Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05770032
Alle 8 Friedhöfe in Porta Westfalica
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0571 791-382
- Stadt Porta Westfalica, Friedhofsverwaltung im Rathaus I
- 2.172,60 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 189,80 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
32457 Porta Westfalica
Reihengrabstätte für Erdbestattung im Reihengrabfeld, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhefrist 30 Jahre
Urnengrabstätte im Aschenstreufeld auf dem Friedhof Holzhausen, Ruhefrist 1 Jahr
11 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Porta Westfalica nehmen zusammen 5,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Veltheim ist der größte mit 1,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.910 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 410 m entfernt, der entlegenste 5,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 5 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Porta Westfalica rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Porta Westfalica, Friedhofsverwaltung im Rathaus I
Kempstraße 132457 Porta Westfalica
0571 791-382
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 16 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 UhrFreitag 8:30 bis 13 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Porta Westfalica, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Veltheim | 1,6 ha | 3 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Sprengelweg, 180 mBus 415 | keine Angabe |
| Friedhof Lohfeld | 1 ha | 410 m | 1 Anlagen, nächste 60 m | An der Regte, 220 mBus 610 | keine Angabe |
| Friedhof Eisbergen Weinsberg | 8.890 m² | 5,6 km | keine erfasst | Schule Fülme, 500 mBus 609, Bus 610 | keine Angabe |
| Friedhof Hausberge | 7.910 m² | 2,3 km | 24 Anlagen, nächste 120 m | Sparkasse, 230 m | keine Angabe |
| Friedhof Vennebeck | 7.080 m² | 5,1 km | keine erfasst | Kleiststraße, 470 mBus 413 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 6.140 m² | 4,4 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1.900 m² | 2,2 km | 21 Anlagen, nächste 220 m | Sparkasse, 300 m | jüdisch |
| Erbbegräbnis Ströver-Wedigenstein | 50 m² | 5,1 km | 1 Anlagen, nächste 290 m | Leopoldshöhe, 380 mBus 461 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Porta Westfalica kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 18 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg |
| Hüllhorst | 21 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Preußisch Oldendorf | 32,2 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld |
| Petershagen | 20,4 km | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Lage | 28,4 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne |
| Blomberg | 33 km | 1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre | 1.244,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hille | 16,6 km | 1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre | 650,00 €Anonymes Urnengrab |
| Horn-Bad Meinberg | 39,3 km | 1.646,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 711,00 €Urnenreihengrabstätte im Urnengrabfeld, 20 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 39,3 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Porta Westfalica kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica, Ortsrecht Nummer 67.2, vom 31.05.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 12.07.2016, beschlossen am 27.06.2016, in Kraft seit 01.09.2016.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, je Grabstelle, Nutzungszeit 30 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle; nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden Wahlgrabstätten ein- oder zweistellig vergeben. Die Erneuerung für weitere 30 Jahre kostet nach Tarifstelle 1.1.1.1.a denselben Betrag, ein einzelnes Verlängerungsjahr nach Tarifstelle 1.1.1.2 genau 61,60 Euro je Grabstelle. Nach Paragraf 17 Absatz 3 können statt eines Sarges bis zu zwei Urnen je Grabstelle beigesetzt werden. | 1.846,90 € | 560,80 € | 2.407,70 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.1.1.1 und Tarifstelle 2.1.2 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattung im Reihengrabfeld, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhefrist 30 JahreDas günstigste Erdgrab in Porta Westfalica. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 27 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten. | 1.611,80 € | 560,80 € | 2.172,60 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.1.2.1 und Tarifstelle 2.1.2 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattung im Rasengrabfeld, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhefrist 30 JahreDie städtische Friedhofsbroschüre mit Grabartentabelle, Stand Mai 2021, sagt im Abschnitt Reihengräber und Urnenreihengräber im Rasenfeld: Eine individuelle Grabgestaltung und Pflege ist bei diesen Grabarten nicht möglich, die Anlegung und Pflege erfolgt durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Die Friedhofssatzung selbst sagt dazu nichts; sie verbietet in Paragraf 19 Absatz 2 nur den Grabschmuck und in Paragraf 29 Absatz 2 die Bepflanzung. Zugelassen ist nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 1.3 allein eine bündig verlegte Grabplatte von 0,40 mal 0,40 Metern. Der Tarif verlangt für dieses Grab mehr als für dasselbe Grab im Reihengrabfeld. | 1.955,90 € | 560,80 € | 2.516,70 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.1.2.2 und Tarifstelle 2.1.2 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattung, für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot- und Fehlgeburten, Ruhefrist 25 JahreParagraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung setzt die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf 25 Jahre fest. Nach Paragraf 15 Absatz 3 dürfen in einer solchen Grabstätte auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren bestattet werden. | 607,10 € | 280,50 € | 887,60 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.1.1 und Tarifstelle 2.1.1 |
| Urnenwahlgrabstätte, je Grabstätte, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden; die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 fünfundzwanzig Jahre, die Nutzungszeit dreißig. Die Erneuerung kostet nach Tarifstelle 1.1.2.1.a denselben Betrag, ein Verlängerungsjahr nach Tarifstelle 1.1.2.2 genau 38,60 Euro. | 1.158,60 € | 156,70 € | 1.315,30 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.1.2.1 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnenreihengrabstätte im Reihengrabfeld, Ruhefrist 25 JahreNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung kann nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 27 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten. | 769,60 € | 156,70 € | 926,30 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.1 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnenreihengrabstätte im Rasengrabfeld, Ruhefrist 25 JahreWie beim Erdgrab im Rasenfeld stützt sich die Einordnung auf die städtische Friedhofsbroschüre, Stand Mai 2021, Abschnitt Reihengräber und Urnenreihengräber im Rasenfeld: Die Anlegung und Pflege erfolgt durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung ordnet die Grabart nur den Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften zu. Zugelassen ist nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 2.2 allein eine bündig verlegte Grabplatte. | 913,00 € | 156,70 € | 1.069,70 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.3 und Tarifstelle 2.2 |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem Friedhof Möllbergen, Ruhefrist 25 JahreNach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Beisetzung ohne Kennzeichnung innerhalb der Gräberfelder, ohne Trauerfeier und ohne Beisein der Angehörigen; Auskünfte über die Lage der Urne werden nicht gegeben. Es gibt keine Einzelstelle zu pflegen. Paragraf 18 Absatz 3 überlässt die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung. | 826,90 € | 156,70 € | 983,60 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.4 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnenreihengrabstätte im Sonderfeld A, bepflanzte Fläche, Ruhefrist 25 JahreParagraf 17 Absatz 5a Satz 5 der Friedhofssatzung sagt es unmissverständlich: Die Anlage, Gestaltung und Unterhaltung erfolgt ausschließlich durch den Friedhofsträger. Eine individuelle Grabgestaltung ist nach Paragraf 29 Absatz 4 unzulässig, ein Wiedererwerb nach Paragraf 17 Absatz 5a nicht möglich. Sonderfelder A sind bereits gestaltete und bepflanzte Bereiche; zugelassen ist nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 2.31 ein Pultstein von 0,40 mal 0,40 Metern. | 913,00 € | 156,70 € | 1.069,70 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.5 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnenreihengrabstätte im Sonderfeld B, Baumgrab, Ruhefrist 25 JahreAuch hier gilt Paragraf 17 Absatz 5a Satz 5 der Friedhofssatzung: Anlage, Gestaltung und Unterhaltung erfolgen ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die Urnen werden kreisförmig um einen Baum beigesetzt; zugelassen ist nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 2.32 eine rasenbündig verlegte Grabplatte. | 913,00 € | 156,70 € | 1.069,70 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.6 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnenreihengrabstätte im Sonderfeld C, naturnahes Urnengrab auf dem Friedhof Eisbergen, Ruhefrist 25 JahreParagraf 17 Absatz 5a Satz 5 der Friedhofssatzung weist Anlage, Gestaltung und Unterhaltung ausschließlich dem Friedhofsträger zu. Nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 2.33 sind hier keine Grabmale oder baulichen Anlagen zulässig. Das Sonderfeld C ist die einzige Grabart, bei der Paragraf 17 Absatz 5a eine freie Grabplatzwahl zulässt. | 913,00 € | 156,70 € | 1.069,70 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.2.7 und Tarifstelle 2.2 |
| Urnengrabstätte im Aschenstreufeld auf dem Friedhof Holzhausen, Ruhefrist 1 JahrNach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Asche durch die Friedhofsverwaltung im offenen Boden verstreut und mit Erde oder Rasen bedeckt; nach Ablauf eines Jahres kann an gleicher Stelle erneut Asche ausgestreut werden. Eine Urkunde über das Nutzungsrecht wird nicht ausgestellt. Es gibt keine Grabstelle und damit nichts zu pflegen. Zulässig ist die Beisetzung nach Absatz 8 nur, wenn die verstorbene Person sie durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. | 33,10 € | 156,70 € | 189,80 € | 1 | Paragraf 2 Absatz 1 Tarifstelle 1.2.3 und Tarifstelle 2.2 |
Häufige Fragen zu Porta Westfalica
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Porta Westfalica?
- In Porta Westfalica sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 11 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 5,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Porta Westfalica?
- Friedhof Veltheim ist mit 1,6 ha der größte Friedhof in Porta Westfalica. Er liegt 3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Porta Westfalica?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Porta Westfalica gelten 30 Jahre für Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Körperbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 1 Jahre für Aschenstreufeld, danach kann an gleicher Stelle erneut Asche ausgestreut werden nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung und Tarifstelle 1.2.3, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Porta Westfalica?
- Ein Grab in Porta Westfalica kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrabstätte im Aschenstreufeld auf dem Friedhof Holzhausen, Ruhefrist 1 Jahr mit 189,80 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica, Ortsrecht Nummer 67.2, vom 31.05.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 12.07.2016, beschlossen am 27.06.2016, in Kraft seit 01.09.2016.
- Wer ist für die Friedhöfe in Porta Westfalica zuständig?
- Für die Friedhöfe in Porta Westfalica ist Stadt Porta Westfalica, Friedhofsverwaltung im Rathaus I zuständig, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Telefon 0571 791-382. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Porta Westfalica, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica, Ortsrecht Nummer 67.2 vom 31.05.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 12.07.2016, beschlossen am 27.06.2016, in Kraft seit 01.09.2016
- Friedhofssatzung der Stadt Porta Westfalica mit der Entgeltordnung für Pflegerechte an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten als Anlage, Ortsrecht Nummer 67.1 vom 12.07.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.06.2019, in Kraft seit 01.07.2019
- Friedhofsbroschüre der Stadt Porta Westfalica mit Grabartentabelle Stand Mai 2021
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.