Baden-Baden, Baden-Württemberg, AGS 08211000
Friedhofsgebühren in Baden-Baden, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baden-Baden mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht Nummer 07-07, vom 01.01.2026, beschlossen vom Gemeinderat am 20.10.2025, ausgefertigt am 03.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Baden-Baden und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Baden-Baden, Friedhofsamt.
- 875,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.700,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und von Kindern ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
Urnenreihengrab, mit Beisetzung
Erdwahlgrab doppeltief, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Baden-Baden kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Baden-Baden
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDas günstigste Erdgrab in Baden-Baden. Der Betrag gilt einmalig für die gesamte Ruhezeit von zwanzig Jahren; ein Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und lässt sich nicht verlängern. | 1.100,00 € | 1.400,00 € | 2.500,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.11 und Ziffer 2.1 |
| Erdreihengrab für Kinder von 2 bis 10 JahrenDie Ruhezeit von zwölf Jahren gilt nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung für Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres. Für das Öffnen und Schließen des Grabes erhebt die Stadt denselben Satz wie bei Erwachsenen. | 425,00 € | 1.400,00 € | 1.825,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.12 und Ziffer 2.1 |
| Erdreihengrab für Kinder bis 2 JahreDie Ruhezeit von acht Jahren gilt nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres. | 300,00 € | 1.400,00 € | 1.700,00 € | 8 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.13 und Ziffer 2.1 |
| Erdwahlgrab, einstelligDer Jahressatz beträgt 95 Euro. Wir rechnen ihn auf die zwanzig Jahre Ruhezeit hoch, weil ein Nutzungsrecht nach Paragraf 12 Absatz 1 und Absatz 5 der Friedhofssatzung mindestens für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 1.22 zusätzlich 55 Euro je Jahr. Wer einen Hartholzsarg verwendet, verlängert die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung auf fünfundzwanzig Jahre und zahlt entsprechend mehr. | 1.900,00 € | 1.400,00 € | 3.300,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.21 und Ziffer 2.1 |
| Erdwahlgrab doppeltiefDer Jahressatz beträgt 165 Euro, hochgerechnet auf zwanzig Jahre Ruhezeit. In einem Tiefgrab sind nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung zwei Bestattungen übereinander zulässig, wenn die Ruhezeiten gleichzeitig laufen. Die Bestattungsgebühr fällt für jede Beisetzung erneut an. | 3.300,00 € | 1.400,00 € | 4.700,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.23 und Ziffer 2.1 |
9 Grabarten für die Urne in Baden-Baden
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Baden-Baden. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung fünfzehn Jahre. | 600,00 € | 275,00 € | 875,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.14 und Ziffer 2.2 |
| Urnengemeinschaftsanlage einschließlich Grabmal und PflegeDie Gebuehrenzeile weist die Pflege ausdruecklich als Bestandteil der Gebuehr aus. Nach Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt, eine individuelle Grabpflege ist dort nicht erlaubt. | 1.250,00 € | 275,00 € | 1.525,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.15 und Ziffer 2.2 |
| Urnengrab in gestalteten Grabfeldern einschließlich Grabmal und PflegeDie Gebuehrenzeile weist die Pflege ausdruecklich als Bestandteil der Gebuehr aus. Nach Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt, eine individuelle Grabpflege ist dort nicht erlaubt. | 2.600,00 € | 275,00 € | 2.875,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.16 und Ziffer 2.2 |
| Baumgrab einschließlich Grabmal und PflegeDie Gebuehrenzeile weist die Pflege ausdruecklich als Bestandteil der Gebuehr aus. Nach Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt, eine individuelle Grabpflege ist dort nicht erlaubt. Die Satzung nennt die Form des Grabes nicht ausdrücklich. Wir führen es als Urnengrab, weil es im Verzeichnis zwischen den Urnengrabstätten steht und die Fassung von 2016 ihr einziges pflegefreies Erdgrab an dieser Stelle noch ausdrücklich als Erdreihengrab bezeichnet hat. | 1.950,00 € | 275,00 € | 2.225,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.17 und Ziffer 2.2 |
| Anonymes Urnengrab einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Baden-Baden. Die Gebührenzeile nennt die Pflege ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Anonyme Reihengrabstätten werden nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet und ihre Lage wird nicht bekanntgegeben. | 1.100,00 € | 275,00 € | 1.375,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.18 und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrab, einstelligDer Jahressatz beträgt 90 Euro, hochgerechnet auf fünfzehn Jahre Ruhezeit für Aschen. In ein belegtes Wahlgrab dürfen nach Paragraf 12 Absatz 13 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen je Grabstelle zugebettet werden, die Zubettung kostet nach Ziffer 1.28 einmalig 400 Euro. | 1.350,00 € | 275,00 € | 1.625,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.24 und Ziffer 2.2 |
| Zweistelliges UrnenwahlgrabDer Jahressatz beträgt 150 Euro für die gesamte, zweistellige Grabstätte, hochgerechnet auf fünfzehn Jahre. Die Bestattungsgebühr fällt für jede Beisetzung erneut an. | 2.250,00 € | 275,00 € | 2.525,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.25 und Ziffer 2.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab einschließlich Grabmal und PflegeDie Gebuehrenzeile weist die Pflege ausdruecklich als Bestandteil der Gebuehr aus. Nach Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt, eine individuelle Grabpflege ist dort nicht erlaubt. Der Jahressatz beträgt 240 Euro, hochgerechnet auf fünfzehn Jahre Ruhezeit. | 3.600,00 € | 275,00 € | 3.875,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.26 und Ziffer 2.2 |
| Zweistelliges Partnerbaumgrab einschließlich Grabmal und PflegeDie Gebuehrenzeile weist die Pflege ausdruecklich als Bestandteil der Gebuehr aus. Nach Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt, eine individuelle Grabpflege ist dort nicht erlaubt. Der Jahressatz beträgt 250 Euro für die gesamte, zweistellige Grabstätte, hochgerechnet auf fünfzehn Jahre. Die Bestattungsgebühr fällt für jede der beiden Beisetzungen erneut an. | 3.750,00 € | 275,00 € | 4.025,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.27 und Ziffer 2.2 |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Baden-Baden
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen eines Erdgrabes | 1.400,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1 |
| Öffnen und Schließen eines Urnengrabes | 275,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2 |
| Bereitstellung einer Bestattungsordnerin oder eines Bestattungsordners für eine Trauerfeier oder eine Bestattung | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.6 |
| Bereitstellung einer Bestattungsordnerin oder eines Bestattungsordners für eine Trauerfeier mit anschließender Bestattung | 175,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem einstelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 95,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.21 |
| Nutzungsrecht an einem mehrstelligen Erdwahlgrab, zweite und jede weitere Grabstelle, je Jahr | 55,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.22 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab doppeltief, je Jahr | 165,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.23 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem einstelligen Urnenwahlgrab, je Jahr | 90,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.24 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Jahr | 150,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.25 |
| Zubettung einer Urne in eine belegte Grabstelle | 400,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.28 |
| Ausgrabung einer Leiche | 3.500,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3 |
| Ausgrabung von Gebeinen | 2.100,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4 |
| Ausgrabung einer Urne | 550,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.5 |
| Benutzung der Trauerhalle | 295,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1 |
| Benutzung des kleinen Trauerfeierraums auf dem Hauptfriedhof | 145,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2 |
| Benutzung der Leichenhalle und Aufbahrung, je angefangenem Tag | 75,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3 |
| Benutzung des Wasch- und Sektionsraumes | 250,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.4 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangenem Monat | 45,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.5 |
| Erteilung von Genehmigungen nach Paragraf 41 Bestattungsgesetz sowie den Paragrafen 13 und 22 Bestattungsverordnung | 170,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1 |
| Befristete Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit | 90,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2 |
| Verleihung oder Änderung eines Nutzungsrechts | 45,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3 |
| Urnenanforderung und Grabmalgenehmigung | 60,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4 |
| Versand einer Urne innerhalb Deutschlands | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5 |
| Zuschlag für eine Erdbestattung an einem Samstag, für das Öffnen und Schließen des Erdgrabes samt Bestattungsordnung | 980,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1 |
| Zuschlag für die Benutzung der Trauerhalle an einem Samstag, einschließlich Bestattungsordnung | 280,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2 |
| Zuschlag für eine Urnenbeisetzung an einem Samstag, für das Öffnen und Schließen der Grabstätte samt Bestattungsordnung | 170,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3 |
| Arbeitsstunde einer Friedhofsarbeiterin oder eines Friedhofsarbeiters | 55,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1 |
| Einsatz von Fahrzeugen und Geräten, je Stunde | 45,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2 |
| Leistungen, die das Gebührenverzeichnis nicht nennt | nach Arbeits- und Materialaufwand | Schlusssatz des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Baden-Baden über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.700,00 €
Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre in Baden-Baden, über 20 Jahre, das sind 385,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.11 und Ziffer 2.1 | 1.100,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 2.1 | 1.400,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.500,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Baden-Baden. Der Betrag gilt einmalig für die gesamte Ruhezeit von zwanzig Jahren; ein Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und lässt sich nicht verlängern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baden-Baden mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht Nummer 07-07, vom 01.01.2026, beschlossen vom Gemeinderat am 20.10.2025, ausgefertigt am 03.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
18 Fragen, die die Satzung von Baden-Baden offenlässt
- Baden-Baden rechnet in derselben Satzung mit zwei Einheiten. Die Reihengrabstätten nach Ziffer 1.11 bis 1.18 kosten einmalig für die gesamte Ruhezeit, die Wahlgrabstätten nach Ziffer 1.21 bis 1.27 tragen dagegen alle den Zusatz je Jahr. Für die Wahlgräber haben wir den Jahressatz mit der Ruhezeit vervielfacht, weil ein Nutzungsrecht nach Paragraf 12 Absatz 1 und Absatz 5 der Friedhofssatzung mindestens für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Wer ein Wahlgrab länger halten will, zahlt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung denselben Satz für jedes weitere Jahr.
- Das Gebührenverzeichnis kennt für das Öffnen und Schließen nur zwei Sätze, 1.400 Euro für jedes Erdgrab und 275 Euro für jedes Urnengrab. Anders als die Fassung von 2016, die für Kinder eigene, deutlich niedrigere Bestattungsgebühren führte, staffelt die geltende Satzung nicht mehr nach Alter. Ein Erdreihengrab für ein Kind bis 2 Jahre kostet damit 300 Euro Nutzung und trotzdem 1.400 Euro Bestattung.
- Die Bereitstellung einer Bestattungsordnerin oder eines Bestattungsordners steht mit 100 Euro als eigene Position unter Ziffer 2.6. Wir rechnen sie nicht in die Beisetzungsgebühr ein, weil weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung sagt, dass sie bei jeder Beisetzung anfällt. Die Zuschlagszeilen 5.1 und 5.3 zählen die Bestattungsordnung allerdings zu den Bestandteilen einer Erdbestattung und einer Urnenbeisetzung. Wer diese Lesart teilt, muss auf unsere Beisetzungsgebühr 100 Euro aufschlagen.
- Paragraf 5 der Gebührensatzung bestimmt, dass zu den Gebühren die Umsatzsteuer hinzutritt, soweit die zugrunde liegende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Welche Positionen das sind, sagt die Satzung nicht, und das Verzeichnis weist keinen Bruttobetrag aus. Wir übernehmen die Beträge, wie sie im Verzeichnis stehen. Besonders bei den Grabarten mit eingeschlossener Pflege kann die Rechnung darüber liegen.
- Einen Faktor aus der Haushaltssatzung gibt es nicht. Paragraf 4 Absatz 2 verweist nur ergänzend auf die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt und vervielfacht keinen Betrag. Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart anfällt, kennt das Verzeichnis ebenfalls nicht.
- Sechs Grabarten führen wir als pflegefrei, weil ihre eigene Gebührenzeile die Pflege ausdrücklich einschließt: Ziffer 1.15 Urnengemeinschaftsanlage, Ziffer 1.16 Urnengrab in gestalteten Grabfeldern, Ziffer 1.17 Baumgrab, Ziffer 1.18 anonymes Urnengrab, Ziffer 1.26 Urnengemeinschaftsgrab und Ziffer 1.27 Partnerbaumgrab. Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung bestätigt, dass die Unterhaltung der von der Stadt gepflegten Grabstätten ausschließlich der Stadt obliegt. Weder eine Genossenschaft noch eine Treuhandstelle noch ein Dauergrabpflegevertrag kommt in diesen Zeilen vor.
- Für die beiden pflegefreien Wahlgrabarten nach Ziffer 1.26 und Ziffer 1.27 steht die eingeschlossene Pflege in einem gewissen Widerspruch zu Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung, der von jedem Erwerber eines Wahlgrabnutzungsrechts verlangt, die Pflege für die gesamte Nutzungsdauer zu gewährleisten. Wir geben der besonderen und jüngeren Gebührenzeile den Vorrang vor der allgemeinen und älteren Regel der Friedhofssatzung.
- Ein pflegefreies Erdgrab gibt es in Baden-Baden nicht mehr. Die Fassung von 2016 führte unter Ziffer 1.14 ein pflegefreies Erdreihengrab für 4.500 Euro; im geltenden Verzeichnis fehlt diese Position.
- Die Satzung sagt nicht ausdrücklich, ob das Baumgrab nach Ziffer 1.17 und das Partnerbaumgrab nach Ziffer 1.27 Erd- oder Urnengräber sind. Wir führen beide als Urnengräber, weil sie im Verzeichnis zwischen den Urnengrabstätten stehen und die Fassung von 2016 an dieser Stelle ihr einziges Erdgrab noch ausdrücklich als Erdreihengrab bezeichnet hat. Davon hängt die angesetzte Ruhezeit ab, fünfzehn statt zwanzig Jahre.
- Das Nutzungsrecht an einem mehrstelligen Erdwahlgrab kostet nach Ziffer 1.22 für die zweite und jede weitere Grabstelle 55 Euro je Jahr zusätzlich. Wir führen diesen Zuschlag unter den weiteren Gebühren und nicht als eigene Grabart, weil das Verzeichnis für das mehrstellige Erdwahlgrab keinen vollständigen eigenen Satz nennt. Das zweistellige Urnenwahlgrab und das zweistellige Partnerbaumgrab haben dagegen einen eigenen, vollständigen Jahressatz und stehen deshalb als eigene Grabarten in der Liste.
- Für das zweistellige Urnenwahlgrab und das zweistellige Partnerbaumgrab gilt der Jahressatz für die gesamte Grabstätte. Die Bestattungsgebühr von 275 Euro fällt für jede der beiden Beisetzungen erneut an, sie steckt in unserer Zahl nur einmal.
- Wer für eine Erdbestattung in einem Wahlgrab einen Hartholzsarg wählt, verlängert die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung auf fünfundzwanzig Jahre und zahlt entsprechend fünf Jahressätze mehr. Wir rechnen mit der Regelruhezeit von zwanzig Jahren.
- Die Satzung erhebt keine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte. Nach Paragraf 19 Absatz 2 und Paragraf 20 Absatz 7 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten Grabmal und Grabausstattung nach Ablauf der Ruhezeit selbst entfernen.
- Die Stadt veröffentlicht das Gebührenverzeichnis zweimal: im Ortsrecht als geschlossene Fassung der Satzung, dort ohne die Ziffernnummerierung, und in den öffentlichen Bekanntmachungen als Anlage der 2. Änderungssatzung, dort mit Ziffern. Beide Tabellen stimmen Zeile für Zeile überein. Wir zitieren nach den Ziffern der Änderungssatzung.
- Die Friedhofssatzung vom 01.11.2016 ist knapp zehn Jahre alt und kennt in Paragraf 10 Absatz 2 nur Erd- und Urnenreihengrabstätten, Erd- und Urnenwahlgrabstätten sowie Ehren- und Kriegsopfergrabstätten. Die Urnengemeinschaftsanlage, das gestaltete Grabfeld, das Baumgrab und das Partnerbaumgrab beschreibt sie nicht. Eine Änderungssatzung dazu veröffentlicht die Stadt weder im Ortsrecht noch in den Bekanntmachungen.
- Das Inhaltsverzeichnis der Friedhofssatzung nummeriert die Paragrafen ab dem Abschnitt über die Leichenhalle anders als der Satzungstext selbst. Wir zitieren nach der Zählung im Text.
- Die Satzung gilt für die zehn städtischen Friedhöfe nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung: Baden-Oos, Balg, Ebersteinburg, Haueneberstein, Hauptfriedhof, Lichtental, Neuweier, Sandweier, Steinbach und Varnhalt. Der Ehrenfriedhof Lichtental ist außer Dienst gestellt. Anders als in manchen anderen Städten des Landes setzt die Satzung keine nach Ortsteilen unterschiedlichen Ruhezeiten fest; Paragraf 8 gilt für alle Friedhöfe gleich.
- Für die Beisetzung von Fehlgeburten unter 500 Gramm erhebt die Stadt nach ihrer eigenen Auskunft keine Gebühr. Das Gebührenverzeichnis enthält dazu keine Position, deshalb führen wir dafür keine Grabart.
Friedhöfe in Baden-Baden und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baden-Baden mit Gebührenverzeichnis, Ortsrecht Nummer 07-07 vom 01.01.2026, beschlossen vom Gemeinderat am 20.10.2025, ausgefertigt am 03.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baden-Baden, Gebührenverzeichnis mit Ziffernnummerierung vom 03.12.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Baden-Baden, Ruhezeiten, Grabarten sowie Herrichtung und Pflege der Grabstätten vom 01.11.2016, beschlossen vom Gemeinderat am 24.10.2016, gültig ab 01.11.2016
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.