Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06635003
Alle 14 Friedhöfe in Bad Wildungen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05621 701409
- Stadt Bad Wildungen, Bauamt, Friedhofs- und Bestattungswesen
- 920,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 390,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
34537 Bad Wildungen
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre
Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Bad Wildungen nehmen zusammen 13,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bad Wildungen ist der größte mit 7,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.490 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 520 m entfernt, der entlegenste 10 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bad Wildungen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bad Wildungen, Bauamt, Friedhofs- und Bestattungswesen
Am Markt 134537 Bad Wildungen
05621 701409
- Sprechzeiten
- Montag und Mittwoch 8.00 bis 15.00 UhrDienstag und Freitag 8.00 bis 12.30 UhrDonnerstag 8.00 bis 17.00 UhrFür einen Besuch im Rathaus sollte eine telefonische Terminabsprache unter 05621 7010 vorausgehen
Die 14 Friedhöfe in Bad Wildungen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bad Wildungen | 7,7 ha | 520 m | 13 Anlagen, nächste 90 m | Hauptfriedhof, 200 mBus 1 | keine Angabe |
| Friedhof Braunau | 9.250 m² | 4,6 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Bad Wildungen-Braunau Kirche, 450 mBus 410 | keine Angabe |
| Friedhof Altwildungen | 9.190 m² | 900 m | 2 Anlagen, nächste 330 m | Am Habichtsfang, 30 m | keine Angabe |
| Friedhof Bergfreiheit | 7.840 m² | 8 km | keine erfasst | Bushaltestelle Bergfreiheit, 480 m | keine Angabe |
| Friedhof Odershausen | 5.570 m² | 3,7 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Odershausen Mitte, 480 mBus 410 | keine Angabe |
| Friedhof Mandern | 4.520 m² | 5,3 km | keine erfasst | Mandern, Bachstraße, 140 mBus 500 | christlich |
| Friedhof Frebershausen | 4.490 m² | 10 km | keine erfasst | Frebershausen, 210 mBus 512 | keine Angabe |
| Friedhof Armsfeld | 4.310 m² | 8,5 km | 5 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof, 40 m | keine Angabe |
| Friedhof Wega | 4.150 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Wega, Mitte, 60 mBus 500 | keine Angabe |
| Friedhof Hundsdorf | 3.520 m² | 7,3 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Hundsdorf, 130 mBus 520 | keine Angabe |
| Friedhof Reinhardshausen | 3.340 m² | 3,8 km | 4 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof, 80 mBus 1 | christlich |
| Friedhof Reitzenhagen | 3.060 m² | 1,6 km | 5 Anlagen, nächste 150 m | Mitte, 120 m | keine Angabe |
| Friedhof Hüddingen | 1.550 m² | 7,7 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Hüddingen, 200 m | christlich, evangelisch |
| Jüdischer Friedhof | 540 m² | 590 m | 2 Anlagen, nächste 200 m | Weinbergstraße, 180 m | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bad Wildungen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken (Hessen) | 13,5 km | 900,00 €Reihengrab20,00 € gespart | 575,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Wildungen (hier) | - | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Melsungen | 29,2 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre140,00 € gespart |
| Felsberg | 20,7 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Korbach | 24,6 km | 1.380,00 €Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr | 960,00 €Urnenreihengrab |
| Fritzlar | 10,5 km | 1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle |
| Frankenberg (Eder) | 23,9 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Bad Arolsen | 30,1 km | 1.593,00 €Erdreihengrabstätte | 992,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 30,1 km | 20,00 €in Borken (Hessen), 13,5 km entfernt | 140,00 €in Melsungen, 29,2 km entfernt |
Was ein Grab in Bad Wildungen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Wildungen, Ortsrecht G 04, in der Fassung vom 01.03.2021, nach Paragraf 9 in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab der Stadt. Der Preis besteht aus 360 Euro Nutzungsgebühr und 110 Euro Einebnungsgebühr, die nach dem Schlusssatz des Paragrafen 2 Absatz 5 bereits beim Erwerb des Nutzungsrechtes erhoben wird. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; ein Wiedererwerb ist nach Absatz 2 nicht möglich, wohl aber nach Absatz 4 eine einmalige Verlängerung um fünf Jahre zur weiteren Pflege, wenn es die Belegung zulässt. In jeder Reihengrabstätte dürfen nach Absatz 3 neben der Leiche zusätzlich zwei Urnen von Angehörigen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 1 nimmt von der Pflicht zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung nur die Rasen- und die Baumgrabstätten aus. | 470,00 € | 450,00 € | 920,00 € | 30 | Paragraf 2 Absätze 3 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragraf 15 der Friedhofssatzung |
| RasenreihengrabstättePflegefrei, weil Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung lautet: Alle Grabstätten, mit Ausnahme der Rasengrabstätten sowie der Baumgrabstätten, sind zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Die Pflicht des Paragrafen 30 Absatz 1 gilt ausdrücklich nur im Rahmen dieser Vorschrift, und Paragraf 31 Absatz 3 sagt, dass die Rasenpflege von der Friedhofsverwaltung ausgeführt wird. Zulässig ist nach Paragraf 18 Absatz 3 eine bodengleich verlegte Rasenplatte von 0,40 mal 0,40 Meter ohne aufgesetzte Buchstaben. Anders als beim gewöhnlichen Reihengrab ist eine Verlängerung ausgeschlossen: Paragraf 18 Absatz 2 sagt, nur das Nutzungsrecht an Rasenwahlgräbern sei verlängerbar. Der Aufschlag von 185 Euro gegenüber dem Reihengrab ergibt auf dreißig Jahre 6,17 Euro je Jahr. | 655,00 € | 450,00 € | 1.105,00 € | 30 | Paragraf 2 Absätze 3 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragrafen 18 und 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte für Kinder bis zu 5 JahrenDiese Grabstätte steht nur Verstorbenen bis zu fünf Jahren offen; Paragraf 2 Absatz 3 grenzt sie ausdrücklich gegen die Grabstätte für Personen über fünf Jahre ab. Auch die Bestattungsgebühr ist niedriger: Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d nennt für das Öffnen und Schließen des Kindergrabes 225 Euro statt 450 Euro. Die Ruhezeit ist mit dreißig Jahren dieselbe wie bei Erwachsenen, denn Paragraf 11 der Friedhofssatzung kennt für Kinder keine kürzere Frist. In die Nutzungsgebühr ist die Einebnungsgebühr von 110 Euro je Grabstelle eingerechnet, die Paragraf 2 Absatz 5 ohne Unterscheidung nach dem Alter erhebt. Nicht pflegefrei. | 250,00 € | 225,00 € | 475,00 € | 30 | Paragraf 2 Absätze 4 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung, Paragraf 15 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschrift, je GrabstelleDer Betrag gilt nach dem Wortlaut des Paragrafen 2 Absatz 1 für eine Grabstelle; eine mehrstellige Wahlgrabstätte kostet ein Vielfaches. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung vierzig Jahre und wird in der Regel erst bei der ersten Beisetzung vergeben; ein Vorabkauf ist nur zulässig, wenn die erwerbende Person das 70. Lebensjahr vollendet hat. Jede Wahlgrabstelle kann nach Absatz 3 mit einem Sarg und zwei Urnen oder mit nur vier Urnen belegt werden. Ohne Gestaltungsvorschrift heißt nach Paragraf 23, dass die Grabmale in Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen unterliegen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 die anteilige Grabstellengebühr, hier 21,75 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 14 Absatz 9 sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der gesamten Wahlgrabstätte. | 980,00 € | 450,00 € | 1.430,00 € | 40 | Paragraf 2 Absätze 1, 2 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragrafen 14 und 23 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift, je GrabstelleMit Gestaltungsvorschrift heißt, dass die Grabstätte in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegt. Dort schreibt Paragraf 22 der Friedhofssatzung Werkstoffe und Höchstmaße vor, etwa Stelen von 0,60 bis 1,30 Meter Höhe bei einstelligen Wahlgräbern, und verbietet Grababdeckungen aus Beton, Terrazzo, Teerpappe, Splitt und Kies. Die Einfassungen, Rasenkantensteine und Schrittplatten zwischen den Gräbern verlegt nach Paragraf 22 Absatz 3 Buchstabe a die Friedhofsverwaltung einheitlich und geländebündig. Nicht pflegefrei, und das ist die feine Unterscheidung: Paragraf 31 Absatz 3 weist zwar den Rasen zwischen den Gräbern der Friedhofsverwaltung zu, Absatz 1 desselben Paragrafen verlangt aber vom Nutzungsberechtigten eine Grundbepflanzung, die mindestens vier Fünftel der Grabstätte überdeckt. Rahmenpflege ist nicht Grabpflege. Die Verlängerung kostet anteilig 23,50 Euro je Jahr. | 1.050,00 € | 450,00 € | 1.500,00 € | 40 | Paragraf 2 Absätze 1, 2 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragrafen 22 und 31 der Friedhofssatzung |
| Familienwahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschrift, je GrabstelleDie Familienwahlgrabstätte ist in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung als eigene Grabart neben der gewöhnlichen Wahlgrabstätte aufgeführt, ein- und mehrstellig. Worin sie sich sonst unterscheidet, sagt die Satzung nicht; Paragraf 14 Absatz 3 vermerkt nur, dass Familienwahlgrabstätten mit und ohne Gestaltungsvorschriften unterschiedliche Größen haben. Der Preis ist gut das Doppelte der gewöhnlichen Wahlgrabstätte und gilt trotzdem nach dem Wortlaut des Paragrafen 2 Absatz 1 je Grabstelle. Die Verlängerung kostet anteilig 43,75 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 1.860,00 € | 450,00 € | 2.310,00 € | 40 | Paragraf 2 Absätze 1, 2 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung |
| Familienwahlgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift, je GrabstelleMit 1.880 Euro je Grabstelle ist das die höchste Nutzungsgebühr der Satzung, und sie ist auf den Cent das Doppelte der Wahlgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift. Für die Gestaltung gelten die erhöhten Anforderungen des Paragrafen 22 der Friedhofssatzung; bei mehrstelligen Wahlgräbern sind dort Stelen von 0,80 bis 1,30 Meter Höhe bei einer Mindeststärke von 0,16 Meter zugelassen. Nach Paragraf 20 Absatz 10 ist bei mehrstelligen Wahlgräbern mit der ersten Beisetzung die Einfassung entsprechend der Gesamtgröße des gewünschten Wahlgrabs herzustellen. Die Verlängerung kostet anteilig 47 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 31 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 1.990,00 € | 450,00 € | 2.440,00 € | 40 | Paragraf 2 Absätze 1, 2 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragrafen 22 und 31 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschrift, je GrabstellePflegefrei, weil Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Rasengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und Paragraf 31 Absatz 3 die Rasenpflege der Friedhofsverwaltung zuweist. Die Rechenprobe stützt es: Der Aufschlag von 560 Euro gegenüber dem Wahlgrab ohne Gestaltungsvorschrift ergibt auf vierzig Jahre genau 14,00 Euro je Jahr, einen glatten Jahressatz in der Größenordnung der 11,00 Euro, die Paragraf 2 Absatz 5 für den Pflegeaufwand einer vorzeitig aufgegebenen Erdgrabstelle je Jahr verlangt. Zulässig ist nach Paragraf 18 Absatz 3 eine bodengleich verlegte Rasenplatte, bei einstelligen Gräbern 0,40 mal 0,40 Meter, bei mehrstelligen 1,00 mal 0,60 Meter. Das Rasenwahlgrab ist nach Paragraf 18 Absatz 2 die einzige Rasengrabart, deren Nutzungsrecht verlängert werden kann; die Verlängerung kostet anteilig 35,75 Euro je Jahr. | 1.540,00 € | 450,00 € | 1.990,00 € | 40 | Paragraf 2 Absätze 1, 2 und 5 sowie Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragrafen 18 und 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei UrnenDas günstigste Grab der Stadt überhaupt: 220 Euro Nutzung und 170 Euro Beisetzung. Der Tarif nennt bis zu zwei Urnenbeisetzungen und zwanzig Jahre Nutzung, und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung bestätigt beides; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an, und die Ruhefrist von zwanzig Jahren muss für jede Urne gewahrt bleiben. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach demselben Absatz nur im Ausnahmefall möglich; daneben greift über Paragraf 16 Absatz 4 die einmalige Verlängerung um fünf Jahre nach Paragraf 15 Absatz 4. Die Maße einer Urnenreihengrabstätte sind laut Belegungsplan unterschiedlich. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 1 nimmt nur Rasen- und Baumgrabstätten von der Bepflanzungspflicht aus. | 220,00 € | 170,00 € | 390,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Urnenrasenreihengrabstätte für eine UrnePflegefrei, weil Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung ausnimmt und Paragraf 31 Absatz 3 die Rasenpflege der Friedhofsverwaltung zuweist. Der Tarif lässt anders als beim Urnenreihengrab nur eine Urnenbeisetzung zu, kostet aber 155 Euro mehr; ein Vergleich der beiden Zeilen taugt deshalb nicht als Pflegeprobe. Zulässig ist nach Paragraf 18 Absatz 3 eine bodengleich verlegte Rasenplatte von 0,40 mal 0,40 Meter ohne aufgesetzte Buchstaben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 2 zwanzig Jahre und ist nicht verlängerbar; verlängerbar ist dort allein das Rasenwahlgrab. | 375,00 € | 170,00 € | 545,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 3 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragrafen 18 und 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung vierzig Jahre, doppelt so lange wie die Ruhezeit einer Asche, und die Grabstätte nimmt bis zu vier Urnen auf; die Beisetzungsgebühr von 170 Euro fällt je Urne an. Für die Gestaltung lässt Paragraf 22 Absatz 4 Buchstabe c Stein-, Holz-, Glas- und Metallzeichen bis zu einem Meter Höhe und liegende Platten bis 0,40 mal 0,40 Meter zu. Nach Ablauf der Ruhezeit und Erlöschen des Nutzungsrechtes ist die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 16 Absatz 5 berechtigt, die Aschenurnen zu entfernen und die Asche an geeigneter Stelle des Friedhofes der Erde zu übergeben. Nicht pflegefrei. Einen Satz für die Verlängerung nennt die Gebührensatzung nur in Paragraf 2 Absatz 2 und damit nur für die Erdwahlgräber. | 580,00 € | 170,00 € | 750,00 € | 40 | Paragraf 3 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Baumgrabstätte für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Pflegefrei, weil Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung neben den Rasengrabstätten ausdrücklich auch die Baumgrabstätten von der Pflicht ausnimmt, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Paragraf 17 Absatz 7 verbietet zudem das Ablegen von Blumenschmuck, Schalen, Figuren und Ähnlichem; es gibt also nichts zu pflegen. Die Beisetzung darf nach Absatz 1 nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen, Überurnen sind nicht gestattet, und Paragraf 9 Absatz 3 nimmt die Baumgrabstätten von der sonst erlaubten Verwendung von Überurnen ausdrücklich aus. Das Einzelgrab misst 0,50 mal 0,50 Meter; zulässig ist eine unpolierte Rasenplatte aus Naturstein von 0,50 mal 0,40 Meter ohne aufgesetzte Buchstaben. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 nur bei Doppelgrabstätten möglich, und der Erwerb ist nach Absatz 8 nur anlässlich eines Todesfalles zulässig. | 350,00 € | 170,00 € | 520,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 4 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragrafen 17 und 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Baumgrabstätte für zwei UrnenPflegefrei aus demselben Grund wie das Baumeinzelgrab: Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Baumgrabstätten von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Der Preis ist auf den Cent das Doppelte des Einzelgrabes, die Beisetzungsgebühr von 170 Euro fällt je Urne an. Das Doppelgrab misst nach Paragraf 17 Absatz 5 einen Meter mal 0,50 Meter. Es ist die einzige Baumgrabart, deren Nutzungsrecht verlängert werden kann, und auch das nur zu einem Zweck: Paragraf 17 Absatz 3 lässt die Verlängerung ausschließlich zur Beisetzung der zweiten Urne unter Einhaltung der Mindestruhezeit zu. Einen Gebührensatz für diese Verlängerung nennt die Gebührensatzung nicht. | 700,00 € | 170,00 € | 870,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 4 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragrafen 17 und 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Waldgrabstätte im Ruhehain für eine UrneDer Ruhehain ist nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung ein eigener Friedhof der Stadt. Waldgrabstätten sind nach Paragraf 17a Absatz 1 Urnengrabstätten im Wurzelbereich registrierter Bestattungsbäume, und es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Urnen verwendet werden. Sie sind nicht reservierbar; erst mit einer Beisetzung können nach Absatz 4 bis zu sechs Grabstätten an einem gewünschten Baum erworben werden. Nach Absatz 6 dürfen dort auch Verstorbene beigesetzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Bad Wildungen hatten. Grabmale und Grabschmuck sind nach Absatz 7 dauerhaft nicht zulässig; ein Namensschild an der Nummernstele des Baumes gibt es auf Wunsch gegen 40 Euro. Trotzdem führen wir die Grabart nicht als pflegefrei: Die Ausnahme des Paragrafen 20 Absatz 1 nennt die Baumgrabstätten und nicht die Waldgrabstätten, und die Satzung hält beide sonst auseinander. Zur Pflege der Waldgrabstätte sagt keine der beiden Satzungen etwas. | 500,00 € | 170,00 € | 670,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 5 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragraf 17a der Friedhofssatzung |
| Waldgrabstätte im Ruhehain bei Erwerb von zwei bis sechs Grabstätten, je GrabstätteWer an einem Baum zwei bis sechs Waldgrabstätten erwirbt, zahlt je Grabstätte 600 Euro statt 500 Euro, bekommt dafür aber vierzig statt zwanzig Jahre Nutzungsrecht und die Möglichkeit der Verlängerung; so sagt es Paragraf 17a Absatz 5 der Friedhofssatzung, und der Tarif setzt in Klammern hinzu, die Zahl der Urnenbeisetzungen richte sich nach der Zahl der erworbenen Grabstätten. Über die Zahl der an einem Baum zulässigen Waldgrabstätten entscheidet nach Absatz 2 die Friedhofsverwaltung im Einzelfall anhand der örtlichen Gegebenheiten. Ein Baum darf nach Absatz 9 nur aus Gründen der Verkehrssicherheit oder bei wesentlicher Beschädigung entfernt werden, und dann folgt eine Ersatzpflanzung oder der Verbleib eines Reststammes. Nicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die einzelne Waldgrabstätte. | 600,00 € | 170,00 € | 770,00 € | 40 | Paragraf 3 Absatz 5 und Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung, Paragraf 17a Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Bad Wildungen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bad Wildungen?
- In Bad Wildungen sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 13,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bad Wildungen?
- Friedhof Bad Wildungen ist mit 7,7 ha der größte Friedhof in Bad Wildungen. Er liegt 520 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bad Wildungen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bad Wildungen gelten 30 Jahre für Leichen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bad Wildungen?
- Ein Grab in Bad Wildungen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen mit 390,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Wildungen, Ortsrecht G 04, in der Fassung vom 01.03.2021, nach Paragraf 9 in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bad Wildungen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bad Wildungen ist Stadt Bad Wildungen, Bauamt, Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen, Telefon 05621 701409. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bad Wildungen, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Wildungen, Ortsrecht G 04 in der Fassung vom 01.03.2021, nach Paragraf 9 in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung
- Friedhofssatzung der Stadt Bad Wildungen, Ortsrecht 06 in der Fassung vom 01.03.2021, nach Paragraf 39 in Kraft am Tage nach ihrer Veröffentlichung, setzt die Friedhofssatzung vom 07.01.2012 außer Kraft
- Stadt Bad Wildungen, Satzungen Stand 05.09.2026, 44 Satzungen, darunter genau eine Friedhofssatzung und eine Friedhofsgebührensatzung ohne Nachtrag, daneben mehrere Satzungen mit dem Vermerk gültig ab 01.01.2026
- Stadt Bad Wildungen, Bürgerinfoportal des Sitzungsdienstes Session, Dokumentensammlung Satzung Stand 04.09.2026, 57 Sätze; die beiden Friedhofsdateien sind mit denen des Ortsrechts bytegleich
- Stadt Bad Wildungen, Friedhofs- und Bestattungswesen mit beiden Gebührentabellen und den Ansprechpartnerinnen Stand 05.09.2026, alle fünfzehn Beträge stimmen zeichengleich mit dem unterschriebenen PDF überein
- Stadt Bad Wildungen, Öffnungszeiten der Ämter Stand 05.09.2026, Sprechzeiten des Bauamtes und Bitte um telefonische Terminabsprache
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.