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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · AGS 05711000

Friedhofsgebühren Bielefeld: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung. Die Sätze gelten für alle 35 Friedhöfe der Stadt Bielefeld, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Geschäftsbereich Stadtgrün und Friedhöfe, nicht für einzelne.

960,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Sennefriedhof

4.059,00 €
Teuerstes Grab

Partnergrabstätte auf den Stadtfriedhöfen, je Grabstelle

23
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Erdbestattung von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof und auf dem Alten Friedhof in Sennestadt

Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bielefeld kostet

Kurz beantwortet

In Bielefeld kostet das günstigste Grab 960,00 € (Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Sennefriedhof), das teuerste 4.059,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 13 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf den StadtfriedhöfenAuf allen Friedhöfen außer dem Sennefriedhof beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht möglich.1.774,00 €673,00 €2.447,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 4.11 und Ziffer 1.11
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem SennefriedhofDas günstigste Erdgrab in Bielefeld. Auf dem Sennefriedhof beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre, deshalb ist die Nutzungsgebühr genau zwei Drittel des Satzes der Stadtfriedhöfe.1.183,00 €673,00 €1.856,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.12 und Ziffer 1.11
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf den StadtfriedhöfenDie Bestattungsgebühr gilt nach Ziffer 1.12 auch für eine standesamtlich nicht meldepflichtige Frühgeburt. Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag in eine Wahlgrabstätte umgewandelt und als solche verlängert werden.879,00 €374,00 €1.253,00 €15 J.Gebührentarif Ziffer 4.21 und Ziffer 1.12
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem SennefriedhofZehn Jahre sind nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder auf dem Sennefriedhof. Die Umwandlung in eine Wahlgrabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist auch hier möglich.586,00 €374,00 €960,00 €10 J.Gebührentarif Ziffer 4.22 und Ziffer 1.12
Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf den StadtfriedhöfenDie Nutzungsgebühr enthält nach dem Wortlaut der Tarifzeile die Grabpflege. Pflegegrabstätten liegen nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung in Gemeinschaftsgrabfeldern, die die Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet und pflegt. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- oder Nutzungszeit. Die Stadt bietet die Grabart als Rasenpflegegrabstätte und als Bodendeckerpflegegrabstätte an, zum selben Satz.2.935,00 €673,00 €3.608,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 4.31 und Ziffer 1.11
Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf dem SennefriedhofDie Tarifzeile weist die Grabpflege ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr aus. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- oder Nutzungszeit.1.957,00 €673,00 €2.630,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.32 und Ziffer 1.11
Anonyme Erdbestattung auf dem SennefriedhofDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bielefeld. Nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung wird die Leiche an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt, und derselbe Absatz bestimmt im letzten Satz, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind. Die Tarifzeile sagt dasselbe.1.595,00 €673,00 €2.268,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.4 und Ziffer 1.11
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDer Tarif nennt 70 Euro je Grabstelle und Jahr. Wir rechnen mit dreißig Jahren, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Bestattung nur zulässt, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit reicht. Die Grabstätte kann ein- oder mehrstellig erworben werden, die Gesamtnutzungszeit darf nach Paragraf 13 Absatz 2 vierzig Jahre nicht überschreiten.2.100,00 €819,00 €2.919,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDerselbe Jahressatz von 70 Euro je Grabstelle, hier mit der zwanzigjährigen Ruhezeit des Sennefriedhofs gerechnet.1.400,00 €819,00 €2.219,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21
Partnergrabstätte auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDer Tarif nennt 108 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Partnergrabstätten sind nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung zweistellige Wahlgrabstätten, die als Rasenfläche angelegt sind und in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern liegen; derselbe Absatz erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. Weil die Grabstätte nur zweistellig vergeben wird, fällt der Betrag zweimal an.3.240,00 €819,00 €4.059,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24
Partnergrabstätte auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDerselbe Jahressatz von 108 Euro je Grabstelle einschließlich Grabpflege, hier mit der zwanzigjährigen Ruhezeit des Sennefriedhofs gerechnet. Auch hier wird die Grabstätte nur zweistellig vergeben.2.160,00 €819,00 €2.979,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24
Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDer Tarif nennt 105 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung sind Baumgrabstätten für Erdbestattungen ein- oder zweistellige Wahlgrabstätten; sie liegen in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern, und derselbe Absatz erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. Je Grabstelle kann statt eines Sarges auch eine Urne beigesetzt werden, dann kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.41 nur 83 Euro.3.150,00 €819,00 €3.969,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23
Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDerselbe Jahressatz von 105 Euro je Grabstelle einschließlich Grabpflege, hier mit der zwanzigjährigen Ruhezeit des Sennefriedhofs gerechnet.2.100,00 €819,00 €2.919,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23

Urne: 10 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Bielefeld überhaupt. Die Ruhezeit für Totenaschen beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen zwanzig Jahre. Die Pflege bleibt beim Verantwortlichen, der Tarif nennt hier keine Grabpflege.1.162,00 €70,00 €1.232,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.5 und Ziffer 1.31
Pflegereihengrabstätte für UrnenbestattungenDie Tarifzeile weist die Grabpflege ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr aus. Urnenpflegegrabstätten liegen nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung in Gemeinschaftsgrabfeldern, die die Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet und pflegt. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- oder Nutzungszeit.1.368,00 €70,00 €1.438,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.6 und Ziffer 1.38
Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Bielefeld. Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bestimmt im letzten Satz, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind. Die Tarifzeile sagt dasselbe.1.221,00 €66,00 €1.287,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.7 und Ziffer 1.39
Aschegrabfeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung wird die Asche ohne Urne in einem festgelegten Bereich beigesetzt. Die Grabpflege ist nach dem Wortlaut der Tarifzeile in der Gebühr enthalten. Das Feld liegt im Urnenhain des Sennefriedhofs, und die Beisetzung setzt eine Verfügung des Verstorbenen von Todes wegen voraus.1.531,00 €79,00 €1.610,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.8 und Ziffer 1.35
Aschestreufeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem festgelegten Bereich verstreut. Die Grabpflege ist nach dem Wortlaut der Tarifzeile in der Gebühr enthalten. Eine Kennzeichnung der Stelle ist nicht möglich.1.726,00 €119,00 €1.845,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4.9 und Ziffer 1.36
Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Tarif nennt 72 Euro je Jahr. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung beträgt die Nutzungszeit mindestens zwanzig und höchstens vierzig Jahre. In der Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, der Betrag gilt für die ganze Stelle.1.440,00 €102,00 €1.542,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.2 und Ziffer 1.32
Urnenkammer in einer UrnensteleDer Tarif nennt 117 Euro je Jahr und schreibt ausdrücklich, dass Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung enthalten sind. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- oder Nutzungszeit. Die Kammer nimmt nach Paragraf 14 Absatz 12 bis zu zwei Urnen auf, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Die Beschriftung der Verschlussplatte kostet nach Ziffer 5.5 zusätzlich 44 Euro.2.340,00 €165,00 €2.505,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.3 und Ziffer 1.33
Baumgrabstätte für UrnenbestattungenDer Tarif nennt 99 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung erklärt für Urnenbaumgrabstätten die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 4 für anwendbar, und Satz 4 bestimmt, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind. Die Grabstätte nimmt bis zu zwei Urnen auf.1.980,00 €84,00 €2.064,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.4 und Ziffer 1.34
Urnenpflegegrabstätte als WahlgrabstätteDer Tarif nennt 86 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Urnenpflegegrabstätten liegen nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung in Gemeinschaftsgrabfeldern, die die Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet und pflegt. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- oder Nutzungszeit. Die Stadt bietet die Grabart als Rasenpflegegrabstätte an, in ihr finden bis zu zwei Urnen Platz.1.720,00 €102,00 €1.822,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.5 und Ziffer 1.37
UrnengemeinschaftsgrabstätteDer Tarif nennt 117 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege, aber ohne den Gemeinschaftsgrabstein. Nach Paragraf 14 Absatz 10 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Anlage an und pflegt sie für die Dauer der Nutzungszeit. In der Grabstätte finden bis zu zwei Urnen Platz. Für den Gemeinschaftsgrabstein und dessen Beschriftung berechnet die Stadt zusätzliche Kosten, deren Höhe der Tarif nicht nennt.2.340,00 €101,00 €2.441,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 3.8 und Ziffer 1.42

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre673,00 €Gebührentarif Ziffer 1.11
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener bis zu 5 Jahren, einschließlich einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt374,00 €Gebührentarif Ziffer 1.12
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Gebührentarif Ziffer 1.21
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte, Verstorbener bis zu 5 Jahren374,00 €Gebührentarif Ziffer 1.22
Erdbestattung in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Gebührentarif Ziffer 1.23
Erdbestattung in einer Partnergrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Gebührentarif Ziffer 1.24
Beisetzung einer Totenasche in einer Reihengrabstätte70,00 €Gebührentarif Ziffer 1.31
Beisetzung einer Totenasche in einer Wahlgrabstätte102,00 €Gebührentarif Ziffer 1.32
Beisetzung einer Totenasche in einer Urnenkammer einer Urnenstele165,00 €Gebührentarif Ziffer 1.33
Beisetzung einer Totenasche in einer Baumgrabstätte für Urnenbestattungen84,00 €Gebührentarif Ziffer 1.34
Beisetzung einer Totenasche in einem Aschegrabfeld auf dem Sennefriedhof79,00 €Gebührentarif Ziffer 1.35
Beisetzung einer Totenasche durch Verstreuen auf einem Aschestreufeld auf dem Sennefriedhof119,00 €Gebührentarif Ziffer 1.36
Beisetzung einer Totenasche in einer Pflegewahlgrabstätte102,00 €Gebührentarif Ziffer 1.37
Beisetzung einer Totenasche in einer Pflegereihengrabstätte70,00 €Gebührentarif Ziffer 1.38
Beisetzung einer Totenasche in einer anonymen Urnenreihengrabstätte66,00 €Gebührentarif Ziffer 1.39
Beisetzung einer Totenasche in einer Partnergrabstätte102,00 €Gebührentarif Ziffer 1.40
Beisetzung einer Totenasche in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen83,00 €Gebührentarif Ziffer 1.41
Beisetzung einer Totenasche in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte101,00 €Gebührentarif Ziffer 1.42
Städtische Sargträgerinnen und Sargträger für eine Erdbestattung, Verstorbener über 5 Jahre428,00 €Gebührentarif Ziffer 1.51
Städtische Sargträgerinnen und Sargträger für eine Erdbestattung, Verstorbener bis zu 5 Jahren143,00 €Gebührentarif Ziffer 1.52
Tragen der Urne bis zur Grabstätte, je Trägerin oder Träger72,00 €Gebührentarif Ziffer 1.53
Jede zusätzliche Trägerin oder jeder zusätzliche Träger über sechs hinaus oder jede gewünschte Begleitperson72,00 €Gebührentarif Ziffer 1.54
Nutzungsgebühr für eine Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle und Jahr, auch bei Verlängerung70,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1
Nutzungsgebühr für eine Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen, je Jahr, auch bei Verlängerung72,00 €Gebührentarif Ziffer 3.2
Nutzungsgebühr für eine Urnenkammer in einer Urnenstele, je Jahr, einschließlich Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung117,00 €Gebührentarif Ziffer 3.3
Nutzungsgebühr für eine Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, je Jahr, einschließlich Grabpflege99,00 €Gebührentarif Ziffer 3.4
Nutzungsgebühr für eine Urnenpflegegrabstätte, je Jahr, einschließlich Grabpflege86,00 €Gebührentarif Ziffer 3.5
Nutzungsgebühr für eine Partnergrabstätte, je Grabstelle und Jahr, einschließlich Grabpflege108,00 €Gebührentarif Ziffer 3.6
Nutzungsgebühr für eine Baumgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle und Jahr, einschließlich Grabpflege105,00 €Gebührentarif Ziffer 3.7
Nutzungsgebühr für eine Urnengemeinschaftsgrabstätte, je Jahr, einschließlich Grabpflege, ohne Gemeinschaftsgrabstein117,00 €Gebührentarif Ziffer 3.8
Gemeinschaftsgrabstein einer Urnengemeinschaftsgrabstätte samt Beschriftungwird gesondert berechnet, die Höhe steht nicht im TarifGebührentarif Ziffer 3.8
Benutzung der Leichenkammer für eine anschließende Erd- oder Feuerbestattung, je Tag72,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1
Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier287,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2
Benutzung der Friedhofskapelle in Ausnahmefällen, je angefangene 30 Minuten58,00 €Gebührentarif Ziffer 2.3
Nutzung der Orgel oder der Audioanlage32,00 €Gebührentarif Ziffer 2.4
Benutzung eines Verabschiedungsraumes oder Nebenraumes für eine Trauerfeier72,00 €Gebührentarif Ziffer 2.5
Benutzung eines Kühlraumes65,00 €Gebührentarif Ziffer 2.6
Benutzung eines Raumes für rituelle Waschungen auf dem Sennefriedhof67,00 €Gebührentarif Ziffer 2.7
Bearbeitungsgebühr einschließlich Ausstellung sonstiger Urkunden18,00 €Gebührentarif Ziffer 5.0
Umschreibung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab18,00 €Gebührentarif Ziffer 5.1
Genehmigung für ein liegendes Grabmal44,00 €Gebührentarif Ziffer 5.2
Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Reihengrabstätte, einschließlich jährlicher Prüfung der Standsicherheit111,00 €Gebührentarif Ziffer 5.3
Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte, einschließlich jährlicher Prüfung der Standsicherheit166,00 €Gebührentarif Ziffer 5.4
Genehmigung für eine neue Beschriftung oder für die Beschriftung einer Verschlussplatte einer Urnenkammer44,00 €Gebührentarif Ziffer 5.5
Genehmigung einer Grabeinfassung44,00 €Gebührentarif Ziffer 5.6
Urnenversand und Urnentransport18,00 €Gebührentarif Ziffer 5.7
Öffnen eines Sarges29,00 €Gebührentarif Ziffer 5.8
Gestellung von Gerätschaften für nichtstädtische Sargträger83,00 €Gebührentarif Ziffer 5.9
Entsorgung von aus der Grabpflege stammenden organischen Abfällen, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer1,58 €Paragraf 1 Buchstabe a der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung
Transport und Entsorgung von aus der Grabpflege stammenden organischen Abfällen auf dem Sennefriedhof, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer2,71 €Paragraf 1 Buchstabe b der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung
Arbeitsstunde einer Arbeiterin oder eines Arbeiters, je angefangene 15 Minuten11,50 €Paragraf 1 Buchstabe c der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.247,00 €

Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf den Stadtfriedhöfen in Bielefeld, über 30 Jahre, das sind 341,57 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 4.11 und Ziffer 1.111.774,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 1.11673,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.447,00 €

Auf allen Friedhöfen außer dem Sennefriedhof beträgt die Ruhezeit für Erwachsene nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die in Paragraf 1 der Friedhofssatzung genannten neunzehn Friedhöfe, die die Stadt Bielefeld selbst verwaltet. Für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet, die kirchliche Träger betreiben, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Bielefeld stellt Reihen- und Wahlgräber unterschiedlich in Rechnung. Reihengräber kosten nach Ziffer 4 des Tarifs einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit. Wahlgräber kosten nach Ziffer 3 einen Jahressatz. Wir haben den Jahressatz mit der Ruhezeit malgenommen, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Bestattung nur zulässt, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit reicht. Der Ratgeber der Stadt zur Friedhofssatzung rechnet genauso vor. Wer ein Wahlgrab länger als die Ruhezeit erwirbt, zahlt entsprechend mehr, höchstens jedoch für vierzig Jahre.
  • Die Ruhezeit für Erdbestattungen hängt vom Friedhof ab: zwanzig Jahre auf dem Sennefriedhof, dreißig Jahre auf den übrigen Friedhöfen. Deshalb führen wir jede Erdgrabart zweimal. Bei den Reihengräbern nennt der Tarif dafür zwei eigene Beträge, bei den Wahlgräbern nur einen Jahressatz, den wir zweimal hochgerechnet haben.
  • Der Alte Friedhof in Sennestadt hat nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dieselbe zwanzigjährige Ruhezeit wie der Sennefriedhof, der Tarif ordnet ihn mit seiner Unterscheidung zwischen Stadtfriedhöfen und Sennefriedhof aber den Stadtfriedhöfen zu. Der Widerspruch bleibt folgenlos, weil der Friedhof nach Paragraf 2 Absatz 3 geschlossen ist und dort nur noch bei einem vor 1994 bestatteten Ehepartner beigesetzt werden darf.
  • Eine Partnergrabstätte wird nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung nur als zweistellige Grabstätte vergeben. Unser Betrag gilt für eine Grabstelle, tatsächlich fällt er also zweimal an. Wir führen ihn trotzdem je Grabstelle, weil nur so der Vergleich mit anderen Gemeinden trägt.
  • Für den Gemeinschaftsgrabstein einer Urnengemeinschaftsgrabstätte und für dessen Beschriftung berechnet die Stadt nach Ziffer 3.8 zusätzliche Kosten. Deren Höhe steht weder im Tarif noch in der Entgeltordnung. Unser Betrag für diese Grabart ist deshalb zu niedrig.
  • Städtische Sargträgerinnen und Sargträger kosten nach Ziffer 1.51 zusätzlich 428 Euro. Wir rechnen sie nicht in die Beisetzungsgebühr ein, weil Ziffer 5.9 mit der Gestellung von Gerätschaften für nichtstädtische Sargträger für 83 Euro ausdrücklich eine Alternative vorsieht. Wer die städtischen Träger bestellt, zahlt entsprechend mehr.
  • Die Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung kostet nach Ziffer 2.2 weitere 287 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für Leichenkammer, Kühlraum und Verabschiedungsraum.
  • Ein Grabmal ist keine Pflicht, deshalb rechnen wir die Genehmigungsgebühren der Ziffern 5.2 bis 5.4 nicht in die Nutzungsgebühr ein. Wer ein stehendes Grabmal aufstellt, zahlt einmalig 111 Euro auf einer Reihengrabstätte oder 166 Euro auf einer Wahlgrabstätte, jeweils einschließlich der jährlichen Prüfung der Standsicherheit.
  • Bei der Urnenkammer in der Urnenstele, der Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, der Urnenpflegegrabstätte und der Urnengemeinschaftsgrabstätte gilt der Betrag für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. In der Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen sind es bis zu vier Urnen. Einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht.
  • Für die naturnahen Urnenbestattungen im Waldstück der Abteilung T auf dem Sennefriedhof führt der Tarif keine eigene Ziffer. Die Stadt beschreibt sie in ihrer Broschüre als eigene Grabart mit bis zu zwei Urnen je Stelle. Welcher Tarifziffer sie zugeordnet werden, sagt weder Satzung noch Tarif, weshalb wir sie nicht gesondert führen.
  • Grabmalpatenschaften an historischen Grabstätten sind nach der Broschüre der Stadt gewöhnliche Wahlgrabstätten und werden nach denselben Ziffern abgerechnet. Eine eigene Gebühr oder eine Ermäßigung für die Übernahme der Denkmalpflege nennt der Tarif nicht.
  • Auf dem Sennefriedhof gibt es nach Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofssatzung Sondergrabfelder für Menschen islamischen, yezidischen und orthodoxen Glaubens. Der Tarif nennt dafür keine eigenen Beträge, es gelten die allgemeinen Sätze für Reihen- und Wahlgräber.
  • Eine Abräumgebühr erhebt Bielefeld nicht. Nach Paragraf 26 Absatz 4 der Friedhofssatzung muss der Verantwortliche die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit selbst abräumen, einebnen und mit Rasen einsäen; erst wenn er das nicht tut, lässt die Friedhofsverwaltung die Arbeiten auf seine Kosten ausführen.
  • Die Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung nennt 1,58 Euro je Grabstelle für die Entsorgung organischer Abfälle aus der Grabpflege, auf dem Sennefriedhof 2,71 Euro. Über welchen Zeitraum dieser Betrag anfällt, sagt die Entgeltordnung nicht, deshalb rechnen wir ihn keiner Grabart zu. Es handelt sich um ein privatrechtliches Entgelt, nicht um eine Gebühr.
  • Die Friedhofssatzung stammt in der geltenden Fassung vom 17.07.2017 und ist damit älter als drei Jahre. Wir erfassen sie trotzdem, weil das Bielefelder Ortsrecht sie unverändert als geltendes Recht führt und weil der Gebührentarif, aus dem alle Beträge stammen, aus dem Juli 2024 stammt.
  • Der Tarif weist keine Umsatzsteuer aus. Nur die Entgelte der Entgeltordnung sind ausdrücklich als Bruttobeträge bezeichnet.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.