Sachsen-Anhalt, Stadt, Gemeindeschlüssel 15086040
Alle 8 Friedhöfe in Genthin
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03933 876-0
- Stadtverwaltung Genthin, Friedhofsverwaltung
- 930,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 470,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
39307 Genthin
Erdreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Anonyme Urnengemeinschaftsanlage
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Genthin nehmen zusammen 4,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Altenplathow ist der größte mit 1,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.400 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2,6 km entfernt, der entlegenste 12,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 6 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 4 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Genthin rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadtverwaltung Genthin, Friedhofsverwaltung
Marktplatz 339307 Genthin
03933 876-0
- Sprechzeiten
Die 8 Friedhöfe in Genthin, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Altenplathow | 1,4 ha | 9,8 km | 10 Anlagen, nächste 220 m | Genthin, Worthstraße, 300 m | keine Angabe |
| Waldfriedhof Ringelsdorf | 6.190 m² | 8,7 km | keine erfasst | keine erfasst | christlich |
| Friedhof Parchen | 5.940 m² | 5,6 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Mützel | 5.400 m² | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Mützel, Kirche, 430 mBus 740 | keine Angabe |
| Friedhof Paplitz | 5.390 m² | 8,7 km | keine erfasst | Paplitz, 400 mBus 740 | keine Angabe |
| Friedhof Schopsdorf | 5.060 m² | 12,2 km | 1 Anlagen, nächste 230 m | Schopsdorf, 170 mBus 703, Bus 740 | keine Angabe |
| Friedhof Fienerode | 3.080 m² | 2,6 km | keine erfasst | Fienerode Fienerstraße, 780 mBus 740 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 760 m² | 8,3 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Genthin, Schwimmhalle, 380 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Genthin kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Genthin (hier) | - | 930,00 €Erdreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 470,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsanlage |
| Möckern | 25,2 km | 1.425,00 €Selbständiges Reihengrab | 1.056,00 €Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung |
| Brandenburg an der Havel | 28,5 km | 1.723,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 11. Lebensjahr | 458,00 €Urnenreihengrabstätte12,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 28,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 12,00 €in Brandenburg an der Havel, 28,5 km entfernt |
Was ein Grab in Genthin kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, mit dem geltenden Tarif, ausgefertigt von Bürgermeister Thomas Barz am 23.11.2017, in Kraft seit dem 01.01.2018; ihr Paragraf 1 gibt dem Tarif eine vollständig neue Fassung und senkt die Grabgebühren gegenüber der Grundfassung von 2014 um rund dreissig Prozent. Die Eingangsformel nennt als Sitzungsdatum den 23.11.2016, was ein Schreibfehler ist: Die am selben Tag ausgefertigte 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung nennt richtig den 23.11.2017.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab der Stadt, und der Betrag ist der eigentliche Befund dieses Eintrags: Die Grundfassung des Tarifs vom 27.11.2014 nennt hier 1.340,22 Euro, die geltende Fassung 930,00. Wer die erste Datei nimmt, die die Ortsrechtsseite anbietet, liegt um vierundvierzig Prozent zu hoch. Reihengräber sind nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin einstellige Grabstätten für Erdbeisetzungen, die in Grabfeldern der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist abgegeben werden; ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. In der Regel darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden, mit zwei Ausnahmen nach Absatz 3: ein noch nicht ein Jahr altes Kind zusammen mit einem Elternteil, und gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Nummer 1 zwanzig Jahre. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 930,00 € | 0,00 € | 930,00 € | 20 | Nummer 1 Buchstabe a des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 9, 10 und 13 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrKostet 500,00 Euro gegenüber 930,00 für das Erwachsenengrab, also gut die Hälfte, und die Ruhefrist ist mit fünfzehn statt zwanzig Jahren kürzer. Je Jahr gerechnet sind das 33,33 gegen 46,50 Euro, das Kindergrab ist also auch je Jahr deutlich billiger. Die Altersgrenze liegt nach Paragraf 10 Nummer 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin beim vollendeten fünften Lebensjahr. Der Betrag stammt aus der 2. Änderungssatzung, die dem Tarif zum 01.01.2018 eine vollständig neue Fassung gegeben hat. Die Grundfassung von 2014, die auf der Ortsrechtsseite zuerst erscheint, nennt hier noch einen um rund dreissig Prozent höheren Betrag; wer sie nimmt, liegt deutlich zu hoch. Die Grundfassung nannte 763,79 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 500,00 € | 0,00 € | 500,00 € | 15 | Nummer 1 Buchstabe b des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 10 und 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Anonyme Reihengrabstätte für eine ErdbestattungGenthin ist eine der wenigen Gemeinden im Bestand, die ein anonymes Grab für eine Erdbestattung anbietet; die meisten kennen Anonymität nur für Urnen. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin richtet anonyme Reihengrabstätten ein, und Absatz 1 sagt, was dort gilt: "Anonyme Grabstätten bleiben ebenerdig. Das Errichten eines Grabsteines bzw. Holzkreuzes ist hier nicht zulässig." Wo nichts stehen darf und der Boden eben bleibt, gibt es nichts zu pflegen; dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Einen eigenen Tarifsatz führt der Gebührentarif dafür nicht. Unter Nummer 1 stehen nur das Erdreihengrab über und unter fünf Jahren; die anonyme Reihengrabstätte ist eine Reihengrabstätte, also gilt derselbe Satz von 930,00 Euro. Das ist eine Auslegung und kein abgeschriebener Betrag, und deshalb steht es hier. Bemerkenswert ist die Folge: Beim Erdgrab kostet die pflegefreie Wahl in Genthin genau so viel wie die gewöhnliche. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. | 930,00 € | 0,00 € | 930,00 € | 20 | Nummer 1 Buchstabe a des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragraf 13 Absätze 1 und 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Einstelliges Wahlgrab für ErdbeisetzungenWahlgrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nach Absatz 5 können je Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist eine Leiche und zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Nach Absatz 10 ist das Ausmauern nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2 Buchstabe d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 je weiteres Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr, also 43,60 Euro, und muss immer für sämtliche Grabstellen und für mindestens fünf Jahre erfolgen. Die Rechenprobe geht auf: 1.090,00 geteilt durch fünfundzwanzig sind genau 43,60. Der Betrag stammt aus der 2. Änderungssatzung, die dem Tarif zum 01.01.2018 eine vollständig neue Fassung gegeben hat. Die Grundfassung von 2014, die auf der Ortsrechtsseite zuerst erscheint, nennt hier noch einen um rund dreissig Prozent höheren Betrag; wer sie nimmt, liegt deutlich zu hoch. Die Grundfassung nannte 1.585,13 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 1.090,00 € | 0,00 € | 1.090,00 € | 25 | Nummern 2 Buchstaben a und d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 10 und 14 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Zweistelliges Wahlgrab für Erdbeisetzungen2.290,00 Euro für zwei Stellen gegenüber zweimal 1.090,00 Euro: Das Doppelgrab kostet 110 Euro mehr als zwei einzelne, also fünf Prozent Aufschlag statt eines Nachlasses. Je Jahr sind das 91,60 Euro. Die Verlängerung muss nach Nummer 2 Buchstabe d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 immer für sämtliche Grabstellen erfolgen; eine teilweise Rücknahme gibt es nach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin nicht. Der Betrag stammt aus der 2. Änderungssatzung, die dem Tarif zum 01.01.2018 eine vollständig neue Fassung gegeben hat. Die Grundfassung von 2014, die auf der Ortsrechtsseite zuerst erscheint, nennt hier noch einen um rund dreissig Prozent höheren Betrag; wer sie nimmt, liegt deutlich zu hoch. Die Grundfassung nannte 3.421,94 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 2.290,00 € | 0,00 € | 2.290,00 € | 25 | Nummern 2 Buchstaben b und d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragraf 14 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| UrnenreihengrabUrnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin einstellige Grabstätten von 1,50 mal 1,00 Meter einschliesslich Weg; im Übrigen gelten die Vorschriften für Reihengräber, ein Wiedererwerb ist also nicht möglich. Die Ruhefrist für Urnen beträgt nach Paragraf 10 Nummer 2 fünfzehn Jahre. Mit 580,00 Euro kostet das Urnengrab 62 Prozent des Erdgrabes, je Jahr gerechnet 38,67 gegen 46,50 Euro. Der Betrag stammt aus der 2. Änderungssatzung, die dem Tarif zum 01.01.2018 eine vollständig neue Fassung gegeben hat. Die Grundfassung von 2014, die auf der Ortsrechtsseite zuerst erscheint, nennt hier noch einen um rund dreissig Prozent höheren Betrag; wer sie nimmt, liegt deutlich zu hoch. Die Grundfassung nannte 808,59 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 580,00 € | 0,00 € | 580,00 € | 15 | Nummer 1 Buchstabe c des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 10 und 15 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für zwanzig Jahre verliehen wird; je nach Grösse können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit ist damit kürzer als beim Erdwahlgrab mit fünfundzwanzig Jahren. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2 Buchstabe d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 ein Zwanzigstel je weiteres Jahr, also 34,00 Euro, und die Rechenprobe geht auf: 680,00 geteilt durch zwanzig sind genau 34,00. Bei vier Urnen sind das 170,00 Euro je Urne, womit das Urnenwahlgrab voll belegt die günstigste Grabart der Stadt ist. Der Betrag stammt aus der 2. Änderungssatzung, die dem Tarif zum 01.01.2018 eine vollständig neue Fassung gegeben hat. Die Grundfassung von 2014, die auf der Ortsrechtsseite zuerst erscheint, nennt hier noch einen um rund dreissig Prozent höheren Betrag; wer sie nimmt, liegt deutlich zu hoch. Die Grundfassung nannte 957,93 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin verlangt, dass die Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür die Berechtigten verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts erlöschen, und Absatz 5 setzt eine Frist von drei Monaten nach der Belegung. | 680,00 € | 0,00 € | 680,00 € | 20 | Nummern 2 Buchstaben c und d des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Anonyme UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste Grab der Stadt überhaupt, und es ist zugleich pflegefrei. In anonymen Gemeinschaftsgrabstätten werden die Urnen nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin ohne individuelle Kennzeichnung der Reihe nach beigesetzt; ein Ausbetten aus diesen Anlagen ist nicht möglich. Wo nichts gekennzeichnet werden darf, gibt es nichts zu pflegen. Mit 470,00 Euro liegt es um 110 Euro unter dem gewöhnlichen Urnenreihengrab. Genthin gehört damit zu den wenigen Gemeinden im Bestand, in denen pflegefrei nirgends teurer ist als die gewöhnliche Wahl. Diese Zeile ist in der Grundfassung von 2014 noch nicht enthalten; sie kam erst mit der 2. Änderungssatzung, die die Gemeinschaftsgräber in drei Zeilen aufteilt. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Tarif kennt sechs Positionen, die Vergabe der Gräber, die Trauerhalle, die Grabmalanträge und eine Verwaltungsgebühr je Stunde; eine Gebühr für das Ausheben oder Schliessen des Grabes gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin sagt warum: "Die Gräber werden vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen." Der hier gezeigte Betrag ist damit die vollständige städtische Gebühr, aber nicht der vollständige Preis eines Grabes. | 470,00 € | 0,00 € | 470,00 € | 15 | Nummer 3 Buchstabe a des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Urnengemeinschaftsanlage mit GrabsteinKostet 70 Euro mehr als die anonyme Anlage und immer noch 40 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. In Urnengemeinschaftsanlagen mit Grabstein werden die Urnen nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin der Reihe nach beigesetzt, und diese Anlagen gehören ausdrücklich zu den Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften nach den Paragrafen 20 und 26b. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 26b der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin zählt für die Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften auf, was dort nicht gestattet ist: Blumensträusse, Schalen, Töpfe und Gebinde ausserhalb der dafür angelegten Ablageflächen, das Entfernen des Rasens um die liegenden Grabmale, Marmorkies und andere Kiesarten, Splitt und Sand, das Pflanzen oder Stecken von Gehölzen, Grünpflanzen oder Blumen, Kanteneinfassungen jeglicher Art sowie Rankgerüste, Grablampen, Figuren und Bilder. Absatz 2 sagt zudem, die Grabstätten lägen in Rasenflächen, die unmittelbar bis an die liegenden Grabmale heranreichen. Wo nichts gepflanzt und nichts gesetzt werden darf und Rasen bis an den Stein reicht, gibt es nichts zu pflegen; dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. | 540,00 € | 0,00 € | 540,00 € | 15 | Nummer 3 Buchstabe b des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 15 Absatz 5 und 26b der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
| Urnengemeinschaftsanlage mit Stele und NamenstafelKostet dasselbe wie die Anlage mit Grabstein, 540,00 Euro. Diese Zeile hat eine eigene Geschichte: Die 1. Änderungssatzung vom 23.06.2016 hat sie in den Tarif von 2014 eingefügt, damals mit 647,31 Euro, und die 2. Änderungssatzung hat sie mit dem ganzen Tarif auf 540,00 Euro gesenkt. Für die Gestaltung gilt Paragraf 20 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 08.12.2016, und die ist ungewöhnlich genau: Zulässig sind Granittafeln von 0,30 Meter Breite, 0,20 Meter Höhe und 0,03 Meter Stärke. Für die Anlage mit Stele auf dem Friedhof Tucheim gelten eigene Regeln: nur Tafeln aus Messing, mit zwei Dübeln und zwei Messingschrauben zu befestigen, 11,5 Zentimeter breit, 4 Zentimeter hoch, 0,8 Zentimeter stark, und in kursiver Schrift sind Vorname, Name sowie Geburts- und Sterbejahr anzugeben. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 26b der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin zählt für die Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften auf, was dort nicht gestattet ist: Blumensträusse, Schalen, Töpfe und Gebinde ausserhalb der dafür angelegten Ablageflächen, das Entfernen des Rasens um die liegenden Grabmale, Marmorkies und andere Kiesarten, Splitt und Sand, das Pflanzen oder Stecken von Gehölzen, Grünpflanzen oder Blumen, Kanteneinfassungen jeglicher Art sowie Rankgerüste, Grablampen, Figuren und Bilder. Absatz 2 sagt zudem, die Grabstätten lägen in Rasenflächen, die unmittelbar bis an die liegenden Grabmale heranreichen. Wo nichts gepflanzt und nichts gesetzt werden darf und Rasen bis an den Stein reicht, gibt es nichts zu pflegen; dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. | 540,00 € | 0,00 € | 540,00 € | 15 | Nummer 3 Buchstabe c des Tarifs in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, in Kraft seit dem 01.01.2018 sowie Paragrafen 15 Absatz 5, 20 und 26b der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin |
Häufige Fragen zu Genthin
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Genthin?
- In Genthin sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Genthin?
- Friedhof Altenplathow ist mit 1,4 ha der größte Friedhof in Genthin. Er liegt 9,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Genthin?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Genthin gelten 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Nummer 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Nummer 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, dazu 15 Jahre für Urnen nach Paragraf 10 Nummer 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, dazu 5 Jahre für Verlängerung des Nutzungsrechts, mindestens nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin.
- Was kostet ein Grab in Genthin?
- Ein Grab in Genthin kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnengemeinschaftsanlage mit 470,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, mit dem geltenden Tarif, ausgefertigt von Bürgermeister Thomas Barz am 23.11.2017, in Kraft seit dem 01.01.2018; ihr Paragraf 1 gibt dem Tarif eine vollständig neue Fassung und senkt die Grabgebühren gegenüber der Grundfassung von 2014 um rund dreissig Prozent. Die Eingangsformel nennt als Sitzungsdatum den 23.11.2016, was ein Schreibfehler ist: Die am selben Tag ausgefertigte 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung nennt richtig den 23.11.2017.
- Wer ist für die Friedhöfe in Genthin zuständig?
- Für die Friedhöfe in Genthin ist Stadtverwaltung Genthin, Friedhofsverwaltung zuständig, Marktplatz 3, 39307 Genthin, Telefon 03933 876-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Genthin, die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, mit dem geltenden Tarif ausgefertigt von Bürgermeister Thomas Barz am 23.11.2017, in Kraft seit dem 01.01.2018; ihr Paragraf 1 gibt dem Tarif eine vollständig neue Fassung und senkt die Grabgebühren gegenüber der Grundfassung von 2014 um rund dreissig Prozent. Die Eingangsformel nennt als Sitzungsdatum den 23.11.2016, was ein Schreibfehler ist: Die am selben Tag ausgefertigte 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung nennt richtig den 23.11.2017
- Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, Grundfassung mit dem Tarif vom 27.11.2014 ausgefertigt von Bürgermeister Thomas Barz am 27.11.2014; überholt, aber die erste Datei, die die Ortsrechtsseite anbietet. Ihr Tarif nennt für das Erdreihengrab 1.340,22 statt 930,00 Euro und liegt damit um vierundvierzig Prozent über dem geltenden
- Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin, Grundfassung Quelle der Ruhezeiten, der sieben Grabstättenarten, der Nutzungszeiten und der Pflegeregeln sowie des Satzes, dass die Gräber vom Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen werden. Geändert durch vier Änderungssatzungen vom 12.03.2015, 23.06.2016, 08.12.2016 und 23.11.2017
- 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin beschlossen vom Stadtrat am 23.11.2017, in Kraft seit dem 01.01.2018; sie ergänzt den Geltungsbereich des Paragrafen 1 nach Buchstabe k um den Friedhof Schopsdorf, der damit der zwölfte kommunale Friedhof ist
- Ortsrechtsseite der Stadt Genthin zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt acht PDF-Dateien untereinander, ohne zu sagen, welche gilt. Eine davon trägt einen irreführenden Namen: Die als Friedhofsgebührensatzung 3. Änderung verlinkte Datei enthält die 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung und regelt die Masse der Granittafeln und die Messingschilder auf dem Friedhof Tucheim, nicht Beträge. Die Seite baut ihre Dokumentenliste erst im Browser auf
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.