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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 05766028

Alle 10 Friedhöfe in Extertal

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05262 402-0
Gemeinde Extertal, Fachgebiet III.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Friedhofsverwaltung

32699 Extertal

860,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg

570,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg

10
Friedhöfe mit Namen

5 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Extertal nehmen zusammen 7,8 ha ein

Kurz beantwortet

Extertal hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 7,8 ha. Der größte ist Friedhof Bösingfeld mit 2,7 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Asmissen mit 2 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Extertal abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bösingfeld ist der größte mit 2,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.940 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2 km entfernt, der entlegenste 6,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, interreligiöse und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Extertal rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Extertal, Fachgebiet III.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Friedhofsverwaltung

Mittelstraße 36
32699 Extertal
05262 402-0
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 bis 17 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Extertal im Netz

Die 10 Friedhöfe in Extertal, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Bösingfeld2,7 ha3,6 km8 Anlagen, nächste 140 mReithalle, 130 mBus 800, Bus 801, Bus 802, Bus 804christlich
Friedhof Almena1,3 ha2,2 km2 Anlagen, nächste 50 mLaßbrucher Weg, 170 mBus 801, Bus 901keine Angabe
Friedhof Silixen1,1 ha5,2 km1 Anlagen, nächste 50 mGoethestraße, 60 mBus 801interreligiös
Friedhof Asmissen1 ha2 km2 Anlagen, nächste 110 mVallentrup, 490 mBus 801interreligiös
Friedhof Laßbruch6.940 m²4 km2 Anlagen, nächste 60 mKreuzung, 110 mBus 801keine Angabe
Friedhof Linderhofe4.210 m²4,4 km4 Anlagen, nächste 40 mFriedhof, 30 mBus 800, Bus 802keine Angabe
Friedhof Kükenbruch2.950 m²4,8 kmkeine erfasstKükenbruch, 480 mBus 801interreligiös
Friedhof Reine1.880 m²6,7 kmkeine erfasstReine Ort, 490 mBus 803keine Angabe
jüdischer Friedhof Bösingfeld460 m²2,8 km14 Anlagen, nächste 270 mBösingfeld, Bahnhof, 360 mBus 800, Bus 801, Bus 802, Bus 804jüdisch, orthodox
Jüdischer Friedhof170 m²5,7 km3 Anlagen, nächste 70 mBauernstelle, 430 mBus 801jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Extertal kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Extertal (hier)-860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg
Hüllhorst36 km1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an475,00 €Anonyme Urnengrabstätte95,00 € gespart
Petershagen36,7 km1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte
Lage23,5 km1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne150,00 € gespart
Blomberg16,4 km1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre1.244,00 €Urnenreihengrabstätte
Hille34,3 km1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre650,00 €Anonymes Urnengrab
Horn-Bad Meinberg26,3 km1.646,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre711,00 €Urnenreihengrabstätte im Urnengrabfeld, 20 Jahre
Kalletal9,5 km1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit
Am meisten zu sparenbis 36,7 kmnichts, hier ist es am günstigsten150,00 €in Lage, 23,5 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Extertal kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Extertal, vom 28.06.2022, vom Rat beschlossen am 23.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, seither nicht geändert.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenDie Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen 30 Jahre, auch für Kinder. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.440,00 €210,00 €650,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe aa und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenEin Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.580,00 €470,00 €1.050,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe ab und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Rasenreihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Tarif setzt die Rasenreihengrabstätte auf denselben Betrag wie die gewöhnliche Reihengrabstätte. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht.440,00 €210,00 €650,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe aa und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Rasenreihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Zulässig ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine in den Rasen eingelassene Grabplatte. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Reihengrabstätte.580,00 €470,00 €1.050,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe ab und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe aa je Grabstelle und Jahr 27 Euro.670,00 €510,00 €1.180,00 €30Paragraf 4 Nummer 3 Buchstabe aa und Paragraf 6 Nummer 2
Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Die Rasenwahlgrabstätte ist eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung, deshalb gilt die Bestattungsgebühr des Paragrafen 6 Nummer 2. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe ab je Grabstelle und Jahr 25 Euro.640,00 €510,00 €1.150,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe ac und Paragraf 6 Nummer 2
Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenDie Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.390,00 €200,00 €590,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe aa und Paragraf 6 Nummer 3
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe aa jährlich 27 Euro.480,00 €200,00 €680,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ab und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenreihengrabstätte, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht.390,00 €200,00 €590,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ac und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. In jeder Rasenurnenwahlgrabstelle darf nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe ab jährlich 23 Euro.390,00 €200,00 €590,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ad und Paragraf 6 Nummer 3
Baumurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhöfe Almena, Asmissen, Bösingfeld, Bremke, Linderhofe, Rott und SilixenNach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung sind die Grabfelder der Baumurnenwahlgräber Rasenflächen mit Baumbestand, die von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden; eine private Grabpflege ist nicht gestattet, und Gestaltung und Pflege unterliegen der Friedhofsverwaltung. Die Namensgrabplatte kostet nach Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe e zusätzlich 25 Euro und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe ac jährlich 32 Euro.590,00 €200,00 €790,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ae und Paragraf 6 Nummer 3
Reihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergDie Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 30 Jahre.370,00 €210,00 €580,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe ba und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Extertal. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.390,00 €470,00 €860,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe bb und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Rasenreihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Tarif setzt die Rasenreihengrabstätte auf denselben Betrag wie die gewöhnliche Reihengrabstätte.370,00 €210,00 €580,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe ba und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Rasenreihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Zulässig ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine in den Rasen eingelassene Grabplatte. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Reihengrabstätte.390,00 €470,00 €860,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe bb und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe ba je Grabstelle und Jahr 19 Euro.410,00 €510,00 €920,00 €30Paragraf 4 Nummer 3 Buchstabe ba und Paragraf 6 Nummer 2
Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Anders als in der Gruppe a ist die Rasenwahlgrabstätte hier teurer als die gewöhnliche Wahlgrabstätte. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe bb je Grabstelle und Jahr 19 Euro.450,00 €510,00 €960,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe bc und Paragraf 6 Nummer 2
Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergDas günstigste Grab in Extertal, gemeinsam mit der Rasenurnenreihen- und der Rasenurnenwahlgrabstätte derselben Gruppe. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 20 Jahre.370,00 €200,00 €570,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ba und Paragraf 6 Nummer 3
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe ba jährlich 25 Euro.450,00 €200,00 €650,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe bb und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht.370,00 €200,00 €570,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe bc und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. In jeder Rasenurnenwahlgrabstelle darf nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe bb jährlich 21 Euro.370,00 €200,00 €570,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe bd und Paragraf 6 Nummer 3
Baumurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhöfe Laßbruch und MeierbergNach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung sind die Grabfelder der Baumurnenwahlgräber Rasenflächen mit Baumbestand, die von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden; eine private Grabpflege ist nicht gestattet, und Gestaltung und Pflege unterliegen der Friedhofsverwaltung. Das günstigste pflegefreie Grab in Extertal, gemeinsam mit dem Baumurnenwahlgrab auf dem Friedhof Kükenbruch. Die Namensgrabplatte kostet nach Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe e zusätzlich 25 Euro und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe bc jährlich 24 Euro.460,00 €200,00 €660,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe be und Paragraf 6 Nummer 3
Reihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhof KükenbruchDie Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 30 Jahre.400,00 €210,00 €610,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe ca und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhof KükenbruchKükenbruch ist ein kirchlicher Friedhof, den die Gemeinde durch Vertrag vom 25. Oktober 1979 in Bewirtschaftung übernommen hat; die Gebühren erhebt trotzdem die Gemeinde durch Satzung.430,00 €470,00 €900,00 €30Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe cb und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Rasenreihengrabstätte für Kinder bis einschließlich zum 5. Lebensjahr, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Tarif setzt die Rasenreihengrabstätte auf denselben Betrag wie die gewöhnliche Reihengrabstätte.400,00 €210,00 €610,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe ca und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe a
Rasenreihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Zulässig ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine in den Rasen eingelassene Grabplatte. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Reihengrabstätte.430,00 €470,00 €900,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe cb und Paragraf 6 Nummer 1 Buchstabe b
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhof KükenbruchDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe ca je Grabstelle und Jahr 20 Euro.430,00 €510,00 €940,00 €30Paragraf 4 Nummer 3 Buchstabe ca und Paragraf 6 Nummer 2
Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Wie in der Gruppe b ist die Rasenwahlgrabstätte hier teurer als die gewöhnliche Wahlgrabstätte. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe cb je Grabstelle und Jahr 20 Euro.480,00 €510,00 €990,00 €30Paragraf 4 Nummer 2 Buchstabe cc und Paragraf 6 Nummer 2
Urnenreihengrabstätte, Friedhof KükenbruchDie Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.380,00 €200,00 €580,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ca und Paragraf 6 Nummer 3
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Friedhof KükenbruchDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe ca jährlich 26 Euro.470,00 €200,00 €670,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe cb und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenreihengrabstätte, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. Der Betrag ist derselbe wie bei der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht.380,00 €200,00 €580,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe cc und Paragraf 6 Nummer 3
Rasenurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist nur die Einlassung einer Grabplatte in den Rasen zulässig, die weitere Gestaltung der Fläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Flyer Grabarten und Bestattungsformen in Extertal führt die Grabart als ohne Pflegepflicht und sagt zu Rasen- und Baumgräbern, Gestaltung und Pflege unterlägen der Friedhofsverwaltung und eine private Grabpflege sei nicht gestattet. Eine Pflegegebühr kennt der Tarif nicht. In jeder Rasenurnenwahlgrabstelle darf nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe cb jährlich 22 Euro.380,00 €200,00 €580,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe cd und Paragraf 6 Nummer 3
Baumurnenwahlgrabstätte, je Grabstelle, Friedhof KükenbruchNach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung sind die Grabfelder der Baumurnenwahlgräber Rasenflächen mit Baumbestand, die von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden; eine private Grabpflege ist nicht gestattet, und Gestaltung und Pflege unterliegen der Friedhofsverwaltung. Das günstigste pflegefreie Grab in Extertal, gemeinsam mit dem Baumurnenwahlgrab auf den Friedhöfen Laßbruch und Meierberg. Die Namensgrabplatte kostet nach Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe e zusätzlich 25 Euro und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe cc jährlich 25 Euro.460,00 €200,00 €660,00 €20Paragraf 4 Nummer 4 Buchstabe ce und Paragraf 6 Nummer 3
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Extertal

Häufige Fragen zu Extertal

Wie viele Friedhöfe gibt es in Extertal?
In Extertal sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 7,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Extertal?
Friedhof Bösingfeld ist mit 2,7 ha der größte Friedhof in Extertal. Er liegt 3,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Extertal?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Extertal gelten 30 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen, auf allen Friedhöfen der Gemeinde nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen, auf allen Friedhöfen der Gemeinde nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Baumurnenwahlgrabstätte nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Extertal?
Ein Grab in Extertal kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg mit 570,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Extertal, vom 28.06.2022, vom Rat beschlossen am 23.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, seither nicht geändert.
Wer ist für die Friedhöfe in Extertal zuständig?
Für die Friedhöfe in Extertal ist Gemeinde Extertal, Fachgebiet III.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Friedhofsverwaltung zuständig, Mittelstraße 36, 32699 Extertal, Telefon 05262 402-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Extertal, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.