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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Saarland · BestattG, Stand 1. Februar 2024

Was darf ich wann? Der Ablauf im Saarland

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen, mit der Zahl zuerst und dem Paragrafen zuletzt.

sofort
Ab wann Sie einen Bestatter anrufen dürfen

keine Wartezeit

36 Stunden
So lange darf er zu Hause bleiben

§ 21 Abs. 1 BestattG

10 Tage für die Erdbestattung
So viel Zeit für die Beerdigung

§ 29 Abs. 2 BestattG

mindestens 15 Jahre
So lange bleibt das Grab

§ 6 Abs. 2 und 3 BestattG

Das Wichtigste vorweg

Kurz beantwortet

Sie dürfen sofort einen Bestatter anrufen, es gibt dafür keine Wartezeit. Zu Hause bleiben darf Ihr Angehöriger 36 Stunden. Die Beerdigung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod nach dem Tod möglich und muss spätestens 10 Tage für die Erdbestattung nach dem Tod erfolgt sein.

Der Ablauf, Frist für Frist

In der Reihenfolge, in der die Fristen laufen. Die drei ersten gelten bundesweit, der Rest ist Landesrecht.

  1. In der ersten Stunde

    Was jetzt sofort zählt

    Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Es gibt keine Wartezeit.

    Sie dürfen jederzeit anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Bestatter haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Beauftragen müssen Sie dabei niemanden: Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts, und ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das von selbst. Abholen darf er erst, wenn der Arzt die Leichenschau gemacht hat.

    keine Vorschrift, weil nichts verboten ist

    Muss ich sofort einen Arzt rufen?

    Ja, unverzüglich. Ohne ihn geht nichts weiter.

    Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt den Leichenschauschein. Ohne dieses Papier darf niemand die verstorbene Person abholen, und das Standesamt beurkundet nichts. Bei einem erwarteten Tod zu Hause rufen Sie den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei ungeklärten Umständen die 112.

    Landesrecht, in allen Ländern gleichlautend

    Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

    Nach fester Reihenfolge, Halbgeschwister ausdrücklich eingeschlossen.

    Das Saarland nennt Halbgeschwister ausdrücklich gleichrangig mit Geschwistern. Am Ende der Liste steht der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der damit erfasst, aber nachrangig ist.

    § 23 Abs. 1 BestattG

  2. Am ersten Tag

    Die Frist, die zuerst läuft

    Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

    36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.

    Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Die Frist gilt nur, wenn es am Ort eine öffentliche Leichenhalle gibt.

    § 21 Abs. 1 BestattG

  3. In den ersten Tagen

    Papiere und Termin

    Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod muss die Anzeige vorliegen.

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer im Krankenhaus der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. In der Praxis übernimmt das der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragt haben. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Sterbeurkunden: Kasse, Rente, Versicherungen, Bank und Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.

    § 28 Personenstandsgesetz, bundesweit

    Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

    Ab dem dritten Tag, auch für die Einäscherung.

    Sie haben mindestens zwei Tage Zeit für Angebote und Entscheidungen. Die Ortspolizeibehörde kann eine frühere Bestattung genehmigen, wenn ein Scheintod ausgeschlossen ist oder religiöse Gründe dafür sprechen.

    § 29 Abs. 1 BestattG

  4. In den ersten zwei Wochen

    Bis die Beisetzung stehen muss

    Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

    Zehn Tage für die Erdbestattung.

    Bei einer Einäscherung zählt stattdessen die Frist für die Urnenbeisetzung, und die ist mit drei Monaten deutlich länger. Wer Zeit braucht, weil Angehörige anreisen, hat mit der Feuerbestattung also mehr Spielraum.

    § 29 Abs. 2 BestattG

  5. In den ersten Monaten

    Wenn eingeäschert wurde

    Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

    Drei Monate nach der Einäscherung.

    Das liegt zwischen den neun Wochen in Hessen und den sechs Monaten in Berlin und reicht in aller Regel, um einen gemeinsamen Termin zu finden.

    § 29 Abs. 3 BestattG

  6. Über Jahrzehnte

    Wie lange das Grab und die Pflicht bleiben

    Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

    Mindestens 15 Jahre, für Sarg und Urne gleich.

    Die tatsächliche Dauer legt der Friedhofsträger fest und orientiert sich am Boden, sie liegt deshalb oft höher. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach der genauen Zahl, bevor Sie sich für eine Grabart entscheiden.

    § 6 Abs. 2 und 3 BestattG

Was genau im Gesetz steht

Der Wortlaut unverändert, unsere Einordnung sichtbar davon getrennt.

Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?

Wortlaut · § 21 Abs. 1 BestattG

Ist eine öffentliche Leichenhalle vorhanden, so muss jede Leiche binnen 36 Stunden nach Eintritt des Todes dorthin überführt werden.

Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?

Wortlaut · § 29 Abs. 1 BestattG

Eine Erdbestattung oder Einäscherung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?

Wortlaut · § 29 Abs. 2 BestattG

Spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes ist eine Erdbestattung durchzuführen.

Wie lange darf ich die Urne stehen lassen?

Wortlaut · § 29 Abs. 3 BestattG

Aschen von Verstorbenen sind spätestens drei Monate nach der Einäscherung beizusetzen.

Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?

Wortlaut · § 6 Abs. 2 und 3 BestattG

Die Mindestruhezeit beträgt mindestens fünfzehn Jahre. Diese Mindestruhezeiten sind auch für Aschen Verstorbener einzuhalten.
Was das bedeutet: Die Festlegung der Ruhezeit für Erdbestattungen ist unter Beachtung der Bodenverhältnisse an der Verwesungsdauer zu orientieren.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Wortlaut · § 23 Abs. 1 BestattG

Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. die Ehefrau oder der Ehemann, 2. die Partnerin oder der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. die Kinder, 4. die Eltern, 5. die Geschwister oder Halbgeschwister, 6. die Großeltern, 7. die Enkelkinder, 8. die Partnerin oder der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Was das bedeutet: Für die Leichenschau gilt nach § 13 eine eigene, abweichende Reihenfolge: Dort steht der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf Platz drei, also weit vor den Kindern.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.