Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 05766036

Alle 18 Friedhöfe in Kalletal

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05264 644-301
Gemeinde Kalletal, Fachbereich II Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung

32689 Kalletal

1.806,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit

600,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit

18
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 18 Friedhöfe in Kalletal nehmen zusammen 73,4 ha ein

Kurz beantwortet

Kalletal hat 18 benannte Friedhöfe mit zusammen 73,4 ha. Der größte ist FriedWald Kalletal mit 61 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Brosen mit 820 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Kalletal abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Kalletal ist der größte mit 61 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.200 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 820 m entfernt, der entlegenste 8,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 17 von 18 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 5 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, interreligiöse und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Kalletal rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Kalletal, Fachbereich II Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung

Rintelner Straße 3
32689 Kalletal
05264 644-301
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Kalletal im Netz

Die 18 Friedhöfe in Kalletal, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
FriedWald Kalletal61 ha6,9 km1 Anlagen, nächste 210 mParkplatz Friedwald, 210 mBus 737keine Angabe
Friedhof Hohenhausen2,4 ha1 km6 Anlagen, nächste 110 mGünther, 250 mkeine Angabe
Friedhof Kalldorf1,6 ha5,5 km1 Anlagen, nächste 70 mHellinghausen, 860 mBus 333, Bus 737keine Angabe
Friedhof Langenholzhausen1,5 ha4,3 km1 Anlagen, nächste 330 mLangenholzhausen Mitte, 400 mBus 333, Bus 334, Bus 730, Bus 731keine Angabe
Friedhof Lüdenhausen1,4 ha4,7 km1 Anlagen, nächste 160 mLüdenhausen Mitte, 270 mBus 735, Bus 901keine Angabe
Friedhof Stemmen8.120 m²6,9 km1 Anlagen, nächste 70 mElfenborner Weg, 460 mkeine Angabe
Friedhof Bentorf/Harkemissen7.030 m²3,8 km1 Anlagen, nächste 60 mBurmeine, 40 mkeine Angabe
Friedhof Talle6.390 m²4 km8 Anlagen, nächste 60 mAlter Krug, 260 mBus 737, Bus 885christlich
Friedhof Varenholz6.200 m²6,9 km3 Anlagen, nächste 170 mSchloß, 120 mBus 730interreligiös
Friedhof Erder5.610 m²8,2 km3 Anlagen, nächste 50 mPost, 130 mBus 737keine Angabe
Friedhof Bavenhausen5.600 m²3,6 km2 Anlagen, nächste 60 mEhrenmal, 160 mBus 733, Bus 735, Bus S33keine Angabe
Friedhof Westorf5.320 m²3,2 km3 Anlagen, nächste 50 mBrede, 690 mkeine Angabe
Friedhof Brosen4.800 m²820 mkeine erfasstFriedhof, 50 mBus 731, Bus 735keine Angabe
Friedhof Heidelbeck2.690 m²3,7 km2 Anlagen, nächste 30 mKorf, 470 mBus 731, Bus 735keine Angabe
Friedhof Herbrechtsdorf2.600 m²3,1 km1 Anlagen, nächste 60 mHerbrechtsdorf, 110 mBus 731, Bus 735keine Angabe
Jüdischer Friedhof770 m²4,5 km1 Anlagen, nächste 100 mLüdenhausen Mitte, 410 mBus 735, Bus 901jüdisch, orthodox
Jüdischer Friedhof Varenholz470 m²6,9 km3 Anlagen, nächste 210 mSchloß, 160 mBus 730jüdisch, orthodox
Jüdischer Friedhof240 m²1,5 km5 Anlagen, nächste 90 mLindenkrug, 130 mBus 733, Bus 735, Bus 737, Bus S33jüdisch, orthodox
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Kalletal kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Extertal9,5 km860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg
Hüllhorst27,2 km1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an475,00 €Anonyme Urnengrabstätte
Preußisch Oldendorf38,2 km1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld
Petershagen33,3 km1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte
Lage17,4 km1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne
Blomberg20,8 km1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre1.244,00 €Urnenreihengrabstätte
Hille27,5 km1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre650,00 €Anonymes Urnengrab
Horn-Bad Meinberg26,4 km1.646,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre711,00 €Urnenreihengrabstätte im Urnengrabfeld, 20 Jahre
Am meisten zu sparenbis 38,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Kalletal kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal, Ortsrechtsnummer 5-14, vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11. Juli 2019; nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 12.07.2019. Die Ortsrechtsdatei trägt den Stand 01.10.2020, 22. Ergänzungslieferung. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Das PDF ist ein Scan ohne Textebene und mit 170 dpi gerendert gelesen worden.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Erwachsene, 30 Jahre RuhezeitDas gewöhnliche Erdgrab der Gemeinde und mit 1.894,00 Euro zugleich das günstigste. Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 setzt die Ruhezeit auf den Friedhöfen Tevenhausen und Westorf auf vierzig und auf den elf übrigen Friedhöfen auf dreissig Jahre. Der Tarif führt deshalb beide Fassungen nebeneinander, und dieser Eintrag ebenso. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 darf in einer Reihengrabstätte nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist zusätzlich die Leiche eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt, einer aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Leibesfrucht und eines Familienangehörigen oder die von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 1 nicht möglich, und das Abräumen des Grabfeldes wird nach Absatz 5 drei Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild bekannt gemacht. Die Grabgrösse beträgt nach Absatz 3 Buchstabe b 2,20 mal 1,10 Meter. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.185,00 €709,00 €1.894,00 €30Paragraf 4 Ziffern 1.1.1 und 2.1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 1 und 14 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Reihengrabstätte für Erwachsene, 40 Jahre RuhezeitDieselbe Grabart wie unter Ziffer 1.1.1, nur auf den Friedhöfen Tevenhausen und Westorf, für die Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 eine vierzigjährige Ruhezeit vorschreibt. Die zehn zusätzlichen Jahre kosten 288,00 Euro, also 28,80 Euro je Jahr und damit deutlich weniger als die 39,50 Euro je Jahr der dreissigjährigen Fassung. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.473,00 €709,00 €2.182,00 €40Paragraf 4 Ziffern 1.1.2 und 2.1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 1 und 14 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Reihengrabstätte für Kinder bis einschliesslich 5 Jahren, 20 Jahre RuhezeitDas Reihengrabfeld für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr schliesst nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 Tot- und Fehlgeburten ein. Paragraf 11 Absatz 2 setzt die Ruhezeit auf allen dreizehn Friedhöfen einheitlich auf zwanzig Jahre, auch auf Tevenhausen und Westorf. Die Grabgrösse beträgt nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a 1,50 mal 0,70 Meter. Die Grabarbeiten kosten nach Ziffer 2.2 405,00 Euro statt der 709,00 Euro eines Erwachsenengrabes. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.572,00 €405,00 €977,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.1.3 und 2.2 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 2 und 14 Absatz 2 Buchstabe a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre RuhezeitDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Gemeinde, 1.401,00 Euro Nutzung und 405,00 Euro Grabarbeiten, zusammen 1.806,00 Euro und damit 88,00 Euro weniger als das gewöhnliche Reihengrab. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 16 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019: Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und gemäht wird, und Einfassungen und Bepflanzungen sind nicht zulässig. Vergeben wird sie nach Absatz 1 nur, sofern dies dem Willen des Verstorbenen entspricht; ein Nutzungsrecht entsteht nicht, und die Beisetzung erfolgt nach Absatz 2 in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Grabarbeiten fallen unter Ziffer 2.2, die Kindergräber und anonyme Reihengräber in einer Zeile führt. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit.1.401,00 €405,00 €1.806,00 €30Paragraf 4 Ziffern 1.1.4 und 2.2 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe f und 16 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Rasenreihengrabstätte, 30 Jahre RuhezeitDas teuerste Grab der Gemeinde, 1.616,00 Euro Nutzung und 1.081,00 Euro Grabarbeiten, zusammen 2.697,00 Euro. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019: Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird, und Einfassungen, Bepflanzungen und Trittplatten sind auf Rasengrabfeldern nicht zulässig. Das Grabmal ist davon ausgenommen: Es wird vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten so eingelassen, dass ein ungehindertes Übermähen möglich ist. Kränze und Blumenschalen entfernt der Friedhofsträger nach Absatz 2 zwei Wochen nach der Beerdigung. Paragraf 17 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 erklärt für Bestattungen in Rasenreihengrabstätten die Bestimmungen der Paragrafen 14, 15 und 18 für entsprechend anwendbar; ein Wiedererwerb ist danach wie bei jeder Reihengrabstätte ausgeschlossen. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit.1.616,00 €1.081,00 €2.697,00 €30Paragraf 4 Ziffern 1.1.5 und 2.3 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe g und 17 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Urnengrabkammer in einer Urnenstele, 20 Jahre NutzungszeitDie jüngste Grabart der Gemeinde: Die 1. Änderung der Gebührensatzung vom 12.07.2019 hat sie eingefügt, zusammen mit dem Verlängerungsjahr von 62,00 Euro nach Ziffer 1.3.3. Die Rechenprobe geht nicht auf, und das ist gewollt: 870,00 Euro auf zwanzig Jahre sind 43,50 Euro im Jahr, die Verlängerung kostet 62,00 Euro im Jahr. Beide Beträge sind mit demselben Beschluss entstanden. Paragraf 18 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 beschreibt Urnenstelen als Grabsäulen mit übereinander angeordneten Urnenkammern, lässt je Kammer bis zu zwei Urnen zu, verleiht das Nutzungsrecht für zwanzig Jahre und ordnet an, dass nach Ablauf der Nutzungszeit eine anonyme Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung erfolgt. Nicht pflegefrei: Die Satzung sagt an keiner Stelle, dass die Gemeinde die Kammer unterhält, und die Beschriftung der Verschlussplatte veranlasst und bezahlt nach demselben Absatz der Nutzungsberechtigte. Anonym ist sie ebenfalls nicht, denn die Platte trägt den Namen. Die Grabarbeiten sind mit der Ziffer 2.4 für Urnengräber angesetzt, weil der Tarif für die Kammer keine eigene Zeile führt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.870,00 €270,00 €1.140,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.1.6, 1.3.3 und 2.4 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe d und 18 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Wahlgrabstätte, je Grabstelle, 30 Jahre RuhezeitDer Tarif nennt für diese Grabart keinen Erwerbspreis, sondern einen Satz je Jahr. Der Erläuterungssatz derselben Ziffer sagt, die Überlassung erfolge im Falle einer Beisetzung mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit; erst der Jahressatz mal dieser Laufzeit ergibt den Preis. Ziffer 1.2.1 nennt 45,00 Euro je Jahr und Grabstelle, dreissig Jahre Ruhezeit; dreissig mal 45,00 sind 1.350,00 Euro. Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 setzt die Ruhezeit auf den Friedhöfen Tevenhausen und Westorf auf vierzig und auf den elf übrigen Friedhöfen auf dreissig Jahre. Der Tarif führt deshalb beide Fassungen nebeneinander, und dieser Eintrag ebenso. Paragraf 15 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 verleiht das Nutzungsrecht für dreissig oder vierzig Jahre und nur anlässlich eines Todesfalles, Absatz 4 lässt ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten zu; angesetzt ist die einstellige Form, denn der Tarif rechnet ausdrücklich je Grabstelle. Eine Stelle misst nach Absatz 2 2,40 mal 1,20 Meter. Nach Absatz 3 kann das Nutzungsrecht in der Regel einmal wiedererworben werden, und der Tarif berechnet dabei nach dem Erläuterungssatz der Ziffer 1.2 die volle Jahresgebühr. Paragraf 18 Absatz 4 lässt anstelle eines Sarges bis zu zwei Urnen je Lagerstelle zu; die Grabart ist trotzdem als Erdgrab geführt, weil der Tarif sie unter den Wahlgräbern für Erdbestattungen führt. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.350,00 €709,00 €2.059,00 €30Paragraf 4 Ziffern 1.2.1 und 2.1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 1 und 15 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Wahlgrabstätte, je Grabstelle, 40 Jahre RuhezeitDer Tarif nennt für diese Grabart keinen Erwerbspreis, sondern einen Satz je Jahr. Der Erläuterungssatz derselben Ziffer sagt, die Überlassung erfolge im Falle einer Beisetzung mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit; erst der Jahressatz mal dieser Laufzeit ergibt den Preis. Ziffer 1.2.2 nennt 42,00 Euro je Jahr und Grabstelle, vierzig Jahre Ruhezeit; vierzig mal 42,00 sind 1.680,00 Euro. Diese Fassung gilt auf den Friedhöfen Tevenhausen und Westorf, für die Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 eine vierzigjährige Ruhezeit vorschreibt. Der Jahressatz liegt drei Euro unter dem der dreissigjährigen Fassung. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.680,00 €709,00 €2.389,00 €40Paragraf 4 Ziffern 1.2.2 und 2.1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 1 und 15 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Rasenwahlgrabstätte, je GrabstelleDer Tarif nennt für diese Grabart keinen Erwerbspreis, sondern einen Satz je Jahr. Der Erläuterungssatz derselben Ziffer sagt, die Überlassung erfolge im Falle einer Beisetzung mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit; erst der Jahressatz mal dieser Laufzeit ergibt den Preis. Ziffer 1.2.3 nennt 62,00 Euro je Jahr und Grabstelle und anders als bei den beiden übrigen Wahlgrabziffern keine Ruhezeit; angesetzt sind die dreissig Jahre, die Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 für elf der dreizehn Friedhöfe vorschreibt, also 1.860,00 Euro. Auf Tevenhausen und Westorf wären es vierzig Jahre und damit 2.480,00 Euro. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019: Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird, und Einfassungen, Bepflanzungen und Trittplatten sind auf Rasengrabfeldern nicht zulässig. Das Grabmal ist davon ausgenommen: Es wird vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten so eingelassen, dass ein ungehindertes Übermähen möglich ist. Kränze und Blumenschalen entfernt der Friedhofsträger nach Absatz 2 zwei Wochen nach der Beerdigung. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit.1.860,00 €1.081,00 €2.941,00 €30Paragraf 4 Ziffern 1.2.3 und 2.3 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe g, 15 und 17 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Urnengrab für bis zu vier UrnenDas gewöhnliche Urnengrab der Gemeinde. Der Tarif nennt für diese Grabart keinen Erwerbspreis, sondern einen Satz je Jahr. Der Erläuterungssatz derselben Ziffer sagt, die Überlassung erfolge im Falle einer Beisetzung mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit; erst der Jahressatz mal dieser Laufzeit ergibt den Preis. Ziffer 1.3.1 nennt 28,00 Euro je Jahr, der Erläuterungssatz der Ziffer 1.3 nennt eine Mindestdauer von zwanzig Jahren; zwanzig mal 28,00 sind 560,00 Euro. Paragraf 18 Absatz 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 lässt in einer Urnengrabstätte bis zu vier Urnen zu, sofern die Ruhezeit der zuletzt bestatteten Asche die der zuerst bestatteten nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht entsprechend wiedererworben wird; die Grabgrösse beträgt 1,00 mal 1,00 Meter. Der Wiedererwerb ist nach dem Erläuterungssatz der Ziffer 1.3 möglich und wird mit der vollen Jahresgebühr berechnet. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 macht bei Reihen- und Urnengrabstätten den Empfänger der Grabzuweisung und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 6 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Bestattung, und Paragraf 29 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.560,00 €270,00 €830,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.3.1 und 2.4 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 11 Absatz 1 Buchstabe c und 18 Absatz 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Rasenurnengrab für bis zu vier UrnenDie Rasenfassung des Urnengrabes. Der Tarif nennt für diese Grabart keinen Erwerbspreis, sondern einen Satz je Jahr. Der Erläuterungssatz derselben Ziffer sagt, die Überlassung erfolge im Falle einer Beisetzung mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit; erst der Jahressatz mal dieser Laufzeit ergibt den Preis. Ziffer 1.3.2 nennt 34,00 Euro je Jahr, der Erläuterungssatz der Ziffer 1.3 nennt eine Mindestdauer von zwanzig Jahren; zwanzig mal 34,00 sind 680,00 Euro. Dazu kommen 608,00 Euro Grabarbeiten nach Ziffer 2.6, zusammen 1.288,00 Euro und damit 458,00 Euro mehr als beim gewöhnlichen Urnengrab. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019: Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird, und Einfassungen, Bepflanzungen und Trittplatten sind auf Rasengrabfeldern nicht zulässig. Das Grabmal ist davon ausgenommen: Es wird vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten so eingelassen, dass ein ungehindertes Übermähen möglich ist. Kränze und Blumenschalen entfernt der Friedhofsträger nach Absatz 2 zwei Wochen nach der Beerdigung. Paragraf 17 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 nennt diese Grabart Urnenrasenreihengrabstätte, der Tarif dagegen Rasenurnengrab und lässt bis zu vier Urnen zu; erfasst ist die Bezeichnung des Tarifs. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit.680,00 €608,00 €1.288,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.3.2 und 2.6 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe g und 17 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Anonymes Urnengrab, 20 Jahre RuhezeitDas günstigste Grab der Gemeinde überhaupt, 397,00 Euro Nutzung und 203,00 Euro Grabarbeiten, zusammen 600,00 Euro und damit 230,00 Euro weniger als das gewöhnliche Urnengrab. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 19 Absatz 4 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019: Die Gestaltung und Pflege der Anlage ist Angelegenheit der Friedhofsverwaltung. Absatz 3 verbietet zusätzlich das Begehen der Bestattungsfläche, eine gärtnerische Ausgestaltung und das Aufstellen eines Gedenkzeichens, Absatz 2 lässt Grabschmuck nur an der dafür vorgesehenen Stelle des Friedhofes zu. Nach Absatz 1 werden die Gräber der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,30 mal 0,30 Meter belegt, es entsteht kein Nutzungsrecht, und die Beisetzung erfolgt in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gebühr für die Grabarbeiten ist keine Wahlleistung: Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019 sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Eine zweite Tarifzeile, die eine ausgeschlossene Teilleistung nachtrüge, gibt es nicht; die einzige weitere Zeile des Abschnitts ist der vermeidbare Zuschlag von dreissig vom Hundert nach Ziffer 2.7 für Grabarbeiten ausserhalb der Dienstzeit.397,00 €203,00 €600,00 €20Paragraf 4 Ziffern 1.3.4 und 2.5 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.07.2019 sowie Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe e und 19 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Kalletal

Wie viele Friedhöfe gibt es in Kalletal?
In Kalletal sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 73,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Kalletal?
FriedWald Kalletal ist mit 61 ha der größte Friedhof in Kalletal. Er liegt 6,9 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Kalletal?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Kalletal gelten 40 Jahre für Erdbestattung Erwachsener auf den Friedhöfen Tevenhausen und Westorf nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dazu 30 Jahre für Erdbestattung Erwachsener auf den elf übrigen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dreissig oder vierzig Jahre je nach Friedhof, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenkammer in einer Urnenstele nach Paragraf 18 Absatz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen in der Gemeinde Kalletal vom 24.01.2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.07.2019, dazu 20 Jahre für Ruhezeit im FriedWald Gemeinde Kalletal nach Paragraf 6 der Friedhofssatzung für den FriedWald Gemeinde Kalletal in der Fassung der 3. Änderung vom 12.07.2021.
Was kostet ein Grab in Kalletal?
Ein Grab in Kalletal kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit mit 600,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kalletal, Ortsrechtsnummer 5-14, vom 12.12.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 11. Juli 2019; nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 12.07.2019. Die Ortsrechtsdatei trägt den Stand 01.10.2020, 22. Ergänzungslieferung. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Das PDF ist ein Scan ohne Textebene und mit 170 dpi gerendert gelesen worden.
Wer ist für die Friedhöfe in Kalletal zuständig?
Für die Friedhöfe in Kalletal ist Gemeinde Kalletal, Fachbereich II Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung zuständig, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal, Telefon 05264 644-301. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Kalletal, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.