Bundesland, Datenstand 26.08.2026
Friedhöfe im Saarland, nach Gemeinde von A bis Z
Wir führen 234 benannte Friedhöfe in 52 Gemeinden, jeden mit Fläche und Lage. Wie lange ein Grab bestehen bleibt, entscheidet das Bestattungsgesetz des Landes. Was es kostet, entscheidet die Gemeinde in ihrer eigenen Satzung.
- 234
- Friedhöfe mit Namen
- 7
- Gemeinden mit eigener Übersicht
- 512,1 ha
- Gesamtfläche
- mindestens 15 Jahre
- Ruhefrist, so lange bleibt ein Grab
von 52
Median 7.830 m²
§ 6 Abs. 2 und 3 BestattG
234 Friedhöfe im Saarland, verteilt auf 52 Orte
Kurz beantwortet
Wie viele Friedhöfe eine Gemeinde hat, schwankt stark, und dafür gibt es einen historischen Grund. Die Gebietsreform der 1970er Jahre fasste viele eigenständige Dörfer zu einer Stadt zusammen, und jedes brachte seinen Friedhof mit. Eine Stadt mittlerer Größe hat deshalb heute oft ein Dutzend Friedhöfe, während eine gleich große Stadt anderswo mit dreien auskommt.
Suchen Sie deshalb nach dem Ortsteil statt nach der Stadt. Wer in Saarbrücken ein Grab sucht, sucht in aller Regel einen bestimmten Stadtteil.
4 Fristen aus dem BestattG, die im Saarland gelten
Diese Angaben stehen im Landesgesetz. Wo das Gesetz keine Zahl nennt, setzt die Gemeinde oder der Friedhofsträger die Frist, also die Stelle, der der Friedhof gehört, und das schreiben wir dann dazu. Was ein Grab kostet, entscheidet immer Ihre Gemeinde.
- Wie lange darf mein Angehöriger zu Hause bleiben?
36 Stunden nach dem Tod, dann muss die Überführung erfolgt sein.
Sie haben 36 Stunden, um sich zu verabschieden. Danach muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, meist die des Bestatters oder des Friedhofs. Das ist die Frist, die als erste läuft, und fast niemand kennt sie. Wenn Angehörige noch anreisen, sagen Sie das dem Bestatter: Eine Verlängerung ist möglich, sie muss aber beantragt werden. Die Frist gilt nur, wenn es am Ort eine öffentliche Leichenhalle gibt.
§ 21 Abs. 1 BestattG
- Ab dem wievielten Tag darf die Beerdigung sein?
Ab dem dritten Tag, auch für die Einäscherung.
Sie haben mindestens zwei Tage Zeit für Angebote und Entscheidungen. Die Ortspolizeibehörde kann eine frühere Bestattung genehmigen, wenn ein Scheintod ausgeschlossen ist oder religiöse Gründe dafür sprechen.
§ 29 Abs. 1 BestattG
- Wie viele Tage habe ich für die Beerdigung Zeit?
Zehn Tage für die Erdbestattung.
Bei einer Einäscherung zählt stattdessen die Frist für die Urnenbeisetzung, und die ist mit drei Monaten deutlich länger. Wer Zeit braucht, weil Angehörige anreisen, hat mit der Feuerbestattung also mehr Spielraum.
§ 29 Abs. 2 BestattG
- Wie viele Jahre bleibt das Grab bestehen?
Mindestens 15 Jahre, für Sarg und Urne gleich.
Die tatsächliche Dauer legt der Friedhofsträger fest und orientiert sich am Boden, sie liegt deshalb oft höher. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach der genauen Zahl, bevor Sie sich für eine Grabart entscheiden.
§ 6 Abs. 2 und 3 BestattG
7 Gemeinden im Saarland von A bis Z
Alphabetisch sortiert. Die Spalte Gebühren zeigt, wo wir die Gebührensatzung der Gemeinde schon im Wortlaut gelesen haben.
| Gemeinde | Friedhöfe | Fläche gesamt | Größter | Gebühren |
|---|---|---|---|---|
| BlieskastelStadt | 14 | 8,4 ha | 1,8 ha | erfasst |
| Heusweiler | 8 | 8,8 ha | 3,8 ha | erfasst |
| NeunkirchenKreisstadt | 9 | 43,7 ha | 19,5 ha | erfasst |
| Rehlingen-Siersburg | 8 | 4,1 ha | 1,2 ha | erfasst |
| SaarbrückenLandeshauptstadt | 30 | 166,8 ha | 61,8 ha | erfasst |
| SaarlouisKreisstadt | 9 | 28,1 ha | 8,3 ha | erfasst |
| Sankt IngbertStadt | 7 | 24,1 ha | 12,2 ha | erfasst |
7 Gemeinden mit genau einem Friedhof
Wo es nur einen Friedhof gibt, steht er gleich neben dem Ortsnamen.
- Ensdorf/Saar
- Kirkel, Friedhof
- Merchweiler, Friedhof Wemmetsweiler
- Namborn, Friedhof Baltersweiler
- Nonnweiler, alter katholischer Friedhof
- Oberthal
- Wallerfangen, Friedhof Wallerfangen
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.