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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03241003

Alle 10 Friedhöfe in Burgdorf

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05136 898122
Stadt Burgdorf, Friedhofsverwaltung im Rathaus IV

31303 Burgdorf

2.044,20 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für 25 Jahre Ruhezeit

949,60 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

10
Friedhöfe mit Namen

3 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Burgdorf nehmen zusammen 13,7 ha ein

Kurz beantwortet

Burgdorf hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 13,7 ha. Der größte ist Stadtfriedhof Niedersachsenring mit 4,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Magdalenenfriedhof mit 430 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Burgdorf abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stadtfriedhof Niedersachsenring ist der größte mit 4,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.180 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 430 m entfernt, der entlegenste 7,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Burgdorf rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Burgdorf, Friedhofsverwaltung im Rathaus IV

Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
05136 898122
Sprechzeiten
Montag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Burgdorf im Netz

Die 10 Friedhöfe in Burgdorf, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Stadtfriedhof Niedersachsenring4,9 ha1,1 km2 Anlagen, nächste 170 mBurgdorf/Stadtfriedhof, 200 mBus 906keine Angabe
kirchlicher Friedhof3,1 ha690 m6 Anlagen, nächste 190 mBurgdorf/Hülptingser Weg, 210 mBus 930christlich, lutherisch
Ramlinger Waldfriedhof2,1 ha7,7 km3 Anlagen, nächste 350 mRamlingen/Messenberg, 740 mBus 926christlich
Magdalenenfriedhof8.280 m²430 m9 Anlagen, nächste 70 mBurgdorf Bahnhofstraße, 60 mchristlich, lutherisch
Friedhof Otze7.180 m²4,7 kmkeine erfasstOtze, 650 mZug S6, Zug S7keine Angabe
Friedhof Schillerslage7.040 m²3 km1 Anlagen, nächste 50 mSchillerslage/Rapsfeld, 90 mBus 636, Bus 639keine Angabe
Friedhof Heeßel6.620 m²2,5 km3 Anlagen, nächste 80 mHeeßel/Kolshorner Weg, 100 mBus 900, Bus 916keine Angabe
Friedhof Beinhorn3.590 m²3,8 km2 Anlagen, nächste 30 mBeinhorn, 710 mBus 900, Bus 916christlich
jüdischer Friedhof2.580 m²810 m7 Anlagen, nächste 40 mBurgdorf/Hülptingser Weg, 40 mBus 930jüdisch
Friedhof Albrecht130 m²4,6 kmkeine erfasstBeinhorn, 290 mBus 900, Bus 916christlich
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Burgdorf kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Wedemark23,9 km1.160,00 €Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 Jahre884,20 € gespart720,00 €Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je Stelle229,60 € gespart
Ronnenberg27,9 km1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre764,20 € gespart820,00 €Urnenreihengrabstelle129,60 € gespart
Pattensen26,1 km1.686,00 €Erdreihengrab358,20 € gespart1.035,00 €Urnenreihengrab
Gifhorn36,7 km1.727,53 €Erdreihengrab316,67 € gespart1.059,58 €Urnenwahlgrabstätte unter Waldbäumen
Laatzen20 km1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab103,20 € gespart725,00 €Anonymes Urnengrab224,60 € gespart
Hannover19,8 km2.034,00 €Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen10,20 € gespart1.140,00 €Urnengemeinschaftsanlage, anonym
Hildesheim32,6 km2.039,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und Himmelsthür5,20 € gespart911,00 €Urnenreihengrab ohne Rasenschnitt38,60 € gespart
Burgdorf (hier)-2.044,20 €Reihengrab für 25 Jahre Ruhezeit949,60 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 36,7 km884,20 €in Wedemark, 23,9 km entfernt229,60 €in Wedemark, 23,9 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Burgdorf kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Ortsrecht 66.2, Neufassung vom 09.10.2008, in Kraft seit 01.11.2008, in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 17.02.2022, in Kraft seit März 2022, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 9 vom 03.03.2022.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Kinderwahlgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen fünfundzwanzig Jahre, ebenso die Nutzungszeit nach Paragraf 14 Absatz 1. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.3 dreißig Euro je Jahr. In einer Kinderwahlgrabstätte ist nach Paragraf 14 Absatz 2 eine Beisetzung zulässig.750,00 €460,00 €1.210,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1
Rasenkinderwahlgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.5 vierzig Euro je Jahr. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.1.000,00 €460,00 €1.460,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1
Reihengrab für 25 Jahre RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Burgdorf. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Fünfundzwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 10 Absatz 1 auf dem Stadtfriedhof Burgdorf bei Beisetzung in Normaltiefe, auf dem Stadtteilfriedhof Ramlingen-Ehlershausen und im übrigen Bereich der Friedhöfe Otze und Sorgensen-Dachtmissen.1.203,20 €841,00 €2.044,20 €25Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2
Reihengrab für 30 Jahre RuhezeitDreißig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Stadtteilfriedhöfen Beinhorn und Weferlingsen sowie im übrigen Bereich von Heeßel. Wird mehr als ein Drittel oder 0,7 Quadratmeter der Grabstelle mit einer Grabplatte abgedeckt, verlängert sich die Ruhezeit nach Absatz 2 um fünf Jahre, dafür verlangt Ziffer 1.2.3 des Tarifs 240,64 Euro.1.444,00 €841,00 €2.285,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2
Rasenreihengrab für 25 Jahre RuhezeitDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Burgdorf. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.1.795,20 €841,00 €2.636,20 €25Gebührentarif Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2
Rasenreihengrab für 30 Jahre RuhezeitRasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.2.154,40 €841,00 €2.995,40 €30Gebührentarif Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.2
Pflegeleichtes Sarggrab für 25 Jahre NutzungszeitDie 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung hat diese Grabart 2022 eingeführt. Die Friedhofssatzung, die auf dem Stand der 3. Änderungssatzung vom 12.12.2013 steht, kennt sie nicht: Paragraf 12 Absatz 2 zählt elf Grabarten auf, ein pflegeleichtes Sarggrab ist nicht darunter. Weil kein Paragraf sagt, wer diese Grabstätte pflegt, führen wir sie nicht als pflegefrei.1.920,00 €841,00 €2.761,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2
Pflegeleichtes Sarggrab für 30 Jahre NutzungszeitWie das pflegeleichte Sarggrab für fünfundzwanzig Jahre steht auch diese Grabart nur im Gebührentarif und nicht in der Friedhofssatzung. Der Name allein ist kein Beleg für Pflegefreiheit, deshalb ist sie hier nicht als pflegefrei geführt.2.304,80 €841,00 €3.145,80 €30Gebührentarif Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2
Wahlgrab als Tiefgrab auf dem Stadtfriedhof Burgdorf, je GrabstelleBei einer Beisetzung in 2,50 Metern Tiefe beträgt Ruhezeit und Nutzungszeit auf dem Stadtfriedhof nach Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. In einem Tiefgrab sind nach Paragraf 14 Absatz 2 bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Beisetzungen übereinander zulässig. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.3.3 je Stelle 75,68 Euro im Jahr.2.270,40 €951,00 €3.221,40 €30Gebührentarif Ziffer 1.3.1 und Ziffer 2.3
Rasenwahlgrab als Tiefgrab auf dem Stadtfriedhof, je GrabstelleDer Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.3.5 je Stelle 99,36 Euro im Jahr. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.2.980,80 €951,00 €3.931,80 €30Gebührentarif Ziffer 1.3.4 und Ziffer 2.3
Wahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleWahlgrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.3.9 je Stelle 53,12 Euro im Jahr, wobei bei einer Verlängerung nach der Fußnote des Tarifs nur Gebühren für höchstens vier Grabstellen erhoben werden. Eine zusätzliche Grabstelle in einer bereits belegten Wahlgrabstätte kostet nach Ziffer 1.3.16 563,20 Euro.1.328,00 €841,00 €2.169,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.3.6 und Ziffer 2.2
Wahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleDreißig Jahre Nutzungszeit gelten nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Stadtteilfriedhöfen Beinhorn, Heeßel, Schillerslage und Weferlingsen sowie in den Abteilungen 1 und 6 in Otze und der Abteilung 1 in Sorgensen-Dachtmissen. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.3.9 je Stelle 53,12 Euro im Jahr.1.593,60 €841,00 €2.434,60 €30Gebührentarif Ziffer 1.3.7 und Ziffer 2.2
Rasenwahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleDer Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.3.12 je Stelle 76,80 Euro im Jahr. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.1.920,00 €841,00 €2.761,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.3.10 und Ziffer 2.2
Rasenwahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleRasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.2.304,00 €841,00 €3.145,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.3.11 und Ziffer 2.2
Pflegeleichtes Sargwahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.15 je Stelle 81,76 Euro im Jahr. Die Grabart steht nur im Gebührentarif, die Friedhofssatzung kennt sie nicht und sagt nichts über ihre Pflege; deshalb ist sie hier nicht als pflegefrei geführt.2.044,00 €841,00 €2.885,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.3.13 und Ziffer 2.2
Pflegeleichtes Sargwahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeit, je GrabstelleDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.15 je Stelle 81,76 Euro im Jahr. Auch diese Grabart steht nur im Gebührentarif und nicht in der Friedhofssatzung.2.452,80 €841,00 €3.293,80 €30Gebührentarif Ziffer 1.3.14 und Ziffer 2.2
UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Burgdorf. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen fünfundzwanzig Jahre. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Reihe nach belegt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.749,60 €200,00 €949,60 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.1 und Ziffer 2.4
RasenurnenreihengrabAuf den Ortsteilfriedhöfen ist bei einem Rasenurnengrab nach Paragraf 26 Absatz 8 Satz 4 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte für das Abräumen der Kränze zuständig, im Übrigen legt die Stadt das Grab an. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.1.028,00 €200,00 €1.228,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.2 und Ziffer 2.4
Pflegeleichtes UrnenreihengrabVon der 6. Änderungssatzung 2022 eingeführt und in der Friedhofssatzung nicht geregelt. Wer die Grabstätte pflegt, steht in keinem Paragrafen, deshalb ist sie hier nicht als pflegefrei geführt.1.187,20 €200,00 €1.387,20 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.3 und Ziffer 2.4
Urnenwahlgrab für zwei Urnen, je GrabstelleNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für fünfundzwanzig Jahre verliehen, bis zu fünf Urnen dürfen beigesetzt werden. Der Tarif berechnet die Gebühr für zwei Urnen; jede weitere kostet nach dem Verweis auf Ziffer 1.3.16 weitere 563,20 Euro. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.4.5 je Stelle 60,08 Euro im Jahr.1.502,00 €200,00 €1.702,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.4 und Ziffer 2.4
Rasenurnenwahlgrab für zwei Urnen, je GrabstelleDer Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.4.7 je Stelle 70 Euro im Jahr, jede weitere Urne bis zu fünf nach dem Verweis auf Ziffer 1.3.16 563,20 Euro. Rasengräber sind in Burgdorf pflegefrei. Der Beleg steht im Gebührentarif: Ziffer 4 heißt Pflegegebühr und setzt an, was die Stadt je Grabstelle und Jahr verlangt, wenn ein Grab bei vorzeitiger Rückgabe in ein Rasengrab umgewandelt wird, nämlich 25,50 Euro für ein Erdbestattungsgrab, 16,70 Euro für ein Urnenwahlgrab, 11,90 Euro für ein Urnenreihen- oder Kindergrab. Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt auf einer Rasengrabstätte Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeglicher Art; nur von November bis zum 1. März dürfen Blumenschalen und Grablichter abgelegt werden. Nach Paragraf 26 Absatz 8 legt die Stadt die Rasengräber auf allen Friedhöfen selbst an.1.750,00 €200,00 €1.950,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.6 und Ziffer 2.4
Pflegeleichtes Urnenwahlgrab für zwei UrnenDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.9 je Stätte 75,04 Euro im Jahr. Auch diese Grabart steht nur im Gebührentarif; die Friedhofssatzung sagt nichts über ihre Pflege.1.876,00 €200,00 €2.076,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.4.8 und Ziffer 2.4
Anonyme Beisetzung in der GemeinschaftsgrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Burgdorf. Die Anlage ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung auf dem Stadtfriedhof Burgdorf ausgewiesen und liegt innerhalb einer Rasenfläche, die von der Stadt gepflegt wird. Die Lage der einzelnen Grabstellen soll weder für die Angehörigen noch für die Allgemeinheit erkennbar sein, Schmuck und Grabstein sind zu keiner Zeit möglich. Die Beisetzung erfolgt ohne Beisein der Angehörigen und nur, wenn sie dem schriftlich geäußerten Willen der oder des Verstorbenen entspricht. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.844,00 €150,00 €994,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.5
BaumOase, Urnenwahlgrab für eine UrneBaumgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten mit fünfundzwanzig Jahren Nutzungszeit für eine Urne, beigesetzt in Überurnen aus Holz oder Naturfaserverbundstoff. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.6.2 je Stelle 51,26 Euro im Jahr. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 16 Absatz 5 sagt nur, dass die Stadt die Grabstätte mit Rasen einsät und dass Grabschmuck, Grabstein und andere Kennzeichnungen nicht möglich sind. Wer danach pflegt, steht dort nicht, während die Absätze 4, 6, 7 und 8 desselben Paragrafen die Pflege für die anderen Gemeinschaftsanlagen ausdrücklich der Stadt zuweisen.1.524,00 €200,00 €1.724,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.6.1 und Ziffer 2.4
Urnenwahlgrab in der Urnenwand Otze, je Kammer für zwei UrnenDie teuerste Grabart in Burgdorf. Kolumbarien werden nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung durch die Stadt zur Verfügung gestellt, und die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Stadt. Die Kosten der Inschrift auf der Abdeckplatte sind in der Gebühr enthalten, ein zusätzlicher Buchstabe kostet nach Ziffer 9.4 neun Euro. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.7.2 je Kammer 103,01 Euro im Jahr.3.106,40 €200,00 €3.306,40 €25Gebührentarif Ziffer 1.7.1 und Ziffer 2.4
Urnenreihengrab in der Urnenwand Otze, je Kammer für eine UrneAls Urnenreihengräber werden Urnennischen nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Anlage und Unterhaltung des Kolumbariums erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Stadt. Eine Vase an der Urnenwand kostet nach Ziffer 1.7.4 zusätzlich 202 Euro.2.089,60 €200,00 €2.289,60 €25Gebührentarif Ziffer 1.7.3 und Ziffer 2.4
Urnenwahlgrab in der Gemeinschaftsanlage ZeitenInsel, für zwei UrnenParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung nennt diese Grabart pflegefreie Urnenwahlgrabstätte. Paragraf 16 Absatz 8 sagt es aus: Die Herrichtung der ZeitenInsel sowie die Pflege obliegen der Stadt, die Pflege oder Unterhaltung der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig. Die Anlage besteht aus den vier Hochbeeten Frühling, Sommer, Herbst und Winter auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring; die Kosten der Gedenktafel aus Bronze sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.8.3 je Stelle 94,97 Euro im Jahr.2.878,40 €200,00 €3.078,40 €25Gebührentarif Ziffer 1.8.1 und Ziffer 2.4
Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage ZeitenInsel, für eine UrneIn den Hochbeeten Herbst und Winter werden nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung Urnenreihengräber vergeben, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit belegt werden; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen der Stadt, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe j nennt die Grabart pflegefreie Urnenreihengrabstätte.2.000,00 €200,00 €2.200,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.8.2 und Ziffer 2.4
Urnenwahlgrab in der Gemeinschaftsanlage RuheHain, für zwei UrnenDer RuheHain ist nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung ein Waldstück auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring. Die Errichtung und Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Stadt, die Herrichtung, Pflege oder Unterhaltung der Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig. Gepflegt wird extensiv nur im Bereich der kreisförmigen Bestattungsplätze, um die Naturbelassenheit zu bewahren. Die Kosten der Gedenktafel sind in der Gebühr enthalten. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.9.3 je Stelle 84,99 Euro im Jahr.2.609,60 €200,00 €2.809,60 €25Gebührentarif Ziffer 1.9.1 und Ziffer 2.4
Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage RuheHain, für eine UrneBeisetzung in gemeinschaftlichen Bereichen ohne individuelle Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle, nur in Überurnen aus Holz oder Naturfaserverbundstoff. Die Errichtung und Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich durch die Stadt.1.740,80 €200,00 €1.940,80 €25Gebührentarif Ziffer 1.9.2 und Ziffer 2.4
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Burgdorf

Häufige Fragen zu Burgdorf

Wie viele Friedhöfe gibt es in Burgdorf?
In Burgdorf sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 13,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Burgdorf?
Stadtfriedhof Niedersachsenring ist mit 4,9 ha der größte Friedhof in Burgdorf. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Burgdorf?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Burgdorf gelten 25 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof Burgdorf in Normaltiefe nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof Burgdorf in mindestens 2,50 Metern Tiefe nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf den Stadtteilfriedhöfen Beinhorn und Weferlingsen sowie im übrigen Bereich von Heeßel nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtteilfriedhof Ramlingen-Ehlershausen und im übrigen Bereich der Friedhöfe Otze und Sorgensen-Dachtmissen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Erdbestattung in Abteilung 1 des Stadtteilfriedhofs Heeßel sowie in den Abteilungen 1 und 6 in Otze nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 50 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtteilfriedhof Schillerslage und in Abteilung 1 in Sorgensen-Dachtmissen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnenbeisetzung, auf allen Friedhöfen einheitlich nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Verlängerung der Ruhezeit, wenn mehr als ein Drittel oder 0,7 Quadratmeter der Grabstelle mit einer Grabplatte abgedeckt wird nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Burgdorf?
Ein Grab in Burgdorf kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 949,60 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, Ortsrecht 66.2, Neufassung vom 09.10.2008, in Kraft seit 01.11.2008, in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 17.02.2022, in Kraft seit März 2022, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 9 vom 03.03.2022.
Wer ist für die Friedhöfe in Burgdorf zuständig?
Für die Friedhöfe in Burgdorf ist Stadt Burgdorf, Friedhofsverwaltung im Rathaus IV zuständig, Vor dem Hannoverschen Tor 27, 31303 Burgdorf, Telefon 05136 898122. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Burgdorf, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.