Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05711000
Alle 35 Friedhöfe in Bielefeld
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0521 51-5560
- Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
- 1.856,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 469,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 35
- Friedhöfe mit Namen
33647 Bielefeld
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof
Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz
Die 35 Friedhöfe in Bielefeld nehmen zusammen 212,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Sennefriedhof ist der größte mit 105,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,8 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 510 m entfernt, der entlegenste 10,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 34 von 35 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 34 von 35 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 14 der 35 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bielefeld rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
Brackweder Straße 8033647 Bielefeld
0521 51-5560
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrMontag bis Mittwoch zusätzlich 14 bis 16 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 17 Uhrsowie nach Vereinbarung
Die 35 Friedhöfe in Bielefeld, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Sennefriedhof | 105,1 ha | 5,1 km | 5 Anlagen, nächste 210 m | Adlerweg, 400 mBus 40, Bus 235 | keine Angabe |
| Friedhof Heepen | 10,2 ha | 4,9 km | 22 Anlagen, nächste 180 m | Tieplatz Kirche, 240 mBus 26, Bus N4 | christlich, lutherisch |
| Waldfriedhof Sennestadt | 8,9 ha | 9,1 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Württemberger Allee, 460 mBus 135 | keine Angabe |
| Friedhof Stieghorst | 8,3 ha | 4,9 km | 15 Anlagen, nächste 110 m | Stieghorst Friedhof, 200 mBus 38, Bus 138, Bus N5 | christlich, evangelisch |
| Ev. Friedhof Brackwede | 7,6 ha | 4 km | 13 Anlagen, nächste 170 m | Brackwede Friedhof, 160 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Sieker | 6,2 ha | 2,6 km | 43 Anlagen, nächste 170 m | Technologiezentrum, 200 mBus 129, Bus 369, Bus N9 | keine Angabe |
| Friedhof Jöllenbeck | 5,6 ha | 8,9 km | 4 Anlagen, nächste 40 m | Adlerdenkmal, 240 mBus 54, Bus 151, Bus 154, Bus 155 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Kirchdornberg | 5 ha | 7,1 km | 4 Anlagen, nächste 80 m | Kirchdornberg, 240 mBus 24, Bus N18 | keine Angabe |
| Friedhof Schildesche | 5 ha | 4 km | 16 Anlagen, nächste 110 m | Liethstück, 290 mBus 31, Bus N8 | keine Angabe |
| Johannisfriedhof | 4,7 ha | 1,2 km | 7 Anlagen, nächste 80 m | Johannisfriedhof, 180 mBus 24, Bus N18, Bus TierparkBus | keine Angabe |
| Sudbrackfriedhof | 4,1 ha | 3,2 km | 19 Anlagen, nächste 110 m | Torfstichweg, 210 mBus 59 | keine Angabe |
| Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Ummeln | 3,9 ha | 6,9 km | 20 Anlagen, nächste 100 m | Kastanienstraße, 200 mBus 42, Bus 87, Bus 95, Bus 144 | christlich, evangelisch |
| Nicolaifriedhof | 3,6 ha | 2,1 km | 27 Anlagen, nächste 140 m | Ringlokschuppen, 410 mBus N8 | keine Angabe |
| Neuer Zionsfriedhof | 3,6 ha | 1,3 km | 17 Anlagen, nächste 130 m | Abendlicht, 150 mBus 122 | christlich |
| Friedhof Quelle | 3,1 ha | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Quelle Friedhof, 110 mBus 40, Bus 142, Bus N14 | keine Angabe |
| Friedhof Altenhagen | 3 ha | 7,7 km | 5 Anlagen, nächste 130 m | Altenhagen Friedhof, 150 mBus 52, Bus 126 | keine Angabe |
| Friedhof Brake West | 3 ha | 6,2 km | 15 Anlagen, nächste 110 m | Brake Friedhof, 180 mBus 51, Bus N3 | keine Angabe |
| Friedhof Theesen | 2,8 ha | 5,7 km | 8 Anlagen, nächste 130 m | Theesen Sportplatz, 110 mBus 156, Bus N2 | keine Angabe |
| Friedhof Ubbedissen | 2,5 ha | 8 km | 12 Anlagen, nächste 60 m | Ubbedissen Kirche, 170 mBus 38, Bus 108, Bus 127, Bus 138 | christlich |
| Alter Friedhof Sennestadt | 2,2 ha | 9,2 km | 51 Anlagen, nächste 80 m | Bleicherfeldstraße / Brücke, 120 mBus 30, Bus 39, Bus 46, Bus 47 | keine Angabe |
| Alter Zionsfriedhof | 2,2 ha | 1 km | 46 Anlagen, nächste 110 m | Freudental, 290 mBus 122 | christlich |
| Friedhof Eckardtsheim | 2 ha | 10,4 km | 12 Anlagen, nächste 110 m | Pontus, 190 mBus 49, Bus 237, Bus 389 | christlich |
| Pellafriedhof | 1,8 ha | 2,1 km | 15 Anlagen, nächste 130 m | Pella-Friedhof, 130 mBus 23, Bus N7 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof Brackwede | 1,6 ha | 4,1 km | 20 Anlagen, nächste 190 m | Rosenhöhe, 130 mBus 83 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Vilsendorf | 1,4 ha | 6,4 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Orchideenstraße, 120 mBus 155, Bus 163, Bus N8 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Bielefeld | 1,3 ha | 510 m | 87 Anlagen, nächste 70 m | Jahnplatz, 70 mBus 21, Bus 22, Bus 23, Bus 24 | keine Angabe |
| Friedhof Brake Ost | 1,2 ha | 7 km | 20 Anlagen, nächste 130 m | Spiekeroogstraße, 170 mBus 51, Bus 152, Bus 153 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 9.330 m² | 1,2 km | 17 Anlagen, nächste 150 m | Langenhagen, 170 mBus 29 | jüdisch |
| Gadderbaumer Privatfriedhof | 7.850 m² | 1 km | 55 Anlagen, nächste 40 m | Bethel, 80 mU-Bahn 1, Bus 23, Bus 29, Bus 42 | keine Angabe |
| Friedhof Lämershagen | 7.400 m² | 8,5 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Lämershagen Friedhof, 290 mBus 34, Bus 127 | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte Buschkamp | 4.790 m² | 6,5 km | 25 Anlagen, nächste 80 m | Spelenkampweg, 100 mBus 135, Bus 235, Bus 389, Bus N6 | keine Angabe |
| Friedhof Heepen | 660 m² | 4,9 km | 16 Anlagen, nächste 160 m | Fohlenwiese, 320 mBus 30, Bus 133, Bus N4 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Heepen | 490 m² | 5 km | 18 Anlagen, nächste 110 m | Fohlenwiese, 280 mBus 30, Bus 133, Bus N4 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Heepen | 370 m² | 4,9 km | 15 Anlagen, nächste 190 m | Tieplatz Kirche, 320 mBus 26, Bus N4 | christlich, lutherisch |
| Erbbegräbnisstätte Spiegel | 60 m² | 4,2 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bielefeld kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 39,4 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg |
| Hüllhorst | 28,5 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Preußisch Oldendorf | 31,9 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld |
| Gütersloh | 16,3 km | 1.142,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 347,00 €Urnenreihengrab, je Grabstelle |
| Halle (Westf.) | 14 km | 1.280,00 €Reihengrabstätte | 970,00 €Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung |
| Lage | 18,1 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne |
| Blomberg | 39,7 km | 1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre | 1.244,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hille | 38,7 km | 1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre | 650,00 €Anonymes Urnengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Bielefeld kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf den StadtfriedhöfenDas gewöhnliche Erdgrab auf achtzehn der neunzehn städtischen Friedhöfe. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; nur der Sennefriedhof und der geschlossene Alte Friedhof in Sennestadt kennen zwanzig. Der Tarif nennt einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit, und dass es ein Jahressatz von 59,13 Euro ist, beweist der Vergleich mit dem Sennefriedhof: 1.183 Euro auf zwanzig Jahre sind 59,15 Euro. Nach Paragraf 12 Absatz 1 ist eine Verlängerung ausdrücklich nicht möglich, die Grabstätte wird erst im Sterbefall und der Reihe nach vergeben. In derselben Grabstätte darf nach Absatz 3 zusätzlich ein Kind unter fünf Jahren bestattet werden, danach aber keine Urne mehr. Herrichtung, Bepflanzung und Pflege schuldet nach Paragraf 26 Absätze 1 und 3 die Person, an die der Heranziehungsbescheid geht; das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.774,00 € | 673,00 € | 2.447,00 € | 30 | Ziffer 4.11 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absätze 1 und 3 sowie Paragraf 26 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem SennefriedhofDas günstigste Erdgrab Bielefelds, 1.856 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Der Preis erklärt sich allein aus der kürzeren Ruhezeit: Auf dem Sennefriedhof und auf dem Alten Friedhof in Sennestadt beträgt sie nach Paragraf 9 Absatz 1 zwanzig statt dreißig Jahre, und der Tarif rechnet mit demselben Jahressatz von rund 59 Euro. Der Sennefriedhof ist mit rund achtzig Hektar der größte Friedhof der Stadt und der einzige, auf dem es nach der Übersicht der Friedhofsverwaltung jede Grabart gibt. Wer hier bestattet wird, zahlt 591 Euro weniger als auf den übrigen Friedhöfen, verliert aber zehn Jahre Ruhezeit. Verlängert werden kann ein Reihengrab nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 3 bei den Angehörigen. | 1.183,00 € | 673,00 € | 1.856,00 € | 20 | Ziffer 4.12 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf den StadtfriedhöfenDas einzige Grab des Tarifs, das nur für eine Altersgruppe vergeben wird. Fünfzehn Jahre sind nach Paragraf 9 Absatz 1 die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf allen Friedhöfen außer dem Sennefriedhof. Die Grabstelle misst nach Paragraf 15 nur einen mal anderthalb Meter statt 1,25 mal 2,50 Meter, und daher rührt der niedrige Satz. Die Bestattungsgebühr der Ziffer 1.12 gilt ausdrücklich auch für eine standesamtlich nicht meldepflichtige Frühgeburt. Anders als jedes andere Reihengrab kann diese Grabstätte nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag in eine Wahlgrabstätte umgewandelt und als solche verlängert werden; das ist der einzige Weg, ein Kindergrab dauerhaft zu behalten. Anlage und Pflege bleiben bei den Eltern. | 879,00 € | 374,00 € | 1.253,00 € | 15 | Ziffer 4.21 und Ziffer 1.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem SennefriedhofDasselbe Kindergrab auf dem Sennefriedhof, wo die Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren nach Paragraf 9 Absatz 1 nur zehn Jahre beträgt. Der Tarif ist damit die sauberste Rechenprobe des ganzen Verzeichnisses: 586 Euro auf zehn Jahre und 879 Euro auf fünfzehn Jahre ergeben beide auf den Cent 58,60 Euro im Jahr. Die Broschüre Grabarten des Umweltbetriebs mit Stand Mai 2025 sagt dazu, dass es eigene Kindergrabfelder nur auf einigen der kommunalen Friedhöfe gibt. Zehn Jahre sind die kürzeste Laufzeit, die in Bielefeld überhaupt vergeben wird. Auch hier ist nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 die spätere Umwandlung in eine Wahlgrabstätte möglich. Die Pflege bleibt bei den Angehörigen, eine Pflegegebühr sieht der Tarif für Kindergräber nicht vor. | 586,00 € | 374,00 € | 960,00 € | 10 | Ziffer 4.22 und Ziffer 1.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf den StadtfriedhöfenEin Reihengrab in einem Gemeinschaftsgrabfeld, das die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung einheitlich gestaltet und pflegt. Paragraf 28 Absatz 2 sagt wörtlich, dass Erstherrichtung, Bepflanzung oder Einsaat und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung erfolgen; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und die Tarifzeile bestätigt sie mit dem Zusatz einschließlich Grabpflege. Was die Pflege kostet, sagt die Differenz: 2.935 minus 1.774 Euro sind 1.161 Euro auf dreißig Jahre, also genau 38,70 Euro im Jahr, und auf dem Sennefriedhof kommt dieselbe Rechnung heraus. Nach Paragraf 28 Absatz 1 gibt es die Grabart als Rasenfläche und als dauerhaft bepflanzte Fläche, zum selben Satz. Grabschmuck darf nach Absatz 3 nur an den Ablagestellen niedergelegt werden. | 2.935,00 € | 673,00 € | 3.608,00 € | 30 | Ziffer 4.31 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 12 Absatz 7 und Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf dem SennefriedhofDieselbe Grabart auf dem Sennefriedhof mit zwanzig Jahren Ruhezeit. Sie kostet mit Beisetzung 2.630 Euro und ist damit das günstigste Erdgrab der Stadt, dessen Pflege die Verwaltung trägt. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist derselbe wie auf den Stadtfriedhöfen: Paragraf 12 Absatz 7 weist Pflegegrabstätten den einheitlich gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern zu, Paragraf 28 Absatz 2 überträgt Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege der Friedhofsverwaltung. Die Rechenprobe stützt beides: 1.957 minus 1.183 Euro sind 774 Euro auf zwanzig Jahre und damit auf den Cent dieselben 38,70 Euro Pflege im Jahr wie bei der dreißigjährigen Variante. Gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab desselben Friedhofs kostet die Pflege also 774 Euro Aufschlag. Verlängern lässt sich auch dieses Reihengrab nicht. | 1.957,00 € | 673,00 € | 2.630,00 € | 20 | Ziffer 4.32 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 7 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Anonyme Erdbestattung auf dem SennefriedhofDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bielefeld, 2.268 Euro für Nutzung und Beisetzung. Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung bestimmt, dass die Leiche an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt wird, dass die Bestattungsfläche nicht betreten und nicht gärtnerisch gestaltet werden darf und dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; der letzte Satz ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Die Tarifzeile sagt dasselbe mit dem Zusatz einschließlich Grabpflege. Angeboten wird die anonyme Erdbestattung nach der Tarifzeile nur auf dem Sennefriedhof. Was Angehörige überrascht: Die Broschüre Grabarten weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beisetzung ohne Anwesenheit von Angehörigen erfolgt und dass es keinen persönlichen Trauerort und keine Namenstafel gibt. | 1.595,00 € | 673,00 € | 2.268,00 € | 20 | Ziffer 4.4 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absätze 2 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab Bielefelds außerhalb des Alten Friedhofs am Jahnplatz, 1.232 Euro für Nutzung und Beisetzung. Die Ruhezeit für Totenaschen beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 auf allen Friedhöfen einheitlich zwanzig Jahre; hier gibt es anders als bei den Sarggräbern keine Sonderregel für den Sennefriedhof. Nach Paragraf 14 Absatz 2 wird die Grabstätte der Reihe nach belegt und erst im Sterbefall für eine einzige Totenasche abgegeben, eine Verlängerung ist über Paragraf 14 Absatz 11 und Paragraf 12 Absatz 1 ausgeschlossen. Sie misst nach Paragraf 15 einen mal einen Meter. Auffällig ist das Verhältnis der beiden Posten: Die Nutzung kostet 1.162 Euro, die Beisetzung nur 70 Euro. Der Tarif nennt für dieses Grab keine Grabpflege, sie bleibt beim Verantwortlichen. | 1.162,00 € | 70,00 € | 1.232,00 € | 20 | Ziffer 4.5 und Ziffer 1.31 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 14 Absätze 2 und 11 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Pflegereihengrabstätte für UrnenbestattungenEin Urnenreihengrab in einem Gemeinschaftsgrabfeld. Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Urnenpflegegrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder liegen, und Paragraf 28 Absatz 2 überträgt der Verwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit; die Tarifzeile trägt zusätzlich den Zusatz einschließlich Grabpflege. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 206 Euro auf zwanzig Jahre, also 10,30 Euro im Jahr, und damit genau ein Viertel dessen, was die Pflege eines Sarggrabes kostet. Die Broschüre des Umweltbetriebs unterscheidet die Grabart als Rasenpflege- und als Bodendeckerpflegegrabstätte; der Tarif kennt für beide nur diesen einen Satz. Verlängert werden kann sie als Reihengrab nicht. | 1.368,00 € | 70,00 € | 1.438,00 € | 20 | Ziffer 4.6 und Ziffer 1.38 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 7 und 11 sowie Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDie anonyme Beisetzung einer Totenasche, 1.287 Euro mit Beisetzung. Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bestimmt im letzten Satz, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und die Tarifzeile bestätigt sie. Die Grabstelle misst nach Paragraf 15 nur vierzig mal vierzig Zentimeter, die kleinste Grabstelle des ganzen Ortsrechts. Überraschend ist der Preisvergleich: Das anonyme Grab kostet 59 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab und 147 Euro weniger als das gepflegte, obwohl es keinen Trauerort bietet. Wer sich in Bielefeld anonym beisetzen lässt, spart also fast nichts. Grabschmuck darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden, ein Grabmal ist ausgeschlossen. | 1.221,00 € | 66,00 € | 1.287,00 € | 20 | Ziffer 4.7 und Ziffer 1.39 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Aschegrabfeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung wird die Asche hier ohne Urne in einem festgelegten Bereich des Friedhofs beigesetzt, nach der Broschüre Grabarten unterhalb der Grasnarbe im Urnenhain des Sennefriedhofs. Die Grabpflege ist nach dem Wortlaut der Tarifzeile in der Gebühr enthalten, und die Broschüre vom April 2026 führt das Aschegrabfeld ausdrücklich unter den Pflegegrabstätten. Zwei Dinge überraschen: Erstens setzt die Beisetzung nach der Broschüre voraus, dass die verstorbene Person das zu Lebzeiten durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat, die Angehörigen können sie also nicht wählen. Zweitens ist die Stelle nicht zu kennzeichnen, das Aschegrabfeld ist wie das Aschestreufeld von jeder Kenntlichmachung ausgenommen. Mit Beisetzung kostet es 1.610 Euro. | 1.531,00 € | 79,00 € | 1.610,00 € | 20 | Ziffer 4.8 und Ziffer 1.35 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Aschestreufeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich verstreut. Auch hier ist die Grabpflege nach der Tarifzeile in der Gebühr enthalten, und die Broschüre vom April 2026 zählt das Aschestreufeld unter den Pflegegrabstätten auf. Es ist mit 1.845 Euro einschließlich Beisetzung die teuerste der drei anonymen Bestattungsformen für Totenaschen, obwohl gar keine Grabstelle entsteht. Der Grund dafür steht nicht im Tarif. Wie beim Aschegrabfeld verlangt die Broschüre eine Verfügung der verstorbenen Person von Todes wegen, und eine Kenntlichmachung der Stelle ist ausgeschlossen. Beide Felder liegen im Urnenhain des Sennefriedhofs; auf keinem anderen Bielefelder Friedhof gibt es sie. | 1.726,00 € | 119,00 € | 1.845,00 € | 20 | Ziffer 4.9 und Ziffer 1.36 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDas klassische Familiengrab. Der Tarif nennt dafür keinen Gesamtbetrag, sondern 70 Euro je Grabstelle und Jahr; gerechnet ist hier mit dreißig Jahren, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Bestattung nur zulässt, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit reicht. Die Grabstätte wird ein- oder mehrstellig vergeben, die Lage darf ausgesucht werden, und der Erwerb ist auch ohne Sterbefall möglich. Die Gesamtnutzungszeit darf nach Paragraf 13 Absatz 2 vierzig Jahre nicht überschreiten, verlängert wird nur um volle Jahre und nur für die ganze Grabstätte. Neben Särgen dürfen nach Paragraf 14 Absatz 12 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Aus dem Nutzungsrecht folgt nach Paragraf 13 Absatz 10 die Pflicht zur Anlage und zur Pflege; das Grab ist nicht pflegefrei. | 2.100,00 € | 819,00 € | 2.919,00 € | 30 | Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absätze 1, 2, 5 und 10 sowie Paragraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDasselbe Wahlgrab auf dem Sennefriedhof, wo die zwanzigjährige Ruhezeit ein kürzeres Nutzungsrecht erlaubt. Derselbe Jahressatz von 70 Euro je Grabstelle, zwanzigmal gerechnet, ergibt 1.400 Euro; das sind 700 Euro weniger als auf den übrigen Friedhöfen. Eine Eigenheit der Satzung gehört dazu: Paragraf 13 Absatz 1 nennt für den Sennefriedhof und für die sonstigen Friedhöfe dieselbe Spanne von mindestens fünf bis höchstens vierzig Jahren, unterscheidet also nach dem Wortlaut gar nicht. Den Unterschied macht erst Absatz 5, der die Bestattung an ein Nutzungsrecht bis zum Ablauf der Ruhezeit bindet. Wer länger erwirbt oder später verlängert, zahlt entsprechend mehr, höchstens jedoch für vierzig Jahre. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 13 Absatz 10 beim Nutzungsberechtigten. | 1.400,00 € | 819,00 € | 2.219,00 € | 20 | Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 13 Absätze 1, 2 und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenEine Erdgrabstätte für Totenaschen, deren Lage nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Der Tarif nennt 72 Euro je Jahr, und anders als beim Sargwahlgrab gilt der Satz nicht je Grabstelle, sondern für die ganze Grabstätte. Die Nutzungszeit beträgt mindestens zwanzig und höchstens vierzig Jahre. Das ist die einzige Grabart Bielefelds, in der nach Paragraf 14 Absatz 12 bis zu vier Urnen Platz finden, und dabei ändert sich die Nutzungsgebühr nicht: Wer die Grabstätte voll belegt, zahlt die 1.440 Euro einmal und die Beisetzung von 102 Euro viermal. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 einheitlich 1,25 mal 1,25 Meter. Anlage und Pflege schuldet der Nutzungsberechtigte. | 1.440,00 € | 102,00 € | 1.542,00 € | 20 | Ziffer 3.2 und Ziffer 1.32 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 14 Absätze 3 und 12 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Urnenkammer in einer UrnensteleEine Kammer in einer Grabsäule mit übereinander angeordneten Urnenkammern, also ein Kolumbarium über der Erde. Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung definiert die Urnenstele, Absatz 12 lässt bis zu zwei Urnen je Kammer zu. Der Tarif nennt 117 Euro je Jahr und schreibt ausdrücklich, dass Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung enthalten sind; Paragraf 28 Absatz 2 nennt daneben das Stelenumfeld unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung herrichtet und pflegt. Damit ist die Pflegefreiheit doppelt belegt. Worauf niemand rechnet: Die Verschlussplatte ist zwar bezahlt, ihre Beschriftung aber nicht. Sie kostet nach Ziffer 5.5 einmalig 44 Euro und ist nach Paragraf 20 zustimmungspflichtig. Mit Beisetzung kostet die Kammer 2.505 Euro. | 2.340,00 € | 165,00 € | 2.505,00 € | 20 | Ziffer 3.3 und Ziffer 1.33 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 6, 11 und 12, Paragraf 19 Absatz 4 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Baumgrabstätte für UrnenbestattungenDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung im Traufenbereich eines Baumes, Lage und Art der Bäume ergeben sich aus Gestaltungsplänen. Derselbe Absatz erklärt die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 4 für anwendbar, und Satz 4 lautet, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und der Tarif bestätigt sie mit 99 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Bis zu zwei Urnen finden Platz. Ein scheinbarer Widerspruch löst sich in der Satzung selbst: Absatz 4 Satz 2 verbietet das Aufstellen eines Grabmales, Paragraf 19 Absatz 4 lässt auf einer Urnenbaumgrabstätte aber eine ebenerdig verlegte Grabplatte zu, und diese Sondervorschrift geht vor. Blumen und Grabschmuck dürfen nur auf den Ablageflächen liegen. | 1.980,00 € | 84,00 € | 2.064,00 € | 20 | Ziffer 3.4 und Ziffer 1.34 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 5 und 12, Paragraf 15 und Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Urnenpflegegrabstätte als WahlgrabstätteDie Wahlgrabvariante der Urnenpflegegrabstätte, in der Broschüre des Umweltbetriebs Rasenpflegegrabstätte für Urnenbestattung genannt. Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, dass Urnenpflegegrabstätten in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern liegen; Paragraf 28 Absatz 2 überträgt Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit der Verwaltung. Der Tarif nennt 86 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Gegenüber dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab mit 72 Euro kostet die Pflege also 14 Euro im Jahr oder 280 Euro auf zwanzig Jahre. Zwei Urnen finden nach Paragraf 14 Absatz 12 Platz, nicht vier wie im gewöhnlichen Urnenwahlgrab. Grabschmuck ist nach Paragraf 28 Absatz 3 nur an den Ablagestellen zulässig. | 1.720,00 € | 102,00 € | 1.822,00 € | 20 | Ziffer 3.5 und Ziffer 1.37 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 7 und 12 sowie Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Partnergrabstätte auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleEine als Rasenfläche angelegte zweistellige Wahlgrabstätte für Sargbestattungen. Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung beschreibt sie, und derselbe Absatz sagt, dass Partnergrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder liegen und dass Paragraf 28 Absatz 2 entsprechend gilt; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Der Tarif nennt 108 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Der hier ausgewiesene Betrag gilt für eine Grabstelle. Weil die Grabstätte nur zweistellig vergeben wird, fällt er tatsächlich zweimal an, das Grab kostet also 6.480 Euro Nutzungsgebühr. Je Grabstelle kann nach Paragraf 14 Absatz 12 statt eines Sarges auch eine Urne beigesetzt werden, dann kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.40 nur 102 Euro. | 3.240,00 € | 819,00 € | 4.059,00 € | 30 | Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Partnergrabstätte auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDieselbe Partnergrabstätte auf dem Sennefriedhof, wo die Ruhezeit für Erdbestattungen zwanzig Jahre beträgt. Derselbe Jahressatz von 108 Euro je Grabstelle einschließlich Grabpflege ergibt hier 2.160 statt 3.240 Euro. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist derselbe: Paragraf 13 Absatz 1 stellt Partnergrabstätten in die einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfelder und erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. Auch hier gilt der Betrag je Grabstelle und fällt zweimal an, weil die Grabstätte nur zweistellig vergeben wird. Zulässig ist nach Paragraf 19 Absatz 4 eine gemeinsame oder je Grabstelle eine ebenerdig verlegte Grabplatte mit den Maßen fünfzig mal sechzig Zentimeter, nicht mehr. Ein stehendes Grabmal ist ausgeschlossen. | 2.160,00 € | 819,00 € | 2.979,00 € | 20 | Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDie einzige Baumbestattung Bielefelds, in der ein Sarg beigesetzt wird. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung sind Baumgrabstätten für Erdbestattungen ein- oder zweistellige Wahlgrabstätten, die Bestattung erfolgt im Umfeld eines Baumes, und Lage und Art der Bäume ergeben sich aus Gestaltungsplänen. Derselbe Absatz stellt sie in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestaltete und gepflegte Gemeinschaftsgrabfelder und erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar; der Tarif nennt 105 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Je Grabstelle kann nach Paragraf 14 Absatz 12 statt eines Sarges auch eine Urne beigesetzt werden, dann kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.41 nur 83 Euro. Die Broschüre Baumbestattungen von 2025 weist darauf hin, dass bei Sturm- oder Schädlingsschäden eine Ersatzpflanzung erfolgt. | 3.150,00 € | 819,00 € | 3.969,00 € | 30 | Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDieselbe Baumgrabstätte für Särge auf dem Sennefriedhof, hier mit der zwanzigjährigen Ruhezeit gerechnet: 105 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege ergeben 2.100 Euro. Damit kostet sie ausgerechnet so viel wie das gewöhnliche Erdwahlgrab auf den Stadtfriedhöfen, dessen Pflege die Angehörigen tragen. Der Beleg für die Pflegefreiheit steht in Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, der Baumgrabstätten für Erdbestattungen in die einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfelder stellt und Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar erklärt. Mehrere Grabstätten können nach der Broschüre Baumbestattungen nebeneinander erworben werden, sodass auch eine Familiengrabstätte entsteht. Eine individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen, die Rasenfläche mähen die Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtner des Umweltbetriebs. | 2.100,00 € | 819,00 € | 2.919,00 € | 20 | Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| UrnengemeinschaftsgrabstätteNach Paragraf 14 Absatz 10 der Friedhofssatzung sind Urnengemeinschaftsgrabstätten kleinere Einheiten von Urnenwahlgrabstätten, die die Friedhofsverwaltung anlegt und auf Grundlage von Gestaltungsplänen für die Dauer der Nutzungszeit pflegt; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer Gedenktafel oder einem Denkmal festgehalten, ein individuelles Grabzeichen ist nicht möglich. Der Tarif nennt 117 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege, aber ausdrücklich ohne Gemeinschaftsgrabstein, und für diesen und seine Beschriftung fallen nach derselben Zeile zusätzliche Kosten an, die gesondert berechnet werden. Ihre Höhe steht weder im Tarif noch in der Entgeltordnung; der hier ausgewiesene Betrag ist deshalb zu niedrig. Bis zu zwei Urnen finden nach Paragraf 14 Absatz 12 Platz. | 2.340,00 € | 101,00 € | 2.441,00 € | 20 | Ziffer 3.8 und Ziffer 1.42 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 10 und 12 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDer Alte Friedhof am Jahnplatz ist der älteste kommunale Friedhof Bielefelds, 1808 angelegt, seit 1986 als Gesamtdenkmal eingetragen und mit einer eigenen Friedhofs- und Gebührensatzung im Ortsrecht geführt. Die Ruhezeit für Erdbestattungen Erwachsener beträgt hier nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre und weicht damit von allen anderen Bielefelder Friedhöfen ab. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und nicht verlängert. Die Grabstelle misst 1,25 mal 2,50 Meter. Nicht pflegefrei: Die Rasenpflege führt der Tarif unter den Ziffern 4.1.3 und 4.1.4 als eigene Position neben der Nutzungsgebühr, und für die Flächen mit jahreszeitlicher Wechselbepflanzung verlangt Paragraf 25 Absatz 8 einen Pflegevertrag mit einer zugelassenen Gärtnerei. | 1.093,00 € | 787,00 € | 1.880,00 € | 25 | Ziffer 4.1.1 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 4, Paragraf 13 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 25 Absätze 2, 3 und 8 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDas Kindergrab des Alten Friedhofs am Jahnplatz, mit 436 Euro für Nutzung und Bestattung die günstigste Grabstätte des gesamten Bielefelder Ortsrechts. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Bestattungsgebühr von 210 Euro gilt nach der Tarifzeile ausdrücklich auch für eine standesamtlich nicht meldepflichtige Frühgeburt. Anders als auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung VII/24 kennt die Satzung des Alten Friedhofs keine Umwandlung eines Kinderreihengrabes in eine Wahlgrabstätte; nach Paragraf 13 Absatz 1 ist die Verlängerung eines Reihengrabes ausgeschlossen. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 25 Absatz 3 der Adressat des Heranziehungsbescheides für die Bestattungskosten. | 226,00 € | 210,00 € | 436,00 € | 15 | Ziffer 4.1.2 und Ziffer 1.1.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 13 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzEin Sargwahlgrab in einem der Rasenfelder, die der Gestaltungsplan der Satzung mit der Ziffer 1 kennzeichnet. Paragraf 25 Absatz 1 sagt, dass diese Flächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und über die zu entrichtende Pflegegebühr dauerhaft in einem friedhofswürdigen Zustand gehalten werden; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Der Preis setzt sich aus drei Posten zusammen: 70 Euro Nutzungsgebühr je Grabstelle und Jahr, 22 Euro Rasenpflege je Jahr und einmalig 514 Euro für die Grabplatte. Sie ist nicht abwählbar, denn nach Paragraf 14 Absatz 1 wird das Nutzungsrecht auf diesen Flächen nur verliehen, wenn der Erwerber zugleich die von der Verwaltung verlegte und beschriftete Grabplatte erwirbt. Für fünfundzwanzig Jahre sind das 2.814 Euro, und genau diesen Betrag weist die Entgeltliste der Friedhofs GmbH aus. | 2.814,00 € | 787,00 € | 3.601,00 € | 25 | Ziffern 3.1.1, 3.1.2, 3.6.1 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 14 Absätze 1 und 2, Paragraf 17 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Grabstätte für anonyme Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe g der Satzung begrenzt diese Grabart auf höchstens zwanzig Grabstätten auf dem gesamten Friedhof; das ist eine Beschränkung, die es sonst nirgends im Bielefelder Ortsrecht gibt. Paragraf 13 Absatz 4 bestimmt, dass die Fläche nicht betreten und nicht gärtnerisch gestaltet werden darf, dass kein Grabmal aufgestellt werden darf und dass Gestaltung und Pflege Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; die Tarifzeile bestätigt das mit dem Zusatz einschließlich Pflege. Mit der Bestattungsgebühr kostet das Grab 2.518 Euro und damit 250 Euro mehr als die anonyme Erdbestattung auf dem Sennefriedhof. Wer den Namen sichtbar machen will, zahlt nach Ziffer 4.2.1 zusätzlich 168 Euro für ein Namensschild am Gedenkstein. | 1.731,00 € | 787,00 € | 2.518,00 € | 25 | Ziffer 4.2 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe g und Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDie Urnenvariante des Rasengrabes. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Satzung wird das Nutzungsrecht für mindestens zwanzig und höchstens hundert Jahre verliehen, die Lage im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt, und in der Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Wie beim Sargrasengrab ist die von der Friedhofsverwaltung beschriftete Grabplatte Bedingung des Erwerbs. Der Preis besteht aus 62 Euro Nutzungsgebühr je Jahr, 22 Euro Rasenpflege je Jahr und einmalig 393 Euro für die Grabplatte, für zwanzig Jahre also 2.073 Euro. Paragraf 25 Absatz 1 überträgt die Pflege der Rasenflächen der Friedhofsverwaltung. Weil der Friedhof ein Kulturdenkmal ist, darf die Beschriftung der Grabplatte nach Paragraf 15 Absatz 2 ausschließlich die Friedhofsverwaltung veranlassen. | 2.073,00 € | 263,00 € | 2.336,00 € | 20 | Ziffern 3.2.1, 3.2.2, 3.6.1 und Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnenwahlgrabstätte als Bodendeckergrab auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDieselbe Urnenwahlgrabstätte, aber auf einer der Flächen, die der Gestaltungsplan mit den Ziffern 2 und 3 kennzeichnet und die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 17 Absatz 1 flächendeckend mit Bodendeckern bepflanzt. Paragraf 25 Absatz 1 stellt auch diese Flächen unter die Pflege der Verwaltung, bezahlt über die Pflegegebühr der Ziffer 3.6.3 von 33 Euro im Jahr. Der Preis besteht aus 62 Euro Nutzungsgebühr je Jahr, 33 Euro Bodendeckerpflege je Jahr, 393 Euro Grabplatte und 53 Euro für die Grabschmuck-Ablegeplatte, zusammen 2.346 Euro für zwanzig Jahre. Die Bodendeckerpflege kostet also 220 Euro mehr als die Rasenpflege. Die Entfernung oder Veränderung der Dauerbepflanzung ist untersagt, Blumen dürfen nur auf der Ablegeplatte liegen. | 2.346,00 € | 263,00 € | 2.609,00 € | 20 | Ziffern 3.2.1, 3.2.2, 3.1.4, 3.6.3 und Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absatz 2, Paragraf 17 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnenkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz, EinzelkammerEine Urnennische in einer Kolumbarienwand. Nach Paragraf 15 Absatz 5 wird das Nutzungsrecht für mindestens zwanzig und höchstens hundert Jahre verliehen und die Lage im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt. Der Tarif staffelt den Jahressatz nach der Höhe der Reihe: 50 Euro in den Reihen 1 und 5, 63 Euro in Reihe 4 und 84 Euro in den Reihen 2 und 3, also in Augenhöhe. Hier steht die günstigste Kammer mit 50 Euro je Jahr zuzüglich 15 Euro Pflege, für zwanzig Jahre 1.300 Euro. Die Verschlussklappe ist nach Paragraf 15 Absatz 2 Bestandteil der Grabkammer und muss nicht gesondert erworben werden. Seit 2001 wird hier beigesetzt; die rund 1.600 älteren Kammern sind nahezu vollständig belegt, im September 2025 ist eine vierte Wand hinzugekommen. | 1.300,00 € | 263,00 € | 1.563,00 € | 20 | Ziffern 3.3.1, 3.3.9 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe f, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnenkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz, DoppelkammerDie Doppelkammer desselben Kolumbariums, für zwei Urnen. Der Jahressatz beträgt in den Reihen 1 und 5 fünfundsiebzig Euro, in Reihe 4 vierundneunzig und in den Reihen 2 und 3 hundertsechsundzwanzig Euro; hier steht der günstigste Satz zuzüglich der Pflegegebühr von 15 Euro im Jahr nach Ziffer 3.6.2, für zwanzig Jahre also 1.800 Euro. Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Rasenflächen vor den Kolumbarien ausdrücklich unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung über die Pflegegebühr unterhält. Die Doppelkammer kostet damit nur die Hälfte mehr als die Einzelkammer, während eine zweite Beisetzung erneut 263 Euro kostet. Die Grabplatte ist im Preis enthalten, jedes zusätzliche Schriftzeichen über Vor- und Zuname hinaus kostet nach Ziffer 3.3.12 neun Euro. | 1.800,00 € | 263,00 € | 2.063,00 € | 20 | Ziffern 3.3.2, 3.3.10 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Familienkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz für bis zu vier UrnenDie größte Kammer der Kolumbarienwände, für bis zu vier Urnen. Der Tarif nennt 184 Euro je Jahr; mit der Pflegegebühr von 15 Euro im Jahr ergeben sich für zwanzig Jahre 3.980 Euro, und genau diesen Betrag weist die Entgeltliste der Friedhofs GmbH aus. Damit ist sie das teuerste Grab beider Bielefelder Gebührensatzungen mit Ausnahme der Kammern im Kapelleneingangsbereich. Je Beisetzung kommen 263 Euro nach Ziffer 1.2.2 hinzu, bei voller Belegung also viermal. Auch hier sind Grabplatte und deren Beschriftung mit Vor- und Zuname im Preis enthalten. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 15 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 2 auf bis zu hundert Jahre verlängert werden, deutlich länger als die vierzig Jahre der übrigen Bielefelder Friedhöfe. | 3.980,00 € | 263,00 € | 4.243,00 € | 20 | Ziffern 3.3.11 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am JahnplatzDas mit Abstand günstigste Grab Bielefelds: 429 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre einschließlich Pflege und 40 Euro Beisetzung, zusammen 469 Euro. Zum Vergleich kostet das günstigste Urnengrab auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung 1.232 Euro. Paragraf 15 Absatz 3 der Satzung bestimmt, dass Urnengemeinschaftsgrabstätten für anonyme Beisetzungen vorgesehene Flächen sind, in denen die Urne an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt wird, und dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind. Die Fläche darf nicht betreten und nicht gestaltet werden, ein Grabmal ist ausgeschlossen. Auf Wunsch kann nach Ziffer 4.3.3 für 168 Euro ein Namensschild am Gedenkstein angebracht werden. | 429,00 € | 40,00 € | 469,00 € | 20 | Ziffer 4.3.1 und Ziffer 1.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
| Urnengrab in der Urnengruft unter der Kapelle des Alten Friedhofs am JahnplatzDie einzige Grabstätte im Bielefelder Ortsrecht, die sich in einem Gebäude befindet. Paragraf 15 Absatz 4 der Satzung sagt in zwei Sätzen alles: Die Urnengruft befindet sich unter der Kapelle, sie ist für anonyme Beisetzungen vorgesehen, und ein Begehen der Urnengruft ist nicht zulässig. Sie kostet dasselbe wie die Gemeinschaftsgrabanlage, 429 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre und 40 Euro Beisetzung nach Ziffer 1.2.1. Die Entgeltliste der Friedhofs GmbH rechnet beides zusammen und nennt 469 Euro; das ist zugleich der Beleg dafür, dass die 429 Euro die volle Ruhezeit decken und keine Jahresgebühr sind. Eine Pflege fällt nicht an, weil es keine bepflanzte Grabstelle gibt. Ein Namensschild am Gedenkstein kostet nach Ziffer 4.3.3 zusätzlich 168 Euro. | 429,00 € | 40,00 € | 469,00 € | 20 | Ziffer 4.3.2 und Ziffer 1.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe e und Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013 |
Häufige Fragen zu Bielefeld
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bielefeld?
- In Bielefeld sind 35 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 212,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bielefeld?
- Sennefriedhof ist mit 105,1 ha der größte Friedhof in Bielefeld. Er liegt 5,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bielefeld?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bielefeld gelten 30 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen über 5 Jahre auf den Friedhöfen der Friedhofssatzung außer dem Sennefriedhof und dem Alten Friedhof in Sennestadt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof und auf dem Alten Friedhof in Sennestadt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf den Friedhöfen der Friedhofssatzung außer dem Sennefriedhof und dem Alten Friedhof in Sennestadt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Sennefriedhof und auf dem Alten Friedhof in Sennestadt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 20 Jahre für Beisetzung von Totenaschen, einheitlich auf allen Friedhöfen der Friedhofssatzung nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013, dazu 20 Jahre für Beisetzung von Totenaschen auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013, dazu 40 Jahre für Höchstdauer des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte auf den Friedhöfen der Friedhofssatzung nach Paragraf 13 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017, dazu 25 Jahre für Mindestdauer des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz, Höchstdauer 100 Jahre nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013, dazu 20 Jahre für Mindestdauer des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte oder einer Kolumbarienkammer auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz, Höchstdauer 100 Jahre nach Paragraf 15 Absätze 2 und 5 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013.
- Was kostet ein Grab in Bielefeld?
- Ein Grab in Bielefeld kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz mit 469,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bielefeld zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bielefeld ist Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung zuständig, Brackweder Straße 80, 33647 Bielefeld, Telefon 0521 51-5560. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bielefeld, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25 vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
- Öffentliche Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, mit dem vollständigen neuen Gebührentarif vom 04.07.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Bielefeld am 27.06.2024, bekannt gemacht am 13. und 14.07.2024, in Kraft seit 15.07.2024
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld (Friedhofssatzung), Bielefelder Ortsrecht VII/24 vom 01.08.2005, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 17.07.2017, veröffentlicht am 20.07.2017
- Satzung über die Benutzung des Alten Friedhofes am Jahnplatz der Stadt Bielefeld, Bielefelder Ortsrecht VII/21 vom 08.06.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 03.05.2013, veröffentlicht am 06.05.2013
- Gebührensatzung für die Benutzung des Alten Friedhofes am Jahnplatz der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/22 vom 08.06.2000 unter Einarbeitung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, gültig ab 01.03.2016
- Gebührensatzung und Entgeltliste des Alten Friedhofes am Jahnplatz, herausgegeben von der Friedhofs GmbH Bielefeld, mit den auf die Nutzungszeit hochgerechneten Gesamtbeträgen Fassung mit einer Ergänzung für die 2025 entstandenen Kolumbarien ab 01.10.2025
- Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung, Bielefelder Ortsrecht VII/29 vom 18.12.2006, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 04.10.2021, gültig ab 11.10.2021
- Broschüre Grabarten des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld, mit der Beschreibung jeder angebotenen Grabart auf den Seiten 10 bis 23 Stand Mai 2025
- Broschüre Die Friedhofssatzung, Fragen und Antworten zu den wichtigsten Themen, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, mit der Aufzählung aller Pflegegrabstätten auf Seite 28 Stand April 2026
- Übersicht Bestattungsmöglichkeiten auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bielefeld, Abteilung Friedhöfe, mit dem Grabartenangebot je Friedhof Stand 06/2022
- Verzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bielefeld, 615 Einträge, durchgesehen auf spätere Änderungen des Friedhofsrechts Zeitraum 05.01.2021 bis 05.09.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.