Begriff · Grab
Wahlgrabstätte
Auch gesucht als Wahlgrab, Sondergrabstätte, Familiengrab. Gemeint ist immer dasselbe.
Was Wahlgrabstätte bedeutet
Kurz beantwortet
Eine Grabstätte, deren Lage der Erwerber aussucht. Sie kann mehrere Grabstellen umfassen und ist nach Ablauf verlängerbar. Manche Gemeinden nennen sie Sondergrabstätte, etwa Wetzlar.
Die abweichende Bezeichnung ist kein anderer Grabtyp. Wer nach Wahlgrab sucht und in der Satzung nur Sondergrabstätte findet, hat trotzdem das Richtige gefunden.
Wahlgrabstätte in den erfassten Satzungen
Was der Begriff konkret kostet, dort wo wir die Satzung gelesen haben.
| Gemeinde | Bezeichnung in der Satzung | Nutzung | Beisetzung | Ruhe | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Essen | Wahlgrab | 2.050,00 € | 720,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Köln | Wahlgrabstätte für Sargbestattungen | 1.945,00 € | 775,00 € | - | Tarif 1.6.1 und 2.1.4 |
| Dortmund | Wahlgrabstätte, Sargbeisetzung, je Grabstelle | 2.650,00 € | 950,00 € | - | Tarif 2.2.1.1 |
| Darmstadt | Wahlgrab, je Grabstelle, 25 Jahre | 1.790,00 € | 920,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis I.01, IV.01 und III.03 |
| Frankfurt am Main | Erdwahlgrab als Einzelgrabstätte, 25 Jahre | 1.855,00 € | 1.659,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.1.1 und 2.1.1 |
| Offenbach am Main | Dauer-Erdgrab, 30 Jahre | 2.241,00 € | 2.070,00 € | - | § 7 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Wiesbaden | Erdwahlgrab, je Grabstelle, 30 Jahre | 3.383,00 € | 1.109,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.1, 1.3.1, 2.1.1 und 2.2.1 |
| Hofheim am Taunus | Wahlgrabstätte, je Grabeinheit, 30 Jahre | 1.458,00 € | 1.029,00 € | 30 J. | § 60 Abs. 1 a und § 56 Abs. 1 a |
| Eltville am Rhein | Erdwahlgrab, erste Grabstelle, 35 Jahre | 3.210,00 € | 1.140,00 € | - | § 9 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung |
| Taunusstein | Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 Jahre | 3.912,00 € | 864,00 € | - | § 10 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Gießen | Wahlgrabstätte, Erdbestattung | 1.660,00 € | 819,00 € | - | § 10 Abs. 1 Nr. 2 Gebührenordnung |
| Wetzlar | Sondergrabstätte, Erdbestattung | 1.379,00 € | 879,00 € | 25 J. | § 4 Abs. 1a Gebührensatzung |
| Mainz | Erdwahlgrab für zwei Beisetzungen, 30 Jahre | 2.827,00 € | 1.887,00 € | - | Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber |
| Stuttgart | Wahlgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je Stelle | 2.142,00 € | 1.248,00 € | 20 J. | B 1.01 und A 1.01 |
Begriffe aus demselben Zusammenhang
- ReihengrabstätteEine Grabstätte für eine Person, die der Reihe nach zugeteilt wird und mit Ablauf der Ruhefrist ausläuft.
- UrnenreihengrabstätteEine zugeteilte Grabstelle für eine Urne, meist mit kürzerer Ruhefrist als eine Erdbestattung, in Wetzlar 15 Jahre.
- BaumgrabstätteEine Urnengrabstätte an oder unter einem Baum, meist ohne Pflegepflicht und mit stark eingeschränkter Gestaltung.
- UrnenmauernischeEine verschlossene Kammer in einer Wand, in der eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.