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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hannover · Niedersachsen · AGS 03241001

Friedhofsgebühren Hannover: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025. Die Sätze gelten für alle 45 Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, nicht für einzelne.

475,00 €
Günstigstes Grab

Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge

8.779,00 €
Teuerstes Grab

Erdwahlgrab, pflegefrei, besondere Lage, einstellig

19
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Reihen- und Wahlgrabstätten

§ 2 der Gebührensatzung

Was ein Grab in Hannover kostet

Kurz beantwortet

In Hannover kostet das günstigste Grab 475,00 € (Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge), das teuerste 8.779,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 8 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegenDie günstigste Erdbestattung in Hannover.1.513,00 €521,00 €2.034,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.1.1 und § 4 Abs. 1.1
Erdreihengrab im Rasen, pflegefreiDie Pflege übernimmt ausschließlich die Stadt.1.639,00 €521,00 €2.160,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.2.1 und § 4 Abs. 1.1
Erdreihengrab, anonymFür das Tragen und Absenken des Sarges kommen 186,00 Euro hinzu (§ 4 Abs. 1.10).1.740,00 €521,00 €2.261,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.2.2 und § 4 Abs. 1.1
Erdwahlgrabstätte, Standard, je GrabstelleVerlängerung ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr je angefangenem Jahr.2.522,00 €748,00 €3.270,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.1 a und § 4 Abs. 1.2
Erdwahlgrabstätte in besonderer Lage, je Grabstelle3.152,00 €748,00 €3.900,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.1 b und § 4 Abs. 1.2
Erdwahlgrab, pflegefrei, besondere Lage, einstelligDie teuerste Grabart der Satzung.8.031,00 €748,00 €8.779,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.1 a und § 4 Abs. 1.2
Erdwahlgrab für Kinder bis 0,80 Meter Sarglänge378,00 €97,00 €475,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.1 c und § 4 Abs. 1.4
Sternen-Kinder-GemeinschaftsgrabNur im Auftrag von Krankenhäusern für Gemeinschaftsbeisetzungen Verstorbener unter 500 Gramm.378,00 €257,00 €635,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.2.5 und § 4 Abs. 1.5

Urne: 11 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnengemeinschaftsanlage, anonymDie günstigste Grabart in Hannover. Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.807,00 €333,00 €1.140,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.2.4 und § 4 Abs. 2.2
Urnenreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen1.059,00 €333,00 €1.392,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.1.2 und § 4 Abs. 2.1
Urnenreihengrab im Rasen, pflegefrei1.135,00 €333,00 €1.468,00 €20 J.§ 2 Abs. 1.2.3 und § 4 Abs. 2.1
Urnenwahlgrab, 1,0 Quadratmeter, Standard1.538,00 €333,00 €1.871,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.2 a und § 4 Abs. 2.1
Urnenwahlgrab im Urnenhain Engesohde, Urnenkammer für eine Urne1.538,00 €333,00 €1.871,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.2 d und § 4 Abs. 2.1
Urnenwahlgrab im Urnenhain Engesohde, Urnenkammer für bis zu zwei Urnen2.035,00 €333,00 €2.368,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.2 e und § 4 Abs. 2.1
Urnenwahlgrab, 1,0 Quadratmeter, besondere Lage2.043,00 €333,00 €2.376,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.2 c und § 4 Abs. 2.1
Urnenwahlgrab, 1,5 Quadratmeter, Standard2.144,00 €333,00 €2.477,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.1.2 b und § 4 Abs. 2.1
Baumgrab für bis zu zwei Urnen2.900,00 €333,00 €3.233,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.2 a und § 4 Abs. 2.1
Grabstätte Körting auf dem Friedhof Engesohde, für eine Urne4.323,00 €333,00 €4.656,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.2 c und § 4 Abs. 2.1
Urnengemeinschaftsanlage in besonderer Lage, für bis zu zwei Urnen6.809,00 €333,00 €7.142,00 €20 J.§ 2 Abs. 2.2.2 b und § 4 Abs. 2.1

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbeisetzung in einer Erdreihengrabstätte521,00 €§ 4 Abs. 1.1
Erdbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte, Normaltiefe 1,80 Meter748,00 €§ 4 Abs. 1.2
Erdbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte, Tiefenbelegung 2,40 Meter1.012,00 €§ 4 Abs. 1.3
Erdbeisetzung in einer Kinder-Erdwahlgrabstätte97,00 €§ 4 Abs. 1.4
Beisetzung in einem Sternen-Kinder-Gemeinschaftsgrab, je Zeremonie257,00 €§ 4 Abs. 1.5
Urnenbeisetzung in Reihen-, Wahlgrabstätte oder Urnenkammer, je Urne333,00 €§ 4 Abs. 2.1
Urnenbeisetzung in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage, je Urne333,00 €§ 4 Abs. 2.2
Urnenbeisetzung in einem Kinderwahlgrab98,00 €§ 4 Abs. 2.3
Tragen und Absenken eines Sarges bei einer anonymen Erdreihengrabstätte186,00 €§ 4 Abs. 1.10
Mehraufwand bei einer Tuchbestattung aus religiösen Gründen261,00 €§ 4 Abs. 1.8
Verlängerung eines Nutzungsrechts, je angefangenes JahrEin Zwanzigstel der Gebühr nach § 2.§ 3 Abs. 1
Erhaltung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit, je JahrMindestens fünf Zwanzigstel der Gebühr nach § 2.§ 3 Abs. 2
Ausbettung und Tieferlegung eines Sarges innerhalb der Ruhefrist, aus Normaltiefe2.244,00 €§ 5 Abs. 1.1.1
Tieferlegung ausgelegener Urnen in derselben Grabstätte126,00 €§ 4 Abs. 2.4
Beisetzung von Gebeinen in Normaltiefe587,00 €§ 4 Abs. 1.6
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.234,00 €

Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen in Hannover, über 20 Jahre, das sind 361,70 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 2 Abs. 1.1.1 und § 4 Abs. 1.11.513,00 €
Bestattung§ 4 Abs. 1.1521,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.034,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Hannover.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover, Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Hannover unterscheidet im Satzungstext selbst zwischen Gräbern, die die Angehörigen pflegen, und solchen, die ausschließlich die Stadt pflegt. Die Einordnung als pflegefrei folgt hier also dem Wortlaut, nicht unserer Auslegung.
  • Beim anonymen Erdreihengrab kommen 186,00 Euro für das Tragen und Absenken des Sarges hinzu (§ 4 Abs. 1.10). Sie stehen nicht in der Tabellensumme, weil sie eine eigene Position sind.
  • Bei einigen Positionen erhebt die Stadt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer, unter anderem bei der anonymen Urnengemeinschaftsanlage. Die Beträge in der Tabelle sind die Nettobeträge der Satzung.
  • Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung nennt die Stadt nicht einheitlich; die Friedhöfe haben eigene Zeiten.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.