Barsinghausen · Niedersachsen · AGS 03241002
Friedhofsgebühren in Barsinghausen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Barsinghausen, Ortsrecht 7/60/41, mit dem Gebührentarif im Anhang, vom 28.04.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2023, verkündet in der Calenberger Zeitung am 23.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Barsinghausen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Barsinghausen, Bauverwaltungsamt.
- 858,33 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.184,79 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, alle Erdbestattungen, auch die von Kindern
Urnenreihengrab, mit Beisetzung
Anonymes Reihengrab, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Barsinghausen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Barsinghausen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder, Sarggröße bis 1,30 Meter LängeDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung auch für Kinder dreißig Jahre. Die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Empfänger der Grabanweisung. Auf Kindergräbern sind nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe g Spielzeug und andere persönliche Gegenstände aus Kunststoff zulässig, sonst nicht. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nicht vorgesehen. | 755,99 € | 525,37 € | 1.281,36 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 1 und Abschnitt 3 Ziffer 1 |
| Reihengrab für ErwachseneDas günstigste Erdgrab in Barsinghausen. In jeder Reihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur eine Leiche beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Empfänger der Grabanweisung, die Grabstätte ist binnen zwölf Monaten nach der Beisetzung herzurichten. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nicht vorgesehen. | 755,99 € | 1.253,20 € | 2.009,19 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 2 und Abschnitt 3 Ziffer 2.1 |
| Anonymes ReihengrabParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung führt die Reihengräber für anonyme Erdbestattungen als eigene Grabart. Nach den Angaben der Stadt kann ein Namensschild an einer zentralen Stelle angebracht werden, es kostet nach Abschnitt 7 des Tarifs 142,79 Euro. Eine Umbettung ist nach Paragraf 12 Absatz 7 nur in begründeten Fällen zulässig. | 931,59 € | 1.253,20 € | 2.184,79 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 3 und Abschnitt 3 Ziffer 2.1 |
| Reihengrab ohne Pflegeverpflichtung, RasengrabParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Barsinghausen. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung sind Rasengräber Grabstätten ohne Flächen für Anpflanzungen; Anpflanzungen, Einfassungen, Grabplatten über das zugelassene Maß hinaus, Blumenvasen und Schalen sind untersagt. Zulässig ist nur eine ebenerdig liegende Platte von 50 mal 50 Zentimetern. | 896,88 € | 1.253,20 € | 2.150,08 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 4 und Abschnitt 3 Ziffer 2.1 |
| Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgräber werden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellig vergeben. Je Grabstelle dürfen ein Sarg und drei Urnen bestattet werden. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 dreißig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt 1 Ziffer 7 des Tarifs 28,58 Euro je Jahr und Grabstelle. Die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. | 857,56 € | 1.253,20 € | 2.110,76 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 5 und Abschnitt 3 Ziffer 2.1 |
6 Grabarten für die Urne in Barsinghausen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Barsinghausen. Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. Die Grabstätte ist binnen vier Monaten nach der Beisetzung herzurichten, die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Empfänger der Grabanweisung. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nicht vorgesehen. | 462,25 € | 396,08 € | 858,33 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 1 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; je Grabstelle darf nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung eine Urne beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt 2 Ziffer 3 des Tarifs 25,46 Euro je Jahr und Grabstelle. Die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. | 509,27 € | 396,08 € | 905,35 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 2 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Anonymes UrnengrabParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Das günstigste pflegefreie Grab in Barsinghausen. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung führt die Reihengräber für anonyme Urnenbestattungen als eigene Grabart. Nach den Angaben der Stadt kann ein Namensschild an einer zentralen Stelle angebracht werden, es kostet nach Abschnitt 7 des Tarifs 142,79 Euro. | 556,13 € | 396,08 € | 952,21 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 4 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Urnenreihengrab ohne Pflegeverpflichtung, RasengrabParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung sind Rasengräber Grabstätten ohne Flächen für Anpflanzungen; Anpflanzungen, Einfassungen, Blumenvasen und Schalen sind untersagt, zulässig ist nur eine ebenerdig liegende Platte von 50 mal 50 Zentimetern. | 602,98 € | 396,08 € | 999,06 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 5 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Urnenreihengrab für BaumbestattungenParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Paragraf 20 der Friedhofssatzung beschreibt die Urnengräber für Baumbestattungen als Aschegrabstätten, in denen die Totenasche in der Nähe eines Baumes beigesetzt wird; die Grabfelder werden ausschließlich durch die Stadt gestaltet. Ein Namensschild aus Messing kostet nach Abschnitt 7 des Tarifs 142,79 Euro. | 693,29 € | 396,08 € | 1.089,37 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 6 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Wahlgrab für Baumbestattungen für Urnen, je GrabstelleParagraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt drei Grabarten von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus, nämlich alle Reihengräber für anonyme Erd- und Urnenbestattungen, die Reihengräber als Rasengrab ohne Pflegeverpflichtung für Erd- und Urnenbestattungen sowie die Reihen- und Wahlgräber für Baumbestattungen für Urnen, und schließt mit dem Satz: Die Pflege dieser Grabarten obliegt der Stadt. Der Betrag gilt je Grabstelle. Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade bei dieser Grabart kein Anspruch auf eine der Lage nach bestimmte Grabstätte besteht. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt 2 Ziffer 8 des Tarifs 41,17 Euro je Jahr und Grabstelle. | 823,56 € | 396,08 € | 1.219,64 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 7 und Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
15 weitere Gebühren in der Satzung von Barsinghausen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung von Kindern mit einer Sarggröße bis 1,30 Meter Länge im Reihen- oder Wahlgrab | 525,37 € | Gebührentarif Abschnitt 3 Ziffer 1 |
| Beisetzung Erwachsener im Erdgrab | 1.253,20 € | Gebührentarif Abschnitt 3 Ziffer 2.1 |
| Beisetzung Erwachsener im Urnengrab | 396,08 € | Gebührentarif Abschnitt 3 Ziffer 2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für Erdbestattungen, pro Jahr und Grabstelle | 28,58 € | Gebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für Urnenbestattungen, pro Jahr und Grabstelle | 25,46 € | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für Baumbestattungen, pro Jahr und Grabstelle | 41,17 € | Gebührentarif Abschnitt 2 Ziffer 8 |
| Benutzung des Feierraumes der Friedhofskapelle je Trauerfeier einschließlich Kühlraum | 300,00 € | Gebührentarif Abschnitt 4 Ziffer 1 |
| Benutzung des Abschiedsraumes ohne Kühlraum | 49,09 € | Gebührentarif Abschnitt 4 Ziffer 2 |
| Kühlraumnutzung | 40,69 € | Gebührentarif Abschnitt 4 Ziffer 3 |
| Pflege eines vor Ablauf der Ruhefrist aufgegebenen Reihen- oder Wahlgrabes, pro Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist | 232,84 € | Gebührentarif Abschnitt 5 Ziffer 1 |
| Pflege eines vor Ablauf der Ruhefrist aufgegebenen Urnengrabes, pro Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist | 134,73 € | Gebührentarif Abschnitt 5 Ziffer 2 |
| Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit, je Trauerfeier | 141,36 € | Gebührentarif Abschnitt 6 |
| Namensschild aus Messing für eine Grabstelle | 142,79 € | Gebührentarif Abschnitt 7 |
| Besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind | nach dem tatsächlichen Aufwand | Paragraf 1 Absatz 4 der Gebührensatzung |
| Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei der Bestattung verdienter Bürger oder der Unterhaltung geschichtlich oder künstlerisch wertvoller Grabstätten | im Einzelfall auf Entscheidung der Stadt | Paragraf 4 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Barsinghausen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.081,36 €
Reihengrab für Kinder, Sarggröße bis 1,30 Meter Länge in Barsinghausen, über 30 Jahre, das sind 302,71 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt 1 Ziffer 1 und Abschnitt 3 Ziffer 1 | 755,99 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt 3 Ziffer 1 | 525,37 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.281,36 € |
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung auch für Kinder dreißig Jahre. Die Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 2 beim Empfänger der Grabanweisung. Auf Kindergräbern sind nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe g Spielzeug und andere persönliche Gegenstände aus Kunststoff zulässig, sonst nicht. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nicht vorgesehen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Barsinghausen, Ortsrecht 7/60/41, mit dem Gebührentarif im Anhang, vom 28.04.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2023, verkündet in der Calenberger Zeitung am 23.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Barsinghausen offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die drei städtischen Friedhöfe im Kernort: den Waldfriedhof an der Bahnhofstraße, den Friedhof Osterfeld an der Marienstraße und den Friedhof Hannoversche Straße. In den Ortsteilen Egestorf, Kirchdorf, Langreder, Großgoltern, Stemmen, Göxe, Bantorf, Hohenbostel, Landringhausen und Groß Munzel betreuen die Kirchengemeinden eigene Friedhöfe mit eigenen Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
- Der Gebührentarif gilt seit dem 01.01.2024 und ist damit über zweieinhalb Jahre alt. Nach einer jüngeren Fassung haben wir auf der Seite Friedhofswesen in Barsinghausen, in der Bekanntmachung vom 03.01.2024 zur 4. Änderung und in der vollständigen Liste der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt gesehen. Diese Liste umfasst 85 Einträge auf sechs Seiten und reicht bis 2016 zurück; die jüngste Bekanntmachung zu den Friedhofsgebühren ist die zur 4. Änderung, davor steht die vom 22.12.2020 zur 3. Änderung. Eine 5. Änderung gibt es nicht.
- Der Gebührentarif hat im ersten Abschnitt eine Lücke in der Nummerierung: Auf Ziffer 5, das Wahlgrab pro Stelle, folgt Ziffer 7 mit der Nutzungsverlängerung. Eine Ziffer 6 gibt es dort nicht. Wir übernehmen die Nummern so, wie sie im Tarif stehen.
- Die Beisetzungsgebühr deckt nach dem Tarif das Aus- und Zuwerfen der Grube, das Abräumen der überflüssigen Erde und der Kränze sowie das Abräumen des Grabes am Ende der Ruhefrist. Eine gesonderte Abräumgebühr am Ende der Nutzungszeit gibt es deshalb nicht. Ausdrücklich nicht enthalten sind die Hilfe bei der Annahme und dem Aufbahren der Särge, das Ausschmücken der Kapelle, die Überführung des Sarges von der Kapelle zum Grab und das gärtnerische Herrichten der Grabbeete.
- Einen städtischen Posten für das Tragen oder Überführen gibt es nicht. Paragraf 30 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, die Überführung der Särge, Urnen und Kränze zu den Grabstätten und das Versenken der Särge und Urnen würden durch Beerdigungsunternehmen vorgenommen. Deren Preis steht nicht in der Satzung. In Niedersachsen ist die Beisetzung durch einen Bestatter ohnehin vorgeschrieben, worauf die Stadt auf ihrer Seite hinweist.
- Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung führt zwei Grabarten auf, für die der Gebührentarif keinen Betrag nennt: die Reihengräber für anonyme Erd- oder Urnenbestattungen von Sternenkindern nach Buchstabe d, die nach Paragraf 14 Absatz 2 für Kinder mit einem Gewicht bis 500 Gramm bestimmt sind, und die Reihengräber für Tuchbestattungen nach Buchstabe m. Was diese kosten, sagt die Satzung nicht. Ebenfalls ohne Betrag bleiben die Ehrengrabstätten, deren Anlage und Unterhaltung nach Paragraf 17 ohnehin der Stadt obliegt.
- Die Beträge der Wahlgräber gelten je Grabstelle. Bei Wahlgräbern für Erdbestattungen dürfen nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung je Grabstelle ein Sarg und drei Urnen bestattet werden, bei Wahlgräbern für Urnenbeisetzungen nach Absatz 4 je Grabstelle eine Urne.
- Wer ein Grab vor Ablauf der Ruhefrist zurückgibt, zahlt nach Abschnitt 5 des Tarifs eine Pflegegebühr von 232,84 Euro je Jahr und Grabstelle für ein Erdgrab und 134,73 Euro für ein Urnengrab, fällig in einer Summe vor der Einebnung. Eine Erstattung der bereits gezahlten Grabnutzungsgebühr ist nach Paragraf 14 Absatz 5 und Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausgeschlossen.
- Die Benutzung des Feierraumes der Friedhofskapelle kostet 300 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit kommen nach Abschnitt 6 des Tarifs 141,36 Euro je Trauerfeier hinzu; unsere Beträge sind die Sätze innerhalb der Regelarbeitszeit.
- Auf dem Friedhof Hannoversche Straße gelten nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung besondere Gestaltungsvorschriften: Vollabdeckende Grabplatten sind nicht mehr gestattet, der Pflanzanteil muss bei Erdgräbern 70 Prozent und bei Urnengräbern 30 Prozent betragen. Einen Preisunterschied macht das nicht.
- Zur Pflege gehört nach Paragraf 26 Absatz 6 der Friedhofssatzung auch ein zwanzig Zentimeter breiter Streifen rings um die Grabstätte. Bei den sechs pflegefreien Grabarten trägt diesen Streifen ebenfalls die Stadt.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die allgemeinen Funktionszeiten der Stadtverwaltung; ein Besuch ist nach den Angaben der Stadt nur nach Terminvereinbarung möglich.
Friedhöfe in Barsinghausen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in BarsinghausenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Barsinghausen, Ortsrecht 7/60/41, mit dem Gebührentarif im Anhang vom 28.04.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2023, verkündet in der Calenberger Zeitung am 23.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Friedhofssatzung der Stadt Barsinghausen, Ortsrecht 7/60/40, mit den Ruhezeiten in Paragraf 11, den Grabarten in Paragraf 13, den Rasen- und Baumgräbern in den Paragrafen 19 und 20, der Pflegeregel in Paragraf 26 und der Beisetzungsregel in Paragraf 30 vom 24.11.2015, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 02.07.2019, verkündet in der Calenberger Zeitung am 06.07.2019, gültig ab 07.07.2019
- Bekanntmachung der 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Barsinghausen, mit dem Ratsbeschluss vom 07.12.2023 veröffentlicht am 03.01.2024, Inkrafttreten am 01.01.2024
- Seite Friedhofswesen in Barsinghausen, mit der Aufzählung der drei städtischen und der zehn kirchlichen Friedhöfe, den Ruhefristen und den Angaben zur Friedhofsverwaltung Stand des Abrufs am 04.09.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.