Hannover · Niedersachsen · AGS 03241001
Friedhofsgebühren Hannover: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025. Die Sätze gelten für alle 45 Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, nicht für einzelne.
- 475,00 €
- Günstigstes Grab
- 8.779,00 €
- Teuerstes Grab
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Reihen- und Wahlgrabstätten
Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge
Erdwahlgrab, pflegefrei, besondere Lage, einstellig
§ 2 der Gebührensatzung
Was ein Grab in Hannover kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 8 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegenDie günstigste Erdbestattung in Hannover. | 1.513,00 € | 521,00 € | 2.034,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.1.1 und § 4 Abs. 1.1 |
| Erdreihengrab im Rasen, pflegefreiDie Pflege übernimmt ausschließlich die Stadt. | 1.639,00 € | 521,00 € | 2.160,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.2.1 und § 4 Abs. 1.1 |
| Erdreihengrab, anonymFür das Tragen und Absenken des Sarges kommen 186,00 Euro hinzu (§ 4 Abs. 1.10). | 1.740,00 € | 521,00 € | 2.261,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.2.2 und § 4 Abs. 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte, Standard, je GrabstelleVerlängerung ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr je angefangenem Jahr. | 2.522,00 € | 748,00 € | 3.270,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.1 a und § 4 Abs. 1.2 |
| Erdwahlgrabstätte in besonderer Lage, je Grabstelle | 3.152,00 € | 748,00 € | 3.900,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.1 b und § 4 Abs. 1.2 |
| Erdwahlgrab, pflegefrei, besondere Lage, einstelligDie teuerste Grabart der Satzung. | 8.031,00 € | 748,00 € | 8.779,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.1 a und § 4 Abs. 1.2 |
| Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge | 378,00 € | 97,00 € | 475,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.1 c und § 4 Abs. 1.4 |
| Sternen-Kinder-GemeinschaftsgrabNur im Auftrag von Krankenhäusern für Gemeinschaftsbeisetzungen Verstorbener unter 500 Gramm. | 378,00 € | 257,00 € | 635,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.2.5 und § 4 Abs. 1.5 |
Urne: 11 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengemeinschaftsanlage, anonymDie günstigste Grabart in Hannover. Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. | 807,00 € | 333,00 € | 1.140,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.2.4 und § 4 Abs. 2.2 |
| Urnenreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen | 1.059,00 € | 333,00 € | 1.392,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.1.2 und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenreihengrab im Rasen, pflegefrei | 1.135,00 € | 333,00 € | 1.468,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 1.2.3 und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenwahlgrab, 1,0 Quadratmeter, Standard | 1.538,00 € | 333,00 € | 1.871,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.2 a und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenwahlgrab im Urnenhain Engesohde, Urnenkammer für eine Urne | 1.538,00 € | 333,00 € | 1.871,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.2 d und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenwahlgrab im Urnenhain Engesohde, Urnenkammer für bis zu zwei Urnen | 2.035,00 € | 333,00 € | 2.368,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.2 e und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenwahlgrab, 1,0 Quadratmeter, besondere Lage | 2.043,00 € | 333,00 € | 2.376,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.2 c und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenwahlgrab, 1,5 Quadratmeter, Standard | 2.144,00 € | 333,00 € | 2.477,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.1.2 b und § 4 Abs. 2.1 |
| Baumgrab für bis zu zwei Urnen | 2.900,00 € | 333,00 € | 3.233,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.2 a und § 4 Abs. 2.1 |
| Grabstätte Körting auf dem Friedhof Engesohde, für eine Urne | 4.323,00 € | 333,00 € | 4.656,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.2 c und § 4 Abs. 2.1 |
| Urnengemeinschaftsanlage in besonderer Lage, für bis zu zwei Urnen | 6.809,00 € | 333,00 € | 7.142,00 € | 20 J. | § 2 Abs. 2.2.2 b und § 4 Abs. 2.1 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbeisetzung in einer Erdreihengrabstätte | 521,00 € | § 4 Abs. 1.1 |
| Erdbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte, Normaltiefe 1,80 Meter | 748,00 € | § 4 Abs. 1.2 |
| Erdbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte, Tiefenbelegung 2,40 Meter | 1.012,00 € | § 4 Abs. 1.3 |
| Erdbeisetzung in einer Kinder-Erdwahlgrabstätte | 97,00 € | § 4 Abs. 1.4 |
| Beisetzung in einem Sternen-Kinder-Gemeinschaftsgrab, je Zeremonie | 257,00 € | § 4 Abs. 1.5 |
| Urnenbeisetzung in Reihen-, Wahlgrabstätte oder Urnenkammer, je Urne | 333,00 € | § 4 Abs. 2.1 |
| Urnenbeisetzung in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage, je Urne | 333,00 € | § 4 Abs. 2.2 |
| Urnenbeisetzung in einem Kinderwahlgrab | 98,00 € | § 4 Abs. 2.3 |
| Tragen und Absenken eines Sarges bei einer anonymen Erdreihengrabstätte | 186,00 € | § 4 Abs. 1.10 |
| Mehraufwand bei einer Tuchbestattung aus religiösen Gründen | 261,00 € | § 4 Abs. 1.8 |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts, je angefangenes Jahr | Ein Zwanzigstel der Gebühr nach § 2. | § 3 Abs. 1 |
| Erhaltung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit, je Jahr | Mindestens fünf Zwanzigstel der Gebühr nach § 2. | § 3 Abs. 2 |
| Ausbettung und Tieferlegung eines Sarges innerhalb der Ruhefrist, aus Normaltiefe | 2.244,00 € | § 5 Abs. 1.1.1 |
| Tieferlegung ausgelegener Urnen in derselben Grabstätte | 126,00 € | § 4 Abs. 2.4 |
| Beisetzung von Gebeinen in Normaltiefe | 587,00 € | § 4 Abs. 1.6 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.234,00 €
Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen in Hannover, über 20 Jahre, das sind 361,70 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 2 Abs. 1.1.1 und § 4 Abs. 1.1 | 1.513,00 € |
| Bestattung§ 4 Abs. 1.1 | 521,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.034,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Hannover.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Hannover unterscheidet im Satzungstext selbst zwischen Gräbern, die die Angehörigen pflegen, und solchen, die ausschließlich die Stadt pflegt. Die Einordnung als pflegefrei folgt hier also dem Wortlaut, nicht unserer Auslegung.
- Beim anonymen Erdreihengrab kommen 186,00 Euro für das Tragen und Absenken des Sarges hinzu (§ 4 Abs. 1.10). Sie stehen nicht in der Tabellensumme, weil sie eine eigene Position sind.
- Bei einigen Positionen erhebt die Stadt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer, unter anderem bei der anonymen Urnengemeinschaftsanlage. Die Beträge in der Tabelle sind die Nettobeträge der Satzung.
- Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung nennt die Stadt nicht einheitlich; die Friedhöfe haben eigene Zeiten.
Weiter im Verzeichnis
- Die 45 Friedhöfe in HannoverLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.