Begriff · Grab
Grabmal
Auch gesucht als Grabstein, Grabeinfassung. Gemeint ist immer dasselbe.
Was Grabmal bedeutet
Kurz beantwortet
Das Denkmal auf einer Grabstätte, mit Einfassung und Fundament. Es braucht vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Der Nutzungsberechtigte trägt die Verkehrssicherungspflicht. Ein wackelnder Stein wird bei der jährlichen Prüfung umgelegt und muss neu fundamentiert werden.
Begriffe aus demselben Zusammenhang
- ReihengrabstätteEine Grabstätte für eine Person, die der Reihe nach zugeteilt wird und mit Ablauf der Ruhefrist ausläuft.
- WahlgrabstätteEine Grabstätte, deren Lage der Erwerber aussucht.
- UrnenreihengrabstätteEine zugeteilte Grabstelle für eine Urne, meist mit kürzerer Ruhefrist als eine Erdbestattung, in Wetzlar 15 Jahre.
- BaumgrabstätteEine Urnengrabstätte an oder unter einem Baum, meist ohne Pflegepflicht und mit stark eingeschränkter Gestaltung.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.