Bad Salzungen · Thüringen · AGS 16063003
Friedhofsgebühren in Bad Salzungen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Salzungen, vom 21.12.2020, beschlossen vom Stadtrat am 16.12.2020, bekannt gemacht in der Tageszeitung Freies Wort am 28.12.2020; nach Paragraf 4 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2021, zugleich Aufhebung der Friedhofsgebührensatzung Neufassung vom 26.10.2017. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bad Salzungen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bad Salzungen, Fachdienst Friedhofsverwaltung im Fachbereich Bürgerdienstleistungen.
- 762,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.842,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Reihengrab, Urnengrab (1-stellig), mit Beisetzung
Wahlgrab, Urnengrab (8-stellig), mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bad Salzungen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
3 Grabarten für die Erdbestattung in Bad Salzungen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, Erdgrab (1-stellig)Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Salzungen. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und nimmt nur eine Leiche auf; innerhalb der ersten fünf Jahre darf nach Absatz 2 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, sofern deren Ruhezeit die der Erdbestattung nicht überschreitet. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 2 ausgeschlossen, und Nummer 2.8 des Gebührenverzeichnisses berechnet Verlängerungen nur für die Wahlgräber. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 8 Satz 2 nimmt allein die Grabstätten nach den Paragrafen 17 bis 19 von der Pflicht des Nutzungsberechtigten aus, die Grabfläche anzulegen und instand zu halten. | 1.450,00 € | 713,00 € | 2.163,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.1 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Erdgrab (1-stellig)Bei der Wahlgrabstätte wird die Lage nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung gemeinsam mit dem Erwerber bestimmt, und das Nutzungsrecht lässt sich auf Antrag verlängern, sofern öffentliche Interessen oder friedhofsplanerische Belange nicht entgegenstehen. Nach Absatz 3 kann jede Wahlgrabstätte mit der Urne des Ehepartners, in der Regel mit bis zu drei Urnen nachbelegt werden. Nummer 2.8 des Gebührenverzeichnisses berechnet die Verlängerung nach denselben Sätzen 2.1 bis 2.7 und nennt keinen Jahresbetrag. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Absatz 8 Satz 2. | 1.500,00 € | 713,00 € | 2.213,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.1 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, KindergrabDas Gebührenverzeichnis führt das Kindergrab unter den Wahlgräbern und mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren, also der Ruhezeit für Erdbestattungen nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung; deshalb ist es hier als Erdgrab erfasst. Die Bestattungsgebühr ist mit 713,00 Euro nach Nummer 4.1 angesetzt, denn eine ermäßigte Erdbestattung für Kinder kennt das Gebührenverzeichnis nicht. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Absatz 8 Satz 2. | 1.050,00 € | 713,00 € | 1.763,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.2 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
8 Grabarten für die Urne in Bad Salzungen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, Urnengrab (1-stellig)Das günstigste Grab der Stadt überhaupt. Es nimmt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine Urne auf und wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Auf Antrag kann die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen nach Paragraf 12 Absatz 3 bis auf 15 Jahre verkürzt werden; was das an Gebühr ändert, sagt das Gebührenverzeichnis nicht. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 2 ausgeschlossen. Nicht pflegefrei, weil Paragraf 31 Absatz 8 Satz 2 nur die Paragrafen 17 bis 19 ausnimmt. | 560,00 € | 202,00 € | 762,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.2 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Urnengrab (4-stellig)Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit vier Urnenplätzen, nicht je Urne. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung können in ausgewiesenen Sonderlagen auch Nutzungsrechte für sechs oder acht Urnen verliehen werden; dafür stehen die Nummern 2.4 und 2.5. Vor jeder Nachbelegung ist nach Absatz 2 zu prüfen, ob die verbliebene Ruhezeit für die neue Urne reicht. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Absatz 8 Satz 2. | 1.080,00 € | 202,00 € | 1.282,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.3 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Urnengrab (6-stellig)Eine Sonderlage nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit sechs Urnenplätzen. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte, je Urnenplatz sind es 220,00 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Absatz 8 Satz 2. | 1.320,00 € | 202,00 € | 1.522,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.4 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Urnengrab (8-stellig)Die teuerste Grabart Bad Salzungens, eine Sonderlage nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit acht Urnenplätzen. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte, je Urnenplatz sind es 330,00 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Absatz 8 Satz 2. | 2.640,00 € | 202,00 € | 2.842,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.5 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Urnen-Partnergrab (2-stellig)Pflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Partnergräber sind Urnengrabstätten ohne individuelle Pflege, deren Anlage und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung übertragen werden; die Grabfelder werden als Bodendeckerpflanzbeete mit innenliegenden Grabmalen gestaltet. Paragraf 31 Absatz 8 Satz 2 nimmt die Grabstätten nach den Paragrafen 17 bis 19 ausdrücklich von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, und Absatz 4 weist die Grabfelder mit Bodendeckerpflanzungen der Friedhofsverwaltung zu. Der Betrag gilt für beide Urnenplätze zusammen. | 1.720,00 € | 202,00 € | 1.922,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.6 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Wahlgrab, Urnen-Rasengrab (2-stellig)Das günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofssatzung, der die Grabfelder mit Rasenansaat der Friedhofsverwaltung zum Anlegen und Pflegen zuweist, und nach Absatz 8 Satz 2, der die Grabstätten nach den Paragrafen 17 bis 19 von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausnimmt; Paragraf 17 sind die Rasengräber. Pflanzbeete werden nach Paragraf 17 Absatz 1 nicht angelegt, die Grabstätte darf mit einem liegenden Grabmal mit Pflegekante gekennzeichnet werden, und unkontrolliert abgelegter Blumenschmuck wird nach Absatz 2 entschädigungslos beseitigt. Der Betrag gilt für beide Urnenplätze zusammen. | 1.060,00 € | 202,00 € | 1.262,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 2.7 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage ohne NamensnennungEine Urnendaueranlage ohne individuelle Kennzeichnung nach Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 2, wonach die Gemeinschaftsanlagen von der Friedhofsverwaltung angelegt und instand gehalten werden, bestätigt durch Paragraf 31 Absatz 4 und Absatz 8 Satz 2. Es gibt keine Einzelgrabstelle zu pflegen; Sträuße und Gebinde dürfen nur an einer dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden. Nach Paragraf 18 Absatz 3 stehen solche Grabfelder auf allen Friedhöfen der Stadt zur Verfügung. Verlängerungen berechnet Nummer 2.8 nur nach den Sätzen 2.1 bis 2.7, für Nummer 3 nennt das Gebührenverzeichnis keinen Satz. | 1.080,00 € | 202,00 € | 1.282,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 3.1 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage mit NamensnennungDieselbe Urnendaueranlage wie Nummer 3.1, nach Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung jedoch mit Namensnennung; die 140,00 Euro Unterschied sind der Preis dafür. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 2, der Anlage und Instandhaltung der Friedhofsverwaltung zuweist, bestätigt durch Paragraf 31 Absatz 4 und Absatz 8 Satz 2. Für Nummer 3 nennt das Gebührenverzeichnis keinen Verlängerungssatz. | 1.220,00 € | 202,00 € | 1.422,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 3.2 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung |
18 weitere Gebühren in der Satzung von Bad Salzungen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung | 713,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.1 |
| Urnenbeisetzung | 202,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.2 |
| Ausbettung einer Urne | 102,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.3 |
| Benutzung der Trauerhalle am Stadtfriedhof Auf den Eichäckern, zwei Stunden | 250,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.1 |
| Benutzung der Trauerhalle Gumpelstadt, zwei Stunden | 150,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.2 |
| Benutzung der Trauerhalle Tiefenort, zwei Stunden | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.3 |
| Benutzung der Trauerhalle Frauensee oder Dönges, zwei Stunden | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.4 |
| Jede weitere angefangene Stunde in einer Trauerhalle | Berechnung nach den Sätzen der Nummern 5.1 bis 5.4, also 250,00 Euro am Stadtfriedhof, 150,00 in Gumpelstadt, 100,00 in Tiefenort sowie 80,00 in Frauensee und Dönges | Gebührenverzeichnis Nummer 5.5 |
| Benutzung des Andachtsraums am Stadtfriedhof oder in Langenfeld, zwei Stunden | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.6 |
| Nutzung der Kühlzelle | 50,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.7 |
| Räumung eines Grabmals, je angefangenen laufenden Meter | 77,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.1 |
| Räumung einer Einfassung, je angefangenen laufenden Meter | 15,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.2 |
| Errichtung einer Grabumrandung, je angefangenen laufenden Meter | 57,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.3 |
| Versand einer ausgebetteten Urne | 50,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 7.1 |
| Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für Nutzungsrechte, die schon vor dem Inkrafttreten dieser Satzung bestanden, je Jahr | 42,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 7.2 |
| Vorauszahlung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Restnutzungszeit eines bestehenden Nutzungsrechts | Auf Antrag in einer Summe zu entrichten, dann werden nur 80 Prozent der anfallenden Gebühr erhoben | Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verrechnungssatz für technisches Personal, je angefangene Viertelstunde | 11,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 7.3 |
| Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind | Erhebung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten Dritter und der Lohnkosten für technisches Personal je angefangene Viertelstunde | Paragraf 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Bad Salzungen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.663,00 €
Reihengrab, Erdgrab (1-stellig) in Bad Salzungen, über 25 Jahre, das sind 346,52 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Nummer 1.1 in Paragraf 3 der Friedhofsgebührensatzung | 1.450,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Nummer 4.1 | 713,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.163,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Salzungen. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und nimmt nur eine Leiche auf; innerhalb der ersten fünf Jahre darf nach Absatz 2 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, sofern deren Ruhezeit die der Erdbestattung nicht überschreitet. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 2 ausgeschlossen, und Nummer 2.8 des Gebührenverzeichnisses berechnet Verlängerungen nur für die Wahlgräber. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 8 Satz 2 nimmt allein die Grabstätten nach den Paragrafen 17 bis 19 von der Pflicht des Nutzungsberechtigten aus, die Grabfläche anzulegen und instand zu halten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Salzungen, vom 21.12.2020, beschlossen vom Stadtrat am 16.12.2020, bekannt gemacht in der Tageszeitung Freies Wort am 28.12.2020; nach Paragraf 4 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2021, zugleich Aufhebung der Friedhofsgebührensatzung Neufassung vom 26.10.2017. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Bad Salzungen offenlässt
- Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 42,00 Euro nach Nummer 7.2 ist bewusst nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Die Position gilt nach ihrem eigenen Wortlaut nur für die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung bestehenden Nutzungsrechte, also für Gräber aus der Zeit vor dem 01.01.2021, und Paragraf 3 Absatz 2 lässt genau diese Altfälle den Rest ihrer Nutzungszeit auf Antrag in einer Summe mit 80 Prozent ablösen. Auf ein heute erworbenes Grab fällt sie nicht an. Wer sie über die Nutzungszeit hochrechnete, käme beim Erdgrab auf 1.050,00 und beim Urnengrab auf 840,00 Euro zusätzlich.
- Die Bestattungsgebühr ist der einzige Satz, den das Gebührenverzeichnis je Form kennt: 713,00 Euro für die Erdbestattung nach Nummer 4.1 und 202,00 Euro für die Urnenbeisetzung nach Nummer 4.2. Zuschläge für Samstage oder für Bestattungen außerhalb der üblichen Zeiten nennt die Satzung nicht. Die Benutzung der Trauerhalle steht getrennt unter Nummer 5 und ist deshalb nicht eingerechnet.
- Der Betrag je Grabart deckt die gesamte Nutzungszeit ab, denn nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung entsprechen die Nutzungszeiten den Ruhezeiten: 25 Jahre bei Erdbestattungen, 20 Jahre bei Urnen. Ein eigener Satz für ein einzelnes Jahr Verlängerung fehlt. Nummer 2.8 sagt nur, dass Verlängerungsgebühren entsprechend den Sätzen 2.1 bis 2.7 berechnet werden, verlangt für eine weitere Nutzungszeit also denselben Betrag wie für den Ersterwerb. Für die Reihengräber nach Nummer 1 gibt es keine Verlängerung, weil Paragraf 12 Absatz 2 sie ausschließt, und für die Urnengemeinschaftsanlagen nach Nummer 3 nennt das Gebührenverzeichnis keinen Satz.
- Paragraf 17 der Friedhofssatzung kennt Rasengräber für Erdbestattungen und für Urnen, das Gebührenverzeichnis führt unter Nummer 2.7 aber nur das zweistellige Urnen-Rasengrab. Für ein Erd-Rasengrab nennt die Satzung keinen Betrag; es ist deshalb nicht erfasst. Damit gibt es in Bad Salzungen kein pflegefreies Erdgrab.
- Die Vorstellung des Fachdienstes Friedhofsverwaltung im Amtsblatt Nr. 1/2026 vom 06.02.2026 nennt neben Reihen-, Wahl- und Partnergräbern auch Baumbestattungen. Eine solche Grabart steht weder im Verzeichnis der Grabarten nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung noch mit einem eigenen Betrag im Gebührenverzeichnis. Sie ist deshalb nicht erfasst.
- Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen kann nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung auf Antrag bis auf 15 Jahre verkürzt werden. Ob und um wie viel sich die Gebühr dann mindert, sagt das Gebührenverzeichnis nicht; erfasst ist deshalb durchgehend der Betrag für die volle Nutzungszeit von 20 Jahren.
- Das Kindergrab nach Nummer 2.2 ist als nur für Kinder bestimmt geführt, obwohl die Friedhofssatzung diese Grabart nicht regelt. Paragraf 14 Absatz 2 zählt sie nicht auf, und eine Altersgrenze nennt keine der beiden Satzungen. Der einzige Beleg ist die Bezeichnung im Gebührenverzeichnis selbst. Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofssatzung regelt fehlgeborene Kinder und Leibesfrüchte gesondert: Sie werden in einer Gemeinschaftsanlage beigesetzt, Totgeborene können dort auf Antrag eines Elternteils beigesetzt werden. Einen eigenen Betrag dafür nennt das Gebührenverzeichnis nicht.
- Paragraf 1 der Friedhofssatzung von 2019 zählt acht städtische Friedhöfe auf: Stadtfriedhof Auf den Eichäckern, Husenfriedhof, Langenfeld, Kaltenborn, Tiefenort, Dönges, Frauensee und Ettenhausen an der Suhl. Der Fachdienst Friedhofsverwaltung nennt in seiner Vorstellung im Amtsblatt Nr. 1/2026 elf Friedhöfe und führt zusätzlich Etterwinden, Gumpelstadt, Möhra und Witzelroda auf; das Gebührenverzeichnis kennt unter Nummer 5.2 eine Trauerhalle in Gumpelstadt. Welcher Geltungsbereich heute gilt, ist aus den veröffentlichten Satzungen nicht zu klären.
- Als Anschrift ist die Ratsstraße 2 angegeben, die Hauptanschrift der Stadtverwaltung. Einen eigenen Postweg für die Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Nach dem Amtsblatt Nr. 1/2026 sitzt der Fachdienst tatsächlich am Stadtfriedhof Auf den Eichäckern in Wildprechtroda und zieht Ende 2026 in das neue Bürgerdienstleistungszentrum am Entleich um.
- Die geltende Fassung ist von 2020 und damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde am 05.09.2026 in der alphabetischen Satzungsübersicht des Ortsrechts, die zum Friedhofswesen nur die beiden erfassten Dateien führt, und in allen vierundzwanzig Amtsblättern der Jahrgänge 2023 bis 2026, die die Stadt online hält, zuletzt Nr. 4/2026 vom 21.08.2026. Eine Änderungssatzung gibt es dort nicht; der Haushaltsausblick in Nr. 1b/2024 vom 16.02.2024 hält ausdrücklich fest, dass die Friedhofsgebühren unverändert bleiben.
Friedhöfe in Bad Salzungen und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in Bad SalzungenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ronnenberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moormerland6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wipperfürth9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Westf.)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Petershagen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karben10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dillenburg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Rappenau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weinheim9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Salzungen vom 21.12.2020, beschlossen vom Stadtrat am 16.12.2020, bekannt gemacht in der Tageszeitung Freies Wort am 28.12.2020; nach Paragraf 4 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2021, zugleich Aufhebung der Friedhofsgebührensatzung Neufassung vom 26.10.2017
- Friedhofssatzung der Stadt Bad Salzungen, Neufassung vom Stadtrat am 23.10.2019 beschlossen, am 17.12.2019 ausgefertigt und am 20.12.2019 in der Tageszeitung Freies Wort bekannt gemacht; sie trägt in Paragraf 12 die Ruhe- und Nutzungszeiten, in Paragraf 14 das Verzeichnis der Grabarten, in den Paragrafen 15 bis 20 die einzelnen Grabarten und in Paragraf 31 die Pflegeregel
- Ortsrecht der Stadt Bad Salzungen, Stichwort Friedhofssatzung und Gebührensatzung Stand 05.09.2026; die alphabetische Satzungsübersicht führt genau die beiden oben genannten Dateien und keine Änderungssatzung zum Friedhofswesen
- Amtsblatt für Bad Salzungen und Ortsteile, Jahrgänge 2023 bis 2026 alle vierundzwanzig veröffentlichten Ausgaben durchgesehen, zuletzt Nr. 4/2026 vom 21.08.2026; keine Änderungssatzung zu den Friedhofsgebühren, dafür im Haushaltsausblick der Ausgabe Nr. 1b/2024 vom 16.02.2024 der ausdrückliche Satz, die Gebühren für Kindertagesstätten und Friedhof blieben unverändert
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.