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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06634003

Alle 15 Friedhöfe in Felsberg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05662 502-28
Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung

34587 Felsberg

1.340,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres

580,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenwahlgrabstätte

15
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 15 Friedhöfe in Felsberg nehmen zusammen 7,3 ha ein

Kurz beantwortet

Felsberg hat 15 benannte Friedhöfe mit zusammen 7,3 ha. Der größte ist Friedhof Gensungen mit 1,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 410 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Felsberg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Gensungen ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.530 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 410 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 15 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 15 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 7 der 15 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind konfessionsfreie, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Felsberg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung

Vernouillet-Allee 1
34587 Felsberg
05662 502-28
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Felsberg im Netz

Die 15 Friedhöfe in Felsberg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Gensungen1,5 ha1,4 km14 Anlagen, nächste 90 mGriesweg, 320 mBus 400keine Angabe
Neuer Friedhof1,1 ha540 m2 Anlagen, nächste 60 mHaus St. Valentin, 70 mBus 400keine Angabe
Friedhof Neuenbrunslar7.210 m²4,4 km1 Anlagen, nächste 60 mNeuenbrunslar, 400 mkonfessionsfrei
Friedhof Niedervorschütz5.390 m²3 km2 Anlagen, nächste 140 mDorfgemeinschaftshaus, 220 mkeine Angabe
Alter Friedhof4.860 m²410 m3 Anlagen, nächste 170 mHaus St. Valentin, 120 mBus 400keine Angabe
Friedhof Wolfershausen4.750 m²5,5 km2 Anlagen, nächste 300 mWolfershausen, 310 mkeine Angabe
Friedhof Böddiger4.150 m²2 kmkeine erfasstBöddiger, 180 mkonfessionsfrei
Friedhof Lohre3.530 m²2,9 kmkeine erfasstLohre, 440 mBus 400keine Angabe
Friedhof Melgershausen3.390 m²5 kmkeine erfasstMelgershausen, 280 mBus 400, Bus 442christlich, evangelisch
Friedhof Hesserode3.150 m²4,6 kmkeine erfasstHesserode, 240 mkeine Angabe
Friedhof Hilgershausen2.890 m²4,9 kmkeine erfasstIm Iller, 160 mkeine Angabe
Friedhof Beuern2.560 m²3,8 km1 Anlagen, nächste 240 mBeuern, 180 mBus 400christlich, evangelisch
Friedhof Heßlar2.390 m²4,4 kmkeine erfasstHeßlar, 180 mchristlich, evangelisch
Friedhof Altenbrunslar2.200 m²4 km2 Anlagen, nächste 80 mFelsberg-Altenbrunslar, 280 mZug RB 39, Zug RE98konfessionsfrei
Jüdischer Friedhof Felsberg960 m²420 m3 Anlagen, nächste 150 mSiedlung, 230 mBus 400jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Felsberg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Witzenhausen38,2 km776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre564,00 € gespart403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre177,00 € gespart
Borken (Hessen)13,6 km900,00 €Reihengrab440,00 € gespart575,00 €Urnenreihengrab5,00 € gespart
Bad Wildungen20,7 km920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre420,00 € gespart390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen190,00 € gespart
Bad Hersfeld35,8 km1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre200,00 € gespart590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung
Melsungen8,6 km1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre190,00 € gespart250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre330,00 € gespart
Felsberg (hier)-1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres580,00 €Urnenwahlgrabstätte
Rotenburg an der Fulda26,5 km1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre
Fritzlar10,2 km1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle
Am meisten zu sparenbis 38,2 km564,00 €in Witzenhausen, 38,2 km entfernt330,00 €in Melsungen, 8,6 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Felsberg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Felsberg, Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Felsberg. Reihengrabstätten gibt es nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Felsberg und Gensungen, auf den zwölf übrigen Friedhöfen der Stadt nicht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nicht möglich. Die Nutzungszeit entspricht der Ruhefrist von 30 Jahren.540,00 €800,00 €1.340,00 €30Paragraf 8 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a
Wahlgrabstelle für Verstorbene bis 5 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe a je Grabstelle und Jahr 12 Euro.300,00 €360,00 €660,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b
Wahlgrabstelle für Verstorbene über 5 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. In jeder Grabstelle sind nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung während der Nutzungszeit eine Erdbestattung und zwei Urnenbeisetzungen oder alternativ drei Urnenbeisetzungen zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe b je Grabstelle und Jahr 27 Euro.800,00 €800,00 €1.600,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a
UrnenwahlgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Felsberg. Der Betrag gilt je Grabstätte, in der nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden können; die Beisetzungsgebühr von 160 Euro fällt je Urne an. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist damit länger als die Ruhefrist für Aschen von 25 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe c je Grabstätte und Jahr 15 Euro.420,00 €160,00 €580,00 €30Paragraf 9 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2
Rasengrabstätte für Erdbestattungen, EinzelgrabstelleDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Felsberg. Nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung umfasst die Nutzungsgebühr die Kosten der Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege, und nach Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der Rasengräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabstätte wird nach Paragraf 25 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren abgegeben. Die Verlängerung bei Zweitbelegung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe a je Grabstelle und Jahr 40 Euro.1.800,00 €800,00 €2.600,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a
Rasengrabstätte für Erdbestattungen, DoppelgrabstelleDer Betrag umfasst zwei Grabstellen und ist genau das Doppelte der Einzelgrabstelle. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Pflegefrei aus denselben Fundstellen wie die Einzelgrabstelle, Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung.3.600,00 €800,00 €4.400,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a
UrnenrasengrabstätteNach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen, es können bis zu zwei Aschenurnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung bei Zweitbelegung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe b je Jahr 20 Euro.720,00 €160,00 €880,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenrasengrabstätte im UrnengemeinschaftsgrabfeldEines der beiden günstigsten pflegefreien Urnengräber in Felsberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung für 25 Jahre zur Beisetzung einer einzigen Urne abgegeben; ein individuelles Grabzeichen ist nicht möglich, die Namen werden an einem Denkmal oder einem Baum festgehalten. Gemeinschaftsgrabfelder gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe f nur auf den Friedhöfen Felsberg und Gensungen. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührensatzung sowie Paragraf 25 Absatz 6 und Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung.650,00 €160,00 €810,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2
BaumurnenrasengrabstätteEines der beiden günstigsten pflegefreien Urnengräber in Felsberg. Nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung wird eine Urne im Wurzelbereich eines ausgewiesenen Baumes in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, das Nutzungsrecht läuft 25 Jahre und ist weder wiedererwerbbar noch verlängerbar. Paragraf 26 Absatz 7 stellt Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Stadt Felsberg zu.650,00 €160,00 €810,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung und Paragraf 6 Absatz 2
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Felsberg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Felsberg?
In Felsberg sind 15 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 7,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Felsberg?
Friedhof Gensungen ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Felsberg. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Felsberg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Felsberg gelten 30 Jahre für Leichen, Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Felsberg?
Ein Grab in Felsberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstätte mit 580,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Felsberg, Stand 25.02.2022, in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 01.07.2019.
Wer ist für die Friedhöfe in Felsberg zuständig?
Für die Friedhöfe in Felsberg ist Magistrat der Stadt Felsberg, Friedhofsverwaltung zuständig, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, Telefon 05662 502-28. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Felsberg, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.