Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06634003
Alle 15 Friedhöfe in Felsberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05662 502-28
- Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung
- 1.340,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 580,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 15
- Friedhöfe mit Namen
34587 Felsberg
Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres
Urnenwahlgrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 15 Friedhöfe in Felsberg nehmen zusammen 7,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Gensungen ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.530 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 410 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 15 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 15 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 15 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind konfessionsfreie, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Felsberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung
Vernouillet-Allee 134587 Felsberg
05662 502-28
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Die 15 Friedhöfe in Felsberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Gensungen | 1,5 ha | 1,4 km | 14 Anlagen, nächste 90 m | Griesweg, 320 mBus 400 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 1,1 ha | 540 m | 2 Anlagen, nächste 60 m | Haus St. Valentin, 70 mBus 400 | keine Angabe |
| Friedhof Neuenbrunslar | 7.210 m² | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Neuenbrunslar, 400 m | konfessionsfrei |
| Friedhof Niedervorschütz | 5.390 m² | 3 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Dorfgemeinschaftshaus, 220 m | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 4.860 m² | 410 m | 3 Anlagen, nächste 170 m | Haus St. Valentin, 120 mBus 400 | keine Angabe |
| Friedhof Wolfershausen | 4.750 m² | 5,5 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Wolfershausen, 310 m | keine Angabe |
| Friedhof Böddiger | 4.150 m² | 2 km | keine erfasst | Böddiger, 180 m | konfessionsfrei |
| Friedhof Lohre | 3.530 m² | 2,9 km | keine erfasst | Lohre, 440 mBus 400 | keine Angabe |
| Friedhof Melgershausen | 3.390 m² | 5 km | keine erfasst | Melgershausen, 280 mBus 400, Bus 442 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Hesserode | 3.150 m² | 4,6 km | keine erfasst | Hesserode, 240 m | keine Angabe |
| Friedhof Hilgershausen | 2.890 m² | 4,9 km | keine erfasst | Im Iller, 160 m | keine Angabe |
| Friedhof Beuern | 2.560 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 240 m | Beuern, 180 mBus 400 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Heßlar | 2.390 m² | 4,4 km | keine erfasst | Heßlar, 180 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Altenbrunslar | 2.200 m² | 4 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Felsberg-Altenbrunslar, 280 mZug RB 39, Zug RE98 | konfessionsfrei |
| Jüdischer Friedhof Felsberg | 960 m² | 420 m | 3 Anlagen, nächste 150 m | Siedlung, 230 mBus 400 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Felsberg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 38,2 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre564,00 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre177,00 € gespart |
| Borken (Hessen) | 13,6 km | 900,00 €Reihengrab440,00 € gespart | 575,00 €Urnenreihengrab5,00 € gespart |
| Bad Wildungen | 20,7 km | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre420,00 € gespart | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen190,00 € gespart |
| Bad Hersfeld | 35,8 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre200,00 € gespart | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung |
| Melsungen | 8,6 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre190,00 € gespart | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre330,00 € gespart |
| Felsberg (hier) | - | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 26,5 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Fritzlar | 10,2 km | 1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | 564,00 €in Witzenhausen, 38,2 km entfernt | 330,00 €in Melsungen, 8,6 km entfernt |
Was ein Grab in Felsberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Felsberg, Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Felsberg. Reihengrabstätten gibt es nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Felsberg und Gensungen, auf den zwölf übrigen Friedhöfen der Stadt nicht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nicht möglich. Die Nutzungszeit entspricht der Ruhefrist von 30 Jahren. | 540,00 € | 800,00 € | 1.340,00 € | 30 | Paragraf 8 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| Wahlgrabstelle für Verstorbene bis 5 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe a je Grabstelle und Jahr 12 Euro. | 300,00 € | 360,00 € | 660,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b |
| Wahlgrabstelle für Verstorbene über 5 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. In jeder Grabstelle sind nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung während der Nutzungszeit eine Erdbestattung und zwei Urnenbeisetzungen oder alternativ drei Urnenbeisetzungen zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe b je Grabstelle und Jahr 27 Euro. | 800,00 € | 800,00 € | 1.600,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| UrnenwahlgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Felsberg. Der Betrag gilt je Grabstätte, in der nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden können; die Beisetzungsgebühr von 160 Euro fällt je Urne an. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist damit länger als die Ruhefrist für Aschen von 25 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe c je Grabstätte und Jahr 15 Euro. | 420,00 € | 160,00 € | 580,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2 |
| Rasengrabstätte für Erdbestattungen, EinzelgrabstelleDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Felsberg. Nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung umfasst die Nutzungsgebühr die Kosten der Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege, und nach Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der Rasengräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabstätte wird nach Paragraf 25 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren abgegeben. Die Verlängerung bei Zweitbelegung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe a je Grabstelle und Jahr 40 Euro. | 1.800,00 € | 800,00 € | 2.600,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| Rasengrabstätte für Erdbestattungen, DoppelgrabstelleDer Betrag umfasst zwei Grabstellen und ist genau das Doppelte der Einzelgrabstelle. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Pflegefrei aus denselben Fundstellen wie die Einzelgrabstelle, Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung. | 3.600,00 € | 800,00 € | 4.400,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a |
| UrnenrasengrabstätteNach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen, es können bis zu zwei Aschenurnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung bei Zweitbelegung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe b je Jahr 20 Euro. | 720,00 € | 160,00 € | 880,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2 |
| Urnenrasengrabstätte im UrnengemeinschaftsgrabfeldEines der beiden günstigsten pflegefreien Urnengräber in Felsberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung für 25 Jahre zur Beisetzung einer einzigen Urne abgegeben; ein individuelles Grabzeichen ist nicht möglich, die Namen werden an einem Denkmal oder einem Baum festgehalten. Gemeinschaftsgrabfelder gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe f nur auf den Friedhöfen Felsberg und Gensungen. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 Absatz 6 und Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 650,00 € | 160,00 € | 810,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2 |
| BaumurnenrasengrabstätteEines der beiden günstigsten pflegefreien Urnengräber in Felsberg. Nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung wird eine Urne im Wurzelbereich eines ausgewiesenen Baumes in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, das Nutzungsrecht läuft 25 Jahre und ist weder wiedererwerbbar noch verlängerbar. Paragraf 26 Absatz 7 stellt Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Stadt Felsberg zu. | 650,00 € | 160,00 € | 810,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2 |
Häufige Fragen zu Felsberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Felsberg?
- In Felsberg sind 15 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 7,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Felsberg?
- Friedhof Gensungen ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Felsberg. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Felsberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Felsberg gelten 30 Jahre für Leichen, Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Felsberg?
- Ein Grab in Felsberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstätte mit 580,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Felsberg, Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019.
- Wer ist für die Friedhöfe in Felsberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Felsberg ist Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung zuständig, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, Telefon 05662 502-28. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Felsberg, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Felsberg Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019
- Friedhofssatzung der Stadt Felsberg Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofssatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Felsberg, Verzeichnis der geltenden Satzungen abgerufen am 06.09.2026, führt beide Friedhofssatzungen als einzige Regelungen zum Friedhofswesen und je nur eine Datei
- Gremienportal der Stadt Felsberg, Volltextrecherche zu Friedhofsgebühren und Friedhofssatzung abgerufen am 06.09.2026, Beschluss beider Satzungen durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.02.2022 unter den Tagesordnungspunkten 1.7 und 1.8, letzter Vermerk zur Überarbeitung in den Niederschriften vom 18.04.2024 und 25.04.2024
- Friedhofsangelegenheiten und Bestattungen, Dienstleistungsseite der Stadt Felsberg mit dem Verzeichnis der vierzehn städtischen Friedhöfe abgerufen am 06.09.2026
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.