattenumrandung und 89,91 Euro Einebnungsgebühr. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, erst im Todesfall vergeben und können nicht über die Ruhezeit hinaus verlängert werden; wer eine Grabstelle aussuchen oder behalten will, braucht ein Wahlgrab. Nach Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe b müssen die Angehörigen ein Grabbeet anlegen und pflegen, ein Grabmal dürfen sie setzen. Damit ist das Grab nicht pflegefrei. Wer dieselbe Ruhezeit ohne Pflegepflicht will, zahlt bei der Reihengrabstätte mit einheitlichem Denkmal 2.468,70 statt 1.108,80 Euro Nutzungsgebühr. Angeboten wird das Grab nach der Grabartenseite der Stadt auf fast allen Friedhöfen, nicht aber in Ehmen Dammstraße, in Ehmen Mörser Straße und im alten Teil des Friedhofs Hehlingen.1.108,80 €380,27 €1.489,07 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 17 Absätze 1 und 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Reihengrabstätte mit Kennzeichnung des Grabes durch einheitliches DenkmalDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Wolfsburg, 2.848,97 Euro für Nutzung und Bestattung. Die Pflegefreiheit steht wörtlich in Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe d der Friedhofssatzung: Für die Dauer der Ruhezeit wird die Pflege der Grabstätte und des einheitlichen Denkmales durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet. Paragraf 13 Absatz 1 nimmt dieselbe Grabart ausdrücklich von der Pflicht aus, ein Grabbeet anzulegen und zu pflegen, und die Grabpflegeseite der Stadt nennt sie unter den vier Grabarten, deren Pflege die Stadt ausführt. Der Preis besteht aus 767,11 Euro Nutzungsrecht, 1.364,19 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 für fünfundzwanzig Jahre, also 54,57 Euro im Jahr, 185,78 Euro Herrichtung, 67,43 Euro Einebnung und 84,19 Euro für die Schriftplatte, die derselbe Buchstabe zum zwingenden Bestandteil der Grabstätte erklärt und die deshalb beim Erwerb mitzubeauftragen ist. Grabschmuck ist nur auf der dafür vorgesehenen Stelle erlaubt, eigene Bepflanzung gar nicht.2.468,70 €380,27 €2.848,97 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1, Paragraf 7 Absatz 1, Paragraf 8 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Reihengrabstätte ohne Kennzeichnung der GrabstätteDas anonyme Sarggrab der Stadt. Es liegt nach Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe e in einer geschlossenen Vegetationsdecke, ohne dass die genaue Lage der einzelnen Grabstelle erkennbar ist; ein Grabbeet, ein Grabmal und jeder Grabschmuck sind ausgeschlossen. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist zweifach: Derselbe Buchstabe verlangt für die Pflege dieser Grabstätten eine Gebühr nach der Gebührensatzung, und Paragraf 13 Absatz 1 nimmt die Grabstätten ohne Kennzeichnung von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus. Der Preis besteht aus 767,11 Euro Nutzungsrecht, 2.842,07 Euro Rasenpflege nach Paragraf 6 für fünfundzwanzig Jahre, also 113,68 Euro im Jahr, und 185,78 Euro Herrichtung. Eine Einebnungsgebühr nennt Paragraf 8 für diese Grabart nicht, denn es gibt nichts abzuräumen. Auf dem Grabfeld steht ein Gedenkstein, an dem eine einheitliche Schriftplatte für 84,19 Euro angebracht werden kann; sie ist freiwillig und deshalb nicht eingerechnet. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Wald- und dem Nordfriedhof.3.794,96 €380,27 €4.175,23 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Rasen-Reihengrabstätte mit NamenssteinDas teuerste Grab in Wolfsburg, und der Grund ist allein die Pflege. Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe c sagt, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege für die Dauer der Ruhezeit gewährleistet; Paragraf 13 Absatz 1 nimmt Grabstätten mit Namensstein von der Pflegepflicht aus, und die Grabpflegeseite der Stadt zählt sie unter den vier Grabarten auf, die die Stadt pflegt. Paragraf 6 verlangt dafür 227,37 Euro im Jahr, über fünfundzwanzig Jahre 5.684,14 Euro und damit den höchsten Pflegesatz der Stadt. Dazu kommen 767,11 Euro Nutzungsrecht, 185,78 Euro Herrichtung und 44,95 Euro Einebnung. Den Namensstein aus Naturstein mit den Maßen 30 mal 40 mal 12 Zentimeter muss der Nutzungsberechtigte selbst bei einem Steinmetz beauftragen; sein Preis steht in keiner Satzung und fehlt deshalb in unserem Betrag. Wer ihn nicht binnen sechs Monaten auflegen lässt, bekommt ihn im Wege der Ersatzvornahme und auf eigene Kosten. Eine vorzeitige Einebnung ist nach Paragraf 33 Absatz 3 ausgeschlossen.6.681,98 €380,27 €7.062,25 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1, Paragraf 17 Absatz 7 Buchstabe c und Paragraf 33 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte I, einstelligDas gewöhnliche Familiengrab für Särge. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung übersteigt das Nutzungsrecht beim Ersterwerb die Ruhezeit um fünf Jahre; dreißig Jahre Nutzung stehen also fünfundzwanzig Jahren Ruhezeit gegenüber, und wir führen beide Zahlen getrennt. Im Betrag stecken 945,67 Euro Nutzungsrecht, 269,18 Euro Herrichtung und 89,91 Euro Einebnung. Verlängert wird nach Paragraf 18 Absatz 4 jeweils um fünf Jahre und nur auf Antrag, das kostet 31,52 Euro je Jahr; dazu tritt eine Verwaltungsgebühr von 11,60 Euro für die Prüfung des Antrags. Die Grabstätten der Kategorie I sind nach der Grabartenseite der Stadt nur durch ein Plattenband voneinander getrennt und deshalb günstiger als die der Kategorie II. Anlage und Pflege des Grabbeets schuldet nach Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe a der Nutzungsberechtigte, das Grab ist also nicht pflegefrei. In einem Sargwahlgrab dürfen nach derselben Seite auch Urnen beigesetzt werden.1.304,76 €380,27 €1.685,03 €30Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 8 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte I, zweistelligDieselbe Grabart mit zwei Grabstellen, und der Betrag gilt für die ganze Grabstätte. Er besteht aus 1.148,33 Euro Nutzungsrecht, 269,18 Euro Herrichtung und 179,82 Euro Einebnung, denn Paragraf 8 Absatz 1 rechnet die Einebnung ausdrücklich je Stelle ab, hier also zweimal 89,91 Euro. Die Herrichtung nach Paragraf 7 setzen wir dagegen nur einmal an, weil dieser Paragraf im Gegensatz zu Paragraf 8 nichts von Grabstellen sagt. Der Tarif führt die Wahlgrabstätte I bis zur achtstelligen Ausführung und steigt dabei gleichmäßig um 202,67 Euro je Stelle; ab der fünften Stelle nennt Paragraf 8 allerdings gar keine Einebnungsgebühr mehr. Verlängert wird zu 38,28 Euro je Jahr. Auch hier gilt Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe a: Grabbeet anlegen und pflegen ist Sache der Angehörigen, das Grab ist nicht pflegefrei.1.597,33 €380,27 €1.977,60 €30Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte I, einstellig, auf den Friedhöfen Ehmen und HehlingenAuf den Friedhöfen Ehmen Dammstraße, Ehmen Mörser Straße und Hehlingen Alter Teil beträgt die Ruhezeit für Erdbestattungen wegen der Bodenverhältnisse nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b vierzig statt fünfundzwanzig Jahre; das Nutzungsrecht läuft deshalb fünfundvierzig Jahre und kostet 1.418,50 statt 945,67 Euro. Dazu kommen 269,18 Euro Herrichtung und 89,91 Euro Einebnung. Der Jahressatz ist mit 31,52 Euro derselbe wie bei der Laufzeit von dreißig Jahren, die Fußnote des Tarifs verteuert das Grab also allein über die längere Laufzeit. Diese Variante führt der Tarif nur bis zur sechsstelligen Grabstätte, mit einer Staffel von 304,00 Euro je Stelle. Wer hier bestattet wird, zahlt für dieselbe Grabart 472,83 Euro mehr, ohne dafür etwas anderes zu bekommen als eine längere Frist. Pflegefrei ist auch diese Grabstätte nicht.1.777,59 €380,27 €2.157,86 €45Paragraf 4 Absatz 1 mit Fußnote, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte I, zweistellig, auf den Friedhöfen Ehmen und HehlingenDie zweistellige Ausführung derselben Grabart auf den drei Friedhöfen mit vierzig Jahren Ruhezeit. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte und besteht aus 1.722,50 Euro Nutzungsrecht über fünfundvierzig Jahre, 269,18 Euro Herrichtung und zweimal 89,91 Euro Einebnung. Verlängert wird zu 38,28 Euro je Jahr, also zu demselben Satz wie bei dreißig Jahren Laufzeit. Der Friedhof Ehmen Dammstraße steht unter Denkmalschutz; dort werden nach Paragraf 18 Absatz 8 der Friedhofssatzung überhaupt keine Wahlgrabstätten mehr neu eingerichtet, und nach Paragraf 26 Absatz 2 ist dort auch die Umgestaltung vorhandener Grabmale nicht gestattet. In der Sache betrifft dieser Satz deshalb vor allem Ehmen Mörser Straße und den alten Teil des Friedhofs Hehlingen. Anlage und Pflege bleiben bei den Angehörigen.2.171,50 €380,27 €2.551,77 €45Paragraf 4 Absatz 1 mit Fußnote, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte II, einstelligWahlgrabstätten II liegen nach Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe b in einem besonderen Feld, das durch seine Lage oder seine Gestaltung gekennzeichnet ist, und haben zusätzlichen Freiraum um die Grabstätte; angeboten werden sie nur auf dem Wald- und dem Nordfriedhof. Der Preis besteht aus 1.290,20 Euro Nutzungsrecht, 269,18 Euro Herrichtung und 89,91 Euro Einebnung, zusammen 344,53 Euro mehr als bei der Kategorie I. Der Unterschied ist allein die Fläche: Herrichtung und Einebnung sind auf den Cent dieselben, und auch die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabbeets ist dieselbe. Pflegefrei ist die Grabstätte deshalb nicht. Verlängert wird um jeweils fünf Jahre zu 43,01 Euro je Jahr. Die Grabart ist der teuerste der vier gewöhnlichen Sargtarife und immer noch günstiger als jedes Wolfsburger Grab, dessen Pflege die Stadt übernimmt.1.649,29 €380,27 €2.029,56 €30Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Wahlgrabstätte II, zweistelligDie zweistellige Wahlgrabstätte II auf dem Wald- oder dem Nordfriedhof. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte und besteht aus 1.563,80 Euro Nutzungsrecht, 269,18 Euro Herrichtung und zweimal 89,91 Euro Einebnung. Der Tarif führt diese Grabart bis zur sechsstelligen Ausführung und staffelt sie gleichmäßig um 273,60 Euro je Stelle, also um gut siebzig Euro mehr als bei der Kategorie I. Verlängert wird zu 52,13 Euro je Jahr. Für die Einebnung nennt Paragraf 8 unter der Überschrift Sargwahlgrabstätten insgesamt einen vierten Satz, der oft übersehen wird: Bleibt das Grabmal stehen, kostet die Einebnung 0,00 Euro. Weil beim Ersterwerb niemand weiß, ob es später stehen bleibt, ist hier der volle Satz gerechnet. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe b bei den Angehörigen.2.012,80 €380,27 €2.393,07 €30Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025
Naturnahe Bestattung unter Bäumen für SärgeEin Sarggrab an einem Baum auf dem Nord- oder dem Waldfriedhof. Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe c sagt in einem Satz, dass die Pflege der Grabstätte der Friedhofsverwaltung obliegt, und verbietet eine eigene Bepflanzung; Paragraf 13 Absatz 1 nimmt die naturnahen Bestattungen unter Bäumen von der Pflegepflicht aus. Paragraf 6 verlangt dafür 109,14 Euro im Jahr, über dreißig Jahre 3.274,07 Euro. Dazu kommen 1.148,33 Euro Nutzungsrecht und 265,40 Euro für die Herrichtung der naturnahen Grabanlage; eine Einebnungsgebühr führt der Tarif für diese Grabart nicht. Einstellig nimmt die Grabstätte einen Sarg und eine Urne auf, zweistellig zwei Särge, und der Tarif nennt für beide denselben Betrag. Die Nutzungszeit beträgt dreißig Jahre und ist auf Antrag um fünf Jahre verlängerbar; ein Vorauserwerb ist möglich. Der Gedenkstein gehört zur Grabstätte und wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt, eine Schriftplatte für 84,19 Euro ist freiwillig.4.687,80 €380,27 €5.068,07 €30Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 18 Absatz 8 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Gekennzeichnete UrnenreihengrabstätteDie günstigste Urnenbeisetzung, bei der die Angehörigen das Grab selbst gestalten dürfen, 854,08 Euro für Nutzung und Beisetzung. Im Betrag stecken 579,91 Euro Nutzungsrecht über zwanzig Jahre, 143,36 Euro für die Herrichtung des Pflanzbeets mit Plattenumrandung und 67,43 Euro Einebnungsgebühr. Nach Paragraf 19 Absatz 4 darf in jeder Urnenreihengrabstätte nur eine einzige Urne beigesetzt werden, und nach Absatz 1 ist eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ausgeschlossen; wer Platz für eine zweite Urne oder eine spätere Verlängerung braucht, muss zur Urnenwahlgrabstätte greifen. Grabbeet anlegen und pflegen ist nach Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe a Sache der Angehörigen, ein Grabmal dürfen sie setzen. Das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Angeboten wird es auf allen städtischen Friedhöfen außer Ehmen Dammstraße, Vorsfelde Meinstraße, St. Annen und Rothenfelde.790,70 €63,38 €854,08 €20Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 19 Absätze 1, 4 und 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenreihengrabstätte mit Kennzeichnung des Grabes durch einheitliches DenkmalDie Urnenvariante der Grabstätte mit einheitlichem Denkmal, und mit 1.590,95 Euro für Nutzung und Beisetzung das zweitgünstigste pflegefreie Urnengrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe d sagt wörtlich, dass die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit die Pflege der Grabstätte und des einheitlichen Denkmales gewährleistet; Paragraf 13 Absatz 1 nimmt dieselbe Grabart von der Pflegepflicht aus. Paragraf 6 verlangt dafür 40,93 Euro im Jahr, über zwanzig Jahre 818,52 Euro. Dazu kommen 579,91 Euro Nutzungsrecht, 44,95 Euro Einebnung und 84,19 Euro für die Schriftplatte, die derselbe Buchstabe zum zwingenden Bestandteil erklärt. Eine Herrichtungsgebühr nennt Paragraf 7 hier nicht. Derselbe Absatz enthält einen inneren Widerspruch: Er sagt zuerst, die Schriftplatte könne beantragt werden, und zwei Sätze später, sie sei zwingender Bestandteil. Wir folgen dem zwingenden Satz. Angeboten wird die Grabart nach der Satzung nur auf dem Wald- und dem Nordfriedhof.1.527,57 €63,38 €1.590,95 €20Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1, Paragraf 8 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenreihengrabstätte ohne Kennzeichnung der GrabstätteDas anonyme Urnengrab auf den gewöhnlichen Friedhöfen. Die Grabstätte liegt nach Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe c in einer geschlossenen Vegetationsdecke, ohne dass die Lage der einzelnen Grabstelle erkennbar ist; Grabbeet, Grabmal und Grabschmuck sind nicht zulässig, und für die Pflege ist eine Gebühr nach der Gebührensatzung zu entrichten. Zusammen mit Paragraf 13 Absatz 1, der die Grabstätten ohne Kennzeichnung von der Pflegepflicht ausnimmt, ist das der Beleg für die Pflegefreiheit. Die Pflegegebühr beträgt 49,11 Euro im Jahr, über zwanzig Jahre 982,22 Euro; dazu kommen 579,91 Euro Nutzungsrecht. Herrichtungs- und Einebnungsgebühren nennt der Tarif für diese Grabart nicht. Am Gedenkstein des Friedhofs kann eine einheitliche Schriftplatte für 84,19 Euro angebracht werden, sie ist freiwillig. Mit 1.625,51 Euro ist dieses Grab knapp 35 Euro teurer als das Urnengrab mit einheitlichem Denkmal, obwohl es weniger bietet.1.562,13 €63,38 €1.625,51 €20Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5 und Paragraf 6 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Waldgrabstätte ohne Kennzeichnung im Bestattungswald WolfsburgDas günstigste Grab der Stadt, 731,95 Euro für Nutzung und Beisetzung. Der Bestattungswald Wolfsburg liegt in der Gemarkung Wolfsburg, Flur 2, Flurstück 74/2 und dient nach Paragraf 21 Absatz 1 ausschließlich der Beisetzung von Aschen in Urnenreihengrabstätten; je Grabstelle ist nur eine Urne zugelassen, und sie muss innerhalb der Ruhezeit rückstandslos abbaubar sein. Die Pflegefreiheit ist dreifach belegt: Paragraf 21 Absatz 4 untersagt jegliche Form der Grabpflege, des Grabschmucks und der Grabveränderung, Paragraf 7 Absatz 9 legt die Pflege des Waldes und der Wege der Stadt Wolfsburg auf, und Paragraf 13 Absatz 1 nimmt die Waldgrabstätten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus. Der Tarif erhebt hier weder Pflege- noch Herrichtungs- noch Einebnungsgebühr. Nach Paragraf 21 Absatz 2 ist das Nutzungsrecht nicht verlängerbar, ein Vorauserwerb ist ausgeschlossen und nur natürliche Personen dürfen es erwerben. Eine Namenstafel nach Absatz 6 ist freiwillig.668,57 €63,38 €731,95 €20Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 7 Absatz 9, Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 21 Absätze 1, 2, 4 und 6 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Rasen-Urnenreihengrabstätte mit NamenssteinDas Rasengrab für Aschen, und mit 3.098,84 Euro für Nutzung und Beisetzung das zweitteuerste Urnengrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe b sagt, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege für die Dauer der Ruhezeit gewährleistet, und verbietet Grabschmuck, eigene Bepflanzung und bauliche Anlagen, damit der Aufsitzmäher die Fläche beschädigungslos überfahren kann; Paragraf 13 Absatz 1 nimmt die Grabstätten mit Namensstein von der Pflegepflicht aus. Die Pflegegebühr beträgt 122,78 Euro im Jahr, über zwanzig Jahre 2.455,55 Euro und damit vier Fünftel des Preises. Dazu kommen 579,91 Euro Nutzungsrecht; Herrichtungs- und Einebnungsgebühren nennt der Tarif nicht. Der Namensstein ist zwingender Bestandteil der Grabstätte, muss aber beim Steinmetz beauftragt werden und fehlt deshalb in unserem Betrag. Er ist bündig mit dem Erdreich aufzulegen. Eine vorzeitige Einebnung ist nach Paragraf 33 Absatz 3 ausgeschlossen.3.035,46 €63,38 €3.098,84 €20Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5 und Paragraf 6 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1, Paragraf 19 Absatz 7 Buchstabe b und Paragraf 33 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenwahlgrabstätte IDas gewöhnliche Urnenfamiliengrab. Nach Paragraf 20 Absatz 1 übersteigt das Nutzungsrecht beim Ersterwerb die Ruhezeit um fünf Jahre, fünfundzwanzig Jahre Nutzung stehen also zwanzig Jahren Ruhezeit gegenüber. Nach Absatz 7 finden bis zu zwei Urnen Platz, und eine Folgebeisetzung ist nur zulässig, solange die Ruhezeit der neuen Asche die Nutzungszeit nicht übersteigt; die Grabartenseite der Stadt spricht dagegen von bis zu vier Urnen, was sich auf das Sargwahlgrab bezieht. Der Preis besteht aus 745,83 Euro Nutzungsrecht, 143,36 Euro Herrichtung und 67,43 Euro Einebnung. Verlängert wird um jeweils fünf Jahre zu 29,83 Euro je Jahr, also für weniger als die Hälfte dessen, was eine Sargwahlgrabstätte kostet. Anlage und Pflege des Grabbeets bleiben nach Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe a beim Nutzungsberechtigten, das Grab ist nicht pflegefrei.956,62 €63,38 €1.020,00 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 20 Absätze 1, 7 und 8 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenwahlgrabstätte IIDieselbe Urnenwahlgrabstätte in einem besonderen Feld auf dem Wald- oder dem Nordfriedhof, mit zusätzlichem Freiraum um die Grabstätte. Der Aufpreis gegenüber der Kategorie I ist mit 25,34 Euro auf fünfundzwanzig Jahre der kleinste Unterschied des ganzen Tarifs, gerade einmal ein Euro im Jahr; bei den Sarggräbern trennt dieselbe Unterscheidung 344,53 Euro. Der Preis besteht aus 771,17 Euro Nutzungsrecht, 143,36 Euro Herrichtung und 67,43 Euro Einebnung. Verlängert wird zu 30,85 Euro je Jahr. Auch hier gilt die Pflicht, ein Grabbeet anzulegen und zu pflegen, nach Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe b, das Grab ist also nicht pflegefrei. Wer die Pflege abgeben will, findet in der Urnenwahlgrabstätte mit einheitlichem Denkmal dieselbe Laufzeit und dasselbe Nutzungsrecht, zahlt aber 1.364,19 Euro Pflegegebühr obendrauf.981,96 €63,38 €1.045,34 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenwahlgrabstätte mit einheitlichem DenkmalEine Familiengrabstätte in einer Anlage aus vier Familiengrabstätten, die durch ein gemeinsames einheitliches Denkmal gekennzeichnet ist. Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe c sagt, dass die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit die Pflege der Grabstätte und des einheitlichen Denkmales gewährleistet; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und Paragraf 13 Absatz 1 bestätigt sie. Ungewöhnlich ist, dass die Pflege hier für die Nutzungszeit von fünfundzwanzig Jahren zugesagt wird und nicht nur für die zwanzigjährige Ruhezeit. Der Preis besteht aus 771,17 Euro Nutzungsrecht, 1.364,19 Euro Pflegegebühr, also 54,57 Euro im Jahr, und 84,19 Euro für die zwingende Schriftplatte; solange die Grabstätte im Vorauserwerb genutzt wird, entfällt die Platte. Die Grabart hieß bis zur Neufassung Urnenwahlgrabstätte mit Pflege durch die Stadt Wolfsburg. Auffällig ist, dass Paragraf 7 keine Herrichtungsgebühr nennt, obwohl Paragraf 31 Absatz 3 gerade für diese Grabart eine Plattenumrandung durch die Friedhofsverwaltung vorschreibt.2.219,55 €63,38 €2.282,93 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1, Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe c und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Urnenwahlgrabstätte unter BäumenEine Urnengrabstätte an einem Baum, den der Nutzungsberechtigte aus dem von der Friedhofsverwaltung freigegebenen Bestand aussuchen darf. Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe d sagt, dass die Stadt Wolfsburg für die Dauer der Nutzungszeit die Pflege gewährleistet, und untersagt eine Umgestaltung durch den Nutzungsberechtigten; Paragraf 13 Absatz 1 und die Grabpflegeseite der Stadt nennen die Grabart ebenfalls. Die Pflegegebühr beträgt 81,85 Euro im Jahr, über fünfundzwanzig Jahre 2.046,29 Euro; dazu kommen 771,17 Euro Nutzungsrecht und 159,24 Euro Herrichtung. Der Absatz enthält eine Falle, die kein anderes Wolfsburger Grab hat: Eine Pflanzschale in der Baumscheibe ist erlaubt, muss aber selbst gepflegt werden, und wer weitere Schalen oder Dekorationsartikel aufbringt, muss die ganze Grabstätte selbst pflegen, ohne dass die gezahlte Gebühr erstattet wird. Ein Kissenstein mit Schriftplatte für zusammen 84,19 Euro ist freiwillig.2.976,70 €63,38 €3.040,08 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Naturnahe Bestattung unter Bäumen für UrnenDas teuerste Urnengrab der Kernstadt, 3.146,24 Euro für Nutzung und Beisetzung. Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe e sagt, dass die Pflege der Grabstätte der Friedhofsverwaltung obliegt, und verbietet eine eigene Bepflanzung; Paragraf 13 Absatz 1 nimmt die naturnahen Bestattungen unter Bäumen von der Pflegepflicht aus. Die Pflegegebühr beträgt 81,85 Euro im Jahr, über fünfundzwanzig Jahre 2.046,29 Euro, also genau so viel wie bei der Urnenwahlgrabstätte unter Bäumen; der Unterschied von 106,16 Euro zwischen beiden Grabarten steckt allein in der Herrichtung, die hier 265,40 statt 159,24 Euro kostet. Dazu kommen 771,17 Euro Nutzungsrecht. Die Nutzungszeit beträgt fünfundzwanzig Jahre und ist auf Antrag um fünf Jahre verlängerbar, ein Vorauserwerb ist möglich. Der Durchmesser der Überurne darf zwanzig Zentimeter nicht überschreiten. Angeboten wird die Grabart auf dem Nord- und dem Waldfriedhof.3.082,86 €63,38 €3.146,24 €25Paragraf 4 Absatz 1, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.12.2025, dazu Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 20 Absatz 8 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 10.12.2025
Reihengrabstätte auf dem Friedhof NeindorfDer Friedhof im Ortsteil Neindorf gehört der Stadt Wolfsburg erst seit dem 27.06.2026; bis dahin war er kirchlich, und das Grundstück gehört nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung weiterhin der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Neindorf. Er hat einen eigenen Tarif, und der ist anders gebaut als der der Kernstadt: Die 1.475,00 Euro decken nach der Tarifzeile das Nutzungsrecht über dreißig Jahre einschließlich der Friedhofsunterhaltungs- und der Einebnungsgebühr, es kommt also nichts hinzu. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt in Neindorf nach Paragraf 9 Absatz 1 dreißig statt der fünfundzwanzig Jahre der Kernstadt. Nach Paragraf 12 Absatz 1 wird die Grabstätte der Reihe nach vergeben und kann nicht verlängert werden. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 22 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Mit 1.968,00 Euro für Nutzung und Bestattung liegt es um 478,93 Euro über dem Reihengrab der Kernstadt.1.475,00 €493,00 €1.968,00 €30Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 1 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 und Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Rasenreihengrabstätte auf dem Friedhof NeindorfDas pflegefreie Sarggrab in Neindorf, und mit 2.228,00 Euro für Nutzung und Bestattung deutlich günstiger als jedes pflegefreie Erdgrab der Kernstadt. Die Pflegefreiheit ist doppelt belegt: Paragraf 13 Absatz 1 sagt, die gesamte Fläche werde mit Rasen angesät und durch die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit gepflegt, und Paragraf 22 Absatz 3 stellt die Rasenreihengräber ausdrücklich neben die naturnahen Urnengrabstätten unter die Pflege der Verwaltung. Auch die Tarifzeile selbst nennt die Rasenpflege als eingeschlossen. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 260,00 Euro auf dreißig Jahre, das sind 8,67 Euro im Jahr; in der Kernstadt kostet dieselbe Entlastung ein Vielfaches. Nach Paragraf 13 Absatz 2 ist eine rasenbündige Grabplatte von 60 mal 45 Zentimetern einzubauen, die der Nutzungsberechtigte beim Steinmetz beauftragt und die in keiner Gebührenordnung steht. Grabschmuck ist nur von Oktober bis Februar erlaubt, und das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.1.735,00 €493,00 €2.228,00 €30Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 2 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 13 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte auf dem Friedhof NeindorfDas Familiengrab in Neindorf. Der Betrag von 1.485,00 Euro gilt je Grabstelle und schließt die Friedhofsunterhaltungs- und die Einebnungsgebühr ein; eine zweistellige Grabstätte kostet also 2.970,00 Euro. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 dreißig Jahre vom Tage der Verleihung an, es fällt hier also mit der Ruhezeit zusammen und übersteigt sie nicht wie in der Kernstadt um fünf Jahre. Verlängert wird nach Absatz 3 auf Antrag um fünf Jahre für die gesamte Grabstätte zu 49,60 Euro je Jahr und Stelle; das mal dreißig ergibt 1.488,00 Euro und damit fast auf den Euro den Erwerbspreis, womit bewiesen ist, dass der Betrag die volle Laufzeit deckt. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 22 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte, und zwar samt zwanzig Zentimetern rund um die Grabstätte; pflegefrei ist das Grab nicht. Eine zusätzliche Asche darf nach Paragraf 11 Absatz 5 nur bei nahen Angehörigen beigesetzt werden.1.485,00 €493,00 €1.978,00 €30Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 3 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 11 Absatz 5, Paragraf 14 und Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Kinderwahlgrab bis zu 5 Jahren auf dem Friedhof NeindorfDas Kindergrab in Neindorf, vergeben als Wahlgrabstätte und damit anders als in der Kernstadt, wo Kinder in einer Reihengrabstätte liegen. Die Ruhezeit für verstorbene Kinder bis zum fünften Lebensjahr beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 zwanzig Jahre, und genau so lange läuft auch das Nutzungsrecht. Die 975,00 Euro gelten je Grabstelle und schließen die Friedhofsunterhaltungs- und die Einebnungsgebühr ein; verlängert wird zu 48,70 Euro je Jahr, was mal zwanzig 974,00 Euro ergibt und den Erwerbspreis bestätigt. Die Bestattungsgebühr ist mit 242,00 Euro rund halb so hoch wie bei einem Erwachsenen, weil die Grabstelle nach Paragraf 11 Absatz 6 nur 1,50 mal 0,90 Meter misst. Paragraf 11 Absatz 4 lässt in einer Grabstelle auch eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bestatten. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 22 Absatz 3 bei den Angehörigen.975,00 €242,00 €1.217,00 €20Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 4 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 11 Absätze 4 und 6 sowie Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Rasenurnenreihengrabstätte auf dem Friedhof NeindorfDas pflegefreie Urnengrab in Neindorf, 1.106,00 Euro für Nutzung und Beisetzung. Paragraf 16 Absatz 1 sagt wörtlich, dass die gesamte Fläche mit Rasen angesät und von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhefrist gepflegt wird; die Tarifzeile bestätigt das, indem sie die Rasenpflege ausdrücklich einschließt. Das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und sie ist nötig, weil Paragraf 22 Absatz 3 nur die Rasenreihengräber und die naturnahen Urnengrabstätten beim Namen nennt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 zwanzig Jahre, und das Nutzungsrecht ist nach Paragraf 16 Absatz 1 nicht verlängerbar. In der Grabstätte darf nur eine einzige Asche beigesetzt werden. Eine rasenbündige Grabplatte von 30 mal 45 Zentimetern ist einzubauen; sie wird beim Steinmetz beauftragt und steht in keiner Gebührenordnung. Grabschmuck ist nur auf den Ablageflächen und ausnahmsweise von Oktober bis Februar auf dem Grab erlaubt.985,00 €121,00 €1.106,00 €20Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 16 der zugehörigen Friedhofssatzung
Urnenwahlgrabstätte auf dem Friedhof NeindorfDas günstigste Grab auf dem Friedhof Neindorf, 1.086,00 Euro für Nutzung und Beisetzung. Nach Paragraf 14 Absatz 2 wird die Urnenwahlgrabstätte mit einer und einer weiteren Grabstelle für zwanzig Jahre vergeben; der Tarifbetrag gilt je Grabstelle. Paragraf 15 erklärt im Übrigen die Vorschriften für Wahlgrabstätten für anwendbar, das Nutzungsrecht ist also verlängerbar, und zwar zu 48,30 Euro je Jahr. Zwanzigmal gerechnet ergibt das 966,00 Euro und bestätigt den Erwerbspreis. Wer später noch eine Asche dazulegen will, zahlt nach Tarifziffer I.8 eine Verlängerungsgebühr zur Anpassung an die neue Ruhezeit und noch einmal die Beisetzungsgebühr von 121,00 Euro. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 22 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte; die Bepflanzung darf höchstens 0,80 Meter hoch werden. Pflegefrei ist das Grab deshalb nicht.965,00 €121,00 €1.086,00 €20Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 6 und Nummer 8 sowie Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 14 Absatz 2, Paragraf 15 und Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Naturnahe Urnengrabstätte auf dem Friedhof NeindorfEine Grabstelle in unmittelbarer Nähe eines Baumes, das Baumgrab des Neindorfer Tarifs. Paragraf 17 Absatz 2 sagt, dass die Herrichtung des Grabes und die Grabpflege für die Dauer der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung erfolgen, und Paragraf 22 Absatz 3 nennt die naturnahen Urnengrabstätten neben den Rasenreihengräbern ausdrücklich; die Tarifzeile schließt die Anlagenpflege ein. Damit ist die Pflegefreiheit dreifach belegt. Nach Absatz 1 darf nur eine Asche beigesetzt werden, und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Beisetzung kostet hier 193,00 statt 121,00 Euro, weil der Aushub in Wurzelnähe aufwendiger ist; das ist der einzige Fall im ganzen Bestand der Stadt, in dem die Beisetzungsgebühr von der Grabart abhängt. Ein Feldstein mit Namen von höchstens 20 mal 30 mal 30 Zentimetern ist einzubauen und wird nicht von der Stadt gestellt. Naturnahe Urnengrabstätten stehen nach Absatz 6 nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.1.115,00 €193,00 €1.308,00 €20Paragraf 6 Abschnitt I Nummer 7 und Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg für den Bestattungsbetrieb auf dem Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu Paragraf 17 und Paragraf 22 Absatz 3 der zugehörigen Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Wolfsburg

Häufige Fragen zu Wolfsburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Wolfsburg?
In Wolfsburg sind 19 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 17 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 65,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Wolfsburg?
Waldfriedhof ist mit 27,3 ha der größte Friedhof in Wolfsburg. Er liegt 4,2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Wolfsburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wolfsburg gelten 25 Jahre für Erdbestattung, Regelfall auf den städtischen Friedhöfen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 40 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Ehmen Dammstraße, Ehmen Mörser Straße und Hehlingen Alter Teil wegen der Bodenverhältnisse nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung auf allen städtischen Friedhöfen einschließlich des Bestattungswaldes nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Fehl- und Ungeborenen, es gilt die Frist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte und einer Urnenwahlgrabstätte beim Ersterwerb, sie übersteigt die Ruhezeit um fünf Jahre nach Paragraf 18 Absatz 1 und Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 10.12.2025, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Friedhof Neindorf nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum 5. Lebensjahr auf dem Friedhof Neindorf nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung auf dem Friedhof Neindorf nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Neindorf vom 13.05.2026.
Was kostet ein Grab in Wolfsburg?
Ein Grab in Wolfsburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Waldgrabstätte ohne Kennzeichnung im Bestattungswald Wolfsburg mit 731,95 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfsburg in der Fassung der 1. Nachtragssatzung, Ursprungsfassung vom 19.12.2024, geändert durch die 1. Nachtragssatzung, die der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner 27. Sitzung am 10.12.2025 zur Drucksache V 2025/1325 beschlossen hat; bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg Nr. 01 vom 09.01.2026 auf den Seiten 34 bis 43, in Kraft seit dem 10.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Wolfsburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Wolfsburg ist Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Grün, Friedhofsverwaltung zuständig, Werderstraße 12, 38448 Wolfsburg, Telefon 05361 28-1112. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Wolfsburg, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.