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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06634022

Alle 14 Friedhöfe in Schwalmstadt

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06691 207-231
Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt

34613 Schwalmstadt

2.690,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene über 5 Jahre, 30 Jahre

1.400,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 Jahre

14
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 14 Friedhöfe in Schwalmstadt nehmen zusammen 9 ha ein

Kurz beantwortet

Schwalmstadt hat 14 benannte Friedhöfe mit zusammen 9 ha. Der größte ist Friedhof Treysa mit 3,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Treysa mit 400 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Schwalmstadt abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Treysa ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.220 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 400 m entfernt, der entlegenste 6,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 13 von 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Schwalmstadt rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt

Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
06691 207-231
Sprechzeiten
Montag und Dienstag 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Schwalmstadt im Netz

Die 14 Friedhöfe in Schwalmstadt, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Treysa3,2 ha400 m20 Anlagen, nächste 60 mSchwalmstadt - Treysa, Brauerei, 160 mBus 463, Bus 471, Bus 472, Bus 475christlich
Friedhof Ziegenhain1,1 ha3,6 km36 Anlagen, nächste 70 mSchwalmstadt - Ziegenhain, Grundschule, 220 mkeine Angabe
Friedhof Niedergrenzebach7.530 m²4,7 km1 Anlagen, nächste 40 mNiedergrenzebach, 230 mBus 470, Bus 471, Bus 476keine Angabe
Friedhof Wiera7.480 m²4,8 km2 Anlagen, nächste 190 mSchwalmstadt - Wiera, Raiffeisen, 210 mBus 463keine Angabe
Friedhof Allendorf an der Landsburg4.770 m²4,7 kmkeine erfasstBrüder-Grimm-Schule, 180 mkeine Angabe
Friedhof Ascherode4.370 m²1,7 km1 Anlagen, nächste 350 mSchwalmstadt - Ascherode, Am Brunnenplatz, 90 mBus 463, Bus 475, Bus 490, Bus 493keine Angabe
Hephata Friedhof4.220 m²1,1 km24 Anlagen, nächste 80 mSchwalmstadt - Treysa, Hephata, 100 mBus 461, Bus 463, Bus 490keine Angabe
Friedhof Michelsberg3.780 m²6,6 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Dittershausen3.280 m²2,7 km1 Anlagen, nächste 340 mDittershausen, 320 mBus 460keine Angabe
Friedhof Rörshain2.910 m²5,6 kmkeine erfasstRörshain, 330 mBus 493keine Angabe
Friedhof Rommershausen2.660 m²1,8 km1 Anlagen, nächste 360 mRommershausen, 370 mkeine Angabe
Friedhof Florshain2.430 m²3,7 km1 Anlagen, nächste 60 mSchwalmstadt - Florshain, 160 mBus 461, Bus 463keine Angabe
Friedhof Frankenhain2.310 m²2,7 km1 Anlagen, nächste 210 mSchwalmstadt - Frankenhain, 490 mBus 461keine Angabe
Jüdischer Friedhof Treysa1.070 m²430 m22 Anlagen, nächste 120 mSchwalmstadt - Treysa, Amtsgericht, 160 mBus 472jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Schwalmstadt kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Borken (Hessen)16,5 km900,00 €Reihengrab575,00 €Urnenreihengrab
Bad Wildungen23,5 km920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen
Bad Hersfeld36,7 km1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung
Melsungen34,8 km1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre
Felsberg29,6 km1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres580,00 €Urnenwahlgrabstätte
Rotenburg an der Fulda38,8 km1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre
Fritzlar25,1 km1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle
Frankenberg (Eder)31,6 km1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Am meisten zu sparenbis 38,8 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Schwalmstadt kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene über 5 Jahre, 30 JahreDas gewöhnliche Erdgrab Schwalmstadts und mit 2.690,00 Euro das günstigste Erdgrab für Erwachsene. § 19 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt es anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit ab, und die Zuteilung der Grabplätze folgt nach Abs. 2 der zeitlichen Reihenfolge der Sterbefälle. Das Grab misst nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 2,20 mal 0,90 Meter bei mindestens 0,30 Meter Abstand, das fertige Grabbeet nach Abs. 3 je nach Friedhof 1,80 bis 2,10 Meter Länge bei 0,90 Meter Breite. Nach § 16 Abs. 2 dürfen mit Genehmigung zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, aber nur für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des dort Bestatteten und nur bei mindestens zehn Jahren Restruhezeit; die Ruhezeit der zusätzlichen Urne endet dann nach fünfzehn Jahren. Der Grabstein darf nach § 28 Ziffer 3 b höchstens 1,20 Meter hoch sein. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €1.400,00 €2.690,00 €30§ 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Einzelgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbene bis zu 5 Jahren, 30 JahreDas Kindergrab kostet dieselbe Grabnutzungsgebühr wie jedes andere Grab der Stadt; billiger ist allein die Bestattung, 770,00 statt 1.400,00 Euro. Auch die Ruhezeit ist mit dreissig Jahren dieselbe, denn § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 macht für Kinder keine Ausnahme. § 20 Abs. 1 Nr. 1 richtet eigene Einzelgräber für die Beisetzung Verstorbener im Alter bis zu fünf Jahren ein, die nach Abs. 2 Nr. 1 1,50 mal 0,80 Meter messen; das fertige Grabbeet ist nach Abs. 3 1,20 mal 0,60 Meter gross. Auf Kindergräbern darf das Grabmal nach § 28 Ziffer 3 a nur 0,60 Meter hoch sein, halb so hoch wie auf Erwachsenengräbern. § 16 Abs. 3 lässt zu, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Für dieses Grab hat die Verlängerung des Nutzungsrechts als einzige einen Rechtsanspruch: § 9 Abs. 5 gewährt ihn für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, zweimal um jeweils zehn Jahre. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €770,00 €2.060,00 €30§ 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Einzelgrabstätte für Erdbestattungen als Wiesengrab, 30 JahreDas einzige pflegefreie Erdgrab der Stadt, und es kostet keinen Cent mehr als das gewöhnliche Erdgrab daneben: Der Tarif kennt nur die Zeile je Einzelgrab für Personen über 8 Jahre, die der I. Nachtrag auf über 5 Jahre geändert hat, und unterscheidet Wiesen- und Nichtwiesengräber überhaupt nicht. Kenntlich gemacht wird das Grab nach § 28 Ziffer 4 a der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 durch eine einheitlich rotbraune Namenstafel aus Granit von 0,60 mal 0,40 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke, in die Name sowie Geburts- und Sterbedatum eingraviert werden. Diese Tafel ist Sache der Sorgepflichtigen und in keiner Tarifziffer enthalten. Grabschmuck darf nach § 35 Abs. 7 nicht abgelegt werden. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro.1.290,00 €1.400,00 €2.690,00 €30§ 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 b der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Doppelgrabstätte für Erdbestattungen, 30 JahreDas teuerste Grab Schwalmstadts, und der Aufpreis steckt allein in der Bestattung: 1.980,00 statt 1.400,00 Euro, und zwar nach § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die erste wie für jede weitere Bestattung. Die Grabnutzungsgebühr ist mit 1.290,00 Euro dieselbe wie beim Einzelgrab, und sie gilt nach § 5 Abs. 1 a je Doppelgrab und nicht je Grabstelle. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 behält das Doppelgrab Ehegatten und Lebenspartnern vor und lässt es nur anlässlich eines Todesfalles erwerben; der überlebende Teil erwirbt damit nach Abs. 2 das Recht auf die eigene Beisetzung. Verzichtet er darauf, werden ihm nach Abs. 4 fünfundzwanzig Prozent der entrichteten Gebühr erstattet. Abs. 5 lässt Ausnahmen für Lebensgefährten ab sechzig Jahren oder nach zwanzig Jahren gemeinsamen Haushalts zu, Abs. 6 für ein im selben Haushalt verstorbenes Kind über fünfunddreissig Jahren. Jede Grabstelle misst nach § 22 2,20 mal 0,90 Meter, das fertige Grabbeet ist 2,10 Meter breit. Vor der zweiten Beisetzung müssen die Sorgepflichtigen nach § 21 Abs. 7 Grabsteine, Einfassungen samt Fundamenten und Bepflanzung entfernen lassen. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €1.980,00 €3.270,00 €30§ 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Sternenkindergrabstätte auf dem Friedhof Treysa, 30 JahreDie einzige Grabstätte der Stadt, für die keine Grabnutzungsgebühr erhoben wird: § 5 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung nennt je Grab für eine Totgeburt ausdrücklich 0,00 Euro. Zu zahlen bleiben allein 110,00 Euro Bestattungsgebühr, derselbe Satz wie für eine Urnenbeisetzung. § 26 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 hält dafür auf dem Friedhof Treysa ein zentrales Feld für Einzel- und Sammelbestattungen vor, für totgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht oder vor der 24. Schwangerschaftswoche sowie für Föten; es ist als Rasenfläche angelegt und trägt einen zentralen Gedenkstein mit Ablagefläche für Blumen und kleine Gegenstände. Pflegefrei ist es doppelt belegt: § 26 Abs. 2 sagt, die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmucks am Gedenkstein erfolge durch die Friedhofsverwaltung, und § 35 Abs. 7 führt das Feld unter den Grabfeldern, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. § 20 Abs. 4 sagt zusätzlich, dieses Gräberfeld werde wie das anonyme Gräberfeld behandelt; deshalb ist hier keine Verlängerung angesetzt. Für Totgeburten über 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche gilt die Regel nicht, sie werden nach § 3 Abs. 2 in einem gewöhnlichen Grab bestattet.0,00 €110,00 €110,00 €30§ 5 Abs. 1 a und § 7 Abs. 1 a des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 26 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 JahreMit 1.400,00 Euro das günstigste Grab Schwalmstadts für Erwachsene, und der Grund ist die Beisetzungsgebühr: § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung nimmt für jede Urnenbeisetzung 110,00 Euro, ein Dreizehntel dessen, was eine Erdbestattung kostet. Die Grabnutzungsgebühr ist mit 1.290,00 Euro dieselbe wie bei jedem Erdgrab. § 23 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt das Urnengrab anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit ab; es misst nach Abs. 3 Nr. 1 0,60 mal 0,60 Meter, und das Grab wird nach § 9 Abs. 3 so tief ausgehoben, dass über der Urne mindestens 0,50 Meter Erde bleiben. Der Grabstein darf nach § 28 Ziffer 3 a höchstens 0,60 Meter hoch sein. Nach Ablauf der Ruhezeit darf die Friedhofsverwaltung die Urne nach § 25 entfernen und die Asche an geeigneter Stelle des Friedhofs der Erde übergeben. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Einfache Urnengrabstätte als Wiesengrab für eine Urne, 30 JahreDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt und zugleich das günstigste Grab überhaupt, gleichauf mit dem gewöhnlichen Urnengrab und dem anonymen: 1.290,00 Euro Nutzung und 110,00 Euro Beisetzung. Die Pflege kostet nichts extra, weil der Tarif für jede Grabart denselben Betrag nennt. Kenntlich gemacht wird das Grab nach § 28 Ziffer 4 b der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 durch eine einheitlich rotbraune Namenstafel aus Granit von 0,40 mal 0,30 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke; sie ist kleiner als die des Erdwiesengrabes und ebenfalls Sache der Sorgepflichtigen. § 23 Abs. 2 Nr. 2 führt das einfache Urnenwiesengrab als eigene Form neben dem einfachen Urnengrab. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 e der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Doppelte Urnengrabstätte für zwei Urnen, 30 JahreDie zweite Urnenstelle kostet nichts: Der Tarif nennt für das doppelte Urnengrab dieselben 1.290,00 Euro wie für das einfache, und § 23 Abs. 3 Nr. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt beiden dieselben Masse von 0,60 mal 0,60 Meter. Bezahlt wird nur die zweite Beisetzung mit weiteren 110,00 Euro. Der Preis dieses Grabes hat allerdings eine Folge, die im Tarif nicht steht: Nach § 9 Abs. 4 beginnt die Ruhezeit bei Doppel- und Urnengräbern am Tage der letzten Bestattung neu, und das führt automatisch zu einer Verlängerung des Nutzungsrechts gegen Zahlung der dann geltenden Gebühr. Wer die zweite Urne im zwanzigsten Jahr beisetzt, zahlt also zusätzlich zwanzig Jahre Verlängerung. Derselbe Absatz sagt, diese Gebühr sei auch dann zu zahlen, wenn die Nutzung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit aufgegeben wird. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Doppelte Urnengrabstätte als Wiesengrab für zwei Urnen, 30 JahreDie pflegefreie Form des doppelten Urnengrabes, in § 23 Abs. 2 Nr. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 als doppeltes Urnenwiesengrab geführt und in § 14 Abs. 1 g als doppelte Urnengrabstätte als Wiesengrab. Preislich ist sie von allen anderen Urnengräbern nicht zu unterscheiden. Die Namenstafel ist dieselbe wie beim einfachen Urnenwiesengrab, 0,40 mal 0,30 Meter aus rotbraunem Granit nach § 28 Ziffer 4 b. Auch hier gilt § 9 Abs. 4: Die zweite Beisetzung setzt die Ruhezeit neu in Gang und zieht die Verlängerungsgebühr von 43,00 Euro je Jahr nach sich. Pflegefrei, und die Stelle ist § 35 Abs. 7 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019. Der Absatz verbietet das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabfeldern des § 14 Abs. 1 Buchstaben b, e, g, i, j und k und beschreibt diese Felder dabei als solche, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden; abgelegter Grabschmuck wird ohne Vorankündigung entfernt. Das sind genau die drei Wiesengrabarten, das anonyme Feld, die Sternenkindergrabstätte und die Baumgrabstätte. Eine eigene Pflegegebühr erhebt die Stadt dafür nicht: Der Tarif kennt für jede Grabart denselben Betrag von 1.290,00 Euro, und eine Ziffer für Grabpflege gibt es in der ganzen Gebührenordnung nicht. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 g der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Familienurnengrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 JahreVier Urnenplätze zum Preis von einem: Auch das Familienurnengrab kostet nach § 5 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung 1.290,00 Euro, und je Beisetzung kommen 110,00 Euro hinzu. Es ist damit die wirtschaftlichste Grabart der Stadt, 460,00 Euro Nutzung und Beisetzung je Urne bei voller Belegung. § 23 Abs. 3 Nr. 2 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 gibt ihm 0,60 Meter Länge bei 1,20 Meter Breite, also die doppelte Breite des einfachen Urnengrabes. Achtung bei der Bestattungsgebühr: § 7 Abs. 1 a nennt unter der Überschrift Doppel- und Familiengräber 1.980,00 Euro, aber das ist die Zeile für Erdbestattungen; für Urnen gilt Buchstabe b mit 110,00 Euro je Beisetzung, ohne Unterschied nach der Grabart. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro. Nicht pflegefrei: § 34 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 verlangt, das Grab spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Abs. 2 verlangt, es bis zum Ablauf des Nutzungsrechts instand zu halten. § 35 Abs. 1 fügt hinzu, Grabstätten müssten in friedhofswürdiger Weise angelegt und unterhalten werden. Wer das versäumt, wird nach § 34 Abs. 3 schriftlich aufgefordert, und bleibt das erfolglos, kann die Stadt das Grab nach Abs. 4 auf Kosten des Sorgepflichtigen einebnen. § 40 macht die Vernachlässigung einer Grabstätte zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Anonymes Urnengrab im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 30 JahreDas anonyme Grab kostet in Schwalmstadt genau so viel wie jedes andere, 1.290,00 Euro Nutzung und 110,00 Euro Beisetzung; die Anonymität spart hier nichts. § 14 Abs. 1 i der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 hält die Felder nur auf zwei der sechs Friedhöfe vor, in Treysa und Ziegenhain. § 24 sagt, die Beisetzungsstelle werde nicht besonders gekennzeichnet und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld werde als einheitliche Rasenfläche angelegt, nach der Beisetzung werde die Stelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung kenntlich gemacht, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel sei nicht möglich, und Grabschmuck und Anpflanzungen seien nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart deshalb aus zwei Gründen: Es gibt keine ausgewiesene Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, und § 35 Abs. 7 führt das Feld unter denen, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Eine Verlängerung ist hier nicht angesetzt, weil die Stelle nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen ist und § 25 die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Ruhezeit berechtigt, die Urne zu entfernen und die Asche an geeigneter Stelle der Erde zu übergeben. Das ist eine Auslegung und steht in den Lücken. Mit dem Mass von 0,30 mal 0,30 Meter nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 ist es die kleinste Grabstätte der Stadt.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 24 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Baumgrabstätte auf dem Friedhof Treysa für ein bis zwei Urnen, 30 JahreDie einzige Grabart, die der I. Nachtrag von 2020 neu in den Tarif aufgenommen hat; die Fassung von 2015 kannte sie nicht. Angeboten wird sie nach § 14 Abs. 1 k der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 nur auf dem Friedhof Treysa. § 27 Abs. 1 lässt Aschenreste an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich beisetzen, und zwar ausschliesslich in einer biologisch abbaubaren Urne; nach Abs. 2 finden bis zu zwei Urnen Platz, die Fläche beträgt nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 0,36 Quadratmeter. Wird der Baum im Laufe des Nutzungsrechts beschädigt oder zerstört, ist die Friedhofsverwaltung nach Abs. 3 zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Gekennzeichnet wird die Grabstätte nach Abs. 4 durch einen im Umfeld des Baumes aufgestellten Gedenkstein mit einheitlich und fachmännisch angebrachten Namenstafeln; das Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nach Abs. 5 nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 27 Abs. 6 sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätte obliege ausschliesslich der Friedhofsverwaltung, Pflegeeingriffe seien insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig und im Übrigen solle der Baumbestand in weitgehend naturbelassenem Zustand verbleiben; § 35 Abs. 7 führt die Baumgrabfelder unter denen, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Verlängerbar: § 9 Abs. 5 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019 lässt das Nutzungsrecht auf schriftlichen Antrag der sorgeberechtigten Angehörigen über den Ablauf der Ruhefrist hinaus verlängern, wenn es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nur für Verstorbene bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, und dort zweimal um jeweils zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach § 6 Abs. 1 des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung je volles Jahr und Grabstelle 43,00 Euro.1.290,00 €110,00 €1.400,00 €30§ 5 Abs. 1 b und § 7 Abs. 1 b des I. Nachtrags der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Verbindung mit § 27 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Schwalmstadt

Häufige Fragen zu Schwalmstadt

Wie viele Friedhöfe gibt es in Schwalmstadt?
In Schwalmstadt sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Schwalmstadt?
Friedhof Treysa ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Schwalmstadt. Er liegt 400 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Schwalmstadt?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Schwalmstadt gelten 30 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019, dazu 30 Jahre für Beisetzung einer Urne nach § 9 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019, dazu 15 Jahre für Zusätzliche Urne in einem bereits belegten Erdgrab nach § 16 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 14.11.2019.
Was kostet ein Grab in Schwalmstadt?
Ein Grab in Schwalmstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Einfache Urnengrabstätte für eine Urne, 30 Jahre mit 1.400,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Schwalmstadt, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2019, ausgefertigt am 25.11.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, ersetzt die §§ 2, 5, 6, 7 und 10 der Gebührenordnung von 2015.
Wer ist für die Friedhöfe in Schwalmstadt zuständig?
Für die Friedhöfe in Schwalmstadt ist Konfirmationsstadt Schwalmstadt, Friedhofsverwaltung im Standesamt zuständig, Wiederholdstraße 24, 34613 Schwalmstadt, Telefon 06691 207-231. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Schwalmstadt, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.