Baden-Württemberg, Universitätsstadt, Gemeindeschlüssel 08421000
Alle 16 Friedhöfe in Ulm
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0731 161-6762
- Stadt Ulm, Friedhofsverwaltung am Neuen Friedhof
- 2.920,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.240,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 16
- Friedhöfe mit Namen
89075 Ulm
Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene
Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 16 Friedhöfe in Ulm nehmen zusammen 34,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Ulm ist der größte mit 19,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.510 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,7 km entfernt, der entlegenste 9,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 16 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 16 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 1 der 16 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Ulm rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Ulm, Friedhofsverwaltung am Neuen Friedhof
Stuttgarter Straße 16689075 Ulm
0731 161-6762
- Sprechzeiten
- Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 bis 12 Uhr und 12:30 bis 15:30 UhrMittwoch und Freitag 7:30 bis 12 Uhr
Die 16 Friedhöfe in Ulm, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof Ulm | 19,6 ha | 1,9 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Neuer Friedhof, Steig B, 270 mBus 7, Bus 46 | keine Angabe |
| Friedhof Söflingen | 6,2 ha | 2,8 km | 14 Anlagen, nächste 90 m | Söflingen, 270 mTram 1, Bus 8, Bus 9, Bus 11 | keine Angabe |
| Friedhof Wiblingen | 3,4 ha | 5 km | 7 Anlagen, nächste 60 m | Friedhof Wiblingen (Steig D), 70 m | keine Angabe |
| Friedhof Jungingen | 7.070 m² | 5,1 km | 7 Anlagen, nächste 30 m | Gehrnstraße, 220 mBus 7, Bus N3 | keine Angabe |
| Friedhof Lehr | 5.990 m² | 4,6 km | 11 Anlagen, nächste 70 m | Junginger Straße, 390 mBus 49, Bus N3 | keine Angabe |
| Friedhof Ermingen | 5.650 m² | 7,6 km | 7 Anlagen, nächste 40 m | Panoramastraße, 400 mBus 11, Bus 239, Bus N1 | keine Angabe |
| Friedhof der ehemaligen Landesarmenanstalt Oberer RiedhofDenkmal | 5.420 m² | 5,4 km | 4 Anlagen, nächste 270 m | S-Bahnhalt Ulm-Donautal (Steig A), 170 mBus 11 | keine Angabe |
| Friedhof Einsingen | 4.510 m² | 8,8 km | 7 Anlagen, nächste 60 m | Kirche (Steig A), 190 mBus 11, Bus 239, Bus N1 | keine Angabe |
| Friedhof Donaustetten | 4.010 m² | 9,3 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Illerkirchberger Straße, 430 mBus 12, Bus 239, Bus N8 | keine Angabe |
| Friedhof Eggingen | 3.950 m² | 9,3 km | 6 Anlagen, nächste 60 m | Rathaus, 270 mBus 11, Bus 239, Bus N1 | keine Angabe |
| Friedhof Gögglingen | 3.600 m² | 7,3 km | 6 Anlagen, nächste 50 m | Zollbrücke, 60 mBus 12, Bus N8 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhofsteil | 3.190 m² | 1,7 km | 8 Anlagen, nächste 160 m | Neuer Friedhof, Steig B, 290 mBus 7, Bus 46 | jüdisch |
| Friedhof Mähringen | 1.880 m² | 5,8 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Mähringen Rathaus, 230 mBus 13 | keine Angabe |
| Friedhof Grimmelfingen | 1.730 m² | 5,1 km | 4 Anlagen, nächste 140 m | Eisenbahnstraße, 100 mBus 8, Bus 14, Bus N8 | keine Angabe |
| Muslimischer Friedhofsteil | 1.410 m² | 2 km | 7 Anlagen, nächste 170 m | Neuer Friedhof, Steig B, 170 mBus 7, Bus 46 | keine Angabe |
| Gemeinschaftsgräber | 230 m² | 2 km | 7 Anlagen, nächste 150 m | Neuer Friedhof, Steig B, 220 mBus 7, Bus 46 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Ulm kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neu-Ulm | 0,8 km | 1.120,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit1.800,00 € gespart | 540,00 €Urnenreihengrab700,00 € gespart |
| Weißenhorn | 17,5 km | 1.548,00 €Einzelgrab als Normalgrab1.372,00 € gespart | 942,00 €Anonymes Urnengrab298,00 € gespart |
| Ulm (hier) | - | 2.920,00 €Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene | 1.240,00 €Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene |
| Münsingen | 36,7 km | 6.182,00 €Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren | 2.878,00 €Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab |
| Am meisten zu sparen | bis 36,7 km | 1.800,00 €in Neu-Ulm, 0,8 km entfernt | 700,00 €in Neu-Ulm, 0,8 km entfernt |
Was ein Grab in Ulm kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7, vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Erdbestattung für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Ulm. Das Grab nimmt nach Paragraf 13 Absatz 3 nur einen Verstorbenen auf und wird nach Paragraf 13 Absatz 1 erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 1.270,00 € | 1.650,00 € | 2.920,00 € | 18 | Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Erdbestattung für Kinder bis 10 JahreParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe b richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zehn Jahre. | 610,00 € | 1.090,00 € | 1.700,00 € | 10 | Ziffer 4.1.2 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Erdbestattung für Kinder bis 2 JahreParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 sechs Jahre. | 320,00 € | 520,00 € | 840,00 € | 6 | Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Urnenbestattung für ErwachseneDas günstigste Grab in Ulm überhaupt. Eine Verlängerung sieht der Tarif für Reihengräber nicht vor. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 880,00 € | 360,00 € | 1.240,00 € | 18 | Ziffer 4.2.1 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Urnenbestattung für Kinder bis 10 JahreFür die Beisetzung setzen wir den allgemeinen Satz der Ziffer 3.2.1 an. Eine ermäßigte Urnenbeisetzung für Kinder kennt das Gebührenverzeichnis nicht. | 490,00 € | 360,00 € | 850,00 € | 10 | Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrab zur Urnenbestattung für Kinder bis 2 JahreFür die Beisetzung setzen wir den allgemeinen Satz der Ziffer 3.2.1 an. Die Beisetzung einer Totgeburt kostet nach Ziffer 3.2.3 nur 190 Euro, das Verzeichnis knüpft diesen Satz aber an keine Grabart. | 290,00 € | 360,00 € | 650,00 € | 6 | Ziffer 4.2.3 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab am Baum, namenlosDas günstigste pflegefreie Grab in Ulm. Die Urne wird ohne Namensnennung unter einem Baum beigesetzt. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.100,00 € | 360,00 € | 1.460,00 € | 18 | Ziffer 4.2.6 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab am Baum mit NamenstafelWie das namenlose Baumgrab, jedoch mit Namenstafel. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.310,00 € | 360,00 € | 1.670,00 € | 18 | Ziffer 4.2.7 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab im Gemeinschaftsfeld, namenlosDie Beisetzung erfolgt anonym, eine einzelne zu pflegende Grabstelle gibt es nicht. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.520,00 € | 360,00 € | 1.880,00 € | 18 | Ziffer 4.2.4 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab im Gemeinschaftsfeld mit NamenstafelDie Namensschilder werden an einer Steinstele am Grabfeld angebracht. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 1.730,00 € | 360,00 € | 2.090,00 € | 18 | Ziffer 4.2.5 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab in der Anlage Garten der ErinnerungDer Garten der Erinnerung liegt auf dem Neuen Friedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 2.160,00 € | 360,00 € | 2.520,00 € | 18 | Ziffer 4.2.8 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengemeinschaftsgrab in der Anlage Unter der LindeDie Anlage Unter der Linde liegt auf dem Neuen Friedhof um ein historisches Grabmal herum. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. | 2.580,00 € | 360,00 € | 2.940,00 € | 18 | Ziffer 4.2.9 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in dichter LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.7 je Jahr 74 Euro, also genau ein Dreißigstel. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.220,00 € | 1.650,00 € | 3.870,00 € | 30 | Ziffer 4.3.7 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in lockerer LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.4 je Jahr 85 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.550,00 € | 1.650,00 € | 4.200,00 € | 30 | Ziffer 4.3.4 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in hervorragender LageDer Betrag deckt die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.1 je Jahr 87 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.610,00 € | 1.650,00 € | 4.260,00 € | 30 | Ziffer 4.3.1 und Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in dichter Lage für Kinder unter 10 JahreDie Nutzungszeit für Kinder beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.8 je Jahr 74 Euro, also genau ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. | 1.480,00 € | 1.090,00 € | 2.570,00 € | 20 | Ziffer 4.3.8 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in lockerer Lage für Kinder unter 10 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.5 je Jahr 85 Euro. | 1.700,00 € | 1.090,00 € | 2.790,00 € | 20 | Ziffer 4.3.5 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdwahlgrab in hervorragender Lage für Kinder unter 10 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3.2 je Jahr 87 Euro. | 1.740,00 € | 1.090,00 € | 2.830,00 € | 20 | Ziffer 4.3.2 und Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 0,6 mal 0,6 MeterDas kleinste Urnenwahlgrab. Die Zahl der Urnen richtet sich nach Paragraf 15 Absatz 3 nach der Größe der Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.1 je Jahr 75 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.250,00 € | 360,00 € | 2.610,00 € | 30 | Ziffer 4.4.1 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 0,8 mal 0,8 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.2 je Jahr 126 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.780,00 € | 360,00 € | 4.140,00 € | 30 | Ziffer 4.4.2 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,0 mal 1,0 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.3 je Jahr 131 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.930,00 € | 360,00 € | 4.290,00 € | 30 | Ziffer 4.4.3 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,2 mal 1,2 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.4 je Jahr 185 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 5.550,00 € | 360,00 € | 5.910,00 € | 30 | Ziffer 4.4.4 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 1,5 mal 1,5 MeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.5 je Jahr 196 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 5.880,00 € | 360,00 € | 6.240,00 € | 30 | Ziffer 4.4.5 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab 2,0 mal 2,0 MeterDas teuerste Urnenwahlgrab. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.6 je Jahr 267 Euro. Die Grabstätte ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 8.010,00 € | 360,00 € | 8.370,00 € | 30 | Ziffer 4.4.6 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab in der Anlage Garten der ErinnerungParagraf 15 Absatz 1 Nummer 4 kennt Wahlgrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.7 je Jahr 144 Euro. | 4.320,00 € | 360,00 € | 4.680,00 € | 30 | Ziffer 4.4.7 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab in der Anlage Unter der LindeParagraf 15 Absatz 1 Nummer 4 kennt Wahlgrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Urnengemeinschaftsanlagen von der Stadt angelegt und unterhalten, nach Absatz 2 sind eigene Grabzeichen und Pflanzungen nicht erlaubt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4.8 je Jahr 170 Euro. | 5.100,00 € | 360,00 € | 5.460,00 € | 30 | Ziffer 4.4.8 und Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
Häufige Fragen zu Ulm
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Ulm?
- In Ulm sind 16 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 34,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Ulm?
- Hauptfriedhof Ulm ist mit 19,6 ha der größte Friedhof in Ulm. Er liegt 1,9 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Ulm?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Ulm gelten 18 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener, Regelfall nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Kinder, die zwischen dem 2. und vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 2. Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Ulm?
- Ein Grab in Ulm kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene mit 1.240,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7, vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Ulm zuständig?
- Für die Friedhöfe in Ulm ist Stadt Ulm, Friedhofsverwaltung am Neuen Friedhof zuständig, Stuttgarter Straße 166, 89075 Ulm, Telefon 0731 161-6762. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Ulm, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7/7 vom 21.05.2025, seit dem Erlass nicht geändert, gültig ab 01.07.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Ulm für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis vom 21.05.2025, veröffentlicht am 22.05.2025, gültig ab 01.07.2025
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.