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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, AGS 05711000

Friedhofsgebühren in Bielefeld, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bielefeld und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bielefeld, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Abteilung Friedhöfe; für den Alten Friedhof am Jahnplatz die städtische Friedhofs GmbH Bielefeld.

436,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz, mit Beisetzung

4.243,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familienkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz für bis zu vier Urnen, mit Beisetzung

34
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung von Verstorbenen über 5 Jahre auf den Friedhöfen der Friedhofssatzung außer dem Sennefriedhof und dem Alten Friedhof in Sennestadt

Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017

Was ein Grab in Bielefeld kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bielefeld führt 34 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz mit 436,00 €, die teuerste Familienkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz für bis zu vier Urnen mit 4.243,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

17 Grabarten für die Erdbestattung in Bielefeld

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf den StadtfriedhöfenDas gewöhnliche Erdgrab auf achtzehn der neunzehn städtischen Friedhöfe. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; nur der Sennefriedhof und der geschlossene Alte Friedhof in Sennestadt kennen zwanzig. Der Tarif nennt einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit, und dass es ein Jahressatz von 59,13 Euro ist, beweist der Vergleich mit dem Sennefriedhof: 1.183 Euro auf zwanzig Jahre sind 59,15 Euro. Nach Paragraf 12 Absatz 1 ist eine Verlängerung ausdrücklich nicht möglich, die Grabstätte wird erst im Sterbefall und der Reihe nach vergeben. In derselben Grabstätte darf nach Absatz 3 zusätzlich ein Kind unter fünf Jahren bestattet werden, danach aber keine Urne mehr. Herrichtung, Bepflanzung und Pflege schuldet nach Paragraf 26 Absätze 1 und 3 die Person, an die der Heranziehungsbescheid geht; das Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.774,00 €673,00 €2.447,00 €30 J.Ziffer 4.11 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absätze 1 und 3 sowie Paragraf 26 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem SennefriedhofDas günstigste Erdgrab Bielefelds, 1.856 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Der Preis erklärt sich allein aus der kürzeren Ruhezeit: Auf dem Sennefriedhof und auf dem Alten Friedhof in Sennestadt beträgt sie nach Paragraf 9 Absatz 1 zwanzig statt dreißig Jahre, und der Tarif rechnet mit demselben Jahressatz von rund 59 Euro. Der Sennefriedhof ist mit rund achtzig Hektar der größte Friedhof der Stadt und der einzige, auf dem es nach der Übersicht der Friedhofsverwaltung jede Grabart gibt. Wer hier bestattet wird, zahlt 591 Euro weniger als auf den übrigen Friedhöfen, verliert aber zehn Jahre Ruhezeit. Verlängert werden kann ein Reihengrab nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 3 bei den Angehörigen.1.183,00 €673,00 €1.856,00 €20 J.Ziffer 4.12 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf den StadtfriedhöfenDas einzige Grab des Tarifs, das nur für eine Altersgruppe vergeben wird. Fünfzehn Jahre sind nach Paragraf 9 Absatz 1 die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf allen Friedhöfen außer dem Sennefriedhof. Die Grabstelle misst nach Paragraf 15 nur einen mal anderthalb Meter statt 1,25 mal 2,50 Meter, und daher rührt der niedrige Satz. Die Bestattungsgebühr der Ziffer 1.12 gilt ausdrücklich auch für eine standesamtlich nicht meldepflichtige Frühgeburt. Anders als jedes andere Reihengrab kann diese Grabstätte nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag in eine Wahlgrabstätte umgewandelt und als solche verlängert werden; das ist der einzige Weg, ein Kindergrab dauerhaft zu behalten. Anlage und Pflege bleiben bei den Eltern.879,00 €374,00 €1.253,00 €15 J.Ziffer 4.21 und Ziffer 1.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem SennefriedhofDasselbe Kindergrab auf dem Sennefriedhof, wo die Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren nach Paragraf 9 Absatz 1 nur zehn Jahre beträgt. Der Tarif ist damit die sauberste Rechenprobe des ganzen Verzeichnisses: 586 Euro auf zehn Jahre und 879 Euro auf fünfzehn Jahre ergeben beide auf den Cent 58,60 Euro im Jahr. Die Broschüre Grabarten des Umweltbetriebs mit Stand Mai 2025 sagt dazu, dass es eigene Kindergrabfelder nur auf einigen der kommunalen Friedhöfe gibt. Zehn Jahre sind die kürzeste Laufzeit, die in Bielefeld überhaupt vergeben wird. Auch hier ist nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 die spätere Umwandlung in eine Wahlgrabstätte möglich. Die Pflege bleibt bei den Angehörigen, eine Pflegegebühr sieht der Tarif für Kindergräber nicht vor.586,00 €374,00 €960,00 €10 J.Ziffer 4.22 und Ziffer 1.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf den StadtfriedhöfenEin Reihengrab in einem Gemeinschaftsgrabfeld, das die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung einheitlich gestaltet und pflegt. Paragraf 28 Absatz 2 sagt wörtlich, dass Erstherrichtung, Bepflanzung oder Einsaat und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung erfolgen; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und die Tarifzeile bestätigt sie mit dem Zusatz einschließlich Grabpflege. Was die Pflege kostet, sagt die Differenz: 2.935 minus 1.774 Euro sind 1.161 Euro auf dreißig Jahre, also genau 38,70 Euro im Jahr, und auf dem Sennefriedhof kommt dieselbe Rechnung heraus. Nach Paragraf 28 Absatz 1 gibt es die Grabart als Rasenfläche und als dauerhaft bepflanzte Fläche, zum selben Satz. Grabschmuck darf nach Absatz 3 nur an den Ablagestellen niedergelegt werden.2.935,00 €673,00 €3.608,00 €30 J.Ziffer 4.31 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 12 Absatz 7 und Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen auf dem SennefriedhofDieselbe Grabart auf dem Sennefriedhof mit zwanzig Jahren Ruhezeit. Sie kostet mit Beisetzung 2.630 Euro und ist damit das günstigste Erdgrab der Stadt, dessen Pflege die Verwaltung trägt. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist derselbe wie auf den Stadtfriedhöfen: Paragraf 12 Absatz 7 weist Pflegegrabstätten den einheitlich gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern zu, Paragraf 28 Absatz 2 überträgt Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege der Friedhofsverwaltung. Die Rechenprobe stützt beides: 1.957 minus 1.183 Euro sind 774 Euro auf zwanzig Jahre und damit auf den Cent dieselben 38,70 Euro Pflege im Jahr wie bei der dreißigjährigen Variante. Gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab desselben Friedhofs kostet die Pflege also 774 Euro Aufschlag. Verlängern lässt sich auch dieses Reihengrab nicht.1.957,00 €673,00 €2.630,00 €20 J.Ziffer 4.32 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 7 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Anonyme Erdbestattung auf dem SennefriedhofDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bielefeld, 2.268 Euro für Nutzung und Beisetzung. Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung bestimmt, dass die Leiche an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt wird, dass die Bestattungsfläche nicht betreten und nicht gärtnerisch gestaltet werden darf und dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; der letzte Satz ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Die Tarifzeile sagt dasselbe mit dem Zusatz einschließlich Grabpflege. Angeboten wird die anonyme Erdbestattung nach der Tarifzeile nur auf dem Sennefriedhof. Was Angehörige überrascht: Die Broschüre Grabarten weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beisetzung ohne Anwesenheit von Angehörigen erfolgt und dass es keinen persönlichen Trauerort und keine Namenstafel gibt.1.595,00 €673,00 €2.268,00 €20 J.Ziffer 4.4 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 12 Absätze 2 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDas klassische Familiengrab. Der Tarif nennt dafür keinen Gesamtbetrag, sondern 70 Euro je Grabstelle und Jahr; gerechnet ist hier mit dreißig Jahren, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Bestattung nur zulässt, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit reicht. Die Grabstätte wird ein- oder mehrstellig vergeben, die Lage darf ausgesucht werden, und der Erwerb ist auch ohne Sterbefall möglich. Die Gesamtnutzungszeit darf nach Paragraf 13 Absatz 2 vierzig Jahre nicht überschreiten, verlängert wird nur um volle Jahre und nur für die ganze Grabstätte. Neben Särgen dürfen nach Paragraf 14 Absatz 12 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Aus dem Nutzungsrecht folgt nach Paragraf 13 Absatz 10 die Pflicht zur Anlage und zur Pflege; das Grab ist nicht pflegefrei.2.100,00 €819,00 €2.919,00 €30 J.Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absätze 1, 2, 5 und 10 sowie Paragraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDasselbe Wahlgrab auf dem Sennefriedhof, wo die zwanzigjährige Ruhezeit ein kürzeres Nutzungsrecht erlaubt. Derselbe Jahressatz von 70 Euro je Grabstelle, zwanzigmal gerechnet, ergibt 1.400 Euro; das sind 700 Euro weniger als auf den übrigen Friedhöfen. Eine Eigenheit der Satzung gehört dazu: Paragraf 13 Absatz 1 nennt für den Sennefriedhof und für die sonstigen Friedhöfe dieselbe Spanne von mindestens fünf bis höchstens vierzig Jahren, unterscheidet also nach dem Wortlaut gar nicht. Den Unterschied macht erst Absatz 5, der die Bestattung an ein Nutzungsrecht bis zum Ablauf der Ruhezeit bindet. Wer länger erwirbt oder später verlängert, zahlt entsprechend mehr, höchstens jedoch für vierzig Jahre. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 13 Absatz 10 beim Nutzungsberechtigten.1.400,00 €819,00 €2.219,00 €20 J.Ziffer 3.1 und Ziffer 1.21 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 13 Absätze 1, 2 und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Partnergrabstätte auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleEine als Rasenfläche angelegte zweistellige Wahlgrabstätte für Sargbestattungen. Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung beschreibt sie, und derselbe Absatz sagt, dass Partnergrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder liegen und dass Paragraf 28 Absatz 2 entsprechend gilt; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Der Tarif nennt 108 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Der hier ausgewiesene Betrag gilt für eine Grabstelle. Weil die Grabstätte nur zweistellig vergeben wird, fällt er tatsächlich zweimal an, das Grab kostet also 6.480 Euro Nutzungsgebühr. Je Grabstelle kann nach Paragraf 14 Absatz 12 statt eines Sarges auch eine Urne beigesetzt werden, dann kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.40 nur 102 Euro.3.240,00 €819,00 €4.059,00 €30 J.Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Partnergrabstätte auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDieselbe Partnergrabstätte auf dem Sennefriedhof, wo die Ruhezeit für Erdbestattungen zwanzig Jahre beträgt. Derselbe Jahressatz von 108 Euro je Grabstelle einschließlich Grabpflege ergibt hier 2.160 statt 3.240 Euro. Der Beleg für die Pflegefreiheit ist derselbe: Paragraf 13 Absatz 1 stellt Partnergrabstätten in die einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfelder und erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. Auch hier gilt der Betrag je Grabstelle und fällt zweimal an, weil die Grabstätte nur zweistellig vergeben wird. Zulässig ist nach Paragraf 19 Absatz 4 eine gemeinsame oder je Grabstelle eine ebenerdig verlegte Grabplatte mit den Maßen fünfzig mal sechzig Zentimeter, nicht mehr. Ein stehendes Grabmal ist ausgeschlossen.2.160,00 €819,00 €2.979,00 €20 J.Ziffer 3.6 und Ziffer 1.24 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf den Stadtfriedhöfen, je GrabstelleDie einzige Baumbestattung Bielefelds, in der ein Sarg beigesetzt wird. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung sind Baumgrabstätten für Erdbestattungen ein- oder zweistellige Wahlgrabstätten, die Bestattung erfolgt im Umfeld eines Baumes, und Lage und Art der Bäume ergeben sich aus Gestaltungsplänen. Derselbe Absatz stellt sie in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestaltete und gepflegte Gemeinschaftsgrabfelder und erklärt Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar; der Tarif nennt 105 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege. Je Grabstelle kann nach Paragraf 14 Absatz 12 statt eines Sarges auch eine Urne beigesetzt werden, dann kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.41 nur 83 Euro. Die Broschüre Baumbestattungen von 2025 weist darauf hin, dass bei Sturm- oder Schädlingsschäden eine Ersatzpflanzung erfolgt.3.150,00 €819,00 €3.969,00 €30 J.Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Baumgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Sennefriedhof, je GrabstelleDieselbe Baumgrabstätte für Särge auf dem Sennefriedhof, hier mit der zwanzigjährigen Ruhezeit gerechnet: 105 Euro je Grabstelle und Jahr einschließlich Grabpflege ergeben 2.100 Euro. Damit kostet sie ausgerechnet so viel wie das gewöhnliche Erdwahlgrab auf den Stadtfriedhöfen, dessen Pflege die Angehörigen tragen. Der Beleg für die Pflegefreiheit steht in Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, der Baumgrabstätten für Erdbestattungen in die einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfelder stellt und Paragraf 28 Absatz 2 für entsprechend anwendbar erklärt. Mehrere Grabstätten können nach der Broschüre Baumbestattungen nebeneinander erworben werden, sodass auch eine Familiengrabstätte entsteht. Eine individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen, die Rasenfläche mähen die Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtner des Umweltbetriebs.2.100,00 €819,00 €2.919,00 €20 J.Ziffer 3.7 und Ziffer 1.23 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Reihengrabstätte für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDer Alte Friedhof am Jahnplatz ist der älteste kommunale Friedhof Bielefelds, 1808 angelegt, seit 1986 als Gesamtdenkmal eingetragen und mit einer eigenen Friedhofs- und Gebührensatzung im Ortsrecht geführt. Die Ruhezeit für Erdbestattungen Erwachsener beträgt hier nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre und weicht damit von allen anderen Bielefelder Friedhöfen ab. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und nicht verlängert. Die Grabstelle misst 1,25 mal 2,50 Meter. Nicht pflegefrei: Die Rasenpflege führt der Tarif unter den Ziffern 4.1.3 und 4.1.4 als eigene Position neben der Nutzungsgebühr, und für die Flächen mit jahreszeitlicher Wechselbepflanzung verlangt Paragraf 25 Absatz 8 einen Pflegevertrag mit einer zugelassenen Gärtnerei.1.093,00 €787,00 €1.880,00 €25 J.Ziffer 4.1.1 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 4, Paragraf 13 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 25 Absätze 2, 3 und 8 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zu 5 Jahren auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDas Kindergrab des Alten Friedhofs am Jahnplatz, mit 436 Euro für Nutzung und Bestattung die günstigste Grabstätte des gesamten Bielefelder Ortsrechts. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Bestattungsgebühr von 210 Euro gilt nach der Tarifzeile ausdrücklich auch für eine standesamtlich nicht meldepflichtige Frühgeburt. Anders als auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung VII/24 kennt die Satzung des Alten Friedhofs keine Umwandlung eines Kinderreihengrabes in eine Wahlgrabstätte; nach Paragraf 13 Absatz 1 ist die Verlängerung eines Reihengrabes ausgeschlossen. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 25 Absatz 3 der Adressat des Heranziehungsbescheides für die Bestattungskosten.226,00 €210,00 €436,00 €15 J.Ziffer 4.1.2 und Ziffer 1.1.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 13 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzEin Sargwahlgrab in einem der Rasenfelder, die der Gestaltungsplan der Satzung mit der Ziffer 1 kennzeichnet. Paragraf 25 Absatz 1 sagt, dass diese Flächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und über die zu entrichtende Pflegegebühr dauerhaft in einem friedhofswürdigen Zustand gehalten werden; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Der Preis setzt sich aus drei Posten zusammen: 70 Euro Nutzungsgebühr je Grabstelle und Jahr, 22 Euro Rasenpflege je Jahr und einmalig 514 Euro für die Grabplatte. Sie ist nicht abwählbar, denn nach Paragraf 14 Absatz 1 wird das Nutzungsrecht auf diesen Flächen nur verliehen, wenn der Erwerber zugleich die von der Verwaltung verlegte und beschriftete Grabplatte erwirbt. Für fünfundzwanzig Jahre sind das 2.814 Euro, und genau diesen Betrag weist die Entgeltliste der Friedhofs GmbH aus.2.814,00 €787,00 €3.601,00 €25 J.Ziffern 3.1.1, 3.1.2, 3.6.1 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 14 Absätze 1 und 2, Paragraf 17 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Grabstätte für anonyme Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof am JahnplatzParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe g der Satzung begrenzt diese Grabart auf höchstens zwanzig Grabstätten auf dem gesamten Friedhof; das ist eine Beschränkung, die es sonst nirgends im Bielefelder Ortsrecht gibt. Paragraf 13 Absatz 4 bestimmt, dass die Fläche nicht betreten und nicht gärtnerisch gestaltet werden darf, dass kein Grabmal aufgestellt werden darf und dass Gestaltung und Pflege Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; die Tarifzeile bestätigt das mit dem Zusatz einschließlich Pflege. Mit der Bestattungsgebühr kostet das Grab 2.518 Euro und damit 250 Euro mehr als die anonyme Erdbestattung auf dem Sennefriedhof. Wer den Namen sichtbar machen will, zahlt nach Ziffer 4.2.1 zusätzlich 168 Euro für ein Namensschild am Gedenkstein.1.731,00 €787,00 €2.518,00 €25 J.Ziffer 4.2 und Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe g und Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013

17 Grabarten für die Urne in Bielefeld

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab Bielefelds außerhalb des Alten Friedhofs am Jahnplatz, 1.232 Euro für Nutzung und Beisetzung. Die Ruhezeit für Totenaschen beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 auf allen Friedhöfen einheitlich zwanzig Jahre; hier gibt es anders als bei den Sarggräbern keine Sonderregel für den Sennefriedhof. Nach Paragraf 14 Absatz 2 wird die Grabstätte der Reihe nach belegt und erst im Sterbefall für eine einzige Totenasche abgegeben, eine Verlängerung ist über Paragraf 14 Absatz 11 und Paragraf 12 Absatz 1 ausgeschlossen. Sie misst nach Paragraf 15 einen mal einen Meter. Auffällig ist das Verhältnis der beiden Posten: Die Nutzung kostet 1.162 Euro, die Beisetzung nur 70 Euro. Der Tarif nennt für dieses Grab keine Grabpflege, sie bleibt beim Verantwortlichen.1.162,00 €70,00 €1.232,00 €20 J.Ziffer 4.5 und Ziffer 1.31 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 14 Absätze 2 und 11 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Pflegereihengrabstätte für UrnenbestattungenEin Urnenreihengrab in einem Gemeinschaftsgrabfeld. Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Urnenpflegegrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder liegen, und Paragraf 28 Absatz 2 überträgt der Verwaltung Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit; die Tarifzeile trägt zusätzlich den Zusatz einschließlich Grabpflege. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 206 Euro auf zwanzig Jahre, also 10,30 Euro im Jahr, und damit genau ein Viertel dessen, was die Pflege eines Sarggrabes kostet. Die Broschüre des Umweltbetriebs unterscheidet die Grabart als Rasenpflege- und als Bodendeckerpflegegrabstätte; der Tarif kennt für beide nur diesen einen Satz. Verlängert werden kann sie als Reihengrab nicht.1.368,00 €70,00 €1.438,00 €20 J.Ziffer 4.6 und Ziffer 1.38 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 7 und 11 sowie Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Anonyme UrnenreihengrabstätteDie anonyme Beisetzung einer Totenasche, 1.287 Euro mit Beisetzung. Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bestimmt im letzten Satz, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und die Tarifzeile bestätigt sie. Die Grabstelle misst nach Paragraf 15 nur vierzig mal vierzig Zentimeter, die kleinste Grabstelle des ganzen Ortsrechts. Überraschend ist der Preisvergleich: Das anonyme Grab kostet 59 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab und 147 Euro weniger als das gepflegte, obwohl es keinen Trauerort bietet. Wer sich in Bielefeld anonym beisetzen lässt, spart also fast nichts. Grabschmuck darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden, ein Grabmal ist ausgeschlossen.1.221,00 €66,00 €1.287,00 €20 J.Ziffer 4.7 und Ziffer 1.39 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Aschegrabfeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung wird die Asche hier ohne Urne in einem festgelegten Bereich des Friedhofs beigesetzt, nach der Broschüre Grabarten unterhalb der Grasnarbe im Urnenhain des Sennefriedhofs. Die Grabpflege ist nach dem Wortlaut der Tarifzeile in der Gebühr enthalten, und die Broschüre vom April 2026 führt das Aschegrabfeld ausdrücklich unter den Pflegegrabstätten. Zwei Dinge überraschen: Erstens setzt die Beisetzung nach der Broschüre voraus, dass die verstorbene Person das zu Lebzeiten durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat, die Angehörigen können sie also nicht wählen. Zweitens ist die Stelle nicht zu kennzeichnen, das Aschegrabfeld ist wie das Aschestreufeld von jeder Kenntlichmachung ausgenommen. Mit Beisetzung kostet es 1.610 Euro.1.531,00 €79,00 €1.610,00 €20 J.Ziffer 4.8 und Ziffer 1.35 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Aschestreufeld auf dem SennefriedhofNach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich verstreut. Auch hier ist die Grabpflege nach der Tarifzeile in der Gebühr enthalten, und die Broschüre vom April 2026 zählt das Aschestreufeld unter den Pflegegrabstätten auf. Es ist mit 1.845 Euro einschließlich Beisetzung die teuerste der drei anonymen Bestattungsformen für Totenaschen, obwohl gar keine Grabstelle entsteht. Der Grund dafür steht nicht im Tarif. Wie beim Aschegrabfeld verlangt die Broschüre eine Verfügung der verstorbenen Person von Todes wegen, und eine Kenntlichmachung der Stelle ist ausgeschlossen. Beide Felder liegen im Urnenhain des Sennefriedhofs; auf keinem anderen Bielefelder Friedhof gibt es sie.1.726,00 €119,00 €1.845,00 €20 J.Ziffer 4.9 und Ziffer 1.36 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenEine Erdgrabstätte für Totenaschen, deren Lage nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Der Tarif nennt 72 Euro je Jahr, und anders als beim Sargwahlgrab gilt der Satz nicht je Grabstelle, sondern für die ganze Grabstätte. Die Nutzungszeit beträgt mindestens zwanzig und höchstens vierzig Jahre. Das ist die einzige Grabart Bielefelds, in der nach Paragraf 14 Absatz 12 bis zu vier Urnen Platz finden, und dabei ändert sich die Nutzungsgebühr nicht: Wer die Grabstätte voll belegt, zahlt die 1.440 Euro einmal und die Beisetzung von 102 Euro viermal. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 einheitlich 1,25 mal 1,25 Meter. Anlage und Pflege schuldet der Nutzungsberechtigte.1.440,00 €102,00 €1.542,00 €20 J.Ziffer 3.2 und Ziffer 1.32 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 14 Absätze 3 und 12 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Urnenkammer in einer UrnensteleEine Kammer in einer Grabsäule mit übereinander angeordneten Urnenkammern, also ein Kolumbarium über der Erde. Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung definiert die Urnenstele, Absatz 12 lässt bis zu zwei Urnen je Kammer zu. Der Tarif nennt 117 Euro je Jahr und schreibt ausdrücklich, dass Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung enthalten sind; Paragraf 28 Absatz 2 nennt daneben das Stelenumfeld unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung herrichtet und pflegt. Damit ist die Pflegefreiheit doppelt belegt. Worauf niemand rechnet: Die Verschlussplatte ist zwar bezahlt, ihre Beschriftung aber nicht. Sie kostet nach Ziffer 5.5 einmalig 44 Euro und ist nach Paragraf 20 zustimmungspflichtig. Mit Beisetzung kostet die Kammer 2.505 Euro.2.340,00 €165,00 €2.505,00 €20 J.Ziffer 3.3 und Ziffer 1.33 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 6, 11 und 12, Paragraf 19 Absatz 4 und Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Baumgrabstätte für UrnenbestattungenDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung im Traufenbereich eines Baumes, Lage und Art der Bäume ergeben sich aus Gestaltungsplänen. Derselbe Absatz erklärt die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 4 für anwendbar, und Satz 4 lautet, dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit, und der Tarif bestätigt sie mit 99 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Bis zu zwei Urnen finden Platz. Ein scheinbarer Widerspruch löst sich in der Satzung selbst: Absatz 4 Satz 2 verbietet das Aufstellen eines Grabmales, Paragraf 19 Absatz 4 lässt auf einer Urnenbaumgrabstätte aber eine ebenerdig verlegte Grabplatte zu, und diese Sondervorschrift geht vor. Blumen und Grabschmuck dürfen nur auf den Ablageflächen liegen.1.980,00 €84,00 €2.064,00 €20 J.Ziffer 3.4 und Ziffer 1.34 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 5 und 12, Paragraf 15 und Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Urnenpflegegrabstätte als WahlgrabstätteDie Wahlgrabvariante der Urnenpflegegrabstätte, in der Broschüre des Umweltbetriebs Rasenpflegegrabstätte für Urnenbestattung genannt. Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, dass Urnenpflegegrabstätten in einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteten und gepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern liegen; Paragraf 28 Absatz 2 überträgt Erstherrichtung, Bepflanzung und weitere Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit der Verwaltung. Der Tarif nennt 86 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege. Gegenüber dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab mit 72 Euro kostet die Pflege also 14 Euro im Jahr oder 280 Euro auf zwanzig Jahre. Zwei Urnen finden nach Paragraf 14 Absatz 12 Platz, nicht vier wie im gewöhnlichen Urnenwahlgrab. Grabschmuck ist nach Paragraf 28 Absatz 3 nur an den Ablagestellen zulässig.1.720,00 €102,00 €1.822,00 €20 J.Ziffer 3.5 und Ziffer 1.37 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 7 und 12 sowie Paragraf 28 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
UrnengemeinschaftsgrabstätteNach Paragraf 14 Absatz 10 der Friedhofssatzung sind Urnengemeinschaftsgrabstätten kleinere Einheiten von Urnenwahlgrabstätten, die die Friedhofsverwaltung anlegt und auf Grundlage von Gestaltungsplänen für die Dauer der Nutzungszeit pflegt; das ist die Fundstelle für die Pflegefreiheit. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer Gedenktafel oder einem Denkmal festgehalten, ein individuelles Grabzeichen ist nicht möglich. Der Tarif nennt 117 Euro je Jahr einschließlich Grabpflege, aber ausdrücklich ohne Gemeinschaftsgrabstein, und für diesen und seine Beschriftung fallen nach derselben Zeile zusätzliche Kosten an, die gesondert berechnet werden. Ihre Höhe steht weder im Tarif noch in der Entgeltordnung; der hier ausgewiesene Betrag ist deshalb zu niedrig. Bis zu zwei Urnen finden nach Paragraf 14 Absatz 12 Platz.2.340,00 €101,00 €2.441,00 €20 J.Ziffer 3.8 und Ziffer 1.42 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 14 Absätze 10 und 12 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.2017
Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDie Urnenvariante des Rasengrabes. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Satzung wird das Nutzungsrecht für mindestens zwanzig und höchstens hundert Jahre verliehen, die Lage im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt, und in der Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Wie beim Sargrasengrab ist die von der Friedhofsverwaltung beschriftete Grabplatte Bedingung des Erwerbs. Der Preis besteht aus 62 Euro Nutzungsgebühr je Jahr, 22 Euro Rasenpflege je Jahr und einmalig 393 Euro für die Grabplatte, für zwanzig Jahre also 2.073 Euro. Paragraf 25 Absatz 1 überträgt die Pflege der Rasenflächen der Friedhofsverwaltung. Weil der Friedhof ein Kulturdenkmal ist, darf die Beschriftung der Grabplatte nach Paragraf 15 Absatz 2 ausschließlich die Friedhofsverwaltung veranlassen.2.073,00 €263,00 €2.336,00 €20 J.Ziffern 3.2.1, 3.2.2, 3.6.1 und Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Urnenwahlgrabstätte als Bodendeckergrab auf dem Alten Friedhof am JahnplatzDieselbe Urnenwahlgrabstätte, aber auf einer der Flächen, die der Gestaltungsplan mit den Ziffern 2 und 3 kennzeichnet und die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 17 Absatz 1 flächendeckend mit Bodendeckern bepflanzt. Paragraf 25 Absatz 1 stellt auch diese Flächen unter die Pflege der Verwaltung, bezahlt über die Pflegegebühr der Ziffer 3.6.3 von 33 Euro im Jahr. Der Preis besteht aus 62 Euro Nutzungsgebühr je Jahr, 33 Euro Bodendeckerpflege je Jahr, 393 Euro Grabplatte und 53 Euro für die Grabschmuck-Ablegeplatte, zusammen 2.346 Euro für zwanzig Jahre. Die Bodendeckerpflege kostet also 220 Euro mehr als die Rasenpflege. Die Entfernung oder Veränderung der Dauerbepflanzung ist untersagt, Blumen dürfen nur auf der Ablegeplatte liegen.2.346,00 €263,00 €2.609,00 €20 J.Ziffern 3.2.1, 3.2.2, 3.1.4, 3.6.3 und Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absatz 2, Paragraf 17 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Urnenkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz, EinzelkammerEine Urnennische in einer Kolumbarienwand. Nach Paragraf 15 Absatz 5 wird das Nutzungsrecht für mindestens zwanzig und höchstens hundert Jahre verliehen und die Lage im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt. Der Tarif staffelt den Jahressatz nach der Höhe der Reihe: 50 Euro in den Reihen 1 und 5, 63 Euro in Reihe 4 und 84 Euro in den Reihen 2 und 3, also in Augenhöhe. Hier steht die günstigste Kammer mit 50 Euro je Jahr zuzüglich 15 Euro Pflege, für zwanzig Jahre 1.300 Euro. Die Verschlussklappe ist nach Paragraf 15 Absatz 2 Bestandteil der Grabkammer und muss nicht gesondert erworben werden. Seit 2001 wird hier beigesetzt; die rund 1.600 älteren Kammern sind nahezu vollständig belegt, im September 2025 ist eine vierte Wand hinzugekommen.1.300,00 €263,00 €1.563,00 €20 J.Ziffern 3.3.1, 3.3.9 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe f, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Urnenkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz, DoppelkammerDie Doppelkammer desselben Kolumbariums, für zwei Urnen. Der Jahressatz beträgt in den Reihen 1 und 5 fünfundsiebzig Euro, in Reihe 4 vierundneunzig und in den Reihen 2 und 3 hundertsechsundzwanzig Euro; hier steht der günstigste Satz zuzüglich der Pflegegebühr von 15 Euro im Jahr nach Ziffer 3.6.2, für zwanzig Jahre also 1.800 Euro. Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Rasenflächen vor den Kolumbarien ausdrücklich unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung über die Pflegegebühr unterhält. Die Doppelkammer kostet damit nur die Hälfte mehr als die Einzelkammer, während eine zweite Beisetzung erneut 263 Euro kostet. Die Grabplatte ist im Preis enthalten, jedes zusätzliche Schriftzeichen über Vor- und Zuname hinaus kostet nach Ziffer 3.3.12 neun Euro.1.800,00 €263,00 €2.063,00 €20 J.Ziffern 3.3.2, 3.3.10 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Familienkammer im Kolumbarium des Alten Friedhofs am Jahnplatz für bis zu vier UrnenDie größte Kammer der Kolumbarienwände, für bis zu vier Urnen. Der Tarif nennt 184 Euro je Jahr; mit der Pflegegebühr von 15 Euro im Jahr ergeben sich für zwanzig Jahre 3.980 Euro, und genau diesen Betrag weist die Entgeltliste der Friedhofs GmbH aus. Damit ist sie das teuerste Grab beider Bielefelder Gebührensatzungen mit Ausnahme der Kammern im Kapelleneingangsbereich. Je Beisetzung kommen 263 Euro nach Ziffer 1.2.2 hinzu, bei voller Belegung also viermal. Auch hier sind Grabplatte und deren Beschriftung mit Vor- und Zuname im Preis enthalten. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 15 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 2 auf bis zu hundert Jahre verlängert werden, deutlich länger als die vierzig Jahre der übrigen Bielefelder Friedhöfe.3.980,00 €263,00 €4.243,00 €20 J.Ziffern 3.3.11 und 3.6.2 sowie Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 2 und 5 sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am JahnplatzDas mit Abstand günstigste Grab Bielefelds: 429 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre einschließlich Pflege und 40 Euro Beisetzung, zusammen 469 Euro. Zum Vergleich kostet das günstigste Urnengrab auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung 1.232 Euro. Paragraf 15 Absatz 3 der Satzung bestimmt, dass Urnengemeinschaftsgrabstätten für anonyme Beisetzungen vorgesehene Flächen sind, in denen die Urne an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt wird, und dass Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsverwaltung sind. Die Fläche darf nicht betreten und nicht gestaltet werden, ein Grabmal ist ausgeschlossen. Auf Wunsch kann nach Ziffer 4.3.3 für 168 Euro ein Namensschild am Gedenkstein angebracht werden.429,00 €40,00 €469,00 €20 J.Ziffer 4.3.1 und Ziffer 1.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013
Urnengrab in der Urnengruft unter der Kapelle des Alten Friedhofs am JahnplatzDie einzige Grabstätte im Bielefelder Ortsrecht, die sich in einem Gebäude befindet. Paragraf 15 Absatz 4 der Satzung sagt in zwei Sätzen alles: Die Urnengruft befindet sich unter der Kapelle, sie ist für anonyme Beisetzungen vorgesehen, und ein Begehen der Urnengruft ist nicht zulässig. Sie kostet dasselbe wie die Gemeinschaftsgrabanlage, 429 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre und 40 Euro Beisetzung nach Ziffer 1.2.1. Die Entgeltliste der Friedhofs GmbH rechnet beides zusammen und nennt 469 Euro; das ist zugleich der Beleg dafür, dass die 429 Euro die volle Ruhezeit decken und keine Jahresgebühr sind. Eine Pflege fällt nicht an, weil es keine bepflanzte Grabstelle gibt. Ein Namensschild am Gedenkstein kostet nach Ziffer 4.3.3 zusätzlich 168 Euro.429,00 €40,00 €469,00 €20 J.Ziffer 4.3.2 und Ziffer 1.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016, dazu Paragraf 10 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe e und Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung Alter Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung vom 03.05.2013

93 weitere Gebühren in der Satzung von Bielefeld

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre673,00 €Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte, Verstorbener bis zu 5 Jahren, einschließlich einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt374,00 €Ziffer 1.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Ziffer 1.21 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte, Verstorbener bis zu 5 Jahren374,00 €Ziffer 1.22 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Erdbestattung in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Ziffer 1.23 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Erdbestattung in einer Partnergrabstätte, Verstorbener über 5 Jahre819,00 €Ziffer 1.24 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Reihengrabstätte70,00 €Ziffer 1.31 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Wahlgrabstätte102,00 €Ziffer 1.32 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Urnenkammer einer Urnenstele165,00 €Ziffer 1.33 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Baumgrabstätte für Urnenbestattungen84,00 €Ziffer 1.34 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einem Aschegrabfeld auf dem Sennefriedhof79,00 €Ziffer 1.35 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche durch Verstreuen auf einem Aschestreufeld auf dem Sennefriedhof119,00 €Ziffer 1.36 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Pflegewahlgrabstätte102,00 €Ziffer 1.37 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Pflegereihengrabstätte70,00 €Ziffer 1.38 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer anonymen Urnenreihengrabstätte66,00 €Ziffer 1.39 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Partnergrabstätte102,00 €Ziffer 1.40 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen83,00 €Ziffer 1.41 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Beisetzung einer Totenasche in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte101,00 €Ziffer 1.42 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Städtische Sargträgerinnen und Sargträger für eine Erdbestattung, Verstorbener über 5 Jahre428,00 €Ziffer 1.51 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Städtische Sargträgerinnen und Sargträger für eine Erdbestattung, Verstorbener bis zu 5 Jahren143,00 €Ziffer 1.52 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Tragen der Urne bis zur Grabstätte, je Trägerin oder Träger72,00 €Ziffer 1.53 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Jede zusätzliche Trägerin oder jeder zusätzliche Träger über sechs hinaus oder jede gewünschte Begleitperson72,00 €Ziffer 1.54 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Alter Friedhof am Jahnplatz: Erdbestattung eines Verstorbenen über 5 Jahre787,00 €Ziffer 1.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Erdbestattung eines Verstorbenen bis zu 5 Jahren, einschließlich einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt210,00 €Ziffer 1.1.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Beisetzung einer Totenasche in einem Gemeinschaftsgrab oder in der Urnengruft40,00 €Ziffer 1.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Beisetzung einer Totenasche in einem Wahlgrab, im Kolumbarium oder in einem Erdgrab263,00 €Ziffer 1.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Träger für eine Erdbestattung, Verstorbener über 5 Jahre357,00 €Ziffer 1.3.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Träger für eine Erdbestattung, Verstorbener bis zu 5 Jahren178,00 €Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Tragen der Urne bis zur Grabstätte63,00 €Ziffer 1.3.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: jeder zusätzliche Träger63,00 €Ziffer 1.3.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Nutzungsgebühr für eine Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle und Jahr, auch bei Verlängerung70,00 €Ziffer 3.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen, je Jahr, auch bei Verlängerung72,00 €Ziffer 3.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Urnenkammer in einer Urnenstele, je Jahr, einschließlich Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung117,00 €Ziffer 3.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, je Jahr, einschließlich Grabpflege99,00 €Ziffer 3.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Urnenpflegegrabstätte, je Jahr, einschließlich Grabpflege86,00 €Ziffer 3.5 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Partnergrabstätte, je Grabstelle und Jahr, einschließlich Grabpflege108,00 €Ziffer 3.6 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Baumgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle und Jahr, einschließlich Grabpflege105,00 €Ziffer 3.7 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzungsgebühr für eine Urnengemeinschaftsgrabstätte, je Jahr, einschließlich Grabpflege, ohne Gemeinschaftsgrabstein117,00 €Ziffer 3.8 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Gemeinschaftsgrabstein einer Urnengemeinschaftsgrabstätte samt Beschriftungwird gesondert berechnet, die Höhe steht weder im Gebührentarif noch in der EntgeltordnungZiffer 3.8 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung der Leichenkammer für eine anschließende Erd- oder Feuerbestattung, je Tag72,00 €Ziffer 2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier287,00 €Ziffer 2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung der Friedhofskapelle in Ausnahmefällen nach Paragraf 32 Absatz 3 der Friedhofssatzung, je angefangene 30 Minuten58,00 €Ziffer 2.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Nutzung der Orgel oder der Audioanlage32,00 €Ziffer 2.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung eines Verabschiedungsraumes oder Nebenraumes für eine Trauerfeier72,00 €Ziffer 2.5 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung eines Kühlraumes65,00 €Ziffer 2.6 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Benutzung eines Raumes für rituelle Waschungen auf dem Sennefriedhof67,00 €Ziffer 2.7 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Bearbeitungsgebühr einschließlich Ausstellung sonstiger Urkunden18,00 €Ziffer 5.0 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Umschreibung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab18,00 €Ziffer 5.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Genehmigung für ein liegendes Grabmal44,00 €Ziffer 5.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Reihengrabstätte, einschließlich jährlicher Prüfung der Standsicherheit111,00 €Ziffer 5.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte, einschließlich jährlicher Prüfung der Standsicherheit166,00 €Ziffer 5.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Genehmigung für eine neue Beschriftung oder für die Beschriftung einer Verschlussplatte einer Urnenkammer44,00 €Ziffer 5.5 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Genehmigung einer Grabeinfassung44,00 €Ziffer 5.6 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Urnenversand und Urnentransport18,00 €Ziffer 5.7 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Öffnen eines Sarges29,00 €Ziffer 5.8 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Gestellung von Gerätschaften für nichtstädtische Sargträger83,00 €Ziffer 5.9 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung
Alter Friedhof am Jahnplatz: Zuschlag für eine Tiefenbelegung682,00 €Ziffer 1.1.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Zuschlag für eine Wiederbelegung74,00 €Ziffer 1.1.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für ein Wahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle und Jahr70,00 €Ziffer 3.1.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Grabplatte für ein Wahlgrab einschließlich Beschriftung mit Vor- und Zuname514,00 €Ziffer 3.1.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: zusätzliche Beschriftung je Zeichen9,00 €Ziffer 3.1.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Grabschmuck-Ablegeplatte53,00 €Ziffern 3.1.4 und 3.2.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr62,00 €Ziffer 3.2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Grabplatte für ein Urnenwahlgrab einschließlich Beschriftung mit Vor- und Zuname393,00 €Ziffer 3.2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für eine Kammer im Kolumbarium, je Jahr, einschließlich Grabplattegestaffelt nach Reihe und Kammergröße: 50, 63 oder 84 Euro für eine Einzelkammer und 75, 94 oder 126 Euro für eine DoppelkammerZiffern 3.3.1 bis 3.3.10 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für eine Familienkammer im Kolumbarium für bis zu vier Urnen, je Jahr184,00 €Ziffer 3.3.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: zusätzliche Beschriftung einer Kolumbariumsplatte je Zeichen9,00 €Ziffer 3.3.12 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für eine Einzelkammer im Kolumbarium im Kapelleninnenhof, je Jahr157,00 €Ziffer 3.4.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für eine Doppelkammer im Kolumbarium im Kapelleninnenhof, je Jahr251,00 €Ziffer 3.4.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Nutzungsgebühr für eine Einzelkammer im Kolumbarium im Kapelleneingangsbereich, je Jahr393,00 €Ziffer 3.5.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Rasenpflege für ein Wahlgrab, je Jahr im Voraus für die Dauer der Nutzungszeit22,00 €Ziffer 3.6.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Pflege und Unterhaltung für ein Wahlgrab im Kolumbarium, je Jahr15,00 €Ziffer 3.6.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Bodendeckerpflege für ein Wahlgrab, je Jahr33,00 €Ziffer 3.6.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Rasenpflege für ein Reihengrab eines Verstorbenen über 5 Jahre450,00 €Ziffer 4.1.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Rasenpflege für ein Reihengrab, je Jahr der Ruhezeit22,00 €Ziffer 4.1.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Namensschild am Gedenkstein bei einer anonymen Bestattung168,00 €Ziffern 4.2.1 und 4.3.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Benutzung der Leichenhalle als Kühlzelle für bis zu fünf Tage78,00 €Ziffer 2.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Benutzung der Leichenhalle als Kühlzelle ab dem sechsten Tag, je Tag26,00 €Ziffer 2.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier236,00 €Ziffer 2.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Zweitnutzung der Friedhofskapelle bei einem Trauerfall50,00 €Ziffer 2.4 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Umbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre1.629,00 €Ziffer 5.1 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Ausbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre1.085,00 €Ziffer 5.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Ausbettung einer Urne103,00 €Ziffer 5.5 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Umschreibung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab44,00 €Ziffer 6.2 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einem Wahlgrab103,00 €Ziffer 6.4.3 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Alter Friedhof am Jahnplatz: Abräumen eines stehenden Grabmales157,00 €Ziffer 6.6 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für den Alten Friedhof am Jahnplatz vom 08.06.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016
Entsorgung von aus der Grabpflege stammenden organischen Abfällen, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer1,58 €Paragraf 1 Buchstabe a der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Transport und Entsorgung von aus der Grabpflege stammenden organischen Abfällen auf dem Sennefriedhof, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer2,71 €Paragraf 1 Buchstabe b der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Stundenverrechnungssatz einer Arbeiterin oder eines Arbeiters, je angefangene 15 Minuten11,50 €Paragraf 1 Buchstabe c der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Überstundenzuschlag für Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit, je angefangene 15 Minuten1,65 €Paragraf 1 Buchstabe d der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Fahrzeugeinsatz, je angefangene 15 Minuten9,00 €Paragraf 1 Buchstabe e der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Einsatz eines Friedhofsbaggers, je angefangene 15 Minuten9,00 €Paragraf 1 Buchstabe f der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Einsatz von Kleingeräten, je angefangene 15 Minuten und je Gerät2,50 €Paragraf 1 Buchstabe g der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.2006, gültig ab 11.10.2021
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung.

Was ein Grab in Bielefeld über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.247,00 €

Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf den Stadtfriedhöfen in Bielefeld, über 30 Jahre, das sind 341,57 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.11 und Ziffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung, dazu Paragraf 9 Absatz 1, Paragraf 12 Absätze 1 und 3 sowie Paragraf 26 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld vom 01.08.2005 in der Fassung vom 17.07.20171.774,00 €
BestattungZiffer 1.11 des Gebührentarifs zur Gebührensatzung vom 18.12.2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung673,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.447,00 €

Das gewöhnliche Erdgrab auf achtzehn der neunzehn städtischen Friedhöfe. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; nur der Sennefriedhof und der geschlossene Alte Friedhof in Sennestadt kennen zwanzig. Der Tarif nennt einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit, und dass es ein Jahressatz von 59,13 Euro ist, beweist der Vergleich mit dem Sennefriedhof: 1.183 Euro auf zwanzig Jahre sind 59,15 Euro. Nach Paragraf 12 Absatz 1 ist eine Verlängerung ausdrücklich nicht möglich, die Grabstätte wird erst im Sterbefall und der Reihe nach vergeben. In derselben Grabstätte darf nach Absatz 3 zusätzlich ein Kind unter fünf Jahren bestattet werden, danach aber keine Urne mehr. Herrichtung, Bepflanzung und Pflege schuldet nach Paragraf 26 Absätze 1 und 3 die Person, an die der Heranziehungsbescheid geht; das Grab ist deshalb nicht pflegefrei.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif, Bielefelder Ortsrecht VII/25, vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.07.2024, in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung. Erfasst am 07.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

28 Fragen, die die Satzung von Bielefeld offenlässt

  • Diese Erfassung löst die Fassung vom 29.08.2026 ab, zu der es kein Skript gab. Alle Beträge der dreiundzwanzig damals geführten Grabarten wurden gegen den Gebührentarif nachgeprüft und sind richtig; keiner wurde geändert und keine Bezeichnung umbenannt. Neu sind elf Grabarten, und alle elf liegen auf einem zweiten kommunalen Friedhof, den die alte Erfassung nicht kannte.
  • Bielefeld hat zwei Friedhofsgebührensatzungen. Die Gebührensatzung VII/25 gilt für die neunzehn Friedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofssatzung VII/24 aufzählt. Daneben führt das Ortsrecht unter VII/21 und VII/22 den Alten Friedhof am Jahnplatz mit einer eigenen Friedhofs- und einer eigenen Gebührensatzung. Paragraf 2 Absatz 1 der Satzung VII/21 nennt ihn eine nichtrechtsfähige Anstalt der Stadt Bielefeld, Paragraf 1 der Satzung VII/22 sagt, dass die Stadt Bielefeld dort Gebühren erhebt. Er ist damit kommunal und gehört in diesen Eintrag. Die alte Erfassung schrieb, für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet gälten Gebührenordnungen kirchlicher Träger; das trifft auf den Alten Friedhof am Jahnplatz nicht zu.
  • Der Alte Friedhof am Jahnplatz ändert die günstigste Bestattung der Stadt erheblich. Das Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage kostet dort 429 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre einschließlich Pflege und 40 Euro Beisetzung, zusammen 469 Euro. Auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung kostet das günstigste Urnengrab 1.232 Euro und das günstigste pflegefreie 1.287 Euro. Die Entgeltliste der Friedhofs GmbH bestätigt die Rechnung, indem sie unter Ziffer 4.3.2 ausdrücklich 469 Euro als Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre einschließlich Beisetzungsgebühr nennt; damit ist zugleich belegt, dass die 429 Euro die volle Ruhezeit decken und keine Jahresgebühr sind.
  • Zwei Vorbehalte zum Alten Friedhof am Jahnplatz. Erstens zählt die Broschüre des Umweltbetriebs vom April 2026 einunddreißig Friedhöfe im Stadtgebiet auf, davon neunzehn im Eigentum der Stadt, und der Alte Friedhof am Jahnplatz ist unter diesen neunzehn nicht aufgeführt. Die Liste ist die des Paragrafen 1 der Friedhofssatzung VII/24 und lässt den Friedhof deshalb aus, der eine eigene Satzung hat; ein Widerspruch zum Ortsrecht bleibt sie trotzdem. Zweitens wird der Friedhof nach seiner eigenen Netzseite von der Friedhofs GmbH Bielefeld verwaltet und gepflegt, einer 2000 von der Stadt gegründeten Gesellschaft. Die Gebühren erhebt nach Paragraf 1 VII/22 gleichwohl die Stadt.
  • Der Gebührentarif des Alten Friedhofs am Jahnplatz steht seit dem 01.03.2016 unverändert und ist damit deutlich älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde an drei Stellen: im Ortsrechtsverzeichnis der Stadt, das VII/22 unverändert führt; in den 615 öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt vom 05.01.2021 bis zum 05.09.2026, die zum Friedhofswesen nur zwei Einträge kennen, nämlich die 2. Änderung der Entgeltordnung vom 09.10.2021 und die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 13.07.2024; und auf der Netzseite des Friedhofs selbst, die dieselbe Fassung von 2016 bereitstellt. Eine 7. Nachtragssatzung gibt es nicht.
  • Die Netzseite des Alten Friedhofs stellt eine Gebührensatzung und Entgeltliste bereit, die sich als die Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.02.2016 ausgibt, an vier Stellen aber vom amtlichen Text abweicht. Sie nennt die zusätzliche Beschriftung mit 12 statt 9 Euro je Zeichen und das Namensschild am Gedenkstein eines anonymen Urnengrabes mit 262 statt 168 Euro; sie führt einen Urnenwürfel mit Beeteinfassung für 640 Euro und eine Wechselbepflanzung für 105 Euro im Jahr, die die Satzung beide nicht kennt; und ihr fehlt die Ziffer 4.1.3 der Satzung. Erfasst sind hier durchweg die Beträge der Satzung. Das Würfelgrab, das die Liste mit 2.540 Euro für zwanzig Jahre ausweist, ist deshalb nicht als Grabart geführt, obwohl der Friedhof es anbietet: Ein Teil seines Preises steht in keiner Satzung.
  • Nützlich ist dieselbe Liste trotzdem, denn sie ist die Rechenprobe für den Tarif von 2016. Vierzehn ihrer Paketpreise fallen auf den Euro aus den Jahressätzen der Satzung heraus: 70 mal 25 plus 514 plus 22 mal 25 ergeben die 2.814 Euro des Rasengrabes für Erdbestattungen, 62 mal 20 plus 393 plus 22 mal 20 die 2.073 Euro des Urnenrasengrabes, 62 mal 20 plus 393 plus 33 mal 20 plus 53 die 2.346 Euro des Bodendeckergrabes, 50 mal 20 plus 15 mal 20 die 1.300 Euro der günstigsten Kolumbarienkammer und 184 mal 20 plus 15 mal 20 die 3.980 Euro der Familienkammer. Damit ist belegt, dass die Jahressätze der Ziffer 3 mit der Nutzungszeit zu vervielfachen sind und dass die Pflegegebühr dazugehört.
  • Beim Reihengrab des Alten Friedhofs widerspricht sich der Tarif selbst. Ziffer 4.1.3 nennt für die Rasenpflege eines Reihengrabes eines Verstorbenen über fünf Jahre 450 Euro, Ziffer 4.1.4 daneben 22 Euro je Jahr der Ruhezeit, was bei fünfundzwanzig Jahren 550 Euro wären. Die Entgeltliste der Friedhofs GmbH hat die erste Ziffer inzwischen gestrichen und führt nur noch den Jahressatz. Weil die beiden Zahlen sich um hundert Euro unterscheiden und weil ein Reihengrab auch auf einer Bodendeckerfläche liegen kann, ist die Rasenpflege hier nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Mit ihr kostet das Reihengrab 1.543 oder 1.643 statt 1.093 Euro.
  • Auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz gibt es keine Grabstätte, die von einer Pflegegebühr frei wäre. Paragraf 25 Absatz 1 der Satzung VII/21 stellt die Rasenfelder, die Rasenflächen vor den Kolumbarien und die flächendeckenden Bodendeckerbepflanzungen unter die Pflege der Friedhofsverwaltung, bezahlt über die Pflegegebühr der Ziffern 3.6.1 bis 3.6.3. Für die Flächen mit jahreszeitlicher Wechselbepflanzung verlangt Absatz 8 daneben einen Pflegevertrag mit einer zugelassenen Gärtnerei, dessen Preis in keiner Satzung steht. Grabstätten auf diesen Flächen sind deshalb nicht als pflegefrei geführt.
  • Die beiden Kolumbarien im Kapelleninnenhof und im Kapelleneingangsbereich sind nicht als eigene Grabart geführt. Der Tarif nennt für sie 157, 251 und 393 Euro je Jahr, sagt aber nicht, ob die Pflegegebühr der Ziffer 3.6.2 von 15 Euro im Jahr hinzukommt, und die Entgeltliste der Friedhofs GmbH rechnet für sie anders als für die übrigen Kammern keinen Gesamtbetrag vor. Die Einzelkammer im Kapelleneingangsbereich wäre mit 7.860 Euro auf zwanzig Jahre das teuerste Grab des Bielefelder Ortsrechts.
  • Bielefeld stellt Reihen- und Wahlgräber unterschiedlich in Rechnung. Reihengräber kosten nach Ziffer 4 des Tarifs einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit, Wahlgräber nach Ziffer 3 einen Jahressatz. Der Jahressatz ist hier mit der Ruhezeit malgenommen, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Bestattung nur zulässt, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit reicht. Wer länger erwirbt oder später verlängert, zahlt entsprechend mehr, höchstens jedoch für vierzig Jahre; auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz sind es nach Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 15 Absatz 2 der dortigen Satzung bis zu hundert Jahre.
  • Dass die einmaligen Beträge der Ziffer 4 keine Jahresgebühren sind, beweisen drei Rechenproben. Das Erdreihengrab kostet 1.774 Euro für dreißig und 1.183 Euro für zwanzig Jahre, das sind 59,13 gegen 59,15 Euro im Jahr. Das Kindergrab kostet 879 Euro für fünfzehn und 586 Euro für zehn Jahre, beide Male genau 58,60 Euro im Jahr. Die Erdpflegereihengrabstätte kostet 2.935 und 1.957 Euro, das sind 97,83 gegen 97,85 Euro. Und der Pflegeanteil ist in beiden Ruhezeiten derselbe: 1.161 Euro auf dreißig und 774 Euro auf zwanzig Jahre ergeben beide 38,70 Euro im Jahr.
  • Die Ruhezeit für Erdbestattungen hängt vom Friedhof ab: zwanzig Jahre auf dem Sennefriedhof, dreißig Jahre auf den übrigen Friedhöfen der Friedhofssatzung und fünfundzwanzig Jahre auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz. Deshalb ist jede Erdgrabart der Friedhofssatzung zweimal geführt. Bei den Reihengräbern nennt der Tarif dafür zwei eigene Beträge, bei den Wahlgräbern nur einen Jahressatz, der zweimal hochgerechnet ist.
  • Der Alte Friedhof in Sennestadt, nicht zu verwechseln mit dem Alten Friedhof am Jahnplatz, hat nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung dieselbe zwanzigjährige Ruhezeit wie der Sennefriedhof. Der Gebührentarif kennt mit seiner Unterscheidung zwischen Stadtfriedhöfen und Sennefriedhof aber nur zwei Sätze und ordnet ihn damit den Stadtfriedhöfen zu. Der Widerspruch bleibt folgenlos, weil der Friedhof nach Paragraf 2 Absatz 3 geschlossen ist und dort nur noch bei einem vor dem 01.01.1994 bestatteten Ehepartner beigesetzt werden darf.
  • Nach der Übersicht Bestattungsmöglichkeiten mit Stand 06/2022 gibt es auf vier weiteren Friedhöfen keine neuen Nutzungsrechte mehr: auf dem Nicolaifriedhof, dem Pellafriedhof in Gadderbaum, dem Alten Friedhof in Brake und dem Alten Friedhof in Sennestadt. Dieselbe Übersicht zeigt, dass nur der Sennefriedhof jede Grabart führt. Baumgrabstätten, Urnenstelen und anonyme Gräber gibt es jeweils nur auf einem Teil der Friedhöfe, Aschestreu- und Aschegrabfeld sowie die Sondergrabfelder ausschließlich auf dem Sennefriedhof. Eine Fußnote nennt für den Friedhof Schildesche eine Grabart, die es nur in der Abteilung 16 und nur in Verbindung mit einer Dauergrabpflege gibt; ein solcher Vertrag ist keine Gebühr und steht in keiner Satzung.
  • Für die naturnahen Urnenbestattungen im Waldstück der Abteilung T auf dem Sennefriedhof führt der Gebührentarif keine eigene Ziffer. Die Broschüre Grabarten vom Mai 2025 beschreibt sie als eigenes Angebot mit zweiundvierzig ausgewählten Bäumen, sechzehn Grabstätten je Baum und bis zu zwei Urnen je Grabstätte, und die Broschüre vom April 2026 zählt die Naturbestattungen unter den Pflegegrabstätten auf. Welche Tarifziffer angewandt wird, sagt keine der beiden. Naheliegend ist Ziffer 3.4 für Baumgrabstätten für Urnenbestattungen, belegt ist es nicht, deshalb ist die Grabart hier nicht geführt.
  • Grabmalpatenschaften an historischen Grabstätten sind nach der Broschüre Grabarten gewöhnliche Wahlgrabstätten und werden nach denselben Ziffern abgerechnet. Eine eigene Gebühr oder eine Ermäßigung für die Übernahme der Denkmalpflege nennt der Tarif nicht. Ebenso wenig nennt er eigene Beträge für die Sondergrabfelder, die nach Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf dem Sennefriedhof für Menschen islamischen, yezidischen und orthodoxen Glaubens eingerichtet sind; dort gelten die allgemeinen Sätze für Reihen- und Wahlgräber.
  • Eine Partnergrabstätte wird nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung nur als zweistellige Grabstätte vergeben. Der hier ausgewiesene Betrag gilt für eine Grabstelle, tatsächlich fällt er also zweimal an. Er ist trotzdem je Grabstelle geführt, weil nur so der Vergleich mit anderen Gemeinden trägt. Dasselbe gilt für die Wahlgrabstätte für Erdbestattungen und die Baumgrabstätte für Erdbestattungen, deren Jahressätze der Tarif ebenfalls je Grabstelle nennt; beide können ein- oder mehrstellig erworben werden.
  • Für den Gemeinschaftsgrabstein einer Urnengemeinschaftsgrabstätte und für dessen Beschriftung berechnet die Stadt nach Ziffer 3.8 zusätzliche Kosten. Deren Höhe steht weder im Gebührentarif noch in der Entgeltordnung. Der Betrag für diese Grabart ist deshalb zu niedrig, und es ist die einzige Grabart des Eintrags, bei der ein zwingender Posten unbeziffert bleibt.
  • Städtische Sargträgerinnen und Sargträger kosten nach Ziffer 1.51 zusätzlich 428 Euro und sind nicht in die Beisetzungsgebühr eingerechnet, weil Ziffer 5.9 mit der Gestellung von Gerätschaften für nichtstädtische Sargträger für 83 Euro ausdrücklich eine Alternative vorsieht. Auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz kosten die Träger nach Ziffer 1.3.1 dreihundertsiebenundfünfzig Euro. Paragraf 8 Absatz 1 beider Friedhofssatzungen weist das Ausheben und Verfüllen der Gräber, die Beförderung innerhalb des Friedhofs, das Versenken und das Beisetzen der Friedhofsverwaltung zu; die Beisetzungsgebühr steht damit in einer einzigen Tarifzeile und ist der schmalste Satz.
  • Die Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung kostet nach Ziffer 2.2 weitere 287 Euro und auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz nach Ziffer 2.3 zweihundertsechsunddreißig Euro; beides ist in den Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für Leichenkammer, Kühlraum, Verabschiedungsraum und den Raum für rituelle Waschungen auf dem Sennefriedhof.
  • Ein Grabmal ist auf den neunzehn Friedhöfen der Friedhofssatzung keine Pflicht, deshalb sind die Genehmigungsgebühren der Ziffern 5.2 bis 5.4 nicht in die Nutzungsgebühr eingerechnet. Wer ein stehendes Grabmal aufstellt, zahlt einmalig 111 Euro auf einer Reihengrabstätte oder 166 Euro auf einer Wahlgrabstätte, jeweils einschließlich der jährlichen Prüfung der Standsicherheit. Auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz liegt der Fall anders: Dort wird das Nutzungsrecht an einem Rasengrab nach Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 2 nur verliehen, wenn der Erwerber zugleich die Grabplatte erwirbt. Die 514 beziehungsweise 393 Euro dafür sind deshalb in die Nutzungsgebühr eingerechnet.
  • Bei der Urnenkammer in der Urnenstele, der Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, der Urnenpflegegrabstätte und der Urnengemeinschaftsgrabstätte gilt der Betrag für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. In der Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen sind es bis zu vier Urnen, in einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen höchstens eine und in einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen höchstens zwei. Einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht; jede weitere Beisetzung kostet nur die Beisetzungsgebühr erneut.
  • Eine Abräumgebühr erhebt Bielefeld nicht. Nach Paragraf 26 Absatz 4 der Friedhofssatzung muss der Verantwortliche die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit selbst vollständig abräumen, einebnen und mit Rasen einsäen; erst wenn er das nicht tut, lässt die Friedhofsverwaltung die Arbeiten auf seine Kosten ausführen. Die Broschüre vom April 2026 schärft das ein und sagt dazu, dass die Friedhofsverwaltung bei der Bepflanzung, dem Erdniveau und der Einsaat nicht helfen darf, wohl aber die Abräumung eines Grabmales gegen Entgelt übernimmt.
  • Die Entgeltordnung VII/29 nennt privatrechtliche Entgelte, keine Gebühren, und ihre Beträge sind ausdrücklich als Bruttobeträge mit gesetzlicher Umsatzsteuer bezeichnet. Sie berechnet unter anderem 1,58 Euro je Grabstelle für die Entsorgung organischer Abfälle aus der Grabpflege und auf dem Sennefriedhof 2,71 Euro. Über welchen Zeitraum dieser Betrag anfällt, sagt die Ordnung nicht, deshalb ist er keiner Grabart zugerechnet. Der Gebührentarif selbst weist an keiner Stelle Umsatzsteuer aus.
  • Die Friedhofssatzung VII/24 stammt in der geltenden Fassung vom 17.07.2017, die Friedhofssatzung des Alten Friedhofs am Jahnplatz vom 03.05.2013. Beide sind damit älter als drei Jahre. Sie sind trotzdem erfasst, weil das Bielefelder Ortsrecht sie unverändert als geltendes Recht führt, weil die Broschüre des Umweltbetriebs vom April 2026 durchgehend auf ebendiese Paragrafen verweist und weil der maßgebliche Gebührentarif der neunzehn Friedhöfe aus dem Juli 2024 stammt.
  • Die Vollständigkeit beider Satzungen wurde geprüft. Die Friedhofssatzung VII/24 trägt keine Inhaltsübersicht, gegen die sich der Text halten ließe; geprüft wurde stattdessen die Paragrafenfolge, und sie enthält die Paragrafen 1 bis 37 sowie die Anlagen 1 bis 16 lückenlos. Die Satzung VII/21 hat ein Inhaltsverzeichnis, und es stimmt mit dem Text überein: Paragrafen 1 bis 33, ohne Fehlstelle in beide Richtungen. Der Gebührentarif der 4. Änderungssatzung wurde Betrag für Betrag gegen das Ortsrechts-PDF gehalten; beide führen dieselben 59 Beträge in derselben Reihenfolge und stimmen zeichengleich überein. Das entspricht der Zahl, die die Stadt in ihrer Pressemitteilung vom 11.04.2024 zur Erhöhung um zwanzig Prozent nennt.
  • Die Feuerbestattungsanlage der Stadt auf dem Sennefriedhof ist nach der Satzung VII/26 vom 17.12.1973 eine unselbständige Gemeindeanstalt, die Satzung enthält aber keinen Gebührentarif. Die Einäscherung rechnet heute die Krematorium Bielefeld Besitz-GmbH ab, deren Jahresabschlüsse die Stadt jährlich bekannt macht. Die Kosten einer Einäscherung sind deshalb in keinem Betrag dieses Eintrags enthalten.

Friedhöfe in Bielefeld und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 07.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.