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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wolfenbüttel · Niedersachsen · AGS 03158037

Friedhofsgebühren Wolfenbüttel: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 11 Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel, nicht für einzelne.

522,00 €
Günstigstes Grab

Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil

2.765,00 €
Teuerstes Grab

Reihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen Gebühren

11
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung

Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Wolfenbüttel kostet

Kurz beantwortet

In Wolfenbüttel kostet das günstigste Grab 522,00 € (Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil), das teuerste 2.765,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 5 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrabstelle für SargbestattungenNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 1 je Jahr und Grab 63 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 für mindestens fünf Jahre möglich.1.563,00 €491,00 €2.054,00 €25 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b und Ziffer V Nummer 5
Reihengrabstelle für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Wolfenbüttel. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhefrist bei Reihengrabstätten ausgeschlossen.625,00 €446,00 €1.071,00 €25 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c und Ziffer V Nummer 5
Reihengrabstelle für KinderParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein, Paragraf 22 nennt diese Felder Kindergrabstätten. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre.156,00 €372,00 €528,00 €25 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe b, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe d und Ziffer V Nummer 5
Reihengrabstelle im grünen Rasen einschließlich PflegekostenanteilDer Tarif weist einen Pflegekostenanteil von 654 Euro als Bestandteil der Gebühr aus. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätten im Rasen ausdrücklich vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus.1.435,00 €446,00 €1.881,00 €25 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe c, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c und Ziffer V Nummer 5
Reihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen GebührenDer Betrag enthält nach dem Wortlaut des Tarifs bereits den Pflegekostenanteil, die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V. Eine zusätzliche Beisetzungsgebühr fällt deshalb nicht an. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Reihengrabstätten mit Dauerbepflanzung vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus.2.765,00 €0,00 €2.765,00 €25 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe d

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlstelle für bis zu vier UrnenNach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 20 Jahre und die Stelle nimmt bis zu vier Urnen auf. Für die zweite bis vierte Urne fallen nach Ziffer III noch einmal 30 vom Hundert der Grabstellengebühr an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 2 je Jahr und Grab 39 Euro.773,00 €141,00 €914,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 1, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6
Urnenbaumwahlstelle einschließlich PflegekostenanteilDer Tarif weist einen Pflegekostenanteil von 862 Euro als Bestandteil der Gebühr aus, das sind 43 Euro je Jahr, und berechnet denselben Satz nach Ziffer II Nummer 3 auch bei der Verlängerung. Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt eine Baumgrabstätte bis zu zwei Urnen auf.1.558,00 €141,00 €1.699,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6
UrnenreihenstelleNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an Urnenreihengrabstätten nicht möglich.464,00 €141,00 €605,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 3, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6
Anonyme Urnenstelle einschließlich PflegekostenanteilDas günstigste Grab in Wolfenbüttel. Nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung liegt die Stelle in einer Gemeinschaftsanlage, jeder Schmuck und jede Kennzeichnung unterbleiben. Der Tarif weist zusätzlich einen Pflegekostenanteil von 71 Euro aus.381,00 €141,00 €522,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 4, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6
Urnengemeinschaftsanlage mit Tafel einschließlich PflegekostenanteilDie Gemeinschaftsanlage ist nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung eine Urnenreihengrabstätte im Rasen. Paragraf 14 Absatz 1 nimmt die Grabstätten im Rasen vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus, der Tarif weist 107 Euro Pflegekostenanteil aus. Die Gravur der Tafel bezahlen die Angehörigen nach Paragraf 19 Absatz 6 selbst.493,00 €141,00 €634,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 5, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1 und Ziffer V Nummer 6
Urnenreihenstelle mit Dauerbepflanzung einschließlich Pflegekostenanteil, Begräbnisgebühren und sonstigen GebührenDer Betrag enthält nach dem Wortlaut des Tarifs bereits den Pflegekostenanteil, die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V. Eine zusätzliche Beisetzungsgebühr fällt deshalb nicht an.1.769,00 €0,00 €1.769,00 €20 J.Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt B Nummer 6

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Erbgrab293,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a
Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Wahlgrab263,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b
Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Reihengrab218,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe c
Öffnen und Schließen der Gruft bei einem Kindergrab144,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe d
Beisetzung einer Totgeburt70,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 2
Urnenbeisetzung einschließlich Öffnen und Schließen des Urnenschachtes87,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 1
Gestellung von sechs Trägern zur Sargbestattung228,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 5
Gestellung von einem Träger zur Urnenbestattung54,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 6
Erbgrabstelle, je Quadratmeter Grabstelle685,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a
Genehmigung zur Wiederbelegung einer Erbgrabstelle nach Ablauf der Ruhefrist938,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattungswahlgrabstelle, je Jahr und Grab63,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr und Grab39,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumwahlgrabstelle, je Jahr und Grab, einschließlich 43 Euro Pflegekostenanteil78,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer II Nummer 3
Beisetzung der zweiten bis vierten Urne in einer Urnenstelle und Einstellung von Urnen auf Erdbestattungsgrabstellen, je Urne30 vom Hundert der Grabstellengebühr nach Ziffer IParagraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer III
Einstellung einer Urne auf einer Erbgrabstelle, je Urne314,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer III
Ausgraben einer Leiche726,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 3
Ausgraben einer Urne101,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt B Nummer 2
Benutzung der Kapelle, je angefangene 45 Minuten206,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 1
Benutzung der Leichenkammer bis zur Beisetzung33,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 2
Einstellung von Leichen in der Leichenkammer, je Tag26,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 3
Ausschlagen der Gruft, zuzüglich Umsatzsteuer46,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer V Nummer 4
Zustimmung zur Errichtung von Gedenktafeln und Inschriften in Gemeinschaftsanlagen15,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer VI Buchstabe a
Zustimmung zur Errichtung von Grabsteinen und Gedenkzeichen aus Holz und Metall, einschließlich aller Nebenkosten75,00 €Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer VI Buchstabe b
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.554,00 €

Wahlgrabstelle für Sargbestattungen in Wolfenbüttel, über 25 Jahre, das sind 342,16 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer I Abschnitt A Nummer 2, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe b und Ziffer V Nummer 51.563,00 €
BestattungParagraf 1 der Friedhofsgebührensatzung, Ziffer IV Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a491,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.054,00 €

Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung läuft das Nutzungsrecht 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II Nummer 1 je Jahr und Grab 63 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 für mindestens fünf Jahre möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67-02, vom 14.12.2022, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Beisetzung steht in Wolfenbüttel nicht in einer Zeile. Die Begräbnisgebühr der Ziffer IV deckt nur das Öffnen und Schließen der Gruft oder des Urnenschachtes. Die Träger stellt nach Paragraf 30 Absatz 6 der Friedhofssatzung bei Sargbestattungen und nach Paragraf 30 Absatz 7 bei Urnenbeisetzungen die Friedhofsverwaltung, und der Tarif berechnet sie unter Ziffer V Nummern 5 und 6 gesondert mit 228 beziehungsweise 54 Euro. Wir rechnen beide Posten zusammen, weil die Friedhofssatzung die Trägergestellung nicht in das Belieben der Angehörigen stellt. Wer nur die Ziffer IV liest, kommt bei einer Sargbestattung im Reihengrab auf 218 statt 446 Euro.
  • Die Erbgrabstelle nach Ziffer I Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a kostet 685 Euro je Quadratmeter. Eine Größe der Grabstelle nennt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung, Paragraf 22 lässt für Erbgrabstätten sogar Sonderregelungen zu. Wir führen die Erbgrabstelle deshalb nicht als Grabart, weil ein Quadratmeterpreis ohne die Fläche kein Grabpreis ist.
  • Die Reihenstelle mit Dauerbepflanzung und die gleichnamige Urnenstelle tragen nach dem Wortlaut des Tarifs bereits die Begräbnisgebühren der Ziffer IV und die sonstigen Gebühren der Ziffer V in sich. Wir setzen ihre Beisetzungsgebühr deshalb auf null. Welche Posten der Ziffer V im Einzelnen enthalten sind, sagt der Tarif nicht.
  • Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätten im Rasen und die Reihengrabstätten mit Dauerbepflanzung vom Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen aus, verweist dabei aber auf Absatz 2 Buchstaben c und b. Gemeint sind nach dem Wortlaut die Buchstaben c und d, denn Buchstabe b sind die gewöhnlichen Reihengrabfelder für Erwachsene. Wir folgen den Worten, nicht den Buchstaben.
  • Für die Urnenbaumwahlstelle schweigt die Friedhofssatzung zur Pflege. Wir führen sie trotzdem als pflegefrei, weil der Gebührentarif in Ziffer I Abschnitt B Nummer 2 einen Pflegekostenanteil von 862 Euro und in Ziffer II Nummer 3 denselben Anteil mit 43 Euro je Jahr auch für die Verlängerung ausweist. Die Pflege ist damit eine bezifferte Position der städtischen Gebühr. Eine Vorschrift, die der Stadt die Pflege des Baumgrabes ausdrücklich auferlegt, gibt es aber nicht.
  • Die Stadt bietet nach ihrer Seite zum Friedhofswesen den Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen an. Diese Verträge stehen nicht im Gebührentarif, ihre Preise sind hier nicht erfasst, und sie machen keine der übrigen Grabarten pflegefrei.
  • Die Stadt veröffentlicht als Ortsrecht 67-02 nur die 1. Änderungssatzung. Sie ersetzt Paragraf 1 der Gebührensatzung vom 14.12.2022 vollständig und enthält damit den gesamten Gebührentarif. Die übrigen Paragrafen der Ursprungssatzung, etwa zum Gebührenschuldner und zur Fälligkeit, liegen im Netz nicht vor.
  • Ziffer VI nennt eine Zustimmungsgebühr nur für Gedenktafeln in Gemeinschaftsanlagen und für Grabsteine und Gedenkzeichen aus Holz und Metall. Für Grabmale aus Naturstein, die Paragraf 22 der Friedhofssatzung ausdrücklich zulässt, nennt der Tarif keinen Betrag.
  • Die Benutzung der Kapelle kostet 206 Euro je angefangene 45 Minuten und ist in unseren Beisetzungsbeträgen nicht enthalten, ebenso wenig die Leichenkammer mit 33 Euro und 26 Euro je Tag.
  • Für die zweite bis vierte Urne in einer Urnenstelle und für Urnen auf einer Erdbestattungsgrabstelle verlangt Ziffer III noch einmal 30 vom Hundert der Grabstellengebühr. Unsere Grabpreise gelten für die erste Beisetzung.
  • Gibt ein Nutzungsberechtigter eine belegte Grabstätte vorzeitig zurück, verlangt Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung für jedes Restjahr eine Unterhaltungspauschale in Höhe einer Arbeitsstunde nach dem Kostentarif der Städtischen Betriebe Wolfenbüttel. Dieser Kostentarif ist nicht Teil der Gebührensatzung und liegt uns nicht vor.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.