Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06632003
Alle 14 Friedhöfe in Bebra
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06622 501-0
- Stadt Bebra, Magistrat als Friedhofsverwaltung
- 2.069,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 554,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
36179 Bebra
Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre
Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Bebra nehmen zusammen 8,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bebra ist der größte mit 3,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.610 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 560 m entfernt, der entlegenste 7,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bebra rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bebra, Magistrat als Friedhofsverwaltung
Rathausmarkt 136179 Bebra
06622 501-0
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrMontag zusätzlich 14 bis 17.30 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 17 Uhr
Die 14 Friedhöfe in Bebra, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bebra | 3,3 ha | 1,3 km | 5 Anlagen, nächste 140 m | Bebra, Gärtnerei Dunst, 250 m | christlich |
| Friedhof Weiterode | 9.890 m² | 2 km | 2 Anlagen, nächste 100 m | Weiterode, Eisenbahnbrücke, 380 m | keine Angabe |
| Friedhof Breitenbach | 8.360 m² | 2 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Breitenbach, Adelsbergstraße, 390 m | keine Angabe |
| Friedhof Iba | 7.840 m² | 5,8 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Iba, Ortsmitte, 170 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Solz | 5.570 m² | 7,7 km | keine erfasst | Solz, Bergstraße, 80 m | evangelisch |
| Friedhof Gilfershausen | 4.220 m² | 3,2 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Gilfershausen, Pestalozzistraße, 170 m | christlich |
| Friedhof Asmushausen | 3.610 m² | 5,1 km | 10 Anlagen, nächste 30 m | Ortsmitte, 210 m | christlich |
| Friedhof Blankenheim | 2.670 m² | 3,9 km | keine erfasst | Blankenheim, DGH, 540 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Braunhausen | 2.290 m² | 4,6 km | keine erfasst | Braunhausen, 330 m | christlich |
| Friedhof Lüdersdorf | 2.230 m² | 2,2 km | 2 Anlagen, nächste 340 m | Lüdersdorf, 90 m | keine Angabe |
| Friedhof Imshausen | 1.820 m² | 5,5 km | keine erfasst | Imshausen, Solzer Straße, 390 m | keine Angabe |
| Alter Jüdischer Friedhof | 1.190 m² | 560 m | 20 Anlagen, nächste 200 m | Bebra, Wiesenweg, 330 m | jüdisch |
| Friedhof Rautenhausen | 890 m² | 6,9 km | keine erfasst | Rautenhausen, 340 m | keine Angabe |
| Trottenfriedhof | 440 m² | 5,2 km | keine erfasst | Imshausen, Wolfsbergstraße, 440 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bebra kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken (Hessen) | 36,9 km | 900,00 €Reihengrab1.169,00 € gespart | 575,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Hersfeld | 12,7 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre929,00 € gespart | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung |
| Melsungen | 25,1 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre919,00 € gespart | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre304,00 € gespart |
| Felsberg | 31,9 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres729,00 € gespart | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 5,5 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre709,00 € gespart | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Eschwege | 30,5 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte709,00 € gespart | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Bebra (hier) | - | 2.069,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre | 554,00 €Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre |
| Bad Salzungen | 35,3 km | 2.163,00 €Reihengrab, Erdgrab (1-stellig) | 762,00 €Reihengrab, Urnengrab (1-stellig) |
| Am meisten zu sparen | bis 36,9 km | 1.169,00 €in Borken (Hessen), 36,9 km entfernt | 304,00 €in Melsungen, 25,1 km entfernt |
Was ein Grab in Bebra kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.12.2022, ausgefertigt am 19.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, setzt die Gebührenordnung vom 30.08.2012 mit demselben Tag ausser Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 JahreDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und die Messlatte für alles andere: 1.149,00 Euro für die Überlassung auf die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren, dazu 920,00 Euro für das Ausheben und Schliessen des Grabes, zusammen 2.069,00 Euro. Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 gibt die Einzelgrabstätte der Reihe nach und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit ab und schliesst einen Wiedererwerb des Nutzungsrechts ebenso aus wie eine Verlängerung. Eine Vorsorge zu Lebzeiten ist bei dieser Grabart also nicht möglich; wer sie will, braucht die Grabstätte mit Nutzungsrecht. Das Grab misst nach Paragraf 10 Absatz 2 mindestens 0,90 Meter von der Erdoberfläche bis zur Sargoberkante, die Gräber sind nach Absatz 3 durch mindestens 0,25 Meter starke Erdwände getrennt. In jeder Einzelgrabstätte darf nach Paragraf 17 Absatz 2 nur eine Leiche beigesetzt werden, mit einer Ausnahme: Leichen von Kindern unter einem Jahr dürfen im Grab eines Erwachsenen bestattet werden, sofern ihre Ruhefrist die des Erwachsenen nicht übersteigt. Nach Absatz 3 können in den ersten fünf Jahren zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit für die Urnen entsprechend abgekürzt wird; jede kostet nach Paragraf 6 Absatz 7 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 dann 98,00 Euro. Das Abräumen eines Einzelgrabfeldes wird nach Paragraf 18 Absatz 2 einen Monat vorher öffentlich durch ein Hinweisschild auf dem Grabfeld bekannt gemacht, was im Vergleich zu den drei Monaten anderer Gemeinden knapp ist. Nicht pflegefrei. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Nutzungsberechtigten auf, und Absatz 8 verpflichtet sie zusätzlich, die Wege zwischen den Grabstätten sauber zu halten. Paragraf 33 setzt für die Herrichtung eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts und lässt die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach erfolgloser Fristsetzung abräumen, einebnen und einsäen. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt darüber hinaus, jede Grabstätte spätestens nach zwölf Monaten mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; von dieser Pflicht nimmt er nur die anonymen Urnengräber, die Baumurnengräber und die Rasengräber aus. Eine Grabpflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart im Tarif nicht vor. | 1.149,00 € | 920,00 € | 2.069,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 10 Absatz 5, 16 und 17 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Einzelgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, 25 JahreDas Kindergrab ist in Bebra weit gefasst: Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 richtet Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ein, während viele Gemeinden die Grenze beim fünften Lebensjahr ziehen. Mit 749,00 Euro Nutzungsgebühr und 670,00 Euro Bestattungsgebühr kostet es 1.419,00 Euro und damit 650,00 Euro weniger als das Grab für Erwachsene. Die Ruhezeit ist dieselbe wie dort, nämlich fünfundzwanzig Jahre; Paragraf 10 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verkürzt sie nur für Verstorbene bis zum vollendeten ersten Lebensjahr auf zwanzig Jahre, nicht für die ganze Altersgruppe des Kindergrabes. Paragraf 14 Absatz 2 lässt zwei zur gleichen Zeit in ihrem ersten Lebensjahr verstorbene Kinder oder eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter in einem Sarg beisetzen. Zwei weitere Beträge gehören in dieses Bild: Paragraf 5 Absatz 5 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 setzt für die Beisetzung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr in einer vorhandenen Grabstätte mit Nutzungsrecht eine Gebühr von nur 98,00 Euro an, und Paragraf 5 Absatz 7 erhebt für die Bestattung nicht anmeldepflichtiger Leibesfrüchte in einfacher fester Umhüllung überhaupt keine Gebühren. Bebra löst den Fall der Sternenkinder also über die Gebührenfreiheit und nicht über eine eigene Grabart. Nicht pflegefrei. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Nutzungsberechtigten auf, und Absatz 8 verpflichtet sie zusätzlich, die Wege zwischen den Grabstätten sauber zu halten. Paragraf 33 setzt für die Herrichtung eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts und lässt die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach erfolgloser Fristsetzung abräumen, einebnen und einsäen. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt darüber hinaus, jede Grabstätte spätestens nach zwölf Monaten mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; von dieser Pflicht nimmt er nur die anonymen Urnengräber, die Baumurnengräber und die Rasengräber aus. Eine Grabpflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart im Tarif nicht vor. | 749,00 € | 670,00 € | 1.419,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 10 Absatz 5 und 17 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Rasengrab für Erdbestattungen, 25 Jahre, Grabpflege durch die StadtDer teuerste Preis dieser Satzung, und er entsteht aus zwei Zeilen: 1.149,00 Euro für die Überlassung der Einzelgrabstätte nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 plus 1.704,00 Euro nach Absatz 2 für die Herstellung der Fundamente und für die Grabpflege, zusammen 2.853,00 Euro, dazu 920,00 Euro Bestattung, macht 3.773,00 Euro. Der Wortlaut lässt keinen Zweifel, dass beide Teile anfallen: Für die Anlegung eines Rasengrabes WIRD ZUSÄTZLICH zu der Gebühr nach Absatz 1 Buchstabe a eine Gebühr erhoben. Wer nur die erste Zeile liest, liegt um 60 Prozent zu niedrig. Rechnerisch kostet die Pflege damit 68,16 Euro im Jahr, und darin steckt auch die Herstellung der Fundamente, auf denen das Grabmal steht. Für das Rasengrab gelten nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 im Übrigen dieselben Regeln wie für die Einzelgrabstätte, also die Vergabe der Reihe nach im Todesfall, kein Wiedererwerb, keine Verlängerung und die Möglichkeit, in den ersten fünf Jahren bis zu zwei Urnen zusätzlich beizusetzen. Pflegefrei, und der Beleg ist doppelt. Erstens der Tarif selbst: Paragraf 5 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 nennt die Zusatzgebühr von 1.704,00 Euro wörtlich eine Gebühr für die Herstellung der Fundamente UND FÜR DIE GRABPFLEGE. Die Pflege ist damit eine bezifferte Leistung der Stadt und keine Auslegung. Zweitens die Friedhofssatzung: Paragraf 32 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 lautet, die Rasengräber würden als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung oder beauftragte Dritte gepflegt, und das beinhalte das Einsäen und das Auffüllen der Grabanlage mit Erde bei Bedarf. Paragraf 17 Absatz 5 verweist für die Pflege und Unterhaltung der Rasengräber ausdrücklich auf diesen Absatz. Eine Aufteilung wie in Kiel oder in Homberg (Efze), wo derselbe Absatz den Rasen der Verwaltung und einen Pflanzstreifen den Angehörigen zuweist, gibt es hier nicht: Der Absatz kennt keine Ausnahme für einen Teil der Fläche. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Rasengräber zusätzlich von der Pflicht aus, ein Grabmal und eine Grabeinfassung anzubringen. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft der Friedhofsgärtner oder ein gesonderter Dauergrabpflegevertrag kommt in keinem der beiden Dokumente vor. | 2.853,00 € | 920,00 € | 3.773,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 sowie Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 12 Absatz 1 Buchstabe e, 17 Absatz 5 und 32 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Grabstätte mit Nutzungsrecht für Erdbestattungen, je Grabstelle, 30 JahreDas Wahlgrab kostet 826,00 Euro mehr als die Einzelgrabstätte und gibt dafür fünf Jahre mehr Nutzungszeit, die Verlängerbarkeit und das Recht, weitere Angehörige beizusetzen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für dreissig Jahre, nur anlässlich eines Todesfalles und der Reihe nach; ein Rechtsanspruch auf den Erwerb besteht nicht. Bemerkenswert ist Paragraf 19 Absatz 4: Bei der Zuweisung ist der Personenkreis festzulegen, der in der Grabstätte bestattet werden soll, und eine spätere Erweiterung dieses Kreises ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer also die Grabstätte für sich und den Ehegatten anmeldet, kann später nicht ohne Weiteres ein Kind aufnehmen. Je Grabstelle sind eine Körperbestattung und zusätzlich bis zu vier Urnen zulässig (Absatz 3); eine weitere Körperbestattung geht nur über ein Tiefgrab, das nach Paragraf 5 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 einmalig 347,00 Euro kostet, nach Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d 1.106,00 Euro Bestattungsgebühr auslöst und nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 nur bei der Neuanlegung der Grabstätte genehmigt wird. Die Verlängerung nach Paragraf 5 Absatz 6 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 ist keine Verlängerung im gewöhnlichen Sinn, sondern ein Aufstocken: Sie greift nur, wenn die Ruhezeit einer neuen Beisetzung die Gesamtnutzungszeit überschreitet, und kostet dann 55,00 Euro je Jahr und Grabstelle. Eine Rückgabe ist nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit möglich, und wer vorher verzichtet, bekommt nach demselben Absatz nichts zurück. Auf dem Friedhof Weiterode gibt es diese Grabart nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c gar nicht. Nicht pflegefrei. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Nutzungsberechtigten auf, und Absatz 8 verpflichtet sie zusätzlich, die Wege zwischen den Grabstätten sauber zu halten. Paragraf 33 setzt für die Herrichtung eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts und lässt die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach erfolgloser Fristsetzung abräumen, einebnen und einsäen. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt darüber hinaus, jede Grabstätte spätestens nach zwölf Monaten mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; von dieser Pflicht nimmt er nur die anonymen Urnengräber, die Baumurnengräber und die Rasengräber aus. Eine Grabpflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart im Tarif nicht vor. | 1.975,00 € | 990,00 € | 2.965,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 19 und 20 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Urneneinzelgrab, 25 JahreDas günstigste nicht anonyme Urnengrab mit eigenem Grabmal: 591,00 Euro Nutzungsgebühr plus 125,00 Euro für das Ausheben und Schliessen, zusammen 716,00 Euro für fünfundzwanzig Jahre. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 lässt eine Urne unterirdisch und für die Dauer der Ruhezeit beisetzen und erlaubt eine zweite, wenn deren Ruhezeit die der ersten nicht übersteigt; die Ruhezeit der zweiten Urne kann dafür um bis zu fünf Jahre abgekürzt werden. Tiefgräber sind bei Urneneinzelgräbern ausgeschlossen. Die Plätze werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht vorgesehen. Auffällig ist der Abstand zur Urnengrabstätte mit Nutzungsrecht: Die kostet nur 134,00 Euro mehr, gibt dafür aber fünf Jahre mehr Nutzungszeit, Platz für bis zu vier Urnen und die Verlängerbarkeit. Wer die Wahl hat, zahlt für die schlechtere Grabart fast dasselbe. Nicht pflegefrei. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Nutzungsberechtigten auf, und Absatz 8 verpflichtet sie zusätzlich, die Wege zwischen den Grabstätten sauber zu halten. Paragraf 33 setzt für die Herrichtung eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts und lässt die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach erfolgloser Fristsetzung abräumen, einebnen und einsäen. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt darüber hinaus, jede Grabstätte spätestens nach zwölf Monaten mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; von dieser Pflicht nimmt er nur die anonymen Urnengräber, die Baumurnengräber und die Rasengräber aus. Eine Grabpflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart im Tarif nicht vor. | 591,00 € | 125,00 € | 716,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 2 und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 10 Absatz 5 und 21 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Urnengrabstätte mit Nutzungsrecht, 30 Jahre725,00 Euro Nutzungsgebühr und 125,00 Euro Beisetzung, zusammen 850,00 Euro. Paragraf 22 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für dreissig Jahre und für die unterirdische Beisetzung von BIS ZU VIER URNEN, was diese Grabart zur günstigsten Familienlösung der Stadt macht: Jede weitere Urne kostet nur noch die Beisetzungsgebühr von 125,00 Euro. Der Antrag kann erst nach Eintritt des Todes des ersten Bestattungsberechtigten gestellt werden, die Plätze werden der Reihe nach vergeben, und im Übrigen gelten die Vorschriften über die Grabstätten mit Nutzungsrecht entsprechend. Tiefgräber sind hier ausgeschlossen. Die Verlängerung nach Paragraf 6 Absatz 8 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 kostet 13,00 Euro je Jahr und greift wie bei den Erdgräbern nur, wenn die Ruhezeit einer neuen Urne die Gesamtnutzungszeit überschreitet. Nicht pflegefrei. Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Nutzungsberechtigten auf, und Absatz 8 verpflichtet sie zusätzlich, die Wege zwischen den Grabstätten sauber zu halten. Paragraf 33 setzt für die Herrichtung eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts und lässt die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach erfolgloser Fristsetzung abräumen, einebnen und einsäen. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt darüber hinaus, jede Grabstätte spätestens nach zwölf Monaten mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; von dieser Pflicht nimmt er nur die anonymen Urnengräber, die Baumurnengräber und die Rasengräber aus. Eine Grabpflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart im Tarif nicht vor. | 725,00 € | 125,00 € | 850,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragraf 22 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Baumurnengrab, Überlassung auf die Ruhezeit von 25 Jahren, Grabpflege durch die StadtWieder zwei Zeilen, wieder fallen beide an: 591,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 für die Überlassung auf die Ruhezeit plus 1.115,00 Euro nach Absatz 5 für die Herstellung und für die Grabpflege, zusammen 1.706,00 Euro, dazu 125,00 Euro Beisetzung. Das Baumurnengrab kostet damit 1.115,00 Euro mehr als das gewöhnliche Urneneinzelgrab, und der Unterschied ist genau die Pflegegebühr. Ein Grabfeld für Baumurnengrabstätten wird nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 auf ALLEN Friedhöfen der Stadt eingerichtet, nicht nur auf dem Hauptfriedhof; das ist für eine Stadt dieser Grösse ungewöhnlich. Die Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 28 sind streng: In einer Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, die Lage bestimmt die Friedhofsverwaltung, und innerhalb von sechs Monaten ist eine liegende Grabplatte aus Stein oder Granit anzubringen, bodengleich eingelassen, in einem dunklen Erdton oder Grauton, genau 0,40 mal 0,40 Meter gross und 0,06 Meter stark, mit nicht erhabener Schrift. Wer die Frist verstreichen lässt, bekommt die Platte im Wege der Ersatzvornahme durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb gesetzt und die Rechnung dafür. Loser Grabschmuck in Form von Sträussen und Kränzen darf nach der Beisetzung eine Woche liegen bleiben und ist dann zu entfernen. Für die Urnenbeisetzung ist nach Paragraf 25 Absatz 5 ausschliesslich eine biologisch abbaubare Aschekapsel und Schmuckurne zulässig. Pflegefrei, und der Beleg ist derselbe wie beim Rasengrab, nur an anderer Stelle. Paragraf 6 Absatz 5 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 nennt die Zusatzgebühr von 1.115,00 Euro eine Gebühr für die Herstellung UND FÜR DIE GRABPFLEGE. Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 legt die Pflegearbeit der Friedhofsverwaltung oder von ihr beauftragten Dritten auf, und Paragraf 28 Absatz 1 Buchstabe j sagt es noch einmal für das ganze Grabfeld: Die Grabgestaltung des Grabfeldes für Baumurnengräber erfolgt als Rasenfläche, diese Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung oder beauftragte Dritte gepflegt. Dazu kommen zwei Verbote, die in dieselbe Richtung zeigen: Paragraf 25 Absatz 3 untersagt das Ablegen von Grabschmuck, anderen Gegenständen und Bepflanzungen auf den Grabstätten, und Paragraf 28 Absatz 1 Buchstabe h zählt auf, was nicht zulässig ist, nämlich Vasen, Blumengestecke, Grabschalen, Blumenkästen, Pflanzkübel, Grablichter und Dekofiguren. Wo nichts stehen darf, ist auch nichts zu pflegen. Eine Einschränkung nennt Paragraf 25 Absatz 4 allerdings selbst: Ein Anspruch auf regelmässiges Mähen der Rasenfläche, auf das Schneiden der Bäume, Sträucher oder Pflanzen sowie auf das Entfernen von Wildwuchs besteht nicht. Die Pflicht der Angehörigen entsteht dadurch nicht wieder, denn eigenmächtiges Schneiden ist ihnen im selben Absatz untersagt. | 1.706,00 € | 125,00 € | 1.831,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 4 und Absatz 5 sowie Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 12 Absatz 1 Buchstabe f, 25 und 28 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Baumurnengrab mit Nutzungsrecht, 30 Jahre, Grabpflege durch die StadtDie Vorsorgevariante des Baumurnengrabes: 725,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 für den Erwerb des Nutzungsrechts plus 1.115,00 Euro nach Absatz 5 für Herstellung und Grabpflege, zusammen 1.840,00 Euro, dazu 125,00 Euro Beisetzung. Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 erklärt für diese Grabart die Vorschriften über die Urnengrabstätten mit Nutzungsrecht für entsprechend anwendbar, also dreissig Jahre Nutzungszeit und die Verlängerung nach Paragraf 6 Absatz 8 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 zu 13,00 Euro im Jahr. Der Abstand zur Fassung ohne Nutzungsrecht beträgt 134,00 Euro und ist derselbe wie zwischen Urneneinzelgrab und Urnengrabstätte mit Nutzungsrecht, was zeigt, dass die Stadt den Aufschlag für das Nutzungsrecht einheitlich kalkuliert. Ein Hinweis auf eine Eigenart der Satzung: Paragraf 25 hat zwei Absätze mit der Nummer (1), einen Verweis auf die Paragrafen 21 Absatz 1 und 22 und einen Satz über die Lage der Grabstätten. Das ist ein Zählfehler in der Ausfertigung und ändert am Inhalt nichts, macht aber jede Fundstellenangabe zu diesem Paragrafen mehrdeutig. Pflegefrei, und der Beleg ist derselbe wie beim Rasengrab, nur an anderer Stelle. Paragraf 6 Absatz 5 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 nennt die Zusatzgebühr von 1.115,00 Euro eine Gebühr für die Herstellung UND FÜR DIE GRABPFLEGE. Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 legt die Pflegearbeit der Friedhofsverwaltung oder von ihr beauftragten Dritten auf, und Paragraf 28 Absatz 1 Buchstabe j sagt es noch einmal für das ganze Grabfeld: Die Grabgestaltung des Grabfeldes für Baumurnengräber erfolgt als Rasenfläche, diese Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung oder beauftragte Dritte gepflegt. Dazu kommen zwei Verbote, die in dieselbe Richtung zeigen: Paragraf 25 Absatz 3 untersagt das Ablegen von Grabschmuck, anderen Gegenständen und Bepflanzungen auf den Grabstätten, und Paragraf 28 Absatz 1 Buchstabe h zählt auf, was nicht zulässig ist, nämlich Vasen, Blumengestecke, Grabschalen, Blumenkästen, Pflanzkübel, Grablichter und Dekofiguren. Wo nichts stehen darf, ist auch nichts zu pflegen. Eine Einschränkung nennt Paragraf 25 Absatz 4 allerdings selbst: Ein Anspruch auf regelmässiges Mähen der Rasenfläche, auf das Schneiden der Bäume, Sträucher oder Pflanzen sowie auf das Entfernen von Wildwuchs besteht nicht. Die Pflicht der Angehörigen entsteht dadurch nicht wieder, denn eigenmächtiges Schneiden ist ihnen im selben Absatz untersagt. | 1.840,00 € | 125,00 € | 1.965,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 3 und Absatz 5 sowie Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 12 Absatz 1 Buchstabe g, 25 und 28 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
| Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 JahreDas günstigste Grab der Stadt überhaupt: 429,00 Euro Nutzungsgebühr plus 125,00 Euro Beisetzung, zusammen 554,00 Euro für fünfundzwanzig Jahre. Es ist zugleich das einzige pflegefreie Grab Bebras, das WENIGER kostet als seine gewöhnliche Entsprechung: gegenüber dem Urneneinzelgrab spart es 162,00 Euro, während Rasengrab und Baumurnengrab teurer sind als die Gräber, aus denen sie hervorgehen. Der Grund ist, dass hier keine Zusatzgebühr für Herstellung und Pflege erhoben wird; die Stadt hat für das anonyme Feld offenbar so wenig Aufwand, dass sie ihn nicht gesondert berechnet. Es gibt diese Grabart nur auf dem Friedhof der Kernstadt Bebra, so ausdrücklich Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022; auf den sieben Friedhöfen der Stadtteile ist sie nicht zu haben. Eine zweite Urne kann nach Paragraf 24 Absatz 1 nicht beigesetzt werden. Die Friedhofsverwaltung bestimmt Ort und Zeitpunkt der Beisetzung und führt sie nach Absatz 2 unter Ausschluss der Angehörigen und sonstiger Personen der Reihe nach durch; wer dabei sein möchte, kann diese Grabart nicht wählen. Für dieses Grabfeld gibt es nach Paragraf 27 Absatz 3 keine Gestaltungsmöglichkeit. Pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 sagt es in zwei Sätzen: Das anonyme Grabfeld wird als Rasenfläche von der Stadt Bebra gepflegt. Eine Pflege durch Angehörige oder die Errichtung eines Grabmales ist nicht zulässig. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Absatz 3 lässt unzulässig abgelegten Grabschmuck von der Friedhofsverwaltung an die dafür vorgesehene Stelle verlegen. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die anonymen Urnengräber von der Pflicht zu Grabmal und Grabeinfassung aus. Anders als beim Rasen- und beim Baumurnengrab wird für die Pflege hier keine eigene Zusatzgebühr erhoben; sie steckt im Preis von 429,00 Euro. | 429,00 € | 125,00 € | 554,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 6 und Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022, Paragrafen 12 Absatz 1 Buchstabe h, 24 und 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bebra vom 15.12.2022 |
Häufige Fragen zu Bebra
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bebra?
- In Bebra sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bebra?
- Friedhof Bebra ist mit 3,3 ha der größte Friedhof in Bebra. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bebra?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bebra gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen, auf allen acht städtischen Friedhöfen nach Paragraf 10 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 15.12.2022, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 1. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 15.12.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Grabstätten mit Nutzungsrecht für Erdbestattungen nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 15.12.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnengrabstätten mit Nutzungsrecht nach Paragraf 22 der Friedhofssatzung vom 15.12.2022.
- Was kostet ein Grab in Bebra?
- Ein Grab in Bebra kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre mit 554,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.12.2022, ausgefertigt am 19.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, setzt die Gebührenordnung vom 30.08.2012 mit demselben Tag ausser Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bebra zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bebra ist Stadt Bebra, Magistrat als Friedhofsverwaltung zuständig, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Telefon 06622 501-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bebra, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bebra beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.12.2022, ausgefertigt am 19.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, setzt die Gebührenordnung vom 30.08.2012 mit demselben Tag ausser Kraft
- Friedhofssatzung der Stadt Bebra beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.12.2022, ausgefertigt am 19.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, setzt die Friedhofssatzung vom 18.09.2003 einschliesslich ihrer Änderungen ausser Kraft; liefert Geltungsbereich, Grabarten, Ruhezeiten, Nutzungszeiten sowie die Gestaltungs- und Pflegeregeln
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.