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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Laatzen · Niedersachsen · AGS 03241009

Friedhofsgebühren in Laatzen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Laatzen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Laatzen.

613,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kindergrab für Kinder bis zu 10 Jahre, mit Beisetzung

9.491,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Vierstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften, mit Beisetzung

18
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Alle Grabarten, Erdbestattung wie Urnenbeisetzung, ohne Unterschied nach Alter

Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Laatzen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Laatzen führt 18 Grabarten. Die günstigste ist Kindergrab für Kinder bis zu 10 Jahre mit 613,00 €, die teuerste Vierstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften mit 9.491,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

11 Grabarten für die Erdbestattung in Laatzen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDas günstigste Erdgrab in Laatzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 4 nicht möglich, und nach Paragraf 15 Absatz 3 kann auch keine Urne hinzukommen. Für die gärtnerische Gestaltung stehen nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a 0,60 mal 1,50 Meter zur Verfügung.1.522,00 €522,00 €2.044,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 3.2
Kindergrab für Kinder bis zu 10 JahreNur für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten, eine Verlängerung ist wie bei allen Reihengrabstätten ausgeschlossen. Die Gestaltungsfläche beträgt nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe d 1,00 mal 0,50 Meter.311,00 €302,00 €613,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2 und Ziffer 3.1
Einstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDie Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Nach Paragraf 16 Absatz 7 darf zusätzlich je Stelle eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 85,60 Euro.2.140,00 €522,00 €2.662,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.3 und Ziffer 3.2
Zweistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 159,72 Euro.3.993,00 €522,00 €4.515,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.4 und Ziffer 3.2
Zweistelliges Erdwahlgrab als Tiefengrab, zwei Stellen übereinanderDas Tiefengrab gibt es nur auf dem Friedhof Im Heidfeld und nur noch als Zweitbelegung eines bestehenden Grabes. Deshalb ist als Beerdigungsgebühr der Satz für die zweite Besetzung angesetzt. Bei der ersten Beisetzung liegt die Grabsohle nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung bei 2,50 Meter. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 135 Euro.3.375,00 €783,00 €4.158,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.6 und Ziffer 3.3.1
Einstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenIn diesen Abteilungen darf die Grabstätte nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung nach eigenem Ermessen gärtnerisch gestaltet werden. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 132,28 Euro.3.307,00 €522,00 €3.829,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.1 und Ziffer 3.2
Zweistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 244 Euro.6.100,00 €522,00 €6.622,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.2 und Ziffer 3.2
Dreistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 319,52 Euro.7.988,00 €522,00 €8.510,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.3 und Ziffer 3.2
Vierstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Grabstätte. Ab fünf Stellen rechnet die Stadt nach Ziffer 1.2.5 individuell. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 358,76 Euro.8.969,00 €522,00 €9.491,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.4 und Ziffer 3.2
Einstelliges Erdwahlgrab in besonderer LageWas eine besondere Lage ist, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 192,68 Euro.4.817,00 €522,00 €5.339,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.6 und Ziffer 3.2
Anonymes RasenreihengrabDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Für das anonyme Rasenreihengrab sagt Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung zusätzlich, die Pflegeverpflichtung obliege der Stadt, und Absatz 2 nennt ausdrücklich auch die Erstanlage, die Raseneinsaat und die Rasenpflege als Aufgabe der Stadt. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Laatzen.1.419,00 €522,00 €1.941,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.1 und Ziffer 3.2.1

7 Grabarten für die Urne in Laatzen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenNach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ein Einzelgrab, das der Reihe nach belegt wird. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen, eine Verlängerung ist nicht möglich.1.275,00 €196,00 €1.471,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.7 und Ziffer 3.9
Urnenwahlgrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Die Pflege erfolgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung durch die Angehörigen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 70,76 Euro.1.769,00 €261,00 €2.030,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.7 und Ziffer 3.7
Urnenwahlgrab für drei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der drei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 78,20 Euro.1.955,00 €261,00 €2.216,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.8 und Ziffer 3.7
Urnenwahlgrab für vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung können auf einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 85,60 Euro.2.140,00 €261,00 €2.401,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.9 und Ziffer 3.7
Anonymes UrnengrabDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt für anonyme Urnengräber, die Pflegeverpflichtung obliege der Stadt, Absatz 2 auch die Erstanlage und die Rasenpflege. Die Lage der einzelnen Grabstätte wird den Angehörigen nicht bekannt gegeben, eine Kennzeichnung ist nicht möglich, und an der Beisetzung können die Angehörigen nicht teilnehmen. Das günstigste Grab in Laatzen.668,00 €57,00 €725,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.2 und Ziffer 3.5
Urnengrab in der gemeinschaftlichen Urnengrabanlage an der SteleDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt die gemeinschaftliche Urnengrabanlage ausdrücklich als Fall, in dem die Pflegeverpflichtung der Stadt obliegt. Der Name der oder des Verstorbenen wird in ein Gemeinschaftsgrabmal in Form einer Stele eingearbeitet, ein eigenes Grabmal ist nach Paragraf 23 Absatz 1 nicht zulässig. Die Beisetzung kann im Beisein der Angehörigen erfolgen.1.136,00 €152,00 €1.288,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.3 und Ziffer 3.4
Urnengrab in der BaumbestattungsanlageDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung zählt die Baumbestattung als einzige der vier Grabarten nicht mit auf. Die Stadt sagt die Pflege aber in ihrer Friedhofsbroschüre wörtlich zu: Die Pflege obliegt der Stadt Laatzen. Die Urne wird ohne Überurne direkt im Wurzelbereich des Baumes eingebracht, der Bereich bleibt naturbelassen, ein Grabmal ist nach Paragraf 23 Absatz 1 nicht zulässig. Den Namen bringt die Stadt auf einem kleinen Schild an einer Bank in der Nähe des Baumes an.893,00 €261,00 €1.154,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.4 und Ziffer 3.6

29 weitere Gebühren in der Satzung von Laatzen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Kindergrab bis zu 10 Jahre302,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1
Erdgrab522,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2
Anonymes Erdreihengrab522,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2.1
Tiefengrab, zweite Besetzung783,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.1
Urnenbeisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage152,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.4
Urnenbeisetzung anonym57,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.5
Urnenbeisetzung in der Baumbestattung261,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.6
Urnenbeisetzung auf einem Wahlgrab oder Urnenwahlgrab261,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.7
Urnenbeisetzung auf einem Tiefengrab130,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.8
Urnenbeisetzung auf einem Reihengrab196,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3.9
Erdwahlgrab ab drei Stellen in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriftenindividuelle BerechnungGebührenverzeichnis Ziffer 1.1.5
Erdwahlgrab ab fünf Stellen in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriftenindividuelle BerechnungGebührenverzeichnis Ziffer 1.2.5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahrein Fünfundzwanzigstel der Gebühr nach Ziffer 1Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1
Benutzung des Sargraumes einschließlich Kühlzelle140,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1
Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Im Heidfeld, einschließlich Grunddekoration545,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.1
Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Rethen oder Ingeln-Oesselse, einschließlich Grunddekoration291,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.2
Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Ahornstraße, einschließlich Grunddekoration218,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.3
Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Am Brocksberg, einschließlich Grunddekoration44,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.4
Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Gleidingen, einschließlich Grunddekoration327,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.5
Benutzung des Feierraumes zum Zwecke der Abschiednahme109,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.6
Sargumbettung innerhalb eines Friedhofes1.044,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3.1
Urnenumbettung innerhalb eines Friedhofes261,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3.2
Sargausbettung zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof522,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4.1
Urnenausbettung zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof130,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4.2
Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen51,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5
Einebnen von Grabstellen, Gebühr für die Verwaltungstätigkeit34,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6.1
Einebnen von Grabstellen, Arbeitsaufwand auf dem Friedhof10 Euro je angefangene ViertelstundeGebührenverzeichnis Ziffer 4.6.2
Beseitigung von Grabmalen und Einfassungen durch eine Steinmetzfirmanach entstandenem und abgerechnetem AufwandGebührenverzeichnis Ziffer 4.6.3
Auslagen, unter anderem die anlässlich der Amtshandlung entstehende Umsatzsteuerin Höhe der tatsächlichen AufwendungenParagraf 5 der Gebührensatzung
Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020.

Was ein Grab in Laatzen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.544,00 €

Erdreihengrab in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften in Laatzen, über 25 Jahre, das sind 341,76 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 3.21.522,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 3.1522,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.044,00 €

Das günstigste Erdgrab in Laatzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 4 nicht möglich, und nach Paragraf 15 Absatz 3 kann auch keine Urne hinzukommen. Für die gärtnerische Gestaltung stehen nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a 0,60 mal 1,50 Meter zur Verfügung.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Laatzen offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für alle von der Stadt Laatzen verwalteten Friedhöfe. Das sind die fünf Friedhöfe Ahornstraße, Am Brocksberg, Im Heidfeld, Rethen und Ingeln-Oesselse. Im Ortsteil Gleidingen liegen ein Friedhof der evangelischen St.-Gertruden-Kirchengemeinde und einer des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen; deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Der Gebührentarif nennt in Ziffer 4.2.5 gleichwohl einen Feierraum auf dem Friedhof Gleidingen, ohne dass die Satzung erklärt, welche Anlage das ist.
  • Die geltende Fassung ist vom 21.12.2022 und gilt seit dem 01.01.2023, also seit mehr als drei Jahren. Nach einer jüngeren Fassung haben wir im Ortsrecht der Stadt, auf der Seite Friedhöfe, in den Amtsblättern der Region Hannover Nummer 16 vom 16.10.2025 und Nummer 24 vom 11.12.2025 sowie über die Suche nach Ratsbeschlüssen gesehen. Es gibt keine. Die Stadt beschriftet die Datei auf ihrer Friedhofsseite selbst mit Stand 01/2023.
  • Zwei überholte Dateien liegen daneben und sind über Suchmaschinen erreichbar: die Friedhofsgebührensatzung ohne Zusatz mit dem Tarifstand 2019, in der das Erdreihengrab 1.220 statt 1.522 Euro kostet, und eine Friedhofssatzung von 2012 unter der Dateinummer 7217. Wir haben beide nicht genommen.
  • Die Baumbestattungsanlage ist die einzige der vier Grabarten der Ziffer 1.3, die Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung bei der Aufzählung der von der Stadt gepflegten Grabstätten auslässt. Paragraf 14 Absatz 2 zählt sie dagegen zu den Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung, das Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 ebenso, und die Friedhofsbroschüre der Stadt sagt wörtlich, die Pflege obliege der Stadt Laatzen. Wir führen die Grabart deshalb als pflegefrei und nennen die Broschüre als Quelle.
  • Zwei Positionen des Gebührenverzeichnisses tragen keinen Betrag, weil die Stadt sie individuell berechnet: das Erdwahlgrab ab drei Stellen in den Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften und das Erdwahlgrab ab fünf Stellen in den Abteilungen ohne. Wir erfassen dafür keine Grabart.
  • Die Beträge der mehrstelligen Wahlgräber gelten jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ebenso gelten die Beträge der Urnenwahlgräber für die gesamte Grabstätte mit zwei, drei oder vier Urnen.
  • Was ein Erdwahlgrab in besonderer Lage nach Ziffer 1.2.6 ist, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung. Der Aufschlag gegenüber dem einstelligen Erdwahlgrab derselben Abteilung beträgt 1.510 Euro.
  • Das Tiefengrab nach Ziffer 1.1.6 gibt es nur auf dem Friedhof Im Heidfeld und nur noch als Zweitbelegung. Wir setzen deshalb die Beerdigungsgebühr der zweiten Besetzung von 783 Euro an; die 522 Euro der Ziffer 3.2 gälten für eine Erstbelegung, die nicht mehr vergeben wird.
  • Die Beerdigungsgebühr deckt nach der Überschrift der Ziffer 3 die Herstellung des Grabes. Einen Posten für Träger gibt es nicht: Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die Überführung der Särge und der Kränze von der Kapelle zu den Gräbern den Angehörigen oder der von ihnen beauftragten Person zu. Was das kostet, steht nicht in der Satzung. Ebenso ist nach Paragraf 11 Absatz 4 die Dekoration des Feierraumes Sache der Angehörigen, obwohl der Tarif eine Grunddekoration einschließt.
  • Die Benutzung eines Feierraumes kostet je nach Friedhof 44 bis 545 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Müssen vor dem Ausheben des Grabes Aufbauten und Pflanzen entfernt werden, ist das nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung ebenfalls Sache der Angehörigen.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt die Stadt nicht. Die Beträge der Ziffer 4.6 gelten für das Einebnen von Grabstellen und setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr von 34 Euro, einem Zeitsatz von 10 Euro je angefangener Viertelstunde und den Auslagen der Steinmetzfirma zusammen; die Summe steht damit nicht fest.
  • Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten kennt der Tarif nicht.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Die Friedhofsverwaltung sitzt nach der Kontaktangabe der Friedhofsseite im Team 34 Standesamt in der Alten Rathausstraße 12; die Friedhofsbroschüre nennt daneben weiterhin das Dienstgebäude Gutenbergstraße 15 des Teams Grünflächen. Wir nennen die Anschrift und die Rufnummer von der Friedhofsseite und dazu die Zeiten der Telefonzentrale.

Friedhöfe in Laatzen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.