Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08317096
Alle 13 Friedhöfe in Offenburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0781 9276-500
- Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung
- 1.901,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.102,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
77654 Offenburg
Reihengrab für Sargbestattung
Urnenreihengrab
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Offenburg nehmen zusammen 19,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stadtfriedhof Weingarten ist der größte mit 10,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.310 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1 km entfernt, der entlegenste 5,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 8 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Offenburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung
Weingartenstraße 7877654 Offenburg
0781 9276-500
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDienstag nach VereinbarungMittwoch 9 bis 12 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 UhrFreitag 9 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Offenburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadtfriedhof Weingarten | 10,1 ha | 2 km | 7 Anlagen, nächste 170 m | Friedhof Weingarten, 170 mBus S2 | keine Angabe |
| Historischer Waldbachfriedhof | 4,3 ha | 1 km | 12 Anlagen, nächste 150 m | Gewerbeschule (Abendlinie), 220 m | christlich |
| Friedhof Zunsweier | 1,2 ha | 5,2 km | 4 Anlagen, nächste 120 m | Zunsweier, Rathaus, 260 mBus S6, Bus S8 | keine Angabe |
| Friedhof Elgersweier | 1,1 ha | 3,3 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Elgersweier, Mitte, 190 mBus S6 | keine Angabe |
| Friedhof Zell-Weierbach | 9.030 m² | 2,2 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Friedhof Weingarten, 150 mBus S2 | christlich |
| Friedhof Griesheim | 6.810 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 160 m | Griesheim, Krone, 270 mBus 7136, Bus 7156 | christlich |
| Friedhof Rammersweier | 5.310 m² | 2,6 km | 13 Anlagen, nächste 40 m | Rammersweier, Festhalle, 210 mBus S1 | christlich |
| Friedhof Weier | 4.310 m² | 3,6 km | keine erfasst | Weier, Streng, 140 mBus 7144, Bus S3 | keine Angabe |
| Friedhof Bühl | 2.380 m² | 2,7 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Bühl, Im Bühnle, 200 mBus 7136, Bus 7146, Bus 7156 | christlich |
| Neuer jüdischer Friedhof | 1.400 m² | 1 km | 12 Anlagen, nächste 110 m | Gewerbeschule (Abendlinie), 240 m | jüdisch |
| Gedenkort gegen Gewaltherrschaft | 1.010 m² | 1 km | 12 Anlagen, nächste 90 m | Kulturforum, 240 mBus S2, Bus S7 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Zell-Weierbach - Grabfeld 5 | 840 m² | 2,2 km | 4 Anlagen, nächste 30 m | Friedhof Weingarten, 120 mBus S2 | christlich |
| Jüdischer Friedhof | 700 m² | 2 km | 5 Anlagen, nächste 210 m | Friedhof Weingarten, 320 mBus S2 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Offenburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Freudenstadt | 34,5 km | 1.560,00 €Reihengrab für Erwachsene341,00 € gespart | 800,00 €Urnenreihengrab302,00 € gespart |
| Offenburg (hier) | - | 1.901,00 €Reihengrab für Sargbestattung | 1.102,00 €Urnenreihengrab |
| Lahr/Schwarzwald | 15,5 km | 2.100,00 €Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre | 1.170,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Baden-Baden | 39,1 km | 2.500,00 €Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 875,00 €Urnenreihengrab227,00 € gespart |
| Kehl | 15,1 km | 3.312,00 €Reihengrab, Normalgrab | 1.239,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Bühl | 28,7 km | 3.650,00 €Rasenerdreihengrab | 950,00 €Anonymes Urnenreihengrab152,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | 341,00 €in Freudenstadt, 34,5 km entfernt | 302,00 €in Freudenstadt, 34,5 km entfernt |
Was ein Grab in Offenburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem vollständig neu gefassten Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, vom Gemeinderat zur Drucksache 184/23 einstimmig beschlossen, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; maßgeblich ist die Spalte mit den ab 2025 geltenden Sätzen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| KinderreihengrabDie einzige Grabart des Tarifs, die nur an eine Altersgruppe vergeben wird: Nach der Broschüre Friedhöfe in Offenburg 2026 nimmt sie Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf, wahlweise im Sarg oder in der Urne. Ziffer 3.1 setzt 23,00 Euro je Jahr an, mal der Ruhezeit von zwanzig Jahren ergibt das 460,00 Euro. Die Ruhezeit für Kinder beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b ebenfalls zwanzig Jahre und ist damit nicht kürzer als bei Erwachsenen. Das Grab misst nach Paragraf 15 Absatz 4 nur 1,30 mal 0,60 Meter, und daher rührt der niedrige Satz: Die Gebührenkalkulation rechnet mit 0,78 Quadratmetern gegenüber 2,30 beim Reihengrab. Angesetzt ist die Erdbestattung mit 330,00 Euro nach Ziffer 2.3.1; wird stattdessen eine Urne beigesetzt, gilt Ziffer 2.3.7 mit 242,00 Euro. Herrichten und Instandhalten bleiben nach Paragraf 15 Absatz 6 bei den Angehörigen, eine Pflegeziffer gibt es nicht. Angeboten wird das Kindergrab auf zwölf der dreizehn Friedhöfe, nur der Alte Friedhof Bohlsbach führt keines. | 460,00 € | 330,00 € | 790,00 € | 20 | Ziffer 3.1 und 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 15 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 |
| Reihengrab für SargbestattungDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 1.901,00 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen die günstigste Sargbestattung in Offenburg. Reihengräber werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung, endet mit dem Ablauf der Ruhezeit von zwanzig Jahren und ist ausdrücklich nicht verlängerbar. In einer Reihengrabstätte darf nach Absatz 5 nur eine verstorbene Person liegen; Ausnahmen gelten für ein Kind unter einem Jahr neben einem Familienangehörigen und für gleichzeitig verstorbene Geschwister unter zehn Jahren. Ziffer 3.2 nennt 58,00 Euro je Jahr, mal zwanzig Jahre sind das 1.160,00 Euro; der Betrag deckt also die ganze Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Herrichten und Pflege schuldet nach Paragraf 33 Absatz 3 die verantwortliche Person. Was in diesem Preis fehlt, rechnet die Stadt gesondert ab: Grabeinfassung und Plattenweg kosten nach Ziffer 5.1 weitere 533,00 Euro, und die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.327,00 Euro Gesamtkosten. | 1.160,00 € | 741,00 € | 1.901,00 € | 20 | Ziffer 3.2 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 15 Absätze 1 und 5 sowie Paragraf 33 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 |
| Rasenreihengrab für SargbestattungDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt, und es gibt es nur auf dem Stadtfriedhof Weingarten und in Waltersweier. Der Preis besteht aus zwei Ziffern: 58,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.3, auf den Euro so viel wie beim gewöhnlichen Reihengrab, und 41,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.4, zusammen 99,00 Euro im Jahr oder 1.980,00 Euro für die Ruhezeit. Die Pflege ist eine eigene Gebühr der Stadt und kein Vertrag mit einer Gärtnerei: Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung zählt die Grünpflegekosten bei Rasengräbern ausdrücklich zur Grabnutzungsgebühr, die Broschüre sagt, die Rasenpflege führe die Friedhofsverwaltung durch, und die Gebührenkalkulation rechnet auf Seite 35 mit drei Minuten Aufwand je Grab und fünfzehn Pflegedurchgängen im Jahr. Es ist ein Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften, wahlweise mit liegender Platte oder mit stehendem Grabzeichen; das Fundament dafür kostet nach Ziffer 5.4 zusätzlich 533,00 Euro. | 1.980,00 € | 741,00 € | 2.721,00 € | 20 | Ziffer 3.3, 3.4 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 und Seite 35 der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 06.09.2023 |
| Einzelwahlgrab für eine Sargbestattung und bis zu vier UrnenDas kleinste Wahlgrab der Stadt: eine Grabstelle für eine Sargbestattung und bis zu vier Urnen, nach Paragraf 16 Absatz 6 in der Regel 2,40 mal 1,00 Meter groß. Anders als beim Reihengrab wird die Lage nach Paragraf 16 Absatz 1 im Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt, das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre, ist verlängerbar und kann zur Vorsorge auch ohne Sterbefall erworben werden. Ziffer 4.1 nennt 69,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 1.380,00 Euro. Die Kopfzeile der Tarifgruppe 4 in der Berechnungsgrundlage sagt, dass die Gebühr je Bestattung oder Zubestattung für mindestens zwanzig Jahre anfällt: Wer später eine Urne dazulegen lässt, erwirbt das Nutzungsrecht erneut und zahlt zusätzlich 242,00 Euro Beisetzungsgebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 15 müssen Wahlgräber spätestens drei Monate nach Erwerb gärtnerisch angelegt und die ganze Nutzungszeit über in gutem Pflegezustand gehalten werden; pflegefrei ist dieses Grab also nicht. | 1.380,00 € | 741,00 € | 2.121,00 € | 20 | Ziffer 4.1 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1, 6, 9 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 |
| Doppeltiefes Wahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier UrnenIn der Broschüre heißt diese Grabart Etagenkaufgrab: eine Grabstelle, in der nach Paragraf 16 Absatz 7 bei zwei Metern Tiefe zwei Särge übereinander liegen dürfen, dazu bis zu vier Urnen. Ziffer 4.2 verlangt 87,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 1.740,00 Euro. Angesetzt ist hier die Beisetzungsgebühr von 842,00 Euro nach Ziffer 2.3.3, denn diese Ziffer nennt das doppeltiefe Grab beim Namen; ein einfachtiefes Öffnen desselben Grabes kostet nach Ziffer 2.3.2 nur 741,00 Euro. Die Gebührenkalkulation rechnet in ihrem zweiten Beispiel ausdrücklich mit der Tiefbestattung und kommt samt Aufbahrung, Aussegnungshalle und Grabeinfassung auf 4.008,00 Euro Gesamtkosten. Angeboten wird das Etagengrab auf neun der dreizehn Friedhöfe, nicht auf dem Waldbachfriedhof, nicht in Elgersweier und Griesheim und nicht auf dem Alten Friedhof Bohlsbach. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 16 Absatz 15 bei der nutzungsberechtigten Person. | 1.740,00 € | 842,00 € | 2.582,00 € | 20 | Ziffer 4.2 und 2.3.3 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Beispiel 2 auf Seite 19 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Doppelwahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier UrnenZwei nebeneinanderliegende Grabstellen in einfachtiefer Lage, nach Paragraf 16 Absatz 7 bis zu 2,70 Meter lang und je weiterem Grab 1,30 Meter breit; die Gebührenkalkulation rechnet mit 5,52 Quadratmetern und damit mit der größten Fläche des Tarifs. Ziffer 4.3 verlangt 123,00 Euro je Jahr, also 2.460,00 Euro für zwanzig Jahre, und das ist etwas weniger als das Doppelte des Einzelwahlgrabs. Der Tarif nennt bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier Urnen; die Broschüre spricht beim Doppelgrab in einfachtiefer Lage dagegen von bis zu acht Urnen, was der Tarif nicht hergibt. Jede weitere Sargbestattung kostet erneut 741,00 Euro, jede Urnenbeisetzung 242,00 Euro, und nach der Kopfzeile der Tarifgruppe 4 wird das Nutzungsrecht dabei jedes Mal für mindestens zwanzig Jahre neu erworben. Die Grabeinfassung für ein Doppelgrab kostet nach Ziffer 5.2 zusätzlich 746,00 Euro. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 16 Absatz 15 die nutzungsberechtigte Person. | 2.460,00 € | 741,00 € | 3.201,00 € | 20 | Ziffer 4.3 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 32 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Doppelwahlgrab für bis zu vier Sargbestattungen und bis zu acht UrnenDas teuerste Grab des Offenburger Tarifs: zwei Grabstellen als Tiefgrab, in denen nach der Broschüre bis zu vier Särge und bis zu acht Urnen Platz finden. Ziffer 4.4 verlangt 159,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 3.180,00 Euro. Angesetzt ist der schmalste Satz, also die einfachtiefe Beisetzung mit 741,00 Euro nach Ziffer 2.3.2; wird tiefer bestattet, kostet das Öffnen nach Ziffer 2.3.3 842,00 Euro. Anders als beim doppeltiefen Grab der Ziffer 4.2 nennt der Tarif diese Grabart nicht selbst doppeltief, deshalb bleibt es beim niedrigeren Satz. Verlängert wird nach Ziffer 4.14 zum Jahressatz, also für 159,00 Euro je weiterem Jahr. Die Statistik der Gebührenkalkulation zeigt, dass gerade diese Grabart mit rund 550 Verlängerungsjahren im Jahr besonders häufig weitergeführt wird, während im selben Zeitraum nur 132 neue Nutzungsrechte daran vergeben wurden. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 16 Absatz 15 bei den Angehörigen. | 3.180,00 € | 741,00 € | 3.921,00 € | 20 | Ziffer 4.4, 4.14 und 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 7 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 32 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab Offenburgs, 1.102,00 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Ziffer 3.5 nennt 43,00 Euro je Jahr, mal der Ruhezeit von zwanzig Jahren 860,00 Euro; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 auf allen Friedhöfen einheitlich zwanzig Jahre. Das Grab misst nach Paragraf 15 Absatz 4 einen Meter mal 0,60 Meter, nimmt nur eine Urne auf und wird erst im Sterbefall der Reihe nach vergeben; eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 1 ausgeschlossen, und nach Ablauf der Ruhezeit ist die Fläche abzuräumen. Herrichten und Instandhalten schuldet nach Paragraf 15 Absatz 6 die verantwortliche Person, spätestens drei Monate nach der Beisetzung; geschieht das trotz Aufforderung nicht, ebnet die Friedhofsverwaltung das Grab auf Kosten der Verpflichteten ein. Wer die Pflege abgeben will, zahlt beim Urnenrasenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage nur 180,00 Euro mehr. Angeboten wird das Urnenreihengrab auf zehn der dreizehn Friedhöfe, nicht auf dem Waldbachfriedhof, nicht in Zell-Weierbach und nicht auf dem Alten Friedhof Bohlsbach. | 860,00 € | 242,00 € | 1.102,00 € | 20 | Ziffer 3.5 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 12 Absatz 2 und Paragraf 15 Absätze 1, 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 |
| UrnenrasenreihengrabEin Rasengrab für eine einzelne Urne, auf dem Stadtfriedhof Weingarten in kreisförmig angelegten Grabfeldern, dem sogenannten Urnenkreis. Der Preis besteht aus 47,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.6 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.7, zusammen 74,00 Euro im Jahr oder 1.480,00 Euro für die zwanzigjährige Ruhezeit. Die Pflege liegt bei der Friedhofsverwaltung; die Gebührenkalkulation rechnet dafür mit zwei Minuten je Grab und fünfzehn Pflegedurchgängen im Jahr, und in der Grabnutzungsgebühr stecken nach derselben Kalkulation 100,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten für die Anlage des Feldes. Der Name der verstorbenen Person kommt auf ein Namensschild, das nach Ziffer 6.1 mit 130,00 Euro gesondert berechnet wird; darin stecken seit 2025 neunzehn Prozent Umsatzsteuer. Verlängert werden kann das Grab nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht. Zu haben ist es nur auf dem Stadtfriedhof Weingarten und in Windschläg. | 1.480,00 € | 242,00 € | 1.722,00 € | 20 | Ziffer 3.6, 3.7 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 und Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Urnenrasenreihengrab in GemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt, 1.282,00 Euro für Nutzung und Beisetzung, und damit nur 180,00 Euro teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab, bei dem die Angehörigen zwanzig Jahre lang selbst pflegen müssten. Der Preis besteht aus 39,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.11 und 13,00 Euro Pflegekosten je Jahr nach Ziffer 3.12. Der niedrige Pflegesatz hat einen nachlesbaren Grund: Die Gebührenkalkulation setzt für diese Grabart nur eine Minute Aufwand je Pflegedurchgang an, während ein einzeln stehendes Urnenrasenreihengrab zwei Minuten braucht. Auch die Fläche ist die kleinste des ganzen Tarifs, 0,17 Quadratmeter gegenüber 0,60 beim Urnenreihengrab. Das Namensschild für die Gemeinschaftsanlage kostet nach Ziffer 6.2 zusätzlich 149,00 Euro. Verlängern lässt sich das Grab nicht. Angeboten wird es nach der Übersicht der Broschüre mit Stand 21.01.2026 ausschließlich auf dem Stadtfriedhof Weingarten. | 1.040,00 € | 242,00 € | 1.282,00 € | 20 | Ziffer 3.11, 3.12 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.07.2013 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Einzelurnenwahlgrab in GemeinschaftsgrabanlageEine einzelne Urnengrabstelle in einer Gemeinschaftsanlage, mit 48,00 Euro je Jahr und 960,00 Euro für zwanzig Jahre der niedrigste Wahlgrabsatz des Tarifs; das gewöhnliche Urnenwahlgrab kostet mehr als das Doppelte. Diese Grabart führen wir trotz ihres Namens nicht als pflegefrei, und der Beleg dafür ist stärker als bloßes Schweigen der Satzung: Die Gebührenkalkulation zählt auf Seite 35 unter der Überschrift Pflege der Gräber durch die Technischen Betriebe neun Grabarten einzeln auf, und diese ist nicht darunter; eine Pflegeziffer wie 3.4, 3.7 oder 4.8 fehlt ihr ebenfalls. Nach der Broschüre gibt es Gemeinschaftsgrabstätten in den gärtnergepflegten Grabfeldern, deren Pflege nach Paragraf 19 über einen Vertrag mit einer Dienstleistungserbringerin läuft, in Offenburg über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner; deren Preise stehen in keiner Satzung. Die Kalkulation weist für diese Ziffer bis 2022 keinen einzigen Fall aus und rechnet ab 2024 mit zwanzig im Jahr. | 960,00 € | 242,00 € | 1.202,00 € | 20 | Ziffer 4.6 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 19 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDie verlängerbare Urnengrabstätte für bis zu vier Urnen, nach Paragraf 16 Absatz 8 in der Regel einen Meter mal 0,80 Meter groß und nach der Gebührenkalkulation mit rund 1.700 neu vergebenen Nutzungsrechten im Jahr die meistgewählte Wahlgrabart Offenburgs. Ziffer 4.5 nennt 104,00 Euro je Jahr, für zwanzig Jahre 2.080,00 Euro. Wer die vier Plätze ausnutzt, zahlt die Beisetzungsgebühr von 242,00 Euro viermal und erwirbt das Nutzungsrecht nach der Kopfzeile der Tarifgruppe 4 bei jeder Zubestattung erneut für mindestens zwanzig Jahre. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 16 Absatz 4 auch in Mauern, Terrassen und Hallen eingerichtet werden. Diese Grabart ist als einzige auf allen dreizehn Friedhöfen zu haben, auch auf dem Alten Friedhof Bohlsbach. Die Grabeinfassung für ein Urnengrab kostet nach Ziffer 5.3 zusätzlich 387,00 Euro, und die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.209,00 Euro Gesamtkosten. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 16 Absatz 15 die nutzungsberechtigte Person. | 2.080,00 € | 242,00 € | 2.322,00 € | 20 | Ziffer 4.5 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1, 8, 9 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Beispiel 4 auf Seite 20 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| UrnenrasenpartnergrabEin Rasengrab für zwei Urnen, das nach Paragraf 16 Absatz 1 verlängerbar ist und schon zu Lebzeiten erworben werden kann; die Broschüre nennt es Urnenrasenkaufgrab oder Partnergrab. Der Preis besteht aus 73,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 4.7 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 4.8, zusammen glatte 100,00 Euro im Jahr oder 2.000,00 Euro für zwanzig Jahre. Der Pflegesatz ist derselbe wie beim einzelnen Urnenrasenreihengrab, obwohl das Grab die doppelte Fläche hat, nämlich 1,20 statt 0,60 Quadratmeter: Die Gebührenkalkulation rechnet für beide mit zwei Minuten je Pflegedurchgang. Dass die Friedhofsverwaltung pflegt, sagt die Broschüre für alle Rasengräber ausdrücklich, und Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung rechnet die Grünpflegekosten zur Grabnutzungsgebühr. Für jede der beiden verstorbenen Personen kann nach Ziffer 6.1 ein Namensschild für 130,00 Euro angebracht werden, und die zweite Beisetzung kostet erneut 242,00 Euro. | 2.000,00 € | 242,00 € | 2.242,00 € | 20 | Ziffer 4.7, 4.8 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 16 Absätze 1 und 9 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 32 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Gemeinschaftsgrabstätte für totgeborene KinderFür tot geborene Kinder, also nach Paragraf 3 Nummer 8 solche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats oder bis zu einem Gewicht von 500 Gramm, hält die Stadt nach Paragraf 20 eine Gemeinschaftsgrabstätte als Reihengrabstätte bereit; sie besteht aus mehreren Grabstätten und nimmt Erdbestattungen wie Urnenbeisetzungen auf. Die Friedhofsverwaltung legt sie an und unterhält sie in eigener Verantwortung, individuelle Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen sind nicht gestattet; das ist zugleich die Fundstelle dafür, dass hier niemand Grabpflege schuldet. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 nur fünf Jahre statt zwanzig. Das Gebührenverzeichnis nennt für diese Grabart keine Grabnutzungsgebühr, sondern allein 156,00 Euro Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.3.6; deshalb steht hier kein vollständiger Grabpreis. Das Grabfeld für Frühgeborene liegt nach der Übersicht der Broschüre mit Stand 21.01.2026 auf dem Friedhof Zell-Weierbach, wo zweimal im Jahr eine gemeinsame Trauerfeier mit anschließender Bestattung stattfindet. | - | 156,00 € | 156,00 € | 5 | Ziffer 2.3.6 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 20 Absätze 1 bis 3, Paragraf 3 Nummer 8 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 |
| Urnenreihenbaumgrab im RasenfeldEine Urnenbeisetzung im Wurzelbereich eines Baumes, in einem Grabfeld, das als Rasen angelegt ist. Der Preis besteht aus 58,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 3.8 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 3.9, zusammen 1.700,00 Euro für zwanzig Jahre; darin stecken nach der Gebührenkalkulation 350,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten für den Baum und die Anlage des Feldes. Die Urne muss nach Paragraf 10 Absatz 3 aus biologisch abbaubarem Material bestehen und darf höchstens 22 Zentimeter Durchmesser haben; eine spätere Umbettung ist nach Paragraf 13 Absatz 8 ausgeschlossen. Paragraf 18 Absatz 2 untersagt jede Form der Grabpflege durch Angehörige und verbietet außerhalb von Trauerfeiern sogar das Betreten der Grabflächen, und die Gebührenkalkulation weist die Pflege ausdrücklich den Technischen Betrieben zu. Der Name kommt auf einen Schriftstein, der nach Ziffer 6.3 mit 321,00 Euro gesondert berechnet wird. Baumgräber im Rasen gibt es auf neun Friedhöfen, drei weitere sind in Vorbereitung. | 1.700,00 € | 242,00 € | 1.942,00 € | 20 | Ziffer 3.8, 3.9 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2, Paragraf 10 Absatz 3 und Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Urnenreihenbaumgrab im StaudenfeldDieselbe Grabart wie das Urnenreihenbaumgrab im Rasenfeld, aber in einem Grabfeld, das nach der Broschüre mit immergrünen Bodendeckern und blühenden Stauden bepflanzt ist. Die Grabnutzung kostet nach Ziffer 3.8 dasselbe, nämlich 58,00 Euro je Jahr; der Unterschied steckt allein in der Pflege, die nach Ziffer 3.10 mit 39,00 statt 27,00 Euro je Jahr angesetzt ist, zusammen also 1.940,00 Euro statt 1.700,00 Euro. Warum, sagt die Gebührenkalkulation auf Seite 35: Ein Staudengrab braucht acht Minuten je Durchgang statt zwei, dafür nur fünf Durchgänge im Jahr statt fünfzehn, und obendrauf kommen fünfzig Euro für Pflanzen, Dünger und Bodenaustausch. Welcher der beiden Sätze gilt, entscheiden also nicht die Angehörigen, sondern das Grabfeld. Die Beschriftung erfolgt hier nach der Broschüre über Schriftstelen, die nach Ziffer 6.6 mit 609,00 Euro zu Buche schlagen. Baum- und Staudenfelder für Urnen gibt es nach der Übersicht mit Stand 21.01.2026 auf acht Friedhöfen, zwei weitere sind in Vorbereitung. | 1.940,00 € | 242,00 € | 2.182,00 € | 20 | Ziffer 3.8, 3.10 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Urnenpartnerbaumgrab im RasenfeldZwei Urnen an einem gemeinsamen Baum, verlängerbar und schon zu Lebzeiten erwerbbar. Der Preis besteht aus 102,00 Euro Grabnutzung je Jahr nach Ziffer 4.9 und 27,00 Euro Pflegekosten als Rasengrab je Jahr nach Ziffer 4.10, zusammen 2.580,00 Euro für zwanzig Jahre. In der Grabnutzung stecken nach Seite 34 der Gebührenkalkulation 700,00 Euro anteilige Grabherstellungskosten, also der Baum und die Anlage des Feldes; beim Urnenrasenpartnergrab sind es null, und daher rührt der Preisunterschied von 580,00 Euro zwischen zwei Grabarten, die beide zwei Urnen aufnehmen und beide von der Stadt gepflegt werden. Paragraf 18 Absatz 2 verbietet jede eigene Grabpflege und außerhalb von Trauerfeiern sogar das Betreten der Grabfläche; Blumen dürfen nur auf den ausgewiesenen Ablageflächen liegen. Der Name kommt auf einen Schriftstein, eine Schriftstele oder eine Bronzetafel, die nach den Ziffern 6.4 bis 6.8 zwischen 353,00 und 609,00 Euro kosten. Die Gebührenkalkulation kommt für eine Bestattung hier auf 3.644,00 Euro Gesamtkosten. | 2.580,00 € | 242,00 € | 2.822,00 € | 20 | Ziffer 4.9, 4.10 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie die Seiten 34 und 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
| Urnenpartnerbaumgrab im StaudenfeldDasselbe Partnerbaumgrab in einem Grabfeld, das mit Stauden statt mit Rasen angelegt ist. Die Grabnutzung bleibt bei 102,00 Euro je Jahr nach Ziffer 4.9, die Pflege steigt nach Ziffer 4.11 von 27,00 auf 39,00 Euro je Jahr, zusammen 2.820,00 Euro für zwanzig Jahre. Das ist das teuerste Urnengrab des Tarifs. Die Differenz von 240,00 Euro ist genau dieselbe wie zwischen den beiden Reihenbaumgräbern und geht nach der Gebührenkalkulation auf acht statt zwei Minuten Pflegeaufwand je Durchgang und einen Zuschlag von fünfzig Euro für Pflanzen, Dünger und Bodenaustausch zurück. Welche Variante gilt, hängt vom Grabfeld ab. Eine dritte Variante nennt Ziffer 4.9 gleich mit, nämlich dasselbe Grab an einem eigenen Familienbaum; dafür gilt ein eigener Pflegesatz von 46,00 Euro je Jahr nach Ziffer 4.13, und der Baum selbst wird nach Ziffer 4.12 einmalig nach Aufwand und individuellem Angebot berechnet. Weil dieser Betrag offen ist, führen wir den Familienbaum nicht als eigene Grabart. | 2.820,00 € | 242,00 € | 3.062,00 € | 20 | Ziffer 4.9, 4.11 und 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2023, Spalte ab 2025, dazu Ziffer 4.12 und 4.13 desselben Verzeichnisses, Paragraf 18 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025 sowie Seite 35 der Gebührenkalkulation vom 06.09.2023 |
Häufige Fragen zu Offenburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Offenburg?
- In Offenburg sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Offenburg?
- Stadtfriedhof Weingarten ist mit 10,1 ha der größte Friedhof in Offenburg. Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Offenburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Offenburg gelten 20 Jahre für Leichen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Kinder nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 5 Jahre für tot geborene, nicht bestattungspflichtige Kinder nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Aschen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte bei Ersterwerb, verlängerbar nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer ausgemauerten Erdwahlgrabstätte, also einer Gruft, mindestens nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg vom 18.12.2023 in der Fassung vom 15.12.2025.
- Was kostet ein Grab in Offenburg?
- Ein Grab in Offenburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.102,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem vollständig neu gefassten Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, vom Gemeinderat zur Drucksache 184/23 einstimmig beschlossen, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; maßgeblich ist die Spalte mit den ab 2025 geltenden Sätzen.
- Wer ist für die Friedhöfe in Offenburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Offenburg ist Technische Betriebe Offenburg, Friedhofsverwaltung zuständig, Weingartenstraße 78, 77654 Offenburg, Telefon 0781 9276-500. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Offenburg, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem vollständig neu gefassten Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 vom 18.12.2023, vom Gemeinderat zur Drucksache 184/23 einstimmig beschlossen, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; maßgeblich ist die Spalte mit den ab 2025 geltenden Sätzen
- Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Offenburg (Friedhofsgebührenordnung), Paragrafen 1 bis 6 ohne Gebührenverzeichnis vom 22.07.2013 in der fortgeschriebenen Fassung der Änderungssatzung vom 14.12.2020, gültig ab 01.01.2021; das Gebührenverzeichnis dazu stammt aus der Änderungssatzung vom 18.12.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Offenburg, amtliche Bekanntmachung vom 18.12.2023, bekannt gemacht am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Offenburg, Drucksache 192/25, betrifft allein Paragraf 40 Waldbachfriedhof vom 15.12.2025, bekannt gemacht und signiert am 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Offenburg, gedruckte Lesefassung der Friedhofsverwaltung mit Inhaltsübersicht und den Paragrafen 1 bis 48 Stand 01.01.2026, also Fassung vom 18.12.2023 mit der Änderung vom 15.12.2025; in Paragraf 40 Buchstabe a nicht vollständig nachgeführt
- Gebührenkalkulation Friedhof der Allevo Kommunalberatung GmbH, Anlage 1 zur Beschlussvorlage 184/23, mit der Pflegekostenrechnung je Grabart auf Seite 35 und den Gebührensatzobergrenzen auf Seite 34 vom 06.09.2023, Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026, Kostendeckungsgrad 90 Prozent
- Berechnungsgrundlage für das Gebührenverzeichnis nach Paragraf 4 der Friedhofsgebührenordnung, Anlage 3 zur Beschlussvorlage 184/23, mit alter Gebühr, kalkulierten Ist-Kosten und beschlossenem Satz nebeneinander zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.12.2023 und des Gemeinderats am 18.12.2023
- Beschlussvorlage 184/23 der Technischen Betriebe Offenburg, Bestattungswesen, Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren vom 17.10.2023, im Technischen Ausschuss am 06.12.2023 mit 11 zu 0 und im Gemeinderat am 18.12.2023 mit 40 zu 0 Stimmen ungeändert beschlossen
- Übersicht Bestattungen alle Friedhöfe, Erd- und Feuerbestattungen 2010 bis 2022, Anlage 4 zur Beschlussvorlage 184/23, mit Fläche, Zahl der Grabstellen und Bestattungen je Friedhof Stand 2023, zur Sitzung des Gemeinderats am 18.12.2023
- Friedhöfe in Offenburg 2026, ein Wegweiser und Ratgeber für den Trauerfall, herausgegeben von der Friedhofsverwaltung, mit der Übersicht der Grabarten je Friedhof auf den Seiten 16 und 17 Ausgabe 2026, die Grabartenübersicht mit Stand 21.01.2026
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.