Brandenburg, Stadt, Gemeindeschlüssel 12069017
Alle 10 Friedhöfe in Beelitz
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 033204 3910
- Stadtverwaltung Beelitz
- 225,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 225,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
14547 Beelitz
Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde
Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof Fichtenwalde
8 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Beelitz nehmen zusammen 5,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Beelitz ist der größte mit 2,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.110 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 290 m entfernt, der entlegenste 10,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 10 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 6 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Beelitz rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadtverwaltung Beelitz
Berliner Straße 20214547 Beelitz
033204 3910
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 UhrDienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Beelitz, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Beelitz | 2,5 ha | 2,3 km | 2 Anlagen, nächste 310 m | Husarenallee, 270 mBus 641, Bus 645 | keine Angabe |
| Friedhof Fichtenwalde | 1,1 ha | 7,3 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Schmerberger Straße, 790 mBus 641, Bus 645 | keine Angabe |
| Sowjetischer EhrenfriedhofDenkmal | 5.270 m² | 610 m | 18 Anlagen, nächste 130 m | Zeppelinstraße, 150 mBus 641, Bus 645 | keine Angabe |
| Dorffriedhof Schlunkendorf | 3.300 m² | 3,4 km | keine erfasst | Schlunkendorf, 50 mBus 644 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Kanin | 3.110 m² | 10,6 km | keine erfasst | Kanin, 280 mBus 541, Bus 645 | christlich, lutherisch |
| Friedhof | 1.680 m² | 9,3 km | 1 Anlagen, nächste 210 m | Kirche, 80 mBus 546 | christlich |
| Jüdischer Friedhof BeelitzDenkmal | 1.160 m² | 290 m | 42 Anlagen, nächste 50 m | Lustgarten, 150 mBus 546, Bus 640, Bus 641, Bus 643 | jüdisch |
| Dorffriedhof Zauchwitz | 1.080 m² | 6 km | keine erfasst | Friedhof, 70 mBus 608, Bus 644 | christlich, evangelisch |
| Kirchhof | 870 m² | 3,8 km | keine erfasst | Reesdorf, 130 mBus 640, Bus 647 | christlich |
| Mädchengräber | 100 m² | 610 m | 17 Anlagen, nächste 120 m | Zeppelinstraße, 150 mBus 641, Bus 645 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Beelitz kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Beelitz (hier) | - | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof Fichtenwalde |
| Zossen | 32,7 km | 909,38 €Reihengrab für Särge, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 709,08 €Zweistellige Urnenwahlgrabstätte (2 Urnen) |
| Brandenburg an der Havel | 34,5 km | 1.723,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 11. Lebensjahr | 458,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Potsdam | 19,3 km | 2.260,00 €Erdreihengrab für 25 Jahre | 1.105,00 €Urnenhain |
| Am meisten zu sparen | bis 34,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Beelitz kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz, Ortsrecht 20.8, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 18.04.2011, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung; sie hebt alle bis dahin gültigen Friedhofsgebührenordnungen und -satzungen auf. Ihr Paragraf 1 begrenzt den Geltungsbereich auf die Friedhöfe in den Ortsteilen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen. Fünfzehn Jahre alt und damit weit über der Grenze von drei Jahren.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof FichtenwaldeDas günstigste Erdgrab des ganzen Bestands, gemessen an der städtischen Gebühr. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Gebührentarif der Anlage 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 kennt keine Position für das Ausheben oder Verfüllen des Grabes, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz sagt warum: "Das Ausheben und das Verfüllen von Gräbern ist Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Die fachgerechte Tätigkeit darf nur von den nach Paragraf 5 zugelassenen Personen durchgeführt werden." Die Stadt bietet die Leistung gar nicht an; ein zugelassener Betrieb macht sie, und was er verlangt, steht in keiner Satzung. Der hier gezeigte Betrag ist also die vollständige städtische Gebühr und nicht der vollständige Preis eines Grabes. Der Tarif führt zwei Preisspalten, eine für den Friedhof Fichtenwalde und eine für die Friedhöfe Wittbrietzen und Reesdorf. Angesetzt ist überall die günstigere, also Fichtenwalde. Beim Reihengrab ist der Unterschied erheblich: 225,00 gegen 450,00 Euro, also das Doppelte. Bei den Wahlgräbern kosten beide Spalten dasselbe. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz Grabstellen für Erd- oder Aschebeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden; derselbe Absatz sagt ausdrücklich: "Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich." In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche oder Urne beigesetzt werden, mit einer Ausnahme nach Absatz 2: Elternteile und ihre minderjährigen Kinder dürfen zusammen beigesetzt werden, wenn beide am selben Tage beigesetzt werden, und als minderjährige Kinder gelten auch Tot- oder Fehlgeborene, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen. Das Grab ist höchstens 120 Zentimeter breit und 250 lang. Der Tarif gilt nicht für das ganze Stadtgebiet. Paragraf 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz und Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 nennen übereinstimmend und abschliessend die Friedhöfe in den Ortsteilen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen; die Kernstadt Beelitz und die übrigen Ortsteile sind nicht dabei. Nicht pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz verlangt, dass die Grabstätten spätestens drei Monate nach der Bestattung hergerichtet, gepflegt und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden; nach Absatz 3 ist die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts vom Nutzungsberechtigten zu räumen und das Grabmal zu entfernen. | 225,00 € | 0,00 € | 225,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstelle 1.1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 sowie Paragrafen 1, 6 und 8 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleKostet auf allen drei Friedhöfen dasselbe, 450,00 Euro je Grabstelle, und ist damit auf dem Friedhof Fichtenwalde doppelt so teuer wie das Reihengrab, auf den Friedhöfen Wittbrietzen und Reesdorf dagegen gleich teuer. Wer dort ein Grab braucht, hat vom Reihengrab also keinen Preisvorteil, wohl aber vom Wahlgrab den Vorteil der Verlängerbarkeit. Wahlgrabstätten sind nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz Grabstellen für bis zu fünf Erd- oder Aschebeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen wird; die Lage wird im Benehmen mit dem Antragsteller bestimmt. Nach Absatz 2 darf in einem Erdwahlgrab, das für mindestens zwei Erdbeisetzungen bestimmt ist, anstelle einer Erdbestattung auch eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 je angefangenes Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr, also 18,00 Euro; die Rechenprobe geht auf. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Gebührentarif der Anlage 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 kennt keine Position für das Ausheben oder Verfüllen des Grabes, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz sagt warum: "Das Ausheben und das Verfüllen von Gräbern ist Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Die fachgerechte Tätigkeit darf nur von den nach Paragraf 5 zugelassenen Personen durchgeführt werden." Die Stadt bietet die Leistung gar nicht an; ein zugelassener Betrieb macht sie, und was er verlangt, steht in keiner Satzung. Der hier gezeigte Betrag ist also die vollständige städtische Gebühr und nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz verlangt, dass die Grabstätten spätestens drei Monate nach der Bestattung hergerichtet, gepflegt und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden; nach Absatz 3 ist die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts vom Nutzungsberechtigten zu räumen und das Grabmal zu entfernen. | 450,00 € | 0,00 € | 450,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstellen 1.2 und 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 sowie Paragrafen 6 und 9 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz |
| Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof FichtenwaldeKostet auf dem Friedhof Fichtenwalde genau so viel wie das Erdgrab, 225,00 Euro, und auf den Friedhöfen Wittbrietzen und Reesdorf ebenfalls genau so viel wie das dortige Erdgrab, 450,00 Euro. Beelitz macht bei der Nutzungsgebühr also keinen Unterschied zwischen Erde und Asche; im Bestand ist das Urnengrab im Mittel halb so teuer wie das Erdgrab. Der Grund ist sichtbar: Der Tarif bemisst sich nach Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 nach der Grabfläche, den voraussichtlichen Kosten und der Ruhezeit, und die Ruhezeit ist für beide dieselbe. Das Urnenreihengrab ist nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz höchstens siebzig Zentimeter breit und hundert lang, also weniger als ein Viertel der Fläche des Erdgrabes, was sich im Preis nicht niederschlägt. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Gebührentarif der Anlage 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 kennt keine Position für das Ausheben oder Verfüllen des Grabes, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz sagt warum: "Das Ausheben und das Verfüllen von Gräbern ist Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Die fachgerechte Tätigkeit darf nur von den nach Paragraf 5 zugelassenen Personen durchgeführt werden." Die Stadt bietet die Leistung gar nicht an; ein zugelassener Betrieb macht sie, und was er verlangt, steht in keiner Satzung. Der hier gezeigte Betrag ist also die vollständige städtische Gebühr und nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz verlangt, dass die Grabstätten spätestens drei Monate nach der Bestattung hergerichtet, gepflegt und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden; nach Absatz 3 ist die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts vom Nutzungsberechtigten zu räumen und das Grabmal zu entfernen. | 225,00 € | 0,00 € | 225,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstelle 1.3 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 sowie Paragrafen 1, 6 und 8 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz |
| Wahlgrabstätte für Aschebeisetzungen, je GrabstelleKostet dasselbe wie das Erdwahlgrab, 450,00 Euro je Grabstelle auf allen drei Friedhöfen. Nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz dürfen in einer Wahlgrabstätte für Aschebeisetzungen nur Urnen beigesetzt werden, umgekehrt aber in einem Erdwahlgrab für mindestens zwei Erdbeisetzungen auch eine Urne. Die Grabstätte ist nach Absatz 4 je vorgesehenem Grab siebzig Zentimeter breit, höchstens jedoch 280 Zentimeter, und hundert Zentimeter lang; es passen also bis zu vier Grabstellen nebeneinander, während das Erdwahlgrab nach Absatz 3 bei 520 Zentimetern Breite endet. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 18,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Gebührentarif der Anlage 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 kennt keine Position für das Ausheben oder Verfüllen des Grabes, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz sagt warum: "Das Ausheben und das Verfüllen von Gräbern ist Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Die fachgerechte Tätigkeit darf nur von den nach Paragraf 5 zugelassenen Personen durchgeführt werden." Die Stadt bietet die Leistung gar nicht an; ein zugelassener Betrieb macht sie, und was er verlangt, steht in keiner Satzung. Der hier gezeigte Betrag ist also die vollständige städtische Gebühr und nicht der vollständige Preis eines Grabes. Nicht pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz verlangt, dass die Grabstätten spätestens drei Monate nach der Bestattung hergerichtet, gepflegt und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden; nach Absatz 3 ist die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts vom Nutzungsberechtigten zu räumen und das Grabmal zu entfernen. | 450,00 € | 0,00 € | 450,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstellen 1.4 und 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 sowie Paragrafen 6 und 9 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz |
| Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage, nur Friedhof FichtenwaldeDie teuerste Grabart der drei Ortsteilfriedhöfe, und die einzige, die es nur auf einem von ihnen gibt: Der Tarif nennt für die Spalte Wittbrietzen und Reesdorf einen Strich. Der Pflegebeleg steht in Paragraf 10 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz im Wortlaut: "Die Pflege des Urnengemeinschaftsgrabes erfolgt durch die Stadt Beelitz." Derselbe Paragraf beschreibt die Anlage: Die Urnen werden ohne namentliche Kennzeichnung der Gräber, also anonym, der Reihe nach mit einem Abstand von fünfzig Zentimetern für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Mit 540,00 Euro kostet sie 315 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab in Fichtenwalde und 90 Euro mehr als das Urnenwahlgrab. Pflegefrei ist hier also die teuerste Wahl, wie in zwei Dritteln aller gelesenen Gemeinden. Die Beisetzungsgebühr ist null, und das ist kein Fehler. Der Gebührentarif der Anlage 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 kennt keine Position für das Ausheben oder Verfüllen des Grabes, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz sagt warum: "Das Ausheben und das Verfüllen von Gräbern ist Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Die fachgerechte Tätigkeit darf nur von den nach Paragraf 5 zugelassenen Personen durchgeführt werden." Die Stadt bietet die Leistung gar nicht an; ein zugelassener Betrieb macht sie, und was er verlangt, steht in keiner Satzung. Der hier gezeigte Betrag ist also die vollständige städtische Gebühr und nicht der vollständige Preis eines Grabes. | 540,00 € | 0,00 € | 540,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstelle 1.5 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz vom 18.04.2011 sowie Paragrafen 6 und 10 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz |
| Baumgrabstelle an einem Bestattungsbaum im WaldfriedhofDer Waldfriedhof Beelitz hat eine eigene Friedhofssatzung und eine eigene Gebührensatzung, und dort gilt fast alles anders als auf den drei Ortsteilfriedhöfen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz fünfzehn statt fünfundzwanzig Jahre. Zulässig sind ausschliesslich Urnenbeisetzungen, und zwar nur in biologisch abbaubaren Urnen, deren Abbaubarkeit nach Paragraf 8 Absatz 2 vor der Beisetzung nachzuweisen ist. Umbettungen sind nach Paragraf 10 überhaupt nicht möglich. Und anders als auf den Ortsteilfriedhöfen hebt hier die Stadt das Grab aus und verfüllt es wieder; Tarifstelle 4 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz verlangt dafür 120,00 Euro. Der Bestattungsbaum hat nach Paragraf 6 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz vier Baumgrabstellen, und das Nutzungsrecht an ihnen kann an verschiedene Nutzungsberechtigte vergeben werden; es wird für fünfzehn Jahre verliehen. 405,00 Euro auf fünfzehn Jahre sind 27,00 Euro im Jahr. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 3.1 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz ein Fünfzehntel je angefangenem Jahr, also genau diese 27,00 Euro. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 9 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz: "Der gewachsene und naturbelassene Waldfriedhof Beelitz darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern." Es folgt eine Liste von vier Verboten: keine Grabmale, Gedenksteine und baulichen Anlagen, keine Kränze, kein Grabschmuck und keine Grabbeigaben, keine Kerzen und Lampen, keine Anpflanzungen. Auch im oder auf dem Waldboden darf nichts verändert werden. Wo nichts angelegt werden darf, gibt es nichts zu pflegen; dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Auf Antrag bringt die Stadt ein Markierungsschild mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum am Baum an, und zwar nur sie: Eigene Kennzeichnungen sind unzulässig. Das Schild kostet nach Tarifstelle 3 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz 73,00 Euro und wird nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Stadt wieder entfernt. | 405,00 € | 120,00 € | 525,00 € | 15 | Anlage 1 Tarifstellen 1.1, 3.1 und 4 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz sowie Paragrafen 6, 7 und 9 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz |
| Stammbaum mit zwölf Baumgrabstellen im WaldfriedhofDer Familienbaum des Waldfriedhofs. Nach Paragraf 6 Absatz 3 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz hat ein Stammbaum zwölf Baumgrabstellen, das Nutzungsrecht wird nur an einen einzigen Nutzungsberechtigten verliehen, es beträgt fünfundzwanzig Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. 3.375,00 Euro sind 281,25 Euro je Grabstelle und 135,00 Euro im Jahr. Daneben kennt der Waldfriedhof eine Rechtsfigur, die im Bestand ungewöhnlich ist: die Zusicherung. Nach Paragraf 6 Absatz 4 kann sich jemand einen bestimmten Stammbaum für dreissig Jahre zusichern lassen, bevor jemand darin liegt; sie kostet nach Tarifstelle 2 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz 4.050,00 Euro. Paragraf 5 derselben Satzung rechnet sie später auf das Nutzungsrecht an, und zwar mit einem Dreissigstel der Zusicherungsgebühr je noch nicht in Anspruch genommenem Jahr. Die Rechenprobe zeigt, dass beide denselben Jahressatz tragen: 3.375 Euro auf fünfundzwanzig Jahre sind 135,00 Euro, 4.050 Euro auf dreissig Jahre ebenfalls genau 135,00 Euro. Die Zusicherung ist also nicht teurer, sondern nur länger. Der Waldfriedhof Beelitz hat eine eigene Friedhofssatzung und eine eigene Gebührensatzung, und dort gilt fast alles anders als auf den drei Ortsteilfriedhöfen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz fünfzehn statt fünfundzwanzig Jahre. Zulässig sind ausschliesslich Urnenbeisetzungen, und zwar nur in biologisch abbaubaren Urnen, deren Abbaubarkeit nach Paragraf 8 Absatz 2 vor der Beisetzung nachzuweisen ist. Umbettungen sind nach Paragraf 10 überhaupt nicht möglich. Und anders als auf den Ortsteilfriedhöfen hebt hier die Stadt das Grab aus und verfüllt es wieder; Tarifstelle 4 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz verlangt dafür 120,00 Euro. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 9 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz: "Der gewachsene und naturbelassene Waldfriedhof Beelitz darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern." Es folgt eine Liste von vier Verboten: keine Grabmale, Gedenksteine und baulichen Anlagen, keine Kränze, kein Grabschmuck und keine Grabbeigaben, keine Kerzen und Lampen, keine Anpflanzungen. Auch im oder auf dem Waldboden darf nichts verändert werden. Wo nichts angelegt werden darf, gibt es nichts zu pflegen; dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Auf Antrag bringt die Stadt ein Markierungsschild mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum am Baum an, und zwar nur sie: Eigene Kennzeichnungen sind unzulässig. Das Schild kostet nach Tarifstelle 3 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz 73,00 Euro und wird nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Stadt wieder entfernt. | 3.375,00 € | 120,00 € | 3.495,00 € | 25 | Anlage 1 Tarifstellen 1.2, 2, 3.2 und 4 der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz sowie Paragrafen 5, 6 und 9 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz |
Häufige Fragen zu Beelitz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Beelitz?
- In Beelitz sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 5,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Beelitz?
- Waldfriedhof Beelitz ist mit 2,5 ha der größte Friedhof in Beelitz. Er liegt 2,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Beelitz?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Beelitz gelten 25 Jahre für Alle Verstorbenen auf den Friedhöfen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen nach Paragraf 6 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beelitz, dazu 15 Jahre für Alle Beisetzungen im Waldfriedhof nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz, dazu 25 Jahre für Nutzungsrecht an einem Stammbaum im Waldfriedhof nach Paragraf 6 Absatz 3 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz, dazu 30 Jahre für Zusicherung eines Stammbaumes im Waldfriedhof nach Paragraf 6 Absatz 4 der Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz.
- Was kostet ein Grab in Beelitz?
- Ein Grab in Beelitz kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde mit 225,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz, Ortsrecht 20.8, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 18.04.2011, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung; sie hebt alle bis dahin gültigen Friedhofsgebührenordnungen und -satzungen auf. Ihr Paragraf 1 begrenzt den Geltungsbereich auf die Friedhöfe in den Ortsteilen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen. Fünfzehn Jahre alt und damit weit über der Grenze von drei Jahren.
- Wer ist für die Friedhöfe in Beelitz zuständig?
- Für die Friedhöfe in Beelitz ist Stadtverwaltung Beelitz zuständig, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Telefon 033204 3910. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Beelitz, die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beelitz, Ortsrecht 20.8 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 18.04.2011, in Kraft am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung; sie hebt alle bis dahin gültigen Friedhofsgebührenordnungen und -satzungen auf. Ihr Paragraf 1 begrenzt den Geltungsbereich auf die Friedhöfe in den Ortsteilen Fichtenwalde, Reesdorf und Wittbrietzen. Fünfzehn Jahre alt und damit weit über der Grenze von drei Jahren
- Friedhofssatzung der Stadt Beelitz, Ortsrecht 73.2 ohne Beschlussdatum im gelesenen Text, abgelegt in der 3. Auflage des Ortsrechts Beelitz; Quelle der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren, der vier Grabarten, der Pflegepflichten und des Satzes, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber Aufgabe des Nutzungsberechtigten ist
- Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz, Ortsrecht 20.9 Stand der Durchsicht 06.09.2026; eigener Tarif für den Bestattungswald mit Baumgrabstelle, Stammbaum, Zusicherung, Markierungsschild und einer Gebühr für das Ausheben und Verfüllen, die es auf den drei Ortsteilfriedhöfen nicht gibt
- Friedhofssatzung des Waldfriedhofes der Stadt Beelitz Stand der Durchsicht 06.09.2026; Ruhezeit fünfzehn Jahre, ausschliesslich Urnenbeisetzungen in biologisch abbaubaren Urnen mit Nachweis, Umbettungen unzulässig, jede Bearbeitung und jeder Schmuck der Grabstätten untersagt
- Satzungen und Rechtsgrundlagen der Stadt Beelitz Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt unter Friedhofssatzungen genau vier Stücke, die beiden Satzungen der Ortsteilfriedhöfe und die beiden des Waldfriedhofs. Eine Änderungssatzung zu einer der vier gibt es dort nicht. Die Seite führt ihre Liste in aufklappbaren Abschnitten und wurde deshalb über den Browser gelesen
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.