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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08317096

Alle 13 Friedhöfe in Offenburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0781 9276-500
Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung

77654 Offenburg

1.901,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Sargbestattung

1.102,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

13
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 13 Friedhöfe in Offenburg nehmen zusammen 19,9 ha ein

Kurz beantwortet

Offenburg hat 13 benannte Friedhöfe mit zusammen 19,9 ha. Der größte ist Stadtfriedhof Weingarten mit 10,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Historischer Waldbachfriedhof mit 1 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Offenburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stadtfriedhof Weingarten ist der größte mit 10,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.310 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1 km entfernt, der entlegenste 5,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 8 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Offenburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung

Weingartenstraße 78
77654 Offenburg
0781 9276-500
Sprechzeiten
Montag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag nach Vereinbarung
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Offenburg im Netz

Die 13 Friedhöfe in Offenburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Stadtfriedhof Weingarten10,1 ha2 km7 Anlagen, nächste 170 mFriedhof Weingarten, 170 mBus S2keine Angabe
Historischer Waldbachfriedhof4,3 ha1 km12 Anlagen, nächste 150 mGewerbeschule (Abendlinie), 220 mchristlich
Friedhof Zunsweier1,2 ha5,2 km4 Anlagen, nächste 120 mZunsweier, Rathaus, 260 mBus S6, Bus S8keine Angabe
Friedhof Elgersweier1,1 ha3,3 km5 Anlagen, nächste 110 mElgersweier, Mitte, 190 mBus S6keine Angabe
Friedhof Zell-Weierbach9.030 m²2,2 km5 Anlagen, nächste 40 mFriedhof Weingarten, 150 mBus S2christlich
Friedhof Griesheim6.810 m²4,8 km2 Anlagen, nächste 160 mGriesheim, Krone, 270 mBus 7136, Bus 7156christlich
Friedhof Rammersweier5.310 m²2,6 km13 Anlagen, nächste 40 mRammersweier, Festhalle, 210 mBus S1christlich
Friedhof Weier4.310 m²3,6 kmkeine erfasstWeier, Streng, 140 mBus 7144, Bus S3keine Angabe
Friedhof Bühl2.380 m²2,7 km3 Anlagen, nächste 40 mBühl, Im Bühnle, 200 mBus 7136, Bus 7146, Bus 7156christlich
Neuer jüdischer Friedhof1.400 m²1 km12 Anlagen, nächste 110 mGewerbeschule (Abendlinie), 240 mjüdisch
Gedenkort gegen Gewaltherrschaft1.010 m²1 km12 Anlagen, nächste 90 mKulturforum, 240 mBus S2, Bus S7keine Angabe
Neuer Friedhof Zell-Weierbach - Grabfeld 5840 m²2,2 km4 Anlagen, nächste 30 mFriedhof Weingarten, 120 mBus S2christlich
Jüdischer Friedhof700 m²2 km5 Anlagen, nächste 210 mFriedhof Weingarten, 320 mBus S2jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Offenburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Freudenstadt34,5 km1.560,00 €Reihengrab für Erwachsene341,00 € gespart800,00 €Urnenreihengrab302,00 € gespart
Offenburg (hier)-1.901,00 €Reihengrab für Sargbestattung1.102,00 €Urnenreihengrab
Lahr/Schwarzwald15,5 km2.100,00 €Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre1.170,00 €Urnenreihengrabstätte
Baden-Baden39,1 km2.500,00 €Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre875,00 €Urnenreihengrab227,00 € gespart
Kehl15,1 km3.312,00 €Reihengrab, Normalgrab1.239,00 €Anonymes Urnenreihengrab
Bühl28,7 km3.650,00 €Rasenerdreihengrab950,00 €Anonymes Urnenreihengrab152,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 39,1 km341,00 €in Freudenstadt, 34,5 km entfernt302,00 €in Freudenstadt, 34,5 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Offenburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem vollständig neu gefassten Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, vom Gemeinderat zur Drucksache 184/23 einstimmig beschlossen, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; maßgeblich ist die Spalte mit den ab 2025 geltenden Sätzen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
KinderreihengrabDie einzige Grabart des Tarifs, die nur an eine Altersgruppe vergeben wird: Nach der Broschüre Friedhöfe in Offenburg 2026 nimmt sie Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf, wahlweise im Sarg oder in der Urne. Ziffer 3.1 setzt 23,00 Euro je Jahr an, mal der Ruhezeit von zwanzig Jahren ergibt das 460,00 Euro. Die Ruhezeit für Kinder beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b ebenfalls zwanzig Jahre und ist damit nicht kürzer als bei Erwachsenen. Das Grab misst nach Paragraf 15 Absatz 4 nur 1,30 mal 0,60 Meter, und daher rührt der niedrige Satz: Die Gebührenkalkulation rechnet mit 0,78 Quadratmetern gegenüber 2,30 beim Reihengrab. Angesetzt ist die Erdbestattung mit 330,00 Euro nach Ziffer 2.3.1; wird stattdessen eine Urne beigesetzt, gilt Ziffer 2.3.7 mit 242,00 Euro. Herrichten und Instandhalten bleiben nach Paragraf 15 Absatz 6 bei den Angehörigen, eine Pflegeziffer gibt es nicht. Angeboten wird das Kindergrab auf zwölf der dreizehn Friedhöfe, nur der Alte Friedhof Bohlsbach führt keines.460,00 €330,00 €790,00 €20Ziffer 3.1 und 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 15 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025
Reihengrab für SargbestattungDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 1.901,00 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen die günstigste Sargbestattung in Offenburg. Reihengräber werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung, endet mit dem Ablauf der Ruhezeit von zwanzig Jahren und ist ausdrücklich nicht verlängerbar. In einer Reihengrabstätte darf nach Absatz 5 nur eine verstorbene Person liegen; Ausnahmen gelten für ein Kind unter einem Jahr neben einem Familienangehörigen und für gleichzeitig verstorbene Geschwister unter zehn Jahren. Ziffer 3.2 nennt 58,00 Euro je Jahr, mal zwanzig Jahre sind das 1.160,00 Euro; der Betrag deckt also die ganze Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Herrichten und Pflege schuldet nach Paragraf 33 Absatz 3 die verantwortliche Person. Was in diesem Preis fehlt, rechnet die Stadt gesondert ab: Grabeinfassung und Plattenweg kosten nach Ziffer 5.1 weitere 533,00 Euro, und die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.327,00 Euro Gesamtkosten.1.160,00 €741,00 €1.901,00 €20Ziffer 3.2 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 15 Absätze 1 und 5 sowie Paragraf 33 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025
Rasenreihengrab für SargbestattungDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt, und es gibt es nur auf dem Stadtfriedhof Weingarten und in Waltersweier. Der Preis besteht aus zwei Ziffern: 58,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.3, auf den Euro so viel wie beim gewöhnlichen Reihengrab, und 41,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.4, zusammen 99,00 Euro im Jahr oder 1.980,00 Euro für die Ruhezeit. Die Pflege ist eine eigene Gebühr der Stadt und kein Vertrag mit einer Gärtnerei: Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung zählt die Grünpflegekosten bei Rasengräbern ausdrücklich zur Grabnutzungsgebühr, die Broschüre sagt, die Rasenpflege führe die Friedhofsverwaltung durch, und die Gebührenkalkulation rechnet auf Seite 35 mit drei Minuten Aufwand je Grab und fünfzehn Pflegedurchgängen im Jahr. Es ist ein Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften, wahlweise mit liegender Platte oder mit stehendem Grabzeichen; das Fundament dafür kostet nach Ziffer 5.4 zusätzlich 533,00 Euro.1.980,00 €741,00 €2.721,00 €20Ziffer 3.3, 3.4 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 und Seite 35 der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 06.09.2023
Einzelwahlgrab für eine Sargbestattung und bis zu vier UrnenDas kleinste Wahlgrab der Stadt: eine Grabstelle für eine Sargbestattung und bis zu vier Urnen, nach Paragraf 16 Absatz 6 in der Regel 2,40 mal 1,00 Meter groß. Anders als beim Reihengrab wird die Lage nach Paragraf 16 Absatz 1 im Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt, das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre, ist verlängerbar und kann zur Vorsorge auch ohne Sterbefall erworben werden. Ziffer 4.1 nennt 69,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 1.380,00 Euro. Die Kopfzeile der Tarifgruppe 4 in der Berechnungsgrundlage sagt, dass die Gebühr je Bestattung oder Zubestattung für mindestens zwanzig Jahre anfällt: Wer später eine Urne dazulegen lässt, erwirbt das Nutzungsrecht erneut und zahlt zusätzlich 242,00 Euro Beisetzungsgebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 15 müssen Wahlgräber spätestens drei Monate nach Erwerb gärtnerisch angelegt und die ganze Nutzungszeit über in gutem Pflegezustand gehalten werden; pflegefrei ist dieses Grab also nicht.1.380,00 €741,00 €2.121,00 €20Ziffer 4.1 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1, 6, 9 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025
Doppeltiefes Wahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier UrnenIn der Broschüre heißt diese Grabart Etagenkaufgrab: eine Grabstelle, in der nach Paragraf 16 Absatz 7 bei zwei Metern Tiefe zwei Särge übereinander liegen dürfen, dazu bis zu vier Urnen. Ziffer 4.2 verlangt 87,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 1.740,00 Euro. Angesetzt ist hier die Beisetzungsgebühr von 842,00 Euro nach Ziffer 2.3.3, denn diese Ziffer nennt das doppeltiefe Grab beim Namen; ein einfachtiefes Öffnen desselben Grabes kostet nach Ziffer 2.3.2 nur 741,00 Euro. Die Gebührenkalkulation rechnet in ihrem zweiten Beispiel ausdrücklich mit der Tiefbestattung und kommt samt Aufbahrung, Aussegnungshalle und Grabeinfassung auf 4.008,00 Euro Gesamtkosten. Angeboten wird das Etagengrab auf neun der dreizehn Friedhöfe, nicht auf dem Waldbachfriedhof, nicht in Elgersweier und Griesheim und nicht auf dem Alten Friedhof Bohlsbach. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 16 Absatz 15 bei der nutzungsberechtigten Person.1.740,00 €842,00 €2.582,00 €20Ziffer 4.2 und 2.3.3 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Beispiel 2 auf Seite 19 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Doppelwahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier UrnenZwei nebeneinanderliegende Grabstellen in einfachtiefer Lage, nach Paragraf 16 Absatz 7 bis zu 2,70 Meter lang und je weiterem Grab 1,30 Meter breit; die Gebührenkalkulation rechnet mit 5,52 Quadratmetern und damit mit der größten Fläche des Tarifs. Ziffer 4.3 verlangt 123,00 Euro je Jahr, also 2.460,00 Euro für zwanzig Jahre, und das ist etwas weniger als das Doppelte des Einzelwahlgrabs. Der Tarif nennt bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier Urnen; die Broschüre spricht beim Doppelgrab in einfachtiefer Lage dagegen von bis zu acht Urnen, was der Tarif nicht hergibt. Jede weitere Sargbestattung kostet erneut 741,00 Euro, jede Urnenbeisetzung 242,00 Euro, und nach der Kopfzeile der Tarifgruppe 4 wird das Nutzungsrecht dabei jedes Mal für mindestens zwanzig Jahre neu erworben. Die Grabeinfassung für ein Doppelgrab kostet nach Ziffer 5.2 zusätzlich 746,00 Euro. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 16 Absatz 15 die nutzungsberechtigte Person.2.460,00 €741,00 €3.201,00 €20Ziffer 4.3 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 32 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Doppelwahlgrab für bis zu vier Sargbestattungen und bis zu acht UrnenDas teuerste Grab des Offenburger Tarifs: zwei Grabstellen als Tiefgrab, in denen nach der Broschüre bis zu vier Särge und bis zu acht Urnen Platz finden. Ziffer 4.4 verlangt 159,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 3.180,00 Euro. Angesetzt ist der schmalste Satz, also die einfachtiefe Beisetzung mit 741,00 Euro nach Ziffer 2.3.2; wird tiefer bestattet, kostet das Öffnen nach Ziffer 2.3.3 842,00 Euro. Anders als beim doppeltiefen Grab der Ziffer 4.2 nennt der Tarif diese Grabart nicht selbst doppeltief, deshalb bleibt es beim niedrigeren Satz. Verlängert wird nach Ziffer 4.14 zum Jahressatz, also für 159,00 Euro je weiterem Jahr. Die Statistik der Gebührenkalkulation zeigt, dass gerade diese Grabart mit rund 550 Verlängerungsjahren im Jahr besonders häufig weitergeführt wird, während im selben Zeitraum nur 132 neue Nutzungsrechte daran vergeben wurden. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 16 Absatz 15 bei den Angehörigen.3.180,00 €741,00 €3.921,00 €20Ziffer 4.4, 4.14 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 32 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
UrnenreihengrabDas günstigste Grab Offenburgs, 1.102,00 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Ziffer 3.5 nennt 43,00 Euro je Jahr, mal der Ruhezeit von zwanzig Jahren 860,00 Euro; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 auf allen Friedhöfen einheitlich zwanzig Jahre. Das Grab misst nach Paragraf 15 Absatz 4 einen Meter mal 0,60 Meter, nimmt nur eine Urne auf und wird erst im Sterbefall der Reihe nach vergeben; eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 1 ausgeschlossen, und nach Ablauf der Ruhezeit ist die Fläche abzuräumen. Herrichten und Instandhalten schuldet nach Paragraf 15 Absatz 6 die verantwortliche Person, spätestens drei Monate nach der Beisetzung; geschieht das trotz Aufforderung nicht, ebnet die Friedhofsverwaltung das Grab auf Kosten der Verpflichteten ein. Wer die Pflege abgeben will, zahlt beim Urnenrasenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage nur 180,00 Euro mehr. Angeboten wird das Urnenreihengrab auf zehn der dreizehn Friedhöfe, nicht auf dem Waldbachfriedhof, nicht in Zell-Weierbach und nicht auf dem Alten Friedhof Bohlsbach.860,00 €242,00 €1.102,00 €20Ziffer 3.5 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 2 und Paragraf 15 Absätze 1, 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025
UrnenrasenreihengrabEin Rasengrab für eine einzelne Urne, auf dem Stadtfriedhof Weingarten in kreisförmig angelegten Grabfeldern, dem sogenannten Urnenkreis. Der Preis besteht aus 47,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.6 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.7, zusammen 74,00 Euro im Jahr oder 1.480,00 Euro für die zwanzigjährige Ruhezeit. Die Pflege liegt bei der Friedhofsverwaltung; die Gebührenkalkulation rechnet dafür mit zwei Minuten je Grab und fünfzehn Pflegedurchgängen im Jahr, und in der Grabnutzungsgebühr stecken nach derselben Kalkulation 100,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten für die Anlage des Feldes. Der Name der verstorbenen Person kommt auf ein Namensschild, das nach Ziffer 6.1 mit 130,00 Euro gesondert berechnet wird; darin stecken seit 2025 neunzehn Prozent Umsatzsteuer. Verlängert werden kann das Grab nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht. Zu haben ist es nur auf dem Stadtfriedhof Weingarten und in Windschläg.1.480,00 €242,00 €1.722,00 €20Ziffer 3.6, 3.7 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 und Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Urnenrasenreihengrab in GemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt, 1.282,00 Euro für Nutzung und Beisetzung, und damit nur 180,00 Euro teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab, bei dem die Angehörigen zwanzig Jahre lang selbst pflegen müssten. Der Preis besteht aus 39,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.11 und 13,00 Euro Pflegekosten je Jahr nach Ziffer 3.12. Der niedrige Pflegesatz hat einen nachlesbaren Grund: Die Gebührenkalkulation setzt für diese Grabart nur eine Minute Aufwand je Pflegedurchgang an, während ein einzeln stehendes Urnenrasenreihengrab zwei Minuten braucht. Auch die Fläche ist die kleinste des ganzen Tarifs, 0,17 Quadratmeter gegenüber 0,60 beim Urnenreihengrab. Das Namensschild für die Gemeinschaftsanlage kostet nach Ziffer 6.2 zusätzlich 149,00 Euro. Verlängern lässt sich das Grab nicht. Angeboten wird es nach der Übersicht der Broschüre mit Stand 21.01.2026 ausschließlich auf dem Stadtfriedhof Weingarten.1.040,00 €242,00 €1.282,00 €20Ziffer 3.11, 3.12 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Einzelurnenwahlgrab in GemeinschaftsgrabanlageEine einzelne Urnengrabstelle in einer Gemeinschaftsanlage, mit 48,00 Euro je Jahr und 960,00 Euro für zwanzig Jahre der niedrigste Wahlgrabsatz des Tarifs; das gewöhnliche Urnenwahlgrab kostet mehr als das Doppelte. Diese Grabart führen wir trotz ihres Namens nicht als pflegefrei, und der Beleg dafür ist stärker als bloßes Schweigen der Satzung: Die Gebührenkalkulation zählt auf Seite 35 unter der Überschrift Pflege der Gräber durch die Technischen Betriebe neun Grabarten einzeln auf, und diese ist nicht darunter; eine Pflegeziffer wie 3.4, 3.7 oder 4.8 fehlt ihr ebenfalls. Nach der Broschüre gibt es Gemeinschaftsgrabstätten in den gärtnergepflegten Grabfeldern, deren Pflege nach Paragraf 19 über einen Vertrag mit einer Dienstleistungserbringerin läuft, in Offenburg über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner; deren Preise stehen in keiner Satzung. Die Kalkulation weist für diese Ziffer bis 2022 keinen einzigen Fall aus und rechnet ab 2024 mit zwanzig im Jahr.960,00 €242,00 €1.202,00 €20Ziffer 4.6 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 19 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDie verlängerbare Urnengrabstätte für bis zu vier Urnen, nach Paragraf 16 Absatz 8 in der Regel einen Meter mal 0,80 Meter groß und nach der Gebührenkalkulation mit rund 1.700 neu vergebenen Nutzungsrechten im Jahr die meistgewählte Wahlgrabart Offenburgs. Ziffer 4.5 nennt 104,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 2.080,00 Euro. Wer die vier Plätze ausnutzt, zahlt die Beisetzungsgebühr von 242,00 Euro viermal und erwirbt das Nutzungsrecht nach der Kopfzeile der Tarifgruppe 4 bei jeder Zubestattung erneut für mindestens zwanzig Jahre. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 16 Absatz 4 auch in Mauern, Terrassen und Hallen eingerichtet werden. Diese Grabart ist als einzige auf allen dreizehn Friedhöfen zu haben, auch auf dem Alten Friedhof Bohlsbach. Die Grabeinfassung für ein Urnengrab kostet nach Ziffer 5.3 zusätzlich 387,00 Euro, und die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.209,00 Euro Gesamtkosten. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 16 Absatz 15 die nutzungsberechtigte Person.2.080,00 €242,00 €2.322,00 €20Ziffer 4.5 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1, 8, 9 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Beispiel 4 auf Seite 20 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
UrnenrasenpartnergrabEin Rasengrab für zwei Urnen, das nach Paragraf 16 Absatz 1 verlängerbar ist und schon zu Lebzeiten erworben werden kann; die Broschüre nennt es Urnenrasenkaufgrab oder Partnergrab. Der Preis besteht aus 73,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 4.7 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 4.8, zusammen glatte 100,00 Euro im Jahr oder 2.000,00 Euro für zwanzig Jahre. Der Pflegesatz ist derselbe wie beim einzelnen Urnenrasenreihengrab, obwohl das Grab die doppelte Fläche hat, nämlich 1,20 statt 0,60 Quadratmeter: Die Gebührenkalkulation rechnet für beide mit zwei Minuten je Pflegedurchgang. Dass die Friedhofsverwaltung pflegt, sagt die Broschüre für alle Rasengräber ausdrücklich, und Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung rechnet die Grünpflegekosten zur Grabnutzungsgebühr. Für jede der beiden verstorbenen Personen kann nach Ziffer 6.1 ein Namensschild für 130,00 Euro angebracht werden, und die zweite Beisetzung kostet erneut 242,00 Euro.2.000,00 €242,00 €2.242,00 €20Ziffer 4.7, 4.8 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1 und 9 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Gemeinschaftsgrabstätte für totgeborene KinderFür tot geborene Kinder, also nach Paragraf 3 Nummer 8 solche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats oder bis zu einem Gewicht von 500 Gramm, hält die Stadt nach Paragraf 20 eine Gemeinschaftsgrabstätte als Reihengrabstätte bereit; sie besteht aus mehreren Grabstätten und nimmt Erdbestattungen wie Urnenbeisetzungen auf. Die Friedhofsverwaltung legt sie an und unterhält sie in eigener Verantwortung, individuelle Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen sind nicht gestattet; das ist zugleich die Fundstelle dafür, dass hier niemand Grabpflege schuldet. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 nur fünf Jahre statt zwanzig. Das Gebührenverzeichnis nennt für diese Grabart keine Grabnutzungsgebühr, sondern allein 156,00 Euro Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.3.6; deshalb steht hier kein vollständiger Grabpreis. Das Grabfeld für Frühgeborene liegt nach der Übersicht der Broschüre mit Stand 21.01.2026 auf dem Friedhof Zell-Weierbach, wo zweimal im Jahr eine gemeinsame Trauerfeier mit anschließender Bestattung stattfindet.-156,00 €156,00 €5Ziffer 2.3.6 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 20 Absätze 1 bis 3, Paragraf 3 Nummer 8 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025
Urnenreihenbaumgrab im RasenfeldEine Urnenbeisetzung im Wurzelbereich eines Baumes, in einem Grabfeld, das als Rasen angelegt ist. Der Preis besteht aus 58,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.8 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.9, zusammen 1.700,00 Euro für zwanzig Jahre; darin stecken nach der Gebührenkalkulation 350,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten für den Baum und die Anlage des Feldes. Die Urne muss nach Paragraf 10 Absatz 3 aus biologisch abbaubarem Material bestehen und darf höchstens 22 Zentimeter Durchmesser haben; eine spätere Umbettung ist nach Paragraf 13 Absatz 8 ausgeschlossen. Paragraf 18 Absatz 2 untersagt jede Form der Grabpflege durch Angehörige und verbietet außerhalb von Trauerfeiern sogar das Betreten der Grabflächen, und die Gebührenkalkulation weist die Pflege ausdrücklich den Technischen Betrieben zu. Der Name kommt auf einen Schriftstein, der nach Ziffer 6.3 mit 321,00 Euro gesondert berechnet wird. Baumgräber im Rasen gibt es auf neun Friedhöfen, drei weitere sind in Vorbereitung.1.700,00 €242,00 €1.942,00 €20Ziffer 3.8, 3.9 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2, Paragraf 10 Absatz 3 und Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Urnenreihenbaumgrab im StaudenfeldDieselbe Grabart wie das Urnenreihenbaumgrab im Rasenfeld, aber in einem Grabfeld, das nach der Broschüre mit immergrünen Bodendeckern und blühenden Stauden bepflanzt ist. Die Grabnutzung kostet nach Ziffer 3.8 dasselbe, nämlich 58,00 Euro je Jahr; der Unterschied steckt allein in der Pflege, die nach Ziffer 3.10 mit 39,00 statt 27,00 Euro je Jahr angesetzt ist, zusammen also 1.940,00 Euro statt 1.700,00 Euro. Warum, sagt die Gebührenkalkulation auf Seite 35: Ein Staudengrab braucht acht Minuten je Durchgang statt zwei, dafür nur fünf Durchgänge im Jahr statt fünfzehn, und obendrauf kommen fünfzig Euro für Pflanzen, Dünger und Bodenaustausch. Welcher der beiden Sätze gilt, entscheiden also nicht die Angehörigen, sondern das Grabfeld. Die Beschriftung erfolgt hier nach der Broschüre über Schriftstelen, die nach Ziffer 6.6 mit 609,00 Euro zu Buche schlagen. Baum- und Staudenfelder für Urnen gibt es nach der Übersicht mit Stand 21.01.2026 auf acht Friedhöfen, zwei weitere sind in Vorbereitung.1.940,00 €242,00 €2.182,00 €20Ziffer 3.8, 3.10 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Urnenpartnerbaumgrab im RasenfeldZwei Urnen an einem gemeinsamen Baum, verlängerbar und schon zu Lebzeiten erwerbbar. Der Preis besteht aus 102,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 4.9 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 4.10, zusammen 2.580,00 Euro für zwanzig Jahre. In der Grabnutzung stecken nach Seite 34 der Gebührenkalkulation 700,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten, also der Baum und die Anlage des Feldes; beim Urnenrasenpartnergrab sind es null, und daher rührt der Preisunterschied von 580,00 Euro zwischen zwei Grabarten, die beide zwei Urnen aufnehmen und beide von der Stadt gepflegt werden. Paragraf 18 Absatz 2 verbietet jede eigene Grabpflege und außerhalb von Trauerfeiern sogar das Betreten der Grabfläche; Blumen dürfen nur auf den ausgewiesenen Ablageflächen liegen. Der Name kommt auf einen Schriftstein, eine Schriftstele oder eine Bronzetafel, die nach den Ziffern 6.4 bis 6.8 zwischen 353,00 und 609,00 Euro kosten. Die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.644,00 Euro Gesamtkosten.2.580,00 €242,00 €2.822,00 €20Ziffer 4.9, 4.10 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 34 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Urnenpartnerbaumgrab im StaudenfeldDasselbe Partnerbaumgrab in einem Grabfeld, das mit Stauden statt mit Rasen angelegt ist. Die Grabnutzung bleibt bei 102,00 Euro je Jahr nach Ziffer 4.9, die Pflege steigt nach Ziffer 4.11 von 27,00 auf 39,00 Euro je Jahr, zusammen 2.820,00 Euro für zwanzig Jahre. Das ist das teuerste Urnengrab des Tarifs. Die Differenz von 240,00 Euro ist genau dieselbe wie zwischen den beiden Reihenbaumgräbern und geht nach der Gebührenkalkulation auf acht statt zwei Minuten Pflegeaufwand je Durchgang und einen Zuschlag von fünfzig Euro für Pflanzen, Dünger und Bodenaustausch zurück. Welche Variante gilt, hängt vom Grabfeld ab. Eine dritte Variante nennt Ziffer 4.9 gleich mit, nämlich dasselbe Grab an einem eigenen Familienbaum; dafür gilt ein eigener Pflegesatz von 46,00 Euro je Jahr nach Ziffer 4.13, und der Baum selbst wird nach Ziffer 4.12 einmalig nach Aufwand und individuellem Angebot berechnet. Weil dieser Betrag offen ist, führen wir den Familienbaum nicht als eigene Grabart.2.820,00 €242,00 €3.062,00 €20Ziffer 4.9, 4.11 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Ziffer 4.12 und 4.13 desselben Verzeichnisses, Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Offenburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Offenburg?
In Offenburg sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19,9 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Offenburg?
Stadtfriedhof Weingarten ist mit 10,1 ha der größte Friedhof in Offenburg. Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Offenburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Offenburg gelten 20 Jahre für Leichen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Kinder nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 5 Jahre für tot geborene, nicht bestattungspflichtige Kinder nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Aschen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte bei Ersterwerb, verlängerbar nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer ausgemauerten Erdwahlgrabstätte, also einer Gruft, mindestens nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025.
Was kostet ein Grab in Offenburg?
Ein Grab in Offenburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.102,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem vollständig neu gefassten Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, vom Gemeinderat zur Drucksache 184/23 einstimmig beschlossen, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; maßgeblich ist die Spalte mit den ab 2025 geltenden Sätzen.
Wer ist für die Friedhöfe in Offenburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Offenburg ist Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung zuständig, Weingartenstraße 78, 77654 Offenburg, Telefon 0781 9276-500. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Offenburg, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.