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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Begriff · Grab

Reihengrabstätte

Auch gesucht als Reihengrab. Gemeint ist immer dasselbe.

Was Reihengrabstätte bedeutet

Kurz beantwortet

Eine Grabstätte für eine Person, die der Reihe nach zugeteilt wird und mit Ablauf der Ruhefrist ausläuft.

Die Lage wird zugeteilt, nicht gewählt. Eine Verlängerung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Reihengrabstätte in den erfassten Satzungen

Was der Begriff konkret kostet, dort wo wir die Satzung gelesen haben.

GemeindeBezeichnung in der SatzungNutzungBeisetzungRuheFundstelle
DuisburgReihengrabstätte für Särge, Verstorbene über 5 Jahre1.329,00 €1.029,00 €20 J.Gebührentarif, Erwerb von Rechten an Grabstätten
EssenReihengrab für Erwachsene ab dem 4. Lebensjahr1.400,00 €620,00 €25 J.Gebührenverzeichnis § 4
BochumSargbestattung in einer Reihengrabstätte0,00 €2.695,00 €25 J.Tarif 1.1
DortmundReihengrabstätte, Sargbeisetzung, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.720,00 €950,00 €-Tarif 2.1.1.2
DarmstadtReihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre810,00 €920,00 €20 J.Gebührenverzeichnis II.02 und III.03
Frankfurt am MainErdreihengrab, 20 Jahre1.182,00 €1.659,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 5.2.1.1 und 2.1.1
Offenbach am MainReihen-Erdgrab, 25 Jahre1.246,00 €1.725,00 €-§ 7 Nr. 3 und § 3 Abs. 1 b Gebührensatzung
WiesbadenErdreihengrab, 30 Jahre1.179,00 €1.109,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.2.1
Hofheim am TaunusReihengrabstätte, 30 Jahre700,00 €1.029,00 €30 J.§ 60 Abs. 1 f und § 56 Abs. 1 a
Eltville am RheinErdreihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr2.987,00 €1.140,00 €-§ 8 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
TaunussteinReihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr2.603,00 €864,00 €-§ 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
GießenReihengrabstätte, Erdbestattung1.374,00 €819,00 €-§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung
WetzlarReihengrabstätte, Erdbestattung935,00 €879,00 €25 J.§ 4 Abs. 4a Gebührensatzung
MainzErdreihengrab, 20 Jahre1.172,00 €1.335,00 €-Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber
StuttgartReihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre987,00 €1.248,00 €20 J.B 3.01 und A 1.01

Nicht zu verwechseln mit Wahlgrabstätte

Der Unterschied, an dem es in der Praxis hängt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.