Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03241012
Alle 18 Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05032 84-0
- Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsverwaltung
- 3.130,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.097,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 18
- Friedhöfe mit Namen
31535 Neustadt am Rübenberge
Reihengrabstelle
Urnenreihengrabstelle im anonymen Urnenfeld
14 weitere Flächen ohne Namen
Die 18 Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge nehmen zusammen 19,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Lüningsburg ist der größte mit 4,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.370 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 740 m entfernt, der entlegenste 18,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 17 von 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 18 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 7 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Neustadt am Rübenberge rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsverwaltung
An der Stadtmauer 131535 Neustadt am Rübenberge
05032 84-0
- Sprechzeiten
- Dienstag 8 bis 13 UhrDonnerstag 13 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 18 Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Lüningsburg | 4,1 ha | 2,1 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | Neustadt / Krankenhaus, 870 mBus 802 | keine Angabe |
| Friedhof Lindenstraße | 3 ha | 740 m | 6 Anlagen, nächste 130 m | Neustadt / Nicolaistift, 110 mBus 802, Bus 820 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Empede-Himmelreich | 2,2 ha | 3,3 km | keine erfasst | Empede/Weinbergstraße, 480 mBus 840 | keine Angabe |
| Friedhof Bordenau | 1,7 ha | 4,5 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Bordenau / Schule, 250 mBus 400, Bus N43 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Poggenhagen | 1,5 ha | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 280 m | Poggenhagen, 260 mZug S2 | christlich |
| Friedhof Mariensee | 1,1 ha | 6,5 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Mariensee/Kloster, 250 mBus 850 | keine Angabe |
| Friedhof | 9.180 m² | 9,8 km | keine erfasst | Schneeren/Waldstraße, 150 m | keine Angabe |
| Friedhof Niedernstöcken | 7.510 m² | 18,3 km | keine erfasst | Niedernstöcken, Friedhof, 100 mBus 850 | christlich, lutherisch |
| Waldfriedhof/Neuer Friedhof Hagen | 7.370 m² | 8 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Hagen/Zur Kirche, 470 mBus 840 | keine Angabe |
| Friedhof Dudensen | 6.730 m² | 10,2 km | keine erfasst | Dudensen/Streitfeldstraße, 370 mBus 840 | keine Angabe |
| Friedhof Borstel | 5.430 m² | 9,8 km | keine erfasst | Borstel/Friedhof, 110 mBus 840 | keine Angabe |
| Friedhof Scharrel | 4.990 m² | 6,9 km | keine erfasst | Scharrel/Denkmal, 280 mBus 860 | christlich |
| Friedhof Nöpke | 3.890 m² | 12 km | keine erfasst | Nöpke/Altes Seelenfeld, 630 mBus 840 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Hagen | 3.790 m² | 8,3 km | 7 Anlagen, nächste 40 m | Hagen/Schule, 60 m | keine Angabe |
| Friedhof | 2.780 m² | 10 km | keine erfasst | Büren/Am Kirchplatz, 150 mBus 850 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Dudensen | 2.680 m² | 10,7 km | 4 Anlagen, nächste 30 m | Dudensen/Streitfeldstraße, 290 mBus 840 | christlich, lutherisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.030 m² | 2,3 km | keine erfasst | Bordenau / Dammkrug, 610 mBus 400, Bus N43 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof MandelslohDenkmal | 230 m² | 12,6 km | keine erfasst | keine erfasst | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neustadt am Rübenberge kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Wedemark | 17,7 km | 1.160,00 €Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 Jahre | 720,00 €Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je Stelle |
| Ronnenberg | 24,6 km | 1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre | 820,00 €Urnenreihengrabstelle |
| Nienburg/Weser | 22,8 km | 1.400,00 €Sargreihengrabstelle | 675,00 €Anonyme Urnenrasenreihengrabstelle mit Rasenpflege |
| Petershagen | 35,8 km | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Pattensen | 33,6 km | 1.686,00 €Erdreihengrab | 1.035,00 €Urnenreihengrab |
| Laatzen | 32,4 km | 1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab | 725,00 €Anonymes Urnengrab |
| Springe | 33,4 km | 1.943,00 €Erdreihengrab | 835,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Barsinghausen | 22,5 km | 2.009,19 €Reihengrab für Erwachsene | 858,33 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 35,8 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Neustadt am Rübenberge kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabstelleDas günstigste Erdgrab in Neustadt. Die Pflege liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 2.199,00 € | 931,00 € | 3.130,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstellePflegefrei: Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Unterhaltung der Fläche übernehme während der gesamten Ruhezeit die Stadt, und Paragraf 13 Absatz 5 wiederholt, die Grabstellen würden ausnahmslos mit Rasen eingesät und durch die Stadt unterhalten. Erlaubt ist nur ein bündig mit dem Boden abschließender liegender Grabstein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 3.278,00 € | 931,00 € | 4.209,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| WahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 a) je Jahr Ruhefrist 96,61 Euro, mindestens sind nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung fünf Jahre zu verlängern. | 2.415,00 € | 931,00 € | 3.346,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder PoggenhagenPflegefrei: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, und Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Kissensteinen, eigener Blumenschmuck ist nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 a) je Jahr Ruhefrist 148,42 Euro. | 3.710,00 € | 931,00 € | 4.641,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur für Föten, Totgeburten und Kinder bis zum sechsten Lebensmonat. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Ruhezeit für Kinderwahlgrabstätten beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3 a) je Jahr 52,75 Euro. | 791,00 € | 268,00 € | 1.059,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung |
| Kinderwahlgrabstelle bis 1,50 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.4 a) je Jahr 69,63 Euro. | 1.044,00 € | 490,00 € | 1.534,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrabstelle im anonymen UrnenfeldDas günstigste Grab in Neustadt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Anlage liegt nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird; die Lage der einzelnen Grabstelle soll nicht erkennbar sein, eine Kennzeichnung ist nach Absatz 8 zu keiner Zeit möglich. Das Feld liegt nur auf dem Friedhof Lüningsburg. | 1.034,00 € | 63,00 € | 1.097,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung |
| UrnenwahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Je Grabstelle darf eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.1 a) je Jahr Ruhezeit 61,36 Euro. | 1.227,00 € | 95,00 € | 1.322,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 5.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Steinplatte an der StelePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Namenstafeln an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.2 a) je Jahr 124,26 Euro. | 2.485,00 € | 95,00 € | 2.580,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 5.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit KissensteinPflegefrei aus denselben Gründen wie die Variante mit Stele: Paragraf 15 Absatz 4 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung weisen Anlage und Pflege der gesamten Anlage der Stadt zu. Der Unterschied zur Stele ist allein der individuelle Kissenstein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3 a) je Jahr 144,12 Euro. | 2.882,00 € | 95,00 € | 2.977,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 5.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Baumwahlgrabstelle für eine UrnePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung führt die Baumbestattung als Gemeinschaftsanlage und sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt; Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Grabstellen der Baumbestattungen ausdrücklich und weist die Unterhaltung der Fläche für die gesamte Ruhezeit der Stadt zu. Die Grabstellen dürfen außer im Beisetzungsfall nicht betreten werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4 a) je Jahr 102,08 Euro. | 2.041,00 € | 95,00 € | 2.136,00 € | 20 | Paragraf 5 Ziffer 5.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Neustadt am Rübenberge
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Neustadt am Rübenberge?
- In Neustadt am Rübenberge sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 14 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Neustadt am Rübenberge?
- Friedhof Lüningsburg ist mit 4,1 ha der größte Friedhof in Neustadt am Rübenberge. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Neustadt am Rübenberge?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neustadt am Rübenberge gelten 25 Jahre für Erdbestattung im Sarg nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Kinderwahlgrabstätten für Föten, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Neustadt am Rübenberge?
- Ein Grab in Neustadt am Rübenberge kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstelle im anonymen Urnenfeld mit 1.097,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge zuständig?
- Für die Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge ist Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsverwaltung zuständig, An der Stadtmauer 1, 31535 Neustadt am Rübenberge, Telefon 05032 84-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Neustadt am Rübenberge, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2 vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Neustadt a. Rbge., Ortsrecht 67-1, mit den Ruhezeiten in Paragraf 10 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 12, 13, 15 und 25 Ratsbeschluss vom 04.08.2016, ausgefertigt am 15.08.2016, veröffentlicht am 24.08.2016, in Kraft seit 25.08.2016, ohne spätere Änderung
- Beschlussvorlage 2025/144 der Stadt Neustadt am Rübenberge über die betriebswirtschaftliche Friedhofsgebührenkalkulation, belegt den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 vom 08.09.2025
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.