Laatzen · Niedersachsen · AGS 03241009
Friedhofsgebühren in Laatzen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Laatzen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Laatzen.
- 613,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 9.491,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Alle Grabarten, Erdbestattung wie Urnenbeisetzung, ohne Unterschied nach Alter
Kindergrab für Kinder bis zu 10 Jahre, mit Beisetzung
Vierstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften, mit Beisetzung
Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Laatzen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Laatzen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDas günstigste Erdgrab in Laatzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 4 nicht möglich, und nach Paragraf 15 Absatz 3 kann auch keine Urne hinzukommen. Für die gärtnerische Gestaltung stehen nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a 0,60 mal 1,50 Meter zur Verfügung. | 1.522,00 € | 522,00 € | 2.044,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 3.2 |
| Kindergrab für Kinder bis zu 10 JahreNur für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten, eine Verlängerung ist wie bei allen Reihengrabstätten ausgeschlossen. Die Gestaltungsfläche beträgt nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe d 1,00 mal 0,50 Meter. | 311,00 € | 302,00 € | 613,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2 und Ziffer 3.1 |
| Einstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDie Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Nach Paragraf 16 Absatz 7 darf zusätzlich je Stelle eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 85,60 Euro. | 2.140,00 € | 522,00 € | 2.662,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.3 und Ziffer 3.2 |
| Zweistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 159,72 Euro. | 3.993,00 € | 522,00 € | 4.515,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.4 und Ziffer 3.2 |
| Zweistelliges Erdwahlgrab als Tiefengrab, zwei Stellen übereinanderDas Tiefengrab gibt es nur auf dem Friedhof Im Heidfeld und nur noch als Zweitbelegung eines bestehenden Grabes. Deshalb ist als Beerdigungsgebühr der Satz für die zweite Besetzung angesetzt. Bei der ersten Beisetzung liegt die Grabsohle nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung bei 2,50 Meter. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 135 Euro. | 3.375,00 € | 783,00 € | 4.158,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.6 und Ziffer 3.3.1 |
| Einstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenIn diesen Abteilungen darf die Grabstätte nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung nach eigenem Ermessen gärtnerisch gestaltet werden. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel, hier 132,28 Euro. | 3.307,00 € | 522,00 € | 3.829,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.1 und Ziffer 3.2 |
| Zweistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 244 Euro. | 6.100,00 € | 522,00 € | 6.622,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.2 und Ziffer 3.2 |
| Dreistelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 319,52 Euro. | 7.988,00 € | 522,00 € | 8.510,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.3 und Ziffer 3.2 |
| Vierstelliges Erdwahlgrab in einer Abteilung ohne besondere GestaltungsvorschriftenDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Grabstätte. Ab fünf Stellen rechnet die Stadt nach Ziffer 1.2.5 individuell. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 358,76 Euro. | 8.969,00 € | 522,00 € | 9.491,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.4 und Ziffer 3.2 |
| Einstelliges Erdwahlgrab in besonderer LageWas eine besondere Lage ist, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 192,68 Euro. | 4.817,00 € | 522,00 € | 5.339,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.6 und Ziffer 3.2 |
| Anonymes RasenreihengrabDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Für das anonyme Rasenreihengrab sagt Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung zusätzlich, die Pflegeverpflichtung obliege der Stadt, und Absatz 2 nennt ausdrücklich auch die Erstanlage, die Raseneinsaat und die Rasenpflege als Aufgabe der Stadt. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Laatzen. | 1.419,00 € | 522,00 € | 1.941,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.1 und Ziffer 3.2.1 |
7 Grabarten für die Urne in Laatzen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorschriftenNach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ein Einzelgrab, das der Reihe nach belegt wird. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen, eine Verlängerung ist nicht möglich. | 1.275,00 € | 196,00 € | 1.471,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.7 und Ziffer 3.9 |
| Urnenwahlgrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Die Pflege erfolgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung durch die Angehörigen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 70,76 Euro. | 1.769,00 € | 261,00 € | 2.030,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.7 und Ziffer 3.7 |
| Urnenwahlgrab für drei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der drei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 78,20 Euro. | 1.955,00 € | 261,00 € | 2.216,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.8 und Ziffer 3.7 |
| Urnenwahlgrab für vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung können auf einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je Jahr 85,60 Euro. | 2.140,00 € | 261,00 € | 2.401,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.9 und Ziffer 3.7 |
| Anonymes UrnengrabDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt für anonyme Urnengräber, die Pflegeverpflichtung obliege der Stadt, Absatz 2 auch die Erstanlage und die Rasenpflege. Die Lage der einzelnen Grabstätte wird den Angehörigen nicht bekannt gegeben, eine Kennzeichnung ist nicht möglich, und an der Beisetzung können die Angehörigen nicht teilnehmen. Das günstigste Grab in Laatzen. | 668,00 € | 57,00 € | 725,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.2 und Ziffer 3.5 |
| Urnengrab in der gemeinschaftlichen Urnengrabanlage an der SteleDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt die gemeinschaftliche Urnengrabanlage ausdrücklich als Fall, in dem die Pflegeverpflichtung der Stadt obliegt. Der Name der oder des Verstorbenen wird in ein Gemeinschaftsgrabmal in Form einer Stele eingearbeitet, ein eigenes Grabmal ist nach Paragraf 23 Absatz 1 nicht zulässig. Die Beisetzung kann im Beisein der Angehörigen erfolgen. | 1.136,00 € | 152,00 € | 1.288,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.3 und Ziffer 3.4 |
| Urnengrab in der BaumbestattungsanlageDas Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 mit anonyme und halbanonyme Grabstellen ohne individuelle Gestaltung und ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt dieselben vier Grabarten als Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung zählt die Baumbestattung als einzige der vier Grabarten nicht mit auf. Die Stadt sagt die Pflege aber in ihrer Friedhofsbroschüre wörtlich zu: Die Pflege obliegt der Stadt Laatzen. Die Urne wird ohne Überurne direkt im Wurzelbereich des Baumes eingebracht, der Bereich bleibt naturbelassen, ein Grabmal ist nach Paragraf 23 Absatz 1 nicht zulässig. Den Namen bringt die Stadt auf einem kleinen Schild an einer Bank in der Nähe des Baumes an. | 893,00 € | 261,00 € | 1.154,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.4 und Ziffer 3.6 |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Laatzen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kindergrab bis zu 10 Jahre | 302,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1 |
| Erdgrab | 522,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2 |
| Anonymes Erdreihengrab | 522,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2.1 |
| Tiefengrab, zweite Besetzung | 783,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.1 |
| Urnenbeisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage | 152,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.4 |
| Urnenbeisetzung anonym | 57,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.5 |
| Urnenbeisetzung in der Baumbestattung | 261,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.6 |
| Urnenbeisetzung auf einem Wahlgrab oder Urnenwahlgrab | 261,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.7 |
| Urnenbeisetzung auf einem Tiefengrab | 130,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.8 |
| Urnenbeisetzung auf einem Reihengrab | 196,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.9 |
| Erdwahlgrab ab drei Stellen in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften | individuelle Berechnung | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.5 |
| Erdwahlgrab ab fünf Stellen in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften | individuelle Berechnung | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahr | ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr nach Ziffer 1 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1 |
| Benutzung des Sargraumes einschließlich Kühlzelle | 140,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1 |
| Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Im Heidfeld, einschließlich Grunddekoration | 545,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.1 |
| Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Rethen oder Ingeln-Oesselse, einschließlich Grunddekoration | 291,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.2 |
| Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Ahornstraße, einschließlich Grunddekoration | 218,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.3 |
| Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Am Brocksberg, einschließlich Grunddekoration | 44,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.4 |
| Benutzung des Feierraumes in der Kapelle auf dem Friedhof Gleidingen, einschließlich Grunddekoration | 327,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.5 |
| Benutzung des Feierraumes zum Zwecke der Abschiednahme | 109,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.6 |
| Sargumbettung innerhalb eines Friedhofes | 1.044,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3.1 |
| Urnenumbettung innerhalb eines Friedhofes | 261,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3.2 |
| Sargausbettung zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof | 522,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4.1 |
| Urnenausbettung zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof | 130,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4.2 |
| Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen | 51,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5 |
| Einebnen von Grabstellen, Gebühr für die Verwaltungstätigkeit | 34,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6.1 |
| Einebnen von Grabstellen, Arbeitsaufwand auf dem Friedhof | 10 Euro je angefangene Viertelstunde | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6.2 |
| Beseitigung von Grabmalen und Einfassungen durch eine Steinmetzfirma | nach entstandenem und abgerechnetem Aufwand | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6.3 |
| Auslagen, unter anderem die anlässlich der Amtshandlung entstehende Umsatzsteuer | in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen | Paragraf 5 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Laatzen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.544,00 €
Erdreihengrab in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften in Laatzen, über 25 Jahre, das sind 341,76 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 3.2 | 1.522,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 3.1 | 522,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.044,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Laatzen. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 4 nicht möglich, und nach Paragraf 15 Absatz 3 kann auch keine Urne hinzukommen. Für die gärtnerische Gestaltung stehen nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a 0,60 mal 1,50 Meter zur Verfügung.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Laatzen offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für alle von der Stadt Laatzen verwalteten Friedhöfe. Das sind die fünf Friedhöfe Ahornstraße, Am Brocksberg, Im Heidfeld, Rethen und Ingeln-Oesselse. Im Ortsteil Gleidingen liegen ein Friedhof der evangelischen St.-Gertruden-Kirchengemeinde und einer des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen; deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Der Gebührentarif nennt in Ziffer 4.2.5 gleichwohl einen Feierraum auf dem Friedhof Gleidingen, ohne dass die Satzung erklärt, welche Anlage das ist.
- Die geltende Fassung ist vom 21.12.2022 und gilt seit dem 01.01.2023, also seit mehr als drei Jahren. Nach einer jüngeren Fassung haben wir im Ortsrecht der Stadt, auf der Seite Friedhöfe, in den Amtsblättern der Region Hannover Nummer 16 vom 16.10.2025 und Nummer 24 vom 11.12.2025 sowie über die Suche nach Ratsbeschlüssen gesehen. Es gibt keine. Die Stadt beschriftet die Datei auf ihrer Friedhofsseite selbst mit Stand 01/2023.
- Zwei überholte Dateien liegen daneben und sind über Suchmaschinen erreichbar: die Friedhofsgebührensatzung ohne Zusatz mit dem Tarifstand 2019, in der das Erdreihengrab 1.220 statt 1.522 Euro kostet, und eine Friedhofssatzung von 2012 unter der Dateinummer 7217. Wir haben beide nicht genommen.
- Die Baumbestattungsanlage ist die einzige der vier Grabarten der Ziffer 1.3, die Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung bei der Aufzählung der von der Stadt gepflegten Grabstätten auslässt. Paragraf 14 Absatz 2 zählt sie dagegen zu den Abteilungen ohne Pflegeverpflichtung, das Gebührenverzeichnis überschreibt die Ziffer 1.3 ebenso, und die Friedhofsbroschüre der Stadt sagt wörtlich, die Pflege obliege der Stadt Laatzen. Wir führen die Grabart deshalb als pflegefrei und nennen die Broschüre als Quelle.
- Zwei Positionen des Gebührenverzeichnisses tragen keinen Betrag, weil die Stadt sie individuell berechnet: das Erdwahlgrab ab drei Stellen in den Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften und das Erdwahlgrab ab fünf Stellen in den Abteilungen ohne. Wir erfassen dafür keine Grabart.
- Die Beträge der mehrstelligen Wahlgräber gelten jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ebenso gelten die Beträge der Urnenwahlgräber für die gesamte Grabstätte mit zwei, drei oder vier Urnen.
- Was ein Erdwahlgrab in besonderer Lage nach Ziffer 1.2.6 ist, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung. Der Aufschlag gegenüber dem einstelligen Erdwahlgrab derselben Abteilung beträgt 1.510 Euro.
- Das Tiefengrab nach Ziffer 1.1.6 gibt es nur auf dem Friedhof Im Heidfeld und nur noch als Zweitbelegung. Wir setzen deshalb die Beerdigungsgebühr der zweiten Besetzung von 783 Euro an; die 522 Euro der Ziffer 3.2 gälten für eine Erstbelegung, die nicht mehr vergeben wird.
- Die Beerdigungsgebühr deckt nach der Überschrift der Ziffer 3 die Herstellung des Grabes. Einen Posten für Träger gibt es nicht: Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die Überführung der Särge und der Kränze von der Kapelle zu den Gräbern den Angehörigen oder der von ihnen beauftragten Person zu. Was das kostet, steht nicht in der Satzung. Ebenso ist nach Paragraf 11 Absatz 4 die Dekoration des Feierraumes Sache der Angehörigen, obwohl der Tarif eine Grunddekoration einschließt.
- Die Benutzung eines Feierraumes kostet je nach Friedhof 44 bis 545 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Müssen vor dem Ausheben des Grabes Aufbauten und Pflanzen entfernt werden, ist das nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung ebenfalls Sache der Angehörigen.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt die Stadt nicht. Die Beträge der Ziffer 4.6 gelten für das Einebnen von Grabstellen und setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr von 34 Euro, einem Zeitsatz von 10 Euro je angefangener Viertelstunde und den Auslagen der Steinmetzfirma zusammen; die Summe steht damit nicht fest.
- Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten kennt der Tarif nicht.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Die Friedhofsverwaltung sitzt nach der Kontaktangabe der Friedhofsseite im Team 34 Standesamt in der Alten Rathausstraße 12; die Friedhofsbroschüre nennt daneben weiterhin das Dienstgebäude Gutenbergstraße 15 des Teams Grünflächen. Wir nennen die Anschrift und die Rufnummer von der Friedhofsseite und dazu die Zeiten der Telefonzentrale.
Friedhöfe in Laatzen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in LaatzenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Friedhöfe der Stadt Laatzen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 21.12.2022, ausgefertigt am 22.12.2022, gültig ab 01.01.2023, erste Änderung der Satzung vom 17.12.2020
- Friedhofssatzung der Stadt Laatzen, mit der Ruhezeit in Paragraf 14 Absatz 7 und den Pflegeregeln in Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 21 beschlossen vom Rat der Stadt Laatzen am 27.06.2019, ausgefertigt am 28.06.2019
- Friedhofsbroschüre der Stadt Laatzen, Abschnitt Bestattungsformen, mit der Zusage der Stadt zur Pflege der Baumbestattungsanlage Ausgabe Oktober 2025, auf der Seite Friedhöfe der Stadt Laatzen eingestellt am 29.10.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.