Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Begriff · Grab

Wahlgrabstätte

Auch gesucht als Wahlgrab, Sondergrabstätte, Familiengrab. Gemeint ist immer dasselbe.

Was Wahlgrabstätte bedeutet

Kurz beantwortet

Eine Grabstätte, deren Lage der Erwerber aussucht. Sie kann mehrere Grabstellen umfassen und ist nach Ablauf verlängerbar. Manche Gemeinden nennen sie Sondergrabstätte, etwa Wetzlar.

Die abweichende Bezeichnung ist kein anderer Grabtyp. Wer nach Wahlgrab sucht und in der Satzung nur Sondergrabstätte findet, hat trotzdem das Richtige gefunden.

Wahlgrabstätte in den erfassten Satzungen

Was der Begriff konkret kostet, dort wo wir die Satzung gelesen haben.

GemeindeBezeichnung in der SatzungNutzungBeisetzungRuheFundstelle
EssenWahlgrab2.050,00 €720,00 €25 J.Gebührenverzeichnis § 4
KölnWahlgrabstätte für Sargbestattungen1.945,00 €775,00 €-Tarif 1.6.1 und 2.1.4
DortmundWahlgrabstätte, Sargbeisetzung, je Grabstelle2.650,00 €950,00 €-Tarif 2.2.1.1
DarmstadtWahlgrab, je Grabstelle, 25 Jahre1.790,00 €920,00 €20 J.Gebührenverzeichnis I.01, IV.01 und III.03
Frankfurt am MainErdwahlgrab als Einzelgrabstätte, 25 Jahre1.855,00 €1.659,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 5.1.1.1 und 2.1.1
Offenbach am MainDauer-Erdgrab, 30 Jahre2.241,00 €2.070,00 €-§ 7 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 a Gebührensatzung
WiesbadenErdwahlgrab, je Grabstelle, 30 Jahre3.383,00 €1.109,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.1, 1.3.1, 2.1.1 und 2.2.1
Hofheim am TaunusWahlgrabstätte, je Grabeinheit, 30 Jahre1.458,00 €1.029,00 €30 J.§ 60 Abs. 1 a und § 56 Abs. 1 a
Eltville am RheinErdwahlgrab, erste Grabstelle, 35 Jahre3.210,00 €1.140,00 €-§ 9 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
TaunussteinWahlgrab, eine Grabstelle, 40 Jahre3.912,00 €864,00 €-§ 10 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
GießenWahlgrabstätte, Erdbestattung1.660,00 €819,00 €-§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung
WetzlarSondergrabstätte, Erdbestattung1.379,00 €879,00 €25 J.§ 4 Abs. 1a Gebührensatzung
MainzErdwahlgrab für zwei Beisetzungen, 30 Jahre2.827,00 €1.887,00 €-Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber
StuttgartWahlgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je Stelle2.142,00 €1.248,00 €20 J.B 1.01 und A 1.01

Begriffe aus demselben Zusammenhang

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.