Wolfenbüttel, Niedersachsen, AGS 03158037
Friedhofsgebühren in Wolfenbüttel, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Wolfenbüttel und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Wolfenbüttel.
- 522,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.765,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil, mit Beisetzung
Reihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen Gebühren, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Wolfenbüttel kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Wolfenbüttel
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstelle für SargbestattungenNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 1 je Jahr und Grab 63 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 für mindestens fünf Jahre möglich. | 1.563,00 € | 491,00 € | 2.054,00 € | 25 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b und Ziffer V Nummer 5 |
| Reihengrabstelle für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Wolfenbüttel. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhefrist bei Reihengrabstätten ausgeschlossen. | 625,00 € | 446,00 € | 1.071,00 € | 25 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c und Ziffer V Nummer 5 |
| Reihengrabstelle für KinderParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein, Paragraf 22 nennt diese Felder Kindergrabstätten. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre. | 156,00 € | 372,00 € | 528,00 € | 25 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe b, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe d und Ziffer V Nummer 5 |
| Reihengrabstelle im grünen Rasen einschließlich PflegekostenanteilDer Tarif weist einen Pflegekostenanteil von 654 Euro als Bestandteil der Gebühr aus. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätten im Rasen ausdrücklich vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus. | 1.435,00 € | 446,00 € | 1.881,00 € | 25 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe c, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c und Ziffer V Nummer 5 |
| Reihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen GebührenDer Betrag enthält nach dem Wortlaut des Tarifs bereits den Pflegekostenanteil, die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V. Eine zusätzliche Beisetzungsgebühr fällt deshalb nicht an. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Reihengrabstätten mit Dauerbepflanzung vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus. | 2.765,00 € | 0,00 € | 2.765,00 € | 25 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe d |
6 Grabarten für die Urne in Wolfenbüttel
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlstelle für bis zu vier UrnenNach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 20 Jahre und die Stelle nimmt bis zu vier Urnen auf. Für die zweite bis vierte Urne fallen nach Ziffer III noch einmal 30 vom Hundert der Grabstellengebühr an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 2 je Jahr und Grab 39 Euro. | 773,00 € | 141,00 € | 914,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 1, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6 |
| Urnenbaumwahlstelle einschließlich PflegekostenanteilDer Tarif weist einen Pflegekostenanteil von 862 Euro als Bestandteil der Gebühr aus, das sind 43 Euro je Jahr, und berechnet denselben Satz nach Ziffer II Nummer 3 auch bei der Verlängerung. Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt eine Baumgrabstätte bis zu zwei Urnen auf. | 1.558,00 € | 141,00 € | 1.699,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6 |
| UrnenreihenstelleNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an Urnenreihengrabstätten nicht möglich. | 464,00 € | 141,00 € | 605,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 3, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6 |
| Anonyme Urnenstelle einschließlich PflegekostenanteilDas günstigste Grab in Wolfenbüttel. Nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung liegt die Stelle in einer Gemeinschaftsanlage, jeder Schmuck und jede Kennzeichnung unterbleiben. Der Tarif weist zusätzlich einen Pflegekostenanteil von 71 Euro aus. | 381,00 € | 141,00 € | 522,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 4, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6 |
| Urnengemeinschaftsanlage mit Tafel einschließlich PflegekostenanteilDie Gemeinschaftsanlage ist nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung eine Urnenreihengrabstätte im Rasen. Paragraf 14 Absatz 1 nimmt die Grabstätten im Rasen vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus, der Tarif weist 107 Euro Pflegekostenanteil aus. Die Gravur der Tafel bezahlen die Angehörigen nach Paragraf 19 Absatz 6 selbst. | 493,00 € | 141,00 € | 634,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 5, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6 |
| Urnenreihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen GebührenDer Betrag enthält nach dem Wortlaut des Tarifs bereits den Pflegekostenanteil, die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V. Eine zusätzliche Beisetzungsgebühr fällt deshalb nicht an. | 1.769,00 € | 0,00 € | 1.769,00 € | 20 J. | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 6 |
23 weitere Gebühren in der Satzung von Wolfenbüttel
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Erbgrab | 293,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a |
| Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Wahlgrab | 263,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b |
| Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Reihengrab | 218,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c |
| Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Kindergrab | 144,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe d |
| Beisetzung einer Totgeburt | 70,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 2 |
| Urnenbeisetzung einschließlich Öffnen und Schließen des Urnenschachtes | 87,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 |
| Gestellung von sechs Trägern zur Sargbestattung | 228,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 5 |
| Gestellung von einem Träger zur Urnenbestattung | 54,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 6 |
| Erbgrabstelle, je Quadratmeter Grabstelle | 685,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a |
| Genehmigung zur Wiederbelegung einer Erbgrabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 938,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattungswahlgrabstelle, je Jahr und Grab | 63,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr und Grab | 39,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumwahlgrabstelle, je Jahr und Grab, einschließlich 43 Euro Pflegekostenanteil | 78,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 3 |
| Beisetzung der zweiten bis vierten Urne in einer Urnenstelle und Einstellung von Urnen auf Erdbestattungsgrabstellen, je Urne | 30 vom Hundert der Grabstellengebühr nach Ziffer I | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer III |
| Einstellung einer Urne auf einer Erbgrabstelle, je Urne | 314,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer III |
| Ausgraben einer Leiche | 726,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 3 |
| Ausgraben einer Urne | 101,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 2 |
| Benutzung der Kapelle, je angefangene 45 Minuten | 206,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 1 |
| Benutzung der Leichenkammer bis zur Beisetzung | 33,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 2 |
| Einstellung von Leichen in der Leichenkammer, je Tag | 26,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 3 |
| Ausschlagen der Gruft, zuzüglich Umsatzsteuer | 46,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 4 |
| Zustimmung zur Errichtung von Gedenktafeln und Inschriften in Gemeinschaftsanlagen | 15,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer VI Buchstabe a |
| Zustimmung zur Errichtung von Grabsteinen und Gedenkzeichen aus Holz und Metall, einschließlich aller Nebenkosten | 75,00 € | Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer VI Buchstabe b |
Was ein Grab in Wolfenbüttel über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.554,00 €
Wahlgrabstelle für Sargbestattungen in Wolfenbüttel, über 25 Jahre, das sind 342,16 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b und Ziffer V Nummer 5 | 1.563,00 € |
| BestattungParagraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a | 491,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.054,00 € |
Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 1 je Jahr und Grab 63 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 für mindestens fünf Jahre möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Wolfenbüttel offenlässt
- Die Beisetzung steht in Wolfenbüttel nicht in einer Zeile. Die Begräbnisgebühr der Ziffer IV deckt nur das Öffnen und Schließen der Gruft oder des Urnenschachtes. Die Träger stellt nach Paragraf 30 Absatz 6 der Friedhofssatzung bei Sargbestattungen und nach Paragraf 30 Absatz 7 bei Urnenbeisetzungen die Friedhofsverwaltung, und der Tarif berechnet sie unter Ziffer V Nummern 5 und 6 gesondert mit 228 beziehungsweise 54 Euro. Wir rechnen beide Posten zusammen, weil die Friedhofssatzung die Trägergestellung nicht in das Belieben der Angehörigen stellt. Wer nur die Ziffer IV liest, kommt bei einer Sargbestattung im Reihengrab auf 218 statt 446 Euro.
- Die Erbgrabstelle nach Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a kostet 685 Euro je Quadratmeter. Eine Größe der Grabstelle nennt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung, Paragraf 22 lässt für Erbgrabstätten sogar Sonderregelungen zu. Wir führen die Erbgrabstelle deshalb nicht als Grabart, weil ein Quadratmeterpreis ohne die Fläche kein Grabpreis ist.
- Die Reihenstelle mit Dauerbepflanzung und die gleichnamige Urnenstelle tragen nach dem Wortlaut des Tarifs bereits die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V in sich. Wir setzen ihre Beisetzungsgebühr deshalb auf null. Welche Posten der Ziffer V im Einzelnen enthalten sind, sagt der Tarif nicht.
- Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätten im Rasen und die Reihengrabstätten mit Dauerbepflanzung vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus, verweist dabei aber auf Absatz 2 Buchstaben c und b. Gemeint sind nach dem Wortlaut die Buchstaben c und d, denn Buchstabe b sind die gewöhnlichen Reihengrabfelder für Erwachsene. Wir folgen den Worten, nicht den Buchstaben.
- Für die Urnenbaumwahlstelle schweigt die Friedhofssatzung zur Pflege. Wir führen sie trotzdem als pflegefrei, weil der Gebührentarif in Ziffer I Abschnitt B Nummer 2 einen Pflegekostenanteil von 862 Euro und in Ziffer II Nummer 3 denselben Anteil mit 43 Euro je Jahr auch für die Verlängerung ausweist. Die Pflege ist damit eine bezifferte Position der städtischen Gebühr. Eine Vorschrift, die der Stadt die Pflege des Baumgrabes ausdrücklich auferlegt, gibt es aber nicht.
- Die Stadt bietet nach ihrer Seite zum Friedhofswesen den Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen an. Diese Verträge stehen nicht im Gebührentarif, ihre Preise sind hier nicht erfasst, und sie machen keine der übrigen Grabarten pflegefrei.
- Die Stadt veröffentlicht als Ortsrecht 67-02 nur die 1. Änderungssatzung. Sie ersetzt Paragraf 1 der Gebührensatzung vom 14.12.2022 vollständig und enthält damit den gesamten Gebührentarif. Die übrigen Paragrafen der Ursprungssatzung, etwa zum Gebührenschuldner und zur Fälligkeit, liegen im Netz nicht vor.
- Ziffer VI nennt eine Zustimmungsgebühr nur für Gedenktafeln in Gemeinschaftsanlagen und für Grabsteine und Gedenkzeichen aus Holz und Metall. Für Grabmale aus Naturstein, die Paragraf 22 der Friedhofssatzung ausdrücklich zulässt, nennt der Tarif keinen Betrag.
- Die Benutzung der Kapelle kostet 206 Euro je angefangene 45 Minuten und ist in unseren Beisetzungsbeträgen nicht enthalten, ebenso wenig die Leichenkammer mit 33 Euro und 26 Euro je Tag.
- Für die zweite bis vierte Urne in einer Urnenstelle und für Urnen auf einer Erdbestattungsgrabstelle verlangt Ziffer III noch einmal 30 vom Hundert der Grabstellengebühr. Unsere Grabpreise gelten für die erste Beisetzung.
- Gibt ein Nutzungsberechtigter eine belegte Grabstätte vorzeitig zurück, verlangt Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung für jedes Restjahr eine Unterhaltungspauschale in Höhe einer Arbeitsstunde nach dem Kostentarif der Städtischen Betriebe Wolfenbüttel. Dieser Kostentarif ist nicht Teil der Gebührensatzung und liegt uns nicht vor.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht.
Friedhöfe in Wolfenbüttel und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02 vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofssatzung für die Stadt Wolfenbüttel, Ortsrecht 67-01 Neufassung vom 16.12.2015, in Kraft seit 01.01.2016
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.