Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06634022
Alle 14 Friedhöfe in Schwalmstadt
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06691 207-231
- Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt
- 2.690,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.400,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
34613 Schwalmstadt
Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene über 5 Jahre, 30 Jahre
Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 Jahre
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Schwalmstadt nehmen zusammen 9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Treysa ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.220 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 400 m entfernt, der entlegenste 6,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 13 von 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Schwalmstadt rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt
Wiederholdstraße 2434613 Schwalmstadt
06691 207-231
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 UhrMittwoch 8:30 bis 12:00 UhrDonnerstag 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 UhrFreitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Die 14 Friedhöfe in Schwalmstadt, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Treysa | 3,2 ha | 400 m | 20 Anlagen, nächste 60 m | Schwalmstadt - Treysa, Brauerei, 160 mBus 463, Bus 471, Bus 472, Bus 475 | christlich |
| Friedhof Ziegenhain | 1,1 ha | 3,6 km | 36 Anlagen, nächste 70 m | Schwalmstadt - Ziegenhain, Grundschule, 220 m | keine Angabe |
| Friedhof Niedergrenzebach | 7.530 m² | 4,7 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Niedergrenzebach, 230 mBus 470, Bus 471, Bus 476 | keine Angabe |
| Friedhof Wiera | 7.480 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Schwalmstadt - Wiera, Raiffeisen, 210 mBus 463 | keine Angabe |
| Friedhof Allendorf an der Landsburg | 4.770 m² | 4,7 km | keine erfasst | Brüder-Grimm-Schule, 180 m | keine Angabe |
| Friedhof Ascherode | 4.370 m² | 1,7 km | 1 Anlagen, nächste 350 m | Schwalmstadt - Ascherode, Am Brunnenplatz, 90 mBus 463, Bus 475, Bus 490, Bus 493 | keine Angabe |
| Hephata Friedhof | 4.220 m² | 1,1 km | 24 Anlagen, nächste 80 m | Schwalmstadt - Treysa, Hephata, 100 mBus 461, Bus 463, Bus 490 | keine Angabe |
| Friedhof Michelsberg | 3.780 m² | 6,6 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Dittershausen | 3.280 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Dittershausen, 320 mBus 460 | keine Angabe |
| Friedhof Rörshain | 2.910 m² | 5,6 km | keine erfasst | Rörshain, 330 mBus 493 | keine Angabe |
| Friedhof Rommershausen | 2.660 m² | 1,8 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Rommershausen, 370 m | keine Angabe |
| Friedhof Florshain | 2.430 m² | 3,7 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Schwalmstadt - Florshain, 160 mBus 461, Bus 463 | keine Angabe |
| Friedhof Frankenhain | 2.310 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 210 m | Schwalmstadt - Frankenhain, 490 mBus 461 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Treysa | 1.070 m² | 430 m | 22 Anlagen, nächste 120 m | Schwalmstadt - Treysa, Amtsgericht, 160 mBus 472 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Schwalmstadt kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken (Hessen) | 16,5 km | 900,00 €Reihengrab | 575,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Wildungen | 23,5 km | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Bad Hersfeld | 36,7 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung |
| Melsungen | 34,8 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre |
| Felsberg | 29,6 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 38,8 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Fritzlar | 25,1 km | 1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle |
| Frankenberg (Eder) | 31,6 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Am meisten zu sparen | bis 38,8 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Schwalmstadt kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene über 5 Jahre, 30 JahreDas gewöhnliche Erdgrab Schwalmstadts und mit 2.690,00 Euro das günstigste Erdgrab für Erwachsene. § 19 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt es anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit ab, und die Zuteilung der Grabplätze folgt nach Abs. 2 der zeitlichen Reihenfolge der Sterbefälle. Das Grab misst nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 2,20 mal 0,90 Meter bei mindestens 0,30 Meter Abstand, das fertige Grabbeet nach Abs. 3 je nach Friedhof 1,80 bis 2,10 Meter Länge bei 0,90 Meter Breite. Nach § 16 Abs. 2 dürfen mit Genehmigung zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, aber nur für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des dort Bestatteten und nur bei mindestens zehn Jahren Restruhezeit; die Ruhezeit der zusätzlichen Urne endet dann nach fünfzehn Jahren. Der Grabstein darf nach § 28 Ziffer 3 b höchstens 1,20 Meter hoch sein. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 1.400,00 € | 2.690,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene bis zu 5 Jahren, 30 JahreDas Kindergrab kostet dieselbe Grabnutzungsgebühr wie jedes andere Grab der Stadt; billiger ist allein die Bestattung, 770,00 statt 1.400,00 Euro. Auch die Ruhezeit ist mit dreissig Jahren dieselbe, denn § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 macht für Kinder keine Ausnahme. § 20 Abs. 1 Nr. 1 richtet eigene Einzelgräber für die Beisetzung Verstorbener im Alter bis zu fünf Jahren ein, die nach Abs. 2 Nr. 1 1,50 mal 0,80 Meter messen; das fertige Grabbeet ist nach Abs. 3 1,20 mal 0,60 Meter gross. Auf Kindergräbern darf das Grabmal nach § 28 Ziffer 3 a nur 0,60 Meter hoch sein, halb so hoch wie auf Erwachsenengräbern. § 16 Abs. 3 lässt zu, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Für dieses Grab hat die Verlängerung des Nutzungsrechts als einzige einen Rechtsanspruch: § 9 Abs. 5 gewährt ihn für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, zweimal um jeweils zehn Jahre. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 770,00 € | 2.060,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Einzelgrabstätte für Erdbestattungen als Wiesengrab, 30 JahreDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt, und es kostet keinen Cent mehr als das gewöhnliche Erdgrab daneben: Der Tarif kennt nur die Zeile je Einzelgrab für Personen über 8 Jahre, die der I. Nachtrag auf über 5 Jahre geändert hat, und unterscheidet Wiesen- und Nichtwiesengräber überhaupt nicht. Kenntlich gemacht wird das Grab nach § 28 Ziffer 4 a der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 durch eine einheitlich rotbraune Namenstafel aus Granit von 0,60 mal 0,40 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke, in die Name sowie Geburts- und Sterbedatum eingraviert werden. Diese Tafel ist Sache der Sorgepflichtigen und in keiner Tarifziffer enthalten. Grabschmuck darf nach § 35 Abs. 7 nicht abgelegt werden. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. | 1.290,00 € | 1.400,00 € | 2.690,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 b der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
| Doppelgrabstätte für Erdbestattungen, 30 JahreDas teuerste Grab Schwalmstadts, und der Aufpreis steckt allein in der Bestattung: 1.980,00 statt 1.400,00 Euro, und zwar nach § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die erste wie für jede weitere Bestattung. Die Grabnutzungsgebühr ist mit 1.290,00 Euro dieselbe wie beim Einzelgrab, und sie gilt nach § 5 Abs. 1 a je Doppelgrab und nicht je Grabstelle. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 behält das Doppelgrab Ehegatten und Lebenspartnern vor und lässt es nur anlässlich eines Todesfalles erwerben; der überlebende Teil erwirbt damit nach Abs. 2 das Recht auf die eigene Beisetzung. Verzichtet er darauf, werden ihm nach Abs. 4 fünfundzwanzig Prozent der entrichteten Gebühr erstattet. Abs. 5 lässt Ausnahmen für Lebensgefährten ab sechzig Jahren oder nach zwanzig Jahren gemeinsamen Haushalts zu, Abs. 6 für ein im selben Haushalt verstorbenes Kind über fünfunddreissig Jahren. Jede Grabstelle misst nach § 22 2,20 mal 0,90 Meter, das fertige Grabbeet ist 2,10 Meter breit. Vor der zweiten Beisetzung müssen die Sorgepflichtigen nach § 21 Abs. 7 Grabsteine, Einfassungen samt Fundamenten und Bepflanzung entfernen lassen. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 1.980,00 € | 3.270,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Sternenkindergrabstätte auf dem Friedhof Treysa, 30 JahreDie einzige Grabstätte der Stadt, für die keine Grabnutzungsgebühr erhoben wird: § 5 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung nennt je Grab für eine Totgeburt ausdrücklich 0,00 Euro. Zu zahlen bleiben allein 110,00 Euro Bestattungsgebühr, derselbe Satz wie für eine Urnenbeisetzung. § 26 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 hält dafür auf dem Friedhof Treysa ein zentrales Feld für Einzel- und Sammelbestattungen vor, für totgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht oder vor der 24. Schwangerschaftswoche sowie für Föten; es ist als Rasenfläche angelegt und trägt einen zentralen Gedenkstein mit Ablagefläche für Blumen und kleine Gegenstände. Pflegefrei ist es doppelt belegt: § 26 Abs. 2 sagt, die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmucks am Gedenkstein erfolge durch die Friedhofsverwaltung, und § 35 Abs. 7 führt das Feld unter den Grabfeldern, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. § 20 Abs. 4 sagt zusätzlich, dieses Gräberfeld werde wie das anonyme Gräberfeld behandelt; deshalb ist hier keine Verlängerung angesetzt. Für Totgeburten über 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche gilt die Regel nicht, sie werden nach § 3 Abs. 2 in einem gewöhnlichen Grab bestattet. | 0,00 € | 110,00 € | 110,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 26 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
| Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 JahreMit 1.400,00 Euro das günstigste Grab Schwalmstadts für Erwachsene, und der Grund ist die Beisetzungsgebühr: § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung nimmt für jede Urnenbeisetzung 110,00 Euro, ein Dreizehntel dessen, was eine Erdbestattung kostet. Die Grabnutzungsgebühr ist mit 1.290,00 Euro dieselbe wie bei jedem Erdgrab. § 23 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt das Urnengrab anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit ab; es misst nach Abs. 3 Nr. 1 0,60 mal 0,60 Meter, und das Grab wird nach § 9 Abs. 3 so tief ausgehoben, dass über der Urne mindestens 0,50 Meter Erde bleiben. Der Grabstein darf nach § 28 Ziffer 3 a höchstens 0,60 Meter hoch sein. Nach Ablauf der Ruhezeit darf die Friedhofsverwaltung die Urne nach § 25 entfernen und die Asche an geeigneter Stelle des Friedhofs der Erde übergeben. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Einfache Urnengrabstätte als Wiesengrab für eine Urne, 30 JahreDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt und zugleich das günstigste Grab überhaupt, gleichauf mit dem gewöhnlichen Urnengrab und dem anonymen: 1.290,00 Euro Nutzung und 110,00 Euro Beisetzung. Die Pflege kostet nichts extra, weil der Tarif für jede Grabart denselben Betrag nennt. Kenntlich gemacht wird das Grab nach § 28 Ziffer 4 b der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 durch eine einheitlich rotbraune Namenstafel aus Granit von 0,40 mal 0,30 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke; sie ist kleiner als die des Erdwiesengrabes und ebenfalls Sache der Sorgepflichtigen. § 23 Abs. 2 Nr. 2 führt das einfache Urnenwiesengrab als eigene Form neben dem einfachen Urnengrab. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 e der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
| Doppelte Urnengrabstätte für zwei Urnen, 30 JahreDie zweite Urnenstelle kostet nichts: Der Tarif nennt für das doppelte Urnengrab dieselben 1.290,00 Euro wie für das einfache, und § 23 Abs. 3 Nr. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt beiden dieselben Masse von 0,60 mal 0,60 Meter. Bezahlt wird nur die zweite Beisetzung mit weiteren 110,00 Euro. Der Preis dieses Grabes hat allerdings eine Folge, die im Tarif nicht steht: Nach § 9 Abs. 4 beginnt die Ruhezeit bei Doppel- und Urnengräbern am Tage der letzten Bestattung neu, und das führt automatisch zu einer Verlängerung des Nutzungsrechts gegen Zahlung der dann geltenden Gebühr. Wer die zweite Urne im zwanzigsten Jahr beisetzt, zahlt also zusätzlich zwanzig Jahre Verlängerung. Derselbe Absatz sagt, diese Gebühr sei auch dann zu zahlen, wenn die Nutzung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit aufgegeben wird. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Doppelte Urnengrabstätte als Wiesengrab für zwei Urnen, 30 JahreDie pflegefreie Form des doppelten Urnengrabes, in § 23 Abs. 2 Nr. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 als doppeltes Urnenwiesengrab geführt und in § 14 Abs. 1 g als doppelte Urnengrabstätte als Wiesengrab. Preislich ist sie von allen anderen Urnengräbern nicht zu unterscheiden. Die Namenstafel ist dieselbe wie beim einfachen Urnenwiesengrab, 0,40 mal 0,30 Meter aus rotbraunem Granit nach § 28 Ziffer 4 b. Auch hier gilt § 9 Abs. 4: Die zweite Beisetzung setzt die Ruhezeit neu in Gang und zieht die Verlängerungsgebühr von 43,00 Euro je Jahr nach sich. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 g der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
| Familienurnengrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 JahreVier Urnenplätze zum Preis von einem: Auch das Familienurnengrab kostet nach § 5 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung 1.290,00 Euro, und je Beisetzung kommen 110,00 Euro hinzu. Es ist damit die wirtschaftlichste Grabart der Stadt, 460,00 Euro Nutzung und Beisetzung je Urne bei voller Belegung. § 23 Abs. 3 Nr. 2 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt ihm 0,60 Meter Länge bei 1,20 Meter Breite, also die doppelte Breite des einfachen Urnengrabes. Achtung bei der Bestattungsgebühr: § 7 Abs. 1 a nennt unter der Überschrift Doppel- und Familiengräber 1.980,00 Euro, aber das ist die Zeile für Erdbestattungen; für Urnen gilt Buchstabe b mit 110,00 Euro je Beisetzung, ohne Unterschied nach der Grabart. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
| Anonymes Urnengrab im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 30 JahreDas anonyme Grab kostet in Schwalmstadt genau so viel wie jedes andere, 1.290,00 Euro Nutzung und 110,00 Euro Beisetzung; die Anonymität spart hier nichts. § 14 Abs. 1 i der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 hält die Felder nur auf zwei der sechs Friedhöfe vor, in Treysa und Ziegenhain. § 24 sagt, die Beisetzungsstelle werde nicht besonders gekennzeichnet und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld werde als einheitliche Rasenfläche angelegt, nach der Beisetzung werde die Stelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung kenntlich gemacht, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel sei nicht möglich, und Grabschmuck und Anpflanzungen seien nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart deshalb aus zwei Gründen: Es gibt keine ausgewiesene Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, und § 35 Abs. 7 führt das Feld unter denen, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Eine Verlängerung ist hier nicht angesetzt, weil die Stelle nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen ist und § 25 die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Ruhezeit berechtigt, die Urne zu entfernen und die Asche an geeigneter Stelle der Erde zu übergeben. Das ist eine Auslegung und steht in den Lücken. Mit dem Mass von 0,30 mal 0,30 Meter nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 ist es die kleinste Grabstätte der Stadt. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 24 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
| Baumgrabstätte auf dem Friedhof Treysa für ein bis zwei Urnen, 30 JahreDie einzige Grabart, die der I. Nachtrag von 2020 neu in den Tarif aufgenommen hat; die Fassung von 2015 kannte sie nicht. Angeboten wird sie nach § 14 Abs. 1 k der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 nur auf dem Friedhof Treysa. § 27 Abs. 1 lässt Aschenreste an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich beisetzen, und zwar ausschliesslich in einer biologisch abbaubaren Urne; nach Abs. 2 finden bis zu zwei Urnen Platz, die Fläche beträgt nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 0,36 Quadratmeter. Wird der Baum im Laufe des Nutzungsrechts beschädigt oder zerstört, ist die Friedhofsverwaltung nach Abs. 3 zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Gekennzeichnet wird die Grabstätte nach Abs. 4 durch einen im Umfeld des Baumes aufgestellten Gedenkstein mit einheitlich und fachmännisch angebrachten Namenstafeln; das Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nach Abs. 5 nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 27 Abs. 6 sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätte obliege ausschliesslich der Friedhofsverwaltung, Pflegeeingriffe seien insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig und im Übrigen solle der Baumbestand in weitgehend naturbelassenem Zustand verbleiben; § 35 Abs. 7 führt die Baumgrabfelder unter denen, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. | 1.290,00 € | 110,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 27 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 |
Häufige Fragen zu Schwalmstadt
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Schwalmstadt?
- In Schwalmstadt sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Schwalmstadt?
- Friedhof Treysa ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Schwalmstadt. Er liegt 400 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Schwalmstadt?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Schwalmstadt gelten 30 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019, dazu 30 Jahre für Beisetzung einer Urne nach § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019, dazu 15 Jahre für Zusätzliche Urne in einem bereits belegten Erdgrab nach § 16 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019.
- Was kostet ein Grab in Schwalmstadt?
- Ein Grab in Schwalmstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 Jahre mit 1.400,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015.
- Wer ist für die Friedhöfe in Schwalmstadt zuständig?
- Für die Friedhöfe in Schwalmstadt ist Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt zuständig, Wiederholdstraße 24, 34613 Schwalmstadt, Telefon 06691 207-231. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Schwalmstadt, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt beschlossen am 25.06.2015, ausgefertigt am 26.06.2015, in Kraft seit dem 01.07.2015, löst die Gebührenordnung vom 13.12.2012 ab; für die §§ 8 und 9 weiterhin massgeblich
- Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, löst die Friedhofsordnung vom 12.12.2002 in der Fassung vom 01.05.2013 ab
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.